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Neues zum Kopftuch...
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korf
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 358

Beitrag(#578092) Verfasst am: 05.10.2006, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wir drehen uns im Kreis. Daher nochmal: Die Situation in Schulen ist speziell:

1. Kinder sind in der Schule nicht freiwillig, sondern unter staatlichem Zwang.

2. Kinder sind beeinflussbar, alleine über Identifikation mit einem Lehrer. Daher besteht die Möglichkeit, daß sie durch ein offen zur Schau gestelltes religiöses Bekenntnis beeinflusst werden.

Daraus ergibt sich, daß die vom Staat bezahlten Lehrkräfte ihr religiöses Bekenntnis nicht offen vor sich her tragen dürfen.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#578096) Verfasst am: 05.10.2006, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Greg hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat geschrieben:
Zitat:
Die Schule muss zwar als Institution religiös (und politisch) neutral sein, nicht aber die einzelne Lehrkraft.


Hä? Was ist die religiöse/weltanschauliche/politische Neutralität der Schule dann mehr, als eine bloße Fassade?
skeptisch

Ich hatte einen Geschichts- und Sozialkundelehrer, der Vorsitzender der CDU-Fraktion im Stadtrat war. Jeder wusste das.

Mein Prüfungsthema war Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt Bedenken wegen der Parteizugehörigkeit des Lehrers. Es gab keine Anlass dafür. Auch das wusste jeder.

Politische Werbung hat er nicht egmacht.

War dieser Lehrer nun, durch seine konträre Parteizugehörigkeit, automatisch disqualifiziert? Wäre einer besser gewesen, der seinen Parteimitgliedschaft verschweigt, dafür aber heimlich still und leise manipuliert, udn dabei ausnutzt, dass man bei ihm, da man von seinem politischen Engagement nichts weiß, nicht so drauf achtet?

Ist die Neutralität der Schule verletzt worden dadurch, dass der Lehrer eine Partei repräsentierte?
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#578097) Verfasst am: 05.10.2006, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Es gibt Muslime, deren Ansichten kompatibel mit der Demokratie sind. Ob dies nach islamsicher Theologie gerechtfertigt ist, wage ich, so lange ich keine islamische Theologie studiert habe, incht zu beurteilen.


Es gibt aber auch die andere Auslegung. Taktik des Islam? Was ist Islam? Alles was ihn fördert? Alles andere ist unislamisch? Irgendwie mehr als seltsam...

Inwiefern unterscheidet sich der Islam diesbezüglich vom Christentum?
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#578121) Verfasst am: 05.10.2006, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Konstrukt23 hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Es gibt Muslime, deren Ansichten kompatibel mit der Demokratie sind. Ob dies nach islamsicher Theologie gerechtfertigt ist, wage ich, so lange ich keine islamische Theologie studiert habe, incht zu beurteilen.


Es gibt aber auch die andere Auslegung. Taktik des Islam? Was ist Islam? Alles was ihn fördert? Alles andere ist unislamisch? Irgendwie mehr als seltsam...

Inwiefern unterscheidet sich der Islam diesbezüglich vom Christentum?


Durch wenig oder auch nichts. Aber Thema ist in diesem Thread Islam bzw. das Kopftuch und nicht die Geschichte des Christentums, der Nonnen oder des Kruzifixes. Diese Vergleichsmethodik lenkt vom Thema ab und bringt m.E. herzlich wenig. Davon abgesehen weißt Du ganz genau was ich meine und auch das ich selbstverständlich ebenso gegen jeden christlichen Einfluss in Bildung und Schulen bin.
_________________
"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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d3mon
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 137

Beitrag(#578127) Verfasst am: 05.10.2006, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Greg hat folgendes geschrieben:
Hä? Was ist die religiöse/weltanschauliche/politische Neutralität der Schule dann mehr, als eine bloße Fassade?
mE steht man im Kopftuch Konflikt sich zwischen dem Persönlichkeits recht und der Trennung von Staat und Religion.

Durch ein verbot von Religiösen Symbolen an (z.B.) Schulen spricht sich der Staat eindeutig gegen Religion aus. Was aber wäre neutraler als ein Staat der sich vollkommen davon distanziert, und dies eben seinen Bürgern überlässt. Es gibt soviele Lehrer, (atheistische, christliche, jüdische, islamische) dass die neutralität einer schule dadurch schon gesichert ist.
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d3mon
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 137

Beitrag(#578129) Verfasst am: 05.10.2006, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

korf hat folgendes geschrieben:
1. Kinder sind in der Schule nicht freiwillig, sondern unter staatlichem Zwang.

