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Kirchensteuerstelle/Berlin/Rasterfahndung
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göttertod
Atheist und Zweifelsäer



Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 1565
Wohnort: Freiburg

Beitrag(#459885) Verfasst am: 25.04.2006, 23:01    Titel: Kirchensteuerstelle/Berlin/Rasterfahndung Antworten mit Zitat

Diesen Brief bekam ich heute mit der Post vom Finanzamt Wedding / Kirchensteuerstelle
Berlin, den 21.03.2006


Zitat:

Feststellung der Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft


Sehr geehrter Herr Wagner,

wir wenden uns an Sie, weil Ihre Kirchenzugehörigkeit bisher nicht hinreichend geklärt werden konnte. Wir bitten um Verständnis, dass die Kirche das Anliegen hat, diese Frage zu klären. Sicherlich liegt das auch in Ihrem Interesse. Wer zur Kirche gehört, hat bestimmte Rechte und auch Verpflichtungen. Wir wollen uns deshalb um Klärung bemühen, brauchen dazu aber Ihre Mithilfe. Darum möchten wir Sie bitten.

Sie hatten bereits Angaben zur Frage Ihrer Religionszugehörigkeit (Beim Bürgeramt/Einwohnermeldeamt habe ich gesagt, das ich keiner Religion angehöre => auf der Lohnsteuerkarte steht also nichts drinnen) gemacht, doch reichen sie leider nicht aus. Wir bitten Sie daher, den beiliegenden Vordruck auszufüllen, zu unterschreiben und möglichst bald an uns zurückzuschicken. Wir wären Ihnen dankbar, wenn dies innerhalb von zwei Wochen geschehen könnte.

Der Vollständigkeit halber möchten wir erwähnen, dass die Kirche befugt ist, solche Fragen zu stellen.Die Grundlage dafür ist Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 136 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung sowie § 88 der Abgabenordnung. Die Abgabenordnung regelt außerdem in § 90, dass die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Bitte haben Sie dafür Verstädnis.

Die Beantwortung unter Verwendung eines Fax-Gerätes ist möglich.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

Unleserlich


Seite 2:
Der Fragebogen:

Beinhaltet die Frage nach Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Geburtsnamen, Geburtsort, aktuelle Adresse von mir und meinem Ehegatte/in

Desweiteren die Fragen:

Bitte die Fragen 1., 2. und 3. jeweils mit "ja" oder "nein" beantworten:

Sind Sie
1. evangelisch getauft?
2. römisch-katholisch getauft?
3. Mitglied einer Freikirche, welcher und seit wann?
4. aus der Kirche ausgetreten, ggf. aus welcher?
a) durch eigene Erklärung?
b) durch Erklärung der Eltern?
c) Wann wurde der Austritt erklärt, zumindest in welchem Jahr?
d) amtliche Stelle, Aktenzeichen?
e) unter welchem Namen (Geburts- /Ehename)?
f) unter welcher Wohnanschrift?
5. wiederaufgenommen worden?
a) in die evangelische Kirche, wann und wo?
b) in die römisch-katholisch Kirche, wann und wo?
6. übergetreten zur
a) evangelischen Kirche, wann und wo?
b) römisch-katholischen Kirche, wann und wo?

auch hier für mich und den Ehegatten/in

Ich versichere, die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen gemacht zu haben.

Datum und Unterschrift von beiden




also das ist doch der Hammer!!!!!!
soll es wirklich meine Pflicht als Bürger sein diese Fragen zu beantworten?

siehe:
Abgabenordnung

§ 88
[Untersuchungsgrundsatz]

(1) Die Finanzbehörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbnngen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.

(2) Die Finanzbehörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.


§ 90 Mitwirkungspflichten der Beteiligten

(1) Die Beteiligten sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. Sie kommen der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen und die ihnen bekannten Beweismittel angeben. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
(2)...
(3)...


GG Weimarer Verfassung Artikel 136 Absatz 3:
3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.

ja worauf berufen die sich den hier??
ist es jetzt meine Pflicht in diesem Umstand, oder nicht....?


möchte hier irgendeiner von unseren Juristen mit mir vor das Bundesverfassungsgericht, um einen Präzedenzfall zu schaffen??

Also ich beantworte das nicht, oder??? soweit kommt es noch....

