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Asyl für Fundis
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Yamato
Teeist



Anmeldungsdatum: 21.08.2004
Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore

Beitrag(#425312) Verfasst am: 05.03.2006, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Mit dem selben Recht könnte jeder Nazi, der bei uns wegen von ihm gehaltener antisemitsicher Hatzreden "verfolgt" wird, in der Schweiz oder in Schweden oder sonstwo Asyl als politisch Verfolgter verlangen.

Verlangen kann er es, er wird es aber nicht bekommen (wenn das Asylrecht dort dem unseren entspricht), da er aus einem Land kommt, das rechtsstaatliche Prinzipien anerkennt. Die Abwägung zwischen Meinungfreiheit und Schutz der Öffentlichkeit ist in diesem speziellen Fall natürlich schwierig (und steht auch hier nicht zur Debatte), wichtig ist nur, dass niemandem hier in Deutschland die Todesstrafe oder eine Strafe ohne vorherige Verhandlung droht.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#425314) Verfasst am: 05.03.2006, 01:13    Titel: Antworten mit Zitat

Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Mit dem selben Recht könnte jeder Nazi, der bei uns wegen von ihm gehaltener antisemitsicher Hatzreden "verfolgt" wird, in der Schweiz oder in Schweden oder sonstwo Asyl als politisch Verfolgter verlangen.

Verlangen kann er es, er wird es aber nicht bekommen (wenn das Asylrecht dort dem unseren entspricht), da er aus einem Land kommt, das rechtsstaatliche Prinzipien anerkennt. Die Abwägung zwischen Meinungfreiheit und Schutz der Öffentlichkeit ist in diesem speziellen Fall natürlich schwierig (und steht auch hier nicht zur Debatte), wichtig ist nur, dass niemandem hier in Deutschland die Todesstrafe oder eine Strafe ohne vorherige Verhandlung droht.



Maßstab kann nicht sein, aus welchem Land er kommt. Maßstab muss sein, was er tut. Und wenn er eine extremistische, menschenfeinliche, menschenrechtswidrige Ideologie propagiert, dann hat er verdammt noch mal hier bei uns nichts zu suchen.
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#425316) Verfasst am: 05.03.2006, 01:15    Titel: Antworten mit Zitat

Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
du hast nicht verstanden, das gerade islamisten in vielen islamischen ländern politisch verfolgt werden, weil sie ja eine gefahr für die jeweiligen regierungen darstellen.
wenn die saudische regierung fürchtet, ist aber keineswegs automatisch ein demokrat oder auch nur im ansatz mit unserem system kompatibel.
er wird letztlich zu recht verfolgt, wenn auch in saudi-arabien natürlich aus anderen motiven.
ich sehe keinerlei verpflichtung für europäische staaten sich die von islamisten ausgehenden gefahren aufzuhalsen.

Er wird vielleicht zu Recht verfolgt, aber nicht mit rechtsstaatlichen Mitteln. Wir sind nicht wehrlos gegenüber Extremisten. Ich verlange nicht sie in ihren Bestrebungen gewähren zu lassen, ich verlange nur sie vor Willkür zu schützen.

Ein paar Beispiel wie man gegen Extremisten unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit vorgehen kann:

GG, Artikel 9, Absatz 2
Zitat:
Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.


GG, Artikel 18
Zitat:
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel Cool, die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.


Davon gibt es auch noch eine Menge mehr. Wir sind in der Lage unsere Freiheit zu schützen, auch ohne Menschen zu töten (oder sie ihrem Tod zu überlassen).


in der theorie stimmt das sogar.
nur zeigt die erfolgreiche planung diverser terrorattacken auf europäischem boden und z.B. die immer wieder eingestandene handlungsohnmacht der geheimdienste und kriminalbehörden gegenüber vereinigungen wie IGMG, dass dies in der praxis nicht so ist.

Zitat:
Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.


verboten sind sie nämlich erst, wenn es umständlichst bewiesen und durch 34875 instanzen gegangen ist.
nach dem verbot wird dann aus IGMG Düsseldorf einfach IGMG Rheinstadt. Das Vermögen dieser Organisationen fällt bei Auflösungen stets an übergeordnete Stiftungen und kann dann weiterverwendet werden.
Die praktische Handhabe ist also äusserst schwach. Und wer sich informiert sieht das heute schon. Dem rest wird es eben bald vorgeführt werden....

Im übrigen bleibt trotzdem die frage, woher sich unsere verpflichtung ableiten soll verfassungsfeinde aus irgendwelchen wüstenstaaten aufnehmen zu müssen, nur um sie anschliessend mit usneren steuermitteln überwachen, anzeigen, verurteilen und dann erst wieder frei walten lassen zu müssen.
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Yamato
Teeist



Anmeldungsdatum: 21.08.2004
Beiträge: 4548
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Beitrag(#425317) Verfasst am: 05.03.2006, 01:16    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Ich halte es für blanke Idiotie, Extremisten aus dem Orient nach Deutschland zu importieren, um ihnen hier eine Spielwiese zu geben und sie vielleicht auch mal kostenpflichtig zu verwarnen. Wie schwer sich die Justiz mit solchen Typen tut, hat sie uns ja schon mit vergleichsweise leichtgewichtigen Lumpen wie dem "Kalifen" oder dem simplen Kriminellen "Mehmet" vorgeführt, von diesem Hamburger "Studenten" ganz zu schweigen.

Sicher sind diese Fälle bedauerlich, trotzdem darf man niemandem das Recht auf Asyl auf Grund von Verdachtsmomenten verwehren. Ich halte das für moralisch verwerflich, da kannst du natürlich anderer Meinung sein.
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Raphael
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Beiträge: 8362

Beitrag(#425318) Verfasst am: 05.03.2006, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:


Im übrigen bleibt trotzdem die frage, woher sich unsere verpflichtung ableiten soll verfassungsfeinde aus irgendwelchen wüstenstaaten aufnehmen zu müssen, nur um sie anschliessend mit usneren steuermitteln überwachen, anzeigen, verurteilen und dann erst wieder frei walten lassen zu müssen.



Tja, vor der Beantwortung dieser Frage drücken sie sich, die Gutmenschen.
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Yamato
Teeist



Anmeldungsdatum: 21.08.2004
Beiträge: 4548
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Beitrag(#425319) Verfasst am: 05.03.2006, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Mit dem selben Recht könnte jeder Nazi, der bei uns wegen von ihm gehaltener antisemitsicher Hatzreden "verfolgt" wird, in der Schweiz oder in Schweden oder sonstwo Asyl als politisch Verfolgter verlangen.

