Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Libanesischer Jugendlicher (15) prügelte schwangere Freundin halbtod
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Kultur und Gesellschaft
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#459070) Verfasst am: 24.04.2006, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Es stellt sich die Frage, ob ein durch Unfähigkeit nicht vollzogener Mord (denn wir haben es hier klar mit versuchtem Kindesmord zu tun) geringer bestraft werden soll als ein vollzogener Mord.
.


Wenn ich das richtig sehe, geht es um "versuchten Schwangerschaftsabbruch" oder "Schwangerschaftsabbruch". Da das Kind noch nicht geboren ist, scheidet rechtlich "Mord" hier wohl ganz aus.

Auch noch im 7. Monat?


Auch noch später, solange das Kind nicht geboren ist. Jedenfalls lautet das Urteil auf "versuchten Schwangerschaftsabbruch" und in Bezug auf das Mädchen "schwere Körperverletzung".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#459072) Verfasst am: 24.04.2006, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Es stellt sich die Frage, ob ein durch Unfähigkeit nicht vollzogener Mord (denn wir haben es hier klar mit versuchtem Kindesmord zu tun) geringer bestraft werden soll als ein vollzogener Mord.
.


Wenn ich das richtig sehe, geht es um "versuchten Schwangerschaftsabbruch" oder "Schwangerschaftsabbruch". Da das Kind noch nicht geboren ist, scheidet rechtlich "Mord" hier wohl ganz aus.

Auch noch im 7. Monat?


Auch noch später, solange das Kind nicht geboren ist. Jedenfalls lautet das Urteil auf "versuchten Schwangerschaftsabbruch" und in Bezug auf das Mädchen "schwere Körperverletzung".

Das ist auch richtig so. Wobei allerdings aus dem Artickel kein Vorsatz zum Schwangerschaftsabbruch hervorgeht... Oder habe ich das überlesen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hatuey
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#459076) Verfasst am: 24.04.2006, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
..
Das ist auch richtig so. Wobei allerdings aus dem Artickel kein Vorsatz zum Schwangerschaftsabbruch hervorgeht... Oder habe ich das überlesen?

Wenn 2 Jugendliche auf ein schwangeres Mädchen einprügeln und einer von ihnen ist der Vater des ungeborenen Kindes, dann ist der Vorsatz doch offentlich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#459078) Verfasst am: 24.04.2006, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

milhous hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
..
Das ist auch richtig so. Wobei allerdings aus dem Artickel kein Vorsatz zum Schwangerschaftsabbruch hervorgeht... Oder habe ich das überlesen?

Wenn 2 Jugendliche auf ein schwangeres Mädchen einprügeln und einer von ihnen ist der Vater des ungeborenen Kindes, dann ist der Vorsatz doch offentlich.

zumindest die Annahme eines Eventualvorsatzes (für möglich halten des Erfolgseintritts und sich damit abfinden, ist rechtlich direktem Vorsatz gleichwertig). So die Täter allerdings nicht überlegt handelten, sondern in irrationaler Wut, kann davon nicht so einfach ausgegangen werden.

Alles was ich zum Strafrecht schreibe ist übrigens mit Vorsicht zu genießen, ist lange her, das ich das gelernt habe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Surata
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#459080) Verfasst am: 24.04.2006, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Vorsatz ist anscheinend gar nicht (allein) relevant. Sondern die Tatsache, dass die Abtreibung bzw. Fehlgeburt durch Gewaltanwendung gegen den Willen der Mutter passiert wäre.


StGB

Zitat:
§ 218
Schwangerschaftsabbruch

(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#459082) Verfasst am: 24.04.2006, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Es stellt sich die Frage, ob ein durch Unfähigkeit nicht vollzogener Mord (denn wir haben es hier klar mit versuchtem Kindesmord zu tun) geringer bestraft werden soll als ein vollzogener Mord.
.


Wenn ich das richtig sehe, geht es um "versuchten Schwangerschaftsabbruch" oder "Schwangerschaftsabbruch". Da das Kind noch nicht geboren ist, scheidet rechtlich "Mord" hier wohl ganz aus.

Auch noch im 7. Monat?


Auch noch später, solange das Kind nicht geboren ist. Jedenfalls lautet das Urteil auf "versuchten Schwangerschaftsabbruch" und in Bezug auf das Mädchen "schwere Körperverletzung".

Das ist auch richtig so. Wobei allerdings aus dem Artickel kein Vorsatz zum Schwangerschaftsabbruch hervorgeht... Oder habe ich das überlesen?

Zitat:
traktierten die 15-Jährige im vergangenen Dezember auf einem Schulhof mehrfach mit Tritten in den Bauch, um das ungeborene Kind zu töten

_________________
Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#459086) Verfasst am: 24.04.2006, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Vorsatz ist anscheinend gar nicht (allein) relevant. Sondern die Tatsache, dass die Abtreibung bzw. Fehlgeburt durch Gewaltanwendung gegen den Willen der Mutter passiert wäre.


StGB

Zitat:
§ 218
Schwangerschaftsabbruch

(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.


Äh... §15 StGB:
Zitat:
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.


§ 16 StGB:
Irrtum über Tatumstände
Zitat:
(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.

(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.

Das gilt für alle delikte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hatuey
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#459089) Verfasst am: 24.04.2006, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Äh... §15 StGB:
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

§ 16 StGB:
Irrtum über Tatumstände
(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.



