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BVerfG: Staatsbürgerschaft-Urteil
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#482457) Verfasst am: 24.05.2006, 22:53    Titel: BVerfG: Staatsbürgerschaft-Urteil Antworten mit Zitat

BVerfG hat entschieden:
Wer sich durch falsche Angaben bei der Einbürgerung die Staatsbürgerschaft erschleicht, dem darf sie aberkannt werden.

Was geschieht mit dem Mann?
Wird er jetzt abgeschoben?
Wenn ja, wohin, da er jetzt möglicherweise staatenlos ist?

Zitat:
Allerdings gab der Zweite Senat dem Gesetzgeber den Auftrag, die Konsequenzen einer nachträglichen Ausbürgerung für die Kinder und den Ehepartner zu regeln, die - ohne selbst beteiligt zu sein - von dem Schwindel profitiert haben und ebenfalls Deutsche geworden sind. Bisher fehlt eine solche Regelung.


Wie könnte ein solche gesetzliche Regelung aussehen?
Auch für Ehegatten und Kinder gilt ja mE eine Frist von mindestens 3 Jahren dauerhaften Aufenthaltes in Deutschland bevor die Einbürgerung beantragt werden kann.
Schiebt man nur den Mann ab, wird die Familie zum dauerhaften Sozialfall!


Fragen über Fragen!


T.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#482459) Verfasst am: 24.05.2006, 22:56    Titel: Re: BVerfG: Staatsbürgerschaft-Urteil Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
BVerfG hat entschieden:
Wer sich durch falsche Angaben bei der Einbürgerung die Staatsbürgerschaft erschleicht, dem darf sie aberkannt werden.

Was geschieht mit dem Mann?
Wird er jetzt abgeschoben?
Wenn ja, wohin, da er jetzt möglicherweise staatenlos ist?
.

Es ist rechtswidrig, jemandem die Staatsbürgerschaft abzuerkenne, wenn dieser dadurch staatenlos wird.
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AdvocatusDiaboli
Öffentlicher Mobber



Anmeldungsdatum: 12.08.2003
Beiträge: 26397
Wohnort: München

Beitrag(#482460) Verfasst am: 24.05.2006, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin für behalten!

Kluge Leute braucht das Land - und wer es schafft einen deutschen Beamten zu narren... zwinkern
_________________
Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#482462) Verfasst am: 24.05.2006, 23:02    Titel: Re: BVerfG: Staatsbürgerschaft-Urteil Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Es ist rechtswidrig, jemandem die Staatsbürgerschaft abzuerkenne, wenn dieser dadurch staatenlos wird.


Ich weiss!
Ich weiss aber nicht, ob das im konkreten Falle zutrifft, deshalb schrieb ich "möglicherweise".

SpiegelOnline hat folgendes geschrieben:
Scharfe Kritik aus der Linksfraktion
Der SPD-Politiker Edathy kritisierte indes, dass das Urteil in der Konsequenz bedeute, dass die Staatenlosigkeit der Betroffenen hingenommen werde: "Es scheint mir eine enorme Härte, jemanden in den Zustand der Staatenlosigkeit zu werfen", sagte er SPIEGEL ONLINE. Man müsse prüfen, ob dies Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte widerspreche. Das Problem werde nicht zuletzt dadurch aufgeworfen, dass die deutschen Behörden erwarteten, dass ein Einbürgerungswilliger seinen alten Pass abgibt. Wäre das anders, so Edathy, bliebe den Betroffenen wenigstens ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit.


Anscheinend wird das Urteil also so interpretiert.



T.
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matthias
Gefährder



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1386
Wohnort: Rechts der Böhme

Beitrag(#482463) Verfasst am: 24.05.2006, 23:07    Titel: Re: BVerfG: Staatsbürgerschaft-Urteil Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Es ist rechtswidrig, jemandem die Staatsbürgerschaft abzuerkenne, wenn dieser dadurch staatenlos wird.


