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Wenn Unrecht Recht ist

 
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Werner May
registrierter User



Anmeldungsdatum: 01.05.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Fahrenwalde

Beitrag(#464710) Verfasst am: 03.05.2006, 08:50    Titel: Wenn Unrecht Recht ist Antworten mit Zitat

Eine Steuerverweigerung und ihre Folgen

Als die US-Regierung mit Unterstützung Deutschlands Afghanistan überfiel habe ich eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ich wollte wissen, ob sich ein Steuerzahler an verfassungs- und völkerrechtswidrigen Angriffskriegen oder anderen kriminellen Handlungen der Politischen Führungskräfte finanziell beteiligen muss. Damit, so meine Argumentation, handele er nicht nur christlich „unmoralisch“ sondern er würde vorsätzlich zum Mittäter und verstieße gegen verschieden Paragraphen des Strafgesetzbuches. Trotz eines Klageerzwingungantrages weigerte sich das Bundesverfassungsgericht die Klage anzunehmen.
Ich habe Strafanzeigen gegen die Bundesregierung erstattet wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ (USA) (das hatte der internationale Gerichtshof bereits geurteilt) und wegen Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch. Die Staatsanwaltschaft wollte oder konnte keine Verfahren aufnehmen. Kein Wunder, ist sie doch dem Justizminister "unterstellt" und weisungsgebunden. Das widerspricht zwar der „Gewaltenteilung“ und der gegenseitigen Kontrolle der 3 „Gewalten“, also dem Rechtsstaatprinzip, ist aber offensichtlich allgemein anerkannt.

Daraufhin blieb mir nichts anderes übrig als der sofortige und totale Steuerboykott (Grundsteuer und Einkommenssteuer) als Widerstand gem. Art. 20(4) GG. Ich schrieb u.a.:

„An das
Finanzamt
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab sofort keine Steuern für diesen Staat mehr einnehmen (Mehrwertsteuer) und auch keine Einkommensteuer mehr entrichten werde, bis geklärt wurde, ob es der Regierung der BRD gestattet ist, sich an Verbrechen direkt oder indirekt zu beteiligen und wie weit der Bürger dieses Landes gezwungen werden kann, dies zu finanzieren.

Begründung:
Durch den Beschluss der Bundesregierung, sich an dem Verbrechen in Afghanistan zu beteiligen, schlägt sie sich politisch und militärisch auf die Seite der US-Regierung. Ich betone ausdrücklich der „US-Regierung“, da die meisten Amerikaner nichts von den Machenschaften der verantwortlichen Politiker wissen. Diese Regierung ist, wie die nachfolgende Begründung zeigen wird, ein Förderer und Unterstützer des internationalen Terrorismus und nimmt keinerlei Rücksichten auf nationales und internationales Recht. Vielen ihrer Entscheidungen fehlt in weiten Teilen jede demokratische Legitimation und sie greift bewusst auf kriminelle Verbindungen zurück um ihre Machtpolitik durchzusetzen.
Bei objektiver Betrachtung handelt es sich um eine Terroristische Vereinigung, die weder die Menschenrechte noch die Völkerrechte beachtet. Es ist nicht einmal auszuschließen, dass der Angriff auf das World Trade Center von der US-Regierung gebilligt und von Handlangern der Geheimdienste durchgeführt wurde…

…Ab sofort werde ich keine Steuern für diesen Staat mehr einnehmen (Mehrwertsteuer) und auch keine Einkommensteuer mehr entrichten, bis geklärt wurde, ob es der Regierung der BRD gestattet ist, sich an Verbrechen direkt oder indirekt zu beteiligen und wie weit der Bürger dieses Landes gezwungen werden kann, dies zu finanzieren.“