Die Tatumstände verraten, ob die Tat vorsätzlich war oder nicht.

Der Angriff auf die Schwangere war vorsätzlich und kaltblütig, sie wurde in ein Hinterhalt gelockt, dort gingen sie zweit auf sie los und tratten ihr gezielt in den Bauch, am Ende wurde sie gezwungen, von einer 3 Meter hohen Skulptur zu springen, ihr wurde das Handy weggenommen, damit sie kein Notarzt rufen konnte.

Das Mädchen war im 7. Monat, da war eine legale Abtreibung sowieso nicht mehr möglich, deshalb wollten die Angeklagten diese Aufgaben übernehmen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
George
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 4485

Beitrag(#459097) Verfasst am: 24.04.2006, 18:56    Titel: Re: Libanesischer Jugendlicher (15) prügelte schwangere Freundin halbtod Antworten mit Zitat

milhous hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Weil er nicht Vater werden wollte, hat der 15jährige Libanese Hassan El-Ch. am Sonntag abend seine schwangere Ex-Freundin verprügelt. Ein Freund (14) hat ihm dabei geholfen. Hassan El-Ch. lockte Angelina R. gegen 19 Uhr an der Kaiserin-Augusta-Allee in Moabit in einen Hinterhalt. Die 15jährige konnte sich nach der Attacke in eine Turnhalle retten, Sportler alarmierten die Polizei. Angelina R. liegt nun im Virchow-Klinikum, ihr Baby wurde durch eine Notentbindung gerettet. Die Polizei konnte die beiden Schläger später festnehmen. Hassan ist in Haft, sein Freund erhielt Haftbefehl mit Verschonung, ist also auf freiem Fuß. Ihnen werden versuchter Schwangerschaftsabbruch, gefährliche Körperverletzung und sogar Raub vorgeworfen. Denn als das hilflose Mädchen blutend am Boden lag, stahlen die Jungen ihr noch das Handy - damit sie keine Hilfe rufen konnte.

http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/12/07/berlin/796835.html
Die Rechtsextremisten werden diesen Fall nutzen, um zu zeigen, wie gewalttätig ausländische Jugendliche sind und die Abschiebung der beiden Täter verlangen.

Was mich an dem Fall aber stört, ist das die Presse sich zurückhält, man muss sich mal vorstellen:
Deutsche Neonazis schlagen eine schwangere Türkin zusammen und sie erleidet eine Fehlgeburt. In Deutschland wäre der Teufel los, es gäbe Betroffenheitskampanen und was sonst dazu gehört.´

In dem Fall muss man einen Exemple statuieren, in den USA würden die beiden wegen versuchten Mordes vor Gericht stehen und müssten mit eine langjährigen Haftstrafe rechnen.



Also der fall ist zu seiner zeit groß und breit durch Papier und fernsehdschungel gegangen , soviel dazu .
Das es ein Problem mit Kriminalität und Aggressivität von Ausländischen jugendlichen gibt ist keine frage , aber was bitteschön hat das mit deutschem Rassismus und der deutschen rechten Scene zu tun Ausrufezeichen Ausrufezeichen Ausrufezeichen Frage Frage Frage
Wir deutschen und auch die US Amerikaner haben eine besondere Verantwortung wenn es um Rassismus und dessen verurteilung bzw dessen Ausmerzung geht und diese verantwortung resultiert aus der geschichte beider Länder.
Wenn weiße Polizisten in den USA einen schwarzen öffentlich verprügeln kann das heute noch zu einem Bürgerkrieg führen Ausrufezeichen Das ändert sich auch nciht daduch , das schwarze alle kriminalitätsstatistiken in den USA anführen. Das ist nicht relevant .
Genauso irrelevant ist es wenn Ausländer hier kriminell oder gewalttätig sind , dafür habe wir unsere gesetze Ausrufezeichen
Der Punkt ist der , das Rassismus durch wirklich nichts zu rechtfertigen ist , durch ganrichts Ausrufezeichen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Xamanoth
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#459104) Verfasst am: 24.04.2006, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Es stellt sich die Frage, ob ein durch Unfähigkeit nicht vollzogener Mord (denn wir haben es hier klar mit versuchtem Kindesmord zu tun) geringer bestraft werden soll als ein vollzogener Mord.
.


Wenn ich das richtig sehe, geht es um "versuchten Schwangerschaftsabbruch" oder "Schwangerschaftsabbruch". Da das Kind noch nicht geboren ist, scheidet rechtlich "Mord" hier wohl ganz aus.

Auch noch im 7. Monat?


Auch noch später, solange das Kind nicht geboren ist. Jedenfalls lautet das Urteil auf "versuchten Schwangerschaftsabbruch" und in Bezug auf das Mädchen "schwere Körperverletzung".

Das ist auch richtig so. Wobei allerdings aus dem Artickel kein Vorsatz zum Schwangerschaftsabbruch hervorgeht... Oder habe ich das überlesen?

Zitat:
traktierten die 15-Jährige im vergangenen Dezember auf einem Schulhof mehrfach mit Tritten in den Bauch, um das ungeborene Kind zu töten

Danke, das hatte ich übersehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Kultur und Gesellschaft Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8
Seite 8 von 8

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group