Ich weiss!
Ich weiss aber nicht, ob das im konkreten Falle zutrifft, deshalb schrieb ich "möglicherweise".

SpiegelOnline hat folgendes geschrieben:
Scharfe Kritik aus der Linksfraktion
Der SPD-Politiker Edathy kritisierte indes, dass das Urteil in der Konsequenz bedeute, dass die Staatenlosigkeit der Betroffenen hingenommen werde: "Es scheint mir eine enorme Härte, jemanden in den Zustand der Staatenlosigkeit zu werfen", sagte er SPIEGEL ONLINE. Man müsse prüfen, ob dies Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte widerspreche. Das Problem werde nicht zuletzt dadurch aufgeworfen, dass die deutschen Behörden erwarteten, dass ein Einbürgerungswilliger seinen alten Pass abgibt. Wäre das anders, so Edathy, bliebe den Betroffenen wenigstens ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit.


Anscheinend wird das Urteil also so interpretiert.

T.


Die Pressemitteilung ist eindeutig:

Zitat:
2. Auch der in Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG verankerte Schutz vor
Staatenlosigkeit steht der Rücknahme der Einbürgerung des
Beschwerdeführers nicht entgegen.

Die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung daran scheitern zu
lassen, dass der Betroffene dadurch möglicherweise staatenlos wird,
läge so eindeutig außerhalb des Sinns und Zwecks der Vorschrift, dass
der insoweit überschießende Wortlaut für die Auslegung nicht
maßgeblich sein kann. Der Schaffung des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG lag
die Absicht zugrunde, sich in Abgrenzung von der
nationalsozialistischen Ausbürgerungspolitik und den Ausbürgerungen,
von denen Deutsche im Zuge der Vertreibungen betroffen waren, an
völkerrechtliche Bestrebungen zur Bekämpfung der Staatenlosigkeit
anzuschließen. Mit dieser Zielsetzung ist die Inkaufnahme von
Staatenlosigkeit im Fall der Rücknahme einer erschlichenen
Einbürgerung vereinbar. Es gab und gibt weder einen allgemeinen
Grundsatz des Völkerrechts noch eine die Bundesrepublik Deutschland
bindende völkerrechtliche Vereinbarung, die die Inkaufnahme von
Staatenlosigkeit in einem solchen Fall ausschließen. In den
völkerrechtlichen Vereinbarungen wird Staatenlosigkeit gerade für den
Fall der Rücknahme erschlichener Einbürgerungen ausdrücklich
hingenommen.

In diesem Punkt ist die Entscheidung mit 6:2 Stimmen ergangen.

_________________
2008 – Jahr der Mathematik
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#482467) Verfasst am: 24.05.2006, 23:12    Titel: Re: BVerfG: Staatsbürgerschaft-Urteil Antworten mit Zitat

matthias hat folgendes geschrieben:
Die Pressemitteilung ist eindeutig


Danke. Ich war zu faul Verlegen

Nochmal zurück zu meiner Frage bzgl. der Abschiebung des Betreffenden und dem Schicksal seiner Famile. Gibt es da auch schon Verlautbarungen, Vermutungen, Erkenntnisse der weiteren Vorgänge?

T.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#482471) Verfasst am: 24.05.2006, 23:25    Titel: Re: BVerfG: Staatsbürgerschaft-Urteil Antworten mit Zitat

Pressemtiteilung hat folgendes geschrieben:
Mit dieser Zielsetzung ist die Inkaufnahme von
Staatenlosigkeit im Fall der Rücknahme einer erschlichenen
Einbürgerung vereinbar.


