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Abschaffung des Jugendstrafrechts
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Sollte das Jugendstrafrecht abgeschafft werden?
Ja.
2%
 2%  [ 1 ]
Nein.
50%
 50%  [ 21 ]
Nicht grundsätzlich, aber in Einzelfällen sollte eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht möglich sein.
42%
 42%  [ 18 ]
Das gesamte Strafrecht sollte abgeschafft werden.
4%
 4%  [ 2 ]
Stimmen insgesamt : 42

Autor Nachricht
Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#464836) Verfasst am: 03.05.2006, 13:47    Titel: Abschaffung des Jugendstrafrechts Antworten mit Zitat

Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat ja jetzt eine neue Partei gegründet, mit der er bei der nächsten Bürgerschaftswahl antreten will, die unter anderem die Abschaffung des Jugendstrafrechts zum Ziel hat, diese Absicht hatte Kusch ja bereits vor seinem Rauswurf (ist das rechtlich überhaupt so einfach möglich? Am Kopf kratzen ).
Wie ist die Meinung hier zu diesem Punkt?
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Finril
-.-



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 1270

Beitrag(#464864) Verfasst am: 03.05.2006, 14:05    Titel: Re: Abschaffung des Jugendstrafrechts Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat ja jetzt eine neue Partei gegründet, mit der er bei der nächsten Bürgerschaftswahl antreten will, die unter anderem die Abschaffung des Jugendstrafrechts zum Ziel hat, diese Absicht hatte Kusch ja bereits vor seinem Rauswurf (ist das rechtlich überhaupt so einfach möglich? Am Kopf kratzen ).
Wie ist die Meinung hier zu diesem Punkt?


Ein Kind reift langsam zum Erwachsenen heran. Und kann mit gewissem Alter die Folgen gewisser Taten noch nicht absehen. Somit sind verminderte Strafen bis zu einem gewisser Alter sinnvoller, sonst können wir bald riesige Gefängnisse bauen. Zu diesem Reife Prozess gehört ein stetiges Wachsen von Pflichten und Rechten. Sollte man in diesem Reifeprozess Fehler begehen, so steigert sich auch hier das Strafmaß, je nach Alter(Bis 21). Und sollte dann dazulernen.

Das einzige was verändert werden sollte, wäre die Strafmündigkeit nicht mehr bei 14 anzusetzen sondern bei 12.
_________________
Ein Geist wer seine Pflichten nicht erfüllt kann nicht frei sein.
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GiordanoBruno
...



Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 1516

Beitrag(#464943) Verfasst am: 03.05.2006, 14:57    Titel: Re: Abschaffung des Jugendstrafrechts Antworten mit Zitat

Finril hat folgendes geschrieben:


Ein Kind reift langsam zum Erwachsenen heran. Und kann mit gewissem Alter die Folgen gewisser Taten noch nicht absehen. Somit sind verminderte Strafen bis zu einem gewisser Alter sinnvoller, sonst können wir bald riesige Gefängnisse bauen. Zu diesem Reife Prozess gehört ein stetiges Wachsen von Pflichten und Rechten. Sollte man in diesem Reifeprozess Fehler begehen, so steigert sich auch hier das Strafmaß, je nach Alter(Bis 21). Und sollte dann dazulernen.

Das einzige was verändert werden sollte, wäre die Strafmündigkeit nicht mehr bei 14 anzusetzen sondern bei 12.