Danke für Antworten
Thomas


************
************

Heute Dienstag 25.April 2006

2.Anfrage (nachdem ich die erste nicht beantwortet habe)

also können die mich zwingen??? droht mir bei nicht Mithilfe oder Unterstützung eine Strafe??

soweit ich mich erinnern kann bin ich mit 14 aus der Kirche ausgetretten, also vor 14 Jahren.
Warum soll es meine Aufgabe sein das ständig zu bestätigen? Sollen die sich doch informieren z.b. über die Ämter oder die Lohnsteuerkarte... mir egal wie....

in einem anderen Thread wurde schon ansatzweise darüber diskutiert, mit folgenden Linkhinweisen:

http://www.humanismus.de/aktuellesarchiv/50010193b60022528.htm

http://www.kirchensteuern.de/Rasterfahndung.htm

http://www.humanismus.de/downloads/kirchenaustrittserklaerungddr.pdf

http://www.humanismus.de/aktuellesarchiv/50010193b6000a31d.htm

http://www.humanismus.de/aktuellesarchiv/50010193b60022528.htm


Habt ihr Erfahrungen damit? Was ratet ihr mir?
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#459893) Verfasst am: 25.04.2006, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Was mich wundert ist der Hinwei auf die Weimarer Reichsverfassung - ich dachte die gelte vollständig nicht mehr. Werde gerne mal etwas recherchieren...

Grudnsätzlcih glaube ich, dass Du aus Art. 4 I Gurndgesetz sowie Art. 5 I das Recht hast, deine Meinung, auch in weltanschaulichen Fragen für dich zu behalten. Allerdings denke ich nicht, dass dies für Aspekte wie "Taufe " gilt. später gerne mehr.
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SoWhy
The Doctor



Anmeldungsdatum: 21.04.2006
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Beitrag(#459903) Verfasst am: 25.04.2006, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Art. 136 WRV gilt über ARt. 140 GG weiter. Und da steht drin, dass man seine Zugehörigkeit nicht offenlegen muss:

Zitat:
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

Artikel 136 WRV

[...]

(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.


http://dejure.org/gesetze/GG/140.html

Ich würde sagen, du erklärst ihnen einfahc, dass du Atheist bist. Es kann nicht deine Pflicht sein, deine NICHT-Zugehörigkeit nachzuweisen, sondern im Zweifel deren Pflicht, deine Zugehörigkeit...
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beiträge: 22257

Beitrag(#460141) Verfasst am: 26.04.2006, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nehme an, du bist in der DDR aufgewachsen, oder? Weil da oft nicht die Daten vorliegen oder Leute den Austritt nicht offiziell vollzogen haben, weil sie dachten, ist ja eh egal.
Oder irgendein Umzug? Ich nehme an, in aller Regel wird bei normalem Umzug inkl. korrekter Ummeldung die Kirchenzugehörigkeit auch miterhoben und ohne Probleme übertragen - so wie sie vorher war.
Irgendwas muss jedenfalls irgendwann bei dir unklar gewesen sein. Und natürlich bist du verpflichtet, daran mitzuwirken - es ergeben sich daraus ja Pflichten und Rechte, nämlich zB die Pflicht, wenn du Kirchenmitglied warst und nie ausgetreten wärst, Kirchensteuer zu zahlen. Und das muss das Finanzamt ja schon wissen.
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AntagonisT
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Beiträge: 5587
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Beitrag(#460147) Verfasst am: 26.04.2006, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist schlicht zum Kotzen, was dieser Staat sich hier an (zumindest gefühltem) Unrecht
erlaubt. Ich wünsch dir viel Erfolg und Durchhaltevermögen, falls du dagegen angehen
willst...
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Mario Hahna
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Beiträge: 9607
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Beitrag(#460155) Verfasst am: 26.04.2006, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Was mich wundert ist der Hinwei auf die Weimarer Reichsverfassung


Mit den Augen rollen
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sunspot
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Beitrag(#460156) Verfasst am: 26.04.2006, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

öhm... ich werde ende diesen jahres nach berlin umziehen und hab keinerlei unterlagen mehr, die meinen kirchenaustritt belegen können. mit 16 war ich noch nicht so die queen im umgang mit solchen lebenswichtigen papieren. muss ich da etwa auch mit so einem schwachfug rechnen? Geschockt
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Sermon
panta rhei



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Beitrag(#460162) Verfasst am: 26.04.2006, 12:29    Titel: Re: Kirchensteuerstelle/Berlin/Rasterfahndung Antworten mit Zitat

göttertod hat folgendes geschrieben:
Habt ihr Erfahrungen damit? Was ratet ihr mir?