Nach dem Zweck einer Regelnung zu fragen wenn amns ie auslegt, ist oftmals notwendig. Aber hier handelt man direkt gegen den Wortlaut, dass ist gerade bei Grundrechten irrsinnig.
Ich glaube kaum, dass dass Urteil in der Literatur breite Zustimmung finden wird.
solch Unsinn!
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#482472) Verfasst am: 24.05.2006, 23:27    Titel: Re: BVerfG: Staatsbürgerschaft-Urteil Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Nach dem Zweck einer Regelnung zu fragen wenn amns ie auslegt, ist oftmals notwendig. Aber hier handelt man direkt gegen den Wortlaut, dass ist gerade bei Grundrechten irrsinnig. Ich glaube kaum, dass dass Urteil in der Literatur breite Zustimmung finden wird.
solch Unsinn!


Wenn man der Berichterstattung im Spiegel und im TV glauben kann, wurde es in Unionskreisen mit großer Zustimmung zur Kenntnis genommen.



T.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#482475) Verfasst am: 24.05.2006, 23:39    Titel: Re: BVerfG: Staatsbürgerschaft-Urteil Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:


Wenn man der Berichterstattung im Spiegel und im TV glauben kann, wurde es in Unionskreisen mit großer Zustimmung zur Kenntnis genommen.

Ist trotzdem bescheuert. Böse

Wenn ich diese Unionsaussagen geprüft habe, melde ich mich zurück, so sehr können die sich unmöglich irren.
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#482500) Verfasst am: 25.05.2006, 01:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ui, wenn die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden kann, dann solte das jetzt vor allem erstmal mit Verfassungsfeinden gemacht werden.

Nazis die Staatsbürgerschaft aberkennen Let's Rock
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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chiring
Asatru



Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 1694
Wohnort: Westfalen

Beitrag(#482510) Verfasst am: 25.05.2006, 04:10    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Ui, wenn die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden kann, dann solte das jetzt vor allem erstmal mit Verfassungsfeinden gemacht werden.

Nazis die Staatsbürgerschaft aberkennen Let's Rock


Ausländischen Äpfeln kann man die Staatsbürgerschaft verweigern (oder u.U. auch wieder entziehen), inländischen Birnen kann man die staatsbürgerlichen Rechte entziehen - wie man z.B. beim Neonazi Michael Kühnen ja zu Recht auch gemacht hatte.
Es sollte beides deutlich konsequenter angewendet werden im Sinne des Friedens der Gesellschaft.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#482521) Verfasst am: 25.05.2006, 09:20    Titel: Re: BVerfG: Staatsbürgerschaft-Urteil Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Pressemtiteilung hat folgendes geschrieben:
Mit dieser Zielsetzung ist die Inkaufnahme von
Staatenlosigkeit im Fall der Rücknahme einer erschlichenen
Einbürgerung vereinbar.


Nach dem Zweck einer Regelnung zu fragen wenn amns ie auslegt, ist oftmals notwendig. Aber hier handelt man direkt gegen den Wortlaut, dass ist gerade bei Grundrechten irrsinnig.
Ich glaube kaum, dass dass Urteil in der Literatur breite Zustimmung finden wird.
solch Unsinn!


Aber Xamanoth, du kleiner Rebell!

"Überschießender Wortlaut", da hat sich jemand richtig Mühe gegeben mit der Begründung! Lachen

Die Rechtsprechung des BVerfG ist politische Rechtsprechung, die CDU hat sich im BVerfG die Mehrheit gesichert, was soll man von deren Urteilen also erwarten. Man traut sich sogar, mit derart fadenscheinigen Begründungen die Wortlautgrenze zu sprengen.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#482522) Verfasst am: 25.05.2006, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

chiring hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Ui, wenn die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden kann, dann solte das jetzt vor allem erstmal mit Verfassungsfeinden gemacht werden.

Nazis die Staatsbürgerschaft aberkennen Let's Rock


Ausländischen Äpfeln kann man die Staatsbürgerschaft verweigern (oder u.U. auch wieder entziehen), inländischen Birnen kann man die staatsbürgerlichen Rechte entziehen - wie man z.B. beim Neonazi Michael Kühnen ja zu Recht auch gemacht hatte.
Es sollte beides deutlich konsequenter angewendet werden im Sinne des Friedens der Gesellschaft.


