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Menschenrechte contra Religigionsfreiheit?
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#433858) Verfasst am: 16.03.2006, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Was nützt dem Aidskranken sein Recht auf Leben?


Jedes Recht kann durch höhere Gewalt außer Kraft gesetzt werden, aber man kann sie gegen Menschen durchsetzen.


Diese Menschen haben aber auch Rechte, die der Ausübung der eigenen entgegenstehen können.

Die Freiheit eines jeden endet da, wo die eines anderen beginnt. Das muss man nicht immer extra dazusagen.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Shevek
ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten



Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#433859) Verfasst am: 16.03.2006, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Was du beschreibst würde ich freie Sexualität nennen, und nicht erfüllte.
Und wir sind beide erwachsen.


In dem Moment, in dem verschiedentlich Sexualität (trotz Erwachsensein) unter Strafe gestellt wird, oder mit Konsequenzen belegt wird, oder bestimmte Partnerschaftskonstellationen nicht gleichberechtigt behandelt werden, oder gesellschaftliche/subkulturelle Gegebenheiten einen Menschen dazu zwingen, seine Sexualität entweder zu unterdrücken, Notlösungen durch gesellschaftlich/subkulturell anerkannte Formen der Sexualität zu suchen oder sich in autoerotische Handlungen zu flüchten, auch wenn man lieber nach einer Partnerschaft suchen würde, kann man durchaus den Begriff "erfüllt" hinzufügen.

Nein, auch da kann man nur verbieten Einfluss zu nehmen und Erwachsene in ihrer (von allen Seiten freiwilligen) sexuellen Entfaltung zu behindern.
Der Partner könnte nicht wollen, oder der gewünschte Partner könnte ein Kind sein, und damit einfach tabu.


Doc Extropy hat folgendes geschrieben:

Gut - dann ein einklagbares, universelles Menschenrecht auf freie, von religiösen Lehren unbeeinflußte, Sexualität.

Zum Beispiel.
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Doc Extropy
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 6149

Beitrag(#433860) Verfasst am: 16.03.2006, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Was du beschreibst würde ich freie Sexualität nennen, und nicht erfüllte.
Und wir sind beide erwachsen.


In dem Moment, in dem verschiedentlich Sexualität (trotz Erwachsensein) unter Strafe gestellt wird, oder mit Konsequenzen belegt wird, oder bestimmte Partnerschaftskonstellationen nicht gleichberechtigt behandelt werden, oder gesellschaftliche/subkulturelle Gegebenheiten einen Menschen dazu zwingen, seine Sexualität entweder zu unterdrücken, Notlösungen durch gesellschaftlich/subkulturell anerkannte Formen der Sexualität zu suchen oder sich in autoerotische Handlungen zu flüchten, auch wenn man lieber nach einer Partnerschaft suchen würde, kann man durchaus den Begriff "erfüllt" hinzufügen.

Nein, auch da kann man nur verbieten Einfluss zu nehmen und Erwachsene in ihrer (von allen Seiten freiwilligen) sexuellen Entfaltung zu behindern.
Der Partner könnte nicht wollen, oder der gewünschte Partner könnte ein Kind sein, und damit einfach tabu.


Doc Extropy hat folgendes geschrieben:

Gut - dann ein einklagbares, universelles Menschenrecht auf freie, von religiösen Lehren unbeeinflußte, Sexualität.

Zum Beispiel.


Dann lag der Fehler bei mir und die Verwendung des Begriffs "erfüllte Sexualität" war inkorrekt.

Selbstverständlich meinte ich aber von Anfang an (wie Du Dir wahrscheinlich denken kannst) genau das, was Du eben zitiert hast.
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Shevek
ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten



Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#433861) Verfasst am: 16.03.2006, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Auch das Recht auf Nichteinmischung kann doch nur bestehen, wenn alle Beteiligten einverstanden und volljährig sind.