Ich rate Dir, den legalen staatskirchlichen Privilegiensumpf ernst zu nehmen, da er fuer Dich teuer werden koennte. Die Kirche argumentiert mit dem Taufregister fuer Deine Kirchensteuerpflicht. Dem kannst Du nur durch Vorlage Deiner Austrittsbescheinigung begegnen.
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Zuletzt bearbeitet von Sermon am 26.04.2006, 12:39, insgesamt einmal bearbeitet
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Heike N.
wundert gar nix mehr



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Beitrag(#460169) Verfasst am: 26.04.2006, 12:38    Titel: Re: Kirchensteuerstelle/Berlin/Rasterfahndung Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Dem kannst Du nur durch Vorlage Deiner Austrittsbescheinigung begegnen.


Kann man die eigentlich nachträglich als Zweitausfertigung bei der entsprechenden Austrittsstelle anfordern? Meinetwegen auch gegen eine Gebühr.
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Sermon
panta rhei



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Beitrag(#460170) Verfasst am: 26.04.2006, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

sunspot hat folgendes geschrieben:
öhm... ich werde ende diesen jahres nach berlin umziehen und hab keinerlei unterlagen mehr, die meinen kirchenaustritt belegen können. mit 16 war ich noch nicht so die queen im umgang mit solchen lebenswichtigen papieren. muss ich da etwa auch mit so einem schwachfug rechnen? Geschockt


Das ist sogar hoechst wahrscheinlich. Ich rate also dazu, bei der Behoerde, bei der man ausgetreten ist, eine Zweitausfertigung des Austrittsbescheides zu beantragen. Allerdings wird man vermutlich dort dazu mehr als ein paar Jahr nach dem Austrittsdatum nicht mehr imstande sein. Umso unverschaemter ist die Existenz von Kirchenaustrittsgebuehren!

Notfalls muss man also erneut den Kirchenaustritt zu erklaeren und den Bescheid dann endlich gut aufbewahren. Das Problem beim erneuten Kirchenaustritt ist: davon geht eine Mitteilung an die Kirche, welche womoeglich auf den Gedanken kommt, wer austritt sei zuvor noch Mitglied gewesen und dann fuer 5 Jahre entgangene Kirchensteuer nachfordert.
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Sermon
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#460176) Verfasst am: 26.04.2006, 12:44    Titel: Re: Kirchensteuerstelle/Berlin/Rasterfahndung Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Dem kannst Du nur durch Vorlage Deiner Austrittsbescheinigung begegnen.


Kann man die eigentlich nachträglich als Zweitausfertigung bei der entsprechenden Austrittsstelle anfordern? Meinetwegen auch gegen eine Gebühr.


Dort werden diese Daten angeblich nur 10 Jahre aufbewahrt. Liegt der Austritt laenger zurueck und man hat den originalen Austrittsbescheid nicht mehr, fehlt einem also jeder Nachweis. Die Argumentation "konkludentes Handeln" - in Bezug auf die Kirche, im Verhaeltnis zur Streichung des Konfessionsvermerkes auf der Steuerkarte, mit der Folge des Kirchensteuerzahlungswegfalles - wird gerichtlich zumindest in Berlin als Entkraeftung des Taufregistereintrages nicht anerkannt.
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#460178) Verfasst am: 26.04.2006, 12:47    Titel: Re: Kirchensteuerstelle/Berlin/Rasterfahndung Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Dort werden diese Daten angeblich nur 10 Jahre aufbewahrt.