Verlangen kann er es, er wird es aber nicht bekommen (wenn das Asylrecht dort dem unseren entspricht), da er aus einem Land kommt, das rechtsstaatliche Prinzipien anerkennt. Die Abwägung zwischen Meinungfreiheit und Schutz der Öffentlichkeit ist in diesem speziellen Fall natürlich schwierig (und steht auch hier nicht zur Debatte), wichtig ist nur, dass niemandem hier in Deutschland die Todesstrafe oder eine Strafe ohne vorherige Verhandlung droht.

Maßstab kann nicht sein, aus welchem Land er kommt. Maßstab muss sein, was er tut. Und wenn er eine extremistische, menschenfeinliche, menschenrechtswidrige Ideologie propagiert, dann hat er verdammt noch mal hier bei uns nichts zu suchen.

Doch, Maßstab muss sein aus welchem Land er kommt. Dafür ist das Asyl da. Schutz vor staatlicher Willkür ist der Sinn des Asylrechts.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#425324) Verfasst am: 05.03.2006, 01:19    Titel: Antworten mit Zitat

Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Ich halte es für blanke Idiotie, Extremisten aus dem Orient nach Deutschland zu importieren, um ihnen hier eine Spielwiese zu geben und sie vielleicht auch mal kostenpflichtig zu verwarnen. Wie schwer sich die Justiz mit solchen Typen tut, hat sie uns ja schon mit vergleichsweise leichtgewichtigen Lumpen wie dem "Kalifen" oder dem simplen Kriminellen "Mehmet" vorgeführt, von diesem Hamburger "Studenten" ganz zu schweigen.

Sicher sind diese Fälle bedauerlich, trotzdem darf man niemandem das Recht auf Asyl auf Grund von Verdachtsmomenten verwehren. Ich halte das für moralisch verwerflich, da kannst du natürlich anderer Meinung sein.



Ich halte das Gegenteil für moralisch verwerflich.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#425325) Verfasst am: 05.03.2006, 01:21    Titel: Antworten mit Zitat

Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Mit dem selben Recht könnte jeder Nazi, der bei uns wegen von ihm gehaltener antisemitsicher Hatzreden "verfolgt" wird, in der Schweiz oder in Schweden oder sonstwo Asyl als politisch Verfolgter verlangen.

Verlangen kann er es, er wird es aber nicht bekommen (wenn das Asylrecht dort dem unseren entspricht), da er aus einem Land kommt, das rechtsstaatliche Prinzipien anerkennt. Die Abwägung zwischen Meinungfreiheit und Schutz der Öffentlichkeit ist in diesem speziellen Fall natürlich schwierig (und steht auch hier nicht zur Debatte), wichtig ist nur, dass niemandem hier in Deutschland die Todesstrafe oder eine Strafe ohne vorherige Verhandlung droht.

Maßstab kann nicht sein, aus welchem Land er kommt. Maßstab muss sein, was er tut. Und wenn er eine extremistische, menschenfeinliche, menschenrechtswidrige Ideologie propagiert, dann hat er verdammt noch mal hier bei uns nichts zu suchen.

Doch, Maßstab muss sein aus welchem Land er kommt. Dafür ist das Asyl da. Schutz vor staatlicher Willkür ist der Sinn des Asylrechts.



Tut mir leid. Leute, die einen islamischen Zwangsstaat gründen wollen, hat mein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat nicht zu schützen. Die sollen gefälligst nach Pakistan oder in den Iran fliehen.
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Yamato
Teeist



Anmeldungsdatum: 21.08.2004
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Beitrag(#425326) Verfasst am: 05.03.2006, 01:22    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Im übrigen bleibt trotzdem die frage, woher sich unsere verpflichtung ableiten soll verfassungsfeinde aus irgendwelchen wüstenstaaten aufnehmen zu müssen, nur um sie anschliessend mit usneren steuermitteln überwachen, anzeigen, verurteilen und dann erst wieder frei walten lassen zu müssen.

Tja, vor der Beantwortung dieser Frage drücken sie sich, die Gutmenschen.

Es unsere Verpflichtung Menschen vor staatlicher Willkür zu schützen, das ergibt sich meiner Meinung nach aus den Grundrechten, aus dem Auftrag des Staates diese zu schützen. Zusätzlich lehrt uns die Geschichte der Judenverfolgungen, dass es sich ein Staat nicht leisten kann Verfolgten Hilfe zu verweigern ohne sein Selbstverständnis in Frage zu stellen.
(BTW: Bin ich ein Gutmensch? Und was ist das eigentlich?)
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#425327) Verfasst am: 05.03.2006, 01:26    Titel: Antworten mit Zitat

Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Im übrigen bleibt trotzdem die frage, woher sich unsere verpflichtung ableiten soll verfassungsfeinde aus irgendwelchen wüstenstaaten aufnehmen zu müssen, nur um sie anschliessend mit usneren steuermitteln überwachen, anzeigen, verurteilen und dann erst wieder frei walten lassen zu müssen.

Tja, vor der Beantwortung dieser Frage drücken sie sich, die Gutmenschen.

Es unsere Verpflichtung Menschen vor staatlicher Willkür zu schützen, das ergibt sich meiner Meinung nach aus den Grundrechten, aus dem Auftrag des Staates diese zu schützen. Zusätzlich lehrt uns die Geschichte der Judenverfolgungen, dass es sich ein Staat nicht leisten kann Verfolgten Hilfe zu verweigern ohne sein Selbstverständnis in Frage zu stellen.
(BTW: Bin ich ein Gutmensch? Und was ist das eigentlich?)


Wer naziverfolgte Juden und die Anhänger des islamischen Totalitarismus auf eine Stufe stellt, wer Völkermord an unschuldigen Menschen und die zwar nicht rechtsstaatliche Bekämpfung einer mit den Menschenrechten unvereinbaren Ideologie gleichsetzt, disqualifiziert sich für jede politische Diskussion.
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#425328) Verfasst am: 05.03.2006, 01:27    Titel: Antworten mit Zitat

ich beurteile unsere moralische verpflichtung mitarbeiter us-amerikanischer einrichtungen, nachbarn jüdischer synagogen oder z.B. menschen wie ayan hirsi ali zu schützen für höher, als unsere moralische verpflichtung kalifaterrichter, die auf unser system im bestenfall nur schimpfen vor der verfolgung durch ihre glaubensbrüder zu schützen.
wer asyl beantragt, weil er aufgrund der verbreitung islamistischer schriften oder sonstiger islamistischer aktivitäten verfolgt wird, der soll sein asyl im islamischen kalifat beantragen oder von mir aus direkt bei seinem wüstengott.....
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Yamato
Teeist



Anmeldungsdatum: 21.08.2004
Beiträge: 4548
Wohnort: Singapore

Beitrag(#425329) Verfasst am: 05.03.2006, 01:28    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
[...]
Davon gibt es auch noch eine Menge mehr. Wir sind in der Lage unsere Freiheit zu schützen, auch ohne Menschen zu töten (oder sie ihrem Tod zu überlassen).

in der theorie stimmt das sogar.
nur zeigt die erfolgreiche planung diverser terrorattacken auf europäischem boden und z.B. die immer wieder eingestandene handlungsohnmacht der geheimdienste und kriminalbehörden gegenüber vereinigungen wie IGMG, dass dies in der praxis nicht so ist.