Gehörst du auch zum Eichen-Club?
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#482527) Verfasst am: 25.05.2006, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

chiring hat folgendes geschrieben:

Ausländischen Äpfeln kann man die Staatsbürgerschaft u.U. auch wieder entziehen

Quatsch.

Zitat:
, inländischen Birnen kann man die staatsbürgerlichen Rechte entziehen - wie man z.B. beim Neonazi Michael Kühnen ja zu Recht auch gemacht hatte.

Auch Quatsch.

Zitat:
Es sollte beides deutlich konsequenter angewendet werden im Sinne des Friedens der Gesellschaft.

Siehe oben.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#482558) Verfasst am: 25.05.2006, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Erstaunlich, welcher Unfug hier verbreitet wird. Dem Mann stand die Staatsbürgerschaft von Anfang an nicht zu. Er hat sie sich durch eine Betrugshandlung erschlichen. Wird die Erteilung der Staatsbürgerschaft aus diesem Grunde rückgängig gemacht, ist das kein Entzug, sondern die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes. - Oder soll jetzt jeder Betrüger das erschwindelte Gut, das er anderen aus der Tasche gezogen hat, behalten dürfen? Wo kommen wir hin, wenn sich jeder Ganove durch Lügen den deutschen Pass verschaffen kann?
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#482564) Verfasst am: 25.05.2006, 11:31    Titel: Re: BVerfG: Staatsbürgerschaft-Urteil Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
matthias hat folgendes geschrieben:
Die Pressemitteilung ist eindeutig


Danke. Ich war zu faul Verlegen

Nochmal zurück zu meiner Frage bzgl. der Abschiebung des Betreffenden und dem Schicksal seiner Famile. Gibt es da auch schon Verlautbarungen, Vermutungen, Erkenntnisse der weiteren Vorgänge?

T.


Vermutlich darf er eh bleiben, weil er mit einer Deutschen verheiratet ist.
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#482580) Verfasst am: 25.05.2006, 12:55    Titel: Re: BVerfG: Staatsbürgerschaft-Urteil Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Vermutlich darf er eh bleiben, weil er mit einer Deutschen verheiratet
ist.


Pressemitteilung BVG hat folgendes geschrieben:
Der Beschwerdeführer stammt aus Nigeria. Nachdem seine Ehefrau bereits 1997 durch Einbürgerung deutsche Staatsangehörige geworden war, beantragte im November 1999 auch er seine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Dabei gab er an, bei einer Firma in Hanau beschäftigt zu sein, und legte eine auf seinen Namen ausgestellte Bescheinigung der Firma über das Bestehen dieses Arbeitsverhältnisses vor. Am 9. Februar 2000 wurde er eingebürgert.

Hätte er dann nicht nach Ablauf der 3-Jahres-Frist ohnehin als Ehegatte eingebürgert werden können?

T.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#482582) Verfasst am: 25.05.2006, 13:04    Titel: Re: BVerfG: Staatsbürgerschaft-Urteil Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Vermutlich darf er eh bleiben, weil er mit einer Deutschen verheiratet
ist.


Pressemitteilung BVG hat folgendes geschrieben:
Der Beschwerdeführer stammt aus Nigeria. Nachdem seine Ehefrau bereits 1997 durch Einbürgerung deutsche Staatsangehörige geworden war, beantragte im November 1999 auch er seine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Dabei gab er an, bei einer Firma in Hanau beschäftigt zu sein, und legte eine auf seinen Namen ausgestellte Bescheinigung der Firma über das Bestehen dieses Arbeitsverhältnisses vor. Am 9. Februar 2000 wurde er eingebürgert.

Hätte er dann nicht nach Ablauf der 3-Jahres-Frist ohnehin als Ehegatte eingebürgert werden können?

