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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#498824) Verfasst am: 16.06.2006, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Wenn es euch beruhigt, ich bin allerdings dafür die Kosten einer Erstabmahnung drastisch zu senken, zwar Streitwertgekoppelt, aber drastische Senkung. Allerdings darf man dann auch keine inhaltlichen Anforderungen an Erstabmahnungen stellen!

Ja auf 0€. So wie in anderen EU-Ländern auch.



0 € ist unangemessen, denn die Unterlassungserklärung muss ja in vielen Fällen von einem Juristen vorformuliert werden (ansonsten ist sie nutzlos), und das kostet. Der Abmahnende hat ja ein berechtigtes Intresse und es kann nicht sein, dass er auf seinen Anwaltkosten sitzenbleibt.
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AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#498829) Verfasst am: 16.06.2006, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:

Es geht um die Erstattung der Abmahnkosten. Es ist nicht einzusehen, warum ein Anwalt hier umsonst arbeiten sollte.


Welche Arbeit denn?

Dieser Anwalt hatte wohl nicht so viel zu tun und wird sich die Mail selbst geschichkt haben. Super ABM auf Kosten Dritter!
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“Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#498833) Verfasst am: 16.06.2006, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:

Es geht um die Erstattung der Abmahnkosten. Es ist nicht einzusehen, warum ein Anwalt hier umsonst arbeiten sollte.


Welche Arbeit denn?


Die Arbeit, dass Abmahnschreiben zu verfassen und die Unterlassungserklärung vorzuformulieren.
Ein durchschnittliches Abmahnschreiben hat 3-6 Seiten mit Ausführungen zum Sachverhalt und zur rechtlichen Lage, außerdem eben die vorformulierte Unterlassungserklärung, die juristisch einwandfrei sein sollte.
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#498835) Verfasst am: 16.06.2006, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Wenn es euch beruhigt, ich bin allerdings dafür die Kosten einer Erstabmahnung drastisch zu senken, zwar Streitwertgekoppelt, aber drastische Senkung. Allerdings darf man dann auch keine inhaltlichen Anforderungen an Erstabmahnungen stellen!

Ja auf 0€. So wie in anderen EU-Ländern auch.

0 € ist unangemessen, denn die Unterlassungserklärung muss ja in vielen Fällen von einem Juristen vorformuliert werden (ansonsten ist sie nutzlos), und das kostet. Der Abmahnende hat ja ein berechtigtes Intresse und es kann nicht sein, dass er auf seinen Anwaltkosten sitzenbleibt.

Wenn er ein so gewaltiges Interesse hat, dann soll es ihm gefälligst auch was wert sein.

Aber angenommen man macht es streitwertabhängig. Welchen Streitwert soll man denn bei dem vorliegenden Fall anwenden? Hier geht es um eine Email, deren Löschen dauert etwa einen Tastendruck, macht bei 100€ Stundenlohn etwa 0,5 Cent, dann noch Transportkosten, sagen wir mal 0,01 Cent. Wow.
Und vor allem, WER setzt den fest? Der Abmahnende? Der abmahnende Anwalt, der möglichst viel Kohle scheffeln will?
Und noch was, wofür braucht man bei diesem Fall einen Anwalt? Kurze Email-Antwort mit "Bitte macht das nicht nochmal" ist allemal günstiger als der Anruf beim Anwalt.

Für Webseiten-Betreiber bleibt da eigentlich nur eins: Konsequent ins Ausland gehen, wo es so eine verschissene Abmahnpraxis nicht gibt. Dort wird man sich über die Arbeitsplätze freuen, die das erzeugt.
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"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Malone
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#498840) Verfasst am: 16.06.2006, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zumal der Anwalt mit so einer seltsamen Mailadresse sicher darauf spekuliert hat, irgendwann mal eine unerwünschte Mail zu erhalten und dann Kohle daraus scheffeln zu können. Wenn er nicht sogar jemandem in Auftrag gegeben hat, die Adresse einzutragen.
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#498891) Verfasst am: 16.06.2006, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Die Post darf davon ausgehen, dass derjenige, der die Sendung angefordert hat, Inhaber dieser Adresse / unter dieser Adresse erreichbar ist. Das stellt keine Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt dar. Der Seitenbetreiber darf hingegen nicht davon ausgehen,

Eine fremde E-Mail-Adresse oder eine fremde Post-Adresse in ein Web-Formular eingeben ist gleichermaßen einfach.