2. Kinder sind beeinflussbar, alleine über Identifikation mit einem Lehrer. Daher besteht die Möglichkeit, daß sie durch ein offen zur Schau gestelltes religiöses Bekenntnis beeinflusst werden.
Man ist nicht in jeder Schule aus Zwang. man kann nach mindestens 9 jahren abbrechen. also dürfte nach deiner logik lehrerinnen mit kopftuch 10 kl aufwärts unterrichten?

und das "Kinder" beeinflussbar sind, stimmt auch nur bis zu einen bestimmten grad. spätestens ab der 7 kl sollte jedes kind dazu in der lage sein sich eine einigermaßen objektive meinung zu bilden. und beeinflusst werden kann man von vielem. willst du bevor du dein kind an eine schule schickst, ersteinmal die persönlichkeit eines jedem lehrers überprüfen, ob er auch ja genau die gleiche ansichten vertritt wie du?
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 1431

Beitrag(#578133) Verfasst am: 05.10.2006, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

korf hat folgendes geschrieben:
Wir drehen uns im Kreis. Daher nochmal: Die Situation in Schulen ist speziell:

1. Kinder sind in der Schule nicht freiwillig, sondern unter staatlichem Zwang.

2. Kinder sind beeinflussbar, alleine über Identifikation mit einem Lehrer. Daher besteht die Möglichkeit, daß sie durch ein offen zur Schau gestelltes religiöses Bekenntnis beeinflusst werden.

Daraus ergibt sich, daß die vom Staat bezahlten Lehrkräfte ihr religiöses Bekenntnis nicht offen vor sich her tragen dürfen.


das ist sehr richtig - aber du musst schon sehen dass auch leute eben abschweifen
und das ist eigentlich das insgeheime thema
die persönliche Erfahrung die man gemacht hat
ich habe wirklich versucht - anhand eines Beispiels - das Problem des Kopftuchs darzustellen
in einem anderen thread - obwohl wir teilwiese die Ausbildung privat mitfinanziert hatten
bekamen wir nur Ignoranz zur Antwort
und - ich denke - dass das! das größte Problem ist:
die Ignoranz ( die natürlich ursprünglich von der deutschen Bevölkerung oder Politik ausging
die dachten ja - die hauen alle mal wieder ab - aber is nich so . wo sollen sie hin?
sie sind fremd bei uns und noch fremder im eigenen Land )
moment - wo bin ich?
genau: Ignoranz gepaart mit Überheblichkeit; Arroganz ( schreibe ich das richtig?)
sie begegnet mir seit ungefähr den letzten 6 Jahren ständig
nicht nur mir - sondern auch dem Rest meiner Familie:
" hast du schon mal gefickt - du ? "
sagte ein kleiner zu meiner Tochter - die sich stunden-und tagelang um Gespräche
mit den Eltern abplagte - in ihrer Freizeit - weil sie ihn integrieren wollte in der Schule
der kleen ging grad bis zu meinem Knie - Mama - ich bin nicht ausländerfeindlich
schon deshalb nicht - weil ich um deine Herkunft weiß

ich könnte x-Beispiele nennen - Kleinigkeiten - die mein Leben und das Umgehen mit meinen eigenen Leuten mir total verdorben haben

aber das wäre O.T.
die Arroganz allerdings bleibt
und die ist nicht deutsch

unter dem Kopftuch verbirgt sich - für mich - Arroganz
und der unbedingte Wille diese Arroganz gegenüber dem Land - das bereit ist und war
( mit Abstrichen die leider nicht rückgängig zu machen sind )
sehr deutlich zu demonstrieren

das ist kein fair-play
das ist einfach nur primitiv und arrogant


.
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 1431

Beitrag(#578136) Verfasst am: 05.10.2006, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

d3mon hat folgendes geschrieben:
korf hat folgendes geschrieben:
1. Kinder sind in der Schule nicht freiwillig, sondern unter staatlichem Zwang.

2. Kinder sind beeinflussbar, alleine über Identifikation mit einem Lehrer. Daher besteht die Möglichkeit, daß sie durch ein offen zur Schau gestelltes religiöses Bekenntnis beeinflusst werden.
Man ist nicht in jeder Schule aus Zwang. man kann nach mindestens 9 jahren abbrechen. also dürfte nach deiner logik lehrerinnen mit kopftuch 10 kl aufwärts unterrichten?

und das "Kinder" beeinflussbar sind, stimmt auch nur bis zu einen bestimmten grad. spätestens ab der 7 kl sollte jedes kind dazu in der lage sein sich eine einigermaßen objektive meinung zu bilden. und beeinflusst werden kann man von vielem. willst du bevor du dein kind an eine schule schickst, ersteinmal die persönlichkeit eines jedem lehrers überprüfen, ob er auch ja genau die gleiche ansichten vertritt wie du?

dazu hast du garkeine chance - sie werden dir vorgesetzt - auch den Schülern
sie haben keinen Einfluß darauf - auch die Schule selbst nicht
ein Lehrer wird einfach abberufen - wenn eine Stelle frei ist
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Scharif ibn Nur ibn Aiman
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Anmeldungsdatum: 03.10.2006
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Beitrag(#578138) Verfasst am: 05.10.2006, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Das ich für das Recht der Lehrerin für richtig halte, heißt nicht, dass ich diesen Unsinn gutheiße.


