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Menschenrechte contra Religigionsfreiheit?
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Doc Extropy
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 6149

Beitrag(#433434) Verfasst am: 15.03.2006, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Vielleicht kannst Du aber mal zeigen,


Nicht ich musz Deine Forderungen argumentativ begruenden.


Ich aber auch nicht mehr, ich habe es nämlich bereits getan. Smilie

Dennoch hoffe ich, daß Du heute noch einen schönen Abend hast und vielleicht auch ein paarmal schmunzelst oder gar lachst, wenn Du hier im Forum (oder gar im Chat?) liest. Smilie
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Doc Extropy
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 6149

Beitrag(#433435) Verfasst am: 15.03.2006, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Doc Extropy hat folgendes geschrieben:

Religionsfreiheit RAUS aus den Menschenrechten, dafür das Recht auf erfüllte Sexualität REIN.


Nun, z. B. das Deutsche Grundgesetz rühmt sich ja der Menschenrechte und der Einhaltung derselben (Würde des Menschen etc...). Ich kenne allerdings keinen Artikel, der in demselben das Recht auf Sexualität (wenigstens im katholischen Sinne) irgendwie einengt bzw. beeinträchtigt.


Die Religionsfreiheit tut es. Zum Beispiel immer dann, wenn sie mißbraucht wird, um Kinder vom Sexualkundeunterricht fernzuhalten. Smilie
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Morrigan - der große Rabe
Gast






Beitrag(#433442) Verfasst am: 15.03.2006, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Doc Extropy hat folgendes geschrieben:

Dennoch hoffe ich, daß Du heute noch einen schönen Abend hast und vielleicht auch ein paarmal schmunzelst oder gar lachst, wenn Du hier im Forum (oder gar im Chat?) liest. Smilie

Da kann ich dich beruhigen doc,

ich habe vorgestern mit sermon im chat gealbert und gelacht. Cool
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#433740) Verfasst am: 16.03.2006, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Vielleicht kannst Du aber mal zeigen,

Nicht ich musz Deine Forderungen argumentativ begruenden.

Ich aber auch nicht mehr, ich habe es nämlich bereits getan. Smilie

Das stimmt fuer diesen Thread eindeutig nicht.

Zudem:
Wer ueber Menschenrechte redet, musz schon auf der Ebene von Grundrechtsabwaegungen und nicht auf der des Ressentiments argumentieren. Ob Dir und Deinen Claqueuren privatim Religion gefaellt, ist fuer die Geltung der Menschenrechte naemlich schlichtweg unerheblich.

Politisch gilt:
Da die Forderung die Religionsfreiheit aus dem Menschenrechtskatalog zu streichen - insbesondere, wenn sie nicht fundamentiert ist -, unweigerlich die Verdaechtigung aufbringt, der Betreffende wolle Religioese diskriminieren, hat der Forderer darzulegen, welche legitimen Freiheiten durch eine etwaige Streichung noch erhalten blieben - da durch andere Setzungen abgedeckt -, und was genau durch die Streichung denn wegfiele und warum das Wegzufallende illegitim ist.

Wer sich dem nicht serioes argumentativ stellt, hat in der Sache nichts vorzubringen, was der Betrachtung wert waere.
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#433746) Verfasst am: 16.03.2006, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

L'Aurora hat folgendes geschrieben:
Doc Extropy hat folgendes geschrieben:

Dennoch hoffe ich, daß Du heute noch einen schönen Abend hast und vielleicht auch ein paarmal schmunzelst oder gar lachst, wenn Du hier im Forum (oder gar im Chat?) liest. Smilie

Da kann ich dich beruhigen doc,

ich habe vorgestern mit sermon im chat gealbert und gelacht. Cool


Auf Kosten eines Dritten! zynisches Grinsen
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sucker
lusche



Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 556
Wohnort: wenn ich das wüsste...

Beitrag(#433757) Verfasst am: 16.03.2006, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Vieleicht wäre es schon ausreichend den besonderen Schutz für die Ausübung von Religionen aufzuheben.
Oder zumindest die Religionsausübung der Deutschen aus dem öffentlichen Raum z.B. Schulen zu verbannen (Kruzzifixe, Religionsunterricht) den auch das wiederspricht m.E. der Religionsfreiheit.
Mit einer Streichung der Religionsfreiheit aus den Menschenrechten würde man auch das Recht nicht zu Glauben beschneiden.
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Doc Extropy
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 6149

Beitrag(#433767) Verfasst am: 16.03.2006, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Vielleicht kannst Du aber mal zeigen,

Nicht ich musz Deine Forderungen argumentativ begruenden.