Wiederholt werde ich aufgefordert, die Steuererklärung für 2001 abzugeben. Im März 2003 antworte ich:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.3.03. Wie ich Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt habe, werde ich Ihnen weder irgendwelche Steuern bezahlen noch irgendwelche Auskünfte erteilen, da ich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ beschuldige. Spätestens seit dem Überfall auf Afghanistan hat sich „unsere“ Regierung auf die Seite einer kriminellen Organisation, der US-Regierung, begeben und unterstützt deren verbrecherische Machtpolitik. Der neuerliche Überfall auf den Irak und die Inkaufnahme von tausenden von unschuldigen Toten ist weder mit den Menschenrechten, noch mit einem Völkerrecht zu legitimieren. Es ist ein staatlich sanktionierter und durchgeführter Terror, der weit über den Anschlag vom 11. Sept. hinausgeht.
Die Bundesregierung unterstützt diesen Terroranschlag auf das irakische Volk auf mehrfache Weise:
1. In den AWACs Flugzeugen, die die Luft- und Bodeneinsätze der USA u.a. koordinieren sitzen deutsche Soldaten
2. Deutsche Soldaten bewachen US-Kasernen in der Bundesrepublik, damit die US-Soldaten im Irak kämpfen können
3. Die Regierung erteilt der US-Luftwaffe die Überflugrechte für die Bundesrepublik, damit sie ihre Bombenlast auf dem schnellsten Wege in den Irak bringen können
4. Die Bundesregierung verweist Irakische Diplomaten des Landes, statt die Diplomaten der angreifenden Nation. Sie macht die „Opfer“ bewusst zum „Täter“
Damit macht sich die Bundesregierung wiederholt der Unterstützung einer Terroristischen Vereinigung schuldig. Es ist mir als Staatsbürger verboten (§ 129a) derartig kriminelle Taten zu unterstützen, weder finanziell noch moralisch...
Sind Sie Sich eigentlich Ihrer Rolle in dieser Vereinigung bewusst?“


Am 25.11.03 wird mein Einspruch gegen den Steuerbescheid abgelehnt. Begründet wird es lediglich mit Steuergesetzen, obwohl ich mich ausdrücklich auf die Verletzung von Strafgesetzen berufe.

Daraufhin reiche ich am 8.12.03 eine Klage beim Finanzgericht in Greifswald ein.
Umgehend erhalte ich ein Schreiben des Präsidenten des Finanzgerichts, Herrn Wolf, der mir am 10.12.03 mitteilt: „Ihre Klage wird keinen Erfolg haben können. Es gibt keine sachliche Möglichkeit, einen Bürger aus Gründen von der Art, wie Sie sie anführen, von der Einkommensteuerpflicht freizustellen.“

Am 6.1.04 erhält die Sparkasse eine Pfändungsverfügung und am 8.1.04 werden die 103 Euro von meinem Konto abgebucht.

Bis April 2004 liegt das Urteil noch nicht vor und das Finanzamt will bereits die neuen Steuererklärungen zurück, was ich natürlich verweigere.

Im Juli 2004 erhalte ich einen geschätzten Einkommenssteuer-Bescheid für 2002 vom Finanzamt, gegen den ich Einspruch einlege:
„Der Bescheid ist verfassungswidrig, da er in großen Teilen nicht dem verfassungsgemäßen Zweck dient, nämlich dem „Wohl der Allgemeinheit“…“

Die Steueramtsrätin Krüger schickt mir am 3.9.04 ihre Einspruchsentscheidung. Sie meint:
„…Der Einspruch ist zulässig. Er ist jedoch nicht begründet.
Das FA hat zu Recht die Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 Abgabenordnung (AO) geschätzt. Die erneute Prüfung des Falls führt zu keinem anderen Ergebnis. Aus den Akten ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Schätzung willkürlich wäre. Eine weitere Sachaufklärung ist angesichts der mangelnden Mitwirkung des Ef. nicht zumutbar.
Der Ef. kann auch nicht mit seinen Einwendungen durchdringen. Die Steuerpflicht insbesondere die Erklärungspflicht verletzt den Ef. nicht in seinem Freiheitsrecht nach Artikel 4 Abs. 1 Grundgesetz. Steuern werden zum Gemeinwohl allen Staatsbürgern unabhängig vom späteren Verwendungszweck auferlegt. Der Bürger hat keinen Einfluss auf die Verwendung der Steuern, da nach Artikel 110 GG die Haushaltsausgaben strikt von der Steuererhebung getrennt sind.“


Somit reiche ich am 15.9.04 meine nächste Klage beim Finanzgericht ein. Meine Begründung ist die Weiterführung der bereits eingereichten Argumentation.