Das ist richtig. Das bedeutet aber nur, dass die Verbrechensbekämpfung nicht so funktioniert wie sie sollte. Diese Tatsache ändert aber nichts daran, dass wir die Pflicht haben jedem politisch Verfolgten Asyl zu gewähren und ihn gemäß unserer Gesetze zu behandeln. Unrecht darf nicht mit Unrecht beantwortet werden.
Zitat:
Zitat:
Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

verboten sind sie nämlich erst, wenn es umständlichst bewiesen und durch 34875 instanzen gegangen ist.
nach dem verbot wird dann aus IGMG Düsseldorf einfach IGMG Rheinstadt. Das Vermögen dieser Organisationen fällt bei Auflösungen stets an übergeordnete Stiftungen und kann dann weiterverwendet werden.
Die praktische Handhabe ist also äusserst schwach. Und wer sich informiert sieht das heute schon. Dem rest wird es eben bald vorgeführt werden....

(siehe oben)
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#425330) Verfasst am: 05.03.2006, 01:30    Titel: Antworten mit Zitat

Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
[...]
Davon gibt es auch noch eine Menge mehr. Wir sind in der Lage unsere Freiheit zu schützen, auch ohne Menschen zu töten (oder sie ihrem Tod zu überlassen).

in der theorie stimmt das sogar.
nur zeigt die erfolgreiche planung diverser terrorattacken auf europäischem boden und z.B. die immer wieder eingestandene handlungsohnmacht der geheimdienste und kriminalbehörden gegenüber vereinigungen wie IGMG, dass dies in der praxis nicht so ist.

Das ist richtig. Das bedeutet aber nur, dass die Verbrechensbekämpfung nicht so funktioniert wie sie sollte. Diese Tatsache ändert aber nichts daran, dass wir die Pflicht haben jedem politisch Verfolgten Asyl zu gewähren und ihn gemäß unserer Gesetze zu behandeln. Unrecht darf nicht mit Unrecht beantwortet werden.
Zitat:
Zitat:
Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

verboten sind sie nämlich erst, wenn es umständlichst bewiesen und durch 34875 instanzen gegangen ist.
nach dem verbot wird dann aus IGMG Düsseldorf einfach IGMG Rheinstadt. Das Vermögen dieser Organisationen fällt bei Auflösungen stets an übergeordnete Stiftungen und kann dann weiterverwendet werden.
Die praktische Handhabe ist also äusserst schwach. Und wer sich informiert sieht das heute schon. Dem rest wird es eben bald vorgeführt werden....

(siehe oben)


aha. du plädierst also für ein ideologisch verblendetes festhalten an einem theoretisch hehren system, auch wenn absehbar ist, dass sich dieses system damit selbst zersetzt.

ist das dieses bild des kapitäns, der mit der hand an der stirn auf seiner brücke steht und langsam mit seinem boot im meer versinkt?
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Yamato
Teeist



Anmeldungsdatum: 21.08.2004
Beiträge: 4548
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Beitrag(#425331) Verfasst am: 05.03.2006, 01:32    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Im übrigen bleibt trotzdem die frage, woher sich unsere verpflichtung ableiten soll verfassungsfeinde aus irgendwelchen wüstenstaaten aufnehmen zu müssen, nur um sie anschliessend mit usneren steuermitteln überwachen, anzeigen, verurteilen und dann erst wieder frei walten lassen zu müssen.

Tja, vor der Beantwortung dieser Frage drücken sie sich, die Gutmenschen.

Es unsere Verpflichtung Menschen vor staatlicher Willkür zu schützen, das ergibt sich meiner Meinung nach aus den Grundrechten, aus dem Auftrag des Staates diese zu schützen. Zusätzlich lehrt uns die Geschichte der Judenverfolgungen, dass es sich ein Staat nicht leisten kann Verfolgten Hilfe zu verweigern ohne sein Selbstverständnis in Frage zu stellen.
(BTW: Bin ich ein Gutmensch? Und was ist das eigentlich?)

Wer naziverfolgte Juden und die Anhänger des islamischen Totalitarismus auf eine Stufe stellt, wer Völkermord an unschuldigen Menschen und die zwar nicht rechtsstaatliche Bekämpfung einer mit den Menschenrechten unvereinbaren Ideologie gleichsetzt, disqualifiziert sich für jede politische Diskussion.

GG Artikel 16a hat folgendes geschrieben:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Und zwar alle.
Es geht um den Menschen, nicht um seine Religionszugehörigkeit oder Ziele. Auch Verbrecher haben Rechte.
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Yamato
Teeist



Anmeldungsdatum: 21.08.2004
Beiträge: 4548
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Beitrag(#425333) Verfasst am: 05.03.2006, 01:35    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
ich beurteile unsere moralische verpflichtung mitarbeiter us-amerikanischer einrichtungen, nachbarn jüdischer synagogen oder z.B. menschen wie ayan hirsi ali zu schützen für höher, als unsere moralische verpflichtung kalifaterrichter, die auf unser system im bestenfall nur schimpfen vor der verfolgung durch ihre glaubensbrüder zu schützen.
wer asyl beantragt, weil er aufgrund der verbreitung islamistischer schriften oder sonstiger islamistischer aktivitäten verfolgt wird, der soll sein asyl im islamischen kalifat beantragen oder von mir aus direkt bei seinem wüstengott.....

Kein Mensch ist weniger schützenswert als ein anderer.
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#425334) Verfasst am: 05.03.2006, 01:36    Titel: Antworten mit Zitat

Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Im übrigen bleibt trotzdem die frage, woher sich unsere verpflichtung ableiten soll verfassungsfeinde aus irgendwelchen wüstenstaaten aufnehmen zu müssen, nur um sie anschliessend mit usneren steuermitteln überwachen, anzeigen, verurteilen und dann erst wieder frei walten lassen zu müssen.