Als Diener/in des Staates muss man auf Gewisse Rechte verzichten, dies kann dir jeder von denen bezeugen!
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korf
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 358

Beitrag(#578139) Verfasst am: 05.10.2006, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

d3mon hat folgendes geschrieben:
korf hat folgendes geschrieben:
1. Kinder sind in der Schule nicht freiwillig, sondern unter staatlichem Zwang.

2. Kinder sind beeinflussbar, alleine über Identifikation mit einem Lehrer. Daher besteht die Möglichkeit, daß sie durch ein offen zur Schau gestelltes religiöses Bekenntnis beeinflusst werden.
Man ist nicht in jeder Schule aus Zwang. man kann nach mindestens 9 jahren abbrechen. also dürfte nach deiner logik lehrerinnen mit kopftuch 10 kl aufwärts unterrichten?

Will man ein bestimmtes Bildungsziel erreichen, hat man auch dann keine Wahl.
d3mon hat folgendes geschrieben:
und das "Kinder" beeinflussbar sind, stimmt auch nur bis zu einen bestimmten grad. spätestens ab der 7 kl sollte jedes kind dazu in der lage sein sich eine einigermaßen objektive meinung zu bilden. und beeinflusst werden kann man von vielem. willst du bevor du dein kind an eine schule schickst, ersteinmal die persönlichkeit eines jedem lehrers überprüfen, ob er auch ja genau die gleiche ansichten vertritt wie du?
natürlich lässt sich nicht jedes Kind beeinflussen. Aber die Möglichkeit reicht aus, um vom Staat verlangen zu könnne, daß im von ihm kontrollierten Raum, in dem er Kinder zwangsweise versammelt, sowas unterbindet.
d3mon hat folgendes geschrieben:
...und beeinflusst werden kann man von vielem. willst du bevor du dein kind an eine schule schickst, ersteinmal die persönlichkeit eines jedem lehrers überprüfen, ob er auch ja genau die gleiche ansichten vertritt wie du?
Wo habe ich geschrieben, daß ich das verlange?
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 1431

Beitrag(#578140) Verfasst am: 05.10.2006, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

@ Sheriff:

es geht um Beamte- die egal wie auch immer - nicht entfernt werden können
oder zumindest in den allerseltensten Fällen
und WIR bezahlen sie - insofern ist eine Diskussion darüber - legal
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Roland Winnfield-Vega
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Anmeldungsdatum: 26.07.2006
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Beitrag(#578190) Verfasst am: 05.10.2006, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Bisher erfolgreich ignoriert von den Kopftuch-Gegnern in diesem Thread wurde ja die dem Verbot des aus religiöser Motivation getragenen Kopftuchs unmittelbar folgende Frage:
Was ist denn nun, wenn eine Lehrerin (oder gar ein Lehrer) aus modischen oder gesundheitlichen oder sonst welchen Gründen ein Kopftuch trägt? Wird dann etwa jeder Fall speziell behandelt und entschieden?
Was ist mit einer Lehrerin die als Symbol der Völkerverständigung ein Kopftuch auf dem Kopf, ein Kreuz um den Hals, ein 666-Tattoo und das komplette Nietzsche-Werk unter dem Arm trägt?
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#578231) Verfasst am: 05.10.2006, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Doc Extropy hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
korf hat folgendes geschrieben:
Wäre ja zu schön gewesen. Aber der kirchliche Druck hat gewirkt. In S.-H. ist es ja auch eine einfache Rechnung: Besser ein Kopftuch zulassen, als 1000 Kreuze entfernen.


In NRW verbieten sie das Kopftuch und lassen christlich/jüdische Symbole trotzdem zu...


Die Variante wäre mir auch recht.


mir nicht. warum auch? weil das christentum mal gerade nicht ganz so blutrünstig scheint wie der islam? merkst selbst oder?
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#578237) Verfasst am: 05.10.2006, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

korf hat folgendes geschrieben:
Wir drehen uns im Kreis. Daher nochmal: Die Situation in Schulen ist speziell:

1. Kinder sind in der Schule nicht freiwillig, sondern unter staatlichem Zwang.

2. Kinder sind beeinflussbar, alleine über Identifikation mit einem Lehrer. Daher besteht die Möglichkeit, daß sie durch ein offen zur Schau gestelltes religiöses Bekenntnis beeinflusst werden.

