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Mitgliedschaft beim IBKA?
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21%
 21%  [ 12 ]
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1%
 1%  [ 1 ]
5€ sind mir zu teuer
10%
 10%  [ 6 ]
Stimmen insgesamt : 55

Autor Nachricht
Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#434166) Verfasst am: 16.03.2006, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
So hat der IBKA keine Meinung zum Ladenschluss, jedoch zu der in einer Debatte darueber aufscheinenden Argumentation, des "besonderen gesetzlichen Schutzes von kirchlichen Feiertagen". Dabei geht es dem IBKA dann um die staatliche Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes.


Hm... aber wie wäre es, um mal ein Beispiel zu konstruieren: Ein kirchlicher Arbeitgeber, z. B. eine Supermarktkette, würde sich nicht an die geltenden Ladenschlussbestimmungen des Ladenschlußgesetzes halten und eigene einführen. Wäre das z. B. ein Ausgangspunkt für entsprechende Statements seitens des IBKA? Frage
_________________
Autismus macht kein Urlaub.
"Seid unbequem. Seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt." (Günter Eich)
"Sei Du selbst die Veränderung, die Du Dir für die Welt wünschst." (Mahatma Gandhi)
"Soldaten sind Mörder." (Kurt Tucholsky)
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#434170) Verfasst am: 16.03.2006, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
So hat der IBKA keine Meinung zum Ladenschluss, jedoch zu der in einer Debatte darueber aufscheinenden Argumentation, des "besonderen gesetzlichen Schutzes von kirchlichen Feiertagen". Dabei geht es dem IBKA dann um die staatliche Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes.


Hm... aber wie wäre es, um mal ein Beispiel zu konstruieren: Ein kirchlicher Arbeitgeber, z. B. eine Supermarktkette, würde sich nicht an die geltenden Ladenschlussbestimmungen des Ladenschlußgesetzes halten und eigene einführen. Wäre das z. B. ein Ausgangspunkt für entsprechende Statements seitens des IBKA? Frage


Die Wal-Mart-Praktiken, worauf Du offenbar anspielst, wurden soweit ich weiss vom IBKA kritisiert.
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#434177) Verfasst am: 16.03.2006, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
So hat der IBKA keine Meinung zum Ladenschluss, jedoch zu der in einer Debatte darueber aufscheinenden Argumentation, des "besonderen gesetzlichen Schutzes von kirchlichen Feiertagen". Dabei geht es dem IBKA dann um die staatliche Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes.


Hm... aber wie wäre es, um mal ein Beispiel zu konstruieren: Ein kirchlicher Arbeitgeber, z. B. eine Supermarktkette, würde sich nicht an die geltenden Ladenschlussbestimmungen des Ladenschlußgesetzes halten und eigene einführen. Wäre das z. B. ein Ausgangspunkt für entsprechende Statements seitens des IBKA? Frage


Die Wal-Mart-Praktiken, worauf Du offenbar anspielst, wurden soweit ich weiss vom IBKA kritisiert.


Nein, eigentlich spielte ich explizit nicht darauf an.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#434186) Verfasst am: 16.03.2006, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
So hat der IBKA keine Meinung zum Ladenschluss, jedoch zu der in einer Debatte darueber aufscheinenden Argumentation, des "besonderen gesetzlichen Schutzes von kirchlichen Feiertagen". Dabei geht es dem IBKA dann um die staatliche Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes.


Hm... aber wie wäre es, um mal ein Beispiel zu konstruieren: Ein kirchlicher Arbeitgeber, z. B. eine Supermarktkette, würde sich nicht an die geltenden Ladenschlussbestimmungen des Ladenschlußgesetzes halten und eigene einführen. Wäre das z. B. ein Ausgangspunkt für entsprechende Statements seitens des IBKA? Frage


Die Wal-Mart-Praktiken, worauf Du offenbar anspielst, wurden soweit ich weiss vom IBKA kritisiert.