Am 8. November 2004 pfändet das Finanzamt 1600,- Euro von meinem Konto. Als ich über die Pfändung informiert werde teile ich dem Finanzamt und dem Vorstand der Sparkasse, auf der sich mein Konto befindet, wahrheitsgemäß mit, dass ich kein Geld mehr besitze und sich nur noch das Vermögen meiner Freundin auf meinem Konto befindet. Dennoch verschwindet das Geld von meinem Konto, sodass ich Anzeige wegen Diebstahl gegen die Finanzbeamten erhebe. Von der Sparkasse erhalte ich die Mitteilung, man habe zu spät von den Eigentumsverhältnissen erfahren. Das ist eine glatte Lüge, denn ich habe fristgerecht und per Einschreiben die Damen und Herren darüber informiert. Also erstatte ich noch eine Anzeige wegen „Beihilfe zum Diebstahl“ gegen den Vorstand der Sparkasse. Am 30.11. – also 22 Tage nachdem das Geld von meinem Konto verschwunden ist - will das Finanzamt den Nachweis darüber, dass das Geld tatsächlich meiner Freundin gehört. Sie weigert sich mit der Begründung, sie werde der Polizeibehörde gegenüber diesen Nachweis führen, nicht jedoch gegenüber denjenigen, die das Geld vom Konto entwendet haben.
Später werde ich zu einer „Anhörung“ zur Kripo nach Pasewalk geladen und der Beamte versucht mir die Anzeige auszureden. Seine Argumente: Sie glauben doch nicht, dass der Staatsanwalt gegen das Finanzamt ermitteln wird? Meinen Sie ich würde gegen den Vorstand der Sparkasse Ermittlungen aufnehmen? Seine Ratschläge gipfeln in dem Vorschlag: Zahlen Sie doch das Geld an ihre Freundin zurück! Es dauert über eine Stunde, bis er endlich die entsprechenden Belege kopiert und die Anzeige formal aufnimmt.

Am 14.2.05 stellt der Staatsanwalt tatsächlich die Ermittlungen wegen des Diebstahls durch das Finanzamt ein. In der Begründung heißt es u.a.: „Ob und in welchem Umfang etwaige Rechte der K. P. - gegenüber der die Sparkasse (mangels Kontoinhaberschaft) keine Vermögensbetreuungspflicht hat - bestehen, lassen Sie nach Ihren Angaben auf dem dafür zuständigen Finanzrechtsweg klären.“

Da ich habe niemals behauptet habe ich würde diesen Sachverhalt auf dem Finanzrechtsweg klären lassen, habe ich am 23.2.05 Beschwerde dagegen eingelegt.

Am 16.3.05 findet eine öffentliche Sitzung vor dem Finanzgericht Mecklenburg Vorpommern statt. Der Richter gestaltet das Verfahren nach seinem Gutdünken um. So wird aus einem Kläger plötzlich ein Beklagter. Die Sitzung wird schließlich unterbrochen und vertagt.

Als ich das Sitzungsprotokoll erhalte stelle ich 9 Änderungsanträge:
Hier einige Auszüge: „Hiermit stelle ich fest, dass das Protokoll über die öffentliche Sitzung vom 16. März 2005 unvollkommen ist.
Begründung:
1.) Anfang 2003 bin ich einen Auskunftsboykott gegenüber dem Finanzamt getreten. Der erste Satz der Begründung lautete:
„Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab sofort keine Steuern für diesen Staat mehr einnehmen (Mehrwertsteuer) und auch keine Einkommensteuer mehr entrichten werde, bis geklärt wurde, ob es der Regierung der BRD gestattet ist, sich an Verbrechen direkt oder indirekt zu beteiligen und wie weit der Bürger dieses Landes gezwungen werden kann, dies zu finanzieren.“
Meinen Antrag habe ich schriftlich in meiner Klageschrift niedergelegt. Er lautet: „Aus diesem Grunde beantrage ich die Freistellung von der Einkommensteuer bis gewährleistet ist, dass die bundesdeutschen Steuergelder tatsächlich der hiesigen Bevölkerung zugute kommen und keine (moralischen) Kapital-Verbrechen damit finanziert werden.“
Ich beantrage, diesen Sachverhalt in das Protokoll aufzunehmen: Der Richter erklärte der Antrag sei nicht Gegenstand des Verfahrens…“


Keiner der insgesamt 9 Anträge wurde in der 2. Verhandlung behandelt.

Während der 1. Verhandlung wurde ich dazu „verurteilt“ dem Finanzamt die Einkommenssteuererklärungen für die Jahre 2001 und 2002 abzugeben. Das habe ich getan, da ich noch an ein rechtsstaatliches Verfahren glaubte.
Daraufhin wurden die Einkommenssteuer-Bescheide geändert. Ich müsste demnach das gesamte gepfändete Geld zurückerhalten, was aber aus unerfindlichen Gründen nicht geschah.

