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www.Lebenserwartung.de
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Finril
-.-



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 1270

Beitrag(#580174) Verfasst am: 09.10.2006, 14:04    Titel: www.Lebenserwartung.de Antworten mit Zitat

Zitat:
ZAHLUNGSAUFFORDERUNG

Sehr geehrte/r Herr/Frau Jobst (auf Wunsch des Posters gelöscht. Heike Jackler)

vielen Dank für Ihre Teilnahme (IP: 84.58.3.31) Mitte September 2006 bei www.lebenserwartung.de!
Wir erlauben uns daher, Ihnen für die Bereitstellung unserer Dienstleistung unser Entgelt in Rechnung
zu stellen:

Kundennummer: LEBEN-100666
Rechnungsnummer: REVA-310679


Teilnahme bei Lebenserwartung.de - 30 Euro

------------------------------------------

Die Auswertung und Analyse Ihres Lebenserwartungs-Tests sowie die Urkunde und der Gutschein können bis zum 31.10.2006 über folgenden Link abgerufen werden:
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag von 30 Euro bis zum 19.10.2006, ohne Abzüge, schuldbefreiend auf das nachstehend angegebene Konto. Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihre Kundennummer sowie die Rechnungsnummer an.

Kontoinhaber: VitaActive Ltd.
Kontonummer: 202583100
Bankleitzahl: 25040066
Bankinstitut: Commerzbank Lehrte
IBAN DE41 2504 0066 0202 5831 00
SWIFTCODE/BIC: COBADEFF137
Verwendungszweck: Rechnung REVA-310679, Kdnr. LEBEN-100666

Bei Fragen oder Beanstandungen zur Rechnung kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an support@lebenserwartung.de oder telefonisch unter +49 180 / 5335011720 (12 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz).

Im Anhang finden Sie die Rechnung im Originalformat auf unserem Briefpapier.
Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die Rechnung anschauen zu können.
Diesen können Sie hier downloaden:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Lebenserwartung.de - Team


Dies muss ich doch nun nicht wirklich bezahlen oder? Habe mal Google bisschen suchen lassen und folgendes gefunden:

http://www.beepworld.de/cgi-bin/forum_de/showthread.php?t=181156&page=2
http://www.beepworld.de/cgi-bin/forum_de/archive/t-181156.html
http://www.pc-special.net/index.php?option=com_forum&Itemid=26453&page=viewtopic&p=60072&sid=abc3ae73bf7ffe01e010f217cc5c9d04

Ich denke mal das nicht bezahlen ist gerechtfertigt. Wobei ich mich vage an die Seite erinnern konnte, auf der Stand: Kostenloser Lebenserwartungstest
_________________
Ein Geist wer seine Pflichten nicht erfüllt kann nicht frei sein.
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Ermanameraz
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#580175) Verfasst am: 09.10.2006, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zahlungsaufforderungen per Email sind meines Wissens nach nicht gültig.
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narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#580176) Verfasst am: 09.10.2006, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht zahlen und ihn bitten sowas gerichtlich zu regeln. Da so ein Schuft dann Muffensausen kriegt brauchst du nichts zu erwarten.
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#580193) Verfasst am: 09.10.2006, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Falls das der gesamte Rechungstext ist, sehe ich keine Steuernummer. Die ist aber auf Rechnungen von einem deutschen Unternehmen (der Domaininhaber sitzt in Frankfurt) vorgeschrieben.

Bist Du irgendwas eingegangen, was man als Vertragsabschluß werten könnte? Belehrung über Rückgabefristen bei Online-Verträgen erhalten?
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"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Claus
die Axt im Walde



Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 380
Wohnort: Waiblingen

Beitrag(#580213) Verfasst am: 09.10.2006, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Nicht zahlen und ihn bitten sowas gerichtlich zu regeln. Da so ein Schuft dann Muffensausen kriegt brauchst du nichts zu erwarten.

Solltest du einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten (einen solchen beantragen kann jeder, ein Anspruch braucht dabei vorerst nicht nachgewiesen zu werden), unbedingt innerhalb der Frist Widerspruch einlegen. Dann muss der andere nachweisen, dass sein Anspruch berechtigt ist. Ohne Widerspruch wird ein Mahnbescheid rechtsgültig.
_________________
Was ist das für ein Gott, für den sich Menschen faule Ausreden ausdenken müssen?!!
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sanft
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 1431

Beitrag(#580222) Verfasst am: 09.10.2006, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

ich hoffe du zahlst Finril - und zwar kräftig!

boah - wie kann man nur so doof sein?
du bist nochnichma 18 und interessierst dich für so n scheiß
na....
dir gehörts nich anders - God bless the internet!
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#580269) Verfasst am: 09.10.2006, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Auf der Anmeldeseite steht groß und fett "Der einmalige Preis für die Teilnahme beträgt 30 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer."