Gut gebrüllt Finnril und soweit auch sorichtig.
Hat auch lange sehr gut funktioniert, da Eltern das Korrektiv zum Staat und die Erziehung gebildet haben. Da hat es halt für den 13 Jährigen eine Woche Hausarrest geregnet, wenn er beim Schokoladenklauen erwischt wurde.
Heutzutage zucken Mama und Pappa oft mit den Schultern wenn die Polizei den Sprössling vorbeischickt, der gerade wieder einer Ommi die Handtasche gemobbst hat.
Das Problem... mit Strafmündigkeit sind die Kiddis dann sofort im Knast, weil sich so ein Verhalten nicht mit dem 14 oder 16. Geburtstag auf die Schnelle abstellen lässt.

gb
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Kritiker
antireligiös



Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 347
Wohnort: Köln

Beitrag(#464957) Verfasst am: 03.05.2006, 15:13    Titel: Re: Abschaffung des Jugendstrafrechts Antworten mit Zitat

GiordanoBruno hat folgendes geschrieben:
Hat auch lange sehr gut funktioniert, da Eltern das Korrektiv zum Staat und die Erziehung gebildet haben. Da hat es halt für den 13 Jährigen eine Woche Hausarrest geregnet, wenn er beim Schokoladenklauen erwischt wurde.
Heutzutage zucken Mama und Pappa oft mit den Schultern wenn die Polizei den Sprössling vorbeischickt, der gerade wieder einer Ommi die Handtasche gemobbst hat.


Das hört sich für mich an als würden die Eltern eine gewisse Mitschuld an dem späteren Verhalten haben. Habe übrigens als Antwort "Nicht grundsätzlich, aber in Einzelfällen sollte eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht möglich sein" gewählt was meines Erachtens angebracht wäre.
_________________
Gott ist eine vom Menschen erdachte Hypothese bei dem Versuch, mit dem Problem der Existenz fertig zu werden.
(Sir Julian Huxley, engl. Biologe)
Welcher Religion ich bekenne? - Keine von allen, die du mir nennst. - Und warum keine? Aus Religion. (Friedrich Schiller)
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#464960) Verfasst am: 03.05.2006, 15:14    Titel: Re: Abschaffung des Jugendstrafrechts Antworten mit Zitat

Kritiker hat folgendes geschrieben:
GiordanoBruno hat folgendes geschrieben:
Hat auch lange sehr gut funktioniert, da Eltern das Korrektiv zum Staat und die Erziehung gebildet haben. Da hat es halt für den 13 Jährigen eine Woche Hausarrest geregnet, wenn er beim Schokoladenklauen erwischt wurde.
Heutzutage zucken Mama und Pappa oft mit den Schultern wenn die Polizei den Sprössling vorbeischickt, der gerade wieder einer Ommi die Handtasche gemobbst hat.


Das hört sich für mich an als würden die Eltern eine gewisse Mitschuld an dem späteren Verhalten haben.

Aha, dann sollte man sie auch dafür bestrafen?
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GiordanoBruno
...



Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 1516

Beitrag(#464984) Verfasst am: 03.05.2006, 15:35    Titel: Re: Abschaffung des Jugendstrafrechts Antworten mit Zitat

Kritiker hat folgendes geschrieben:

Das hört sich für mich an als würden die Eltern eine gewisse Mitschuld an dem späteren Verhalten haben.


Gut herrausgehört. Die Playstation als Schnuller und das Taschengeld als Gewissensberuhiger hat wenig mit Erziehung zu tun.
Das ist Gesellschaftlich akzeptierte Verwahrlosung.

Eltern sind für ihre Kinder Verantwortlich. Und wenn sie diese Verantwortung nciht Wahrnehmen muss es einen nicht Wunder, dass der Staat eingreift. In den USA können übrigens sogar Kinder wegen Mordes bestraft werden.
Soweit muss es nicht kommen oder? Nämlich dass man sie deswegen bestrafen muss und das sie einen solchen begehen...

gb
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#465008) Verfasst am: 03.05.2006, 15:51    Titel: Re: Abschaffung des Jugendstrafrechts Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat ja jetzt eine neue Partei gegründet, mit der er bei der nächsten Bürgerschaftswahl antreten will, die unter anderem die Abschaffung des Jugendstrafrechts zum Ziel hat, diese Absicht hatte Kusch ja bereits vor seinem Rauswurf (ist das rechtlich überhaupt so einfach möglich? Am Kopf kratzen ).
Wie ist die Meinung hier zu diesem Punkt?

