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Ehe und Familie ---> stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordn
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Rainer Ponitka
Sergeant At Arms



Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 555
Wohnort: 51491 Overath

Beitrag(#518444) Verfasst am: 09.07.2006, 02:54    Titel: Ehe und Familie ---> stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordn Antworten mit Zitat


Wie ist das zu verstehen?

1.) Ehe - ein antiquiertes und aus religiösen Animositäten entstandenes Versprechen zweier Partner, Erst ab 18 verwenden, bitte! fruchtbar zu sein und zusammen zu bleiben (treu zu sein), bis die Kinder sich selbst - und in alten Zeiten, ohne ein Hihihi funktionierendes Rentensystem , auch die Eltern - ernähren?

2.) Ehe - ein Versprechen, welches zwei Partner vor einer Anbetung des lila Einhorns staatlichen Behörde ablegen, also mehr für den Anbetung des lila Einhorns Staat, als für sich selbst, weil für sich selbst braucht man keinen Anbetung des lila Einhorns Staat - um Erbrechen Steuern zu sparen?
3.) Und vor allem: wie soll ich Ehe und Familie verstehen?
Heißt das, ich muß dem Anbetung des lila Einhorns Staat versprechen Erst ab 18 verwenden, bitte! fruchtbar zu sein, um Erbrechen Steuern zu sparen?
Oder reicht es aus, wenn mein Partner und ich Spaß Na Und! haben, ohne daß wir Erst ab 18 verwenden, bitte! fruchtbar sind?
Sind wir schon Familie, ohne daß wir Kinder haben?
Wie ist das nun mit Showdance Familien, wo sich die Sandkastenkindereien Eltern ihr Versprechen Saufgelage privat geben, ohne den von der nerv Kirche assimilierten und ehemals privaten Treueschwur vor dem Anbetung des lila Einhorns Staat zu leisten?
4.) Wie ist es zu verhindern, daß Anbetung des lila Einhorns Staats- (Standes)beamte einem bei der Eheschließung das Geschlecht erklären, ohne es vorher eindeutig geprüft zu haben?
(Wollen Sie den/die hier Anwesende/n... zum/zur Mann/Frau ... blabla )

Um zurück zu kommen, wie seht Ihr den Satz:

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (Art 6 Abs 1 GG)?



_________________

Grüßchen,
Rainer
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Autoterrorist
Die Gottespest



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#518448) Verfasst am: 09.07.2006, 03:04    Titel: Antworten mit Zitat

Dass die Ehe unter staatlichem Schutz steht, finde ich weniger gut. Auch dass sich evt. Steuervorteile in einer Ehe ergeben, finde ich diskriminierend denjenigen gegenüber, die bewusst keine Ehe führen wollen.

Familien sollten hingegen unter staatlichem Schutz stehen - wie alles andere auch. Insbesondere Kinder. Der übrige Artikel 6 des GG ist meiner Meinung nach nur blödes Gelaber. Das klingt alles schön und toll, aber der Staat kümmert sich nicht um Kinder und Jugendliche. Anstatt "Straßenkids" zu unterstützen, bauen sie lieber teure Brücken oder anstatt Sozialarbeiter (Streetworker, etc.) einzustellen, stellen sie lieber ein paar mehr Müllmänner ein. Man schaue sich nur einmal die heutige Jugend an, armes Deutschland! Im Bereich Soziales kann sicherlich noch einiges verbessert werden.

Ich jedenfalls fordere besonderen staatlichen Schutz für atheistische Paare, die einmal "hop" und einmal "hüüüü" sagen zynisches Grinsen
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Rainer Ponitka
Sergeant At Arms



Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 555
Wohnort: 51491 Overath

Beitrag(#518455) Verfasst am: 09.07.2006, 03:51    Titel: Antworten mit Zitat

@ Autoterrorist:

Danke für Deine Antwort! Ich frage weiter, wenn ich nerve, sagst Du's.

Wie siehst Du genau den Satz:

Ehe und Familie?

bedeutet das, daß nur Familie wenn Ehe?

Oder bedeutet es tatsächlich Familie auf der einen Seite und Ehe (zufällig auch Familie, weil Kinder dabei sind) auf der anderen Seite?

Wie kann man das weiter unterscheiden?
_________________

Grüßchen,
Rainer
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Autoterrorist
Die Gottespest



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#518456) Verfasst am: 09.07.2006, 03:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Oder bedeutet es tatsächlich Familie auf der einen Seite und Ehe (zufällig auch Familie, weil Kinder dabei sind) auf der anderen Seite?
Ja, so würde ich das interpretieren.
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Rainer Ponitka
Sergeant At Arms



Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 555
Wohnort: 51491 Overath

Beitrag(#518458) Verfasst am: 09.07.2006, 03:58    Titel: Antworten mit Zitat

@ Autoterrorist:

Denkst Du es macht Sinn, dieses Thema deutlich öffentlicher zu diskutieren?
_________________

Grüßchen,
Rainer
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Tante Käthe
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 79
Wohnort: Oberbergischer Kreis

Beitrag(#518460) Verfasst am: 09.07.2006, 04:15    Titel: Ehe und Familie stehen unter dem besonder Schutz der staatlichen Ordnung Antworten mit Zitat

