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Gott - vom Lästern über eine Lüge
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AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#429869) Verfasst am: 10.03.2006, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Visuelle Gotteslästerung: zynisches Grinsen




_________________
“Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44651

Beitrag(#429870) Verfasst am: 10.03.2006, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wer gegen radikale Moslems oder evangelikale Christen die Stimme erhebt, um den öffentlichen Frieden gegen derart fantatisierte Ideologien zu sichern, wird daraufhin wegen Gefährdung des öffentlichen Friedens belangt. Pillepalle

Ich hasse dieses Land. Deprimiert
_________________
"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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sigmundo
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 763

Beitrag(#429881) Verfasst am: 10.03.2006, 19:46    Titel: raus Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
sigmundo hat folgendes geschrieben:
was ist eigentlich unter dem "öffentlichen Frieden" zu verstehen?

und ab wann ist er als "gestört" zu bezeichnen?
Nun, zum Beispiel wenn man Morddrohungen bekommt. Wenn man Morddrohungen bekommt, dann ist das ein Beweis dafür, dass man "den öffentlichen Frieden" gestört hat und also wegen Verstoß gegen § 166 StGB zur Verantwortung gezogen werden muss ...


ich bin mal raus, mir ist grad was mulmig ob solch moderater Aussagen und solcher Veröffentlichungen meinerseits...:




der persönliche Friede sollte einem schon auch was wert sein...


noc


Zuletzt bearbeitet von sigmundo am 28.03.2006, 23:23, insgesamt einmal bearbeitet
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Cato
Der Freund der Bösen



Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 970
Wohnort: Wolkenkuckucksheim

Beitrag(#435354) Verfasst am: 19.03.2006, 01:02    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Wer gegen radikale Moslems oder evangelikale Christen die Stimme erhebt, um den öffentlichen Frieden gegen derart fantatisierte Ideologien zu sichern, wird daraufhin wegen Gefährdung des öffentlichen Friedens belangt. Pillepalle

Ich hasse dieses Land. Deprimiert


Nur nicht so hastig, das Gesetz ist etwas älter und dürfte in der Form nicht mehr von den Gerichten angewandt werden, selbst wenn so stellt sich die Frage ob es überhaupt verfassungskonform ist; die Abwägung mit der Meinungsfreiheit dürfte sehr schwierig sein und die letzte Verurteilung wegen Gotteslästerung ist schon eine Weile her...
_________________
Im Übrigen bin ich dafür, dass der Monotheismus zerstört werden muss.
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Umunmutamnak
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 30.11.2005
Beiträge: 1725

Beitrag(#435377) Verfasst am: 19.03.2006, 03:44    Titel: Re: Gott - vom Lästern über eine Lüge Antworten mit Zitat

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Es geht mir ja eben darum, den Widerspruch in Sich aufzudecken.


Und wenn Gott nichts anderes als "der Widerspruch in sich" wäre?
Sozusagen die grundsätzliche Widersprüchlichkeit, die man aushalten muß?



Dies ist nur so ein Gedanke, nachdem ich von einem wunderschönen "nach-Chabat-Fest" mit vielen rrrussischen Juden heimgetorkelt komme.
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sigmundo
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Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 763

Beitrag(#452882) Verfasst am: 15.04.2006, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Schlechte Zeiten für freie Gotteslästerer. Eine kurze Geschichte der Religionskritik
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Nergal
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#453028) Verfasst am: 15.04.2006, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Glück dass ich die TAZ bisher nur ein einziges (und letztes) mal gekauft habe.
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Chinasky
dirty ol' man



Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 1264
Wohnort: Hoher Norden

Beitrag(#453724) Verfasst am: 17.04.2006, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

In der Medizin gibt es ja den Grundsatz: Wer heilt, hat recht.
Eventuell kann man das Zustandekommen und So-lange-Bestand-haben des §166 unter diesem Blickwinkel verstehen. Zentral ist hier nicht so sehr der Schutz eines Gottes vor Lästerung - sondern der öffentliche Friede. Diesen zu wahren ist Auftrag des Staates.

