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Stimmen insgesamt : 55

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Doc Extropy
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 6149

Beitrag(#427316) Verfasst am: 08.03.2006, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
defensor hat folgendes geschrieben:
Warum hat denn eigentlich der IBKA noch nicht die Gemeinnützigkeit erreicht?

Ach ja, zu radikal.


Wie kommst du darauf? Am Kopf kratzen



willst du das wirklich wissen und glaubst du wirklich, eine vernünftige antwort zu erhalten?


Naja, ich hätte schon gerne gewusst, wie oder von wem er erfahren hat, dass wir
1. die Gemeinnützigkeit beantragt haben und diese
2. abgelehnt wurde.

Oder wie kommt ein Mensch dazu etwas zu behaupten, was sich mit einem Blick auf unsere Website als Unfug herausstellt?


du willst wissen wie ein katholenpfaffe dazu kommt unfug zu behaupten?


Cool
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#427330) Verfasst am: 08.03.2006, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:


du willst wissen wie ein katholenpfaffe dazu kommt unfug zu behaupten?



Auch wieder wahr... Das ist sein Job.
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Doc Extropy
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 6149

Beitrag(#427331) Verfasst am: 08.03.2006, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:


du willst wissen wie ein katholenpfaffe dazu kommt unfug zu behaupten?



Auch wieder wahr... Das ist sein Job.


Dabei haben wir hier ja noch Glück, es nur zur lesen.

Hast Du schonmal mit so einem geredet? Die näseln immer so seltsam und sprechen in einem Tonfall als wären sie gerade verzückt.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#427334) Verfasst am: 08.03.2006, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Dann wundert's, dass Eheleute und Lebensgefährten benannt werden, statt dass es einfach heißt: "in Partnerschaft mit einem voll zahlenden Mitglied", ohne diese Partnerschaft irgendwie personenstandsrechtlich zu definieren.


Die Formulierung stammt noch aus einer Zeit - der IBKA wurde 1976 gegruendet -, als es ungewoehnlich war, unverheirateten Paaren gleiche Rechte wie Eheleuten einzuraeumen. Eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften war damit nie gemeint! Die politisch im IBKA Aktiven brueten auch nicht prioritaer ueber Formularen bzw. Formalia, die halt weitergeschleppt werden. Ich habe gerade bei den Zustaendigen im IBKA angeregt, die Formulierung wie zuvor ausgefuehrt zu aendern.
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Eifellady
Weiße Haifelbestie



Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 14403
Wohnort: Wildnis der Eifel

Beitrag(#427338) Verfasst am: 08.03.2006, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
defensor hat folgendes geschrieben:
Warum hat denn eigentlich der IBKA noch nicht die Gemeinnützigkeit erreicht?

Ach ja, zu radikal.


Wie kommst du darauf? Am Kopf kratzen



willst du das wirklich wissen und glaubst du wirklich, eine vernünftige antwort zu erhalten?


Naja, ich hätte schon gerne gewusst, wie oder von wem er erfahren hat, dass wir
1. die Gemeinnützigkeit beantragt haben und diese
2. abgelehnt wurde.

Oder wie kommt ein Mensch dazu etwas zu behaupten, was sich mit einem Blick auf unsere Website als Unfug herausstellt?


Vielleicht sollten wir die Schrift größer machen. Lachen
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#427354) Verfasst am: 08.03.2006, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Eifellady hat folgendes geschrieben:
Vielleicht sollten wir die Schrift größer machen. Lachen


Auf der Startseite steht links oben unter dem Logo explizit: "gemeinnütziger Verein"



In der Satzung heiszt es:

Zitat:
§ 3: Gemeinnützigkeit

3.1 Der ideelle Zweck des IBKA ist ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung (AO).

3.2 Etwaige Gewinne, Spenden und sonstige Zuwendungen dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des IBKA erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des IBKA fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder des Vereins sind in ihrer Eigenschaft als Mitglieder ehrenamtlich tätig. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen.



Unter Mitgliedschaft im IBKA steht nachzulesen:

Zitat:
Da der IBKA als gemeinnützig anerkannt ist, sind Spenden steuerlich absetzbar.