Daraus ergibt sich, daß die vom Staat bezahlten Lehrkräfte ihr religiöses Bekenntnis nicht offen vor sich her tragen dürfen.


genau so sehe ich das auch. unter den pullover das kreuz!
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Scharif ibn Nur ibn Aiman
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Anmeldungsdatum: 03.10.2006
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Beitrag(#578275) Verfasst am: 05.10.2006, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Roland Winnfield-Vega hat folgendes geschrieben:
Bisher erfolgreich ignoriert von den Kopftuch-Gegnern in diesem Thread wurde ja die dem Verbot des aus religiöser Motivation getragenen Kopftuchs unmittelbar folgende Frage:
Was ist denn nun, wenn eine Lehrerin (oder gar ein Lehrer) aus modischen oder gesundheitlichen oder sonst welchen Gründen ein Kopftuch trägt? Wird dann etwa jeder Fall speziell behandelt und entschieden?
Was ist mit einer Lehrerin die als Symbol der Völkerverständigung ein Kopftuch auf dem Kopf, ein Kreuz um den Hals, ein 666-Tattoo und das komplette Nietzsche-Werk unter dem Arm trägt?


Wie willst du denn sonst verfahren?

Wenn man den Lehrern das Recht einräumt ideologische Symbole zu tragen, dann wird deren Meinung den Schülern aufgezwungen, da sie an diesem Unterricht teilnehmen müssen. Was änderes wäre es, wenn man den Lehrer nach seiner Meinung fragen würde. Oder sollten wir dieses Problem nicht beachten?
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Roland Winnfield-Vega
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Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 277
Wohnort: Ulm

Beitrag(#578292) Verfasst am: 05.10.2006, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Scharif ibn Nur ibn Aiman hat folgendes geschrieben:
Roland Winnfield-Vega hat folgendes geschrieben:
Bisher erfolgreich ignoriert von den Kopftuch-Gegnern in diesem Thread wurde ja die dem Verbot des aus religiöser Motivation getragenen Kopftuchs unmittelbar folgende Frage:
Was ist denn nun, wenn eine Lehrerin (oder gar ein Lehrer) aus modischen oder gesundheitlichen oder sonst welchen Gründen ein Kopftuch trägt? Wird dann etwa jeder Fall speziell behandelt und entschieden?
Was ist mit einer Lehrerin die als Symbol der Völkerverständigung ein Kopftuch auf dem Kopf, ein Kreuz um den Hals, ein 666-Tattoo und das komplette Nietzsche-Werk unter dem Arm trägt?


Wie willst du denn sonst verfahren?

Wenn man den Lehrern das Recht einräumt ideologische Symbole zu tragen, dann wird deren Meinung den Schülern aufgezwungen, da sie an diesem Unterricht teilnehmen müssen. Was änderes wäre es, wenn man den Lehrer nach seiner Meinung fragen würde. Oder sollten wir dieses Problem nicht beachten?

Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was hier richtig ist, wenn ich auch den Einfluss Kopftuch tragender Lehrerinnen auf die Schüler sehr sehr gering einschätze.

Die Frage steht immer noch im Raum...
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chiring
Asatru



Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 1694
Wohnort: Westfalen

Beitrag(#578300) Verfasst am: 05.10.2006, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Es gibt Muslime, deren Ansichten kompatibel mit der Demokratie sind.


Weißt Du wie sich das anhört?
"Es war nicht alles schlecht im dritten Reich, die haben auch viel gutes gemacht"...

Die Kernfrage ist nicht ob es Muslime gibt die auch demokratisch denken, sondern es geht um die, die es nicht tun. Es geht auch nicht darum ob eine Lehrerin ein Kopftuch trägt weil sie das zu ihrer Persönlichkeit zählt, sondern weil sie sich damit eine Gruppendynamik angeschlossen hat die das Kopftuch als politisches Symbol benutzt.

Im Islam geht es längst nicht nur um den Glauben, (das wäre ja kein Problem) sondern um die Einheit von Religion und Staat. Deshalb soll das Kopftuch in öffentliche Institutionen gebracht werden - um zu zeigen das man im Staat präsent ist. (u.a. in den Gerichtsaal).
Das hinter dem Kopftuch der Islam steckt ist selbst den Kindern klar, nur einige Erwachsene wollen das anscheindend nicht kapieren.

Man stelle sich vor, der Politiklehrer hängt sich ein riesiges Kreuz, einen Judenstern oder ein Hakenkreuz um den Hals und man argumentiert: Ist doch ok, er mag halt auffälligen Schmuck.. soll man nun etwa Schmuck verbieten? Jeder soll doch tragen was er will - ist so gesehen schon ziemlich irrsinnig.

Die Versuche mit Kopftuch auf die Richterbank vorzurücken wurden einer Anwaltseferendarin unlängst verwehrt: „Das Tragen eines Kopftuches auf der Richterbank verstößt nach einer Erklärung des Richterrats beim Amtsgericht Köln gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der weltanschaulich-religiösen Neutralität.“ (Quelle TAZ: http://www.beucker.de/2004/tk04-05-26.htm)

Übrigens,
Allah ist weder verzeihend noch barmherzig, sondern verschlagen und geltungssüchtig.
Wenn hier noch mehr Suren gebracht werden mit diesem "Allah ist allverzeihend und barmherzig" , mach ich den obigen Spruch zu meiner Signatur.
_________________
.