Thao hat folgendes geschrieben:
denn es kommt im Internet ständig vor, dass falsche Emailaddressen angeben werden, besonders da viele Seiten gar keine Emailverifikation haben.

Um falsche d.h. nicht zustellbare Adressen geht es hier nicht, und mehr als das könnte eine Verifikation auch gar nicht leisten.

Thao hat folgendes geschrieben:
Außerdem kostet eine Email nichts.

Den Verursacher, der die fremde Adresse einträgt, kostet auch der Post-Versand nichts, daher ergibt sich daraus keine zusätzliche Hürde.

Thao hat folgendes geschrieben:
Der Seitenbetreiber müsste durch ein geeignetes Verfahren sicherstellen, dass es nicht zur Zusendung unerwünschter Emails kommt. ZB. indem er die Email gar nicht anfordert, oder so wie der klagende Anwalt gefordert hat.

Diese Möglichkeit steht z.B. Forenbetreibern nicht unbedingt offen.
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SoWhy
The Doctor



Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS

Beitrag(#498918) Verfasst am: 16.06.2006, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Ne... Juristen sind die Totengräber der Zivilisation.

Halt ich für eine unzulässige Verallgemeinerung. Die meisten Juristen sind keine solchen A********
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#498931) Verfasst am: 16.06.2006, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ist Quatsch was ihr schreibt, Kolja inklusive, ich schreib später mal was dazu.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#498943) Verfasst am: 16.06.2006, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ist eigentlich schon jemandem aufgefallen, dass die Anmeldung im FGH genauso funktioniert?

Und dass wir, wollen wir wenigstens halbwegs effektiv Spammer (und vor allem Spambots) ausschließen, mE auch keine andere Option haben?
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kolja
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#498954) Verfasst am: 16.06.2006, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ist eigentlich schon jemandem aufgefallen, dass die Anmeldung im FGH genauso funktioniert? Und dass wir, wollen wir wenigstens halbwegs effektiv Spammer (und vor allem Spambots) ausschließen, mE auch keine andere Option haben?

Hast Du den Thread nur überflogen? zwinkern
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#498976) Verfasst am: 16.06.2006, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ist eigentlich schon jemandem aufgefallen, dass die Anmeldung im FGH genauso funktioniert? Und dass wir, wollen wir wenigstens halbwegs effektiv Spammer (und vor allem Spambots) ausschließen, mE auch keine andere Option haben?

Hast Du den Thread nur überflogen? zwinkern

Nein.

Der punkt war mE eher, dass mir kein anderes Verfahren bekannt ist, dass dies verhindert. Gut, eines noch: Bewährungsbereiche.
Kann es sein, dass du die beiden Threads zum Thema verwechselst? zwinkern
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kolja
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#498979) Verfasst am: 16.06.2006, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Auch das Forenbetreiber keine andere Option haben, habe ich erwähnt, wenn auch nicht so explizit wie Du. zwinkern

Aber jetzt genug der Schwanzvergleiche.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#499035) Verfasst am: 16.06.2006, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ist eigentlich schon jemandem aufgefallen, dass die Anmeldung im FGH genauso funktioniert?

Und dass wir, wollen wir wenigstens halbwegs effektiv Spammer (und vor allem Spambots) ausschließen, mE auch keine andere Option haben?


Ja, mir.

Drum habe ich mich einigermaßen umafassend dazu geäußert .... zwinkern
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#499087) Verfasst am: 16.06.2006, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Wenn er ein so gewaltiges Interesse hat, dann soll es ihm gefälligst auch was wert sein.


Der Verletzte soll aufgrund der Handlung des Verletzers zahlen? Das kann nicht dein Ernst sein.

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:

Aber angenommen man macht es streitwertabhängig. Welchen Streitwert soll man denn bei dem vorliegenden Fall anwenden? Hier geht es um eine Email, deren Löschen dauert etwa einen Tastendruck, macht bei 100€ Stundenlohn etwa 0,5 Cent, dann noch Transportkosten, sagen wir mal 0,01 Cent. Wow.


