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Türkei - wie Laizistisch ist sie wirklich?
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Shadaik
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Beitrag(#412329) Verfasst am: 02.02.2006, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Och, ein paar *hüstel* Übersetzungsfehler, und schon geht das.
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#412330) Verfasst am: 02.02.2006, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Och, ein paar *hüstel* Übersetzungsfehler und "länderspezifische Definitionen" (etwa von "Mensch"), und schon geht das.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#412337) Verfasst am: 02.02.2006, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Och, ein paar *hüstel* Übersetzungsfehler und "länderspezifische Definitionen" (etwa von "Mensch"), und schon geht das.


Quatsch, wird doch alles vom EUGH überprüft!

Manchmal fragt man sich echt, was sich einige unter Recht vorstellen!
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fenriswolf
Das Ende ist nah !



Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 376
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Beitrag(#412345) Verfasst am: 02.02.2006, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan verurteilte die Karikaturen als "Angriff auf unsere geistig-moralischen Werte". Die Pressefreiheit müsse Grenzen haben, sagte Erdogan dem französischen Außenminister Philippe Douste-Blazy in Ankara, wie die Nachrichtenagentur Anadolu meldete. ( Quelle : t-online , Nachrichten )

Soweit zum Laizismus der Türkei. Wenn die ersteinmal in der EU sind , geht der Streß erst richtig ab. Das wird ein echtes Kuckuksei.
_________________
Gott ißt Brot.
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Shadaik
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#412350) Verfasst am: 02.02.2006, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Och, ein paar *hüstel* Übersetzungsfehler und "länderspezifische Definitionen" (etwa von "Mensch"), und schon geht das.


Quatsch, wird doch alles vom EUGH überprüft!

Manchmal fragt man sich echt, was sich einige unter Recht vorstellen!

Da ich mich derzeit intensiv mit der Überstezung von europäischem Recht in andere Sprachfassungen beschäftige kann ich dir sagen, dass dies in der erforderlichen Ausführlichkeit erst geschieht, wenn sich ein Kläger auf eine Vorschrift bezieht.
_________________
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#412367) Verfasst am: 02.02.2006, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Och, ein paar *hüstel* Übersetzungsfehler und "länderspezifische Definitionen" (etwa von "Mensch"), und schon geht das.


Quatsch, wird doch alles vom EUGH überprüft!

Manchmal fragt man sich echt, was sich einige unter Recht vorstellen!

Da ich mich derzeit intensiv mit der Überstezung von europäischem Recht in andere Sprachfassungen beschäftige kann ich dir sagen, dass dies in der erforderlichen Ausführlichkeit erst geschieht, wenn sich ein Kläger auf eine Vorschrift bezieht.


Das müsstest du jetzt genauer ausführen.
EU-Richtlinie wird erlassen.
Mitgliedsstaaten setzen diese in nationales Recht um.
Mitgliedsstaat schlampt.
Klage.
EUGH überprüft Umsetzung.

Wo in dieser Kette wird nicht korrekt übersetzt?

Dein Beispiel, EU-Recht wird übersetzt, ist hier NICHT einschlägig!
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Shadaik
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#412373) Verfasst am: 02.02.2006, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Och, ein paar *hüstel* Übersetzungsfehler und "länderspezifische Definitionen" (etwa von "Mensch"), und schon geht das.


Quatsch, wird doch alles vom EUGH überprüft!

Manchmal fragt man sich echt, was sich einige unter Recht vorstellen!

Da ich mich derzeit intensiv mit der Überstezung von europäischem Recht in andere Sprachfassungen beschäftige kann ich dir sagen, dass dies in der erforderlichen Ausführlichkeit erst geschieht, wenn sich ein Kläger auf eine Vorschrift bezieht.


Das müsstest du jetzt genauer ausführen.
EU-Richtlinie wird erlassen.
Mitgliedsstaaten setzen diese in nationales Recht um.
Mitgliedsstaat schlampt.
Klage.
EUGH überprüft Umsetzung.

Wo in dieser Kette wird nicht korrekt übersetzt?

Dein Beispiel, EU-Recht wird übersetzt, ist hier NICHT einschlägig!

Bedingt dadurch, dass jeder EU-Vertrag und jedes EU-Gesetz in jede Amtssprache der EU übersetzt werden muss (und jede dieser Fassungen amtlich verbindlich ist) kommt es zu Konflikten aufgrund von Fehlübersetzungen und teilweise sogar Unübersetzbarkeiten.
Türkisch wäre nach dem EU-Beitritt der Türkei zweifellos eine solche, neben Portugiesisch, Spanisch, Französisch, Iirisch (ab 2007), Englisch, Niederländisch, Italienisch, deutsch, Dänisch, chwedisch, Finnisch, Griechisch, Polnisch, Ungarisch, Slowakisch, Slowenisch und noch einigen anderen (21 insgesamt zuzüglich türkisch).