Am 4.4.05 entscheidet Staatsanwältin Krüger im Auftrag des Generalstaatsanwalts in dem Ermittlungsverfahren „wegen Diebstahls u.a.: „…auf Ihre Beschwerde habe ich den Sachverhalt geprüft. Jedoch keinen Grund gefunden, dem Verfahren Fortgang zu geben.
Der angefochtene Bescheid entspricht der Sach- und Rechtslage. Ich trete ihm bei und weise ihre Beschwerde als unbegründet zurück…“

Demnach entspricht es der Rechtslage, dass Staatsorgane „Diebstahl u.a.“ begehen dürfen ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Gleichzeitig wird bestätigt, dass der „Diebstahl“ Sache des Finanzgerichtsverfahrens sei.

Am 10.4.05 teile ich dem Finanzgericht den Inhalt des generalstaatsanwaltlichen Beschlusses mit.

Am 27.4.05 erhalte ich vom Finanzgericht ein Schreiben. Ich werde um eine Stellungnahme zum geänderten Bescheid gebeten und erhalte folgende Informationen:
„Soweit der Rechtsstreit auch nach Ihrer Ansicht durch den Änderungsbescheid vom 28.4.2005 erledigt ist, können Sie aus Kostengründen die Klage zurücknehmen. Unter den … zu § 11 Gerichtskostengesetz – GKG – genannten Voraussetzungen werden keine Gerichtsgebühren, sondern lediglich eventuell entstandene Auslagen erhoben…“

Am 2.5.05 nehme ich hierzu Stellung:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
leider kann ich den Rechtsstreit nicht als beendet ansehen:
1. Befindet sich das Finanzamt immer noch im Besitz des Eigentums meiner Freundin und sowohl der ermittelnde Staatsanwalt als auch der Generalstaatsanwalt haben das Verfahren u.a. mit der Begründung eingestellt der "Diebstahl u.a." seien Teil dieses Verfahrens…“


Am 15.8.05 findet die 2. Verhandlung vor dem Finanzgericht statt. Der Richter öffnet die Akte, schließt sie wieder und meint die Sache sei erledigt. Dauer der Verhandlung: 13 Minuten. Freundlicherweise durfte ich noch folgende Anträge stellen:
„Ich beantrage
1.) festzustellen, dass ich erst dann zur Abgabe von Steuererklärungen herangezogen werde, wenn feststeht, dass die festgesetzten Steuern nicht für verfassungswidrige Zwecke verwendet werden
und
2.) die vom Beklagten einbehaltenen Beträge zu den Einkommensteuerfestsetzungen der Streitjahre an mich ausgezahlt werden...“


Die Leiterin des Finanzamtes, die während der Verhandlung sehr wortkarg war, stellt den Antrag meine Klage abzuweisen. Diesem Antrag folgt das Finanzgericht. Meine Anträge wurden nicht behandelt und die Klage abgewiesen.

Am 18.8.05 erstatte ich eine Anzeige wegen Strafvereitelung gegen die beteiligten Staatsanwälte die behauptet haben, der Diebstahl am Vermögen meiner Freundin sei Sache des Finanzgerichtsverfahrens.

Am 25.8.05 erstatte ich eine Anzeige wegen Rechtsbeugung gegen den Richter und eine Anzeige wegen Meineids gegen die Leiterin des Finanzamtes. Als Beamtin hat sie einen Eid auf die Einhaltung der Verfassung geschworen. Daher muss sie auch gewährleisten, dass die Steuergelder nur verfassungsgemäß verwendet werden.

Ende März 2006 sind sämtliche Ermittlungsverfahren eingestellt. Somit ergibt sich folgende Situation:

Gleichgültig ob die Politiker verfassungswidrige oder kriminelle Handlungen begehen, der Steuerzahler muss sie finanzieren. Weiß der Steuerzahler um diese Verbrechen, so wird aus einem rechtschaffenden Christen ein unmoralischer Anhänger Satans und finanziert die schlimmsten Verbrechen. Strafrechtlich gesehen wird aus einem unbescholtenen Bürger ein MitTäter (der die Verbrechen bewußt finanziert) und somit ein Krimineller. Daher ist die Äußerung des Richters, ich müsse auch dann meine Steuern bezahlen wenn damit Terror-Anschläge finanziert würden, fast schon als Aufforderung zur Mitwirkung an einer Straftat anzusehen. Bisher war ich der Meinung Richter sollten Menschen von Straftaten abhalten...