Wie ist das zu verstehen, wenn der Staat verheiratete Eltern mit dem Ehegattensplitting subventioniert und den nichtverheirateten Eltern (also auch Familie) den Haushaltsfreibetrag kappt und gleichzeitig keine anderweitige Förderung wie z.b ein Splitting einführt?
In Artikel 6 Abs.5 heißt es: " Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leiblich und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen, wie den ehelichen Kindern."
Ist die jetzige Herangehensweise von Papa Staat nicht eindeutig Benachteiligung der nichtehelichen Kinder? Oder ist der Staat der Meinung die gleichen Bedingungen für die leibliche und seelische Entwicklung zu schaffen, wenn er unverheiratete Eltern finanziell benachteiligt?
Für Allein erziehende Mütter und Väter gibt es ja mittlerweile den sog. Alleinerziehungsfreibetrag. Also werden diese wohl eher als Familie angesehen oder wie darf ich die Subventionierung nun verstehen. Scheinbar fallen unverheiratete Eltern die mit ihren Kindern zusammenleben in die staatliche Grauzone. Nun, woran liegt es wohl? Ist diese Lebens- bzw. Familienform von Staatsseite her nicht erwünscht?
Fakt ist: Es gibt durch die aktuelle Auslegung der Gesetzgebung Benachteiligung von Familien; sie stehen nicht unter dem besonderen staatlichen Schutz, sondern werden einzig und allein weil sie nicht die Ehe eingegangen sind mitsamt ihren Kindern benachteiligt.
_________________
Eure Tante Käthe

Eine Religion in deren Zentrum eine Hinrichtungsszene steht, finde ich abstoßend.
"Pascal Mercier"
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Rainer Ponitka
Sergeant At Arms



Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 555
Wohnort: 51491 Overath

Beitrag(#518461) Verfasst am: 09.07.2006, 04:24    Titel: Antworten mit Zitat

@ Tante Käthe:

Super Beitrag! Das habe ich alles nicht gesehen/sehen wollen. Verlegen

Was denkst Du? Soll das Thema deutllich öffentlicher diskutiert werden?
_________________

Grüßchen,
Rainer
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#518643) Verfasst am: 09.07.2006, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
@ Autoterrorist:

Denkst Du es macht Sinn, dieses Thema deutlich öffentlicher zu diskutieren?

Meine Antwort wäre: Eindeutig.

Die Ehe bevorzugt eine bestimmte Art der Beziehung (die heterosexuelle Zweierbindung) deutlich vor allen anderen (homosexuelle Bezeihungen, polygame beziehungen, Nicht-Beziehungen und natürlich Wilde Ehen), was ich nicht für rechtfertigbar halte außer mit einem entsprechend einschränkenden Weltbild.

Das heißt, okay, homosexuele Beziehungen bringen natürlich eher selten eigenen Nachwuchs hervor. Aber das ist bei heterosexuelen Ehen ja mittlerweile auch fast so.
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#518677) Verfasst am: 09.07.2006, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Das heißt, okay, homosexuele Beziehungen bringen natürlich eher selten eigenen Nachwuchs hervor.


Da müsste nur noch jemand zeigen, warum das wichtig sein sollte ...

Ich bin für den Sonderstatus von Ehe und Familie. Wer eine Ehe eingeht, nimmt auch Pflichten auf sich, das rechtfertigt ein paar Privilegien.

Wer nicht heiraten möchte, tut das aus freien Stücken. Ich sehe keinen Grund, sich dann über die Vorteile derjenigen zu beschweren, die dafür Nachteile in Kauf nehmen.

Dabei ist natürlich wichtig, daß ich die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare fordere -und zwar ohne irgendwelche Einschränkungen.

Ich denke, die Mehrere lässt sich nicht in das derzeitige System integrieren; wer sie fordert möge bitte ein passendes Modell entwerfen.
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Autoterrorist
Die Gottespest



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#518801) Verfasst am: 09.07.2006, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Denkst Du es macht Sinn, dieses Thema deutlich öffentlicher zu diskutieren?
Es macht sicherlich Sinn, da hier ein grundlegendes Übel vorliegt. Aber das Problem wäre mit einer öffentlichen Diskussion nicht gelöst, man muss es an der Wurzel packen. Und die Wurzel ist das dumme, schäferliche und unpolitische Denken der "Deutschen".
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Rainer Ponitka
Sergeant At Arms



Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 555
Wohnort: 51491 Overath

Beitrag(#518993) Verfasst am: 09.07.2006, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Meinung ist, daß die Privilegien zweier Partner, die sich aus freiem Willen zusammentun und eine wie auch immer geartete Lebensgemeinschaft bilden, nicht gerechtfertigt sind.

Ich finde, frühestens sobald Kinder im Spiel sind - ob eigene oder adoptierte halte ich für zweitrangig - darf eine Partnerschaft subventioniert werden, immerhin geben die Partner, die sich auf Kindererziehung einlassen, später einen Steuerzahler in die Gesellschaft.

Doch - was tun Lebenspartner ohne Kind/er für die Allgemeinheit?

Ich denke, auch dort sollte Ausgeglichenheit herrschen.

Somit interpretiere ich "Ehe und Familie" folgendermaßen:

Ehe ist das - meiner Meinung nach lange überholte - formelle Versprechen zweier Partner vor einem Beamten, die kirchliche Trauung oder alternative Feierlichkeiten sind sowieso nur was für's Gemüt, und die Vermehrung bleibt außen vor.