*wurgs* Ich muss suchen oder mich beeilen. Könnte sehr knapp werden. Geschockt
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sunspot
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Beitrag(#460182) Verfasst am: 26.04.2006, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

na fein, werde gleich morgen zum amt dackeln und schauen, was ich machen kann. ausgetreten bin ich in einem kleinen kaff, vielleicht lässt sich da doch noch was machen.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
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Beitrag(#460205) Verfasst am: 26.04.2006, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Was mich wundert ist der Hinwei auf die Weimarer Reichsverfassung


Mit den Augen rollen

Ach ja, du weißt natürlichallses, mister Grundgesetz. frech
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Shadaik
evolviert



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Beitrag(#460208) Verfasst am: 26.04.2006, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Was mich wundert ist der Hinwei auf die Weimarer Reichsverfassung


Mit den Augen rollen

Ach ja, du weißt natürlichallses, mister Grundgesetz. frech

Ich will ja nicht frech werden, aber als bekennendes Mitglied einer Partei sollte man das Grundgesetz in Grundzügen kennen, als politisch aktiver Atheist den Artikel 140 GG, daneben gehört grade dieser Fortbestand eines Teils der Weimarer Verfassung aber auch ins Allgemeinwissen.

Vielleicht bin ich als Nebenfachhistoriker aber auch nur zu empfindlich. Schulterzucken
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#460210) Verfasst am: 26.04.2006, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Was mich wundert ist der Hinwei auf die Weimarer Reichsverfassung


Mit den Augen rollen

Ach ja, du weißt natürlichallses, mister Grundgesetz. frech


Ich würde das eher zur Allgemeinbildung zählen. Vorausgesetzt, man ist interessiert. Smilie

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatskirchenrecht
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#460212) Verfasst am: 26.04.2006, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Was mich wundert ist der Hinwei auf die Weimarer Reichsverfassung


Mit den Augen rollen

Ach ja, du weißt natürlichallses, mister Grundgesetz. frech

Ich will ja nicht frech werden, aber als bekennendes Mitglied einer Partei sollte man das Grundgesetz in Grundzügen kennen, als politisch aktiver Atheist den Artikel 140 GG, daneben gehört grade dieser Fortbestand eines Teils der Weimarer Verfassung aber auch ins Allgemeinwissen.

Vielleicht bin ich als Nebenfachhistoriker aber auch nur zu empfindlich. Schulterzucken

Wennman Jura studiert erst Recht... aber wenn man sich Monatelang nur mit HGB, WTO-Verträgen, EG-Vertrag befasst, vergisst man schon mal grundgesetzliche Banalitäten zwinkern
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#460320) Verfasst am: 26.04.2006, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

SoWhy hat folgendes geschrieben:
Art. 136 WRV gilt über ARt. 140 GG weiter. Und da steht drin, dass man seine Zugehörigkeit nicht offenlegen muss:

Zitat:
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

Artikel 136 WRV

[...]

(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.


http://dejure.org/gesetze/GG/140.html

Ich würde sagen, du erklärst ihnen einfahc, dass du Atheist bist. Es kann nicht deine Pflicht sein, deine NICHT-Zugehörigkeit nachzuweisen, sondern im Zweifel deren Pflicht, deine Zugehörigkeit...


Das könnten sie über das Taufregister möglicherweise tun.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#460322) Verfasst am: 26.04.2006, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

sunspot hat folgendes geschrieben:
na fein, werde gleich morgen zum amt dackeln und schauen, was ich machen kann. ausgetreten bin ich in einem kleinen kaff, vielleicht lässt sich da doch noch was machen.


Wir haben kürzlich erfahren, dass Standesämter (zumindest in Baden-Würrthemberg) Kirchenaustritte auch im Famlienbuch festhalten.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#460324) Verfasst am: 26.04.2006, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ich nehme an, du bist in der DDR aufgewachsen, oder? Weil da oft nicht die Daten vorliegen oder Leute den Austritt nicht offiziell vollzogen haben, weil sie dachten, ist ja eh egal.
Oder irgendein Umzug? Ich nehme an, in aller Regel wird bei normalem Umzug inkl. korrekter Ummeldung die Kirchenzugehörigkeit auch miterhoben und ohne Probleme übertragen - so wie sie vorher war..



Und bei denen - die da keinen Eintrag haben - kommt irgendwann nach dem Umzug die Berliner Kirchensteuerstelle und fragt nach...

Nicht nur bei ehem. DDR-Bürgern, sondern bei allen, die es irgendwann nach Berlin verschlägt.
Diese Art der Vorgehensweise mit gerichtlich bestätigten Nachzahlpflichten, wenn man seinen jahrzehntelang zurückliegenden Austritt nicht mehr nachweisen kann, kennen wir aber auch ausschließlich bisher aus Berlin.

