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NRW: Schnell austreten, bevor es teuer wird
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#435235) Verfasst am: 18.03.2006, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wygotsky hat folgendes geschrieben:
Ich kenne auch eine Muslima, die am katholischen Religionsunterricht teilgenommen hat.


Derlei gibt es oefter - und?
_________________
"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Wygotsky
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2004
Beiträge: 5014

Beitrag(#435236) Verfasst am: 18.03.2006, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Anscheinend gibt es Lehrer, die das alles nicht so eng sehen.

Ich denke nicht, dass man Spekulatia von einem Austritt abraten muss.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#435237) Verfasst am: 18.03.2006, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:


Wie viele Oberstufenschüler kennst Du, die Einkommensteuer zahlen? Zum anderen Thema siehe meine Erwiderung auf Wygotsky.


Dass kaum einer in dem Alter Kirchensteuer zahlt, hat nichts mit dem Begriff "kirchensteuerpflichtig" zu tun. Gerade du legst doch großen Wert auf korrekte Verwendungen der Bezeichnungen. zwinkern
Und kirchensteuerpflichtig ist nun mal jeder Getaufte.



Naja, wenn es um korrekte Bezeichnungen geht... Getauft bin ich auch, sogar konfirmiert...[/b]
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#435239) Verfasst am: 18.03.2006, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:


Wie viele Oberstufenschüler kennst Du, die Einkommensteuer zahlen? Zum anderen Thema siehe meine Erwiderung auf Wygotsky.


Dass kaum einer in dem Alter Kirchensteuer zahlt, hat nichts mit dem Begriff "kirchensteuerpflichtig" zu tun. Gerade du legst doch großen Wert auf korrekte Verwendungen der Bezeichnungen. zwinkern
Und kirchensteuerpflichtig ist nun mal jeder Getaufte.



Naja, wenn es um korrekte Bezeichnungen geht... Getauft bin ich auch, sogar konfirmiert...[/b]


Die Kirchensteuerpflicht endet natürlich mit Austritt...
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#435255) Verfasst am: 18.03.2006, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Die Kirchensteuerpflicht endet natürlich mit Austritt...

Der Austritt aus der Kirchensteuergemeinschaft bedeutet theologisch nicht den Austritt aus der "Heilsgemeinschaft" der Ekklesia - den gibt es angeblich gar nicht, da mit der Taufe ein "unausloeschliches Siegel aufgepraegt wurde" -, sondern nur die automatische Exkommunikation (also den Ausschlusz von der Teilnahme an dem Brot- und Weinverwandlungszauber der kirchlichen Schamanen) zur Folge hat - und selbst das ist theologisch umstritten. Und so klaffen kirchliche Mitgliedschaftszaehlungen auf der Basis der lebenden Taufregistereingetragenen und staatliche Konfessionsstatistik auseinander.

Das Problem liegt wie so haeufig beim Staat, welcher der innerkirchlichen Taufzeremonie eine Rechtswirkung zuerkennt. Besonders absurd ist dies bezogen auf das staatliche Verbot, eine kirchliche Trauzeremonie nicht vor dem Rechtsakt der standesamtlichen Verheiratung stattfinden zu lassen. Ein weltanschaulich neutraler Staat wuerde dieses Verbot aufheben, da saemtliche Kirchenzeremonien im Staate bedeutungslos zu sein haben. Ob ueberhaupt und wann Menschen den innerkirchlichen Zirkus praktizieren, geht den Staat nichts an.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#435258) Verfasst am: 18.03.2006, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:


Wie viele Oberstufenschüler kennst Du, die Einkommensteuer zahlen? Zum anderen Thema siehe meine Erwiderung auf Wygotsky.


Dass kaum einer in dem Alter Kirchensteuer zahlt, hat nichts mit dem Begriff "kirchensteuerpflichtig" zu tun. Gerade du legst doch großen Wert auf korrekte Verwendungen der Bezeichnungen. zwinkern
Und kirchensteuerpflichtig ist nun mal jeder Getaufte.



Steuerpflichtig ist, wer den Tatbestand erfüllt, an den das Gesetz die Steuerpflicht knüpft. Und die Kirchenzugehörigkeit allein ist zwar ein notwendiges, aber kein hinreichendes Merkmal. freakteach
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Dominik
...



