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Recht auf Arbeitszeugnis?

 
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Wygotsky
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Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#423080) Verfasst am: 26.02.2006, 18:21    Titel: Recht auf Arbeitszeugnis? Antworten mit Zitat

Vielleicht können mir die Forumsuser mit einem persönlichen Problem weiterhelfen.

Ich bin seit einigen Monaten bei einem neuen Arbeitgeber. Leider komme ich mit einem Vorgesetzten nicht zurecht, weswegen ich gekündigt habe. Mir wurde seitens des Vorgesetzten einmal angekündigt, ein Arbeitszeugnis gebe es nur, wenn ich mindestens 12 Monate bleibe. Ist das rechtens? Oder steht mir in jedem Fall ein Zeugnis zu?

Die nächste Frage ist, wie ich zu meinem Recht kommen kann, wenn mein Arbeitgeber unkooperativ ist. Kennt sich jemand mit so etwa aus?

Aufgrund der Kündigungsfrist muss ich noch eine Weile bei dem ungeliebten Arbeitgeber aushalten. Da ich bei eigener Kündigung 3 Monate lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, bin ich natürlich daran interessiert, möglichst rasch eine neue Arbeitsstelle zu finden. Dazu muss ich natürlich zu Vorstellungsgesprächen anreisen. An sich sollte das möglich sein, da ich noch Urlaubsansprüche habe. Ich befürchte allerdings, dass mein Arbeitgeber mir zu den Vorstellungsgesprächen keinen Urlaub gewährt, sondern den Urlaub möglichst an einem Stück ans Ende des Dienstzeit legen will. Das dies für ihn aus betrieblichen Gründen günstig ist, leuchtet mir ein. Habe ich das Recht, mir für Vorstellungsgespräche oder Beratungsgespräche beim Arbeitsamt Urlaub zu nehmen?
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#423082) Verfasst am: 26.02.2006, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Der Arbeitgeber kann auch bei kurzer Beschäftigungsdauer kein qualifiziertes Zeugnis verweigern (Urteil des LAG Köln vom 30.03.2001, Az: 4 Sa 1485/00).
_________________
Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#423087) Verfasst am: 26.02.2006, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast auf jeden Fall Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, nach BGB § 630.
Und zwar unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, selbst nach einem halben Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses könntest Du die Ausstellung verlangen. Der Anspruch verjährt erst nach 3 Jahren. Es ist eine allgemeine arbeitsrechtliche "Selbstverständlichkeit".

Auch kannst Du den ehemaligen Arbeitgeber auffordern kein "qualifiziertes", sondern nur ein einfaches (tabellarisches) Arbeitszeugnis auszuhändigen. In ihm ist deine Position im Betrieb vermerkt, deine Aufgabengebiete, und die Dauer der Betriebszugehörigkeit von...bis... . Dies macht vor allen Dingen Sinn, wenn man sich nicht einvernehmlich voneinander trennt oder sogar im Streit auseinander geht. Ein "beurteilendes" Arbeitszeugnis kann in so einem Fall eher durch versteckte Formulierungen zum eigenen Schaden sein, denn dabei helfen eine neue Anstellung zu finden. Ansonsten hat man aber das Recht das auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, in dem die Leistungen des Arbeitnehmers im Betrieb dargestellt werden, positiv ausfällt. Ist es das nicht kann man es zurückweisen und eine Umformulierung verlangen.

Bei unkooperativem Verhalten heißt es leider wohl Kontakt zu einem Anwalt oder der Vertrauensperson des Betriebsrates oder eines Vertreter deiner Gewerkschaft aufzunehmen, sofern Du Mitglied bist.