Dass sie Einverstanden sein müssen, ist klar. Aber warum müssen sie volljährig sein? Haben minderjährige keine Rechte?

Ja, sie haben Rechte, das Recht von Erwachsenen nicht sexuell bedrängt zu werden z.B., und darum ist da nicht mit Nichteinmischung.
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#433862) Verfasst am: 16.03.2006, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Was nützt dem Aidskranken sein Recht auf Leben?


Jedes Recht kann durch höhere Gewalt außer Kraft gesetzt werden, aber man kann sie gegen Menschen durchsetzen.


Diese Menschen haben aber auch Rechte, die der Ausübung der eigenen entgegenstehen können.

Micht töten darfst du aber trotzdem nicht zynisches Grinsen
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Doc Extropy
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 6149

Beitrag(#433863) Verfasst am: 16.03.2006, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Auch das Recht auf Nichteinmischung kann doch nur bestehen, wenn alle Beteiligten einverstanden und volljährig sind.


Dass sie Einverstanden sein müssen, ist klar. Aber warum müssen sie volljährig sein? Haben minderjährige keine Rechte?

Ja, sie haben Rechte, das Recht von Erwachsenen nicht sexuell bedrängt zu werden z.B., und darum ist da nicht mit Nichteinmischung.


Was ist mit Eltern, die ihren Kindern z.B. die Selbstbefriedigung untersagen? Ich bin der Meinung, daß Kinder vor solchen Eltern geschützt werden müssen.
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#433865) Verfasst am: 16.03.2006, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Auch das Recht auf Nichteinmischung kann doch nur bestehen, wenn alle Beteiligten einverstanden und volljährig sind.


Dass sie Einverstanden sein müssen, ist klar. Aber warum müssen sie volljährig sein? Haben minderjährige keine Rechte?

Ja, sie haben Rechte, das Recht von Erwachsenen nicht sexuell bedrängt zu werden z.B., und darum ist da nicht mit Nichteinmischung.


Was ist mit Eltern, die ihren Kindern z.B. die Selbstbefriedigung untersagen? Ich bin der Meinung, daß Kinder vor solchen Eltern geschützt werden müssen.


Ja, aber zumindest hier und heute dürfte das Vergewaltigung von Kindern einfach das drängendere und schwerwiegendere Problem sein.
Was Kinder mit einander und sich selbst machen ist noch etwas anderes, und müssten dann eben zusätzlich erwähnt werden.
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#433867) Verfasst am: 16.03.2006, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Was du beschreibst würde ich freie Sexualität nennen, und nicht erfüllte.
Und wir sind beide erwachsen.


In dem Moment, in dem verschiedentlich Sexualität (trotz Erwachsensein) unter Strafe gestellt wird, oder mit Konsequenzen belegt wird, oder bestimmte Partnerschaftskonstellationen nicht gleichberechtigt behandelt werden, oder gesellschaftliche/subkulturelle Gegebenheiten einen Menschen dazu zwingen, seine Sexualität entweder zu unterdrücken, Notlösungen durch gesellschaftlich/subkulturell anerkannte Formen der Sexualität zu suchen oder sich in autoerotische Handlungen zu flüchten, auch wenn man lieber nach einer Partnerschaft suchen würde, kann man durchaus den Begriff "erfüllt" hinzufügen.

Nein, auch da kann man nur verbieten Einfluss zu nehmen und Erwachsene in ihrer (von allen Seiten freiwilligen) sexuellen Entfaltung zu behindern.
Der Partner könnte nicht wollen, oder der gewünschte Partner könnte ein Kind sein, und damit einfach tabu.


Doc Extropy hat folgendes geschrieben:

Gut - dann ein einklagbares, universelles Menschenrecht auf freie, von religiösen Lehren unbeeinflußte, Sexualität.

Zum Beispiel.


Dann lag der Fehler bei mir und die Verwendung des Begriffs "erfüllte Sexualität" war inkorrekt.