Ich denke, Hamburger Politike rmit einsilbigen Namen (Kusch, Schill) scheinen grundsätzlich eine Macke zu haben.
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
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Beitrag(#465082) Verfasst am: 03.05.2006, 17:09    Titel: Re: Abschaffung des Jugendstrafrechts Antworten mit Zitat

GiordanoBruno hat folgendes geschrieben:
Hat auch lange sehr gut funktioniert, da Eltern das Korrektiv zum Staat und die Erziehung gebildet haben. Da hat es halt für den 13 Jährigen eine Woche Hausarrest geregnet, wenn er beim Schokoladenklauen erwischt wurde.


Oder wahlweise 25 Schläge mit dem Gürtel, weil jemand behauptet hat, er hätte Schokolade geklaut.

Nee nee, die Patrimonialgerichtsbarkeit (im wahrsten Sinne des Wortes) über Kinder war nie etwas gutes. Die Kehrseite der "Starfunmündigkeit" und der Verlagerung in die Familie ist nämlich auch das völlige Fehlen jeglicher Prozeßgrundrechte. Nix mit Verteidigung und keine Starfe ohne Schuld und so ...
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#465084) Verfasst am: 03.05.2006, 17:10    Titel: Re: Abschaffung des Jugendstrafrechts Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat ja jetzt eine neue Partei gegründet, mit der er bei der nächsten Bürgerschaftswahl antreten will, die unter anderem die Abschaffung des Jugendstrafrechts zum Ziel hat, diese Absicht hatte Kusch ja bereits vor seinem Rauswurf (ist das rechtlich überhaupt so einfach möglich? Am Kopf kratzen ).
Wie ist die Meinung hier zu diesem Punkt?

Ich denke, Hamburger Politike rmit einsilbigen Namen (Kusch, Schill) scheinen grundsätzlich eine Macke zu haben.


Eher Hamburger Juristen generell ...
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Kritiker
antireligiös



Anmeldungsdatum: 22.03.2006
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Beitrag(#465096) Verfasst am: 03.05.2006, 17:28    Titel: Re: Abschaffung des Jugendstrafrechts Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Aha, dann sollte man sie auch dafür bestrafen?


Nein doch habe diese eine gewisse Verantwortung die wenn sie diese nicht erfüllen unteranderem so etwas passieren kann. Es heißt ja zu Recht auf manchen Schildern "... Eltern haften für ihre Kinder"!!!
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göttertod
Atheist und Zweifelsäer



Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 1565
Wohnort: Freiburg

Beitrag(#465100) Verfasst am: 03.05.2006, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.daserste.de/maischberger/sendung_dyn~uid,s5jlfrajz2qgpm67nk6t4bng~cm.asp
(Stream zur Sendung)


Menschen bei Maischberger

Zitat:
SENDUNG VOM DIENSTAG, 25. APRIL 2006, 22.45 UHR

Ist die Justiz zu lasch: Warum schützen wir die Täter?


Richard Oetker

Vor knapp 30 Jahren wurde der Industriellensohn entführt und zwei Tage in einer engen Holzkiste eingesperrt. Er erlitt lebensgefährliche Verletzungen. "Ich leide ein Leben lang an den Folgen dieser Tat", sagt der 55-jährige Unternehmer, der sich für die Opferhilfe "Weißer Ring" engagiert. Während sich der Staat um die Täter kümmere, stünden die Opfer oft allein da.

"Weißer Ring"
Spendenkonto 343434,
Deutsche Bank Mainz,
BLZ 55070040




Prof. Reinhard Böttcher

"Der Gesetzgeber muss die Opferhilfe stärker unterstützen", mahnt der Vorsitzende der Opferschutzorganisation "Weißer Ring". Die Justiz dürfe sich nicht stärker um das Wohl der Täter als um das der Opfer sorgen. "Jahr für Jahr tragen Hunderttausende von Opfern Schäden an Leib und Seele davon", so der bayerische Richter.