Zuletzt bearbeitet von chiring am 05.10.2006, 22:46, insgesamt einmal bearbeitet
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d3mon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 137

Beitrag(#578355) Verfasst am: 05.10.2006, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

korf hat folgendes geschrieben:
d3mon hat folgendes geschrieben:
Man ist nicht in jeder Schule aus Zwang. man kann nach mindestens 9 jahren abbrechen. also dürfte nach deiner logik lehrerinnen mit kopftuch 10 kl aufwärts unterrichten?

Will man ein bestimmtes Bildungsziel erreichen, hat man auch dann keine Wahl.
wodurch sie jedoch nicht durch den Staat dazu gezwungen werden, sondern durch ihren ehrgeiz. damit gilt dein punk 1 nicht mehr



korf hat folgendes geschrieben:
d3mon hat folgendes geschrieben:
und das "Kinder" beeinflussbar sind, stimmt auch nur bis zu einen bestimmten grad. spätestens ab der 7 kl sollte jedes kind dazu in der lage sein sich eine einigermaßen objektive meinung zu bilden. und beeinflusst werden kann man von vielem. willst du bevor du dein kind an eine schule schickst, ersteinmal die persönlichkeit eines jedem lehrers überprüfen, ob er auch ja genau die gleiche ansichten vertritt wie du?
natürlich lässt sich nicht jedes Kind beeinflussen. Aber die Möglichkeit reicht aus, um vom Staat verlangen zu könnne, daß im von ihm kontrollierten Raum, in dem er Kinder zwangsweise versammelt, sowas unterbindet.
d.h. jedliche eigene Meinung der Lehrkörper gehört aus dem Unterricht verbannt? => sie dürfen sich also auch keinen Modischen stilrichtungen hingeben? => schuluniformen führ Lehrer => letzt Endlich die Aufgabe der Individualität



korf hat folgendes geschrieben:
d3mon hat folgendes geschrieben:
...und beeinflusst werden kann man von vielem. willst du bevor du dein kind an eine schule schickst, ersteinmal die persönlichkeit eines jedem lehrers überprüfen, ob er auch ja genau die gleiche ansichten vertritt wie du?
Wo habe ich geschrieben, daß ich das verlange?
[/quote]das war für mich dich die einzigste mögliche schlussfolgerung
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#578402) Verfasst am: 06.10.2006, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

Scharif ibn Nur ibn Aiman hat folgendes geschrieben:


Wie willst du denn sonst verfahren?

Wenn man den Lehrern das Recht einräumt ideologische Symbole zu tragen, dann wird deren Meinung den Schülern aufgezwungen, da sie an diesem Unterricht teilnehmen müssen. Was änderes wäre es, wenn man den Lehrer nach seiner Meinung fragen würde. Oder sollten wir dieses Problem nicht beachten?



Mit Verlaub, das ist Quatsch, Scharif ibn Nur ibn Aiman!

Niemandem wird irgendeine Meinung aufgezwungen, wenn jemand Symbole fuer seine Ueberzeugungen am eigenen Koerper traegt! Dies fuer sich allein ist lediglich ein Bekenntnis und sonst nix!

Ich hatte zeitweise einen Lehrer fuer evangelische Religion an meinem Gymnasium, dessen Markenzeichen war ein relativ grosses hoelzernes Kreuz, dass er offen an einer Kette ueber seiner Kleidung trug. Der Mann war einer der tolerantesten und offensten Lehrer, die ich je hatte. Ich bin kein Christ und war dies auch damals nicht! Dennoch hat mich sein Holzkreuz genausowenig gestoert wie ihn meine mehr oder weniger offen vorgetragenen atheistischen Thesen. Wozu hat mich dieser Lehrer denn mit seinem Holzkreuz schon gross "gezwungen"? Hoechstens vielleicht dazu dessen Anblick zu ertragen, was ich aber nicht unbedingt negativ bewerten will, sondern auch als Erziehung zur Toleranz verstehe. Solange ein Lehrer seine Schueler nicht aktiv missioniert, solange kann er von mir aus in einer Moenchskutte aus einem alten Kartoffelsack unterrichten. Bei Indoktrinierung mit einer bestimmten Religion oder Ideologie hoert allerdings der Spass auf, uebrigens voellig unabhaengig von Kleiderfragen. Persoenliches Bekenntnis und aktive Beeinflussung sind zwei verschiedene Paar Stiefel. Dies gilt fuer bekennende Christen wie fuer bekennende Moslems gleichermassen und fuer Atheisten natuerlich genauso.