Unter Über uns steht geschrieben:

Zitat:
Der IBKA finanziert sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Einnahmen des IBKA werden verwendet für die Publikationen und Aktivitäten des IBKA (Verleihung des Erwin-Fischer-Preises, Webhosting, Druckkosten usw.). Sämtliche Arbeit im IBKA ist ehrenamtlich.

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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#427358) Verfasst am: 08.03.2006, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Übrigens sind auch die Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar.
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Lissie
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.02.2004
Beiträge: 457

Beitrag(#428531) Verfasst am: 09.03.2006, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Mal eine blöde Frage: Wie spicht man (oder Ihr) eigentlich IBKA aus? Jeden Buchstaben einzeln oder als ganzes Wort? Mich hat mal jemand vom Bund für Geistesfreiheit angerufen, der meine Adresse über den IBKA hatte und I B K A buchstabierte. Ich hatte zunächst keine Ahnung, was er meint und was er will, da ich immer Ibka als ein Wort ausspreche.
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Was hilft aller Sonnenaufgang, wenn ihr nicht aufsteht?

(Georg Christoph Lichtenberg)
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#428568) Verfasst am: 09.03.2006, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Lissie hat folgendes geschrieben:
Mal eine blöde Frage: Wie spicht man (oder Ihr) eigentlich IBKA aus? Jeden Buchstaben einzeln oder als ganzes Wort?


Gegenüber anderen mir Unbekannten oft einzeln. Intern bequemerweise als Wort.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#428573) Verfasst am: 09.03.2006, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Lissie hat folgendes geschrieben:
Mal eine blöde Frage: Wie spicht man (oder Ihr) eigentlich IBKA aus? Jeden Buchstaben einzeln oder als ganzes Wort? Mich hat mal jemand vom Bund für Geistesfreiheit angerufen, der meine Adresse über den IBKA hatte und I B K A buchstabierte. Ich hatte zunächst keine Ahnung, was er meint und was er will, da ich immer Ibka als ein Wort ausspreche.


Kommt drauf an mit wem man spricht. Würde ich mit Sermon, Heike J., der weissen Haifelbestie oder Nocquae telefonieren, würde ich es wohl "Iiiih! BKA!" aussprechen. noseman
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Eifellady
Weiße Haifelbestie



Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 14403
Wohnort: Wildnis der Eifel

Beitrag(#428594) Verfasst am: 09.03.2006, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Klar, wenn das BKA (Bundeskriminalamt) anruft würde ich auch nicht entzückt sein. fool


@Lissie

Ich halte es ähnlich wie Heike mit der Aussprache. Wobei ich eher geneigt bin, IBKA als Wort zu sprechen.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#429125) Verfasst am: 10.03.2006, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Keinen Unterricht. Beaufsichtigung oder bei Randstunden später rein oder früher raus. Das regelt aber jede Schule anders, Richtlinien gibt es da wohl nicht wirklich.

Hmm, hier werden die Kinder in den regulären Fächern unterrichtet. Ebenso wenn mal wieder ein spezieller Gottesdienst ansteht. Und wenn die Lehrerin, die diesen Ersatzunterricht durchführt, krank ist, tauchen auch schonmal Hausaufgaben des Religionsunterrichts bei meiner Tochter auf ...



Und dann ist da noch ganz aktuell der Vater aus Schleswig-Holstein, der ein Schreiben vom Schulleiter (Grundschule) erhält, weil er seinen konfessionslosen Sohn vom RU abmelden möchte.

Es können aber lt. einem Runderlass nur konfessionell gebundene Kinder vom RU abgemeldet werden (klar, für die anderen besteht ja erst gar keine Pflicht der Teilnahme), die dann Ersatzunterricht erhalten.

Überraschendes Fazit des Schulleiters: Da die Grundbedingung eines Antrages, die konfessionelle Bindung, nicht besteht, kann dem Antrag nicht entsprochen werden.

Noch überraschenderes Fazit des Schulleiters: Das Kind nimmt weiterhin am RU im Klassenverband teil.



Ehrlich, ich hab's auch nicht geglaubt, als ich davon am Telefon hörte... Nun habe ich es schriftlich. Geschockt
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#429414) Verfasst am: 10.03.2006, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Überraschendes Fazit des Schulleiters: Da die Grundbedingung eines Antrages, die konfessionelle Bindung, nicht besteht, kann dem Antrag nicht entsprochen werden.