Selbstverständlich meinte ich aber von Anfang an (wie Du Dir wahrscheinlich denken kannst) genau das, was Du eben zitiert hast.


Dann sind wir uns ja einig zwinkern
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Doc Extropy
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 6149

Beitrag(#433869) Verfasst am: 16.03.2006, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Auch das Recht auf Nichteinmischung kann doch nur bestehen, wenn alle Beteiligten einverstanden und volljährig sind.


Dass sie Einverstanden sein müssen, ist klar. Aber warum müssen sie volljährig sein? Haben minderjährige keine Rechte?

Ja, sie haben Rechte, das Recht von Erwachsenen nicht sexuell bedrängt zu werden z.B., und darum ist da nicht mit Nichteinmischung.


Was ist mit Eltern, die ihren Kindern z.B. die Selbstbefriedigung untersagen? Ich bin der Meinung, daß Kinder vor solchen Eltern geschützt werden müssen.


Ja, aber zumindest hier und heute dürfte das Vergewaltigung von Kindern einfach das drängendere und schwerwiegendere Problem sein.
Was Kinder mit einander und sich selbst machen ist noch etwas anderes, und müssten dann eben zusätzlich erwähnt werden.


Bravo, bravo, bravo! Daumen hoch!

Ich kann nicht mehr zustimmen, wirklich nicht! Smilie
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#433871) Verfasst am: 16.03.2006, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:

Der Partner könnte nicht wollen, oder der gewünschte Partner könnte ein Kind sein, und damit einfach tabu.


Darf ein Kind nicht wollen?

Ehe du antwortest, weise ich darauf hin, dass dieses Thema leider hier verboten ist.
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
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Beitrag(#433873) Verfasst am: 16.03.2006, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:

Ja, sie haben Rechte, das Recht von Erwachsenen nicht sexuell bedrängt zu werden z.B., und darum ist da nicht mit Nichteinmischung.


Hat jemand abgestritten, dass man sich einmischen dürfe, wenn jemand bedrängt wird?
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#433875) Verfasst am: 16.03.2006, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Was nützt dem Aidskranken sein Recht auf Leben?


Jedes Recht kann durch höhere Gewalt außer Kraft gesetzt werden, aber man kann sie gegen Menschen durchsetzen.


Diese Menschen haben aber auch Rechte, die der Ausübung der eigenen entgegenstehen können.

Micht töten darfst du aber trotzdem nicht zynisches Grinsen


Inwiefern widerspricht diese Feststellung dem, was ich eschrieben habe? Warum darf ich es denn nicht? Vielleicht, weil du Rechte hast, die dem entgegenstehen?
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#433877) Verfasst am: 16.03.2006, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:

Der Partner könnte nicht wollen, oder der gewünschte Partner könnte ein Kind sein, und damit einfach tabu.


Darf ein Kind nicht wollen?

Ehe du antwortest, weise ich darauf hin, dass dieses Thema leider hier verboten ist.

Nun, dann kann ich auch nicht antworten.
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#433879) Verfasst am: 16.03.2006, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Was nützt dem Aidskranken sein Recht auf Leben?


Jedes Recht kann durch höhere Gewalt außer Kraft gesetzt werden, aber man kann sie gegen Menschen durchsetzen.


Diese Menschen haben aber auch Rechte, die der Ausübung der eigenen entgegenstehen können.

Micht töten darfst du aber trotzdem nicht zynisches Grinsen


Inwiefern widerspricht diese Feststellung dem, was ich eschrieben habe? Warum darf ich es denn nicht? Vielleicht, weil du Rechte hast, die dem entgegenstehen?


Ja und?
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#433883) Verfasst am: 16.03.2006, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die Debatte hat mit dem Threadthema nichts mehr zu tun. Das kommt wohl denjenigen entgegen, denen dazu bislang nichts Sinnvolles einfiel.
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#433885) Verfasst am: 16.03.2006, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:

Nun, dann kann ich auch nicht antworten.