Anmeldungsdatum: 16.10.2004
Beiträge: 1341
Wohnort: Deutschland

Beitrag(#435304) Verfasst am: 18.03.2006, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

treffen im chat?
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"Die Kritik der Religion ist die Voraussetzung aller Kritik" Karl Marx (Ebd., MEW 1:378)
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#435312) Verfasst am: 18.03.2006, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:


Wie viele Oberstufenschüler kennst Du, die Einkommensteuer zahlen? Zum anderen Thema siehe meine Erwiderung auf Wygotsky.


Dass kaum einer in dem Alter Kirchensteuer zahlt, hat nichts mit dem Begriff "kirchensteuerpflichtig" zu tun. Gerade du legst doch großen Wert auf korrekte Verwendungen der Bezeichnungen. zwinkern
Und kirchensteuerpflichtig ist nun mal jeder Getaufte.



Steuerpflichtig ist, wer den Tatbestand erfüllt, an den das Gesetz die Steuerpflicht knüpft. Und die Kirchenzugehörigkeit allein ist zwar ein notwendiges, aber kein hinreichendes Merkmal. freakteach




Zitat:
II. Persönliche Steuerpflicht

§ 3

(1) Kirchensteuerpflichtig sind alle Angehörigen der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Sinn der §§ 8 und 9 der Abgabenordnung im Land Nordrhein-Westfalen haben.
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Rattenfänger
Gegenpapst



Anmeldungsdatum: 12.10.2004
Beiträge: 213
Wohnort: Trier

Beitrag(#435316) Verfasst am: 19.03.2006, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

Spekulatia hat folgendes geschrieben:
Mir zum Bleistift. Ich wollte eigentlich bis nach dem Abi warten weil ich (ev.) Religion als Abifach nehmen will und nicht weiß, ob ich das geht wenn ich austrete. Der Unterricht wird schließlich von der Kirche genehmigt und soweit ich weiß auch finanziert.
Kann es da Probleme geben?


Also GEHEN tut das prinzipiell schon... ist die Frage, wie ehrlich du dann in deiner Prüfung sein wirst, wenn du eine gute Note rausholen willst Mit den Augen rollen
Ah, übrigens, eine gute Freundin von mir hat ihr Mündliches mit 13 Punkten (1-) in katholischer Religion gemacht, obwohl sie schon mit 17 aus der Kirche ausgetreten ist. Die Frage ist nur, ob das der Relilehrer auch wusste, müsste ich mal nachfragen *g* Ihre "Liebe" zu dem Fach hing unter anderem damit zusammen, dass sie ziemlichen Spaß daran hatte, Relilehrer an die Wand zu diskutieren. Hatte aber wohl auch Glück, da besagte Lehrkraft immer noch verhältnismäßig liberal war (für Katholikenverhältnisse) und das zuließ.
_________________
Die wahre Lehre

Und über Gott habe ich im Leben noch nicht gelästert. Ich lästere höchstens über die, die ihn erfunden haben.
(Volker Pispers)
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#435317) Verfasst am: 19.03.2006, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:


Wie viele Oberstufenschüler kennst Du, die Einkommensteuer zahlen? Zum anderen Thema siehe meine Erwiderung auf Wygotsky.


Dass kaum einer in dem Alter Kirchensteuer zahlt, hat nichts mit dem Begriff "kirchensteuerpflichtig" zu tun. Gerade du legst doch großen Wert auf korrekte Verwendungen der Bezeichnungen. zwinkern
Und kirchensteuerpflichtig ist nun mal jeder Getaufte.



Steuerpflichtig ist, wer den Tatbestand erfüllt, an den das Gesetz die Steuerpflicht knüpft. Und die Kirchenzugehörigkeit allein ist zwar ein notwendiges, aber kein hinreichendes Merkmal. freakteach




Zitat:
II. Persönliche Steuerpflicht

§ 3

(1) Kirchensteuerpflichtig sind alle Angehörigen der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Sinn der §§ 8 und 9 der Abgabenordnung im Land Nordrhein-Westfalen haben.


