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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#520245) Verfasst am: 11.07.2006, 14:44 Titel: |
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rocknrainer hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Warum soll ein Ehepaar mit unterschiedlicher Einkommensverteilung mehr Steuern bezahlen, als ein Ehepaar mit gleichmäßiger Einkommensverteilung? Wäre es gerecht, das zu ändern? Das ist die Frage. |
Die tatsächliche Frage ist doch:
Warum soll ein kinderloses Ehepaar diese Bevorzugung gegenüber unverheirateten ( @AgentProvocateur: und zusammenlebenden ) Eltern erhalten? (Nur, um's mal wieder zurück auf den Punkt zu bringen.) |
Wenn unverheiratete zusammenlebende Eltern die Rechte und Pflichten von Ehen wollen, dann können sie heiraten. Ich sehe das Problem noch nicht so ganz.
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kolja der Typ im Maschinenraum

Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 16631
Wohnort: NRW
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(#520260) Verfasst am: 11.07.2006, 15:06 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Wenn unverheiratete zusammenlebende Eltern die Rechte und Pflichten von Ehen wollen, dann können sie heiraten. Ich sehe das Problem noch nicht so ganz. |
Mir scheint fast, manche Leute lehnen die Rechtsform "Ehe" nur wegen ihres religiösen Kontextes ab. Vielleicht sollte man sie diesen Leuten zuliebe umbenennen.
_________________ Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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Rainer Ponitka Sergeant At Arms
Anmeldungsdatum: 06.04.2006 Beiträge: 555
Wohnort: 51491 Overath
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(#520282) Verfasst am: 11.07.2006, 15:33 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Wenn unverheiratete zusammenlebende Eltern die Rechte und Pflichten von Ehen wollen, dann können sie heiraten. Ich sehe das Problem noch nicht so ganz. |
Was ich versuche herauszuarbeiten ist die staatliche Doppelmoral, daß unverheiratete und zusammenlebende Eltern die Pflichten der kinderlosen Ehepaare teilen, aber lange nicht in den Genuß der gleichen Subvention gelangen.
Und der Gang zum Amt sowie gegebenenfalls die Ausarbeitung von jeweils entsprechenden Eheverträgen kostet Zeit und Geld, ebenso ist - meiner Meinung nach - die Ehe ein Relikt, welche hauptsächlich aus steuerlichen Gründen eingegangen wird.
_________________
Grüßchen,
Rainer
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#520294) Verfasst am: 11.07.2006, 15:52 Titel: |
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rocknrainer hat folgendes geschrieben: | AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Wenn unverheiratete zusammenlebende Eltern die Rechte und Pflichten von Ehen wollen, dann können sie heiraten. Ich sehe das Problem noch nicht so ganz. |
Was ich versuche herauszuarbeiten ist die staatliche Doppelmoral, daß unverheiratete und zusammenlebende Eltern die Pflichten der kinderlosen Ehepaare teilen, |
Ich hatte gehofft, wir hätten bereits geklärt, dass das nicht stimmt. In einer Ehe gilt übrigens normalerweise der Grundsatz der Zugewinngemeinschaft. Bei Unverheirateten ist das nicht so.
rocknrainer hat folgendes geschrieben: | aber lange nicht in den Genuß der gleichen Subvention gelangen.
Und der Gang zum Amt sowie gegebenenfalls die Ausarbeitung von jeweils entsprechenden Eheverträgen kostet Zeit und Geld, ebenso ist - meiner Meinung nach - die Ehe ein Relikt, welche hauptsächlich aus steuerlichen Gründen eingegangen wird. |
Der Gang zum Amt ist nicht anders als der Gang zum Amt, wenn Du einen neuen Personalausweis beantragst. Die Kosten sind nicht hoch. Ein Ehevertrag ist nicht notwendig.
Die Ehe ist ein Vertrag, der bestimmte Rechte und Pflichten öffentlich festlegt. Na und? Dir steht es doch frei, zu heiraten. Könntest Du einmal versuchen, darzulegen, warum Du das nicht willst?
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#520297) Verfasst am: 11.07.2006, 15:58 Titel: |
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rocknrainer hat folgendes geschrieben: | Und der Gang zum Amt sowie gegebenenfalls die Ausarbeitung von jeweils entsprechenden Eheverträgen kostet Zeit und Geld, ebenso ist - meiner Meinung nach - die Ehe ein Relikt, welche hauptsächlich aus steuerlichen Gründen eingegangen wird. |
Welcher Grund letztlich ausschlaggebend für die Entscheidung ist, spielt dabei doch keine Rolle. Wichtig ist, was es faktisch bedeutet, verheiratet zu sein - und da gibt es nunmal weitaus mehr, als nur ein paar Steuerunterschiede.