Das finanzielle Interesse, das der Kläger an der Unterlassung hat. Hier also die zu erwartende Störung des Geschäftsbetriebs. Bei einer Email wäre der Streitwert im unteren Bereich festzusetzen. 500 € für das Abmahnschreiben erscheint mir etwas viel, denn der Streitwert sollte hier eigentlich im unteren Bereich liegen.


GermanHeretic hat folgendes geschrieben:

Und vor allem, WER setzt den fest? Der Abmahnende? Der abmahnende Anwalt, der möglichst viel Kohle scheffeln will?


Das Gericht. In der Praxis gibt der Kläger seine Vorstellung ab. Ist diese offensichtlich überhöht, setzt das Gericht einen angemessenen Streitwert fest. Ansonsten ändert das Gericht den Streiwert nur, wenn der Beklagte sich ausdrücklich gegen den Streitwert wendet, falls dieser denn überhöht ist.


GermanHeretic hat folgendes geschrieben:

Und noch was, wofür braucht man bei diesem Fall einen Anwalt? Kurze Email-Antwort mit "Bitte macht das nicht nochmal" ist allemal günstiger als der Anruf beim Anwalt.


Eben nicht! Die Wiederholungsgefahr ist durch die Erstbegehung indiziert. Nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr.
Was habe ich davon, dass mir jemand sagt, dass er es nicht wieder macht, wenn ich im Fall, dass er es wieder macht, nichts gegen ihn in der Hand habe?
Nichts. Ich brauche also, außer bei ganz einfachen Sachverhalten, einen Anwalt.
Das wir hier keinen ganz einfachen Sachverhalt haben, sieht man schon daran, dass selbst ein schlauer Mensch wie Kolja (nicht ironisch gemeint) hier einen Unterlassungsanspruch verneinen würde.

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:

Für Webseiten-Betreiber bleibt da eigentlich nur eins: Konsequent ins Ausland gehen, wo es so eine verschissene Abmahnpraxis nicht gibt. Dort wird man sich über die Arbeitsplätze freuen, die das erzeugt.


Da reicht es aber nicht, nur im Ausland zu hosten.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#499092) Verfasst am: 16.06.2006, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Zumal der Anwalt mit so einer seltsamen Mailadresse sicher darauf spekuliert hat, irgendwann mal eine unerwünschte Mail zu erhalten und dann Kohle daraus scheffeln zu können. Wenn er nicht sogar jemandem in Auftrag gegeben hat, die Adresse einzutragen.


Lachen

Als ob Anwälte nichts besseres zu tun hätten.
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#499097) Verfasst am: 16.06.2006, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich, alle Anwälte sind mit wirklich wichtigen Dingen voll ausgelastet Mit den Augen rollen
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#499099) Verfasst am: 16.06.2006, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Na vielleicht kommt ja irgendwann mal eine grundlegende Reform unseres Rechtssystems, durch die die meisten Anwälte überflüssig werden. Sehr reizvoll wäre zum Beispiel nur noch eine Bezahlung im Erfolgsfall. Dann würden Anwälte nicht mehr zu aussichtslosen Klagen raten und die Gerichte schön entlastet.

Ja, Anwälte sind für mich in der Regel nur Nutznießer eines komplett überkommenen Rechtssystems, das sie selbst aufrechterhalten, um sich zu legitimieren und ihre Erwerbsquelle zu sichern.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#499116) Verfasst am: 16.06.2006, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Die Post darf davon ausgehen, dass derjenige, der die Sendung angefordert hat, Inhaber dieser Adresse / unter dieser Adresse erreichbar ist. Das stellt keine Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt dar. Der Seitenbetreiber darf hingegen nicht davon ausgehen,

Eine fremde E-Mail-Adresse oder eine fremde Post-Adresse in ein Web-Formular eingeben ist gleichermaßen einfach.


Ja. Das ist aber nicht relevant.

kolja hat folgendes geschrieben:

Thao hat folgendes geschrieben:
denn es kommt im Internet ständig vor, dass falsche Emailaddressen angeben werden, besonders da viele Seiten gar keine Emailverifikation haben.