Familie ist - unabhängig von Formalkrams - eine Lebensgemeinschaft mit Kind/ern.

Somit sollte doch beides - nach aktuellem Recht - gleichermaßen gefördert und geschützt werden. Aber immer noch haben unverheiratete Eltern gegenüber den kinderlosen, aber verheirateten Partnern immense Vorteile, gerade im Steuerrecht.

edit: Rechtschreibung

edit II: Auf Hinweis von Raphael - es muß natürlich heißen '... immense Nachteile, gerade im Steuerrecht. ...'
_________________

Grüßchen,
Rainer


Zuletzt bearbeitet von Rainer Ponitka am 09.07.2006, 20:50, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#519009) Verfasst am: 09.07.2006, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Meine Meinung ist, daß die Privilegien zweier Partner, die sich aus freiem Willen zusammentun und eine wie auch immer geartete Lebensgemeinschaft bilden, nicht gerechtfertigt sind.

Ich finde, frühestens sobald Kinder im Spiel sind - ob eigene oder adoptierte halte ich für zweitrangig - darf eine Partnerschaft subventioniert werden, immerhin geben die Partner, die sich auf Kindererziehung einlassen, später einen Steuerzahler in die Gesellschaft.

Doch - was tun Lebenspartner ohne Kind/er für die Allgemeinheit?


Da gilt für Lebenspartner das selbe wie für Ehegatten. Die tun insoweit auch nichts für die Allgemeinheit, werden aber im Gegensatz zu Lebenspartnern steuerlich gefördert.

Zitat:
Ich denke, auch dort sollte Ausgeglichenheit herrschen.

Somit interpretiere ich "Ehe und Familie" folgendermaßen:

Ehe ist das - meiner Meinung nach lange überholte - formelle Versprechen zweier Partner vor einem Beamten, die kirchliche Trauung oder alternative Feierlichkeiten sind sowieso nur was für's Gemüt, und die Vermehrung bleibt außen vor.

Familie ist - unabhängig von Formalkrams - eine Lebensgemeinschaft mit Kind/ern.

Somit sollte doch beides - nach aktuellem Recht - gleichermaßen gefördert und geschützt werden. Aber immer noch haben unverheiratete Eltern gegenüber den kinderlosen, aber verheirateten Partnern immense Vorteile, gerade im Steuerrecht.


Völlig falsch - das Gegenteil ist wahr.
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Rainer Ponitka
Sergeant At Arms



Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 555
Wohnort: 51491 Overath

Beitrag(#519016) Verfasst am: 09.07.2006, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Raphael hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Völlig falsch - das Gegenteil ist wahr.


Du hast natürlich recht, da habe ich zuviel auf Rechtschreibung geachtet als auf korrekten Kontext. Habe ich geändert, danke für den Hinweis.
_________________

Grüßchen,
Rainer
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#519040) Verfasst am: 09.07.2006, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Und ich hab da gerade "Sorge-" statt "Steuerrecht" gelesen... Mit den Augen rollen
_________________
"(...)steak can be attached to a baby to attract lions(...)" (Aus der ESRB-Beschreibung von Scribblenauts)
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
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Beitrag(#519118) Verfasst am: 09.07.2006, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Meine Meinung ist, daß die Privilegien zweier Partner, die sich aus freiem Willen zusammentun und eine wie auch immer geartete Lebensgemeinschaft bilden, nicht gerechtfertigt sind.

Naja, das ist wie bei einer Personengesellschaft. Wenn Du das offiziell machst, ändert sich Dein Status.

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Doch - was tun Lebenspartner ohne Kind/er für die Allgemeinheit?

Die übernehmen die gegenseitige Unterhaltspflicht, was den Staat entlastet.

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Ehe ist das - meiner Meinung nach lange überholte - formelle Versprechen zweier Partner vor einem Beamten, die kirchliche Trauung oder alternative Feierlichkeiten sind sowieso nur was für's Gemüt, und die Vermehrung bleibt außen vor.

Ja, wie schon gesagt, ist das wie bei einer Personengesellschaft. Die kannst Du eintragen lassen oder eben nicht.

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Somit sollte doch beides - nach aktuellem Recht - gleichermaßen gefördert und geschützt werden. Aber immer noch haben unverheiratete Eltern gegenüber den kinderlosen, aber verheirateten Partnern immense Vorteile, gerade im Steuerrecht.

Was genau ist Dein Vorschlag? Sollen unverheiratete Paare mit Kindern a) dieselben Rechte und Pflichten bekommen wie verheiratete Paare oder sollen b) unverheiratete Paare nur dieselben Rechte bekommen aber nicht dieselben Pflichten?

Falls Du für a) bist, dann müssten die unverheirateten Paare sich ebenso registrieren lassen, wäre also im Endeffekt dasselbe wie eine Ehe.
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Rainer Ponitka
Sergeant At Arms



Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 555
Wohnort: 51491 Overath

Beitrag(#519449) Verfasst am: 10.07.2006, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Meine Meinung ist, daß die Privilegien zweier Partner, die sich aus freiem Willen zusammentun und eine wie auch immer geartete Lebensgemeinschaft bilden, nicht gerechtfertigt sind.

Naja, das ist wie bei einer Personengesellschaft. Wenn Du das offiziell machst, ändert sich Dein Status.