Tja, vor der Beantwortung dieser Frage drücken sie sich, die Gutmenschen.

Es unsere Verpflichtung Menschen vor staatlicher Willkür zu schützen, das ergibt sich meiner Meinung nach aus den Grundrechten, aus dem Auftrag des Staates diese zu schützen. Zusätzlich lehrt uns die Geschichte der Judenverfolgungen, dass es sich ein Staat nicht leisten kann Verfolgten Hilfe zu verweigern ohne sein Selbstverständnis in Frage zu stellen.
(BTW: Bin ich ein Gutmensch? Und was ist das eigentlich?)

Wer naziverfolgte Juden und die Anhänger des islamischen Totalitarismus auf eine Stufe stellt, wer Völkermord an unschuldigen Menschen und die zwar nicht rechtsstaatliche Bekämpfung einer mit den Menschenrechten unvereinbaren Ideologie gleichsetzt, disqualifiziert sich für jede politische Diskussion.

GG Artikel 16a hat folgendes geschrieben:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Und zwar alle.
Es geht um den Menschen, nicht um seine Religionszugehörigkeit oder Ziele. Auch Verbrecher haben Rechte.


bin laden wurde in saudi-arabien und später auch in afrika (war es somalia oder der sudan?) politisch verfolgt und musste diese länder daraufhin verlassen.

entweder sollte man seinen asylantrag ernsthaft prüfen oder über die definition von "politischer verfolgung" im falle von leuten nachdenken, die aus der welt ein kalifat machen wollen.

andernfalls sollten diverse ETA-Mitglieder auch mal über einen notfall-asylantrag in deutschland nachdenken.
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#425336) Verfasst am: 05.03.2006, 01:38    Titel: Antworten mit Zitat

Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
ich beurteile unsere moralische verpflichtung mitarbeiter us-amerikanischer einrichtungen, nachbarn jüdischer synagogen oder z.B. menschen wie ayan hirsi ali zu schützen für höher, als unsere moralische verpflichtung kalifaterrichter, die auf unser system im bestenfall nur schimpfen vor der verfolgung durch ihre glaubensbrüder zu schützen.
wer asyl beantragt, weil er aufgrund der verbreitung islamistischer schriften oder sonstiger islamistischer aktivitäten verfolgt wird, der soll sein asyl im islamischen kalifat beantragen oder von mir aus direkt bei seinem wüstengott.....

Kein Mensch ist weniger schützenswert als ein anderer.


wir haben nur weder genug platz noch genug geld um alle zu schützen.
also vielleicht bietet es sich an, die leute jeweils dort zu schützen, wo sie sich dann später auch am wohlsten fühlen.
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Yamato
Teeist



Anmeldungsdatum: 21.08.2004
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Beitrag(#425337) Verfasst am: 05.03.2006, 01:43    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:

aha. du plädierst also für ein ideologisch verblendetes festhalten an einem theoretisch hehren system, auch wenn absehbar ist, dass sich dieses system damit selbst zersetzt.

ist das dieses bild des kapitäns, der mit der hand an der stirn auf seiner brücke steht und langsam mit seinem boot im meer versinkt?

Ich plädiere für ein Festhalten am Grundgesetz. Wenn wir unsere Freiheitsrechte freiwillig aufgeben, haben die Islamisten schon gewonnen.
Ich halte das Asylrecht für richtig, sehe aber auch die Gefahr die von dieser Offenheit ausgeht. Nur muss man diese Gefahr anders bekämpfen, als durch Verweigerung von Asyl. Das würde uns zwar relative Sicherheit geben, das Problem lösen würde es aber nicht. Im Gegenteil würde es dafür sorgen, dass Verfolgte keine Möglichkeit mehr hätten ihr Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren einzufordern. Wir würden in wohliger Sicherheit leben, während anderswo auf der Welt das Faustrecht gilt. Wie wahrscheinlich ist es, dass wir davon unberührt bleiben würden?
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Yamato
Teeist



Anmeldungsdatum: 21.08.2004
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Beitrag(#425339) Verfasst am: 05.03.2006, 01:47    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Im übrigen bleibt trotzdem die frage, woher sich unsere verpflichtung ableiten soll verfassungsfeinde aus irgendwelchen wüstenstaaten aufnehmen zu müssen, nur um sie anschliessend mit usneren steuermitteln überwachen, anzeigen, verurteilen und dann erst wieder frei walten lassen zu müssen.

Tja, vor der Beantwortung dieser Frage drücken sie sich, die Gutmenschen.

Es unsere Verpflichtung Menschen vor staatlicher Willkür zu schützen, das ergibt sich meiner Meinung nach aus den Grundrechten, aus dem Auftrag des Staates diese zu schützen. Zusätzlich lehrt uns die Geschichte der Judenverfolgungen, dass es sich ein Staat nicht leisten kann Verfolgten Hilfe zu verweigern ohne sein Selbstverständnis in Frage zu stellen.
(BTW: Bin ich ein Gutmensch? Und was ist das eigentlich?)

Wer naziverfolgte Juden und die Anhänger des islamischen Totalitarismus auf eine Stufe stellt, wer Völkermord an unschuldigen Menschen und die zwar nicht rechtsstaatliche Bekämpfung einer mit den Menschenrechten unvereinbaren Ideologie gleichsetzt, disqualifiziert sich für jede politische Diskussion.

GG Artikel 16a hat folgendes geschrieben:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Und zwar alle.
Es geht um den Menschen, nicht um seine Religionszugehörigkeit oder Ziele. Auch Verbrecher haben Rechte.


bin laden wurde in saudi-arabien und später auch in afrika (war es somalia oder der sudan?) politisch verfolgt und musste diese länder daraufhin verlassen.

entweder sollte man seinen asylantrag ernsthaft prüfen oder über die definition von "politischer verfolgung" im falle von leuten nachdenken, die aus der welt ein kalifat machen wollen.

andernfalls sollten diverse ETA-Mitglieder auch mal über einen notfall-asylantrag in deutschland nachdenken.