Und die Kirchen, vor allem die evgl. tat sich besonders hervor, haben sich bisher weder von reichlich negativer Presse noch von Bitten und Betteln zurückhalten oder umstimmen lassen. Die lassen sich ihre Forderungen durch das Finanzamt eintreiben und gehen für ihre vermeintlichen Ansprüche auch vor Gericht.
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sunspot
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Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 106
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Beitrag(#460350) Verfasst am: 26.04.2006, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
sunspot hat folgendes geschrieben:
na fein, werde gleich morgen zum amt dackeln und schauen, was ich machen kann. ausgetreten bin ich in einem kleinen kaff, vielleicht lässt sich da doch noch was machen.


Wir haben kürzlich erfahren, dass Standesämter (zumindest in Baden-Würrthemberg) Kirchenaustritte auch im Famlienbuch festhalten.

hallelujah!! ich bin gerettet! Sehr glücklich
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göttertod
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Anmeldungsdatum: 20.08.2004
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Beitrag(#460379) Verfasst am: 26.04.2006, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich küsse euch für eure Mithilfe!!!

Gerade habe ich meine Ordner herausgekramt, um meine "Erklärung über den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft" zu suchen.... hehehhihihih

nach intensiver Suche fand ich ..... na??? ..... meinen Taufschein Gröhl... ... scheisse... Lachen

na dann hab ich jetzt mal weiter gesucht, und ERFOLG gehabt... (hab schon mit dem Schlimmsten gerechnet, wie unnötiger Ämterstress)

Mit Siegel und Unterschrift des Standesbeamten....

Ich lese zum Beispiel:

"Die Übereinstimmung mit der Urschrift wird hiermit beglaubigt.
Die Austrittserklärung ist am ....... wirksam geworden (fast 10 Jahre her, wie ich geschätzt hatte).
Die Gebühr in Höhe von DM 42,00 wurde entrichtet."

GEBT EUCH DAS MAL!!!!!!! 42,00 DM 42,00 DM Diese Halsabschneider, diese Brut des nichtexistenten Teufels, diese ... diese.... arrrrgh.....

Jetzt stellt sich mir nur die Frage, wie soll ich vorgehen?
Klar, wie Sermon rät, beantworten und die Sache ist gegessen (vorallem mit Ausschluss etwaiger Kosten, Stress, etc.)
Aber dann dürfen das die Kirchen ja immer, bis in alle Zeit.

Oder Verweigerung mit triftigen Grund, Rechtsbeistand (sind hier nicht Jurastudenten?? Lust auf ein Tänzchen??), etc.
Und Abschaffung dieses nervig, stinkenden Käses.

Wahrscheinlich wird es auf die erste, konflikt vermeidende, Alternative hinauslaufen. Schade vorallem um die zehntausenden Umzügler, die das gleiche Schicksal durchleben müssen.

Nochmal THX an alle

Der Götter Tod
Thomas
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#460387) Verfasst am: 26.04.2006, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.


Da wirst du keine Chance haben. Da es hier um Kirchensteuer oder nicht geht, dürfen die nach dem Gesetz fragen.
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22257

Beitrag(#460442) Verfasst am: 26.04.2006, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich seh das Problem auch nich ... du willst doch, dass das Finanzamt weiß, dass du nicht in der Kirche bist. und solange die sich an das Gesetz halten und die Info nicht weitergeben, ist doch alles OK, oder?
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#460514) Verfasst am: 26.04.2006, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Mir schrieb die orthodoxe Kirche, weniger fordernd aber hoffnungsvoll.
Ich hoffe mal die werden hier in Ö nicht irgendwann Geld von mir fordern zornig
Ich weiß nicht mal ob ich bei denen richtig ausgetragen wurde skeptisch
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#460858) Verfasst am: 27.04.2006, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zitat:
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.


Da wirst du keine Chance haben. Da es hier um Kirchensteuer oder nicht geht, dürfen die nach dem Gesetz fragen.


Sie dürfen fragen, ob er einer Religion angehört. Und darauf muss er antworten. Und zwar mit nein. Das aber hat er bereits.