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Recht_A-Z/a_l/arbeitszeugnis.php?navid=10
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/index.php?navid=1


Zuletzt bearbeitet von Miach am 26.02.2006, 18:49, insgesamt einmal bearbeitet
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#423088) Verfasst am: 26.02.2006, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem bei dem tabellarischen/kurzen AZ ist mW, daß Du danach keinen Anspruch auf ein ausführliches mehr hast.
_________________
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Miach
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 853

Beitrag(#423090) Verfasst am: 26.02.2006, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Das Problem bei dem tabellarischen/kurzen AZ ist mW, daß Du danach keinen Anspruch auf ein ausführliches mehr hast.


Das stimmt. Jedoch kann es sinnvoller sein, das einfache in Anspruch zu nehmen, wenn man weiß, daß es Streit um Formulierungen geben wird. Eine Firma hat meist den längeren Atem bei Rechtsstreitigkeiten, sie ist es nicht, die das Zeugnis für Bewerbungsmappen braucht.
Vom Prinzip gebe ich Dir aber Recht, man sollte auf ein positiv qualifizierendes bestehen, es macht "mehr her". Man muss nur für sich selbst einschätzen, ob es die Nerven und eventuell im Falle einer Nichtmitgliedschaft in einer Gewerkschaft, das Geld wert ist, sich noch lange zu kloppen.
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Wygotsky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#423091) Verfasst am: 26.02.2006, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Eure Ausführungen und die Links. Ich fühle mich schon wesentlich besser auf das bevorstehende Gespräch mit meinem Vorgesetzten vorbereitet.
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#423092) Verfasst am: 26.02.2006, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

ist denn zu befürchten, dass er noch theater macht oder vielleicht aus freude über dein freiwilliges gehen halbwegs kooperativ ist?

ich würde einfach vorschlagen, das zeugnis selbst zu verfassen. dann bist du halbwegs geschützt gegen unvorteilhafte formulierungen zwinkern
und solang du nicht massiv übertreibst, wird es vermutlich niemand jucken wegen einzelnen sätzen noch rumzustreiten.
recht auf das zeugnis hast du auf jeden fall (s.vorherige beiträge). achte auch drauf, dass das datum mit deinem letzen arbeitstag übereinstimmt! zeugnisse die nach dem ausscheiden datiert sind gelten als "strittig" zwinkern

wenn du gekündigt worden wärst, dann hättest du anspruch auf freitage für die jobsuche.
wenn du selbst kündigst steht dir das glaub leider nicht zu. ob man dir eine eigene auswahl des urlaubs verwehren kann, dürfte auch mit dem anstellungsreglement bei euch zusammenhängen. ich hatte z.B. immmer im frühjar urlaubssperre, weil das "business season" war.
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Wygotsky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#423095) Verfasst am: 26.02.2006, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
ist denn zu befürchten, dass er noch theater macht oder vielleicht aus freude über dein freiwilliges gehen halbwegs kooperativ ist?

Es ist wahrscheinlich, dass er sehr verärgert über mein Gehen ist. Es wird sich zumindest kurzfristig negativ auf das Image des Betriebes auswirken. Darum habe ich außer meinem Vorgesetzten und dessen Vorgesetzten noch niemandem verraten, dass ich den Betrieb verlasse. Ich hoffe, bei dem kommenden Gespräch klären zu können, welche offizielle Version über mein Ausscheiden verbreitet wird, um den Imageschaden gering zu halten. Ein bevorstehender Umzug aus zwingenden persönlichen Gründen wäre eine Möglichkeit.

hacketaler hat folgendes geschrieben:
ich würde einfach vorschlagen, das zeugnis selbst zu verfassen. dann bist du halbwegs geschützt gegen unvorteilhafte formulierungen zwinkern

So wie ich meinen Vorgesetzten einschätze, wird er sich darauf niemals einlassen.

hacketaler hat folgendes geschrieben:
wenn du selbst kündigst steht dir das glaub leider nicht zu. ob man dir eine eigene auswahl des urlaubs verwehren kann, dürfte auch mit dem anstellungsreglement bei euch zusammenhängen. ich hatte z.B. immmer im frühjar urlaubssperre, weil das "business season" war.