Du wirst nicht behaupten wollen, dass ein zweijähriges einkommensloses Kind besteuert werde. skeptisch
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#435322) Verfasst am: 19.03.2006, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:

Du wirst nicht behaupten wollen, dass ein zweijähriges einkommensloses Kind besteuert werde. skeptisch


Habe ich oben nicht geschrieben, dass ein Kind, dass entsprechendes Einkommen hat, zahlen muss, weil es eben steuerpflichtig ist?

Kirchensteuerpflichtig ist jemand per Gesetz mit der Taufe, ob er tatsächlich zahlt, hängt von seinem Einkommen / Vermögen ab. Bzw. von den Kirchensteuerordnungen der Kirche, die als Kirchensteuer ja auch Ortskirchgeld pro Kopf kassieren können.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#435331) Verfasst am: 19.03.2006, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:

Du wirst nicht behaupten wollen, dass ein zweijähriges einkommensloses Kind besteuert werde. skeptisch


Habe ich oben nicht geschrieben, dass ein Kind, dass entsprechendes Einkommen hat, zahlen muss, weil es eben steuerpflichtig ist?

Kirchensteuerpflichtig ist jemand per Gesetz mit der Taufe, ob er tatsächlich zahlt, hängt von seinem Einkommen / Vermögen ab. Bzw. von den Kirchensteuerordnungen der Kirche, die als Kirchensteuer ja auch Ortskirchgeld pro Kopf kassieren können.



Nach § 8 III KiStG NW richtet sich die Kirchensteuerpflicht nach den allgemeinen Steuerpflichten, also z.B. danach ob Einnahmen i.S.v. § 2 I EStG bestehen. Und selbst dann kommt es noch darauf an, ob diese Einnahmen im konkreten Falle überhaupt tatsächlich zur Steuerveranlagung führen. Es ist zwar richtig, dass persönliche Voraussetzung der Steuerpflicht die Kirchenmitgliedschaft ist. Die führt aber erst zusammen mit der im jewiligen, im allgemeinen Steuerrecht geregelten sachlichen Voraussetzung zur tatsächlichen Steuerpflicht.
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Spekulatia
furchteinflößend



Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 625
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Beitrag(#435504) Verfasst am: 19.03.2006, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Dieser Fall dürfte eher als exotisch gelten. In aller Regel wird jemand, der aus der Kirche austritt, ja wohl nicht weiter an deren Religionsunterricht teilnehmen. Mir stellt sich die Frage nach dem Grund dieser -Verzeihung- schizophrenen Entscheidung. Wenn Du mit der Kirche gebrochen hast, solltest Du an der Fortführung des Religionsunterrichts eigentlich kein Interesse mehr haben. Wenn es Dir wichtig ist, den Religionsunterricht zu Ende zu führen -ganz einfach weil Du so kurz vorm Abitur nichts ändern willst-, sollte es Dir nicht schwerfallen, mit dem Kirchenaustritt bis zum Tag nach dem Abitur zu warten, zumal Du ja noch nicht kirchensteuerpflichtig bist.

Na ja, eigentlich wollte ich ja auch warten - aber diese Austrittsgebühr will ich auch nicht bezahlen. Schon aus Prinzip, wenn ich aus einem anderen Verein austrete, muss ich dafür ja auch nichts bezahlen.
Eigentlich müssten meine Eltern bezahlen, denen hab ich schließlich auch meine Mitgliedschaft zu verdanken...

Tja, und im Religionsunterricht will ich bleiben weil man die Alternative - Philosophie - hier nicht als Abifach nehmen kann. Außerdem ist mein Lehrer ziemlich liberal (der weiß, dass ein Kirchenaustritt für mich nur noch Formsache wäre *g*)
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remember when life used to be simple and cool?
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#436545) Verfasst am: 21.03.2006, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Kirchenaustritt soll künftig 30 Euro kosten -
Kabinett beschließt Gesetzesänderung - Entwurf an Landtag überwiesen

http://www.presseservice.nrw.de/presse2006/03_2006/060321JM2.php
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#436557) Verfasst am: 21.03.2006, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

www.kirchenaustritt.de weist auf die drohende Gebühr hin.