Dem ist so. Genausowenig wie ich.
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#433886) Verfasst am: 16.03.2006, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Was nützt dem Aidskranken sein Recht auf Leben?


Jedes Recht kann durch höhere Gewalt außer Kraft gesetzt werden, aber man kann sie gegen Menschen durchsetzen.


Diese Menschen haben aber auch Rechte, die der Ausübung der eigenen entgegenstehen können.

Micht töten darfst du aber trotzdem nicht zynisches Grinsen


Inwiefern widerspricht diese Feststellung dem, was ich eschrieben habe? Warum darf ich es denn nicht? Vielleicht, weil du Rechte hast, die dem entgegenstehen?


Ja und?


Nichts ja und.

Jedes Recht steht unter dem Vorbehalt, dass es realisierbar ist. Und die Rechte anderer setzen dem Grenzen. Es ist tzwar gegen Menschen durchstzbar, aber eben auch nur, solange die keine entgegenstehenden Rechte haben. Wenn sie die haben, ist das dann eben auch "höhere Gewalt". zwinkern
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#433887) Verfasst am: 16.03.2006, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Die Freiheit eines jeden endet da, wo die eines anderen beginnt. Das muss man nicht immer extra dazusagen.


Offenbar schon. skeptisch
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George
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Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 4485

Beitrag(#433889) Verfasst am: 16.03.2006, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
sucker hat folgendes geschrieben:
Anm.: Hab bisher bisher Religionsfreiheit als Bestandteil von Menschenrechten gesehen bin aber grad arg am zweifeln...

Religionsfreiheit darf andere Menschenrechte nicht aushebeln und hat sich den anderen unterzuordnen, ansonsten sind die Menschenrechte quasi wertlos.


nicht zu fassen , aber hier würde ich dir glatt zustimmen Lachen
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#433894) Verfasst am: 16.03.2006, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Die Freiheit eines jeden endet da, wo die eines anderen beginnt. Das muss man nicht immer extra dazusagen.


Offenbar schon. skeptisch


Scheint wohl so ... Schulterzucken
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#433907) Verfasst am: 16.03.2006, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Was nützt dem Aidskranken sein Recht auf Leben?


Jedes Recht kann durch höhere Gewalt außer Kraft gesetzt werden, aber man kann sie gegen Menschen durchsetzen.


Diese Menschen haben aber auch Rechte, die der Ausübung der eigenen entgegenstehen können.

Micht töten darfst du aber trotzdem nicht zynisches Grinsen


Inwiefern widerspricht diese Feststellung dem, was ich eschrieben habe? Warum darf ich es denn nicht? Vielleicht, weil du Rechte hast, die dem entgegenstehen?


Ja und?


Nichts ja und.

Jedes Recht steht unter dem Vorbehalt, dass es realisierbar ist. Und die Rechte anderer setzen dem Grenzen. Es ist tzwar gegen Menschen durchstzbar, aber eben auch nur, solange die keine entgegenstehenden Rechte haben. Wenn sie die haben, ist das dann eben auch "höhere Gewalt". zwinkern


Doch, ja und.

Habe ich etwas geschrieben, was dem widerspricht, oder dem das widerspricht?
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#433911) Verfasst am: 16.03.2006, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Die Freiheit eines jeden endet da, wo die eines anderen beginnt. Das muss man nicht immer extra dazusagen.


Offenbar schon. skeptisch


Scheint wohl so ... Schulterzucken

Ja, es gibt Bereiche des menschlichen Zusammenlebens in denen muss man das erstens dazu sagen, und zweitens Schwächere davor schützen, dass über ihr Recht Einspruch zu erheben einfach hinweggegangen wird.

Das ist doch auch das Problem mit der freien Religionsausübung in der Erziehung. Kindern zu erzählen, dass der liebe Gott im Himmel über sie wacht und uns alle ganz doll lieb hat, ist sicher kein Problem, aber ihnen zu erzählen, er würde alles sehen und jeden sündigen Gedanken bestrafen, und ihnen mit Hölle und Verdamnis zu drohen ist gefährlich für die Kinder. (Meine ich jedenfalls).

