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spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
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(#560326) Verfasst am: 08.09.2006, 13:38 Titel: Re: Nachweis für Kirchenaustritt für Nichtmitglieder |
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Sermon hat folgendes geschrieben: |
Ueberhaupt sollte die Kritik sich nicht an die Geldgier der Kirchen richten, sondern auf die Willfaehrigkeit des Staates, der zugunsten der Kirchen einseitig parteilich handelt. |
Du wirst doch wohl kaum die Geldgier der Kirchen als in Ordnung befinden? Warum also nicht Kritik gegen beide, Kirche und ihren Handlanger Staat?
Ich selbst wurde auch getauft. Als ich 18 war, hatte ich dem Pfarrer mitgeteilt, dass ich aus der Kirche austrete. Später kam noch einmal eine Mahnung zwecks Zahlung der Steuer. Ich habe dem Pfarrer nochmals, diesmal schriftlich, mitgeteilt, dass ich bereits aus der Kirche ausgetreten bin. Danach kam nichts mehr, auch heute noch nicht.
Vielleicht habe ich Glück, dass es in einem anderen Bundesland (Anhalt) war.
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phoenix registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 937
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(#560353) Verfasst am: 08.09.2006, 14:31 Titel: |
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Was passiert, wenn ich meine Austrittsbescheinigung nicht mehr auffinden kann, sei es durch Diebstahl von Unterlagen, einen Brand oder weil ich sie schlicht verbummelt habe? Stellt mir das Amtsgericht, bei dem ich den Austritt vorgenommen habe, diese Bescheinigung nochmals aus?
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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#560361) Verfasst am: 08.09.2006, 14:40 Titel: |
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phoenix hat folgendes geschrieben: | Was passiert, wenn ich meine Austrittsbescheinigung nicht mehr auffinden kann, sei es durch Diebstahl von Unterlagen, einen Brand oder weil ich sie schlicht verbummelt habe? Stellt mir das Amtsgericht, bei dem ich den Austritt vorgenommen habe, diese Bescheinigung nochmals aus? |
Falls es die Unterlagen noch hat. Soweit ich weiß, beträgt die Aufbewahrungspflicht 10 Jahre.
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Stingery Atholik
Anmeldungsdatum: 06.05.2006 Beiträge: 716
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(#560364) Verfasst am: 08.09.2006, 14:42 Titel: |
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Was ist eigentlich, wenn man als getaufter Christ aus der Kirche austritt und in eine jüdische Gemeinde, die ebenfalls Kirchensteuern erhebt, eintritt, dann aber nach der Beschneidung wieder austritt?
Wenn es dann wieder zu Unstimmigkeiten kommen sollte und die Austrittsnachweise verloren gehen, wer bekommt dann meine Steuer?
_________________ Zombie [...bi], der; -[s], -s [engl. zombi(e), westafrik. Wort]: Toter, der ein willenloses Werkzeug dessen ist, der ihn zum Leben erweckt hat.
Christ [k...] der; -en, -en <gr>: siehe Zombie
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AntagonisT Master of Disaster
Anmeldungsdatum: 28.09.2005 Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden
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(#560386) Verfasst am: 08.09.2006, 15:24 Titel: |
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Stingery hat folgendes geschrieben: | Was ist eigentlich, wenn man als getaufter Christ aus der Kirche austritt und in eine jüdische Gemeinde, die ebenfalls Kirchensteuern erhebt, eintritt, dann aber nach der Beschneidung wieder austritt?
Wenn es dann wieder zu Unstimmigkeiten kommen sollte und die Austrittsnachweise verloren gehen, wer bekommt dann meine Steuer? |
Die werden sich ganz schnell darauf einig, dass du einfach beide zahlst...
_________________ “Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#560391) Verfasst am: 08.09.2006, 15:33 Titel: |
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Stingery hat folgendes geschrieben: | Was ist eigentlich, wenn man als getaufter Christ aus der Kirche austritt und in eine jüdische Gemeinde, die ebenfalls Kirchensteuern erhebt, eintritt, dann aber nach der Beschneidung wieder austritt?