Und www.kirchensteuer.de habe ich auch endlich mal wieder um einen entsprechenden Absatz aktualisiert.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#437163) Verfasst am: 23.03.2006, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Pressemitteilung

Humanistischer Verband NRW
Küpferstr. 1, 44135 Dortmund
Tel.: 0231 527248
www:hvd-nrw.de
mail@hvd-nrw.de

Humanisten fordern im Landtag vertretene Parteien auf, Gebühren für Kircheneintritt einzuführen
Religionsunmündige Kinder werden durch ihre Erziehungsberechtigten ungefragt zu Kirchenmitgliedern gemacht. In einer Gesellschaft, in der Religionsfreiheit herrscht, kann es sich jeder Mensch aussuchen, ob er einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft angehören möchte oder nicht. Über ein Drittel der in Deutschland lebenden Menschen gehören keiner Religionsgemeinschaft an oder nicht mehr an. Allein die Tatsache, dass man seinen Austritt in einem Amtsgericht zu gewöhnlichen Bürozeiten vornehmen muss, in denen man selbst möglicherweise berufstätig ist, wirkt diskriminierend. Nun sollen Austrittswillige auch noch mit 30 Euro Gebühr dafür bestraft werden.
"Konsequent wäre es, wenn für den Eintritt in eine Religionsgemeinschaft ebenfalls eine Gebühr in dieser Höhe erhoben würde," so der Präsident des Humanistischen Verbandes NRW, Jürgen Springfeld. "Solange dies nicht der Fall ist, darf eine Gebühr für den Austritt nicht erhoben werden."
Dazu hat der Humanistische Verband NRW die im Landtag vertretenen Parteien und Landtagsabgeordneten aufgefordert.

Jürgen Springfeld, Präsident
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korf
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 358

Beitrag(#437172) Verfasst am: 23.03.2006, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Pressemitteilung

Humanistischer Verband NRW

"Konsequent wäre es, wenn für den Eintritt in eine Religionsgemeinschaft ebenfalls eine Gebühr in dieser Höhe erhoben würde," so der Präsident des Humanistischen Verbandes NRW, Jürgen Springfeld. "Solange dies nicht der Fall ist, darf eine Gebühr für den Austritt nicht erhoben werden."

Nee, völlig falsch! Böse
konsequent wäre es, wenn die Kirchenmitgliedschaft nur durch die Willenserklärung eines religionsmündigen Menschen zustandekommen darf.
Dann kann der Austritt meinetwegen auch was kosten.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#437177) Verfasst am: 23.03.2006, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

korf hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Pressemitteilung

Humanistischer Verband NRW

"Konsequent wäre es, wenn für den Eintritt in eine Religionsgemeinschaft ebenfalls eine Gebühr in dieser Höhe erhoben würde," so der Präsident des Humanistischen Verbandes NRW, Jürgen Springfeld. "Solange dies nicht der Fall ist, darf eine Gebühr für den Austritt nicht erhoben werden."

Nee, völlig falsch! Böse
konsequent wäre es, wenn die Kirchenmitgliedschaft nur durch die Willenserklärung eines religionsmündigen Menschen zustandekommen darf.
Dann kann der Austritt meinetwegen auch was kosten.


Nein, auch dann darf der Austritt nichts kosten. Es darf ja auch nichts kosten, aus einem Verein, dem man irgendwann beigetreten ist, wieder auszutreten.

Ist so eine Kirchenaustrittsgebühr eigentlich im Warenkorb bei der Sozialhilfe mit eingerechnet?
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korf
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 358

Beitrag(#437184) Verfasst am: 23.03.2006, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Heike hat folgendes geschrieben:
Ist so eine Kirchenaustrittsgebühr eigentlich im Warenkorb bei der Sozialhilfe mit eingerechnet?

Kann man sie von der Steuer absetzen? Wäre ja wohl das mindeste!
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joyborg
registriert



Anmeldungsdatum: 20.01.2004
Beiträge: 2235

Beitrag(#437246) Verfasst am: 23.03.2006, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
korf hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Pressemitteilung

Humanistischer Verband NRW

"Konsequent wäre es, wenn für den Eintritt in eine Religionsgemeinschaft ebenfalls eine Gebühr in dieser Höhe erhoben würde," so der Präsident des Humanistischen Verbandes NRW, Jürgen Springfeld. "Solange dies nicht der Fall ist, darf eine Gebühr für den Austritt nicht erhoben werden."

Nee, völlig falsch! Böse
konsequent wäre es, wenn die Kirchenmitgliedschaft nur durch die Willenserklärung eines religionsmündigen Menschen zustandekommen darf.
Dann kann der Austritt meinetwegen auch was kosten.