"Weißer Ring"
Spendenkonto 343434,
Deutsche Bank Mainz,
BLZ 55070040



Karin Schubert

Im Streit um das Berliner "Ehrenmord-Urteil" sieht die Justizsenatorin "keine rechtliche Möglichkeit" für eine Ausweisung der türkischstämmigen Familie Sürücü. Zugleich fordert die SPD-Politikerin, der Sohn der ermordeten Hatun Sürücü müsse bei seiner Pflegefamilie bleiben. Hatun Sürücü war 2005 von ihrem jüngsten Bruder erschossen worden, weil ihm ihr westlicher Lebensstil missfiel.



Matthias Kock

Der Berliner Rechtsanwalt erwirkte den Freispruch für Alpaslan Sürücü, einen angeklagten Bruder der ermordeten Hatun Sürücü. "Wir können stolz sein auf unseren Rechtsstaat", kommentiert Kock das Urteil. Der Richter habe eine unpopuläre, aber gerechte Entscheidung getroffen.



Roger Kusch

Der frühere Hamburger Justizsenator und promovierte Jurist gilt als Hardliner. Er forderte die Abschaffung des Jugendstrafrechts und verschärfte die Haftbedingungen in den Gefängnissen der Hansestadt. "Haft muss wieder als Haft spürbar sein", verteidigte Kusch seine umstrittenen Maßnahmen.




Prof. Norbert Leygraf

Der Essener Medizinprofessor zählt zu den renommiertesten psychiatrischen Gerichtsgutachtern. Ob im Mordfall Metzler oder im Bochumer "Satanistenprozess": Leygrafs Täterbeurteilungen entscheiden oft über Strafmaß und vorzeitige Entlassung. Fehleinschätzungen kann er allerdings nicht ausschließen: "Niemand kann in die Zukunft schauen."

_________________
auf dass die Bücher von "Iain Banks" Wirklichkeit werden
The Jimmy Dore Show
jede Tradition ist es wert sich an sie zu erinnern, aber nicht jede Tradition ist es wert gelebt zu werden
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SoWhy
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Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS

Beitrag(#465107) Verfasst am: 03.05.2006, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Schwachfug. Konservative Politiker tendieren leider sehr schnell zu "Strafen, Strafen, Strafen!" ohne irgendwelche Gedanken an die Leute zu verschwenden, die damit bestraft werden. Wie wurde mal ermittelt: "1 Euro Prävention (oder in dem Fall Resozialisierung) jetzt spart 7 Euro Folgenbeseitigung später". Nur der gemeine Konservative (Politicus Conservativus) denkt immer nur an jetzt...
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Stop believing - start thinking.
Rise up, rise up!
Live a full life, 'cause when it's over, it's done!
So rise up, rise up! Dance and scream and love

(Cursive - Rise up! Rise up!)
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 6149

Beitrag(#465140) Verfasst am: 03.05.2006, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Abgestufte Strafverfolgung ist eine gute und wichtige Errungenschaft.
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Johnnyboy
Stück Scheiße



Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 2562
Wohnort: Babylon

Beitrag(#465141) Verfasst am: 03.05.2006, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Kein Strafrecht! Anarchie! freakteach
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"Das Leben des Starken erfüllt seinen Sinn, das des Schwachen seinen Zweck".
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Finril
-.-



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 1270

Beitrag(#465180) Verfasst am: 03.05.2006, 19:37    Titel: Re: Abschaffung des Jugendstrafrechts Antworten mit Zitat

GiordanoBruno hat folgendes geschrieben:
Finril hat folgendes geschrieben:


Ein Kind reift langsam zum Erwachsenen heran. Und kann mit gewissem Alter die Folgen gewisser Taten noch nicht absehen. Somit sind verminderte Strafen bis zu einem gewisser Alter sinnvoller, sonst können wir bald riesige Gefängnisse bauen. Zu diesem Reife Prozess gehört ein stetiges Wachsen von Pflichten und Rechten. Sollte man in diesem Reifeprozess Fehler begehen, so steigert sich auch hier das Strafmaß, je nach Alter(Bis 21). Und sollte dann dazulernen.