Um falsche d.h. nicht zustellbare Adressen geht es hier nicht, und mehr als das könnte eine Verifikation auch gar nicht leisten.


Ich weiß. Aber es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass häufig Phantasieaddressen angegeben werden. Und bei der Angabe von Phantasieaddressen besteht eben dass Risiko, dass es einen falschen trifft. Auf dem Postweg hingegen entspricht dies nicht der allg. Lebenserfahrung.
Außerdem schädigt derjenige, der einen falsche Bestellung aufgibt, denjenigen, der die Bestellung absendet, unmittelbar, während derjenige, der eine falsche Email eingibt, den Versender der Verifikationsemail nicht unmittelbar schädigt. Ein Sendeauftrag wird in diesem Fall überhaupt nicht erteilt.


kolja hat folgendes geschrieben:

Thao hat folgendes geschrieben:
Der Seitenbetreiber müsste durch ein geeignetes Verfahren sicherstellen, dass es nicht zur Zusendung unerwünschter Emails kommt. ZB. indem er die Email gar nicht anfordert, oder so wie der klagende Anwalt gefordert hat.

Diese Möglichkeit steht z.B. Forenbetreibern nicht unbedingt offen.


Warum nicht?
Das Risiko ist aber ohnehin gering, wenn man 100% Sicherheit will, muss man sich eben entsprechend absichern. Muss jeder selbst wissen, welches Risiko er tragen will.
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#499119) Verfasst am: 16.06.2006, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Wenn er ein so gewaltiges Interesse hat, dann soll es ihm gefälligst auch was wert sein.

Der Verletzte soll aufgrund der Handlung des Verletzers zahlen? Das kann nicht dein Ernst sein.

Hier ist niemand verletzt worden. Eine verschissene Email stört niemandes Geschäftsbetrieb. Und wenn es einen Verletzer gibt, dann der Witzbold, der die falsche Adresse eingetippt hat.
Soll man die Telekomiker verklagen, wenn sich jemand verwählt? "Da haben Sie sich wohl verwählt" stört den Geschäftsbetrieb noch mehr als einmal DEL drücken.

Zitat:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Für Webseiten-Betreiber bleibt da eigentlich nur eins: Konsequent ins Ausland gehen, wo es so eine verschissene Abmahnpraxis nicht gibt. Dort wird man sich über die Arbeitsplätze freuen, die das erzeugt.

Da reicht es aber nicht, nur im Ausland zu hosten.

Stimmt, am besten gründet man auch gleich konsequent Firmen nur im Ausland. Dann wird dieses Land schon irgendwann sehen, wo seine Gebräuche so hinführen. He moment, passiert ja schon massenweise...
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"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#499130) Verfasst am: 16.06.2006, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Na vielleicht kommt ja irgendwann mal eine grundlegende Reform unseres Rechtssystems, durch die die meisten Anwälte überflüssig werden. Sehr reizvoll wäre zum Beispiel nur noch eine Bezahlung im Erfolgsfall. Dann würden Anwälte nicht mehr zu aussichtslosen Klagen raten und die Gerichte schön entlastet.


Das Problem bei der Sache: Bei schwierigen Sachverhalten und niedrigem Streitwert wirst du keinen Anwalt finden, der dich vertritt, obwohl du im Recht bist. So ist es ja in den USA.

Besser wäre es, die Haftung für fehlerhafte Rechtsberatung dem Normalverbraucher näherzubringen, so dass es häufiger zu Regressen kommt und ein gewisser Abschreckungseffekt eintritt.

Malone hat folgendes geschrieben:

Ja, Anwälte sind für mich in der Regel nur Nutznießer eines komplett überkommenen Rechtssystems, das sie selbst aufrechterhalten, um sich zu legitimieren und ihre Erwerbsquelle zu sichern.


Da müsstest du schon konkreter werden, was an diesem Rechtssystem überkommen ist.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#499147) Verfasst am: 16.06.2006, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Wenn er ein so gewaltiges Interesse hat, dann soll es ihm gefälligst auch was wert sein.