Nein, auch dann darf der Austritt nichts kosten. Es darf ja auch nichts kosten, aus einem Verein, dem man irgendwann beigetreten ist, wieder auszutreten.

Ist so eine Kirchenaustrittsgebühr eigentlich im Warenkorb bei der Sozialhilfe mit eingerechnet?


@Heike J.: Mein heutiger Austritt aus der RKK hat 31€ gekostet (in Ba-Wü-Standesamt). Ist das angemessen? Ihr habt doch irgendwo eine Seite dazu, ich finde sie bloß nicht.

edit: Danke, hat sich erledigt: http://ibka.org/artikel/ag00/gebuehr.html
Also scheine ich mit 31€ im guten Mittelfeld zu liegen. Nehmt es also einfach als Info, was es in Ba-Wü z.Zt. kostet.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#437250) Verfasst am: 23.03.2006, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wer hätte Zeit und Lust sich zum Thema Kirchenaustrittsgebühr am (Vorschlag) 22.04.06 an einem IBKA-Info-Stand in Köln zu beteiligen? Auch Nicht-Mitglieder dürfen sich angesprochen fühlen Winken
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"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#437323) Verfasst am: 23.03.2006, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

joyborg hat folgendes geschrieben:

@Heike J.: Mein heutiger Austritt aus der RKK hat 31€ gekostet (in Ba-Wü-Standesamt). Ist das angemessen? Ihr habt doch irgendwo eine Seite dazu, ich finde sie bloß nicht.

edit: Danke, hat sich erledigt: http://ibka.org/artikel/ag00/gebuehr.html
Also scheine ich mit 31€ im guten Mittelfeld zu liegen. Nehmt es also einfach als Info, was es in Ba-Wü z.Zt. kostet.


Herzlichen Glückwunsch zum Austritt. zwinkern

Die Gebühren liegen zwischen 10,00 und 50,00 Euro. Davon hat sich NRW den Mittelwert 30,00 Euro gewählt. Das wäre dann vermutlich angemessen.

So ähnlich haben sie es tatsächlich in ihrer Pressemitteilung formuliert, wie sie auf die 30,00 Euro gekommen sind...
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#437324) Verfasst am: 23.03.2006, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Wer hätte Zeit und Lust sich zum Thema Kirchenaustrittsgebühr am (Vorschlag) 22.04.06 an einem IBKA-Info-Stand in Köln zu beteiligen? Auch Nicht-Mitglieder dürfen sich angesprochen fühlen Winken


Lust sehr große, Zeit... naja. Wir werden sehen.
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#437359) Verfasst am: 23.03.2006, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es eigentlich auch in anderen Bundesländern Bestrebungen, die Kirchenaustrittsgebühr anzuheben?
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#437430) Verfasst am: 23.03.2006, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Pressemitteilung der Jungen Liberalen

Zitat:
JuLis NRW: Anstatt Kirchenaustrittsgebühr lieber die Kirchensteuer abschaffen


Pressemitteilung von: JuLis-NRW
Veröffentlicht auf openPR am 23.03.2006 um 07:59 Uhr

(openPR) - Düsseldorf. Wer in Nordrhein-Westfalen aus der Kirche austreten will, soll in Zukunft eine Gebühr dafür bezahlen, so der Finanzminister Helmut Linssen. Dies ist die neuste Forderung der Landesregierung, nach ihrem Willen werden die Amtsgerichte zukünftig eine Gebühr von 30 Euro verlangen. Dadurch rechnet das Land mit jährlichen Zusatzeinnahmen von rund 1,8 Millionen Euro.

Die Jungen Liberalen (JuLis) NRW sehen darin einen zu starken Eingriff in die Religionsfreiheit. Nach Auffassung der Jungen Liberalen NRW sollte die Religion und der Staat strikt getrennt werden.