Peronengesellschaften haben aber doch zunächst das Ziel, Gewinne zu erwirtschaften, was eine Ehe / Lebensgemeinschaft nicht hat.

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Doch - was tun Lebenspartner ohne Kind/er für die Allgemeinheit?

Die übernehmen die gegenseitige Unterhaltspflicht, was den Staat entlastet.


Ich sehe das nicht. So weit ich weiß, können selbst die Mitglieder einer Zweck - Wohngemeinschaft zum gegenseitigen Unterhalt herangezogen werden, um den Staat zu entlasten, sog. eheähnliche Gemeinschaften erst recht.

Dafür kann aber in einer Ehe ein nichtverdienender Partner kostenlos in der GKV mitversichert werden. Für Unverheiratete ist dies undenkbar.

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Somit sollte doch beides - nach aktuellem Recht - gleichermaßen gefördert und geschützt werden. Aber immer noch haben unverheiratete Eltern gegenüber den kinderlosen, aber verheirateten Partnern immense (edit:)Nachteile, gerade im Steuerrecht.


Was genau ist Dein Vorschlag? Sollen unverheiratete Paare mit Kindern a) dieselben Rechte und Pflichten bekommen wie verheiratete Paare oder sollen b) unverheiratete Paare nur dieselben Rechte bekommen aber nicht dieselben Pflichten?
Falls Du für a) bist, dann müssten die unverheirateten Paare sich ebenso registrieren lassen, wäre also im Endeffekt dasselbe wie eine Ehe.


Es besteht eine Unausgewogenheit, daß unverheiratete und zusammenlebende Partnern die finanziellen 'Nachteile', so z.B. die gegenseitige Unterhaltspflicht der Ehepartner teilen, nicht aber die 'Vorteile', wie Tante Käthe sie oben näher ausgeführt hat.

Mein Vorschlag:
Dies sollte nachgebessert / gleichgestellt werden, auch wenn es bedeutet, daß verheirateten Paaren ohne Kindern evtl. die Privilegien gestrichen werden.

Weiterhin kann ich Deinen Vorschlag a) gutheißen, jedoch bedarf es keiner Registrierung der Partnerschaft, denn sobald ein uneheliches Kind auf die Welt kommt, übernimmt i.d.R. das zuständige Jugendamt eine teilweise Vormundschaft, bis die Mutter dies ändert sowie eine Vaterschaft nebst der entsprechenden Unterhaltsverpflichtung anerkannt ist. Dadurch ist diese Partnerschaft bereits registriert.

Schlussendlich verstehe ich die Förderung und den Schutz alleine der Ehe überhaupt nicht.
_________________

Grüßchen,
Rainer
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#519496) Verfasst am: 10.07.2006, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Meine Meinung ist, daß die Privilegien zweier Partner, die sich aus freiem Willen zusammentun und eine wie auch immer geartete Lebensgemeinschaft bilden, nicht gerechtfertigt sind.

Naja, das ist wie bei einer Personengesellschaft. Wenn Du das offiziell machst, ändert sich Dein Status.

Peronengesellschaften haben aber doch zunächst das Ziel, Gewinne zu erwirtschaften, was eine Ehe / Lebensgemeinschaft nicht hat.

Ich will den Vergleich nicht zu weit treiben. Es ging mir darum, festzuhalten, dass Du Dich eintragen lassen kannst (Eheschließung) oder eben nicht. Je nachdem, was Du tust, ändert sich Dein Status.

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Doch - was tun Lebenspartner ohne Kind/er für die Allgemeinheit?

Die übernehmen die gegenseitige Unterhaltspflicht, was den Staat entlastet.

Ich sehe das nicht. So weit ich weiß, können selbst die Mitglieder einer Zweck - Wohngemeinschaft zum gegenseitigen Unterhalt herangezogen werden, um den Staat zu entlasten, sog. eheähnliche Gemeinschaften erst recht.

Aber nicht ein Leben lang.

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Dafür kann aber in einer Ehe ein nichtverdienender Partner kostenlos in der GKV mitversichert werden. Für Unverheiratete ist dies undenkbar.

Die können aber heiraten.

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Somit sollte doch beides - nach aktuellem Recht - gleichermaßen gefördert und geschützt werden. Aber immer noch haben unverheiratete Eltern gegenüber den kinderlosen, aber verheirateten Partnern immense (edit:)Nachteile, gerade im Steuerrecht.

Was genau ist Dein Vorschlag? Sollen unverheiratete Paare mit Kindern a) dieselben Rechte und Pflichten bekommen wie verheiratete Paare oder sollen b) unverheiratete Paare nur dieselben Rechte bekommen aber nicht dieselben Pflichten?
Falls Du für a) bist, dann müssten die unverheirateten Paare sich ebenso registrieren lassen, wäre also im Endeffekt dasselbe wie eine Ehe.

Es besteht eine Unausgewogenheit, daß unverheiratete und zusammenlebende Partnern die finanziellen 'Nachteile', so z.B. die gegenseitige Unterhaltspflicht der Ehepartner teilen, nicht aber die 'Vorteile', wie Tante Käthe sie oben näher ausgeführt hat.

Richtig, es wird ein Unterschied gemacht zwischen verheirateten Paaren und unverheirateten Paaren. Die Rechte sind anders und auch die Pflichten sind anders.