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Der unbekannte Gott
apolitischer Atheist



Anmeldungsdatum: 24.07.2003
Beiträge: 1595
Wohnort: Das alte Europa

Beitrag(#465469) Verfasst am: 04.05.2006, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

Das Jugendstrafrecht sollte bestehen bleiben, aber die Strafmündigkeit herabgesetzt werden, da die Täter immer jünger werden. Für wirklich schwere Delikte (Mord, Vergewaltigung) sollte ab 18 generell das Erwachsenenstrafrecht gelten mit allen Konsequenzen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#465475) Verfasst am: 04.05.2006, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

Was war eigentlich noch mal der Sinn des Jugendstrafrechts? Am Kopf kratzen

Vieleicht gucken wir noch mal genau nach (aber Alle einzeln, nicht "Alle für Einen" und nicht "Einer für Alle"), warum es das gibt, schalten den Kopf ein (wenn dieser mal nicht damit beschäftigt ist, den Regen davon abzuhalten in den Hals zu laufen) und dann posten wir hier wieder in diesen Thread.

Bis dann.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#465599) Verfasst am: 04.05.2006, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Das Jugendstrafrecht sollte bestehen bleiben, aber die Strafmündigkeit herabgesetzt werden, da die Täter immer jünger werden. Für wirklich schwere Delikte (Mord, Vergewaltigung) sollte ab 18 generell das Erwachsenenstrafrecht gelten mit allen Konsequenzen.


Warum?
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Der unbekannte Gott
apolitischer Atheist



Anmeldungsdatum: 24.07.2003
Beiträge: 1595
Wohnort: Das alte Europa

Beitrag(#466209) Verfasst am: 05.05.2006, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Das Jugendstrafrecht sollte bestehen bleiben, aber die Strafmündigkeit herabgesetzt werden, da die Täter immer jünger werden. Für wirklich schwere Delikte (Mord, Vergewaltigung) sollte ab 18 generell das Erwachsenenstrafrecht gelten mit allen Konsequenzen.

Warum?

Weil das Taten sind, die für andere Menschen schwerwiegendste Konsequenzen haben (Tod, lebenslanges Trauma). Das halte ich nicht für Dinge, die einfach unter Unreife und jugendlichen Leitsinn abgehakt werden sollten, bei Sachbeschädigungen o.Ä. ist das in Ordnung, aber schwerste Verbrechen sollten mE entsprechend bestraft werden.
Darüber hinaus haben die Menschen in der heutigen Zeit immer früher Erfahrungen und Kenntnisse, ist auch die körperliche Entwicklung immer weiter nach vorn gesetzt, daß das Jugendstrafrecht als solches eine gewisse Fragwürdigkeit bekommen hat. Der Unterschied zwischen 18 und 21 Jahren war früher weit größer als heute.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#466212) Verfasst am: 05.05.2006, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Der unbekannte Gott hat folgendes geschrieben:
Das Jugendstrafrecht sollte bestehen bleiben, aber die Strafmündigkeit herabgesetzt werden, da die Täter immer jünger werden. Für wirklich schwere Delikte (Mord, Vergewaltigung) sollte ab 18 generell das Erwachsenenstrafrecht gelten mit allen Konsequenzen.

Warum?