Nein, eigentlich spielte ich explizit nicht darauf an.


Na wenn ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter bedrängt mittels religiöser Argumente, dann wird der IBKA drauf kritisch reagieren. Wenn es sich aber um einen religiös gebundenen Arbeitgeber handelt, der sahcnahe Argumente hat, um z. B. Arbeitszeitverlängerungen durchzusetzen, dann wird der IBKA das nicht tun - vorausgestezt die Argumente diesbezüglich sind sowohl inhaltlich valide und nachvollziehbar und eindeutig nicht religiös verschränkt.
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#434201) Verfasst am: 16.03.2006, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Also, ich bin quasi "indirekt" Mitglied beim IBKA, sprich ich bin Mitglied im Bund für Geistesfreiheit Bayern, welcher, AFAIK, wieder "korporatives Mitglied" des IBKA ist ...

Vielleicht sollte der IBKA es, wie der BfG, mal mit einer "Betreuungsmitgliedschaft" versuchen.
OK, 50 € sind nicht viel, und es besteht beim IBKA ja für Studies, Geringverdiener ect. auch die Möglichkeit einer vergünstigte Mitgliedschaft für 25 €,
aber eine kostenlose Mitgliedschaft nach dem BfG-Model würd die Mitgliederzahl und damit das Gewicht des Verbandes sicher spürbar erhöhen,
und trotzdem wenigstens etwas Geld in die Vereinskasse spülen ...


Meinst Du etwa das durch Spenden soviel in die Vereinskasse flösse? Mit den Augen rollen


Nein, ich ging nur fälschlicherweise davon aus, daß der IBKA, wie der BfG, über den Körperschaftsstatus verfügt und damit auch pro Mitglied vom Staat gefördert wird ...
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#434208) Verfasst am: 16.03.2006, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Nein, ich ging nur fälschlicherweise davon aus, daß der IBKA, wie der BfG, über den Körperschaftsstatus verfügt und damit auch pro Mitglied vom Staat gefördert wird ...


Mit den Augen rollen
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#434228) Verfasst am: 16.03.2006, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Ein kirchlicher Arbeitgeber, z. B. eine Supermarktkette, würde sich nicht an die geltenden Ladenschlussbestimmungen des Ladenschlußgesetzes halten und eigene einführen. Wäre das z. B. ein Ausgangspunkt für entsprechende Statements seitens des IBKA? Frage


Kein Geschaeft darf gegen geltendes Recht verstoszen, was gegeben waere, wenn ein Geschaeft zu grundsaetzlich unerlaubten Zeiten geoeffnet waere und auch ueber keine Sondererlaubnis verfuegt.

Was Du vermutlich meinst, ist etwas anderes: die denkbare Entscheidung eines Ladeninhabers, innerhalb der Gestaltungsfreiheit des Ladenschluszgesetzes aus religioesen Gruenden zu bestimmten Zeiten, wo er seinen Laden geoeffnet haben duerfte, das Geschaeft zu schlieszen. Was daran soll jetzt das Problem sein bzw. Thema fuer den IBKA?
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#434236) Verfasst am: 16.03.2006, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Was Du vermutlich meinst, ist etwas anderes: die denkbare Entscheidung eines Ladeninhabers, innerhalb der Gestaltungsfreiheit des Ladenschluszgesetzes aus religioesen Gruenden zu bestimmten Zeiten, wo er geoeffnet haben duerfte, das Geschaeft zu schlieszen. Was daran soll jetzt das Problem sein bzw. Thema fuer den IBKA?