Noch überraschenderes Fazit des Schulleiters: Das Kind nimmt weiterhin am RU im Klassenverband teil.


Argh Argh Argh Argh Argh Argh Argh Argh Argh Argh


despair
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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matthias
Gefährder



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1386
Wohnort: Rechts der Böhme

Beitrag(#429427) Verfasst am: 10.03.2006, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß schon, warum ich IBKA-Mitglied geworden bin …
_________________
2008 – Jahr der Mathematik
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Raphael
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#429472) Verfasst am: 10.03.2006, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
kolja hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Keinen Unterricht. Beaufsichtigung oder bei Randstunden später rein oder früher raus. Das regelt aber jede Schule anders, Richtlinien gibt es da wohl nicht wirklich.

Hmm, hier werden die Kinder in den regulären Fächern unterrichtet. Ebenso wenn mal wieder ein spezieller Gottesdienst ansteht. Und wenn die Lehrerin, die diesen Ersatzunterricht durchführt, krank ist, tauchen auch schonmal Hausaufgaben des Religionsunterrichts bei meiner Tochter auf ...



Und dann ist da noch ganz aktuell der Vater aus Schleswig-Holstein, der ein Schreiben vom Schulleiter (Grundschule) erhält, weil er seinen konfessionslosen Sohn vom RU abmelden möchte.

Es können aber lt. einem Runderlass nur konfessionell gebundene Kinder vom RU abgemeldet werden (klar, für die anderen besteht ja erst gar keine Pflicht der Teilnahme), die dann Ersatzunterricht erhalten.

Überraschendes Fazit des Schulleiters: Da die Grundbedingung eines Antrages, die konfessionelle Bindung, nicht besteht, kann dem Antrag nicht entsprochen werden.

Noch überraschenderes Fazit des Schulleiters: Das Kind nimmt weiterhin am RU im Klassenverband teil.



Ehrlich, ich hab's auch nicht geglaubt, als ich davon am Telefon hörte... Nun habe ich es schriftlich. Geschockt



Das erinnert mich an meinen Kirchenaustritt. Ich weiß nicht, wie es heute ist, aber damals durfte in Rheinland-Pfalz nur aus der Kirche austreten, wer ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet war. Das EDV-Programm ließ es nicht anders zu. Da ich keinen der vorgenannten Personenstände habe, war ich Kirchenzwangsmitglied ohne Austrittsmöglichkeit. Da Beamte aber im Gegensatz zur weit verbreiteten Legende flexibel sind, wurde mein Austritt nach alter Väter Sitte auf Papier beurkundet.
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#429490) Verfasst am: 10.03.2006, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Überraschendes Fazit des Schulleiters: Da die Grundbedingung eines Antrages, die konfessionelle Bindung, nicht besteht, kann dem Antrag nicht entsprochen werden.

Noch überraschenderes Fazit des Schulleiters: Das Kind nimmt weiterhin am RU im Klassenverband teil.


Argh Argh Argh Argh Argh Argh Argh Argh Argh Argh


despair



das ist wirklich bitter Deprimiert
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#429496) Verfasst am: 10.03.2006, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Überraschendes Fazit des Schulleiters: Da die Grundbedingung eines Antrages, die konfessionelle Bindung, nicht besteht, kann dem Antrag nicht entsprochen werden.

Noch überraschenderes Fazit des Schulleiters: Das Kind nimmt weiterhin am RU im Klassenverband teil.


Argh Argh Argh Argh Argh Argh Argh Argh Argh Argh


despair



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Das ist nicht nur bitter, sondern Freiheitsberaubung.
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#429516) Verfasst am: 10.03.2006, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Überraschendes Fazit des Schulleiters: Da die Grundbedingung eines Antrages, die konfessionelle Bindung, nicht besteht, kann dem Antrag nicht entsprochen werden.

Noch überraschenderes Fazit des Schulleiters: Das Kind nimmt weiterhin am RU im Klassenverband teil.


Argh Argh Argh Argh Argh Argh Argh Argh Argh Argh


despair



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Das ist nicht nur bitter, sondern Freiheitsberaubung.
Siehe Signatur!!!!!!