Gruss, Bernie
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 1431

Beitrag(#578452) Verfasst am: 06.10.2006, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

korf hat folgendes geschrieben:
Wir drehen uns im Kreis. Daher nochmal: Die Situation in Schulen ist speziell:

1. Kinder sind in der Schule nicht freiwillig, sondern unter staatlichem Zwang.

2. Kinder sind beeinflussbar, alleine über Identifikation mit einem Lehrer. Daher besteht die Möglichkeit, daß sie durch ein offen zur Schau gestelltes religiöses Bekenntnis beeinflusst werden.

Daraus ergibt sich, daß die vom Staat bezahlten Lehrkräfte ihr religiöses Bekenntnis nicht offen vor sich her tragen dürfen.


eben!
Und zwar nichtnur in Deutschland sondern in der gesamten EU sollte das so beschlossen sein.
Wenn wir es JETZT endlich geschafft haben - die Kreuze bei einer Türe rauszutragen
geht es nicht an - das nächste "Kreuz" wieder hereinzutragen.
ALLE religiösen Symbole weck aus den Klassenzimmern.
Für alle Kinder gemeinsam verpflichtender Ethik-Unterricht indem ALLE Religionen behandelt werden.
Religion als freiwilliges Zusatzfach - vonmiraus auch Koranunterricht in deutsch .
Das wäre mein Traum
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#578462) Verfasst am: 06.10.2006, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

ich hab den eindruck, beim unmut den viele mit dem kopftuch haben geht es auch hier eher darum, das mitteleuropa traditionell christlich geprägt ist. mit anderen worten: die neutralität des lehrers ist auch für einige atheisten nur ein vorgeschobenes argument.
mir wäre es zwar recht, wenn alle religiösen symbole aus dem klassenzimmer verschwänden, inkl der zurschaustellung des glaubens durch kleidung oder schmuck. doch letzteres muss nicht unbedingt sein, denn dann müssten auch die schüler solches ablegen, also nix mehr mit kreuz am kettchen.

eigentlich geht es doch darum, ob ein lehrer mit seiner ideologie/religion/parteizugehörigkeit hausieren geht! letztendlich muss man dazu miteinander reden. ob ein anlass zu diesem gespräch ein kopftuch ist, oder eine äusserung oder bemerkung ist ziemlich egal.

fazit: die lehrkräfte sollten nicht über ihre äusserlichkeiten eingestuft werden, sondern über fachgespräche durch schulleitung und kollegen, unterrichtsbegleitung und evaluation durch die schüler.
_________________
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 358

Beitrag(#578467) Verfasst am: 06.10.2006, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Die Begründung für die Ablehnung des Kopftuchs an Schulen gibt bereits der Kruzifix-Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes
BVerfG hat folgendes geschrieben:
Art. 4 Abs. 1 GG schützt die Glaubensfreiheit. Die Entscheidung für oder gegen einen Glauben ist danach Sache des Einzelnen, nicht des Staates. Der Staat darf ihm einen Glauben oder eine Religion weder vorschreiben noch verbieten. Zur Glaubensfreiheit gehört aber nicht nur die Freiheit, einen Glauben zu haben, sondern auch die Freiheit, nach den eigenen Glaubensüberzeugungen zu leben und zu handeln (vgl. BVerfGE 32, 98 [106]). Insbesondere gewährleistet die Glaubensfreiheit die Teilnahme an den kultischen Handlungen, die ein Glaube vorschreibt oder in denen er Ausdruck findet. Dem entspricht umgekehrt die Freiheit, kultischen Handlungen eines nicht geteilten Glaubens fernzubleiben. Diese Freiheit bezieht sich ebenfalls auf die Symbole, in denen ein Glaube oder eine BVerfGE 93, 1 (15)BVerfGE 93, 1 (16)Religion sich darstellt. Art. 4 Abs. 1 GG überläßt es dem Einzelnen zu entscheiden, welche religiösen Symbole er anerkennt und verehrt und welche er ablehnt. Zwar hat er in einer Gesellschaft, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum gibt, kein Recht darauf, von fremden Glaubensbekundungen, kultischen Handlungen und religiösen Symbolen verschont zu bleiben. Davon zu unterscheiden ist aber eine vom Staat geschaffene Lage, in der der Einzelne ohne Ausweichmöglichkeiten dem Einfluß eines bestimmten Glaubens, den Handlungen, in denen dieser sich manifestiert, und den Symbolen, in denen er sich darstellt, ausgesetzt ist. Insofern entfaltet Art. 4 Abs. 1 GG seine freiheitssichernde Wirkung gerade in Lebensbereichen, die nicht der gesellschaftlichen Selbstorganisation überlassen, sondern vom Staat in Vorsorge genommen worden sind (vgl. BVerfGE 41, 29 [49])
...
Im Verein mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder als natürliches Recht garantiert, umfaßt Art. 4 Abs. 1 GG auch das Recht zur Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht. Es ist Sache der Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten (vgl. BVerfGE 41, 29 [44, 47 f.]). Dem entspricht das Recht, die Kinder von Glaubensüberzeugungen fernzuhalten, die den Eltern falsch oder schädlich erscheinen.
...
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Misterfritz
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Beitrag(#578469) Verfasst am: 06.10.2006, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben:
mir wäre es zwar recht, wenn alle religiösen symbole aus dem klassenzimmer verschwänden, inkl der zurschaustellung des glaubens durch kleidung oder schmuck. doch letzteres muss nicht unbedingt sein, denn dann müssten auch die schüler solches ablegen, also nix mehr mit kreuz am kettchen.

