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Spoony
Wach



Anmeldungsdatum: 26.07.2003
Beiträge: 913
Wohnort: Eurasien/Hamburg

Beitrag(#562689) Verfasst am: 12.09.2006, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
SPOONMAN hat folgendes geschrieben:

Viel schlimmer fand ich da das Bilder machen. Man darf auf den neuen Persos nämlich nicht mehr lachen! (kein offener Mund, keine Zähne zeigen, ...


Tja, das wußten die Beamtin und ich wohl nicht so richtig. Ist mein Ausweis jetzt ungültig? Lachen


Wenn er dir mit dem besagtem Bild ausgestellt wurde nicht zwinkern , aber ich kenne Leute die ihr Bild tatsächlich neu machen mussten - das find ich schlimmer als 8 € dafür zu berappen 5 Jahre lang einen netten Zeitvertreib in langweiligen Situationen zu haben Mr. Green - es gibt ja so viel zu entdecken auf so einem Ausweis Smilie .
_________________
The Cake Is A Lie
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AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#562696) Verfasst am: 12.09.2006, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit der "Persoistabgelaufen-Gebühr" find ich jetzt aber schon hart. Mein Alter war gültig bis "12.04.05", den Neuen habe ich August 06 beantragt (ok, waren keine 1,5 Jahre.. aber trotzdem). Der Sachbearbeiter meinte nur, das mein Perso "ja schon etwas länger abgelaufen" sei zwinkern und dass ich die Persobestätigung immer dabei haben soll, falls ich noch von der Pozilei kontrolliert werden würde - das wars.. und ich wohne auch in Bayern Cool
_________________
“Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22301

Beitrag(#562736) Verfasst am: 12.09.2006, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Strafgebühr haben die Ämter (nicht unbedingt der einzelne Beamte) wohl tatsächlich Ermessensspielraum. Ich hatte auch mal einen drei Jahre abgelaufenen Perso verlängern wollen, und es gab außer "is ja schon ne Weile abgelaufen" keine negative Reaktion.

Aber ich hab ne andere gute Ausweis-Geschichte:
Beim nächsten Mal, fünf Jahre später, wollte mir nämlich eine andere Beamtin meinen üblichen Rufnamen nicht wieder erneut als Rufnamen eintragen, wie es bisher immer (also auch auf dem vorigen Perso!) gewesen war. [Meine Eltern haben mich nämlich mit drei Vornamen ausgestattet, und der Rufname war immer schon nicht der erste, sondern der mittlere.]
Da ich umgezogen war, musste ich nämlich meine Geburtsurkunde mitbringen, und da standen nur die drei Vornamen, ohne dass einer als Rufname hervorgehoben (zB unterstrichen) war - "und dann ist der Rufname automatisch der erste, da kann ich doch nicht einen anderen eintragen". Der Hinweis, dass es doch bisher auch gegangen war und dass in allen anderen Dokumenten, von Führerschein über Bankkarte bis zu Studentenausweis und allen Verträgen, die ich je unterschrieben habe, mein zweiter Vorname benutzt wird ("Soll ich das denn jetzt alles ändern?"), hat die Dame auch nicht weiter gerührt ...
Gelöst hat sich das Problem dann, indem ich zum Standesamt drei Stockwerke höher gegangen bin und dort mein Problem geschildert habe. Dort erfuhr ich dann, dass es wohl bei vielen Standesämtern gar nicht üblich ist, einen Vornamen als Rufnamen einzutragen, und dass man sich dann einfach einen aussuchen kann. Punkt.
Der Hammer an der Geschichte: Genau dieses Standesamt macht es auch exakt genau so! D.h. die Beamte im Erdgeschoss macht mir Stress und will faktisch meinen Namen ändern, weil sie nicht nur das Gesetz, sondern auch die Praxis ihres eigenen Hauses nicht kennt!
Na ja, als die beiden dann miteinander telefoniert haben, ging's dann auf einmal ... Mit den Augen rollen
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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alfons
Bär



Anmeldungsdatum: 24.04.2005
Beiträge: 1167

Beitrag(#563118) Verfasst am: 12.09.2006, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

@ Tillich:

Wunderbare Geschichte.

Mein Tipp - in ähnlichen Fällen erfolgreich erprobt: Scheißfreundlich folgendes sagen "Können Sie mir bitte kurz sagen, in welchem Landeserlass beziehungsweise welcher Durchführungsverordnung ich Ihre Rechtsauffassung finde?"

Alfons
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