Das könnte theoretisch -wenn auch wohl weit hergeholt -zu einem Thema werden. Stell Dir mal vor, die fiktive Kleiderkette K&A macht vom 1.10. bis 31. 10. komplett zu, weil der Oktober ein "Heiliger Monat" ist. Im Arbeitsvertrag steht drin, dass die Mitarbeiter gefälligst dann ihren Jahresurlaub zu nehmen haben.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#434252) Verfasst am: 16.03.2006, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Stell Dir mal vor, die fiktive Kleiderkette K&A macht vom 1.10. bis 31. 10. komplett zu, weil der Oktober ein "Heiliger Monat" ist. Im Arbeitsvertrag steht drin, dass die Mitarbeiter gefälligst dann ihren Jahresurlaub zu nehmen haben.


Wenn die Angestellten den Vertrag unterschieben haben, waere zu pruefen, ob dieser Vertrag in der Hinsicht gegen geltendes Recht verstoeszt. Das hinge ggf. u.a. davon ab, ob der Absatz 2 des § 118 Betriebsverfassungsgesetz in dem Fall anzuwenden ist. Auch hier laege dann das Problem nicht primaer bei der beknackten Weltanschauung des Unternehmens, sondern bei den staatlichen Ausnahmebestimmungen fuer den kirchlichen Sektor.

Im Uebrigen gibt es schon sehr lange eine Praxis im Automobilunternehmen Opel in Bochum, im Sommer das Werk komplett zu schlieszen und die Mitarbeiter dort den Loewenanteil des Jahresurlaubes nehmen zu lassen. Das ist dort betriebswirtschaftlich begruendet und nicht weltanschaulich.
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#434263) Verfasst am: 16.03.2006, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:

Im Uebrigen gibt es schon sehr lange eine Praxis im Automobilunternehmen Opel in Bochum, im Sommer das Werk komplett zu schlieszen und die Mitarbeiter dort den Loewenanteil des Jahresurlaubes nehmen zu lassen. Das ist dort betriebswirtschaftlich begruendet und nicht weltanschaulich.


Das ist bei uns in den Werkstätten auch so. Allerdings unterstell ich auch hier mal betriebswirtschaftliche Gründe und keine religiösen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#434269) Verfasst am: 16.03.2006, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Im Uebrigen gibt es schon sehr lange eine Praxis im Automobilunternehmen Opel in Bochum, im Sommer das Werk komplett zu schlieszen und die Mitarbeiter dort den Loewenanteil des Jahresurlaubes nehmen zu lassen. Das ist dort betriebswirtschaftlich begruendet und nicht weltanschaulich.


Aber WENN es weltanschaulich begründet wäre, dann...


(Hoffe ich ja wohl, ansonsten Winken )
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#434304) Verfasst am: 16.03.2006, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Aber WENN es weltanschaulich begründet wäre, dann...
(Hoffe ich ja wohl, ansonsten Winken )


Dein fiktives Beispiel geht an den tatsaechlichen Problemen vorbei.
Diese bestehen
a) im staatlichen Privilegiensystem fuer den kirchlichen Sektor;

das ist rechtlich codifiziert und waere mit entsprechenden politischen Mehrheiten - von denen wir allerdings leider noch sehr weit entfernt sind! - auch zu veraendern

b) in christlicher Einflusznahme;

derlei ist viel schwerer nachweisbar und kaum zu veraendern:
- es gibt sehr christlich orientierte Privatunternehmer (Deichmann, C&A, Warsteiner, diverse us-dominierte Firmen mit Dependancen in Europa ...)
- es werden seit Jahren von den Kirchen nicht benoetigte Theologen zu Personalmanagern fortgebildet, damit diese anschlieszend in Privatunternehmen in Personalentscheidungsverantwortung gelangen
- christliche Verbindungen bilden Seilschaften
- ....
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Lissie
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.02.2004
Beiträge: 457

Beitrag(#434339) Verfasst am: 17.03.2006, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Etwas OT, aber wo das Thema hier gerade aufkommt:

Sermon hat folgendes geschrieben:
:
- es gibt sehr christlich orientierte Privatunternehmer (Deichmann, C&A, Warsteiner, diverse us-dominierte Firmen mit Dependancen in Europa ...)