Wenn es dann wieder zu Unstimmigkeiten kommen sollte und die Austrittsnachweise verloren gehen, wer bekommt dann meine Steuer? |
Die Juden. Die haben einen Abschnitt von Dir als Beweis des Eintritts.
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Stingery Atholik
Anmeldungsdatum: 06.05.2006 Beiträge: 716
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(#560392) Verfasst am: 08.09.2006, 15:35 Titel: |
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Da haste recht! Die Juden können dann wenigstens mit Recht behaupten, ich hätte mich als mündige Person für deren Glauben entschieden. Die Christen können das in dem Fall nicht.
Aber was ist, wenn ich in beide Religionsgemeinschaften als Erwachsener ein- und dann wieder ausgetreten bin?
_________________ Zombie [...bi], der; -[s], -s [engl. zombi(e), westafrik. Wort]: Toter, der ein willenloses Werkzeug dessen ist, der ihn zum Leben erweckt hat.
Christ [k...] der; -en, -en <gr>: siehe Zombie
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Femina registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.07.2005 Beiträge: 1038
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(#560638) Verfasst am: 09.09.2006, 00:04 Titel: |
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Scheili, solche Sachverhalte frusten!
Wie ist denn die Kirche darauf gekommen, dass die Frau noch Mitglied ist? Hat sie es selbst zugegeben?
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#560781) Verfasst am: 09.09.2006, 11:14 Titel: |
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Femina hat folgendes geschrieben: | Scheili, solche Sachverhalte frusten!
Wie ist denn die Kirche darauf gekommen, dass die Frau noch Mitglied ist? Hat sie es selbst zugegeben? |
Die evangelische Kirche verschickt in Berlin Fragebögen. Und wenn du da ankreuzt, dass du getauft bist und deinen Austritt nicht nachweisen kannst, haben sie dich. Oder wenn sie selbst einen Taufeintrag finden...
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spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
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(#560921) Verfasst am: 09.09.2006, 16:23 Titel: |
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Die evangelische Kirche verschickt in Berlin Fragebögen. Und wenn du da ankreuzt, dass du getauft bist und deinen Austritt nicht nachweisen kannst, haben sie dich. Oder wenn sie selbst einen Taufeintrag finden... |
Es gibt doch aber sicher keine Pflicht, der Kirche Fragebögen zu beantworten. Sprich was dagegen, den einfach in den Papiermüll zu werfen?
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#560925) Verfasst am: 09.09.2006, 16:31 Titel: |
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spaghettus hat folgendes geschrieben: | Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Die evangelische Kirche verschickt in Berlin Fragebögen. Und wenn du da ankreuzt, dass du getauft bist und deinen Austritt nicht nachweisen kannst, haben sie dich. Oder wenn sie selbst einen Taufeintrag finden... |
Es gibt doch aber sicher keine Pflicht, der Kirche Fragebögen zu beantworten. Sprich was dagegen, den einfach in den Papiermüll zu werfen? |
Offenbar schon:
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=459885#459885
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#561111) Verfasst am: 09.09.2006, 19:37 Titel: |
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spaghettus hat folgendes geschrieben: | Heike Jackler hat folgendes geschrieben: |
Die evangelische Kirche verschickt in Berlin Fragebögen. Und wenn du da ankreuzt, dass du getauft bist und deinen Austritt nicht nachweisen kannst, haben sie dich. Oder wenn sie selbst einen Taufeintrag finden... |
Es gibt doch aber sicher keine Pflicht, der Kirche Fragebögen zu beantworten. Sprich was dagegen, den einfach in den Papiermüll zu werfen? |
Der Kirche vielleicht nicht. Dem Finanzamt schon.
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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spaghettus Pastafarianer
Anmeldungsdatum: 07.02.2006 Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark
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(#561151) Verfasst am: 09.09.2006, 19:58 Titel: |
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Genau da liegt der Unterschied. Das man dem Finanzamt gegenüber zur Auskunft verpflichtet ist, ist klar.
Nicht klar ist, warum der Staat immernoch die Steuern für die Kirche eintreibt.
Nicht klar ist mir auch, wenn ich so einen Fragebogen bekomme, ob ich getauft wurde. Wenn ja, war ich da einfach noch zu klein um mich zu erinnern.