Ich aber auch nicht mehr, ich habe es nämlich bereits getan. Smilie

Das stimmt fuer diesen Thread eindeutig nicht.

Zudem:
Wer ueber Menschenrechte redet, musz schon auf der Ebene von Grundrechtsabwaegungen und nicht auf der des Ressentiments argumentieren. Ob Dir und Deinen Claqueuren privatim Religion gefaellt, ist fuer die Geltung der Menschenrechte naemlich schlichtweg unerheblich.

Politisch gilt:
Da die Forderung die Religionsfreiheit aus dem Menschenrechtskatalog zu streichen - insbesondere, wenn sie nicht fundamentiert ist -, unweigerlich die Verdaechtigung aufbringt, der Betreffende wolle Religioese diskriminieren, hat der Forderer darzulegen, welche legitimen Freiheiten durch eine etwaige Streichung noch erhalten blieben - da durch andere Setzungen abgedeckt -, und was genau durch die Streichung denn wegfiele und warum das Wegzufallende illegitim ist.

Wer sich dem nicht serioes argumentativ stellt, hat in der Sache nichts vorzubringen, was der Betrachtung wert waere.


...ein wesentlich konstruktiveres Posting als jenes, das Du vorher geschrieben hast. Es geht also doch! Smilie

Sehr brav! Smilie
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#433793) Verfasst am: 16.03.2006, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Sehr brav! Smilie


Offenbar hast Du zur Sache weiterhin nichts vorzubringen. Wen wundert das? Mit den Augen rollen
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Doc Extropy
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 6149

Beitrag(#433795) Verfasst am: 16.03.2006, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Sehr brav! Smilie


Offenbar hast Du zur Sache weiterhin nichts vorzubringen. Wen wundert das? Mit den Augen rollen


Was soll ich noch vorbringen?

Ich habe ausreichend dargelegt, anhand von Beispielen (Hexenverfolgung, Iran, Afghanistan), daß es falsch ist, Religionsfreiheit zu gewähren.

Was willst Du noch?


Zuletzt bearbeitet von Doc Extropy am 16.03.2006, 12:12, insgesamt einmal bearbeitet
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#433800) Verfasst am: 16.03.2006, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Was willst Du noch?


Du hast eine Forderung erhoben, also ist es an Dir, diese zu begruenden.

Bislang hast Du aber keine Begruendung geliefert, sondern nur Behauptungen neben der Sache. Auf Fragen zur Sache gehst Du nicht ein. Solange dem so ist, gibt es halt nichts, worueber man mit Dir bezogen auf diese Sache auch nur halbwegs qualifiziert diskutieren koennte. Schulterzucken
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Doc Extropy
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 6149

Beitrag(#433801) Verfasst am: 16.03.2006, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Was willst Du noch?


Du hast eine Forderung erhoben, also ist es an Dir, diese zu begruenden.

Bislang hast Du aber keine Begruendung geliefert, sondern nur Behauptungen neben der Sache. Auf Fragen zur Sache gehst Du nicht ein. Solange dem so ist, gibt es halt nichts, worueber man mit Dir bezogen auf diese Sache auch nur halbwegs qualifiziert diskutieren koennte. Schulterzucken


Ok, also nochmal:

Wo immer man der Religion zuviel freie Hand läßt, da kommen nur die übelsten Sachen 'raus. Im Christentum z.B. die Hexenverfolgungen, im Islam sieht man heute ja auch deutlich, nicht nur im Iran und in Afghanistan, was da rauskommt.

Eine private Religionsausübung wäre auch durch die anderen Menschenrechte gewährleistet, die Erhebung zum Menschenrecht verleiht ihr aber den Status, etwas besonderes, abgehobenenes, "über den Dingen stehendes" zu sein.

Da die Menschenrechte ja laut Selbstdefinition alle gleich viel wert sind, wird das immer ein Streitthema bleiben.