Daß religiöse Gefühle anscheinend anderen Gesetzmäßigkeiten oder Maßstäben unterliegen als meinetwegen Frühlingsgefühle, der Stolz auf das Auto oder den neuen Busen der Freundin - dies könnte eine empirische Erkenntnis sein. Wegen einer einzelnen Frau wurde das letzte Mal vor 2600 Jahren ein Krieg zwischen Völkern angezettelt. zwinkern

Wenn nun die Erfahrung zeigt, daß Spotten und Lästereien religiöser Überzeugungen dazu führen, daß die sich beleidigt empfindenden Menschen besonders rücksichtslos ihrer Kränkung durch gewalttätige Ausschreitungen Ausdruck zu verschaffen suchen, dann muß man dieser empirischen Erkenntnis doch irgendwie Rechnung tragen, oder? Für die Konstruktion von Autobahnbrücken gibt es gesetzliche Vorschriften. Denn wenn so eine Brücke zusammenkracht, dann ist der Schaden, das menschliche Leid inklusive, ziemlich hoch.
Für das Basteln von Fischer-Technik-Brücken im Kinderzimmer gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Auch wenn der kleine Fritz vielleicht leidet, wenn seine Konstruktion zusammenbricht, sobald Schwesterlein Erna ihre Zimmertür zuknallen läßt...

Daß Konfessionszwistigkeiten einer Gesellschaft nicht besonders zuträglich sind, hat das Christentum zur Genüge bewiesen. Der Westfälische Friede, selbst noch etwas wackelig, brauchte 30 Jahre und die ethnische Säuberung weiter Gebiete Europas von allen Menschen. Irgendwann sah man dann ein: Das Schlachten für Gott bringt uns nicht wirklich weiter! Obwohl beide Seiten weiterhin der Überzeugung blieben, auf der einzig wahren Seite des Christseins zu stehen, kapitulierten sie - nein, nicht vor der Vernunft (denn die hätte ja die ganze Morderei von vornherein verhindert) sondern - vor dem Übermaß an Leid.

Falls der Paragraph 166 einen Sinn haben sollte - dann ist es wahrscheinlich ein praktischer: Wenn Lästerung aller religiösen Bekenntnisse in allen Formen und in jedem Maß erlaubt wäre, wären die Folgen - so lehrt es die Geschichte - halt Mord und Totschlag.
Der Paragraph verbietet aber nun nicht die Gotteslästerung generell. Sondern nur da, wo sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Das ist ein wichtiger Unterschied! Der Gesetzgeber verläßt sich da auch zu einem guten Teil auf die Vernunft seiner Bürger. Denn wo die Grenzen liegen, ab wann der öffentliche Friede durch Gotteslästerung gestört sei - dies wird ja nicht eindeutig gesagt.
Nun ist Recht niemals endgültig, sondern unterliegt dem Wandel. Wenn ein Strafrechtsparagraph den Gegebenheiten nicht mehr zu entsprechen vermag, sollte er abgeschafft oder geändert werden. §166 wurde in einer Zeit beschlossen, wo wir hier in Deutschland zu ganz überwiegendem Teil nur zwei Religionen kannten: Katholizismus und Protestantismus. Dann gab's da noch ein paar wenige "übriggebliebene" Juden, sofern die es nicht vorzogen, diesem Land aufgrund der wenig erfreulichen Erfahrungen den Rücken zu kehren.
Diejenigen, die sich §166 ausdachten, hatten also vor allem wohl potentielle Konflikte zwischen Katholiken und Protestanden vor Augen, die es zu verhindern gelte. Sie wußten: solche Konflikte sind, wenn erstmal am Brennen, kaum noch auszupusten. Deswegen - so vielleicht ihr Kalkül - ist es besser, diese Konflikte erst gar nicht aufkommen zu lassen. Emotionen in Sachen Religion sind besonders gefährlich, denn im Auftrage eines Gottes und/oder einer ewigen Wahrheit sich wähnend hören Menschen auf, sich vernünftig zu benehmen, schrecken also auch dann nicht vor destruktiven Taten zurück, wenn sie damit Strafen oder gleich ganz ihr Leben riskieren...

Der Trubel um die Mohammed-Karikaturen zeigt, daß dieser Grundgedanke nicht ganz falsch ist: Religiöse Beleidigte sind die schlimmsten aller Beleidigten, denn für Gottes Ehre meinen sie töten zu dürfen/müssen. Würde also der Islam nicht gelästert/beleidigt/kritisiert, dann gäbe es auch keine beleidigten Muslime und damit auch keine Flaggenverbrennungen, Attentatsdrohungen gegen Zeitschriften, Morddrohungen (oder ausgeführte Morde) gegen Islamkritiker. Rein pragmatisch, wenn es nur darum ginge, Gewalt zu verhindern, könnte man also sagen: Laßt uns den Paragrafen 166 noch verschärfen, damit sowas wie nach den dänischen Karikaturen nicht nochmal vorkommt. Interessanterweise argumentieren ja christliche Vertreter ganz in dieser Richtung, wenngleich sie es nicht so offen sagen. Gleiche Rechtlosigkeit für alle - das ist ihr Plädoyer: weder sollten wir das Recht bekommen, Mohammed als einen bekifften Kinderficker (laut Koran poppte er 13-Jährige) darzustellen, noch Jesus als einen ungepflegten TV-Zapper. Weil beides die öffentliche Ordnung störe...