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Mein Vorschlag:
Dies sollte nachgebessert / gleichgestellt werden, auch wenn es bedeutet, daß verheirateten Paaren ohne Kindern evtl. die Privilegien gestrichen werden.

Was heißt denn Paare ohne Kinder? Meinst Du Paare ohne Kinder? Oder meinst Du, so wie es gerade immer in der öffentlichen Diskussion von den politischen Nebelwerfern getrickst wird, Paare ohne steuerlich relevante Kinder?

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Weiterhin kann ich Deinen Vorschlag a) gutheißen, jedoch bedarf es keiner Registrierung der Partnerschaft, denn sobald ein uneheliches Kind auf die Welt kommt, übernimmt i.d.R. das zuständige Jugendamt eine teilweise Vormundschaft, bis die Mutter dies ändert sowie eine Vaterschaft nebst der entsprechenden Unterhaltsverpflichtung anerkannt ist. Dadurch ist diese Partnerschaft bereits registriert.

Huh? Seit wann ist eine Vaterschaft eine Partnerschaft Frage

Wenn Du meinen Vorschlag a) gut findest, dann kannst Du heiraten. Ich sehe dann das Problem nicht. Schulterzucken

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Schlussendlich verstehe ich die Förderung und den Schutz alleine der Ehe überhaupt nicht.

Für die Gesellschaft ist es von Vorteil, wenn zwei Menschen die Verantwortung füreinander übernehmen und die Gesellschaft dadurch entlasten.
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Konstrukt
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Beitrag(#519503) Verfasst am: 10.07.2006, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Hartz IV z.B. werden die sogenannten Bedarfsgemeinschaften einer Ehe gleichgesetzt. Das betrifft Paare, die länger als 12 Monate zusammenleben. Für mich heißt dies, daß unverheiratete Paare zwar alle Nachteile der Ehe haben, jedoch keine Vorteile derselben geniessen dürfen. Ich finde das Öffentlichkeitsrelevant, da sich hier einerseits die scheinheilige Doppelmoral der Regierungen zeigt und andererseits der Einfluss der Kirche spürbar ist! Es sollte eigentlich ein Steuerkarten-Partnersplitting für alle Paare geben. Auch eine Patchworkfamilie ist eine Familie.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#519525) Verfasst am: 10.07.2006, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Bei Hartz IV z.B. werden die sogenannten Bedarfsgemeinschaften einer Ehe gleichgesetzt. Das betrifft Paare, die länger als 12 Monate zusammenleben. Für mich heißt dies, daß unverheiratete Paare zwar alle Nachteile der Ehe haben, jedoch keine Vorteile derselben geniessen dürfen.

Mal unabhängig davon, dass ich diese Hartz IV Regelung für verfassungswidrig halte: unverheiratete Paare werden anders behandelt als verheiratete Paare. Wenn ein unverheiratetes Paar auseinanderzieht, hat das Sozialamt keine Handhabe mehr, einen Unterhalt zu verlangen. Bei einem verheirateten Paar ist das nicht so.

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Ich finde das Öffentlichkeitsrelevant, da sich hier einerseits die scheinheilige Doppelmoral der Regierungen zeigt und andererseits der Einfluss der Kirche spürbar ist! Es sollte eigentlich ein Steuerkarten-Partnersplitting für alle Paare geben. Auch eine Patchworkfamilie ist eine Familie.

Das bedeutet, die Vorteile der Ehe zu wollen, ohne die Pflichten übernehmen zu müssen. Zusammenbleiben, solange es steuerlich vorteilhaft ist, sich trennen, wenn es steuerlich vorteilhfter wird. Wie sollte man übrigens feststelllen, dass ein Paar ein Paar ist und nicht einfach eine Zweckgemeinschaft mit dem Ziele, Steuern zu sparen? Eine solche Regelung würde Mitsplitzentralen aus dem Boden schießen lassen.


Zuletzt bearbeitet von AgentProvocateur am 10.07.2006, 15:07, insgesamt einmal bearbeitet
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Konstrukt
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Beitrag(#519531) Verfasst am: 10.07.2006, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Bei Hartz IV z.B. werden die sogenannten Bedarfsgemeinschaften einer Ehe gleichgesetzt. Das betrifft Paare, die länger als 12 Monate zusammenleben. Für mich heißt dies, daß unverheiratete Paare zwar alle Nachteile der Ehe haben, jedoch keine Vorteile derselben geniessen dürfen.

Mal unabhängig davon, dass ich diese Hartz IV Regelung verfassungswidrig finde: unverheiratete Paare werden anders behandelt als verheiratete Paare. Wenn ein unverheiratetes Paar auseinanderzieht, hat das Sozialamt keine Handhabe mehr, einen Unterhalt zu verlangen. Bei einem verheirateten Paar ist das nicht so.

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Ich finde das Öffentlichkeitsrelevant, da sich hier einerseits die scheinheilige Doppelmoral der Regierungen zeigt und andererseits der Einfluss der Kirche spürbar ist! Es sollte eigentlich ein Steuerkarten-Partnersplitting für alle Paare geben. Auch eine Patchworkfamilie ist eine Familie.