Und genau deshalb ist die Ehe nach wie vor wichtig - unabhängig davon, wer jetzt welche Steuern bezahlt.
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Tante Käthe registrierter User
Anmeldungsdatum: 06.07.2006 Beiträge: 79
Wohnort: Oberbergischer Kreis
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(#521008) Verfasst am: 12.07.2006, 00:53 Titel: |
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AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Tante Käthe hat folgendes geschrieben: | Ob es durch Eheschließung faktisch eine Entlastung der Gesellschaft gibt, wage ich zu bezweifeln. |
Das ist Dein gutes Recht. |
Tante Käthe hat folgendes geschrieben: | Bei nichtverheirateten Paaren, die zusammenleben, geht das Steuerrecht ebenfalls von einer sittlichen bzw. moralischen Unterhaltsverpflichtung aus. |
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Das ist richtig. Der Unterhalt kann aber von der Steuer abgesetzt werden. |
Nur bedingt; im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen
Tante Käthe hat folgendes geschrieben: | Um zu ermitteln, ob es eine Entlastung der Gesellschaft gibt, müßte man zunächst mal ermitteln, wie hoch die Belastung durch den Splittingvorteil für die Allgemeinheit ist. |
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Ehegattensplitting bewirkt, dass alle Ehepaare mit dem selben Gesamteinkommen dieselbe Steuer bezahlen müssen. Es geht nicht um eine Belastung, sondern es geht um Gerechtigkeit. |
Das ist nur eine Seite der Medaille, sonst gäbe es ja keinen steuerlichen Vorteil.
Tante Käthe hat folgendes geschrieben: | Gleichzeitig darf man beim Thema Ehe auch nicht die Kosten für Ehescheidungen vergessen. Verfügen die Ehepartner nur über ein geringes Einkommen geht auch der Scheidungsakt - mittels Prozeßkostenhilfe - auf Kosten der Staatskasse und damit aller Steuerzahler. (Soll gar nicht so selten vorkommen) |
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Naja, mit Verlaub, aber die Behandlung von geschiedenen Ehen entspricht meiner Meinung nach nicht dem Gerechtigkeitsgrundsatz. Normalerweise darf nur nach der Leistungsfähigkeit besteuert werden. Bei geschiedenen Ehen wird dieser Grundsatz verletzt, denn die vorgeschriebenen Unterhaltszahlungen dürfen nicht in voller Höhe steuermindernd geltend gemacht werden. In Relation dazu ist die eventuelle Prozesskostenübernahme ein Klacks. |
Partner, die unverheiratet zusammenleben verursachen jedenfalls nicht derartige Kosten und ich gebe zu bedenken, wie viele Leutchen die während der Ehe nicht berufstätig waren kommen nach einer Scheidung mit der Unterhaltsleistung nicht klar und müssen evtl. zusätzliche Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen? Oder wie viele können Ihren Unterhaltsverpflichtungen kaum nachkommen, weil Sie mit den Zahlungen am Rande des Existenzminimus dahinvegetieren, oder wie viele versuchen sich Ihrer Verpflichtung zu Unterhaltszahlungen zu entziehen (mehr oder weniger erfolgreich)? Das übersetze ich mir die Floskel "Verantwortung füreinander übernehmen" mehr mit "falsche Antwort gegeben". Die Scheidungsrate liegt übrigens relativ konstant in den letzten Jahre bei 50 - 54%.
Tante Käthe hat folgendes geschrieben: | Fraglich ist auch, ob der Staat eine Lebensform subventionieren sollte, die mehr und mehr an der Lebensrealität vorbeiläuft. Der Splittingvorteil wirkt sich in vollem Umfang dann aus, wenn ein Ehepartner arbeitet und der andere zu Hause bleibt. Das hat möglicherweise in früheren Zeiten Sinn gemacht. |
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Fakt ist aber, dass das Splittingvolumen zu 90 % Ehepaaren mit Kindern zugute kommt. |
Komisch! Ich weiss von 70%; Quelle?
Dem setze ich jetzt mal mehr als drei Millionen Kinder in nicht-ehelichen Haushalten entgegen!
(Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 14/6230)
Tante Käthe hat folgendes geschrieben: | Das berufliche Engagement von Frauen und Müttern hat sich seit dieser Zeit allerdings stark verändert. Fazit: Eine bloße Eheschließung halte ich nicht für in besonderem Maße staatlich förderungswürdig. |
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Warum soll ein Ehepaar mit unterschiedlicher Einkommensverteilung mehr Steuern bezahlen, als ein Ehepaar mit gleichmäßiger Einkommensverteilung? Wäre es gerecht, das zu ändern? Das ist die Frage. |
Mag sein, daß es Deine Frage ist, meine ist es nicht!
Eine Diskussion über die Abschaffung des Ehegatten-Splittings will ich hier wirklich nicht führen. Darüber haben sich schon viel schlauere Menschen Gedanken gemacht.
Nach wie vor stelle ich mir jedoch die Frage warum die Ehe den besonderen Stellenwert - auch und inbesondere per Gesetz - einnimmt.
_________________ Eure Tante Käthe
Eine Religion in deren Zentrum eine Hinrichtungsszene steht, finde ich abstoßend.
"Pascal Mercier"
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AgentProvocateur registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin
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(#521033) Verfasst am: 12.07.2006, 01:35 Titel: |
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Tante Käthe hat folgendes geschrieben: | Tante Käthe hat folgendes geschrieben: | Um zu ermitteln, ob es eine Entlastung der Gesellschaft gibt, müßte man zunächst mal ermitteln, wie hoch die Belastung durch den Splittingvorteil für die Allgemeinheit ist. |
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Ehegattensplitting bewirkt, dass alle Ehepaare mit dem selben Gesamteinkommen dieselbe Steuer bezahlen müssen. Es geht nicht um eine Belastung, sondern es geht um Gerechtigkeit. |
Das ist nur eine Seite der Medaille, sonst gäbe es ja keinen steuerlichen Vorteil. |
Naja, dass man eine nicht gezahlte Steuer, die aus Gerechtigkeitsgründen, um nämlich Ehen nicht schlechter zu stellen als andere Ehen mit dem selben Einkommen oder auch unverheiratete Paare mit anderer Einkommensverteilung, eine "Belastung für die Gesellschaft" nennt, ist schon etwas gewöhnungsbedürftig. Das hieße ja, dass die Gesellschaft per se einen Anspruch auf dieses Geld hätte. Würdest Du eigentlich auch die Gewährung von Grundfreibeträgen eine "Belastung für die Gesellschaft" nennen?
Würde man das Ehegattensplitting abschaffen, würde das bei einer halbwegs noch verfassungskonformen Lösung ca. 4 Mrd. € Steuermehreinnahmen bedeuten (bei einer wirklich verfassungskonformen Lösung eher weniger).
Würde man das auf kinderlose Ehepaare beschränken, wären es noch ca. 0,4 Mrd. €.
Tante Käthe hat folgendes geschrieben: | Tante Käthe hat folgendes geschrieben: | Gleichzeitig darf man beim Thema Ehe auch nicht die Kosten für Ehescheidungen vergessen. Verfügen die Ehepartner nur über ein geringes Einkommen geht auch der Scheidungsakt - mittels Prozeßkostenhilfe - auf Kosten der Staatskasse und damit aller Steuerzahler. (Soll gar nicht so selten vorkommen) |
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Naja, mit Verlaub, aber die Behandlung von geschiedenen Ehen entspricht meiner Meinung nach nicht dem Gerechtigkeitsgrundsatz. Normalerweise darf nur nach der Leistungsfähigkeit besteuert werden. Bei geschiedenen Ehen wird dieser Grundsatz verletzt, denn die vorgeschriebenen Unterhaltszahlungen dürfen nicht in voller Höhe steuermindernd geltend gemacht werden. In Relation dazu ist die eventuelle Prozesskostenübernahme ein Klacks. |
Partner, die unverheiratet zusammenleben verursachen jedenfalls nicht derartige Kosten |
Wie hoch sind denn diese Kosten (Prozesskostenübernahme bei Scheidungen)? Damit wir mal eine Größenordnung haben.
Tante Käthe hat folgendes geschrieben: | und ich gebe zu bedenken, wie viele Leutchen die während der Ehe nicht berufstätig waren kommen nach einer Scheidung mit der Unterhaltsleistung nicht klar und müssen evtl. zusätzliche Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen? Oder wie viele können Ihren Unterhaltsverpflichtungen kaum nachkommen, weil Sie mit den Zahlungen am Rande des Existenzminimus dahinvegetieren, oder wie viele versuchen sich Ihrer Verpflichtung zu Unterhaltszahlungen zu entziehen (mehr oder weniger erfolgreich)? |
All dies gibt es wohl. Ich weiß aber nicht, wie hoch der prozentuale Anteil dessen ist. Ohne vorherige Ehe wären aber die Zahlungsverpflichtungen des Staates mit Sicherheit wesentlich höher.