Inwiefern kann sich das eigentlich auf die Arbeitsverhältnisse auswirken? Ich kenne Gerüchte, daß C&A eine Art Arbeitsrecht habe, wie die Großkirchen, aber das kann ja wohl nicht sein? Es sei denn, die verstehen sich als "Tendenzbetriebe", was ja wohl kaum der Fall sein wird.

Jedenfalls hat meine Nachbarin Angst, ihre Tocher vor abgeschlossener Berufswahl aus der Kirche austreten zu lassen, da "beispielsweise C&A nur Kirchenmitglieder anstellt".
_________________
Was hilft aller Sonnenaufgang, wenn ihr nicht aufsteht?

(Georg Christoph Lichtenberg)
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#434481) Verfasst am: 17.03.2006, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Lissie hat folgendes geschrieben:
Etwas OT, aber wo das Thema hier gerade aufkommt:

Sermon hat folgendes geschrieben:
:
- es gibt sehr christlich orientierte Privatunternehmer (Deichmann, C&A, Warsteiner, diverse us-dominierte Firmen mit Dependancen in Europa ...)


Inwiefern kann sich das eigentlich auf die Arbeitsverhältnisse auswirken? Ich kenne Gerüchte, daß C&A eine Art Arbeitsrecht habe, wie die Großkirchen, aber das kann ja wohl nicht sein? Es sei denn, die verstehen sich als "Tendenzbetriebe", was ja wohl kaum der Fall sein wird.

Jedenfalls hat meine Nachbarin Angst, ihre Tocher vor abgeschlossener Berufswahl aus der Kirche austreten zu lassen, da "beispielsweise C&A nur Kirchenmitglieder anstellt".


Aufgrund der staatlichen Ausnahmebestimmungen, darf im kirchlichen Sektor auch dann offen diskriminiert werden, wenn der Arbeitsplatz voellig aus oeffentlichen Mittzeln finanziert ist. Bei der kirchlichen Einflusznahme auf die Entwuerfe des Antidiskriminierungsgesetzes - ein Regelwerkentwurf, welchen es ohne die betreffenden EU-Richtlinien wohl gar nicht gaebe! - ging es darum, nicht nur auch dort eine Ausnahmebestimmung fuer die Kirchen zu implementieren, sondern zudem - man vergleiche die erste mit der zweiten Fassung -, es den Kirchen zu ueberlassen, zu definieren, wer oder was denn Teil des kirchlichen Sektors ist. Die neue grosze Koalition plant offenbar, die im Entwurf definierten Tatbestaende einzuschraenken, auch die Beweislastumkehr herauszunehmen und damit den Wirkungsbereich eines solchen Gesetzes weiter zu begrenzen. Insofern die Kirchen in D nach dem Staat der groeszte Arbeitsplatzvergeber sind, bedeutet Kirchenaustritt, sich selbst von diesem Segment weitgehend auszusperren. Das wirkt sich besonders dort aus, wo die Kirchen eine dominante Rolle haben - also etwa bei sozial-pflegerischen Berufen.

Was Du ansprichst, ist verdeckte Diskriminierung. Sollte also das Antidiskriminierungsgesetz in Kraft sein und ein Unternehmen nicht als Tendenzbetrieb zum kirchlichen Sektor gehoeren, dann darf es nicht explizit diskriminieren. Eine trotzdem stattfindende implizite Diskriminierung ist hingegen nur schwer nachweisbar. Wenn ein Privatunternehmen zu 100% nur Kirchenmitglieder einstellt - bei einem Konfessionsanteil von durchschnittlich 65% in der Bevoelkerung - dann liegt der Verdacht ja nahe, dasz weltanschauliche Kriterien eine Rolle spielen.