Meinetwegen könnte aber ein Recht auf "private Religionsausübung" durchaus verankert werden, wenn man dafür die Artikel ändert, wo festgelegt wird, daß alle Menschenrechte gleich viel wert sind.
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#433804) Verfasst am: 16.03.2006, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Doc Extropy hat folgendes geschrieben:

Ich habe ausreichend dargelegt, anhand von Beispielen (Hexenverfolgung, Iran, Afghanistan), daß es falsch ist, Religionsfreiheit zu gewähren.

Eigentlich zeigen die Beispiele das genaue Gegenteil. Zu Zeiten der Hexenverbrennung und in besagten Ländern herrscht(e) keine Religionsfreiheit sonders das Gegenteil davon.
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"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#433807) Verfasst am: 16.03.2006, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Wo immer man der Religion zuviel freie Hand läßt, da kommen nur die übelsten Sachen 'raus. Im Christentum z.B. die Hexenverfolgungen, im Islam sieht man heute ja auch deutlich, nicht nur im Iran und in Afghanistan, was da rauskommt.


Und das alles geschah und geschieht ausgerechnet auf der Basis der Religionsfreiheit als Menschenrecht? Pillepalle

Zitat:
Eine private Religionsausübung wäre auch durch die anderen Menschenrechte gewährleistet,


Genau das zu beweisen - statt es immer nur zu behaupten - ist an Dir! Im uebrigen geht es bei der Religionsfreiheit gerade auch um das Recht der oeffentlichen Ausuebung.

Zitat:
Meinetwegen könnte aber ein Recht auf "private Religionsausübung" durchaus verankert werden, wenn man dafür die Artikel ändert, wo festgelegt wird, daß alle Menschenrechte gleich viel wert sind.


Das Recht auf Leben kann nicht nur blosz gleich viel wert sein, wie beispielsweise das Recht auf Versammlungsfreiheit. Selbstverstaendlich existiert daher eine Rangordnung der Grundrechte. Manche Fragen bestehen aus einem Dilemma der Grundrechteabwaegung. Man koennte sich darueber ja informieren, bevor man lautstark Forderungen erhebt.
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#433811) Verfasst am: 16.03.2006, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:

Das Recht auf Leben kann nicht nur blosz gleich viel wert sein, wie beispielsweise das Recht auf Versammlungsfreiheit. Selbstverstaendlich existiert daher eine Rangordnung der Grundrechte. Manche Fragen bestehen aus einem Dilemma der Grundrechteabwaegung.

Allerdings. Und daß die Religionsfreiheit sich anderen Rechten, z.B. dem auf körperliche Unversehrtheit, unterzuordnen hat, ist doch wohl äußerst wichtig. Gerade um Auswüchse wie Hexenverbrennung zu vermeiden.
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#433819) Verfasst am: 16.03.2006, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Das Recht auf Religinsfreiheit bedeutete ursprünglich eine Einschränkung der Religionen:

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Doc Extropy hat folgendes geschrieben:

Ich habe ausreichend dargelegt, anhand von Beispielen (Hexenverfolgung, Iran, Afghanistan), daß es falsch ist, Religionsfreiheit zu gewähren.

Eigentlich zeigen die Beispiele das genaue Gegenteil. Zu Zeiten der Hexenverbrennung und in besagten Ländern herrscht(e) keine Religionsfreiheit sonders das Gegenteil davon.

Religionsfreiheit bedeutet, dass nicht mehr eine Staatsreligion allen aufgezwungen werden kann, und ein Teil der Religionsfreiheit ist auch die Freiheit nicht religiös zu sein, die gab es vorher nämlich nicht. Die Idee der Religionsfreiheit stammt aus einer Zeit autoritärer Religionen und nicht aus einer Zeit des Atheismus.

Ach ja: Recht auf ein Erfülltes Sexualleben: Wie soll das eigentlich funktionieren? Was ist, wenn der gewünschte Partner/die Partnerin aber nicht will z.B.?
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#433820) Verfasst am: 16.03.2006, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Ach ja: Recht auf ein Erfülltes Sexualleben: Wie soll das eigentlich funktionieren? Was ist, wenn der gewünschte Partner/die Partnerin aber nicht will z.B.?