Der Gesetzgeber muß nun entscheiden, was von ihm höher eingeschätzt wird: das Risiko, daß bei einer Abschaffung oder zumindest Nicht-Verschärfung von §166 demnächst Deutschland an allen Ecken und Enden brennen könnte, weil sich in ihren religiösen Gefühlen verletzt Dünkende zum höheren Ruhme ihrer jeweiligen HERREN Brand legen - oder das Recht, als falsch betrachtete Ideen zu kritisieren und dies auch mit den Mitteln der Überspitzung (Satire).
Ich verstehe §166 also als das Ergebnis einer Güterabwägung: Freie Meinungsäußerung vs. öffentlicher Frieden.
Als Religions- und Kirchenkritiker müssen wir uns dabei immer wieder selbst fragen, inwieweit unsere Kritik im Resultat mehr Freiheit (von Leid) schafft oder nicht. Wenn abzusehen ist, daß eine Provokation gegenüber religiösen Überzeugungen zu blutigen Auseinandersetzungen führen könnte - dann müssen wir genau überlegen, ob dieses Risiko eingegangen werden darf/kann/soll, beispielsweise um "noch Schlimmeres" (wie z.B. die Entstehung eines Gottesstaates nach iranischem oder mittelalterlich katholischem Vorbild) zu verhindern. Oder ob wir uns unsere Bemerkungen lieber verkneifen, um den öffentlichen Frieden nicht unnötig zu stören.

Diese Risikoabwägung ist uns von der gesetzlichen Regelung anheim gestellt: Denn welche Lästerungen nun den öffentlichen Frieden in nicht unerheblichem Maße stören und welche nicht - das kann man ja immer erst nachher sagen, und auch dann nur, wenn man sich einig darüber wurde, welches Maß als "nicht unerheblich" definiert werden kann. Im Zweifelsfall sollte man sich dann z.B. auf einen "Verbotsirrtum" berufen können. Was Herrn Ackermann bei seinen Durchstechereien recht war, soll dem Religionskritiker nur billig sein.

Momentan arbeiten aber religiös interessierte Kreise daran, den §166 zu verschärfen. Die internationale islamische Konferenz will entsprechende Religionsbeschimpfungsverbote ja in der UNO einbringen/diskutieren und demnächst wohl gar rechtsverbindlich machen lassen.
Das Problem liegt klar auf der Hand: wenn der Beleidigte die Grenzen der Kritik definieren darf, wird damit in Konsequenz das Kritikrecht generell abgeschafft. Das ist das Gegenteil der Aufklärung und führt in die totale Stagnation. Denn zivilisatorischer Fortschritt ohne Kritik an Ideen ist nicht denkbar.

§166 ist aus einer bestimmten Zeit und ihren Bedingungen heraus entstanden. Die Bedingungen haben sich m.E. geändert. Damals war eine Hauptsorge, daß verschiedene Konfessionen sich in die Haare geraten und so die demokratisch verfasste Gesellschaft entzweien könnten. Den Katholiken und Protestanten wurden mit diesem Gesetz dieselben Rechte und Pflichten zuerkannt, die staatliche Neutralität blieb gewahrt. Heute sieht der, der Augen hat zu sehen, daß ein Konflikt zwischen dem Irrationalismus (Religionen und Ideologien aller Coleur, vorneweg aber auf jeden Fall der Islam und die KaKi) und der säkularen Aufklärung sich entwickelt. Indem mit einem Gotteslästerungsparagraphen aber nun Partei für eine der Seiten (nämlich die religiöse) ergriffen wird, verletzt der Staat damit seine Pflicht, überparteilich zu sein. Die Einschränkung des Rechts auf, bzw. das Verbot der Gotteslästerung nimmt der Partei der Aufklärung ihr wichtigstes Instrument, nämlich jenes der pointierten Kritik, aus der Hand. Dies empfinde ich so, als würde man dem Gläubigen das Beten verbieten mit der Begründung, sein Beten gefährde den öffentlichen Frieden.
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der kleine Fritz
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 2183
Wohnort: Planet Erde

Beitrag(#453762) Verfasst am: 17.04.2006, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Chinasky hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Für das Basteln von Fischer-Technik-Brücken im Kinderzimmer gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Auch wenn der kleine Fritz vielleicht leidet, wenn seine Konstruktion zusammenbricht, sobald Schwesterlein Erna ihre Zimmertür zuknallen läßt...