Wer sich weigert seiner verfassungswidrigen Pflicht nachzukommen wird bedroht und erpresst (Mahnverfahren), später genötigt und bestohlen (Pfändung). Wird das Geld einer unbeteiligten Dritten Person fälschlicherweise gepfändet, so sorgen die Staatsanwalt- und die Richterschaft dafür, dass der Diebstahl unter den Behördenteppich gekehrt (die Staatsanwalt sagt das sei Sache des Gerichts und der Richter sagt das sei nicht sein Problem) und legalisiert wird (ein falscher Bescheid des Finanzamtes wird ausdrücklich im Urteil des Finanzgerichts erwähnt und erlangt so Rechtskraft). Der Staatsanwalt, der meine Straf-Anzeige wegen Rechtsbeugung prüfen soll kann keinen Anhaltspunkt dafür finden, dass deutsches Recht gebeugt wurde. Demnach muss Unrecht deutsches Recht sein.

Der gesamte Schriftverkehr mit den verschiedenen Behörden, das verwendete Hintergrundmaterial und die bisher vorliegenden Urteile wurden auf einem E-Book mit dem Titel „Klarheit schaffen“ dokumentiert und kann bei mir bezogen werden. (siehe: www.paradies-auf-erden.de).
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Jolesch
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Anmeldungsdatum: 11.07.2004
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Beitrag(#464716) Verfasst am: 03.05.2006, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Lachen


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Storm by Tim Minchin
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sparkle
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Beitrag(#464749) Verfasst am: 03.05.2006, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Glueckwunsch zur Zivilcourage. Ich finde es gut, dass jemand mal was unternimmt. Mal ne Frage: warum machst Du dies im Alleingang? Gibt es in D keine Vereinigung, wo man sozusagen geballt in Aktion treten koennte? Bund der Steuerzahler? Diese http://www.neuer-humanismus.de/erste%20Instanz/neuer-humanismus.htm vielleicht? Was ist mit den Medien?
Als Sowiesonichtsteuerzahler und Nichtkriegsbefuerworter wuensche ich Dir stellvertretend fuer alle muendigen Buerger in Deutschland Erfolg und einen kraeftigeren Wellengang.
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
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Beitrag(#464750) Verfasst am: 03.05.2006, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

[etwas OT] Der Krieg in/gegen Afgahnistan war doch nicht völkerrechtswidrig, oder?
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Storm by Tim Minchin
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DerTorsten
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Anmeldungsdatum: 28.10.2005
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Beitrag(#464765) Verfasst am: 03.05.2006, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Bei allem löblichen Engagement gegen die völkerrechts- und grundgesetzwidrige Politik der BRD muß ich doch feststellen, daß hier ein klarer Fall von Zeit- und Energieverschwendung vorliegt. Der bürgerliche RECHTSstaat ist nichts Anderes als eine Lakaientruppe des Kapitals. Die Gewaltenteilung besteht darin, daß die Gewaltausübung gegen das einfache Volk in verschiedene Hände verteilt ist, die aber zum selben Rumpf gehören. Zu hoffen, ein Lakai würde gegen seine Spießgesellen vorgehen, ist doch sehr blauäugig.

Nicht die Auswüchse des kapitalistischen Systems (Aggressionskriege, Zwangsarbeit ...) müssen beseitigt werden, sondern der Kapitalismus, der sie immer wieder hervorbringt.
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germTrUtZ
gebildeter Narr



Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 240

Beitrag(#465050) Verfasst am: 03.05.2006, 16:31    Titel: Re: Wenn Unrecht Recht ist Antworten mit Zitat

Hochachtung.


Aber:
Werner May hat folgendes geschrieben:
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab sofort keine Steuern für diesen Staat mehr einnehmen (Mehrwertsteuer) und auch keine Einkommensteuer mehr entrichten werde, bis geklärt wurde, ob es der Regierung der BRD gestattet ist, sich an Verbrechen direkt oder indirekt zu beteiligen und wie weit der Bürger dieses Landes gezwungen werden kann, dies zu finanzieren.
Mich würde mal ernsthaft interessieren, wie du es schaffen willst/ geschafft hast, keine Mehrwertsteuer, beispielsweise auf Lebensmittel zu entrichten?
_________________
164. Des Hohen Lied ist gesungen
In des Hohen Halle,
Den Erdensöhnen not, unnütz den Riesensöhnen.
Wohl ihm, der es kann, wohl ihm, der es kennt,
Lange lebt, der es erlernt,
Heil allen, die es hören.

(letzte Strophe des Havamal)
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