Spanien gehört zur EU und achtet rechtsstaatliche Prinzipien, ein Asylantrag in Deutschland hätte keinen Erfolg.
Zur Definition von politischer Verfolgung und Ausnahmen vom Asyl lohnt ein Blick ins Grundgesetz: http://de.wikisource.org/wiki/Grundgesetz_der_Bundesrepublik_Deutschland#Artikel_16a_.5BAsylrecht.5D
Im Übrigen wäre es unlogisch, wenn Bin Laden in Deutschland Asyl beantragen würde, da er wohl direkt in U-Haft landen würde. Das ist wohl kaum in seinem Interesse.
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Yamato
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Anmeldungsdatum: 21.08.2004
Beiträge: 4548
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Beitrag(#425340) Verfasst am: 05.03.2006, 01:49    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
ich beurteile unsere moralische verpflichtung mitarbeiter us-amerikanischer einrichtungen, nachbarn jüdischer synagogen oder z.B. menschen wie ayan hirsi ali zu schützen für höher, als unsere moralische verpflichtung kalifaterrichter, die auf unser system im bestenfall nur schimpfen vor der verfolgung durch ihre glaubensbrüder zu schützen.
wer asyl beantragt, weil er aufgrund der verbreitung islamistischer schriften oder sonstiger islamistischer aktivitäten verfolgt wird, der soll sein asyl im islamischen kalifat beantragen oder von mir aus direkt bei seinem wüstengott.....

Kein Mensch ist weniger schützenswert als ein anderer.

wir haben nur weder genug platz noch genug geld um alle zu schützen.
also vielleicht bietet es sich an, die leute jeweils dort zu schützen, wo sie sich dann später auch am wohlsten fühlen.

Und du sagst mir dann bei jedem Asylbewerber wo das ist. Ob er da auch tatsächlich vor staatlicher Willkür geschützt ist, ist eine andere Frage.
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Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#425341) Verfasst am: 05.03.2006, 01:50    Titel: Antworten mit Zitat

Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:

aha. du plädierst also für ein ideologisch verblendetes festhalten an einem theoretisch hehren system, auch wenn absehbar ist, dass sich dieses system damit selbst zersetzt.

ist das dieses bild des kapitäns, der mit der hand an der stirn auf seiner brücke steht und langsam mit seinem boot im meer versinkt?

Ich plädiere für ein Festhalten am Grundgesetz. Wenn wir unsere Freiheitsrechte freiwillig aufgeben, haben die Islamisten schon gewonnen.
Ich halte das Asylrecht für richtig, sehe aber auch die Gefahr die von dieser Offenheit ausgeht. Nur muss man diese Gefahr anders bekämpfen, als durch Verweigerung von Asyl. Das würde uns zwar relative Sicherheit geben, das Problem lösen würde es aber nicht. Im Gegenteil würde es dafür sorgen, dass Verfolgte keine Möglichkeit mehr hätten ihr Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren einzufordern. Wir würden in wohliger Sicherheit leben, während anderswo auf der Welt das Faustrecht gilt. Wie wahrscheinlich ist es, dass wir davon unberührt bleiben würden?


und inwiefern sind wir bisher davon unberührt geblieben? oder haben wir die rechte schon zu weit aufgegeben?
wieso ist die viel restriktiver vorgehende schweiz noch nicht vom fausrecht eingeholt worden und hat ihre grundrechte noch nicht vollens eingebüsst?
wieso die anderen länder nicht, die sich anschauen, wen sie da eigentlich reinlassen?
wieso schliesse ich meine haustür ab und wieso soll für eine gemeinschaft nicht recht sein, was für jeden einzelnen nur billig ist?

ich bin grundsätzlich stets für ein liberales asylrecht gewesen. unter anderem weil ich nicht einsehe, wieso jemand weniger recht auf essen oder arbeit hat, nur weil er 3000km südlicher geboren ist als ich.
sehr wohl kann ich aber unterscheiden, ob jemand hier seine familie ernähren will und ein besseres leben erlangen will, oder ob jemand meiner freundin das kopftuch aufziehen und die redaktionen meiner lieblingszeitungen abfackeln will.
und das sind nunmal leider nur die harmlosesten vorhaben.
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hacketaler
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Beitrag(#425343) Verfasst am: 05.03.2006, 01:52    Titel: Antworten mit Zitat

Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
ich beurteile unsere moralische verpflichtung mitarbeiter us-amerikanischer einrichtungen, nachbarn jüdischer synagogen oder z.B. menschen wie ayan hirsi ali zu schützen für höher, als unsere moralische verpflichtung kalifaterrichter, die auf unser system im bestenfall nur schimpfen vor der verfolgung durch ihre glaubensbrüder zu schützen.
wer asyl beantragt, weil er aufgrund der verbreitung islamistischer schriften oder sonstiger islamistischer aktivitäten verfolgt wird, der soll sein asyl im islamischen kalifat beantragen oder von mir aus direkt bei seinem wüstengott.....

Kein Mensch ist weniger schützenswert als ein anderer.

wir haben nur weder genug platz noch genug geld um alle zu schützen.
also vielleicht bietet es sich an, die leute jeweils dort zu schützen, wo sie sich dann später auch am wohlsten fühlen.

Und du sagst mir dann bei jedem Asylbewerber wo das ist. Ob er da auch tatsächlich vor staatlicher Willkür geschützt ist, ist eine andere Frage.


nun es geht hier um islamisten.
das es einem islamisten in einem kalifat besser gefällt als in jedem europäischen land ist offensichtlich.
also soll er sich ein kalifat suchen. basta. um keine anderen asylbewerber geht es hier.
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Yamato
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Beitrag(#425345) Verfasst am: 05.03.2006, 01:55    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
ich beurteile unsere moralische verpflichtung mitarbeiter us-amerikanischer einrichtungen, nachbarn jüdischer synagogen oder z.B. menschen wie ayan hirsi ali zu schützen für höher, als unsere moralische verpflichtung kalifaterrichter, die auf unser system im bestenfall nur schimpfen vor der verfolgung durch ihre glaubensbrüder zu schützen.
wer asyl beantragt, weil er aufgrund der verbreitung islamistischer schriften oder sonstiger islamistischer aktivitäten verfolgt wird, der soll sein asyl im islamischen kalifat beantragen oder von mir aus direkt bei seinem wüstengott.....

Kein Mensch ist weniger schützenswert als ein anderer.

wir haben nur weder genug platz noch genug geld um alle zu schützen.
also vielleicht bietet es sich an, die leute jeweils dort zu schützen, wo sie sich dann später auch am wohlsten fühlen.

Und du sagst mir dann bei jedem Asylbewerber wo das ist. Ob er da auch tatsächlich vor staatlicher Willkür geschützt ist, ist eine andere Frage.

nun es geht hier um islamisten.
das es einem islamisten in einem kalifat besser gefällt als in jedem europäischen land ist offensichtlich.
also soll er sich ein kalifat suchen. basta. um keine anderen asylbewerber geht es hier.