Aber aber, wieso vermutest du, daß ich leide ?
Ich bin mir völlig im Klaren darüber, daß der Zusammenbruch meiner Konstruktion, inklusive das Erscheinen meiner Schwester einzig kausal/deterministische Ursachen hat und damit ehernen physikalische Gesetzen entspricht!

Übrigens mein Bauwerk kann gar nicht zusammenbrechen ....ich habe nämlich gar keine Schwester, ätsch! Smilie

Chinasky hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Emotionen in Sachen Religion sind besonders gefährlich, denn im Auftrage eines Gottes und/oder einer ewigen Wahrheit sich wähnend hören Menschen auf, sich vernünftig zu benehmen, schrecken also auch dann nicht vor destruktiven Taten zurück, wenn sie damit Strafen oder gleich ganz ihr Leben riskieren...


Was mögliche richterliche Entscheidungen über "Vergehen" gegen den § 166 anbelangt, könnte doch jeder Angeklagte auf Befangenheit des Richters plädieren, wenn dieser oder die Mehrheit des Gerichtes nachweisbar einer religiösen Gemeinschaft angehört.

Jeder potenziell angeklagte Gotteslästerer sollte also darauf achten, daß sein Richter Anbeter irgendeines Gottes ist, dann kann er ihn als befangen ablehnen! und einen atheistischen Richter beanspruchen und der Teufelskreis ist geschlossen !
_________________
und Gott bleibt stumm....
um so eifriger schwatzen seine selbsternannten Missionare.
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Chinasky
dirty ol' man



Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 1264
Wohnort: Hoher Norden

Beitrag(#453856) Verfasst am: 17.04.2006, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

der kleine Fritz hat folgendes geschrieben:


Aber aber, wieso vermutest du, daß ich leide ?
Ich bin mir völlig im Klaren darüber, daß der Zusammenbruch meiner Konstruktion, inklusive das Erscheinen meiner Schwester einzig kausal/deterministische Ursachen hat und damit ehernen physikalische Gesetzen entspricht!

Übrigens mein Bauwerk kann gar nicht zusammenbrechen ....ich habe nämlich gar keine Schwester, ätsch! Smilie


Upps, da ist mir eine Verwechslung passiert. Ich meine den kleinen Hansl. Verlegen



Zitat:
Was mögliche richterliche Entscheidungen über "Vergehen" gegen den § 166 anbelangt, könnte doch jeder Angeklagte auf Befangenheit des Richters plädieren, wenn dieser oder die Mehrheit des Gerichtes nachweisbar einer religiösen Gemeinschaft angehört.

Jeder potenziell angeklagte Gotteslästerer sollte also darauf achten, daß sein Richter Anbeter irgendeines Gottes ist, dann kann er ihn als befangen ablehnen! und einen atheistischen Richter beanspruchen und der Teufelskreis ist geschlossen !


Kann man einfach so einen Richter hierzulande ablehnen? Das hört sich für mich nach dem amerikanischen Rechtssystem an. Aber falls dies tatsächlich so einfach möglich wäre - wie kann ich dann sichergehen, daß ein Richter, der sich "atheistisch" nennt, auch tatsächlich atheistisch ist? Habe ich als Angeklagter bei uns das Recht, meinen Richter ins Kreuzverhör zu nehmen? Frage
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Cato
Der Freund der Bösen



Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 970
Wohnort: Wolkenkuckucksheim

Beitrag(#455026) Verfasst am: 19.04.2006, 04:31    Titel: Antworten mit Zitat

@Chinasky: Sehen wir uns den § 166 doch etwas genauer an:

Zitat:
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.