Das nicht direkt, aber rechtlich sollte der Fall eindeutig sein ... das Kind muß nicht am RU teilnehmen, ganz einfach ...
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Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
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Beitrag(#429520) Verfasst am: 10.03.2006, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Was würde denn passieren, wenn man das Kind einfach nicht dort hingehen lässt? Es käme doch auf einen Versuch an meine ich. Schon alleine um die notwendige Presse und Druckkullisse aufzubauen. Ich würde jedenfalls mein Kind nicht teilnehmen lassen. Um keinen Preis!
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#429533) Verfasst am: 10.03.2006, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Was würde denn passieren, wenn man das Kind einfach nicht dort hingehen lässt? Es käme doch auf einen Versuch an meine ich. Schon alleine um die notwendige Presse und Druckkullisse aufzubauen. Ich würde jedenfalls mein Kind nicht teilnehmen lassen. Um keinen Preis!


Nichts würde passieren, denn wie Heike schon geschrieben hat :

Zitat:
Es können aber lt. einem Runderlass nur konfessionell gebundene Kinder vom RU abgemeldet werden (klar, für die anderen besteht ja erst gar keine Pflicht der Teilnahme)

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korf
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 358

Beitrag(#429589) Verfasst am: 10.03.2006, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Es können aber lt. einem Runderlass nur konfessionell gebundene Kinder vom RU abgemeldet werden (klar, für die anderen besteht ja erst gar keine Pflicht der Teilnahme), die dann Ersatzunterricht erhalten.

Nicht ganz, Heike: Selbst für konfessionell gebundenen Kinder besteht keine Pflicht der Teilnahme. Letztlich gilt nur dies:
GG hat folgendes geschrieben:
Art7(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.

Und da reicht es, die Religionslehrerin nicht zu mögen.

Übrigens nochmal zur Erinnerung für die Schleswig-Holsteiner: Es besteht keine Verpflichtung einen Ersatzunterricht zu besuchen, wenn dieser nicht "gleichwertig" ist -> also Ethik oder Philosophie.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#429595) Verfasst am: 10.03.2006, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Was würde denn passieren, wenn man das Kind einfach nicht dort hingehen lässt? Es käme doch auf einen Versuch an meine ich. Schon alleine um die notwendige Presse und Druckkullisse aufzubauen. Ich würde jedenfalls mein Kind nicht teilnehmen lassen. Um keinen Preis!


Nichts würde passieren, denn wie Heike schon geschrieben hat :

Zitat:
Es können aber lt. einem Runderlass nur konfessionell gebundene Kinder vom RU abgemeldet werden (klar, für die anderen besteht ja erst gar keine Pflicht der Teilnahme)


Eine Teilnahmepflicht an RU besteht an oeffentlichen Schulen fuer niemanden. Niemand musz begruenden, warum er nicht an religioeser Unterweisung teilnehmen will. Man kann auch als Kirchenmitglied dem RU fernbleiben. Laut Artikel 7 Grundgesetz haben die Erziehungsberechtigten das Recht, ueber die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. (Spaeter entscheiden dies die religionsmuendigen Schueler selbst.) Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen. Der Runderlass ist also entweder anders gemeint, als der Schulleiter ihn interpretiert, oder er ist verfassungswidrig.
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Doc Extropy
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 6149

Beitrag(#429599) Verfasst am: 10.03.2006, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit dem RU ist einer der Punkte, wo ich nicht mit dem IBKA einer Meinung bin.

Wenn die öffentlichen Schulen den nicht mehr anbieten dürfen, dann kriegen wir Zustände wie in den USA mit extrem fanatischen Sonntagsschulen.

So hat der Staat wenigstens die Kontrolle darüber, was da unterrichtet wird.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#429608) Verfasst am: 10.03.2006, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Das mit dem RU ist einer der Punkte, wo ich nicht mit dem IBKA einer Meinung bin.

Wenn die öffentlichen Schulen den nicht mehr anbieten dürfen, dann kriegen wir Zustände wie in den USA mit extrem fanatischen Sonntagsschulen.

So hat der Staat wenigstens die Kontrolle darüber, was da unterrichtet wird.



wer lesen kann, ist klar im Vorteil:
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=427142#427142
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korf
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 358

Beitrag(#429611) Verfasst am: 10.03.2006, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Das mit dem RU ist einer der Punkte, wo ich nicht mit dem IBKA einer Meinung bin.