Urlaubssperren zu bestimmen Zeiten sind in meiner Branche betriebsüblich und das ist auch sinnvoll so.
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#423114) Verfasst am: 26.02.2006, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:


hacketaler hat folgendes geschrieben:
ich würde einfach vorschlagen, das zeugnis selbst zu verfassen. dann bist du halbwegs geschützt gegen unvorteilhafte formulierungen zwinkern

So wie ich meinen Vorgesetzten einschätze, wird er sich darauf niemals einlassen.



probieren zwinkern
zeugnis verfassen ist ne scheissarbeit.
bei mir gings nicht, weil es nen betrieb war mit ner riesigen HR-Abteilung, aber sonst kenn ich das von früher und von bekannten durchaus, dass der chef auf so einen vorschlag einsteigt zwinkern
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erebus
wandelndes Paradoxon



Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 998
Wohnort: ius talionis

Beitrag(#423138) Verfasst am: 26.02.2006, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verweise, wie meistens, auf die SZ:
Arbeitszeugnisse
Zitat:
Wenn die Schlussformel im Zeugnis nicht auftaucht, ist klar, dass da etwas vorgefallen sein muss.

_________________
Es reicht bereits den physikalischen Gesetzen und den biologischen Regeln zu unterliegen.
Wir brauchen keine gesellschaftlichen Zwänge, die uns letztendlich zerbrechen.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#423151) Verfasst am: 26.02.2006, 21:48    Titel: Re: Recht auf Arbeitszeugnis? Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Habe ich das Recht, mir für Vorstellungsgespräche oder Beratungsgespräche beim Arbeitsamt Urlaub zu nehmen?


Also wenn dir gekündigt worden wäre, hättest du sogar ein Anrecht auf (bezahlte!!) Sonderfreistellungen, um dich um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen.

Wie das im umgekehrten Fall ist, wenn man selbst kündigt, weiß ich leider nicht.
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ALGDGADU
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.01.2004
Beiträge: 392
Wohnort: Nürnberg

Beitrag(#423591) Verfasst am: 28.02.2006, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Nur, weil es noch nicht gesagt wurde: Du hast nicht nur ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis, sondern sogar auf ein "wohlwollendes" Arbeitszeugnis. Hierzu gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung, ein Zeugnis darf Dich in deinem künftigen beruflichen Werdegang nicht behindern (das ist auch der Grund, weshalb es diesen berüchtigten "Zeugniscode" gibt). Letztendlich können wir dir hier aber keine juristische Beratung geben, weil jeder Einzelfall immer in Nuancen anders gelagert ist.

Mein Tipp: In die Gewerkschaft eintreten (das empfehle ich sowieso jedem!!!) und dann hierzu die kostenlose Rechtsberatung des DGB nutzen.
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Wygotsky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#423655) Verfasst am: 28.02.2006, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, aus der Gewerkschaft bin ich letzte Woche ausgetreten.
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pyrrhon
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Beiträge: 8770

Beitrag(#423658) Verfasst am: 28.02.2006, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Tja, aus der Gewerkschaft bin ich letzte Woche ausgetreten.

Autsch
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#423664) Verfasst am: 28.02.2006, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Tja, aus der Gewerkschaft bin ich letzte Woche ausgetreten.



ähm, also das is ja nun wirklich saublöd, wenn man weiss, dass man bald kündigt oder das es stress geben könnte.
ich bin ja kein gewerkschaftsfan, aber wenn du doch schon drin warst .... Mit den Augen rollen
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Wygotsky
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Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#424390) Verfasst am: 02.03.2006, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin ausgetreten, weil ich annehme, dass die Gewerkschaft mich in diesem Falle hängen lassen würde.
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ALGDGADU
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Anmeldungsdatum: 12.01.2004
Beiträge: 392
Wohnort: Nürnberg

Beitrag(#429806) Verfasst am: 10.03.2006, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Ich bin ausgetreten, weil ich annehme, dass die Gewerkschaft mich in diesem Falle hängen lassen würde.