Ein hohes Gut ist er wahrlich der öffentliche Friede, doch sowohl das Kriterium der Beschimpfung ist nicht eindeutig definiert – Abgrenzung Kritik bzw. Meinung gegenüber einer Beschimpfung – und im Grunde genommen liegt es bei der Religion ob ihre Kritiker und Gegner bestraft werden; sofern ihre Anhänger nur genug öffentlichen Terz machen. Eigentlich müsste das Gesetz diejenigen bestrafen, die, Aufgrund religiöskritischer oder beschimpfender Äußerungen anderer, den öffentlichen Frieden stören und nicht rechtschaffene Bürger, in Ausübung ihres Grundrechtes auf Meinungsfreiheit...
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Im Übrigen bin ich dafür, dass der Monotheismus zerstört werden muss.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22267

Beitrag(#455166) Verfasst am: 19.04.2006, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Cato hat folgendes geschrieben:
... im Grunde genommen liegt es bei der Religion ob ihre Kritiker und Gegner bestraft werden; sofern ihre Anhänger nur genug öffentlichen Terz machen.

Eigentlich nicht. Die Aussage muss auch "dazu geeignet sein", den Frieden zu stören. D.h.: Sich über ein offensichtliches Geschiss ("Männer in langen Kleidern sehen albern aus") aufzuregen, würde das Geschiss nicht strafbar machen. Es muss schon ein gewolltes Lächerlichmachen wichtiger Glaubensinhalte sein, und da können die religiösen Gemeinschaften auch nicht alles zum "wichtigen Glaubensinhalt" machen, und eine reine Ablehnung des Glaubensinhalts reicht natürlich auch nicht.
Natürlich ist der Paragraf trotzdem zu schwammig, wird zu selten zum Schutz der "Nichtgläubigen" vor Beleidigungen genutzt und damit ungleich angewandt, und ist deswegen eher abzuschaffen. So völlig in der Hand der Religiösen, wie du es darstellst, liegt er aber nicht.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#455169) Verfasst am: 19.04.2006, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Cato hat folgendes geschrieben:
@Chinasky: Sehen wir uns den § 166 doch etwas genauer an:

Zitat:
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.


Ein hohes Gut ist er wahrlich der öffentliche Friede, doch sowohl das Kriterium der Beschimpfung ist nicht eindeutig definiert – Abgrenzung Kritik bzw. Meinung gegenüber einer Beschimpfung – und im Grunde genommen liegt es bei der Religion ob ihre Kritiker und Gegner bestraft werden; sofern ihre Anhänger nur genug öffentlichen Terz machen. Eigentlich müsste das Gesetz diejenigen bestrafen, die, Aufgrund religiöskritischer oder beschimpfender Äußerungen anderer, den öffentlichen Frieden stören und nicht rechtschaffene Bürger, in Ausübung ihres Grundrechtes auf Meinungsfreiheit...

Genau... und ein weltanschauliches Bekenntnis würde auch den Atheimsu beinhalten - womit §166 tatsächlihc geeignet wäre, die Ungläubigen zu schützen.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#455170) Verfasst am: 19.04.2006, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Cato hat folgendes geschrieben:
@Chinasky: Sehen wir uns den § 166 doch etwas genauer an:

Zitat:
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.


Ein hohes Gut ist er wahrlich der öffentliche Friede, doch sowohl das Kriterium der Beschimpfung ist nicht eindeutig definiert – Abgrenzung Kritik bzw. Meinung gegenüber einer Beschimpfung – und im Grunde genommen liegt es bei der Religion ob ihre Kritiker und Gegner bestraft werden; sofern ihre Anhänger nur genug öffentlichen Terz machen. Eigentlich müsste das Gesetz diejenigen bestrafen, die, Aufgrund religiöskritischer oder beschimpfender Äußerungen anderer, den öffentlichen Frieden stören und nicht rechtschaffene Bürger, in Ausübung ihres Grundrechtes auf Meinungsfreiheit...

Genau... und ein weltanschauliches Bekenntnis würde auch den Atheimsu beinhalten - womit §166 tatsächlihc geeignet wäre, die Ungläubigen zu schützen.


Das wäre er m.E. nur dann, wenn die Ungläubigen/Atheisten im Paragraphen auch expliziet genannt würden. Das ist aber meines Wissens nicht der Fall. Juristen würden das auseinanderpflücken...
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"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#455173) Verfasst am: 19.04.2006, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Cato hat folgendes geschrieben:
@Chinasky: Sehen wir uns den § 166 doch etwas genauer an:

Zitat:
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.