Aber die Eltern, die so etwas tun, werden es als ihr Erziehungsrecht ansehen, und gar nicht verstehen, wieso es gerade am Recht ihrer Kinder endet.
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#433922) Verfasst am: 16.03.2006, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Was nützt dem Aidskranken sein Recht auf Leben?


Jedes Recht kann durch höhere Gewalt außer Kraft gesetzt werden, aber man kann sie gegen Menschen durchsetzen.


Diese Menschen haben aber auch Rechte, die der Ausübung der eigenen entgegenstehen können.

Micht töten darfst du aber trotzdem nicht zynisches Grinsen


Inwiefern widerspricht diese Feststellung dem, was ich eschrieben habe? Warum darf ich es denn nicht? Vielleicht, weil du Rechte hast, die dem entgegenstehen?


Ja und?


Nichts ja und.

Jedes Recht steht unter dem Vorbehalt, dass es realisierbar ist. Und die Rechte anderer setzen dem Grenzen. Es ist tzwar gegen Menschen durchstzbar, aber eben auch nur, solange die keine entgegenstehenden Rechte haben. Wenn sie die haben, ist das dann eben auch "höhere Gewalt". zwinkern


Doch, ja und.

Habe ich etwas geschrieben, was dem widerspricht, oder dem das widerspricht?


Ja. Zuminderst im Gesamtzusammenhang. Da hast du nämlich dahineghend argumentiert, dass man ein recht gewähren dürfe, weil es in die Rechte anderer eingreifen könnte.
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Beitrag(#433929) Verfasst am: 16.03.2006, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Die Freiheit eines jeden endet da, wo die eines anderen beginnt. Das muss man nicht immer extra dazusagen.


Offenbar schon. skeptisch


Scheint wohl so ... Schulterzucken

Ja, es gibt Bereiche des menschlichen Zusammenlebens in denen muss man das erstens dazu sagen, und zweitens Schwächere davor schützen, dass über ihr Recht Einspruch zu erheben einfach hinweggegangen wird.


Es gibt Menschen, die man daran erinnern muss, das ihre Rechte an denen anderer enden. Das stimmt. Und Schwächere beschützen muss man nicht nur in bestimmten Bereischen, sondern immer und überall.

Aber wer für ein recht plädiert, muss nicht immer dazusagen, dass er natürlich nicht meint, dass dieses auf Kosten anderer ausgeübt werden dürfe.

Shevek hat folgendes geschrieben:
Das ist doch auch das Problem mit der freien Religionsausübung in der Erziehung. Kindern zu erzählen, dass der liebe Gott im Himmel über sie wacht und uns alle ganz doll lieb hat, ist sicher kein Problem, aber ihnen zu erzählen, er würde alles sehen und jeden sündigen Gedanken bestrafen, und ihnen mit Hölle und Verdamnis zu drohen ist gefährlich für die Kinder. (Meine ich jedenfalls).


Erzählen kann amn viel, das ist zunächst mal harmlos. Auch, wenn amn ihenne erzählt, dass Gott alles sieht.

Wenn man ihenn allerdings bestimmte Verhaltensnormen aufgibt, die aufzugeben man nicht legitimiert ist, dann verletzt amn deren Rechte. Und wenn man das mit deratigen Erzählungen untermauert, dann fällt das nicht mehr unter bloße Erzählung, sondern unter Psychoterror. Aber der Knackpunkt ist dann nicht die Erzählung, sondern das, wzu man das Kind zwingen will. Und ob eine Kindesmisshandlung mit körperlicher Gewalt oder mit religiösen Horrorgeschichten begangen wird, macht wenig Unterschied. Denke ich.

Shevek hat folgendes geschrieben:
Aber die Eltern, die so etwas tun, werden es als ihr Erziehungsrecht ansehen, und gar nicht verstehen, wieso es gerade am Recht ihrer Kinder endet.