Wie stellst du fest, ob es sich um einen Islamisten handelt (Islam-Test?) ? Und woher weißt du, wie er in diesem Kalifat behandelt wird? Vielleicht kommt er ja gerade aus einem solchen.
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hacketaler
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Beitrag(#425347) Verfasst am: 05.03.2006, 01:57    Titel: Antworten mit Zitat

Rattenfänger hat folgendes geschrieben:
Das Problem an einer harten Haltung gegenüber solchen Leuten ist nur, dass diese von arroganten und überheblichen Behörden schnell ausgenutzt wird, um das Asylrecht generell zu schwächen und auch hilflose Menschen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, mal eben in den sicheren Tod abgeschoben werden. Das ist leider schon gängige Praxis in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern.

Gegen eine harte Haltung gegenüber den Fundis hätte ich nichts, nur gestaltet sich die praktische Umsetzung eben leider schwierig. Und zumeist zum Nachteil der Unschuldigen.


woher rührt eigentlich dieses unmenschliche eigenleben dieser zuständigen behörden, dass sie förmlich zwingt vermeintliche gesetzesschwächen sofort in massenmorde umzusetzen?

Pillepalle
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hacketaler
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Beitrag(#425350) Verfasst am: 05.03.2006, 02:00    Titel: Antworten mit Zitat

Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
ich beurteile unsere moralische verpflichtung mitarbeiter us-amerikanischer einrichtungen, nachbarn jüdischer synagogen oder z.B. menschen wie ayan hirsi ali zu schützen für höher, als unsere moralische verpflichtung kalifaterrichter, die auf unser system im bestenfall nur schimpfen vor der verfolgung durch ihre glaubensbrüder zu schützen.
wer asyl beantragt, weil er aufgrund der verbreitung islamistischer schriften oder sonstiger islamistischer aktivitäten verfolgt wird, der soll sein asyl im islamischen kalifat beantragen oder von mir aus direkt bei seinem wüstengott.....

Kein Mensch ist weniger schützenswert als ein anderer.

wir haben nur weder genug platz noch genug geld um alle zu schützen.
also vielleicht bietet es sich an, die leute jeweils dort zu schützen, wo sie sich dann später auch am wohlsten fühlen.

Und du sagst mir dann bei jedem Asylbewerber wo das ist. Ob er da auch tatsächlich vor staatlicher Willkür geschützt ist, ist eine andere Frage.

nun es geht hier um islamisten.
das es einem islamisten in einem kalifat besser gefällt als in jedem europäischen land ist offensichtlich.
also soll er sich ein kalifat suchen. basta. um keine anderen asylbewerber geht es hier.

Wie stellst du fest, ob es sich um einen Islamisten handelt (Islam-Test?) ? Und woher weißt du, wie er in diesem Kalifat behandelt wird? Vielleicht kommt er ja gerade aus einem solchen.



ich sagte es oben. wer wegen islamistischer aktivitäten verfolgt wird, dem darf kein asyl gewährt werden. so stellt man es fest. genau wie man bei allen anderen politishc verfolgten eben auch feststellt, dass sie wirklich verfolgt werden und weshalb.

gerade wo du vor nicht mehr als einer stunde noch die schwächen unserer strafverfolgungen im land eingestanden hast, aber sie nicht als argument anzuführen bereit warst, ist dieser einwurf einer erschweten praxis der umsetzung doch sehr erstaunlich.

und islamisten kommen 1000% nicht aus einem kalifat.
offenbar weisst du nicht, was ein kalifat ist.
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Yamato
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Beitrag(#425353) Verfasst am: 05.03.2006, 02:09    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:

ich sagte es oben. wer wegen islamistischer aktivitäten verfolgt wird, dem darf kein asyl gewährt werden. so stellt man es fest. genau wie man bei allen anderen politishc verfolgten eben auch feststellt, dass sie wirklich verfolgt werden und weshalb.

Gut, akzeptiert. Wenn man das schon mal weiß, kann man die Vorwürfe doch auch gleich überprüfen und ihn möglicherweise überwachen lassen, wenn Verdacht besteht. Ich frage mich nur gerade welcher Nicht-Rechtsstaat (denn nur Flüchtlinge aus solchen Staaten kommen für Asyl in Frage) jemanden wegen islamistischen Aktivitäten verfolgen könnte, die islamischen Staaten fallen doch schon mal weg, oder?
Zitat:
gerade wo du vor nicht mehr als einer stunde noch die schwächen unserer strafverfolgungen im land eingestanden hast, aber sie nicht als argument anzuführen bereit warst, ist dieser einwurf einer erschweten praxis der umsetzung doch sehr erstaunlich.

Richtig, ziehe den Einwand zurück.
Zitat:
und islamisten kommen 1000% nicht aus einem kalifat.
offenbar weisst du nicht, was ein kalifat ist.

Habe es gerade nach geschlagen (Hatte es mit Emirat verwechselt). Wie stellst du dir denn vor einen Islamisten in ein nicht existentes Kalifat zu schicken?
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hacketaler
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Beitrag(#425354) Verfasst am: 05.03.2006, 02:19    Titel: Antworten mit Zitat

Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:

ich sagte es oben. wer wegen islamistischer aktivitäten verfolgt wird, dem darf kein asyl gewährt werden. so stellt man es fest. genau wie man bei allen anderen politishc verfolgten eben auch feststellt, dass sie wirklich verfolgt werden und weshalb.

Gut, akzeptiert. Wenn man das schon mal weiß, kann man die Vorwürfe doch auch gleich überprüfen und ihn möglicherweise überwachen lassen, wenn Verdacht besteht.


wieso der aufwand? man muss ihn nicht überwachen um zu wissen, dass der islamismus die abschaffung der demokratie zwingend verlangt.
können wir das geld nicht viel besser zur aufstockung der hartz 4 bezüge verwenden?