Ein hohes Gut ist er wahrlich der öffentliche Friede, doch sowohl das Kriterium der Beschimpfung ist nicht eindeutig definiert – Abgrenzung Kritik bzw. Meinung gegenüber einer Beschimpfung – und im Grunde genommen liegt es bei der Religion ob ihre Kritiker und Gegner bestraft werden; sofern ihre Anhänger nur genug öffentlichen Terz machen. Eigentlich müsste das Gesetz diejenigen bestrafen, die, Aufgrund religiöskritischer oder beschimpfender Äußerungen anderer, den öffentlichen Frieden stören und nicht rechtschaffene Bürger, in Ausübung ihres Grundrechtes auf Meinungsfreiheit...

Genau... und ein weltanschauliches Bekenntnis würde auch den Atheimsu beinhalten - womit §166 tatsächlihc geeignet wäre, die Ungläubigen zu schützen.


Das wäre er m.E. nur dann, wenn die Ungläubigen/Atheisten im Paragraphen auch expliziet genannt würden. Das ist aber meines Wissens nicht der Fall. Juristen würden das auseinanderpflücken...

Die werden aber in Art Artikel 4 [Glaubens- und Gewissensfreiheit]

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
GG auch nicht genannt. Trotzdem konnte man mithilfe dieses ARtickels Kreuze aus Schulklassen und Kopftücher aus Schulen verbannen.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#455179) Verfasst am: 19.04.2006, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Cato hat folgendes geschrieben:
@Chinasky: Sehen wir uns den § 166 doch etwas genauer an:

Zitat:
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.


Ein hohes Gut ist er wahrlich der öffentliche Friede, doch sowohl das Kriterium der Beschimpfung ist nicht eindeutig definiert – Abgrenzung Kritik bzw. Meinung gegenüber einer Beschimpfung – und im Grunde genommen liegt es bei der Religion ob ihre Kritiker und Gegner bestraft werden; sofern ihre Anhänger nur genug öffentlichen Terz machen. Eigentlich müsste das Gesetz diejenigen bestrafen, die, Aufgrund religiöskritischer oder beschimpfender Äußerungen anderer, den öffentlichen Frieden stören und nicht rechtschaffene Bürger, in Ausübung ihres Grundrechtes auf Meinungsfreiheit...

Genau... und ein weltanschauliches Bekenntnis würde auch den Atheimsu beinhalten - womit §166 tatsächlihc geeignet wäre, die Ungläubigen zu schützen.


Das wäre er m.E. nur dann, wenn die Ungläubigen/Atheisten im Paragraphen auch expliziet genannt würden. Das ist aber meines Wissens nicht der Fall. Juristen würden das auseinanderpflücken...

Die werden aber in Art Artikel 4 [Glaubens- und Gewissensfreiheit]

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
GG auch nicht genannt. Trotzdem konnte man mithilfe dieses ARtickels Kreuze aus Schulklassen und Kopftücher aus Schulen verbannen.


Ich sehe dort keine Erwähnung von Atheisten und Ungläubigen. Da steht nur Glauben und Religion. Wenn diese nicht vorhanden sind, resultiert daraus, daß kein Rechtsschutzinteresse besteht. Ich gehe davon aus, das sämtliche Klagen abgewiesen würden. Und der Kriegsdienstparagraf hat mit der Fragestellung im engeren Sinne auch nicht viel zu tun.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#455185) Verfasst am: 19.04.2006, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nein! Den Klagen gegen die Kruzifikse in Schluen z.B. ist gerade aufgrund von Art. 4 I stattgegeben worden. Zum Schutzbereich des religiösen Bekenntnisses und der Weltanschauungsfreiheit gehört auch die negative Religionsfreiheit, also der Atheismus. dDen Abs. 3 (Kriegsdienstverweigerer) habe ich nur versehentlich mitkopiert.
Die Meinungsfreiheit nach Art. 5I schützt auch die negative Meinungsfreiheit, also die Schnauze zu halten, und die Vereinsfreiheit nach Art. 9 das Recht, NICHT Mitglied eines Vereins zu werden.
Ich kann dir auch Quellen angeben, wenn Du mir nicht glaubst. Gerade die Grundrechte sind, weil sie so knapp formuliert sind und dennoch den Wesenskern des Rechts bilden, dem alles andrer Recht gerecht werden muss, auslegungsbedürftig- und fähig.