Weil das Taten sind, die für andere Menschen schwerwiegendste Konsequenzen haben (Tod, lebenslanges Trauma). Das halte ich nicht für Dinge, die einfach unter Unreife und jugendlichen Leitsinn abgehakt werden sollten, bei Sachbeschädigungen o.Ä. ist das in Ordnung, aber schwerste Verbrechen sollten mE entsprechend bestraft werden.
Darüber hinaus haben die Menschen in der heutigen Zeit immer früher Erfahrungen und Kenntnisse, ist auch die körperliche Entwicklung immer weiter nach vorn gesetzt, daß das Jugendstrafrecht als solches eine gewisse Fragwürdigkeit bekommen hat. Der Unterschied zwischen 18 und 21 Jahren war früher weit größer als heute.


Die Entscheidung Jugend/Erwachsenstrafrecht wrid auf Basis der Reife des Täters getroffen, die Schwere des Verbrechens hat damit nichts zu tun.
Außerdem KANN auch Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#466216) Verfasst am: 05.05.2006, 00:46    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Die Entscheidung Jugend/Erwachsenstrafrecht wrid auf Basis der Reife des Täters getroffen, die Schwere des Verbrechens hat damit nichts zu tun.
Außerdem KANN auch Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.


§ 105 I Nr.2 JGG. Die Tat kann sehr wohl eine Rolle spielen.
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spaghettus
Pastafarianer



Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark

Beitrag(#466295) Verfasst am: 05.05.2006, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
In den USA können übrigens sogar Kinder wegen Mordes bestraft werden.


Ganau, und kleine Jungen in Handschellen als Sexualtäter abgeführt werden, weil sie ihrer noch kleineren Schwester beim Pissen zugeguckt haben.

Thao hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Die Entscheidung Jugend/Erwachsenstrafrecht wrid auf Basis der Reife des Täters getroffen, die Schwere des Verbrechens hat damit nichts zu tun.
Außerdem KANN auch Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.


§ 105 I Nr.2 JGG. Die Tat kann sehr wohl eine Rolle spielen.



§ 105
[Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende]

(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr.1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn

2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.

Richtig, die Art, Umstände und Beweggründe einer Tat, wenn die eine typische Jugendverfehlung darstellt. Aber nicht die Schwere der Tat, und schon gar nicht des Verbrechens. Verbrechen sind Verbrechen, und keine Jugendverfehlungen.

Übrigens ist auch die Fragestellung bei der Umfrage falsch. Konkret "Nicht grundsätzlich, aber in Einzelfällen sollte eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht möglich sein." Das gilt bereits heute. Genau deshalb werden Gutachten erhoben, die die persönliche Reife des Angeklagten einschätzen.
_________________
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#466346) Verfasst am: 05.05.2006, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

spaghettus hat folgendes geschrieben:
Zitat:
In den USA können übrigens sogar Kinder wegen Mordes bestraft werden.


Ganau, und kleine Jungen in Handschellen als Sexualtäter abgeführt werden, weil sie ihrer noch kleineren Schwester beim Pissen zugeguckt haben.

Thao hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Die Entscheidung Jugend/Erwachsenstrafrecht wrid auf Basis der Reife des Täters getroffen, die Schwere des Verbrechens hat damit nichts zu tun.
Außerdem KANN auch Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.


§ 105 I Nr.2 JGG. Die Tat kann sehr wohl eine Rolle spielen.



§ 105
[Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende]

(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr.1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn

2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.

Richtig, die Art, Umstände und Beweggründe einer Tat, wenn die eine typische Jugendverfehlung darstellt. Aber nicht die Schwere der Tat, und schon gar nicht des Verbrechens. Verbrechen sind Verbrechen, und keine Jugendverfehlungen.

Übrigens ist auch die Fragestellung bei der Umfrage falsch. Konkret "Nicht grundsätzlich, aber in Einzelfällen sollte eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht möglich sein." Das gilt bereits heute. Genau deshalb werden Gutachten erhoben, die die persönliche Reife des Angeklagten einschätzen.


