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Folter umgehen.

 
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Nergal
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#558481) Verfasst am: 05.09.2006, 13:34    Titel: Folter umgehen. Antworten mit Zitat

Nochmal nachgefragt, weil es ein sehr interessantes Thema ist:

Habe mir wieder Gedanken gemacht über die Frage ob man zB einen Terroristen der eine Bombe versteckt hat die tausende töten wird, so nicht entdeckt, zum Zweck der Informationsgewinnung foltern darf?

Interessant finde ich hierbei den Artikel 2;Abs2 der UN Antifolter-Konvention:

Zitat:
(2) Außergewöhnliche Umstände gleich welcher Art, sei es Krieg oder Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden.


Dies mutet zuerst ein wenig weltfremd an, ein großes Ideal das aber höchstens vieleicht im jugendfreien Abendfernsehen funktioniert.
Ist eine Gesellschaft die eher den Tod 1000ender in Kauf nimmt denn deren bereitwilligen Möchtegernmörder zu foltern nicht anderen Unterlegen die diesen Schwachpunkt ausnutzen?
Was aber bringt die Überlegenheit wenn man keine bzw eine unmenschliche (göttliche!?) Moral hat und diese dreht wie es einem passt, was ist dann noch von Wert?

Ist Folter ein Zivilisationsbruch wie es J. P. Reemtsma ausdrückte?

Sollten solche Gesetze nicht eigentlich dem Zweck dienen Leid zu verhindern, würden sie aber nicht in so einem Fall Leid erzeugen, oder ist dies eine böse umdeutung?


Was aber besonders interessant erscheint:

Ab wann ist eine unangenehme Behandlung eigentlich Folter?

Ist es auch Folter wenn man betreffenden Terroristen gegen seinen willen mit Substanzen bearbeiten die auf seine Psyche wirken und ihn sein Geheimnis preisgeben lassen?


Gibt es eine moralisch vertrettbare Lösung für so einen Fall, eine die nicht das kleinere Übel dem größeren vorzieht?
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narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#558486) Verfasst am: 05.09.2006, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man diesen Bilderbuchfall hat, ist Folter natürlich gerechtfertigt, aber wann hat man den schon?
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AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#558490) Verfasst am: 05.09.2006, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

was ist denn die Minimalstrafe für 'foltern'? Gibt´s einen eigenen StGB-Paragraphen oder fällt das unter Körperverletzung oder so?
_________________
“Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
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Rene Hartmann
Säkular? Na klar!



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 1404
Wohnort: Rhein-Main

Beitrag(#558538) Verfasst am: 05.09.2006, 14:31    Titel: Re: Folter umgehen. Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:

Interessant finde ich hierbei den Artikel 2;Abs2 der UN Antifolter-Konvention:

Zitat:
(2) Außergewöhnliche Umstände gleich welcher Art, sei es Krieg oder Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden.


Dies mutet zuerst ein wenig weltfremd an, ein großes Ideal das aber höchstens vieleicht im jugendfreien Abendfernsehen funktioniert.


Diese Bestimmung ist leider absolut notwendig, da ein Regime "außergewöhnliche Umstände" selbst schaffen oder aufbauschen kann. Man denke z.B. an den Reichstagsbrand 1933 oder die Ermordung Kirows 1934 in der Sowjetunion, die als Rechtfertigung für den Stalinterror herhalten musste.
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Finril
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 1270

Beitrag(#558558) Verfasst am: 05.09.2006, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich wollte ich jetzt schreiben zum Artikel 18 GG. Da hab ich aber nochmal nachgeschlagen und hab meinen Fehler bemerkt.

Grundrechtsverwirkung. Das Recht auf die Würde des Menschen bleibt weiterhin bestehen. Selbst wenn einem durch das Verfassungsgericht die Grundrechte abgesprochen worden sind.
_________________
Ein Geist wer seine Pflichten nicht erfüllt kann nicht frei sein.
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Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#558703) Verfasst am: 05.09.2006, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Fälle können vom Gesetzgeber nicht geregelt werden.
Man würde in so einem Fall einfach das Gesetz brechen und milde Strafen aussprechen.
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Wer nichts weiß, glaubt alles.
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