es ist aber ein gewaltiger unterschied, ob ein kreuz am kettchen getragen wird, das man nur bei genauerem hinsehen entdeckt, oder ob es sich um ein kopftuch handelt, das nicht zu übersehen ist.
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Xamanoth
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Beitrag(#578470) Verfasst am: 06.10.2006, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

chiring hat folgendes geschrieben:


Weißt Du wie sich das anhört?
"Es war nicht alles schlecht im dritten Reich, die haben auch viel gutes gemacht"...

Geh mal zum Ohrenarzt.


Zitat:
Die Kernfrage ist nicht ob es Muslime gibt die auch demokratisch denken, sondern es geht um die, die es nicht tun. Es geht auch nicht darum ob eine Lehrerin ein Kopftuch trägt weil sie das zu ihrer Persönlichkeit zählt, sondern weil sie sich damit eine Gruppendynamik angeschlossen hat die das Kopftuch als politisches Symbol benutzt.

1. Fraglich ist, ob das Kopftuch wirklich immer auch ein politisches Symbol ist.
2. Fraglich ist, bo dies verwerflich und zu verbieten ist.
3. Nur weil ein Symbol auch von Fanatikern genutzt wird, dämonisiert das nicht das Symbol als ganzes. Und der Vergliech mit drittem reich und Islam ist mehr als unsinnig.



Zitat:
Im Islam geht es längst nicht nur um den Glauben, (das wäre ja kein Problem) sondern um die Einheit von Religion und Staat. Deshalb soll das Kopftuch in öffentliche Institutionen gebracht werden - um zu zeigen das man im Staat präsent ist. (u.a. in den Gerichtsaal).
Das hinter dem Kopftuch der Islam steckt ist selbst den Kindern klar, nur einige Erwachsene wollen das anscheindend nicht kapieren.

Ja klar steckt "der Islam" dahinter. nur sind sich selbst die Mosslems nicht einig was "den Islam" genau ausmacht.

Zitat:
Man stelle sich vor, der Politiklehrer hängt sich ein riesiges Kreuz, einen Judenstern oder ein Hakenkreuz um den Hals und man argumentiert: Ist doch ok, er mag halt auffälligen Schmuck.. soll man nun etwa Schmuck verbieten? Jeder soll doch tragen was er will - ist so gesehen schon ziemlich irrsinnig.

Mit Kreuz und Judenstern hätte ich kein Problem.
Die Versuche mit Kopftuch auf die Richterbank vorzurücken wurden einer Anwaltseferendarin unlängst verwehrt: „Das Tragen eines Kopftuches auf der Richterbank verstößt nach einer Erklärung des Richterrats beim Amtsgericht Köln gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der weltanschaulich-religiösen Neutralität.“ (Quelle TAZ: http://www.beucker.de/2004/tk04-05-26.htm)

Übrigens,
Allah ist weder verzeihend noch barmherzig, sondern verschlagen und geltungssüchtig.
Wenn hier noch mehr Suren gebracht werden mit diesem "Allah ist allverzeihend und barmherzig" , mach ich den obigen Spruch zu meiner Signatur.[/quote]
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L.E.N.
im falschen Film



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Beitrag(#578474) Verfasst am: 06.10.2006, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben:
mir wäre es zwar recht, wenn alle religiösen symbole aus dem klassenzimmer verschwänden, inkl der zurschaustellung des glaubens durch kleidung oder schmuck. doch letzteres muss nicht unbedingt sein, denn dann müssten auch die schüler solches ablegen, also nix mehr mit kreuz am kettchen.

es ist aber ein gewaltiger unterschied, ob ein kreuz am kettchen getragen wird, das man nur bei genauerem hinsehen entdeckt, oder ob es sich um ein kopftuch handelt, das nicht zu übersehen ist.


ansichtssache. ich finde auch dezent aber offen getragene minikreuzchen belästigend.
ausserdem gibts auch ziemlich große kreuze an halsketten.