Das bedeutet, die Vorteile der Ehe zu wollen, ohne die Pflichten übernehmen zu müssen. Zusammenbleiben, solange es steuerlich vorteilhaft ist, sich trennen, wenn es steuerlich vorteilhfter wird. Wie sollte man übrigens feststelllen, dass ein Paar ein Paar ist und nicht einfach eine Zweckgemeinschaft mit dem Ziele, Steuern zu sparen? Eine solche Regelung würde Mitsplitzentralen aus dem Boden schießen lassen.


Mitsplitzentralen? Super Idee! Lachen
Du hast sicherlich auch recht. Mein Anliegen war auf die Widersprüchlichkeit hinzuweisen. Und ich stimme Dir auch in Punkto Verfassungswidrigkeit zu.
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Rainer Ponitka
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Anmeldungsdatum: 06.04.2006
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Wohnort: 51491 Overath

Beitrag(#519534) Verfasst am: 10.07.2006, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:


rocknrainer hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Doch - was tun Lebenspartner ohne Kind/er für die Allgemeinheit?

Die übernehmen die gegenseitige Unterhaltspflicht, was den Staat entlastet.

Ich sehe das nicht. So weit ich weiß, können selbst die Mitglieder einer Zweck - Wohngemeinschaft zum gegenseitigen Unterhalt herangezogen werden, um den Staat zu entlasten, sog. eheähnliche Gemeinschaften erst recht.

Aber nicht ein Leben lang.


Auch Ehen können geschieden werden, durch aktuelle Rechtsprechung besteht hier tatsächlich aber die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung weiter. Das mag vielleicht das einzige sein, was die Ehe mehr für die Gemeinschaft tut.

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Was heißt denn Paare ohne Kinder? Meinst Du Paare ohne Kinder? Oder meinst Du, so wie es gerade immer in der öffentlichen Diskussion von den politischen Nebelwerfern getrickst wird, Paare ohne steuerlich relevante Kinder?


Natürlich darf auch das nicht vergessen werden.

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Weiterhin kann ich Deinen Vorschlag a) gutheißen, jedoch bedarf es keiner Registrierung der Partnerschaft, denn sobald ein uneheliches Kind auf die Welt kommt, übernimmt i.d.R. das zuständige Jugendamt eine teilweise Vormundschaft, bis die Mutter dies ändert sowie eine Vaterschaft nebst der entsprechenden Unterhaltsverpflichtung anerkannt ist. Dadurch ist diese Partnerschaft bereits registriert.

Huh? Seit wann ist eine Vaterschaft eine Partnerschaft Frage


Vielleicht sollte ich ergänzen: Dadurch ist diese Partnerschaft, soweit auch eine Lebensgemeinschaft eingegangen wird, bereits registriert.

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Schlussendlich verstehe ich die Förderung und den Schutz alleine der Ehe überhaupt nicht.


Für die Gesellschaft ist es von Vorteil, wenn zwei Menschen die Verantwortung füreinander übernehmen und die Gesellschaft dadurch entlasten.


Wie mir scheint, ist die einzige besondere Entlastung der Allgemeinheit durch eine Ehe die oben beschriebene.
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Grüßchen,
Rainer
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AgentProvocateur
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Beitrag(#519535) Verfasst am: 10.07.2006, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Mitsplitzentralen? Super Idee! Lachen
Du hast sicherlich auch recht. Mein Anliegen war auf die Widersprüchlichkeit hinzuweisen. Und ich stimme Dir auch in Punkto Verfassungswidrigkeit zu.

Ja, Widersprüchlichkeiten gibt es einige. Zum Beispiel ist es absolut unverständlich, warum eingetragene Lebenspartnerschaften nicht wie Ehen behandelt werden. Oder die steuerliche Behandlung von geschiedenen Ehen ist vom Gerechtigkeitsstandpunkt auch mehr als fragwürdig.

Aber wieso man wegen dieser Ungerechtigkeiten auch die Bedingungen für die Ehe ungerecht machen will, ist mir noch nicht klar. Wenn alles ungerecht ist, ist das nämlich keineswegs gerechter als vorher, im Gegenteil, die Ungerechtigkeitssumme hat sich erhöht.
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Rainer Ponitka
Sergeant At Arms



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Beitrag(#519537) Verfasst am: 10.07.2006, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Wie sollte man übrigens feststelllen, dass ein Paar ein Paar ist und nicht einfach eine Zweckgemeinschaft mit dem Ziele, Steuern zu sparen?


z.B. durch erst einsetzende Subvention, sobald leibliche oder adoptierte Kinder des Paares vorhanden sind.
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Grüßchen,
Rainer
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Rainer Ponitka
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Beitrag(#519541) Verfasst am: 10.07.2006, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Für mich heißt dies, daß unverheiratete Paare zwar alle Nachteile der Ehe haben, jedoch keine Vorteile derselben geniessen dürfen. Ich finde das Öffentlichkeitsrelevant, da sich hier einerseits die scheinheilige Doppelmoral der Regierungen zeigt und andererseits der Einfluss der Kirche spürbar ist! Es sollte eigentlich ein Steuerkarten-Partnersplitting für alle Paare geben. Auch eine Patchworkfamilie ist eine Familie.


So ist es.
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Grüßchen,
Rainer
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AgentProvocateur
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Beitrag(#519546) Verfasst am: 10.07.2006, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Ich sehe das nicht. So weit ich weiß, können selbst die Mitglieder einer Zweck - Wohngemeinschaft zum gegenseitigen Unterhalt herangezogen werden, um den Staat zu entlasten, sog. eheähnliche Gemeinschaften erst recht.