Dazu erklärt der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen NRW, Marcel Hafke:

"Wenn der Regierung die Schwemme der Kirchenaustritte zu teuer ist, sollte sie nicht anfangen die Symptome zu behandeln, sondern die Ursachen. Ein Motiv ist meist etwa unsere staatlich eingezogene Kirchensteuer. Diese gehört abgeschafft, da es eine klare Trennung zwischen Kirche und Staat geben sollte. Des Weiteren sind die
anfallenden 30 Euro Verwaltungsgebühr an die bescheinigende Behörde bei einem freiwilligen Austritt aus der Kirche ein zu starker Einschnitt in die freie Art und Weise seiner ganz eigenen Religionsausübung. Ein Kirchenaustritt sollte nicht auf dem Rücken der Bürger, sondern auf dem Rücken der Kirche, aus der sich die Bürger entscheiden auszutreten, ausgetragen werden."





--
V.i.S.d.P.
Tanja Schätz
Landespressesprecherin der Jungen Liberalen NRW
Mobil 0173 – 7097050
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Eifellady
Weiße Haifelbestie



Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 14403
Wohnort: Wildnis der Eifel

Beitrag(#437446) Verfasst am: 23.03.2006, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.taz.de/pt/2006/03/24/a0011.1/text


http://www.taz.de/pt/2006/03/24/a0019.1/text
_________________
Mein Account bei Facebook

Säkulare Sozialdemokrat_innen

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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#440275) Verfasst am: 29.03.2006, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern e.V.
http://www.kirchensteuern.de/


Zitat:
Presseerklärung
zu den Plänen der Landesregierung NRW,
eine Kirchenaustrittsgebühr einzuführen.

Die Einführung einer Kirchenaustrittsgebühr ist sowohl politisch wie kirchlich/theologisch nicht zu billigen und somit eine Fehlentscheidung.
Seit mehr als 15 Jahren votiert der Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern e.V. für eine deutlichere Trennung von Staat und Kirche. Eine der Forderungen lautet: der Staat soll seine Mithilfe beim Kirchensteuereinzug einstellen, und die Kirchenleitungen sollen die Beiträge ihrer Mitglieder selbst einziehen.

Die Einführung einer Kirchenaustrittsgebühr ist im Einzelnen aus folgenden Gründen abzulehnen.

1. Grundgesetz Art. 4 garantiert die Weltanschauungsfreiheit. Jeder hat das Recht, u.a. auch aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten. Eine Kirchenaustrittsgebühr wäre der erste Fall, dass BundesbürgerInnen in NRW für die Inanspruchnahme eines Grundrechtes Geld zahlen müssten.

2. Die meisten Kirchenmitglieder sind ihrer Kirche nicht aufgrund einer eigenständigen Entscheidung beigetreten sind (Säuglingstaufe). Die Vereinnahmung Unmündiger als potentielle Steuer-zahlerInnen ist an sich schon sehr bedenklich. Ein Skandal ist es, die Beendigung einer solchen Zwangsmitgliedschaft anschließend auch noch mit einer Strafzahlung zu beschweren.
Es gehört zu den Kuriositäten, dass sich in Deutschland der Staat trotz seiner Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität zum Grenzwächter und Beschützer der Kirchen aufspielt.

3. Die Kirchensteuer ist ein Mitgliedsbeitrag für eine Religionsgesellschaft. Es gibt in Deutschland keine andere Organisation, die für den Austritt eine Gebühr erhebt. Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, eine solche Gebühr zu erheben

4. Die Kirchenleitungen selbst müssten der Einführung einer Austrittsgebühr widersprechen. –
Nach unstrittiger kirchlicher Lehre (vor allem der katholischen Kirche) gibt es keinen Kirchenaustritt, denn die Taufe, die die kirchliche Mitgliedschaft bewirkt, kann nicht rückgängig gemacht werden.
Schon heute ist es für jeden Christen eine Zumutung, nur durch eine Kirchenaustrittserklärung vor dem Amtsgericht erreichen zu können, dass der Kirchensteuereinzug gestoppt wird.
Zur Zeit läuft im Vatikan eine intensive Diskussion um den staatlichen Kirchenaustritt mit der Zielrichtung, sich von dieser Konstruktion zu verabschieden.