Recht bedeutet ja nicht Garantie.
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#433821) Verfasst am: 16.03.2006, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Ach ja: Recht auf ein Erfülltes Sexualleben: Wie soll das eigentlich funktionieren? Was ist, wenn der gewünschte Partner/die Partnerin aber nicht will z.B.?


Recht bedeutet ja nicht Garantie.

Was ist mit einem einklagbaren Recht?
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matthias
Gefährder



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1386
Wohnort: Rechts der Böhme

Beitrag(#433822) Verfasst am: 16.03.2006, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Ach ja: Recht auf ein Erfülltes Sexualleben: Wie soll das eigentlich funktionieren? Was ist, wenn der gewünschte Partner/die Partnerin aber nicht will z.B.?


Recht bedeutet ja nicht Garantie.

Außerdem ist der Partner/die Partnerin nicht Normadressat von Menschenrechtserklärungen.
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#433825) Verfasst am: 16.03.2006, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Ach ja: Recht auf ein Erfülltes Sexualleben: Wie soll das eigentlich funktionieren? Was ist, wenn der gewünschte Partner/die Partnerin aber nicht will z.B.?


Recht bedeutet ja nicht Garantie.

Was ist mit einem einklagbaren Recht?


Wenn davon die Rede war, so habe ich es übersehen. Meines Wissens nach ist dies aber hinsichtlich Sexualität nicht der Fall. In diesem Fall sehe ich ein einklagbares Recht aber nicht.

Als Beispiel könnte mein Recht angeführt werden, einen Ferrari zu fahren (die Voraussetzungen hierfür bringe ich ja mit). Aus verschiedenen Gründen kann/möchte ich dieses Recht aber nicht in Anspruch nehmen. Einklagbar ist dieses Recht, was ich da besitze aber doch nicht, auch wenn ich mir einen Ferrari finanziell nicht leisten kann.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#433826) Verfasst am: 16.03.2006, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Ach ja: Recht auf ein Erfülltes Sexualleben: Wie soll das eigentlich funktionieren? Was ist, wenn der gewünschte Partner/die Partnerin aber nicht will z.B.?


Recht bedeutet ja nicht Garantie.

Was ist mit einem einklagbaren Recht?

Einklagbar geegn Dritte, dass sie sich nicht einmischen dürfen.

Was nützt dem Aidskranken sein Recht auf Leben?
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#433827) Verfasst am: 16.03.2006, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:

Als Beispiel könnte mein Recht angeführt werden, einen Ferrari zu fahren (die Voraussetzungen hierfür bringe ich ja mit). Aus verschiedenen Gründen kann/möchte ich dieses Recht aber nicht in Anspruch nehmen. Einklagbar ist dieses Recht, was ich da besitze aber doch nicht, auch wenn ich mir einen Ferrari finanziell nicht leisten kann.

Dann hast du dieses Recht auch nicht - oder nur unter der Vorbedingung, dass du auch die Mittel hast, dir einen Ferrari zu besorgen.

Ein so ausgesprochenes Recht auf erfüllte Sexualität kann leicht missbraucht werden. Das sollte man dann schon etwas vorsichtiger formulieren. Auch das Recht auf Nichteinmischung kann doch nur bestehen, wenn alle Beteiligten einverstanden und volljährig sind.
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#433828) Verfasst am: 16.03.2006, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Was nützt dem Aidskranken sein Recht auf Leben?


Jedes Recht kann durch höhere Gewalt außer Kraft gesetzt werden, aber man kann sie gegen Menschen durchsetzen.
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#433829) Verfasst am: 16.03.2006, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

matthias hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Ach ja: Recht auf ein Erfülltes Sexualleben: Wie soll das eigentlich funktionieren? Was ist, wenn der gewünschte Partner/die Partnerin aber nicht will z.B.?


Recht bedeutet ja nicht Garantie.

Außerdem ist der Partner/die Partnerin nicht Normadressat von Menschenrechtserklärungen.

Auch er/sie darf mich nicht meiner Freiheit berauben, töten etc.
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Doc Extropy
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 6149

Beitrag(#433831) Verfasst am: 16.03.2006, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Mit "Menschenrecht auf erfüllte Sexualität" meinte ich SELBSTVERSTÄNDLICH (!) NICHT, daß jeder sofort einen Partner bekommt!