T.


Das mit den 3 Jahren ist noch nicht so lange. Bis vor kurzem war 3 Jahre die Frist für eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis bei binationalen Ehen. Das wurde mittlerweile auf 2 Jahre verkürzt.

Wann man früher dann die Staatsbürgerschaft erwerben konnte, weiß ich nicht.
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chiring
Asatru



Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 1694
Wohnort: Westfalen

Beitrag(#482661) Verfasst am: 25.05.2006, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:

Wird die Erteilung der Staatsbürgerschaft aus diesem Grunde rückgängig gemacht, ist das kein Entzug, sondern die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes.


Stimmt, wie das in Holland bei Hirsin Ali gemacht wurde – rechtlich korrekt und dennoch völlig falsch.
Da muß ich mich korrigieren, man kann nicht u.U. die Staatsbürgerschaft entziehen.

Leider. Denn es ist rechtlich nicht entsprechend sanktionierbar wenn Familie Sürücü beschließt ihre Tochter aus Ehrengründen umzubringen wenn sie die deutsche Staatbürgerschaft besitzen. (Was ich nicht weiß).
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#482682) Verfasst am: 25.05.2006, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

chiring hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:

Wird die Erteilung der Staatsbürgerschaft aus diesem Grunde rückgängig gemacht, ist das kein Entzug, sondern die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes.

Stimmt, wie das in Holland bei Hirsin Ali gemacht wurde – rechtlich korrekt und dennoch völlig falsch.
Da muß ich mich korrigieren, man kann nicht u.U. die Staatsbürgerschaft entziehen.

Leider. Denn es ist rechtlich nicht entsprechend sanktionierbar wenn Familie Sürücü beschließt ihre Tochter aus Ehrengründen umzubringen wenn sie die deutsche Staatbürgerschaft besitzen. (Was ich nicht weiß).

Verstehe ich das richtig: Du möchtest Staatsbürger 2. Klasse, die jederzeit wieder ausgebürgert werden können? Oder möchtest Du das bei allen Staatsbürgern anwenden?
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#482708) Verfasst am: 25.05.2006, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

chiring hat folgendes geschrieben:

Leider. Denn es ist rechtlich nicht entsprechend sanktionierbar wenn Familie Sürücü beschließt ihre Tochter aus Ehrengründen umzubringen wenn sie die deutsche Staatbürgerschaft besitzen. (Was ich nicht weiß).


Wieso nicht sanktionierbar? Nach meinem Verständnis ist das Mord.
Und wenn ein Deutscher einen Deutschen ermordet, dann iwird er nicht ausgewiesen, sondern kommt in den Knast.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#482742) Verfasst am: 25.05.2006, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
chiring hat folgendes geschrieben:

Leider. Denn es ist rechtlich nicht entsprechend sanktionierbar wenn Familie Sürücü beschließt ihre Tochter aus Ehrengründen umzubringen wenn sie die deutsche Staatbürgerschaft besitzen. (Was ich nicht weiß).


Wieso nicht sanktionierbar? Nach meinem Verständnis ist das Mord.
Und wenn ein Deutscher einen Deutschen ermordet, dann iwird er nicht ausgewiesen, sondern kommt in den Knast.


Sehr richtig Xamanoth!

Die deutsche Staatsbuergerschaft ist in einem solchen Fall die Voraussetzung, dass eine entsprechende Handlung in jedem Falle von einem deutschen Gericht bestraft werden kann! Waeren die betreffenden Leute keine deutschen Staatsbuerger, dann koennten Sie der deutschen Gerichtsbarkeit dadurch entgehen, dass sie den Mord weaehrend eines "Urlaubs" im Ausland begehen. Fuer Straftaten von Auslaendern an Auslaendern im Ausland sind deutsche Gerichte naemlich nicht zustaendig, sonst koennte ja auch jeder Tepichhaendler im Basar von Absurdistan seine Rechtshaendel der deutschen Justiz aufhalsen....