Erstens ist das die Vorschrift für 18-21jaährige. Unter 18 gilt immer Jugendstrafrecht.
Bei der Umfragefrage geht es darum, ob auch unter 18jährige nach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden sollen.

Zweitens: Auh ein Verbrechen kann eine "Jugendverfehlung" sein. Es geht hier nicht um die schwere der Tat, sondern um die Reife des Täters.

Drittens: Das Argument, eine Tat solle nicht nach Jugendstrafrecht bestraft werden, weil sie einem anderen Menschen schweren Schaden zugefügt habe, ist Rache pur. Was soll der Quatsch?
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Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 1516

Beitrag(#466392) Verfasst am: 05.05.2006, 11:14    Titel: Re: Abschaffung des Jugendstrafrechts Antworten mit Zitat

Finril hat folgendes geschrieben:

Eine Verschandlung meines Nicknamens. Bitte schämen. zornig


Mach ich.. Verlegen

gb
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spaghettus
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Anmeldungsdatum: 07.02.2006
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Beitrag(#466433) Verfasst am: 05.05.2006, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:

Erstens ist das die Vorschrift für 18-21jaährige. Unter 18 gilt immer Jugendstrafrecht.
Bei der Umfragefrage geht es darum, ob auch unter 18jährige nach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden sollen.

Dann wäre es schön gewesen, wenn das auch irgendwo erkennber gewesen wäre. So ist die Frage nun mal eindeutig irreführend.

caballito hat folgendes geschrieben:

Zweitens: Auh ein Verbrechen kann eine "Jugendverfehlung" sein. Es geht hier nicht um die schwere der Tat, sondern um die Reife des Täters.

Was nun, Verbrechen (also eine Tat, die sich ausschließlich aus dem Strafmaß und damit der Schwere der Tat bestimmt) oder Reife des Täters?
Kennst du ein Beispiel, wo ein Verbrechen als Jugendverfehlung, also eine aus jugendtypischem Verhalten heraus begangene Tat, behandelt wurde?


caballito hat folgendes geschrieben:

Drittens: Das Argument, eine Tat solle nicht nach Jugendstrafrecht bestraft werden, weil sie einem anderen Menschen schweren Schaden zugefügt habe, ist Rache pur. Was soll der Quatsch?

Falls das an mich geht, wo hätte ich solchen Quatsch behauptet?
_________________
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Beitrag(#466481) Verfasst am: 05.05.2006, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

spaghettus hat folgendes geschrieben:
Aber nicht die Schwere der Tat, und schon gar nicht des Verbrechens. Verbrechen sind Verbrechen, und keine Jugendverfehlungen.


Falsch, möchtest du das wirklich mit mir diskutieren? War u.a. mein Studienschwerpunkt zwinkern
Verbrechen können eine typische Jugendverfehlung sein.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#466483) Verfasst am: 05.05.2006, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

spaghettus hat folgendes geschrieben:
Kennst du ein Beispiel, wo ein Verbrechen als Jugendverfehlung, also eine aus jugendtypischem Verhalten heraus begangene Tat, behandelt wurde?



Die Rechtsprechung neigt dazu, gerade bei schwereren Straftaten Jugendstrafrecht anzuwenden, meist über § 105 I Nr.2 JGG.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#466497) Verfasst am: 05.05.2006, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

spaghettus hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:

Erstens ist das die Vorschrift für 18-21jaährige. Unter 18 gilt immer Jugendstrafrecht.
Bei der Umfragefrage geht es darum, ob auch unter 18jährige nach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden sollen.

Dann wäre es schön gewesen, wenn das auch irgendwo erkennber gewesen wäre. So ist die Frage nun mal eindeutig irreführend.