Der Verletzte soll aufgrund der Handlung des Verletzers zahlen? Das kann nicht dein Ernst sein.

Hier ist niemand verletzt worden. Eine verschissene Email stört niemandes Geschäftsbetrieb. Und wenn es einen Verletzer gibt, dann der Witzbold, der die falsche Adresse eingetippt hat.
Soll man die Telekomiker verklagen, wenn sich jemand verwählt? "Da haben Sie sich wohl verwählt" stört den Geschäftsbetrieb noch mehr als einmal DEL drücken.


Es geht nicht um eine Email. Es geht darum, wirksam die Zusendung unerwünschter Emails zu verhindern. Das geht nur mit einem entsprechenden Unterlassungsanspruch, denn ansonsten könnte sich jeder damit herausreden, nur eine Mail verschickt zu haben, während der Addressat sich mit hunderten unerwünschten Emails herumschlagen muss.

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:

Stimmt, am besten gründet man auch gleich konsequent Firmen nur im Ausland.


Genau, wenn man denn solche Angst wegen Abmahnkosten von 500€ in einem absoluten Ausnahmefall hat, sollte man lieber komplett ins Ausland abwandern Lachen
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#499161) Verfasst am: 16.06.2006, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Es geht nicht um eine Email. Es geht darum, wirksam die Zusendung unerwünschter Emails zu verhindern. Das geht nur mit einem entsprechenden Unterlassungsanspruch, denn ansonsten könnte sich jeder damit herausreden, nur eine Mail verschickt zu haben, während der Addressat sich mit hunderten unerwünschten Emails herumschlagen muss.

Ja, aber nicht von dem, den er abmahnen ließ. PS zu dem Bezahlen: Wenn sich einer so in seinen Rechten eingeschränkt fühlt, daß er juristisch dagegen vorzugehen meint, dann soll er klagen. Das Abmahnwesen, gedacht zur Effizienzsteigerung der Justiz und gesamtgesellschaftlichen Kostenreduzierung, ist zu einem Selbstbedienungsladen für unseriöse Anwälte geworden. Dieser Fall (so er sich denn so zugetragen hat), ist ein perfektes Beispiel dafür.

Zitat:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:

Stimmt, am besten gründet man auch gleich konsequent Firmen nur im Ausland.

Genau, wenn man denn solche Angst wegen Abmahnkosten von 500€ in einem absoluten Ausnahmefall hat, sollte man lieber komplett ins Ausland abwandern Lachen

Es geht nicht um diese einmaligen 500€. Es geht darum, wirksam die Zusendung hunderter idiotischer, kostenbewehrter Abmahnungen zu verhindern.
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#499176) Verfasst am: 16.06.2006, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Es geht nicht um eine Email. Es geht darum, wirksam die Zusendung unerwünschter Emails zu verhindern. Das geht nur mit einem entsprechenden Unterlassungsanspruch, denn ansonsten könnte sich jeder damit herausreden, nur eine Mail verschickt zu haben, während der Addressat sich mit hunderten unerwünschten Emails herumschlagen muss.

Ja, aber nicht von dem, den er abmahnen ließ.


Doch, dieser hat die Mail versendet.

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:

PS zu dem Bezahlen: Wenn sich einer so in seinen Rechten eingeschränkt fühlt, daß er juristisch dagegen vorzugehen meint, dann soll er klagen. Das Abmahnwesen, gedacht zur Effizienzsteigerung der Justiz und gesamtgesellschaftlichen Kostenreduzierung, ist zu einem Selbstbedienungsladen für unseriöse Anwälte geworden. Dieser Fall (so er sich denn so zugetragen hat), ist ein perfektes Beispiel dafür.


Er wird auch Klagen, hat er ja hier getan. In den meisten Fällen wird gezahlt und das ganze damit kostensparend außergerichtlich geregelt. Das Abmahnwesen führt tatsächlich zu einer Kostenreduzierung. Allerdings sollte man wie gesagt die Kosten für die Erstabmahnung senken, indem man das RVG ändert.

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:

Stimmt, am besten gründet man auch gleich konsequent Firmen nur im Ausland.