Ich meinte damit eher den Fall, daß z.B. niemandem die Selbstbefriedigung (z.B. auch nicht durch Eltern, Erzieher, etc...) verwehrt werden darf. Oder daß keinem Menschen, auch nicht den Kindern religiöser Eltern, die Aufnahme sexueller Beziehungen (sofern sie alt genug sind dazu, selbstverständlich!) untersagt werden kann.

Geschockt
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#433835) Verfasst am: 16.03.2006, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:

Als Beispiel könnte mein Recht angeführt werden, einen Ferrari zu fahren (die Voraussetzungen hierfür bringe ich ja mit). Aus verschiedenen Gründen kann/möchte ich dieses Recht aber nicht in Anspruch nehmen. Einklagbar ist dieses Recht, was ich da besitze aber doch nicht, auch wenn ich mir einen Ferrari finanziell nicht leisten kann.

Dann hast du dieses Recht auch nicht - oder nur unter der Vorbedingung, dass du auch die Mittel hast, dir einen Ferrari zu besorgen.


Hmm... das stimmt nicht. Mein Recht darauf, einen Ferrari fahren zu können, begründet sich auf einigen Grundlagen (ich besitze einen gültigen Führerschein, ich bin über 18 Jahre alt). Es ist mein persönliches Defizit, wenn mir die Kohle für den Kauf und den Unterhalt fehlt. Ein Recht dazu würde ich nicht besitzen, wenn der Gesetzgeber festlegen würde, dass z.B. dunkelhaarige Frauen unter 158cm Körpergröße keine Ferraris fahren dürfen.

Zitat:
Ein so ausgesprochenes Recht auf erfüllte Sexualität kann leicht missbraucht werden. Das sollte man dann schon etwas vorsichtiger formulieren. Auch das Recht auf Nichteinmischung kann doch nur bestehen, wenn alle Beteiligten einverstanden und volljährig sind.


Ein Recht auf erfüllte Sexualität setzt aber auch voraus, dass ich mich nicht nur entscheiden kann, welche Partnergruppe in mein Beuteschema passen darf, sondern dass ich auch entscheiden kann, wer eben nicht dazu gehört, und dass ich selber entscheiden kann wann ich meine Sexualität ausleben möchte. Insofern sehe ich da kein Problem.

Wenn du auf die Idee kommen würdest, mit mir Sex haben zu wollen, dann hast du grundsätzlich das Recht dazu (unberücksichtig von der Tatsache, dass einer von uns beiden vielleicht in monogamen Beziehungen lebt, einer von uns beiden nicht das präferierte Geschlecht hat, etc.). Möglicherweise finde ich dich aber so ätzend, dass ich vom gleichen Recht Gebrauch mache (eben das Recht auf erfüllte Sexualität), was in diesem Fall heißt: mit dir nicht, jetzt nicht und mit deinen vielleicht (mir) suspekten Sexualpraktiken schon mal gar nicht.

Ich sehe keinen Widerspruch.
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#433837) Verfasst am: 16.03.2006, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Mit "Menschenrecht auf erfüllte Sexualität" meinte ich SELBSTVERSTÄNDLICH (!) NICHT, daß jeder sofort einen Partner bekommt!

Ich meinte damit eher den Fall, daß z.B. niemandem die Selbstbefriedigung (z.B. auch nicht durch Eltern, Erzieher, etc...) verwehrt werden darf. Oder daß keinem Menschen, auch nicht den Kindern religiöser Eltern, die Aufnahme sexueller Beziehungen (sofern sie alt genug sind dazu, selbstverständlich!) untersagt werden kann.

Geschockt


sofern man alt genug ist, kann das auch keiner.

Und was deine Eltern dir für einen Mist erzählen, kann man mit Menschenrechtserklärungen schwer beeinflussen. Das ist nun mal das Problem: Auf der einen Seite die Eltern auf der anderen Seite der Staat, beides Machtinstitutionen gegenüber den Kindern, und beide versucht man einzusetzen um das Kind vor dem anderen zu schützen, bzw. vor der dritten Gefahr: Allein gelassen zu werden.
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#433841) Verfasst am: 16.03.2006, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Ein so ausgesprochenes Recht auf erfüllte Sexualität kann leicht missbraucht werden. Das sollte man dann schon etwas vorsichtiger formulieren. Auch das Recht auf Nichteinmischung kann doch nur bestehen, wenn alle Beteiligten einverstanden und volljährig sind.