Gruss, Bernie
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#482844) Verfasst am: 26.05.2006, 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:
Erstaunlich, welcher Unfug hier verbreitet wird. Dem Mann stand die Staatsbürgerschaft von Anfang an nicht zu. Er hat sie sich durch eine Betrugshandlung erschlichen. Wird die Erteilung der Staatsbürgerschaft aus diesem Grunde rückgängig gemacht, ist das kein Entzug, sondern die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes. - Oder soll jetzt jeder Betrüger das erschwindelte Gut, das er anderen aus der Tasche gezogen hat, behalten dürfen? Wo kommen wir hin, wenn sich jeder Ganove durch Lügen den deutschen Pass verschaffen kann?


Wortlautgrenze. Du hast doch Verwaltungsrecht gelernt, oder nicht? Also solltest du genug juristisches Rüstzeug haben, die Problematik zu erkennen.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#482884) Verfasst am: 26.05.2006, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde sagen, Betrug macht eine Sache nichtig.

Jedoch sollte in diesem besonderen Fall der bewilligende Staat auch eine besondere Sorgfalts- und Prüfpflicht haben, da er gleichzeitig verlangt, dass die andere Staatsbürgerschaft abgegeben wird. Und der Betrüger dann staatenlos ist.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#482887) Verfasst am: 26.05.2006, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Ich würde sagen, Betrug macht eine Sache nichtig.

Jedoch sollte in diesem besonderen Fall der bewilligende Staat auch eine besondere Sorgfalts- und Prüfpflicht haben, da er gleichzeitig verlangt, dass die andere Staatsbürgerschaft abgegeben wird. Und der Betrüger dann staatenlos ist.

Grundsätzlihc ist das auch so. nur4 ist hier fraglich, ob diese Aberkennung Konforem mit ARt 16 ist - also die klare Aussage, dass die Staatenlosigkeit in keinem Fall zu verhängen ist.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#482904) Verfasst am: 26.05.2006, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Ich würde sagen, Betrug macht eine Sache nichtig.

Jedoch sollte in diesem besonderen Fall der bewilligende Staat auch eine besondere Sorgfalts- und Prüfpflicht haben, da er gleichzeitig verlangt, dass die andere Staatsbürgerschaft abgegeben wird. Und der Betrüger dann staatenlos ist.

Grundsätzlihc ist das auch so. nur4 ist hier fraglich, ob diese Aberkennung Konforem mit ARt 16 ist - also die klare Aussage, dass die Staatenlosigkeit in keinem Fall zu verhängen ist.


Eben deshalb die Sorgfaltspflicht des Staates. So etws sollte nicht passieren.

Und als Strafe könnte man sich auch mehr einfallen lassen, als die Aberkennung. Zum Beispiel das zeitweise ruhen lassen der Staatsbürgerschaftsrechte - eine Bewährungszeit - mit gleichzeitigem Aufenthaltsrecht. Wohin soll ein Staatenloser auch abgeschoben werden? Kein Land ist zur Aufnahme verpflichtet.
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#482966) Verfasst am: 26.05.2006, 12:33    Titel: Re: BVerfG: Staatsbürgerschaft-Urteil Antworten mit Zitat

Darf ich nochmal auf meine Eingangsfrage zurückkommen:
Wie hat man sich die gesetzliche Regelung vorzustellen, zu der das BVG den Gesetzgeber in seinem Urteil auffordert.

Und nebenbei:
Tagesschau hat folgendes geschrieben:
In Deutschland wurden seit 2002 rund 420.000 Ausländer eingebürgert. In nur 84 Fällen wurden die Bescheide wegen Täuschung rechtskräftig zurückgenommen.

Sind das alle ähnliche Fälle? Sind die 84 jetzt alle staatenlos?