Zuletzt bearbeitet von Xamanoth am 19.04.2006, 12:56, insgesamt einmal bearbeitet
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#455193) Verfasst am: 19.04.2006, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Nein! Den Klagen gegen die Kruzifikse in Schluen z.B. ist gerade aufgrund von Art. $ I stattgegeben worden. Zum Schutzbereich des religiösen Bekenntnisses und der Weltanschauungsfreiheit gehört auch die negative Religionsfreiheit, also der Atheismus. dDen Abs. 3 (Kriegsdienstverweigerer) habe ich nur versehentlich mitkopiert.
Die Meinungsfreiheit nach Art. 5I schützt auch die negative Meinungsfreiheit, also die Schnauze zu halten, und die Vereinsfreiheit nach Art. 9 das Recht, NICHT Mitglied eines Vereins zu werden.
Ich kann dir auch Quellen angeben, wenn Du mir nicht glaubst. Gerade die Grundrechte sind, weil sie so knapp formuliert sind und dennoch den Wesenskern des Rechts bilden, dem alles andrer Recht gerecht werden muss, auslegungsbedürftig- und fähig.


Ich glaube Dir das schon und wir sind auch durchaus einer Meinung. Ich will nur daran erinnern, das vieles in der Juristerei Auslegungssache ist und von der Qualität der Anwälte und dem Good-Will des jeweiligen Richters abhängen kann. Ein Einzel-Urteil ist eben noch kein Grundsatzurteil. Revisionen führen oft zu anderen Urteilen. Ein Richter in Bayern entscheidet evtl. anders als einer in NRW.
Um den grundsätzlichen Schutz der "Glaubensfreien" Bekenntnisse sicher zu gewährleisten ist m.E. der Zusatz hierauf nötig. Besser ist aber den Paragrafen gleich ganz abzuschaffen.
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Xamanoth
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Beitrag(#455197) Verfasst am: 19.04.2006, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, wenn ein Meißner oder Lehmann dafür bestraft würde, dass er mal wieder die Atheisten beleidigt, fände ich das schon toll.
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Beitrag(#455207) Verfasst am: 19.04.2006, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Naja, wenn ein Meißner oder Lehmann dafür bestraft würde, dass er mal wieder die Atheisten beleidigt, fände ich das schon toll.


Ich auch...aber dafür könnte man auch ein Extra-Atheisten-Schutzgesetz erfinden zwinkern
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tillich (epigonal)
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Beitrag(#455351) Verfasst am: 19.04.2006, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Extra-Atheisten-Gesetze gehen natürlich nicht wegen Gleichbehandlung. Aber nicht an Gott zu glauben, ist natürlich auch ein Bekenntnis. Deswegen würde eine Anzeige nach §166 gegen Herrn Hohmann, der in seiner unsäglichen Rede die Atheisten als eigentliches Tätervolk des 20. Jhdts bezeichnet hat (so ungefähr), mE durchaus lohnen. Ähnliches bei einigen Äußerungen Meißners. Besser wäre es natürlich, den Paragrafen wegen Schwammigkeit und der schwierigen Abgrenzung zur Meinungsfreiheit abzuschaffen. Und trotzdem beiderseitig auf allzu plumpe Beleidigungen zu verzichten.
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Beitrag(#455354) Verfasst am: 19.04.2006, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Extra-Atheisten-Gesetze gehen natürlich nicht wegen Gleichbehandlung. Aber nicht an Gott zu glauben, ist natürlich auch ein Bekenntnis. Deswegen würde eine Anzeige nach §166 gegen Herrn Hohmann, der in seiner unsäglichen Rede die Atheisten als eigentliches Tätervolk des 20. Jhdts bezeichnet hat (so ungefähr), mE durchaus lohnen. Ähnliches bei einigen Äußerungen Meißners. Besser wäre es natürlich, den Paragrafen wegen Schwammigkeit und der schwierigen Abgrenzung zur Meinungsfreiheit abzuschaffen. Und trotzdem beiderseitig auf allzu plumpe Beleidigungen zu verzichten.


Zustimmung. Dann sollte man also am besten jetzt schonmal Herrn Öttinger und den Karneval Lehmann anzeigen... zynisches Grinsen
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Beitrag(#455380) Verfasst am: 19.04.2006, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Extra-Atheisten-Gesetze gehen natürlich nicht wegen Gleichbehandlung. Aber nicht an Gott zu glauben, ist natürlich auch ein Bekenntnis. Deswegen würde eine Anzeige nach §166 gegen Herrn Hohmann, der in seiner unsäglichen Rede die Atheisten als eigentliches Tätervolk des 20. Jhdts bezeichnet hat (so ungefähr), mE durchaus lohnen. Ähnliches bei einigen Äußerungen Meißners. Besser wäre es natürlich, den Paragrafen wegen Schwammigkeit und der schwierigen Abgrenzung zur Meinungsfreiheit abzuschaffen. Und trotzdem beiderseitig auf allzu plumpe Beleidigungen zu verzichten.