Wenn die öffentlichen Schulen den nicht mehr anbieten dürfen, dann kriegen wir Zustände wie in den USA mit extrem fanatischen Sonntagsschulen.

So hat der Staat wenigstens die Kontrolle darüber, was da unterrichtet wird.
Nein, dann würde fast kein Kind mehr Religionsunterricht bekommen, ausser wenigen Fanatikern.
Und die drillen ihre Kinder auch jetzt schon intensiv, weil sie den staatlichen Religionsunterricht für zu lasch halten. Als ich einer Mutter erzählte, dass unsere Kinder nicht in den Reliunterricht gehen, sagte sie "Hab' ich auch überlegt, aber ich weiss ja, mein Kind ist im Glauben fest..." Ich: Geschockt ... Dann kam heraus, sie ist Neuapostolisch.
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Lissie
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Anmeldungsdatum: 20.02.2004
Beiträge: 457

Beitrag(#429613) Verfasst am: 10.03.2006, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Noch überraschenderes Fazit des Schulleiters: Das Kind nimmt weiterhin am RU im Klassenverband teil.



Und? Lassen sich Kind und Eltern das etwa gefallen? Weiß man schon etwas über den weiteren Verlauf?
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(Georg Christoph Lichtenberg)
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#429615) Verfasst am: 10.03.2006, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Das mit dem RU ist einer der Punkte, wo ich nicht mit dem IBKA einer Meinung bin.

Wenn die öffentlichen Schulen den nicht mehr anbieten dürfen, dann kriegen wir Zustände wie in den USA mit extrem fanatischen Sonntagsschulen.

So hat der Staat wenigstens die Kontrolle darüber, was da unterrichtet wird.


Die Möglichkeit, über den offiziellen Unterricht hinaus weiteren Religionsunterricht in eigener Regie anzubieten, hat jede Glaubensgemeinschaft ohnehin, siehe den zweijährigen Unterricht vor der Konfirmation, siehe Koranschulen, siehe entsprechende Formen bei evangelikalen Gemeinden. Was die Zustände in den USA angeht, halte ich die für ganz andere als bei uns. Dass die beiden Großkirchen Fanatikerunterricht veranstalten würden -der dann auch noch von einer nennenswerten Anzahl der Eltern beschickt und von einer nennenswerten Anzahl von Kindern und Jugendlichen besucht würde-, halte ich für ausgeschlossen. Die breiteste Mehrheit der Kirchenmitglieder ist religiös desinteressiert und würde da nicht mitspielen, und die weichgespülten Kuschelchristen würden auch nicht mitmachen.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
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Beitrag(#429625) Verfasst am: 10.03.2006, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Lissie hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Noch überraschenderes Fazit des Schulleiters: Das Kind nimmt weiterhin am RU im Klassenverband teil.



Und? Lassen sich Kind und Eltern das etwa gefallen? Weiß man schon etwas über den weiteren Verlauf?


Der IBKA beraet den Vater des Schuelers.
Schulleitung und Schulministerium werden deutliche Post bekommen.
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Lissie
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Anmeldungsdatum: 20.02.2004
Beiträge: 457

Beitrag(#429626) Verfasst am: 10.03.2006, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zu einem privaten Unterricht würde - im Gegensatz zu dem in den Schulen angebotenen - nur ein Teil aller (Taufschein)Christen-Kinder geschickt werden. Ich vermute, das wissen die Kirchen, weswegen sie auch am schulischen RU so hängen. zwinkern

Allerdings hat der Staat über den schulischen RU keine Kontrolle, die obliegt den Kirchen. (Sowohl was die Gestaltung des Inhalts angeht, als auch was das exotische Arbeitsrecht betrifft.)
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(Georg Christoph Lichtenberg)
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Konstrukt
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#429631) Verfasst am: 10.03.2006, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Lissie hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Noch überraschenderes Fazit des Schulleiters: Das Kind nimmt weiterhin am RU im Klassenverband teil.



Und? Lassen sich Kind und Eltern das etwa gefallen? Weiß man schon etwas über den weiteren Verlauf?


Der IBKA beraet den Vater des Schuelers.
Schulleitung und Schulministerium werden deutliche Post bekommen.


Und gerade deshalb bin ich froh, daß ich den IBKa jetzt auch mitunterstützen kann!
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"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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