Genau, wenn man denn solche Angst wegen Abmahnkosten von 500€ in einem absoluten Ausnahmefall hat, sollte man lieber komplett ins Ausland abwandern Lachen[/quote]
Es geht nicht um diese einmaligen 500€. Es geht darum, wirksam die Zusendung hunderter idiotischer, kostenbewehrter Abmahnungen zu verhindern.[/quote]

Als ob genau dieser Fall ständig vorkommt. Das war doch eine absolute Ausnahme.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#499421) Verfasst am: 16.06.2006, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Na vielleicht kommt ja irgendwann mal eine grundlegende Reform unseres Rechtssystems, durch die die meisten Anwälte überflüssig werden. Sehr reizvoll wäre zum Beispiel nur noch eine Bezahlung im Erfolgsfall. Dann würden Anwälte nicht mehr zu aussichtslosen Klagen raten und die Gerichte schön entlastet.

Ja, Anwälte sind für mich in der Regel nur Nutznießer eines komplett überkommenen Rechtssystems, das sie selbst aufrechterhalten, um sich zu legitimieren und ihre Erwerbsquelle zu sichern.

Und wie definierst du Erfolg? Wie siehrt es mit Strafverteidigern aus? Waren die bei einer Verureteilung erfolglos? Und die Anwälte des Beklagten? Unser Rechtssystem ist zwar nciht perfekt, aber was stört dich konkret?
Dieser Thread gehört zu den denkwürdigen momenten, wo cih mit Thao einer Meinung bin.
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kolja
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#499484) Verfasst am: 16.06.2006, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Lob zur Kenntnis genommen. zwinkern

Thao hat folgendes geschrieben:
Aber es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass häufig Phantasieaddressen angegeben werden. Und bei der Angabe von Phantasieaddressen besteht eben dass Risiko, dass es einen falschen trifft. Auf dem Postweg hingegen entspricht dies nicht der allg. Lebenserfahrung.

Hmm. Meine Lebenserfahrung ist etwas anders, das Beispiel mit dem Unterwäschekatalog ist nicht erfunden. Mag sein, dass es bei Mailadressen häufiger vorkommt als bei Postadressen.

Thao hat folgendes geschrieben:
Außerdem schädigt derjenige, der einen falsche Bestellung aufgibt, denjenigen, der die Bestellung absendet, unmittelbar, während derjenige, der eine falsche Email eingibt, den Versender der Verifikationsemail nicht unmittelbar schädigt.

Warum ist das relevant?

kolja hat folgendes geschrieben:
Diese Möglichkeit steht z.B. Forenbetreibern nicht unbedingt offen.
Thao hat folgendes geschrieben:
Warum nicht?

Der Forenbetreiber will sicher sein, dass hinter einer Anmeldung wenigstens eine funktioniernde Mail-Adresse steckt, und er will verhindern, dass eine Anmeldung automatisiert erfolgen kann. Das geht einfach mit einem Webformular und nachgeschalteter Aktivierungs-Mail. Man könnte es auch so hinkriegen, dass man nach Absenden des Webformulars den Benutzer auffordert, eine Freischalt-Mail mit speziellem Inhalt zu senden. Das wäre allerdings weniger benutzerfreundlich und es würden mehr Benutzer daran scheitern.

Thao hat folgendes geschrieben:
Doch, dieser hat die Mail versendet.

Die Mail wurde von einem Automaten versendet (dem Webserver, der ein Webformular bereitstellt), und dieser Automat wurde von jemandem bedient (derjenige, der ein Webformular ausfüllt). Warum ist nicht dieser der Verursacher der Mail?
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Beitrag(#502325) Verfasst am: 19.06.2006, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Doch, dieser hat die Mail versendet.

Die Mail wurde von einem Automaten versendet (dem Webserver, der ein Webformular bereitstellt), und dieser Automat wurde von jemandem bedient (derjenige, der ein Webformular ausfüllt). Warum ist nicht dieser der Verursacher der Mail?


Der Betreiber dieses Automaten haftet für eine mißbräuchliche Nutzung, soweit ihm Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Mario Hahna
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Beitrag(#502327) Verfasst am: 19.06.2006, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.heise.de/newsticker/meldung/74275

Hat nix mit dem Thema zu tun, ist aber interessant.
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