Dass das optionale Jufentrafrecht in Deutschland nur zwischen 18 und 21 gilt. ist eigentlich allgemein bekannt. Dass "Heranwachender" in diesem Sinen genau das bedeutet (und eben nicht Jugendlicher, zwar weniger, aber das war zum Verständnis eigentlich nicht nötig)

spaghettus hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:

Zweitens: Auh ein Verbrechen kann eine "Jugendverfehlung" sein. Es geht hier nicht um die schwere der Tat, sondern um die Reife des Täters.

Was nun, Verbrechen (also eine Tat, die sich ausschließlich aus dem Strafmaß und damit der Schwere der Tat bestimmt) oder Reife des Täters?
Kennst du ein Beispiel, wo ein Verbrechen als Jugendverfehlung, also eine aus jugendtypischem Verhalten heraus begangene Tat, behandelt wurde?


Tut mir leid, ich bin keine Urteilssammlung und besitze auch keine solche. Abere s liegt doch wohl auf der Hand.


spaghettus hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:

Drittens: Das Argument, eine Tat solle nicht nach Jugendstrafrecht bestraft werden, weil sie einem anderen Menschen schweren Schaden zugefügt habe, ist Rache pur. Was soll der Quatsch?

Falls das an mich geht, wo hätte ich solchen Quatsch behauptet?


Nein, das ging an den, der das Argument gebracht hat. Ist mit eigentlich egal, wers war.
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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spaghettus
Pastafarianer



Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark

Beitrag(#466538) Verfasst am: 05.05.2006, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
spaghettus hat folgendes geschrieben:
Aber nicht die Schwere der Tat, und schon gar nicht des Verbrechens. Verbrechen sind Verbrechen, und keine Jugendverfehlungen.


Falsch, möchtest du das wirklich mit mir diskutieren? War u.a. mein Studienschwerpunkt zwinkern
Verbrechen können eine typische Jugendverfehlung sein

Die Rechtsprechung neigt dazu, gerade bei schwereren Straftaten Jugendstrafrecht anzuwenden, meist über § 105 I Nr.2 JGG..


Wollte ich nicht mit dir diskutieren. Mir ging es nicht um theoretische Möglichkeiten, sondern um die gängige Praxis. Mir ist in meiner mehr als 10jährigen Praxis als Schöffe beim Jugendrichter und in der Jugendstrafkammer so ein Fall noch nicht begegnet. Deshalb hätte ich gern ein Beispiel gehabt. Falls du bei deinem Studium auf ein solches gestoßen bist, her damit.
Aber letztlich würde dass doch auch bedeuten, dass die Anwendung von Jugendstrafrecht nicht von der Schwere der Tat abhängig ist, und das wars ja, was ich sagen wollte.

caballito hat folgendes geschrieben:
spaghettus hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:

Zweitens: Auh ein Verbrechen kann eine "Jugendverfehlung" sein. Es geht hier nicht um die schwere der Tat, sondern um die Reife des Täters.

Was nun, Verbrechen (also eine Tat, die sich ausschließlich aus dem Strafmaß und damit der Schwere der Tat bestimmt) oder Reife des Täters?
Kennst du ein Beispiel, wo ein Verbrechen als Jugendverfehlung, also eine aus jugendtypischem Verhalten heraus begangene Tat, behandelt wurde?


Tut mir leid, ich bin keine Urteilssammlung und besitze auch keine solche. Abere s liegt doch wohl auf der Hand.

Für mich halt nicht. Aber andere Hände, andere Inhalte.
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goldberg
Sonnendecker



Anmeldungsdatum: 20.04.2006
Beiträge: 63

Beitrag(#466579) Verfasst am: 05.05.2006, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

So beifallheischend und stammwählermobilisierend Kuschs Forderung auch ist: Dass das Jungendstrafrecht zumindest extrem verschärft werden müsse, stand schon im letzten CDU-Wahlprogramm. Beides ist nur Ausdruck einer politischen Grundhaltung in diesem Land: Probleme nicht bei ihrer Wurzel anzupacken, sondern hübsch an den Symptomen rumzudoktern.
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