übrigens gehen kinder mit symbolen weit entspannter und unbefangener um, als ihre eltern.
mag sein das durch das kopftuch an der lehrerin (ist anders als andere lehrer, weckt also neugier) dazu führt zu fragen warum es getragen wird. dann bekommt der/die SchülerIn zur antwort: weil ich muslima bin. na und? wenn ansonsten weltanschaulich neutral ist, ist es völlig in ordnung!

aufgrund des kopftuchs auf des unterrichtsstil /inhalte etc zu schliessen ist quatsch.
wichtig ist, was am ende beim unterricht herauskommt.

wie ich schon sagte: fachgespräche durch schulleitung und kollegen, unterrichtsbegleitung und evaluation durch die schüler.
das kopftuchverbot ist sdafür kein ersatz!!
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korf
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Beitrag(#578477) Verfasst am: 06.10.2006, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

d3mon hat folgendes geschrieben:
korf hat folgendes geschrieben:
d3mon hat folgendes geschrieben:
Man ist nicht in jeder Schule aus Zwang. man kann nach mindestens 9 jahren abbrechen. also dürfte nach deiner logik lehrerinnen mit kopftuch 10 kl aufwärts unterrichten?

Will man ein bestimmtes Bildungsziel erreichen, hat man auch dann keine Wahl.
wodurch sie jedoch nicht durch den Staat dazu gezwungen werden, sondern durch ihren ehrgeiz. damit gilt dein punk 1 nicht mehr
Tja, das Gleiche gilt für die kopftuchtragenwollenden Lehrerin: keiner zwingt sie in den staatlichen Schuldienst einzutreten. Sie kann es auch bleiben lassen und sie hat kein verfassungsmäßig garantiertes Recht darauf. Da wiegt das Recht auf Bildung der Schüler unter Wahrung negativer Religionsfreiheit höher.

d3mon hat folgendes geschrieben:
korf hat folgendes geschrieben:
d3mon hat folgendes geschrieben:
und das "Kinder" beeinflussbar sind, stimmt auch nur bis zu einen bestimmten grad. spätestens ab der 7 kl sollte jedes kind dazu in der lage sein sich eine einigermaßen objektive meinung zu bilden. und beeinflusst werden kann man von vielem. willst du bevor du dein kind an eine schule schickst, ersteinmal die persönlichkeit eines jedem lehrers überprüfen, ob er auch ja genau die gleiche ansichten vertritt wie du?
natürlich lässt sich nicht jedes Kind beeinflussen. Aber die Möglichkeit reicht aus, um vom Staat verlangen zu könnne, daß im von ihm kontrollierten Raum, in dem er Kinder zwangsweise versammelt, sowas unterbindet.
d.h. jedliche eigene Meinung der Lehrkörper gehört aus dem Unterricht verbannt? => sie dürfen sich also auch keinen Modischen stilrichtungen hingeben? => schuluniformen führ Lehrer => letzt Endlich die Aufgabe der Individualität
Hallo Winken , es geht um Religionsfreiheit und nicht um Piercing.
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Xamanoth
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Beitrag(#578480) Verfasst am: 06.10.2006, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

korf hat folgendes geschrieben:
Sie kann es auch bleiben lassen und sie hat kein verfassungsmäßig garantiertes Recht darauf. Da wiegt das Recht auf Bildung der Schüler unter Wahrung negativer Religionsfreiheit höher.

Falsch.
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Misterfritz
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Beitrag(#578490) Verfasst am: 06.10.2006, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N.|Propagandhi hat folgendes geschrieben:
weltanschaulich neutral

öhem, was wäre an einem kopftuch weltanschaulich neutral? es bezieht sich auf den islam, der kkeine trennung von staat und glaube kennt. was ist daran neutral?
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Misterfritz
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Beitrag(#578495) Verfasst am: 06.10.2006, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
korf hat folgendes geschrieben:
Sie kann es auch bleiben lassen und sie hat kein verfassungsmäßig garantiertes Recht darauf. Da wiegt das Recht auf Bildung der Schüler unter Wahrung negativer Religionsfreiheit höher.

Falsch.

sorry,
ich erinnere mich noch sehr genau an berufsverbote gegen linke. da durfte ein mitglied einer kommunistenschen partei nicht mal briefträger werden/bleiben.
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Beitrag(#578499) Verfasst am: 06.10.2006, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
korf hat folgendes geschrieben:
Sie kann es auch bleiben lassen und sie hat kein verfassungsmäßig garantiertes Recht darauf. Da wiegt das Recht auf Bildung der Schüler unter Wahrung negativer Religionsfreiheit höher.

Falsch.

sorry,
ich erinnere mich noch sehr genau an berufsverbote gegen linke. da durfte ein mitglied einer kommunistenschen partei nicht mal briefträger werden/bleiben.

Ja. Das war Unrecht.
Vergangenes Unrecht bildet (zumindest theoretisch) keine Grundlage für Gegenwärtiges.
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