T.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#482985) Verfasst am: 26.05.2006, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Raphael hat folgendes geschrieben:
Erstaunlich, welcher Unfug hier verbreitet wird. Dem Mann stand die Staatsbürgerschaft von Anfang an nicht zu. Er hat sie sich durch eine Betrugshandlung erschlichen. Wird die Erteilung der Staatsbürgerschaft aus diesem Grunde rückgängig gemacht, ist das kein Entzug, sondern die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes. - Oder soll jetzt jeder Betrüger das erschwindelte Gut, das er anderen aus der Tasche gezogen hat, behalten dürfen? Wo kommen wir hin, wenn sich jeder Ganove durch Lügen den deutschen Pass verschaffen kann?


Wortlautgrenze. Du hast doch Verwaltungsrecht gelernt, oder nicht? Also solltest du genug juristisches Rüstzeug haben, die Problematik zu erkennen.



Sehr richtig. Eben auf Grund meiner Ausbildung weiß ich, wovon ich rede. Das GG verbietet den Entzug rechtmäßig erworbener Staatsbürgerschaft durch einen staatlichen Willkürakt. Mehr steht da nicht, und das hat das Bundesverfassungsgericht für all jene klargestellt, die glauben, jeder Lügner und Betrüger könne sich "rechtmäßig" und auf Dauer die deutsche Staatsangehörigkeit erschwindeln.
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#482988) Verfasst am: 26.05.2006, 13:11    Titel: Re: BVerfG: Staatsbürgerschaft-Urteil Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Darf ich nochmal auf meine Eingangsfrage zurückkommen:
Wie hat man sich die gesetzliche Regelung vorzustellen, zu der das BVG den Gesetzgeber in seinem Urteil auffordert.

Und nebenbei:
Tagesschau hat folgendes geschrieben:
In Deutschland wurden seit 2002 rund 420.000 Ausländer eingebürgert. In nur 84 Fällen wurden die Bescheide wegen Täuschung rechtskräftig zurückgenommen.

Sind das alle ähnliche Fälle? Sind die 84 jetzt alle staatenlos?

T.



Ist das erheblich? Wichtig ist vielmehr, dass die 99.98%, die sich rechtmäßig verhalten haben, nicht auf eine Stufe gestellt werden dürfen mit den 0.02% Betrügern. Werden diese Typen staatenlos, weil sie sich die deutsche Staatsangehörigkeit herbei- und die bisherige eigene weggelogen haben, so haben sie das selbst zu vertreten. Soll der deutsche Staat etwa als Vollkaskoversicherung fungieren für diejenigen, die seine Gesetze brechen?
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Cato
Der Freund der Bösen



Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 970
Wohnort: Wolkenkuckucksheim

Beitrag(#483152) Verfasst am: 26.05.2006, 17:53    Titel: Re: BVerfG: Staatsbürgerschaft-Urteil Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Pressemtiteilung hat folgendes geschrieben:
Mit dieser Zielsetzung ist die Inkaufnahme von
Staatenlosigkeit im Fall der Rücknahme einer erschlichenen
Einbürgerung vereinbar.


Nach dem Zweck einer Regelnung zu fragen wenn amns ie auslegt, ist oftmals notwendig. Aber hier handelt man direkt gegen den Wortlaut, dass ist gerade bei Grundrechten irrsinnig.
Ich glaube kaum, dass dass Urteil in der Literatur breite Zustimmung finden wird.
solch Unsinn!



Nun ja, die Literatur dürfte hier die Verwaltungen und Gerichte wenig kümmern – sofern nicht ein europäischer Gerichtshof durch selbige dazu gebracht wird, dem Verfassungsgericht hier zu widersprechen; wobei ich dem Urteil eigentlich eher zustimmend gegenüber stehe – in der Praxis sollte man aber nachsichtig sein, sollte ein rechtschaffener Mensch mal etwas geschwindelt haben...
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Im Übrigen bin ich dafür, dass der Monotheismus zerstört werden muss.
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