Zitat:

Ich frage mich nur gerade welcher Nicht-Rechtsstaat (denn nur Flüchtlinge aus solchen Staaten kommen für Asyl in Frage) jemanden wegen islamistischen Aktivitäten verfolgen könnte, die islamischen Staaten fallen doch schon mal weg, oder?


das ist genau das problem hier im forum.
die meisten wissen nicht worum es eigentlich geht. (kein vorwurf jetzt an dich, aber über die meisten anderen themen hier sind die leute besser informiert.)

nicht alle muslime sind islamisten. islamismus ist eine unterart (die aber eben ein fundamental umgesetzer islam ist und damit näher an jedem muslim als unser verständnis von freiheit etc.)
islamisten werden in islamischen ländern verfolgt.
oberstes ziel bzw. ursprüngliches ziel des islamismus ist die abschaffung der aktuellen regierungen der islamischen länder. so z.B. in ägypten oder in saudi-arabien. deshalb werden sie natürlich von den dortigen regierungen verfolgt. und deshalb gibt es ja auch anschläge z.B. in ägypten und in saudi-arabien.
bin laden un co. fordern den sturz der saudischen regierung. die muslimbruderschaft will die ägyptische regierung stürzen und türkische islamisten kämpfen gegen den laizismus in der türkei.
der kampf gegen den westen kam in vielen bewegungen erst später oder diente der inneren stärkung bzw. lieferte ein passendes feindbild, dem man die misere der islamischen umma anhängen konnte. (böse zionisten unterstützen böse muslimische diktatoren, die dem westen helfen, dem islam von der versprochenen weltherrschaft fernzuhalten)

Zitat:

Zitat:
und islamisten kommen 1000% nicht aus einem kalifat.
offenbar weisst du nicht, was ein kalifat ist.

Habe es gerade nach geschlagen (Hatte es mit Emirat verwechselt). Wie stellst du dir denn vor einen Islamisten in ein nicht existentes Kalifat zu schicken?


tja, wen er kein kalifat findet, dann muss er eventuell einen direkten weg ins paradies finden. als mein problem erachte ich das nicht.
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Yamato
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Beitrag(#425355) Verfasst am: 05.03.2006, 02:21    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:

aha. du plädierst also für ein ideologisch verblendetes festhalten an einem theoretisch hehren system, auch wenn absehbar ist, dass sich dieses system damit selbst zersetzt.

ist das dieses bild des kapitäns, der mit der hand an der stirn auf seiner brücke steht und langsam mit seinem boot im meer versinkt?

Ich plädiere für ein Festhalten am Grundgesetz. Wenn wir unsere Freiheitsrechte freiwillig aufgeben, haben die Islamisten schon gewonnen.
Ich halte das Asylrecht für richtig, sehe aber auch die Gefahr die von dieser Offenheit ausgeht. Nur muss man diese Gefahr anders bekämpfen, als durch Verweigerung von Asyl. Das würde uns zwar relative Sicherheit geben, das Problem lösen würde es aber nicht. Im Gegenteil würde es dafür sorgen, dass Verfolgte keine Möglichkeit mehr hätten ihr Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren einzufordern. Wir würden in wohliger Sicherheit leben, während anderswo auf der Welt das Faustrecht gilt. Wie wahrscheinlich ist es, dass wir davon unberührt bleiben würden?

und inwiefern sind wir bisher davon unberührt geblieben? oder haben wir die rechte schon zu weit aufgegeben?

Wir erfahren natürlich die Auswirkungen des Islamismus bereits. Ich denke aber der Hass auf den "Westen" wäre schlimmer, wenn wir unsere Rechte nur für uns, aber nicht für Außenstehende schützen würden.
Zitat:
wieso ist die viel restriktiver vorgehende schweiz noch nicht vom fausrecht eingeholt worden und hat ihre grundrechte noch nicht vollens eingebüsst?

Das würde seine Wirkung natürlich nur entfalten, wenn ganz Europa die Tür zumachen würde. Dann könnte ich mir vorstellen, das da einiges hochkocht. Solange wir Flüchtlinge schützen, werden wir vielleicht noch als gerecht wahrgenommen und nicht als Gefahr.
Zitat:
wieso die anderen länder nicht, die sich anschauen, wen sie da eigentlich reinlassen?

Welche speziell meinst du?
Zitat:
wieso schliesse ich meine haustür ab und wieso soll für eine gemeinschaft nicht recht sein, was für jeden einzelnen nur billig ist?

Der Staat hat den Auftrag das Gesetz aufrecht zu erhalten, den hast du als Einzelner natürlich nicht. Obwohl du, wenn jemand vor einer Horde Schläger flüchtend an deine Tür klopft wohl auch die Pflicht hast Hilfe zu leisten.
Zitat:
ich bin grundsätzlich stets für ein liberales asylrecht gewesen. unter anderem weil ich nicht einsehe, wieso jemand weniger recht auf essen oder arbeit hat, nur weil er 3000km südlicher geboren ist als ich.
sehr wohl kann ich aber unterscheiden, ob jemand hier seine familie ernähren will und ein besseres leben erlangen will, oder ob jemand meiner freundin das kopftuch aufziehen und die redaktionen meiner lieblingszeitungen abfackeln will.
und das sind nunmal leider nur die harmlosesten vorhaben.

Dafür ist aber das Strafrecht nicht das Asylrecht zuständig.
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Beitrag(#425357) Verfasst am: 05.03.2006, 02:30    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:

ich sagte es oben. wer wegen islamistischer aktivitäten verfolgt wird, dem darf kein asyl gewährt werden. so stellt man es fest. genau wie man bei allen anderen politishc verfolgten eben auch feststellt, dass sie wirklich verfolgt werden und weshalb.

Gut, akzeptiert. Wenn man das schon mal weiß, kann man die Vorwürfe doch auch gleich überprüfen und ihn möglicherweise überwachen lassen, wenn Verdacht besteht.

wieso der aufwand? man muss ihn nicht überwachen um zu wissen, dass der islamismus die abschaffung der demokratie zwingend verlangt.
können wir das geld nicht viel besser zur aufstockung der hartz 4 bezüge verwenden?

Und den Islamisten zurück in einen Staat senden, der in tötet? Nein.
Zitat:

Zitat:
Ich frage mich nur gerade welcher Nicht-Rechtsstaat (denn nur Flüchtlinge aus solchen Staaten kommen für Asyl in Frage) jemanden wegen islamistischen Aktivitäten verfolgen könnte, die islamischen Staaten fallen doch schon mal weg, oder?

das ist genau das problem hier im forum.
die meisten wissen nicht worum es eigentlich geht. (kein vorwurf jetzt an dich, aber über die meisten anderen themen hier sind die leute besser informiert.)