Insofern der Staat in D die Kirchenmitgliedsbeitragsverwaltung und Kirchenaustrittsverwaltung erledigt, ist ueber die Steuerkarte die Beendigung einer Kirchenmitgliedschaft auch dem Unternehmen des Beschaeftigten zur Kenntnis gebracht. Im kirchlichen Sektor darf dann explizit mit der Begruendung gekuendigt werden. Auszerhalb dessen musz ein christlicher Unternehmer sich halt einen anderen plausiblen Kuendigungsgrund einfallen lassen, wenn ihm insgeheim der Kirchenaustritt des Mitarbeiters nicht genehm ist.

Die Kirchenmitgliedschaft ist jedoch nicht ueberall in weltanschaulicher Hinsicht das entscheidende Kriterium. Der Kosmetikkonzern Mary Kay beispielsweise hat offenbar auf der Leitungsebene bevorzugt Zeugen Jehovas beschaeftigt. Geruechte besagen, dasz Fuehrungskaderschulungen des Unternehmens mit entsprechender religioeser Unterweisung kombiniert seien.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#434501) Verfasst am: 17.03.2006, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Also, ich bin quasi "indirekt" Mitglied beim IBKA, sprich ich bin Mitglied im Bund für Geistesfreiheit Bayern, welcher, AFAIK, wieder "korporatives Mitglied" des IBKA ist ...

Vielleicht sollte der IBKA es, wie der BfG, mal mit einer "Betreuungsmitgliedschaft" versuchen.
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Das ist nicht unbedingt von der Hand zu weisen. Auch jetzt geben Mitglieder, die es sich leisten können, ja oft mehr als ihren nominellen Beitrag.
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panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#436209) Verfasst am: 21.03.2006, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Kirchenaustritt zur Staatssanierung?
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#436233) Verfasst am: 21.03.2006, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Kirchenaustritt zur Staatssanierung?


Puh! Also wenn das jetzt nicht in drei Threads stehen würde, wäre es mir gar nicht aufgefallen. Cool
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Eifellady
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Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 14403
Wohnort: Wildnis der Eifel

Beitrag(#436247) Verfasst am: 21.03.2006, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Kirchenaustritt zur Staatssanierung?


Puh! Also wenn das jetzt nicht in drei Threads stehen würde, wäre es mir gar nicht aufgefallen. Cool


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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#436259) Verfasst am: 21.03.2006, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Eifellady hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Kirchenaustritt zur Staatssanierung?


Puh! Also wenn das jetzt nicht in drei Threads stehen würde, wäre es mir gar nicht aufgefallen. Cool


Hey! Das ist Service! Prügel


Hey! Ich habe nichts gegen Werbeevents. Komme doch selber aus dem Marketingbereich. Schulterzucken
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#437049) Verfasst am: 22.03.2006, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Überraschendes Fazit des Schulleiters: Da die Grundbedingung eines Antrages, die konfessionelle Bindung, nicht besteht, kann dem Antrag nicht entsprochen werden.

Noch überraschenderes Fazit des Schulleiters: Das Kind nimmt weiterhin am RU im Klassenverband teil.


Argh Argh Argh Argh Argh Argh Argh Argh Argh Argh


despair


Der Schulleiter hat jetzt doch seine abstruse Interpretation des Schulerlasses aufgegeben und die Abmeldung vom Religionsunterricht endlich schriftlich anerkannt, nachdem er - angesicht der Drohung eines Schreibens an das zustaendige Ministerium - sich lieber selbst dort erkundigt hatte. Diese letzte Chance war ihm seitens des Kindsvaters auf unseren Rat hin eingeraeumt worden, um nicht unnoetig zu eskalieren. Immerhin soll das Kind ja weiterhin diese Schule besuchen. Und dann ist es manchmal besser, der Gegenseite - wenn diese letztlich nicht voellig merkbefreit ist - doch noch den halbwegs gesichtswahrenden Rueckzug zu ermoeglichen, als auf maximale Gegenwehr zu setzen: in ihren eigenen Augen hat die Schulleitung jetzt brav den Rat der uebergeordneten Hierarchie befolgt und musste nicht vor dem ihr laestigen Schuelervater schmachvoll kapitulieren.

