Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Deacan ...ich bin dein GOTH...
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 376
Wohnort: auf der Destiny, direkt über Io
|
(#461813) Verfasst am: 28.04.2006, 20:34 Titel: copyrights und co. |
|
|
Hm, ich hoffe das passt hier rein, ansonsten bitte ins richtige Forum verschieben...
Also... der Deacan ist nebenbei Autor und schreibt doch tatsächlich Bücher. Nun ist es so, das er gerne Sci-Fi Sachen schreibt und sich als Grundlage für ein Buch ein 10 Jahre altes PC-Spiel gegriffen hat.
Einige Charaktere sind direkt aus dem Game... plus halt die "Grundlagen" fürs Universum.
Jetzt meine Frage: die Firma, die derzeit die Rechte am Game besitzt, ist anscheinend nur daran interessiert, mir eine Lizenz aufzudrücken, natürlich im 5stelligen Bereich...
Weiß jemand, inwiefern sich ein Buch vom "Game" abheben muß, um eben nicht "Lizenzpflichtig" zu sein?
Deacan
PS: also im Klartext - was ist etwas "inspiriert von" und wann "basierend auf"?
Wie ist das mit Strafen bei einer Veröffentlichung?
_________________ Ich kenne KAINen Abel...
|
|
Nach oben |
|
 |
Umunmutamnak auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 30.11.2005 Beiträge: 1725
|
(#461873) Verfasst am: 28.04.2006, 21:29 Titel: |
|
|
Ich kenne mich da nicht wirklich gut aus ( habe seinerzeit allerdings einige Gutachten bzgl. Lizenzen u.ä. im Musikbereich verfaßt)
Es liegt wahrscheinlich nicht so sehr im Sachverhalt "Game" vs. "Literatur", denke ich, sondern eher im Inhaltlichen. Eher in der "Story". D.h. evt. auch schon in "Namen" und/oder anderwärtigen "Markenzeichen".
Wahrscheinlich ein komplizierter Sachverhalt (??), über den man sich ausgiebig auseinandersetzen kann.
Ich glaube allerdings (kenne mich auf diesem "Sektor" allerdings nicht besonders aus) - wenn das Computerspiel in deinem Text nur "vorkommt" oder, wenn er daran irgendwie "angelehnt ist", sollte das wahrscheinlich noch keine Urheberrechtliche Relevanz haben. Jeder kann sich in künstlerischen Erzeugnissen auch mit anderen "auseinandersetzen". Die Grenzen sind aber fließend.
Wenn du allerdings "Charaktere" aus dem Spiel benutzt - hm, schwierige Frage. Wenn dein ERzeugnis diesbez. über eine gewisse "gestalterische Höhe" (war ein gängiger Terminus, zumindest in meinem Bereich) verfügt, könnte es evt. gehen. Falls du "nur Geschichten nacherzählst", wäre es schwieriger. Hast du diesbez. einen Anwalt kontaktiert?
|
|
Nach oben |
|
 |
Deacan ...ich bin dein GOTH...
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 376
Wohnort: auf der Destiny, direkt über Io
|
(#461986) Verfasst am: 29.04.2006, 00:52 Titel: |
|
|
Nope, mit 'nen Anwalt habe ich noch nicht gesprochen. Es ist einfach so, das ich die "Hauptfigur" aus dem Game als Nebenrolle auftauchen lasse - immerhin hat sie das kleine, aber feine Universum ganz schön durcheinander gerührt.
Kennst du evt. Privateer II - the Darkening?
Ist seinerzeit von Origin Systems & Electronic Arts (erstes Label ist tot bzw. von EA aufgekauft worden) entwickelt worden...
Das der Name des Game als "Warenzeichen" gilt ist mir ja bekannt, aber einzelne Personen?
Das Hauptproblem besteht darin, das es eine riesige Fangemeinde gibt (okay - der Großteil sitzt in den Staaten) und ich bereits dutzende Anfragen habe...
Weiß jemand da vielleicht mehr?
_________________ Ich kenne KAINen Abel...
|
|
Nach oben |
|
 |
Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
|
(#462050) Verfasst am: 29.04.2006, 08:02 Titel: |
|
|
Das ist mal wieder typisch EA.
Wenn eine Figur aus dem Spiel als nebenfigur auftaucht würde ich mir keine Sorgen machen. Ich mwein, sieh dir nur mal an, wie viele Bücher und Filme Darth Vader eine kleine Rolle gönnen. Sowas sind kulturelle Verweise.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
|
|
Nach oben |
|
 |
Deacan ...ich bin dein GOTH...
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 376
Wohnort: auf der Destiny, direkt über Io
|
(#462169) Verfasst am: 29.04.2006, 13:50 Titel: |
|
|
Hm, das ist sicherlich richtig, Shadaik...
Ich hab mich mal ein wenig schlau gemacht (jaja, das I-net...), es gibt den sogenannten "fair trade" Fall - demnach darf man bestimmte "Quotes" etc. benutzen, eine Menge oder Wortanzahl gibt es hierbei nicht.
Aber... das US Copyright Office (ja, das gibt es !) sagt etwas anderes aus: dem "Owner" steht es zu (und nur dieser Person!), über etwaige Fortsetzungen zu entscheiden.
Strange, isn't it? Zeitgleich stehen aber Namen, Orte, Titel, Phrasen nicht unter dem Schutz des Copyrights... na was stimmt denn nun?
_________________ Ich kenne KAINen Abel...
|
|
Nach oben |
|
 |
Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
|
(#462197) Verfasst am: 29.04.2006, 15:17 Titel: |
|
|
Umunmutamnak hat folgendes geschrieben: | Ich kenne mich da nicht wirklich gut aus ( habe seinerzeit allerdings einige Gutachten bzgl. Lizenzen u.ä. im Musikbereich verfaßt)
Es liegt wahrscheinlich nicht so sehr im Sachverhalt "Game" vs. "Literatur", denke ich, sondern eher im Inhaltlichen. Eher in der "Story". D.h. evt. auch schon in "Namen" und/oder anderwärtigen "Markenzeichen".
Wahrscheinlich ein komplizierter Sachverhalt (??), über den man sich ausgiebig auseinandersetzen kann.
Ich glaube allerdings (kenne mich auf diesem "Sektor" allerdings nicht besonders aus) - wenn das Computerspiel in deinem Text nur "vorkommt" oder, wenn er daran irgendwie "angelehnt ist", sollte das wahrscheinlich noch keine Urheberrechtliche Relevanz haben. Jeder kann sich in künstlerischen Erzeugnissen auch mit anderen "auseinandersetzen". Die Grenzen sind aber fließend.
Wenn du allerdings "Charaktere" aus dem Spiel benutzt - hm, schwierige Frage. Wenn dein ERzeugnis diesbez. über eine gewisse "gestalterische Höhe" (war ein gängiger Terminus, zumindest in meinem Bereich) verfügt, könnte es evt. gehen. Falls du "nur Geschichten nacherzählst", wäre es schwieriger. Hast du diesbez. einen Anwalt kontaktiert? |
Richtig. Ohne Details kann ich da wenig sagen. Wenn du aber das Universum nutzen willst, wird es gefährlich.
|
|
Nach oben |
|
 |
|