Aber nicht ein Leben lang.

Auch Ehen können geschieden werden, durch aktuelle Rechtsprechung besteht hier tatsächlich aber die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung weiter. Das mag vielleicht das einzige sein, was die Ehe mehr für die Gemeinschaft tut.

Ich frage Euch: was haben die Römer jemals für uns gemacht?

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Weiterhin kann ich Deinen Vorschlag a) gutheißen, jedoch bedarf es keiner Registrierung der Partnerschaft, denn sobald ein uneheliches Kind auf die Welt kommt, übernimmt i.d.R. das zuständige Jugendamt eine teilweise Vormundschaft, bis die Mutter dies ändert sowie eine Vaterschaft nebst der entsprechenden Unterhaltsverpflichtung anerkannt ist. Dadurch ist diese Partnerschaft bereits registriert.

Huh? Seit wann ist eine Vaterschaft eine Partnerschaft Frage

Vielleicht sollte ich ergänzen: Dadurch ist diese Partnerschaft, soweit auch eine Lebensgemeinschaft eingegangen wird, bereits registriert.

Ich weiß, was Du meinst, aber Du weißt nicht, was ich meine. Wenn jemand eine Vaterschaft eintragen lässt, heißt das doch noch lange nicht, dass er mit der Mutter und dem Kind zusammenlebt. Deswegen sagt die Eintragung der Vaterschaft rein gar nichts über eine eventuelle Partnerschaft zwischen der Mutter und dem Vater aus.

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Schlussendlich verstehe ich die Förderung und den Schutz alleine der Ehe überhaupt nicht.

Für die Gesellschaft ist es von Vorteil, wenn zwei Menschen die Verantwortung füreinander übernehmen und die Gesellschaft dadurch entlasten.

Wie mir scheint, ist die einzige besondere Entlastung der Allgemeinheit durch eine Ehe die oben beschriebene.

Was heißt, dass es eine Entlastung gibt und daher eine andere Behandlung als die eines unverheirateten Paares gerechtfertigt ist. Jedem ist es ja selber überlassen, ob er heiraten will oder nicht.
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Rainer Ponitka
Sergeant At Arms



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Beitrag(#519570) Verfasst am: 10.07.2006, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Ich weiß, was Du meinst, aber Du weißt nicht, was ich meine. Wenn jemand eine Vaterschaft eintragen lässt, heißt das doch noch lange nicht, dass er mit der Mutter und dem Kind zusammenlebt. Deswegen sagt die Eintragung der Vaterschaft rein gar nichts über eine eventuelle Partnerschaft zwischen der Mutter und dem Vater aus.


Doch, doch, schon verstanden. Deswegen ergänzte ich.
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Grüßchen,
Rainer
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Tante Käthe
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Beitrag(#519984) Verfasst am: 11.07.2006, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

rocknrainer hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Schlussendlich verstehe ich die Förderung und den Schutz alleine der Ehe überhaupt nicht.

Für die Gesellschaft ist es von Vorteil, wenn zwei Menschen die Verantwortung füreinander übernehmen und die Gesellschaft dadurch entlasten.

Wie mir scheint, ist die einzige besondere Entlastung der Allgemeinheit durch eine Ehe die oben beschriebene.

Was heißt, dass es eine Entlastung gibt und daher eine andere Behandlung als die eines unverheirateten Paares gerechtfertigt ist. Jedem ist es ja selber überlassen, ob er heiraten will oder nicht.


Ob es durch Eheschließung faktisch eine Entlastung der Gesellschaft gibt, wage ich zu bezweifeln. Bei nichtverheirateten Paaren, die zusammenleben, geht das Steuerrecht ebenfalls von einer sittlichen bzw. moralischen Unterhaltsverpflichtung aus. Um zu ermitteln, ob es eine Entlastung der Gesellschaft gibt, müßte man zunächst mal ermitteln, wie hoch die Belastung durch den Splittingvorteil für die Allgemeinheit ist. Gleichzeitig darf man beim Thema Ehe auch nicht die Kosten für Ehescheidungen vergessen. Verfügen die Ehepartner nur über ein geringes Einkommen geht auch der Scheidungsakt - mittels Prozeßkostenhilfe - auf Kosten der Staatskasse und damit aller Steuerzahler. (Soll gar nicht so selten vorkommen)
Fraglich ist auch, ob der Staat eine Lebensform subventionieren sollte, die mehr und mehr an der Lebensrealität vorbeiläuft. Der Splittingvorteil wirkt sich in vollem Umfang dann aus, wenn ein Ehepartner arbeitet und der andere zu Hause bleibt. Das hat möglicherweise in früheren Zeiten Sinn gemacht. Das berufliche Engagement von Frauen und Müttern hat sich seit dieser Zeit allerdings stark verändert. Fazit: Eine bloße Eheschließung halte ich nicht für in besonderem Maße staatlich förderungswürdig.
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Eure Tante Käthe

Eine Religion in deren Zentrum eine Hinrichtungsszene steht, finde ich abstoßend.
"Pascal Mercier"
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AgentProvocateur
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Beitrag(#519991) Verfasst am: 11.07.2006, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

Tante Käthe hat folgendes geschrieben:
Ob es durch Eheschließung faktisch eine Entlastung der Gesellschaft gibt, wage ich zu bezweifeln.