Leider gelingt so eine niedrigschwellige Loesung nicht immer. Als vor 2 Jahren in Sachsen die Abiturzeugnisuebergabe an einem Kleinstadtgymnasium in eine Kirche verlegt werden sollte, half angesicht des Starrsinns der Schulleitung und der Inkompetenz des Schulamtes wirklich nur noch der Beschwerdebrief ans Ministerium. Wer als Schueler die Schule eh verlaesst, musz ja auch weniger falsche Ruecksichten nehmen. zwinkern
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#444247) Verfasst am: 03.04.2006, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Konfessionslosenverband wendet sich gegen das geplante staatliche Bildungsziel "Ehrfurcht vor Gott" im NRW-Schulgesetz



Die Gottesfürchter. Der Bund der Konfessionslosen will Gott aus dem neuen NRW-Schulgesetz wieder herausstreichen
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Rattenfänger
Gegenpapst



Anmeldungsdatum: 12.10.2004
Beiträge: 213
Wohnort: Trier

Beitrag(#444257) Verfasst am: 03.04.2006, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Konfessionslosenverband wendet sich gegen das geplante staatliche Bildungsziel "Ehrfurcht vor Gott" im NRW-Schulgesetz



Die Gottesfürchter. Der Bund der Konfessionslosen will Gott aus dem neuen NRW-Schulgesetz wieder herausstreichen



Auch hier wird der IBKA erwähnt. Sogar recht positiv. Ist im Übrigen auch ein guter Artikel. Momentan liefert euch die nordrhein-westfälische Landesregierung ja eine mediale Steilvorlage nach der anderen *g*
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Die wahre Lehre

Und über Gott habe ich im Leben noch nicht gelästert. Ich lästere höchstens über die, die ihn erfunden haben.
(Volker Pispers)
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#444591) Verfasst am: 04.04.2006, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Rattenfänger hat folgendes geschrieben:
Auch hier wird der IBKA erwähnt.


http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?forum_id=95696&list=1&hs=0&e=10183278

http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10187093&forum_id=95696
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10187105&forum_id=95696
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10187116&forum_id=95696
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10187126&forum_id=95696
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Kritiker
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 347
Wohnort: Köln

Beitrag(#444868) Verfasst am: 04.04.2006, 21:36    Titel: Re: Mitgliedschaft beim IBKA? Antworten mit Zitat

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Wer von Euch ist bereits Mitglied? Was haltet Ihr von einer Mitgliedschaft?


Ich bin Mitglied vom IBKA und ich finde den IBKA in Ordnung. Ich bekomme vierteljährlich die MIZ ein Politisches Magazin für Konfessionslose und Atheisten und den IBKA Rundbrief auch vierteljährlich dadurch. Diese sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Jedem der kein Problem mit der Satzung hat empfehle ich eine Mitgliedschaft. Smilie

__________________________________________________________________________
Glaube heißt nicht wissen wollen, was war ist.
Friedrich Nietsche
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#444876) Verfasst am: 04.04.2006, 21:43    Titel: Re: Mitgliedschaft beim IBKA? Antworten mit Zitat

Jakob1985 hat folgendes geschrieben:
Ich bin Mitglied vom IBKA und ich finde den IBKA in Ordnung. Ich bekomme vierteljährlich die MIZ ein Politisches Magazin für Konfessionslose und Atheisten und den IBKA Rundbrief auch vierteljährlich dadurch.

Der Rundbrief erscheint dreimal im Jahr.
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Beitrag(#444879) Verfasst am: 04.04.2006, 21:46    Titel: Re: Mitgliedschaft beim IBKA? Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Der Rundbrief erscheint dreimal im Jahr.


Sorry mein Fehler.
Kennt jemand etwa ne Organisation die sich mehr für Atheisten in Deutschland einsetzt als der IBKA???

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Friedrich Nietsche
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