Sie werden es nicht zuletzt deswegen als ihr Erziehungsrecht ansehen, weil sie eine breite gesellschaftliche Unterstützung in dieser Haltung erfahren. Und wenn Eltern die Rechte ihrer Kinder grob verletzen, dann sollte es piepegal sein, ob sie einsehen, dass sie das nicht dürfen.
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Shevek
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Beitrag(#433959) Verfasst am: 16.03.2006, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:

Aber wer für ein recht plädiert, muss nicht immer dazusagen, dass er natürlich nicht meint, dass dieses auf Kosten anderer ausgeübt werden dürfe.

Könnte interessant sein, die Menschenrechte darauf zu prüfen, wo und wie sie an die Rechte anderer stoßen.


caballito hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Das ist doch auch das Problem mit der freien Religionsausübung in der Erziehung. Kindern zu erzählen, dass der liebe Gott im Himmel über sie wacht und uns alle ganz doll lieb hat, ist sicher kein Problem, aber ihnen zu erzählen, er würde alles sehen und jeden sündigen Gedanken bestrafen, und ihnen mit Hölle und Verdamnis zu drohen ist gefährlich für die Kinder. (Meine ich jedenfalls).


Erzählen kann amn viel, das ist zunächst mal harmlos. Auch, wenn amn ihenne erzählt, dass Gott alles sieht.

Das Problem ist: Kinder glauben ihren Eltern, und ein Gott der nicht nur alles sieht, sondern auch alles bestraft, kann eine heftige Belastung sein.


caballito hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Aber die Eltern, die so etwas tun, werden es als ihr Erziehungsrecht ansehen, und gar nicht verstehen, wieso es gerade am Recht ihrer Kinder endet.


Sie werden es nicht zuletzt deswegen als ihr Erziehungsrecht ansehen, weil sie eine breite gesellschaftliche Unterstützung in dieser Haltung erfahren. Und wenn Eltern die Rechte ihrer Kinder grob verletzen, dann sollte es piepegal sein, ob sie einsehen, dass sie das nicht dürfen.

Nur, dafür muss man es mitbekommen, und so einfach ist es nicht, mitzubekommen, wenn Kinder misshandelt werden. Darum ist es schon sehr hilfreich, wenn Eltern eben nicht der Meinung sind, ein Recht darauf zu haben.
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caballito
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Beitrag(#433989) Verfasst am: 16.03.2006, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:

Aber wer für ein recht plädiert, muss nicht immer dazusagen, dass er natürlich nicht meint, dass dieses auf Kosten anderer ausgeübt werden dürfe.

Könnte interessant sein, die Menschenrechte darauf zu prüfen, wo und wie sie an die Rechte anderer stoßen.


Das Wechselspiel zwischen verschiedeneen Rechten ist in der Tat ein interessantes Thema, über das sich lange und ergiebig diskutieren lässt. Wer allerdings mit absurden Beispielen kommt, als ob das Recht schranklenlos gemeint sein müsse, erweckt nicht bei jedem den Eindruck, diese Diskussion führen zu wollen. zwinkern

Shevek hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Das ist doch auch das Problem mit der freien Religionsausübung in der Erziehung. Kindern zu erzählen, dass der liebe Gott im Himmel über sie wacht und uns alle ganz doll lieb hat, ist sicher kein Problem, aber ihnen zu erzählen, er würde alles sehen und jeden sündigen Gedanken bestrafen, und ihnen mit Hölle und Verdamnis zu drohen ist gefährlich für die Kinder. (Meine ich jedenfalls).


Erzählen kann amn viel, das ist zunächst mal harmlos. Auch, wenn amn ihenne erzählt, dass Gott alles sieht.

Das Problem ist: Kinder glauben ihren Eltern, und ein Gott der nicht nur alles sieht, sondern auch alles bestraft, kann eine heftige Belastung sein.