nicht alle muslime sind islamisten. islamismus ist eine unterart (die aber eben ein fundamental umgesetzer islam ist und damit näher an jedem muslim als unser verständnis von freiheit etc.)
islamisten werden in islamischen ländern verfolgt.
oberstes ziel bzw. ursprüngliches ziel des islamismus ist die abschaffung der aktuellen regierungen der islamischen länder. so z.B. in ägypten oder in saudi-arabien. deshalb werden sie natürlich von den dortigen regierungen verfolgt. und deshalb gibt es ja auch anschläge z.B. in ägypten und in saudi-arabien.
bin laden un co. fordern den sturz der saudischen regierung. die muslimbruderschaft will die ägyptische regierung stürzen und türkische islamisten kämpfen gegen den laizismus in der türkei.
der kampf gegen den westen kam in vielen bewegungen erst später oder diente der inneren stärkung bzw. lieferte ein passendes feindbild, dem man die misere der islamischen umma anhängen konnte. (böse zionisten unterstützen böse muslimische diktatoren, die dem westen helfen, dem islam von der versprochenen weltherrschaft fernzuhalten)

Ich kann Islamismus von Islam unterscheiden, trotzdem danke für die Informationen.
Wenn sie aus diesen Staaten kommen, werden sie aber wohl kaum Asyl erhalten (bei Saudi-Arabien bin ich mir nicht sicher), da sie dort wohl eine ordentliche Verhandlung bekommen würden. (siehe GG Artikel 16a Absatz 2)
Zitat:

Zitat:
Zitat:
und islamisten kommen 1000% nicht aus einem kalifat.
offenbar weisst du nicht, was ein kalifat ist.

Habe es gerade nach geschlagen (Hatte es mit Emirat verwechselt). Wie stellst du dir denn vor einen Islamisten in ein nicht existentes Kalifat zu schicken?

tja, wen er kein kalifat findet, dann muss er eventuell einen direkten weg ins paradies finden. als mein problem erachte ich das nicht.

Du verlangst also einem islamistischen Asylbewerber vorzuschlagen ein Selbstmordattentat zu begehen, oder verstehe ich dich da falsch?
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hacketaler
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Beitrag(#425361) Verfasst am: 05.03.2006, 02:34    Titel: Antworten mit Zitat

Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Tobias Brandt hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:

aha. du plädierst also für ein ideologisch verblendetes festhalten an einem theoretisch hehren system, auch wenn absehbar ist, dass sich dieses system damit selbst zersetzt.

ist das dieses bild des kapitäns, der mit der hand an der stirn auf seiner brücke steht und langsam mit seinem boot im meer versinkt?

Ich plädiere für ein Festhalten am Grundgesetz. Wenn wir unsere Freiheitsrechte freiwillig aufgeben, haben die Islamisten schon gewonnen.
Ich halte das Asylrecht für richtig, sehe aber auch die Gefahr die von dieser Offenheit ausgeht. Nur muss man diese Gefahr anders bekämpfen, als durch Verweigerung von Asyl. Das würde uns zwar relative Sicherheit geben, das Problem lösen würde es aber nicht. Im Gegenteil würde es dafür sorgen, dass Verfolgte keine Möglichkeit mehr hätten ihr Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren einzufordern. Wir würden in wohliger Sicherheit leben, während anderswo auf der Welt das Faustrecht gilt. Wie wahrscheinlich ist es, dass wir davon unberührt bleiben würden?

und inwiefern sind wir bisher davon unberührt geblieben? oder haben wir die rechte schon zu weit aufgegeben?

Wir erfahren natürlich die Auswirkungen des Islamismus bereits. Ich denke aber der Hass auf den "Westen" wäre schlimmer, wenn wir unsere Rechte nur für uns, aber nicht für Außenstehende schützen würden.


hast du z.B. in den aktuellen hasstiraden gegen den westen auch nur den leisesten hinweis auf eine so geartete differenzierung entdecken können?
ich kenne kein plakat mit der aufschrift
"prepare for the real holocaust - if you don't have a good asyl-law"

Zitat:

Zitat:
wieso ist die viel restriktiver vorgehende schweiz noch nicht vom fausrecht eingeholt worden und hat ihre grundrechte noch nicht vollens eingebüsst?

Das würde seine Wirkung natürlich nur entfalten, wenn ganz Europa die Tür zumachen würde. Dann könnte ich mir vorstellen, das da einiges hochkocht. Solange wir Flüchtlinge schützen, werden wir vielleicht noch als gerecht wahrgenommen und nicht als Gefahr.


auch dafür gibt es keinerlei hinweise. es ist auch völlig abwegig, weil niemand einen vorteil hätte, auf solche dinge hinzuweisen.
wenn man mal bedenkt, wie differenziert (bzw. eben wie wenig) schon in europäischen oder us-medien über irak, iran, nordkorea etc. berichtet wird, dann ist es völlig abwegig zu glauben islamisten oder al jazira wären zu einer solchen unterscheidung bereit.
es interessiert auch nicht. die massiven sünden, die hier erlaubt sind, vom vorehelichen sex, über homoehen, bis zur zeichnung von propheten wiegen doch erheblich schwerer als irgendwelche bürokratischen minimalunterschiede zwischen dem irischen und dem deutschem asylrecht....

Zitat:

Zitat:
wieso die anderen länder nicht, die sich anschauen, wen sie da eigentlich reinlassen?

Welche speziell meinst du?


z.B. eben die schweiz oder die efta insgesamt (wobei ich zu norwegen z.B. nichts genaues weiss)
auch innerhalb der eu gibt (oder zumindest gab) es erhebliche unterschiede im asylverfahren. die amis aber auch die kanadier schauen sich die leute meines wissens genauer an.
die franzosen schreiben zwingend sprachkurse bzw. den besuch von spezialklassen/schulen vor, um die integration zu fördern.
bei uns wird schon jeder mit der grossen nazikeule niedergemetzelt, der nur darüber nachdenkt, dass es vielleicht besser sein könnte, wenn ausländer nach 20 jahren mal ein paar worte deutsch könnten. das ist nicht nur asylrecht im engen sinne, sondern auch drumrum.


Zitat:

Zitat:
ich bin grundsätzlich stets für ein liberales asylrecht gewesen. unter anderem weil ich nicht einsehe, wieso jemand weniger recht auf essen oder arbeit hat, nur weil er 3000km südlicher geboren ist als ich.
sehr wohl kann ich aber unterscheiden, ob jemand hier seine familie ernähren will und ein besseres leben erlangen will, oder ob jemand meiner freundin das kopftuch aufziehen und die redaktionen meiner lieblingszeitungen abfackeln will.
und das sind nunmal leider nur die harmlosesten vorhaben.

Dafür ist aber das Strafrecht nicht das Asylrecht zuständig.


und unterstützung hat das strafrecht nicht verdient?
wieso gibt es sozial- und familienrecht, wenn für den familienmordenden vater oder den raubüberfallenden armen doch das strafrecht zuständig ist?
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