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Strafantrag gegen Heye

 
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#482448) Verfasst am: 24.05.2006, 22:29    Titel: Strafantrag gegen Heye Antworten mit Zitat

Gegen den Ex-Regierungssprecher Heye, der mit der Debatte über No-Go-Areas in Ostdeutschland für Aufruhr sorgte, wurde von zwei Neuruppiner Anwälten Strafantrag wegen Volksverhetzung eingereicht.

Quellen: Der Tagesspiegel, Märkische Allgemeine und Spiegel

Zitat:
Die Äußerungen von Herrn Heye sind geeignet, Teile der Bevölkerung im Land Brandenburg zu verleumden. Als Brandenburger fühlen wir uns von Herrn Heye in unserer Menschenwürde angegriffen, da er davon auszugehen scheint, dass wir in unserem Bundesland das Grundgesetz nicht respektieren und außerhalb der Rechtsstaatlichkeit stehen

Pillepalle


T.


Zuletzt bearbeitet von Sehwolf am 26.05.2006, 01:09, insgesamt einmal bearbeitet
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Ralf Rudolfy
Auf eigenen Wunsch deaktiviert.



Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#482450) Verfasst am: 24.05.2006, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Was für ein Quatsch.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Finril
-.-



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 1270

Beitrag(#482486) Verfasst am: 25.05.2006, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Was für ein Quatsch.


Lachen
_________________
Ein Geist wer seine Pflichten nicht erfüllt kann nicht frei sein.
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Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#482520) Verfasst am: 25.05.2006, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Bild-Zeitung...

Sehr irreführende Quellenangabe. Man zitiert die Ausgangsquelle.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#482529) Verfasst am: 25.05.2006, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

was sind das denn für juristen?
sie wissen genau das sie damit nicht durchkommen.
also ist das lediglich futter für die presse, die es auch begierig aufsaugt.

ekelhaft. schäbig.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!


Zuletzt bearbeitet von L.E.N. am 25.05.2006, 18:47, insgesamt einmal bearbeitet
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AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#482544) Verfasst am: 25.05.2006, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben:
ekelhaft. schäbig.


Juristen halt. Was ich da schon Stories von meiner Freundin gehört habe...
_________________
“Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#482577) Verfasst am: 25.05.2006, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Bild-Zeitung...
Sehr irreführende Quellenangabe. Man zitiert die Ausgangsquelle.

Ausnahmsweise hast du da mal recht zwinkern

Problem: In Bild-Online findet sich nichts davon. Anscheinend hat die dpa eine Vorab-Meldung der Bild veröffentlicht. Möglicherweise hat die Bild die Meldung dann doch nicht gebracht. Kann ich natürlich nicht beurteilen, weil ich die Bild nicht lese.
Eine Ente ist es dennoch nicht: Am Mittwoch abend in Quer gefragt auf SWR nahm einer der beiden Anwälte, Peter Supranowitz, an einer Debatte teil: Titel: "Braune Karte für Deutschland - Schlagen uns rechte Hooligans die WM kaputt?" Dort bestätigte er auch die Bild-Meldung. Mit dabei Broder, Altmaier und Roth. Die Sendung kann man sich dort auch als RealVideo ansehen.

Zitat aus der Sendung:
RA Peter Supranowitz hat folgendes geschrieben:
Der Straftatbestand der Volksverhetzung ist erfüllt, wenn man eine Bevölkerungsgruppe oder Teile der Bevölkerung dadurch verleumdet, dass man ihnen Straftaten unterstellt. Das sagt Heye ganz dezidiert. Herr Heye sagt […] komplette Gemeinden […] das sind ganze Orte […] in Brandenburg darf man nicht betreten sonst kommt man nicht mehr lebend heraus. Das ist in der Kurzfassung der §130 des StGB.


Pillepalle


T.

Edit: Broder hat in der Sendung ein paar herrliche Spürche abgelassen, werde sie später mal abtippen
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Zumsel
registrierter User



Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 4667

Beitrag(#482713) Verfasst am: 25.05.2006, 18:29    Titel: Re: Strafantrag gegen Heye Antworten mit Zitat

Der Tagesspiegel ist aber nicht die Taz!
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Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#482846) Verfasst am: 26.05.2006, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe immer recht. Ok, mit Lafontaine hast du mich mal gekriegt, hab auch übertrieben, soviel Mist schreibst du gar nicht, wie ich in letzter Zeit festgestellt habe, also nachträglich sorry dafür.
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#482857) Verfasst am: 26.05.2006, 01:25    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Ich habe immer recht. Ok, mit Lafontaine hast du mich mal gekriegt, hab auch übertrieben, soviel Mist schreibst du gar nicht, wie ich in letzter Zeit festgestellt habe, also nachträglich sorry dafür.


Du denkst aber nicht, dass wir deswegen jetzt automatische dicke Freunde werden, oder? zwinkern


T.

Edit: aber immerhin........... wer weiss? Geschockt


Zuletzt bearbeitet von Sehwolf am 26.05.2006, 01:41, insgesamt 5-mal bearbeitet
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#482862) Verfasst am: 26.05.2006, 01:38    Titel: Re: Strafantrag gegen Heye Antworten mit Zitat

Zumsel hat folgendes geschrieben:
Der Tagesspiegel ist aber nicht die Taz!


Verlegen

Sorry. Hab's korrigiert.


T.
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