Bitte den Zusammenhang mit dem nächsten, von dir gesnippten Abschnitt beachten zwinkern

Das Problem entsteht erst im Zusammenhang damit, was er wie bestraft. Und natürlich im Zusammenhang damit, wie sehr Kinder ihren Eltern tatsöächlich glauben. Auch Kindergarten Kinder sind zur Skepsis fähig, wenn sie auch mal was anderes hören.


Shevek hat folgendes geschrieben:

Nur, dafür muss man es mitbekommen, und so einfach ist es nicht, mitzubekommen, wenn Kinder misshandelt werden. Darum ist es schon sehr hilfreich, wenn Eltern eben nicht der Meinung sind, ein Recht darauf zu haben.


Da hast du nun wieder Recht. Dazu wäre es allerdings wiederum hilfreich, Misshandlungen generell auch solche zu erkennen, und nicht als, wenn auch vielleicht suboptimale, Erziehungsmaßnahmen, bzw., möglicherweise noch viel problematischer, als Kindern gegenüber angemessen.

Es sind ja nicht nur die Eltern, die im Rahmen des "Erziehungsrechtes" mehr oder weniger Amok laufen dürfen, es ist ja generell so, dass man sich Kindern gegenüber Dinge erlauben darf, die sich kein Erwachsenener bieten ließe.
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Udo
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Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 44
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Beitrag(#434300) Verfasst am: 16.03.2006, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Zu erst müssen die Menschenrechte kommen und dann erst die Glaubensfreiheit. Staat und Glaube müssen strikt getrennt werden, keine Glaubenssymbole in der Öffentlichkeit und keine kirchlichen Kräfte im Bildungs und Gesundheitssystem oder Medienkontrollorganen. Keine staatlichen Gelder für Glaubensrichtungen, egal welcher Art. Karitative Aktionen nur auf Kosten der Betreiber. Dafür aber ein durchsichtiges Sozialsystem des Staates. Wer seinen Glauben leben will, der soll seine Ideale entsprechend dem Grundgesetz, vorleben dürfen und so für ihren Glauben werben dürfen. Dann ist der klerikale Spuk bald vorbei. Das wäre auch für die Menschen, die ihren Glauben ehrlich leben wollen gut, denn so würden sie nicht mit den Glaubensschmarotzern, denen es nur um Macht geht, in einen Topf geworfen.

Gruß Udo.
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Ich bin klein,mein Herz ist rein!
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Cato
Der Freund der Bösen



Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 970
Wohnort: Wolkenkuckucksheim

Beitrag(#435292) Verfasst am: 18.03.2006, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, die jüngsten Ereignisse haben mal wieder gezeigt, dass die Religionsfreiheit, durch den Monotheismus, zum Einfalltor für demokratiefeindliche, sexistische und rassistische Tendenzen geworden ist. Es ist daher an der Zeit, dass die öffentliche Religionsausübung unter staatliche Aufsicht gestellt wird...
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Im Übrigen bin ich dafür, dass der Monotheismus zerstört werden muss.
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sucker
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Beiträge: 556
Wohnort: wenn ich das wüsste...

Beitrag(#437201) Verfasst am: 23.03.2006, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Religionsfreiheit lässt sich wohl doch nicht so einfach streichen wie man an den jüngsten Ereignissen in Afganistan sieht.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#437215) Verfasst am: 23.03.2006, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

George hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
sucker hat folgendes geschrieben:
Anm.: Hab bisher bisher Religionsfreiheit als Bestandteil von Menschenrechten gesehen bin aber grad arg am zweifeln...

Religionsfreiheit darf andere Menschenrechte nicht aushebeln und hat sich den anderen unterzuordnen, ansonsten sind die Menschenrechte quasi wertlos.


nicht zu fassen , aber hier würde ich dir glatt zustimmen Lachen

Wundert mich im konkreten Fall wenig.
_________________
Trish:(
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