Klassischer Fall von falsch gedacht... Cool
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Wygotsky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#433719) Verfasst am: 16.03.2006, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist, dass meine Gewerkschaft und mein Arbeitgeber sich ganz gut leiden können.
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ALGDGADU
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Anmeldungsdatum: 12.01.2004
Beiträge: 392
Wohnort: Nürnberg

Beitrag(#434572) Verfasst am: 17.03.2006, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Das Problem ist, dass meine Gewerkschaft und mein Arbeitgeber sich ganz gut leiden können.


Uuuuups.....!? Geschockt
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
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Beitrag(#434578) Verfasst am: 17.03.2006, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Was auch ein Problem werden könnte, ist, daß ein erzwungenes Zeugnis eher mäßig ausfallen dürfte. Bestenfalls Note 4 - da Du ja kein Recht auf ein "gutes" Zeugnis hast. Wahrscheinlich kannste es dann eh in den Papierkorb werfen, weil dort in Zeugnissprache versteckt sein wird, daß Du ein Querulant o.ä. bist. So ist es mir jedenfalls mal ergangen.
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"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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ALGDGADU
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Anmeldungsdatum: 12.01.2004
Beiträge: 392
Wohnort: Nürnberg

Beitrag(#434583) Verfasst am: 17.03.2006, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Nach herrschender Rechtsprechung hat man sogar in der Tat das Recht auf ein "gutes" Arbeitszeugnis. Wie schon erläutert, darf es Dich nicht in Deiner "weiteren beruflichen Entwicklung behindern". Das Problem für den Arbeitgeber (das gestehe ich gerne zu): Das Zeugnis darf einerseits nicht "schlecht" sein, es muss andererseits aber einigermaßen der Wahrheit entsprechen. So erfand man den "Zeugniscode", allerdings hat man als Arbeitnehmer auch das Recht, dass entdeckte versteckte negative Aussagen (z. B. "er bemühte sich stets") aus dem Zeugnis wieder rausfliegen. Aber dafür muss man den "Code" erst mal kennen - im Internet kann man eigiges zum Thema finden. Es gibt auch Literatur dazu.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
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Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#434585) Verfasst am: 17.03.2006, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

ALGDGADU hat folgendes geschrieben:
Nach herrschender Rechtsprechung hat man sogar in der Tat das Recht auf ein "gutes" Arbeitszeugnis. Wie schon erläutert, darf es Dich nicht in Deiner "weiteren beruflichen Entwicklung behindern". Das Problem für den Arbeitgeber (das gestehe ich gerne zu): Das Zeugnis darf einerseits nicht "schlecht" sein, es muss andererseits aber einigermaßen der Wahrheit entsprechen. So erfand man den "Zeugniscode", allerdings hat man als Arbeitnehmer auch das Recht, dass entdeckte versteckte negative Aussagen (z. B. "er bemühte sich stets") aus dem Zeugnis wieder rausfliegen. Aber dafür muss man den "Code" erst mal kennen - im Internet kann man eigiges zum Thema finden. Es gibt auch Literatur dazu.