Ein harmloses beispiel war etwa ein Streit zwischen einem deutschen Getränkehersteller und dem deutschen Zollamt, der Fruchtsaftzutaten als "zerlegte Ware" importieren wollte. Erst ein Vergleich mit der französischen und englischen Version widerlegte diese Ansicht.
Das Problem war offensichtlich vorher nie beanstandet worden.

Bedenkt man, welche Rolle unauffällige Formulierungen in der Juristerei haben können sind unauffällige "Fehler" relativ leicht zu platzieren.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#412379) Verfasst am: 02.02.2006, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Och, ein paar *hüstel* Übersetzungsfehler und "länderspezifische Definitionen" (etwa von "Mensch"), und schon geht das.


Quatsch, wird doch alles vom EUGH überprüft!

Manchmal fragt man sich echt, was sich einige unter Recht vorstellen!

Da ich mich derzeit intensiv mit der Überstezung von europäischem Recht in andere Sprachfassungen beschäftige kann ich dir sagen, dass dies in der erforderlichen Ausführlichkeit erst geschieht, wenn sich ein Kläger auf eine Vorschrift bezieht.


Das müsstest du jetzt genauer ausführen.
EU-Richtlinie wird erlassen.
Mitgliedsstaaten setzen diese in nationales Recht um.
Mitgliedsstaat schlampt.
Klage.
EUGH überprüft Umsetzung.

Wo in dieser Kette wird nicht korrekt übersetzt?

Dein Beispiel, EU-Recht wird übersetzt, ist hier NICHT einschlägig!

Bedingt dadurch, dass jeder EU-Vertrag und jedes EU-Gesetz in jede Amtssprache der EU übersetzt werden muss (und jede dieser Fassungen amtlich verbindlich ist) kommt es zu Konflikten aufgrund von Fehlübersetzungen und teilweise sogar Unübersetzbarkeiten.
Türkisch wäre nach dem EU-Beitritt der Türkei zweifellos eine solche, neben Portugiesisch, Spanisch, Französisch, Iirisch (ab 2007), Englisch, Niederländisch, Italienisch, deutsch, Dänisch, chwedisch, Finnisch, Griechisch, Polnisch, Ungarisch, Slowakisch, Slowenisch und noch einigen anderen (21 insgesamt zuzüglich türkisch).

Ein harmloses beispiel war etwa ein Streit zwischen einem deutschen Getränkehersteller und dem deutschen Zollamt, der Fruchtsaftzutaten als "zerlegte Ware" importieren wollte. Erst ein Vergleich mit der französischen und englischen Version widerlegte diese Ansicht.
Das Problem war offensichtlich vorher nie beanstandet worden.

Bedenkt man, welche Rolle unauffällige Formulierungen in der Juristerei haben können sind unauffällige "Fehler" relativ leicht zu platzieren.


Nee, Mißverständnis! Ich habe die Kette doch aufgelistet! Der Mitgliedsstaat selbst setzt die Richtlinie in nationales Recht um, natürlich gleich in jeweiliger Landessprache. Es geht nicht um die Übersetzung des EGV!
Wenn der Mitgliedsstaat da schlampt, überprüft das der EUGH, und da wird natürlich sauber übersetzt.
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Shadaik
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Beitrag(#412382) Verfasst am: 02.02.2006, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, aber auf welcher Grundlage/Fassung fußt das nationale Recht?
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Beitrag(#412387) Verfasst am: 02.02.2006, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Tja, aber auf welcher Grundlage/Fassung fußt das nationale Recht?


Auf der EU-Richtlinie. Wer die übersetzt weiß ich nicht. Aber das ist auch egal, denn wenn irgendwo in der Kette geschlampt wird, wird das spätestens vor dem EUGH ausgebügelt.
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Queen of Las Vegas
Lebenserotiker



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Beitrag(#412426) Verfasst am: 02.02.2006, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

fenriswolf hat folgendes geschrieben:
Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan verurteilte die Karikaturen als "Angriff auf unsere geistig-moralischen Werte". Die Pressefreiheit müsse Grenzen haben, sagte Erdogan dem französischen Außenminister Philippe Douste-Blazy in Ankara, wie die Nachrichtenagentur Anadolu meldete. ( Quelle : t-online , Nachrichten )

Soweit zum Laizismus der Türkei. Wenn die ersteinmal in der EU sind , geht der Streß erst richtig ab. Das wird ein echtes Kuckuksei.