Ein Recht auf erfüllte Sexualität setzt aber auch voraus, dass ich mich nicht nur entscheiden kann, welche Partnergruppe in mein Beuteschema passen darf, sondern dass ich auch entscheiden kann, wer eben nicht dazu gehört, und dass ich selber entscheiden kann wann ich meine Sexualität ausleben möchte. Insofern sehe ich da kein Problem.

Wenn du auf die Idee kommen würdest, mit mir Sex haben zu wollen, dann hast du grundsätzlich das Recht dazu (unberücksichtig von der Tatsache, dass einer von uns beiden vielleicht in monogamen Beziehungen lebt, einer von uns beiden nicht das präferierte Geschlecht hat, etc.). Möglicherweise finde ich dich aber so ätzend, dass ich vom gleichen Recht Gebrauch mache (eben das Recht auf erfüllte Sexualität), was in diesem Fall heißt: mit dir nicht, jetzt nicht und mit deinen vielleicht (mir) suspekten Sexualpraktiken schon mal gar nicht.

Ich sehe keinen Widerspruch.


Was du beschreibst würde ich freie Sexualität nennen, und nicht erfüllte.
Und wir sind beide erwachsen.
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Doc Extropy
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 6149

Beitrag(#433844) Verfasst am: 16.03.2006, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Ein so ausgesprochenes Recht auf erfüllte Sexualität kann leicht missbraucht werden. Das sollte man dann schon etwas vorsichtiger formulieren. Auch das Recht auf Nichteinmischung kann doch nur bestehen, wenn alle Beteiligten einverstanden und volljährig sind.


Ein Recht auf erfüllte Sexualität setzt aber auch voraus, dass ich mich nicht nur entscheiden kann, welche Partnergruppe in mein Beuteschema passen darf, sondern dass ich auch entscheiden kann, wer eben nicht dazu gehört, und dass ich selber entscheiden kann wann ich meine Sexualität ausleben möchte. Insofern sehe ich da kein Problem.

Wenn du auf die Idee kommen würdest, mit mir Sex haben zu wollen, dann hast du grundsätzlich das Recht dazu (unberücksichtig von der Tatsache, dass einer von uns beiden vielleicht in monogamen Beziehungen lebt, einer von uns beiden nicht das präferierte Geschlecht hat, etc.). Möglicherweise finde ich dich aber so ätzend, dass ich vom gleichen Recht Gebrauch mache (eben das Recht auf erfüllte Sexualität), was in diesem Fall heißt: mit dir nicht, jetzt nicht und mit deinen vielleicht (mir) suspekten Sexualpraktiken schon mal gar nicht.

Ich sehe keinen Widerspruch.


Was du beschreibst würde ich freie Sexualität nennen, und nicht erfüllte.
Und wir sind beide erwachsen.


Gut - dann ein einklagbares, universelles Menschenrecht auf freie, von religiösen Lehren unbeeinflußte, Sexualität.
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#433849) Verfasst am: 16.03.2006, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Was du beschreibst würde ich freie Sexualität nennen, und nicht erfüllte.
Und wir sind beide erwachsen.


In dem Moment, in dem verschiedentlich Sexualität (trotz Erwachsensein) unter Strafe gestellt wird, oder mit Konsequenzen belegt wird, oder bestimmte Partnerschaftskonstellationen nicht gleichberechtigt behandelt werden, oder gesellschaftliche/subkulturelle Gegebenheiten einen Menschen dazu zwingen, seine Sexualität entweder zu unterdrücken, Notlösungen durch gesellschaftlich/subkulturell anerkannte Formen der Sexualität zu suchen oder sich in autoerotische Handlungen zu flüchten, auch wenn man lieber nach einer Partnerschaft suchen würde, kann man durchaus den Begriff "erfüllt" hinzufügen.
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God is Santa Claus for adults

Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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caballito
zänkisches Monsterpony



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Beitrag(#433854) Verfasst am: 16.03.2006, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Auch das Recht auf Nichteinmischung kann doch nur bestehen, wenn alle Beteiligten einverstanden und volljährig sind.


Dass sie Einverstanden sein müssen, ist klar. Aber warum müssen sie volljährig sein? Haben minderjährige keine Rechte?
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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