Am Zeugniscode hängt eben die Crux. Wenn dort z.B. steht "Herr X hat alle ihm aufgetragenen Aufgaben zu unserer Zufriedeheit erfüllt" bedeutet das Note 4-. Dagegen anzugehen erscheint mir aussichtslos, da es ja offiziell ausreichend ist. Es ist zumindest keine mangelhafte oder ungenügende Bewertung. Auch auf das Wörtchen "stets" kommt es auch an. Zur Veranschaulichung:
"stets" zu unserer vollsten Zufriedenheit = 1
stets zu unserer vollen Zufriedenheit = 2
stets zu unserer Zufriedenheit = 3
zu unserer Zufriedenheit = 4
usw.
Floskeln wie "er bemühte sich stets" heißen übersetzt dann aber: er hat´s versucht, war aber ne Krücke...
Also kann das Wort Stets sowohl positiv als auch negativ bewertet sein. Da durchzublicken ist für den einfachen Angestellten sehr schwer. Selbst Personalfachleute streiten sich über Zeugnissprache. Beispielsweise ob der Umgang mit Vorgesetzen zuerst genannt ist oder der Umgang mit Kollegen...
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Konstrukt
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#434589) Verfasst am: 17.03.2006, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Das Traurige ist, daß manche Arbeitgeber offensichtlich persönliche Freude empfinden und Befriedigung davon tragen, einem ehemaligen Mitarbeiter eins auszuwischen mit einem schlechten Zeugnis. Ich habe das in meiner Personaldisponentenzeit so gehalten, das ich Jedem ein 1er-2er Zeugnis erteilt habe. Denn was hätte ich persönlich davon, jemandem die Zukunft zu versauen? Bei schlechten Mitarbeitern habe ich mir da immer gedacht, hauptsache ich bin die Quitt. Und wenn die Konkurrenz ihn einstellt wegen meines guten Zeugnisses, nutzt mir das ja auch zwinkern
So legt man nämlich dem Wettbewerb faule Eier ins Nest ohne sich gegenüber dem Arbeitnehmer Vorwürfe zu machen Lachen
_________________
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#434729) Verfasst am: 17.03.2006, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

ALGDGADU hat folgendes geschrieben:
Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Das Problem ist, dass meine Gewerkschaft und mein Arbeitgeber sich ganz gut leiden können.


Uuuuups.....!? Geschockt


Na denk doch mal nach. Er ist Erzieher in einer christlichen Kita und seine Gewerkschaft ist eine christliche "Gewerkschaft".

Erzähl noch mal einer, es gäbe keine Diskriminierung aufgrund der Religion in Deutschland. Im ganzen Sozialbereich ist das gang und gäbe.

In Deutschland werden systematisch Menschenrechte verletzt!
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#434794) Verfasst am: 17.03.2006, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:

In Deutschland werden systematisch Menschenrechte verletzt!


Deutschland taucht ja auch regelmässig im entsprechenden Bericht von amnesty international auf.
_________________
Autismus macht kein Urlaub.
"Seid unbequem. Seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt." (Günter Eich)
"Sei Du selbst die Veränderung, die Du Dir für die Welt wünschst." (Mahatma Gandhi)
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Wygotsky
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Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#434826) Verfasst am: 17.03.2006, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Na denk doch mal nach. Er ist Erzieher in einer christlichen Kita und seine Gewerkschaft ist eine christliche "Gewerkschaft".

Ich war niemals Mitglied in einer christlichen Gewerkschaft. Und mit meinen kirchlichen Arbeitgebern hatte ich niemals solche Probleme.

Tatsächlich denke ich ernsthaft darüber nach, in Zukunft wieder für die Kirche zu arbeiten.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#434834) Verfasst am: 17.03.2006, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Na denk doch mal nach. Er ist Erzieher in einer christlichen Kita und seine Gewerkschaft ist eine christliche "Gewerkschaft".

Ich war niemals Mitglied in einer christlichen Gewerkschaft. Und mit meinen kirchlichen Arbeitgebern hatte ich niemals solche Probleme.

Tatsächlich denke ich ernsthaft darüber nach, in Zukunft wieder für die Kirche zu arbeiten.


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erebus
wandelndes Paradoxon



Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 998
Wohnort: ius talionis

Beitrag(#435220) Verfasst am: 18.03.2006, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

ALGDGADU hat folgendes geschrieben:
Nach herrschender Rechtsprechung hat man sogar in der Tat das Recht auf ein "gutes" Arbeitszeugnis.


Soweit ich weiß hat man ein Anrecht auf ein "wohlwollendes" Zeugnis - das ist nicht das Selbe...
_________________
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