wie schön das erdogan bereit ist uns unsere Grenzen aufzuzeigen, gut nur das er es nur von außerhalb der EU machen kann und seine Worte nur empfehlenden Karakter haben und wir darüber schmuntzeln können. Die Türkei wird nicht in die EU kommen, das wird jedem in nächster Zeit noch klarer werden.
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Wanderer
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Beitrag(#412431) Verfasst am: 02.02.2006, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hochstapler hat folgendes geschrieben:


wie schön das erdogan bereit ist uns unsere Grenzen aufzuzeigen, gut nur das er es nur von außerhalb der EU machen kann und seine Worte nur empfehlenden Karakter haben und wir darüber schmuntzeln können. Die Türkei wird nicht in die EU kommen, das wird jedem in nächster Zeit noch klarer werden.


DAS gäbe richtig Stunk. Schließlich haben die Beitrittsverhandlungen bereits begonnen, und diese gelten quasi als ein Aufnahmegarant...
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Shadaik
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Beitrag(#412437) Verfasst am: 02.02.2006, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Tja, aber auf welcher Grundlage/Fassung fußt das nationale Recht?


Auf der EU-Richtlinie. Wer die übersetzt weiß ich nicht. Aber das ist auch egal, denn wenn irgendwo in der Kette geschlampt wird, wird das spätestens vor dem EUGH ausgebügelt.

Und hier liegt ein Problem: Es gibt keine Maßgabe, wonach es urteilt - nach dem Sinn bzw. Ziel des Textes, nach dem Wortlaut (welchem, wenn alle Versionen gültig sind?)...
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Beitrag(#412440) Verfasst am: 02.02.2006, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Tja, aber auf welcher Grundlage/Fassung fußt das nationale Recht?


Auf der EU-Richtlinie. Wer die übersetzt weiß ich nicht. Aber das ist auch egal, denn wenn irgendwo in der Kette geschlampt wird, wird das spätestens vor dem EUGH ausgebügelt.

Und hier liegt ein Problem: Es gibt keine Maßgabe, wonach es urteilt - nach dem Sinn bzw. Ziel des Textes, nach dem Wortlaut (welchem, wenn alle Versionen gültig sind?)...


Doch, natürlich gibt es die. Was meinst du denn wie Recht funktioniert?
Natürlich ist das komplex und deswegen gibt es ja Menschen, die das studieren. Aber das heißt nicht, dass Auslegung willkürlich geschieht. Ich kann dir zu jedem Richtlinienverstoß vorhersagen, wie der EUGH entscheiden wird. Das steht selten auf der Kippe.
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Queen of Las Vegas
Lebenserotiker



Anmeldungsdatum: 11.12.2005
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Beitrag(#412442) Verfasst am: 02.02.2006, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wanderer hat folgendes geschrieben:
Hochstapler hat folgendes geschrieben:


wie schön das erdogan bereit ist uns unsere Grenzen aufzuzeigen, gut nur das er es nur von außerhalb der EU machen kann und seine Worte nur empfehlenden Karakter haben und wir darüber schmuntzeln können. Die Türkei wird nicht in die EU kommen, das wird jedem in nächster Zeit noch klarer werden.


DAS gäbe richtig Stunk. Schließlich haben die Beitrittsverhandlungen bereits begonnen, und diese gelten quasi als ein Aufnahmegarant...


Ach, die wollen doch nur Geld, da gehts doch um nichts anderes, glaubst du der Erdo kann uns so doll leiden ? Für den sind wir stinkende Schweinefresser. Dann geben wir denen halt ein bischen Geld zum Klappe halten, wenn wir bis dahin noch was haben.
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Shadaik
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Beitrag(#412446) Verfasst am: 02.02.2006, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Tja, aber auf welcher Grundlage/Fassung fußt das nationale Recht?


Auf der EU-Richtlinie. Wer die übersetzt weiß ich nicht. Aber das ist auch egal, denn wenn irgendwo in der Kette geschlampt wird, wird das spätestens vor dem EUGH ausgebügelt.

Und hier liegt ein Problem: Es gibt keine Maßgabe, wonach es urteilt - nach dem Sinn bzw. Ziel des Textes, nach dem Wortlaut (welchem, wenn alle Versionen gültig sind?)...


Doch, natürlich gibt es die. Was meinst du denn wie Recht funktioniert?
Natürlich ist das komplex und deswegen gibt es ja Menschen, die das studieren. Aber das heißt nicht, dass Auslegung willkürlich geschieht. Ich kann dir zu jedem Richtlinienverstoß vorhersagen, wie der EUGH entscheiden wird. Das steht selten auf der Kippe.