5. Die von der Landesregierung angestrebte Sanierung des Landeshaushalts ist durch die Einführung einer Kirchenaustrittsgebühr (ein Plus von ca. 1,8 Mio. Euro) nicht zu erreichen. Wenn der Staat wirklich Geld sparen wollte, könnte er dies auf wirksamere Weise tun, indem er die Subventionierung des Kirchensteuerzahlens abschafft. Wegen des Privilegs der Kirchenmitglieder, ihre Kirchensteuer (Mitgliedsbeitrag) in voller und unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzen zu können, entgehen der Staatskasse zur Zeit pro Jahr 3,75 Milliarden Euro.
Aber offensichtlich sind weder Staat noch Kirche daran interessiert, diese Subventionspraxis in Frage zustellen, so dass die unheilige Allianz zwischen Kirche und Staat fraglos fortgesetzt wird.

Haltern am See, den 26.3.2006

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Fluse
KLERIKERFEINDIN



Anmeldungsdatum: 27.10.2003
Beiträge: 2034
Wohnort: Niedersachsen

Beitrag(#442230) Verfasst am: 31.03.2006, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
joyborg hat folgendes geschrieben:

@Heike J.: Mein heutiger Austritt aus der RKK hat 31€ gekostet (in Ba-Wü-Standesamt). Ist das angemessen? Ihr habt doch irgendwo eine Seite dazu, ich finde sie bloß nicht.

edit: Danke, hat sich erledigt: http://ibka.org/artikel/ag00/gebuehr.html
Also scheine ich mit 31€ im guten Mittelfeld zu liegen. Nehmt es also einfach als Info, was es in Ba-Wü z.Zt. kostet.


Herzlichen Glückwunsch zum Austritt. zwinkern

Die Gebühren liegen zwischen 10,00 und 50,00 Euro. Davon hat sich NRW den Mittelwert 30,00 Euro gewählt. Das wäre dann vermutlich angemessen.

So ähnlich haben sie es tatsächlich in ihrer Pressemitteilung formuliert, wie sie auf die 30,00 Euro gekommen sind...


Ist das nicht "komisch", daß sich gewisse Hartz4, oder andere Menschen es sich fast nicht lewisten können, aus der Kirche auszutreten!? skeptisch
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joyborg
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Anmeldungsdatum: 20.01.2004
Beiträge: 2235

Beitrag(#453115) Verfasst am: 16.04.2006, 00:46    Titel: Austritt II Antworten mit Zitat

Wie schon oben geschrieben, ich bin kürzlich aus der RKK ausgetreten. Heute bekam ich einen wirklich netten Brief meines zuständigen Pfarrers.

"Mit großem Bedauern [...]
Ihr Schritt ist mir nicht gleichgültig. Ich mache mir vielmehr Gedanken darüber, welche Gründe für Ihren Austritt vorliegen, und was wir als Pfarrgemeinde anders machen müssten.

Vielleicht war Ihr Austritt nur die Konsequenz, nachdem Sie schon länger den Glauben verloren oder den Kontakt zur Kirche aufgegeben hatten. Ich bedauere diese Entwicklung, respektiere sie aber, da auch mir an einer ehrlichen Entscheidung gelegen ist.

Sollte hinter dieser Entscheidung eine konkrete Verärgerung über die Kirche oder Ihre Gemeinde stehen, läge mir daran, diese Gründe zu erfahren.
Auch wir als Pfarrgemeinde leiden unter der Unzulänglichkeit und dem Versagen der Kirche und ihrer Mitglieder - mich selbst eingeschlosssen, wollen uns aber nicht damit abfinden. [...]"

Es folgt ein Fragebogen ("Gründe für meinen Kirchenaustritt") mit 13 Fragen. Dabei kann man u.a. ankreuzen:

- Ich hatte schon seit .... keinen Kontakt mehr mit der Kirche
- Es gibt keinen Gott
- Ich halte die Lehre der katholischen Kirche für falsch
- Die Kirchensteuer ist der Grund für meinen Austritt
- Meine neue Glaubensgemeinschaft heißt ....
- Ich bin schließlich ausgetreten. Lassen Sie mich bitte in Ruhe!

Ich muß sagen, den Brief (und besonders die letzte Antwortmöglichkeit) finde ich so gut und weltlich, das hätte ich nicht erwartet. Respekt.
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Maik
Biergourmet



Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 19
Wohnort: Münster

Beitrag(#455645) Verfasst am: 19.04.2006, 22:53    Titel: Aktueller Stand? Antworten mit Zitat

Gibt es dazu jetzt einen aktuellen Stand? Kommt die Gebühr defintiv? Ab wann? Muss ich mich mit dem Austritt beeilen?
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