Zustimmung. Dann sollte man also am besten jetzt schonmal Herrn Öttinger und den Karneval Lehmann anzeigen... zynisches Grinsen

Was hat Ötti denn gesagt?
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Beitrag(#455382) Verfasst am: 19.04.2006, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Extra-Atheisten-Gesetze gehen natürlich nicht wegen Gleichbehandlung. Aber nicht an Gott zu glauben, ist natürlich auch ein Bekenntnis. Deswegen würde eine Anzeige nach §166 gegen Herrn Hohmann, der in seiner unsäglichen Rede die Atheisten als eigentliches Tätervolk des 20. Jhdts bezeichnet hat (so ungefähr), mE durchaus lohnen. Ähnliches bei einigen Äußerungen Meißners. Besser wäre es natürlich, den Paragrafen wegen Schwammigkeit und der schwierigen Abgrenzung zur Meinungsfreiheit abzuschaffen. Und trotzdem beiderseitig auf allzu plumpe Beleidigungen zu verzichten.


Zustimmung. Dann sollte man also am besten jetzt schonmal Herrn Öttinger und den Karneval Lehmann anzeigen... zynisches Grinsen

Was hat Ötti denn gesagt?


Er hat vor einigen Wochen geäußert, das ihm islamistische Fundi´s immernoch lieber seien als Atheisten...sinngemäß
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Beitrag(#455384) Verfasst am: 19.04.2006, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube er sagte nur "Moslems". Vor dieser Aussage war mir der Mann echt sympathisch... hat mir drei Bier ausgegeben... Lachen
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Beitrag(#455387) Verfasst am: 19.04.2006, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ich glaube er sagte nur "Moslems". Vor dieser Aussage war mir der Mann echt sympathisch... hat mir drei Bier ausgegeben... Lachen


Das liegt für mich persönlich sehr nahe beieinander. Jede Religion hat die Tendenz zum Fundamentalismus in sich, der Islam ganz besonders...aber bevor wir jetzt das ewige Streitthema anpacken...sei´s drum. Ich fand ihn auch vorher schon extremst unsympathisch.
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Xamanoth
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Beitrag(#455418) Verfasst am: 19.04.2006, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich auch, nur für Ötti glaub ich nicht. Als Ministerpräsident von BW kann man sich keine Religionskritik erlauben. (s. Renner)
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Nergal
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Beitrag(#457422) Verfasst am: 22.04.2006, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mir diese Entwürfe so ansehe...
Am Ende würde man mich dann wohl auch bestrafen wenn ich mich über die rassistischen Vorstellungen von Nazis lustig mache.

Der 166er gehört ersatzlos gestrichen!
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Cato
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Beitrag(#458066) Verfasst am: 23.04.2006, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Eigentlich nicht. Die Aussage muss auch "dazu geeignet sein", den Frieden zu stören. D.h.: Sich über ein offensichtliches Geschiss ("Männer in langen Kleidern sehen albern aus") aufzuregen, würde das Geschiss nicht strafbar machen. Es muss schon ein gewolltes Lächerlichmachen wichtiger Glaubensinhalte sein, und da können die religiösen Gemeinschaften auch nicht alles zum "wichtigen Glaubensinhalt" machen, und eine reine Ablehnung des Glaubensinhalts reicht natürlich auch nicht. Natürlich ist der Paragraf trotzdem zu schwammig, wird zu selten zum Schutz der "Nichtgläubigen" vor Beleidigungen genutzt und damit ungleich angewandt, und ist deswegen eher abzuschaffen. So völlig in der Hand der Religiösen, wie du es darstellst, liegt er aber nicht.


Na ja, allzu optimistisch würde ich sagen, dieses "muss dazu geeignet sein", wird doch dadurch erfüllt, dass eine entsprechende Äußerung genug Terz auslöst und bei religiös indoktrinierten Richtern, genügt das schon und allein die Drohung könnte verheerend sein; abgesehen davon, hast du schon mal wütende Atheisten gesehen, die, nachdem wieder mal ein Prediger zu ihrer Ermordung aufgerufen hat, den öffentlichen Frieden gestört hätten? Hier wird der Krawallbruder begünstigt und der maßvolldenkende und gesetzestreue Bürger bestraft.
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Im Übrigen bin ich dafür, dass der Monotheismus zerstört werden muss.
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