Wenn das im Voraus sagbar wäre könnte man den EUGH auch abschaffen.

Das Recht funktioniert mW nach dem Ermessen des Richters. Der versucht üblicherweise, die ursprüngliche intention eines Textes zu erfassen, vorgeschrieben ist ihm dies allerdings nicht.

Die EU ignoriert das Problem der Mehrsprachigkeit gerne, deshalb wurde nach meinem Wissensstand (2001) nie klar geregelt.
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Beitrag(#412457) Verfasst am: 02.02.2006, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Tja, aber auf welcher Grundlage/Fassung fußt das nationale Recht?


Auf der EU-Richtlinie. Wer die übersetzt weiß ich nicht. Aber das ist auch egal, denn wenn irgendwo in der Kette geschlampt wird, wird das spätestens vor dem EUGH ausgebügelt.

Und hier liegt ein Problem: Es gibt keine Maßgabe, wonach es urteilt - nach dem Sinn bzw. Ziel des Textes, nach dem Wortlaut (welchem, wenn alle Versionen gültig sind?)...


Doch, natürlich gibt es die. Was meinst du denn wie Recht funktioniert?
Natürlich ist das komplex und deswegen gibt es ja Menschen, die das studieren. Aber das heißt nicht, dass Auslegung willkürlich geschieht. Ich kann dir zu jedem Richtlinienverstoß vorhersagen, wie der EUGH entscheiden wird. Das steht selten auf der Kippe.

Wenn das im Voraus sagbar wäre könnte man den EUGH auch abschaffen.


Sorry, aber das ist einfach nur Unsinn. Irgendjemand muss ja entscheiden. Es ist in aller Regel im voraus voraussagbar, und genau das lernt man unter anderem, wenn man Rechtswissenschaften studiert.

Shadaik hat folgendes geschrieben:

Das Recht funktioniert mW nach dem Ermessen des Richters. Der versucht üblicherweise, die ursprüngliche intention eines Textes zu erfassen, vorgeschrieben ist ihm dies allerdings nicht.


Das Auslegungsproblem gibt es in jedem Rechtsstaat, das hat mit der EU im speziellen nichts zu tun. Und dennoch, ein Richter entscheidet nicht nach Ermessen, sondern nach Gesetz. Wie auszulegen ist, lernt man in einem jahrelangen Studium und das hat mit Ermessen herzlich wenig zu tun.


Shadaik hat folgendes geschrieben:

Die EU ignoriert das Problem der Mehrsprachigkeit gerne, deshalb wurde nach meinem Wissensstand (2001) nie klar geregelt.


Schon klar, du bist da jetzt ausbildungstechnisch oder beruflich drauf gestoßen, das jetzt aber als das Problem bei der Einbindung der Türkei hochzustilisieren ist geradezu lächerlich!
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Shadaik
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#412460) Verfasst am: 02.02.2006, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:

Das Recht funktioniert mW nach dem Ermessen des Richters. Der versucht üblicherweise, die ursprüngliche intention eines Textes zu erfassen, vorgeschrieben ist ihm dies allerdings nicht.


Das Auslegungsproblem gibt es in jedem Rechtsstaat, das hat mit der EU im speziellen nichts zu tun. Und dennoch, ein Richter entscheidet nicht nach Ermessen, sondern nach Gesetz. Wie auszulegen ist, lernt man in einem jahrelangen Studium und das hat mit Ermessen herzlich wenig zu tun.

Ja, aber die wenigsten Rechtsstaaten haben das problem, 20 unterschiedliche Versionen eines textes zu haben, die alle als gleichberechtigt korrekt gelten.


Zitat:
Shadaik hat folgendes geschrieben:

Die EU ignoriert das Problem der Mehrsprachigkeit gerne, deshalb wurde nach meinem Wissensstand (2001) nie klar geregelt.


Schon klar, du bist da jetzt ausbildungstechnisch oder beruflich drauf gestoßen, das jetzt aber als das Problem bei der Einbindung der Türkei hochzustilisieren ist geradezu lächerlich!

Hochstilisiert habe ich nichts, ich sage nur, man kann über die Auslegung (vulgo "Bauernschläue"), welche der Übersetzung ja vorangeht, genug anpassen.
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Beitrag(#412466) Verfasst am: 02.02.2006, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Hochstilisiert habe ich nichts, ich sage nur, man kann über die Auslegung (vulgo "Bauernschläue"), welche der Übersetzung ja vorangeht, genug anpassen.


Nein, das wird nicht funktionieren. Haben auch schon genug Regierungen versucht. Die Richter am EUGH sind nicht blöd.
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