Ich weiß nur, dass ich noch nie Kirchensteuer bezahlt habe.
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HFRudolph Bright
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 1229
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(#562314) Verfasst am: 11.09.2006, 14:34 Titel: |
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Hallo!
Es spielt keine Rolle, dass der getaufte Säugling noch nicht geschäftsfähig oder das Kind mit unter 14 Jahren noch nicht einmal relgionsmündig ist:
Die Eltern erklären den Beitritt als gesetzliche Vertreter.
Wenn die Kirche die Mitgliedschaft nachweisen kann, liegt die Nachweispflicht des Austritts tatsächlich beim Ausgetretenen - vorausgesetzt beim Staat sind keine enstprechenden Vermerke mehr vorhanden. Genaugenommen sollte man seine Austrittsbescheinigung aufheben, wie andere ihre Taufurkunde...
Angreifbar ist die Kirche möglicherweise, wenn man einen wirksamen Beitritt bestreitet: Dann muss die Kirche nachweisen, dass BEIDE Erziehungsberechtigten dem Beitritt zugestimmt haben. Dies aus einer bloßen Tauffeier und damit einer Beurkundung nur durch die Kirche nachweisen zu wollen, scheint mir angreifbar zu sein. Ich weiß nicht recht, ob sich die Kirche den Taufwillen des Kindes als gesetzliche Vertreter für das Kind unterzeichnen lässt. Im Zweifel sagt man: Oma hat das veranlasstt- oder: Mama war gar nicht einverstanden, aber getauft wurde trotzdem.
Da ich mit dem Thema aber nicht vertraut bin, sieht die Rechtsprechung möglicherweise eine offizielle Anmeldung bei den Behörden als hinreichenden Beweis an, dass beide Erziehungsberechtigten zugestimmt haben (vor allem, wenn im Gericht noch ein Kreuz an der Wand hängt…)
Gruß
HFR
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HFRudolph Bright
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 1229
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(#562316) Verfasst am: 11.09.2006, 14:36 Titel: |
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sollte heißen: „durch die gesetzlichen Vertreter
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#562328) Verfasst am: 11.09.2006, 14:42 Titel: |
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HFRudolph hat folgendes geschrieben: | Hallo!
Es spielt keine Rolle, dass der getaufte Säugling noch nicht geschäftsfähig oder das Kind mit unter 14 Jahren noch nicht einmal relgionsmündig ist:
Die Eltern erklären den Beitritt als gesetzliche Vertreter.
Wenn die Kirche die Mitgliedschaft nachweisen kann, liegt die Nachweispflicht des Austritts tatsächlich beim Ausgetretenen - vorausgesetzt beim Staat sind keine enstprechenden Vermerke mehr vorhanden. Genaugenommen sollte man seine Austrittsbescheinigung aufheben, wie andere ihre Taufurkunde...
Angreifbar ist die Kirche möglicherweise, wenn man einen wirksamen Beitritt bestreitet: Dann muss die Kirche nachweisen, dass BEIDE Erziehungsberechtigten dem Beitritt zugestimmt haben. Dies aus einer bloßen Tauffeier und damit einer Beurkundung nur durch die Kirche nachweisen zu wollen, scheint mir angreifbar zu sein. Ich weiß nicht recht, ob sich die Kirche den Taufwillen des Kindes als gesetzliche Vertreter für das Kind unterzeichnen lässt. Im Zweifel sagt man: Oma hat das veranlasstt- oder: Mama war gar nicht einverstanden, aber getauft wurde trotzdem.
Da ich mit dem Thema aber nicht vertraut bin, sieht die Rechtsprechung möglicherweise eine offizielle Anmeldung bei den Behörden als hinreichenden Beweis an, dass beide Erziehungsberechtigten zugestimmt haben (vor allem, wenn im Gericht noch ein Kreuz an der Wand hängt…)
Gruß
HFR |
Bei der katholischen Kirche ist für eine Taufe nicht die Zustimmung beider Elternteile notwendig. Und der Staat erkennt die Taufe als Beitritt an. Verlangt jedoch für den Austritt die Unterschrift beider Eltern.
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