Das ist Dein gutes Recht.

Tante Käthe hat folgendes geschrieben:
Bei nichtverheirateten Paaren, die zusammenleben, geht das Steuerrecht ebenfalls von einer sittlichen bzw. moralischen Unterhaltsverpflichtung aus.

Das ist richtig. Der Unterhalt kann aber von der Steuer abgesetzt werden.

Tante Käthe hat folgendes geschrieben:
Um zu ermitteln, ob es eine Entlastung der Gesellschaft gibt, müßte man zunächst mal ermitteln, wie hoch die Belastung durch den Splittingvorteil für die Allgemeinheit ist.

Ehegattensplitting bewirkt, dass alle Ehepaare mit dem selben Gesamteinkommen dieselbe Steuer bezahlen müssen. Es geht nicht um eine Belastung, sondern es geht um Gerechtigkeit.

Tante Käthe hat folgendes geschrieben:
Gleichzeitig darf man beim Thema Ehe auch nicht die Kosten für Ehescheidungen vergessen. Verfügen die Ehepartner nur über ein geringes Einkommen geht auch der Scheidungsakt - mittels Prozeßkostenhilfe - auf Kosten der Staatskasse und damit aller Steuerzahler. (Soll gar nicht so selten vorkommen)

Naja, mit Verlaub, aber die Behandlung von geschiedenen Ehen entspricht meiner Meinung nach nicht dem Gerechtigkeitsgrundsatz. Normalerweise darf nur nach der Leistungsfähigkeit besteuert werden. Bei geschiedenen Ehen wird dieser Grundsatz verletzt, denn die vorgeschriebenen Unterhaltszahlungen dürfen nicht in voller Höhe steuermindernd geltend gemacht werden. In Relation dazu ist die eventuelle Prozesskostenübernahme ein Klacks.

Tante Käthe hat folgendes geschrieben:
Fraglich ist auch, ob der Staat eine Lebensform subventionieren sollte, die mehr und mehr an der Lebensrealität vorbeiläuft. Der Splittingvorteil wirkt sich in vollem Umfang dann aus, wenn ein Ehepartner arbeitet und der andere zu Hause bleibt. Das hat möglicherweise in früheren Zeiten Sinn gemacht.

Fakt ist aber, dass das Splittingvolumen zu 90 % Ehepaaren mit Kindern zugute kommt.

Tante Käthe hat folgendes geschrieben:
Das berufliche Engagement von Frauen und Müttern hat sich seit dieser Zeit allerdings stark verändert. Fazit: Eine bloße Eheschließung halte ich nicht für in besonderem Maße staatlich förderungswürdig.

Warum soll ein Ehepaar mit unterschiedlicher Einkommensverteilung mehr Steuern bezahlen, als ein Ehepaar mit gleichmäßiger Einkommensverteilung? Wäre es gerecht, das zu ändern? Das ist die Frage.
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Rainer Ponitka
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Beitrag(#520229) Verfasst am: 11.07.2006, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Für die Gesellschaft ist es von Vorteil, wenn zwei Menschen die Verantwortung füreinander übernehmen und die Gesellschaft dadurch entlasten.


rocknrainer hat folgendes geschrieben:
Auch Ehen können geschieden werden, durch aktuelle Rechtsprechung besteht hier tatsächlich aber die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung weiter. Das mag vielleicht das einzige sein, was die Ehe mehr für die Gemeinschaft tut.


Tante Käthe hat folgendes geschrieben:
Gleichzeitig darf man beim Thema Ehe auch nicht die Kosten für Ehescheidungen vergessen. Verfügen die Ehepartner nur über ein geringes Einkommen geht auch der Scheidungsakt - mittels Prozeßkostenhilfe - auf Kosten der Staatskasse und damit aller Steuerzahler. (Soll gar nicht so selten vorkommen)


Zumindest die von Tante Käthe geschilderte Variante ist gegenüber der Allgemeinheit als ansatzweise parasitär anzusehen. Ebenso gibt es ja Eheverträge, welche von vorneherein die gegenseite Unterhaltspflicht nach Beendigung der Ehe stark einschränken. Weiterhin bekriegen sich viele ehemalige Ehepartner im Scheidungsfalle sehr stark, um auch aus der Unterhaltsnummer 'rauszukommen - manchmal klappts, manchmal nicht....

Inzwischen denke ich, daß der Nutzen der kinderlosen Ehe für die Gesellschaft doch immer mehr abnimmt, im Scheidungsfall allerdings den Rechtsanwälten was bringt.
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Rainer
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Rainer Ponitka
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Beitrag(#520232) Verfasst am: 11.07.2006, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Warum soll ein Ehepaar mit unterschiedlicher Einkommensverteilung mehr Steuern bezahlen, als ein Ehepaar mit gleichmäßiger Einkommensverteilung? Wäre es gerecht, das zu ändern? Das ist die Frage.


Die tatsächliche Frage ist doch:
Warum soll ein kinderloses Ehepaar diese Bevorzugung gegenüber unverheirateten ( @AgentProvocateur: und zusammenlebenden zwinkern ) Eltern erhalten? (Nur, um's mal wieder zurück auf den Punkt zu bringen.)
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Grüßchen,
Rainer
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