Ich an seiner Stelle würde vermutlich dem Finanzamt antworten, dass meine bereits gegebenen Antworten sehr wohl ausreichen, dass ich kein Verständnis dafür habe, dass die Kirche ein Anliegen hat, Nichtmitglieder zur Kirchensteuer heranzuziehen und das Prozedere nicht in minem Sinne sei. Und dass es der Kirche, oder auch dem Finanzamt, ja freistünde, gegen mich ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung einzuleiten, wenn sie der Meinung sei, dass ich doch Kirchenmitglied sei. Dass aber derjenige, der solches tut, einer Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung gewärtig sein solle.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Heike N.
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Beitrag(#460881) Verfasst am: 27.04.2006, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Ich an seiner Stelle würde vermutlich dem Finanzamt antworten, dass meine bereits gegebenen Antworten sehr wohl ausreichen, dass ich kein Verständnis dafür habe, dass die Kirche ein Anliegen hat, Nichtmitglieder zur Kirchensteuer heranzuziehen und das Prozedere nicht in minem Sinne sei. Und dass es der Kirche, oder auch dem Finanzamt, ja freistünde, gegen mich ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung einzuleiten, wenn sie der Meinung sei, dass ich doch Kirchenmitglied sei. Dass aber derjenige, der solches tut, einer Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung gewärtig sein solle.


Interessanter Aspekt. Dann muss ja auch nachgewiesen werden, dass du dich wirklich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hast... Am Kopf kratzen
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SoWhy
The Doctor



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Beitrag(#460892) Verfasst am: 27.04.2006, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Ich an seiner Stelle würde vermutlich dem Finanzamt antworten, dass meine bereits gegebenen Antworten sehr wohl ausreichen, dass ich kein Verständnis dafür habe, dass die Kirche ein Anliegen hat, Nichtmitglieder zur Kirchensteuer heranzuziehen und das Prozedere nicht in minem Sinne sei. Und dass es der Kirche, oder auch dem Finanzamt, ja freistünde, gegen mich ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung einzuleiten, wenn sie der Meinung sei, dass ich doch Kirchenmitglied sei. Dass aber derjenige, der solches tut, einer Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung gewärtig sein solle.


Interessanter Aspekt. Dann muss ja auch nachgewiesen werden, dass du dich wirklich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hast... Am Kopf kratzen

Und wenn er die Austrittserklärung noch hat, wäre es interessant abzuwarten, wie die vor Gericht behaupten würden, er wäre nicht ausgetreten xD
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sunspot
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Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 106
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Beitrag(#460972) Verfasst am: 27.04.2006, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
sunspot hat folgendes geschrieben:
na fein, werde gleich morgen zum amt dackeln und schauen, was ich machen kann. ausgetreten bin ich in einem kleinen kaff, vielleicht lässt sich da doch noch was machen.


Wir haben kürzlich erfahren, dass Standesämter (zumindest in Baden-Würrthemberg) Kirchenaustritte auch im Famlienbuch festhalten.

update: in kleinen käffern wie emmendingen im schwarzwald werden im standesamt sogar getreulich die original austrittserklärungen in aktenordnern im zuständigen büro aufbewahrt und bei anfrage sofort rausgesucht. o-ton der netten dame am telefon: "seit ewigen zeiten." eine beglaubigte kopie meiner 20 jahre alten erklärung bekomme ich per post zugeschickt. provinz kann doch schön sein Ich liebe es...
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#460979) Verfasst am: 27.04.2006, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

sunspot hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
sunspot hat folgendes geschrieben:
na fein, werde gleich morgen zum amt dackeln und schauen, was ich machen kann. ausgetreten bin ich in einem kleinen kaff, vielleicht lässt sich da doch noch was machen.


Wir haben kürzlich erfahren, dass Standesämter (zumindest in Baden-Würrthemberg) Kirchenaustritte auch im Famlienbuch festhalten.

update: in kleinen käffern wie emmendingen im schwarzwald werden im standesamt sogar getreulich die original austrittserklärungen in aktenordnern im zuständigen büro aufbewahrt und bei anfrage sofort rausgesucht. o-ton der netten dame am telefon: "seit ewigen zeiten." eine beglaubigte kopie meiner 20 jahre alten erklärung bekomme ich per post zugeschickt. provinz kann doch schön sein Ich liebe es...

Och Emmendingen ist doch so richtig schön provinziell... Hugstetten und Glottertal genauso...
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