Tante Käthe hat folgendes geschrieben: | Das übersetze ich mir die Floskel "Verantwortung füreinander übernehmen" mehr mit "falsche Antwort gegeben". |
Huh?
Tante Käthe hat folgendes geschrieben: | Die Scheidungsrate liegt übrigens relativ konstant in den letzten Jahre bei 50 - 54%. |
Ja, und?
Tante Käthe hat folgendes geschrieben: | Tante Käthe hat folgendes geschrieben: | Fraglich ist auch, ob der Staat eine Lebensform subventionieren sollte, die mehr und mehr an der Lebensrealität vorbeiläuft. Der Splittingvorteil wirkt sich in vollem Umfang dann aus, wenn ein Ehepartner arbeitet und der andere zu Hause bleibt. Das hat möglicherweise in früheren Zeiten Sinn gemacht. |
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Fakt ist aber, dass das Splittingvolumen zu 90 % Ehepaaren mit Kindern zugute kommt. |
Komisch! Ich weiss von 70%; Quelle? |
DIW Berlin hat folgendes geschrieben: | In einzelnen Vorschlägen wird gefordert, das Splittingverfahren nur für kinderlose Ehepaare einzuschränken. Entsprechend sollen ältere Ehepaare, deren Kinder den Haushalt bereits verlassen haben, weiterhin nach dem Splittingverfahren besteuert werden. Eine Abschätzung unter Verwendung von Informationen aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) ergab, dass etwa 90 % des Splittingvolumens auf Ehepaare entfällt, die Kinder haben, auch wenn diese nicht mehr im Haushalt leben. Dieses Ergebnis erscheint auch insoweit plausibel, als kinderlose Ehepartner zumeist beide erwerbstätig sind, so dass deren Splittingeffekt in der Regel nicht sehr hoch ist. |
Tante Käthe hat folgendes geschrieben: | Tante Käthe hat folgendes geschrieben: | Das berufliche Engagement von Frauen und Müttern hat sich seit dieser Zeit allerdings stark verändert. Fazit: Eine bloße Eheschließung halte ich nicht für in besonderem Maße staatlich förderungswürdig. |
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben: | Warum soll ein Ehepaar mit unterschiedlicher Einkommensverteilung mehr Steuern bezahlen, als ein Ehepaar mit gleichmäßiger Einkommensverteilung? Wäre es gerecht, das zu ändern? Das ist die Frage. |
Mag sein, daß es Deine Frage ist, meine ist es nicht!
Eine Diskussion über die Abschaffung des Ehegatten-Splittings will ich hier wirklich nicht führen. Darüber haben sich schon viel schlauere Menschen Gedanken gemacht.
Nach wie vor stelle ich mir jedoch die Frage warum die Ehe den besonderen Stellenwert - auch und inbesondere per Gesetz - einnimmt. |
Das hatten wir doch schon. In einer Ehe übernehmen zwei Menschen die Verantwortung füreinander und entlasten dadurch die Gemeinschaft.
Argumentieren wir einmal von der anderen Seite. Nehmen wir einmal an, die Gesellschaft würde sagen, Ehen sind für uns unnötig und kontraproduktiv und wir wollen diese nicht mehr gesondert behandeln. Wenn man zu diesem Schluss käme, dann
a) müsste man allerdings die Ehe komplett als Privatsache betrachten, d.h. die Unterhaltsverpflichtungen dürften nur noch in der Höhe von unverheirateten Paaren verpflichtend sein, was einen ziemlichen Unterschied sowohl in der Höhe als auch für den Zeitraum ausmachen würde
b) dürfte dies mMn nur eingeschränkt für bestehende Ehen gelten, denn einen gewissen Vertrauensschutz sollte diese Gesellschaft schon zu bieten haben
Was genau ist eigentlich Dein Vorschlag?
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#521489) Verfasst am: 12.07.2006, 17:19 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Shadaik hat folgendes geschrieben: | Das heißt, okay, homosexuele Beziehungen bringen natürlich eher selten eigenen Nachwuchs hervor. |
Da müsste nur noch jemand zeigen, warum das wichtig sein sollte ... |
Weil das derzeitige Sozialsystem auf einem Überhang arbeitender vs. nicht-arbeitender bevölkerung basiert; vor allem junger Menschen gegenüber Rentnern.
Diese jungen Menschen müssen aber erstmal geboren werden um da zu sein.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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