Unter den AGB wird der Betrag in Punkt 6 noch einmal genannt.

Auch das Widerrufsrecht wird in den AGB erläutert und ist extra hervorgehoben.

Ergo: Du bist einen gültigen Vertrag eingegangen.

Wenn Du Einspruch gegen diese Rechnung erhebst, wird man sich vermutlich freunbdlichst bei Dir entschuldigen, und Dir eine gültige Rechnung zukommen lassen.

Natürlich kannst Du Dir einen Anwalt suchen. Ohne selbst einer zu sein würde ich vorschlagen, die 30 Euro zu blechen, das ist einfacher und billiger und zumindestens ich kann hier nicht erkennen,daß man Dich betrogen hätte oder daß die Kosten verschleiert worden wären.[/b]
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Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#580276) Verfasst am: 09.10.2006, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Falls das der gesamte Rechungstext ist, sehe ich keine Steuernummer. Die ist aber auf Rechnungen von einem deutschen Unternehmen (der Domaininhaber sitzt in Frankfurt) vorgeschrieben.


Da steht doch es gibt ein PDF...
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#580297) Verfasst am: 09.10.2006, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Auf der Anmeldeseite steht groß und fett "Der einmalige Preis für die Teilnahme beträgt 30 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer."

Unter den AGB wird der Betrag in Punkt 6 noch einmal genannt.

Auch das Widerrufsrecht wird in den AGB erläutert und ist extra hervorgehoben.

Ergo: Du bist einen gültigen Vertrag eingegangen.

Wenn Du Einspruch gegen diese Rechnung erhebst, wird man sich vermutlich freunbdlichst bei Dir entschuldigen, und Dir eine gültige Rechnung zukommen lassen.

Natürlich kannst Du Dir einen Anwalt suchen. Ohne selbst einer zu sein würde ich vorschlagen, die 30 Euro zu blechen, das ist einfacher und billiger und zumindestens ich kann hier nicht erkennen,daß man Dich betrogen hätte oder daß die Kosten verschleiert worden wären.[/b]


Manche Anbieter ändern ihre Startseite.
die Seite mit dem kostenlosen Angebot ist dann nicht mehr zu finden.
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#580320) Verfasst am: 09.10.2006, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Manche Anbieter ändern ihre Startseite.
die Seite mit dem kostenlosen Angebot ist dann nicht mehr zu finden.


Stimmt, in den Links wird ja zumindestens darüber spekuliert.

... aber das Beweis mal; und in den AGB steht der Preis auch nochmal drin.
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#580333) Verfasst am: 09.10.2006, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe schon einen ganze Mappe mit ähnlichen Rechnungen, Mahnungen, Inkassoforderungen ...

Verklagen oder ignorieren. Mit den Augen rollen
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#580337) Verfasst am: 09.10.2006, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Oft werden die Preise einfach nach einigen Wochen auf die Seite gesetzt, so dass viele Leute denken einen kostenlosen Test durchgeführt zu haben.
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sanft
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 1431

Beitrag(#580341) Verfasst am: 09.10.2006, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

http://hometown.aol.de/gruenkaeppchen2/homepage/privat.html


Mr. Green

hält auch ab - einen schüler der ausländer verhaut - und man es mehrmals beobachtet

tatsächlich etwas geistreiches zu unternehmen!
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
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Beitrag(#580344) Verfasst am: 09.10.2006, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

sanft, was meinst du?
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Finril
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 1270

Beitrag(#580347) Verfasst am: 09.10.2006, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Falls das der gesamte Rechungstext ist, sehe ich keine Steuernummer. Die ist aber auf Rechnungen von einem deutschen Unternehmen (der Domaininhaber sitzt in Frankfurt) vorgeschrieben.


Da steht doch es gibt ein PDF...


Die ist nur nicht angehängt. Soll ich das noch machen?
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sanft
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 1431

Beitrag(#580349) Verfasst am: 09.10.2006, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
sanft, was meinst du?


geh bitte Sanne - derjenige der so doof is
muss blechen und lernen
steht doch überall - wozu gibt es eigentlich das i-net ?
nur für idioten? ach so - das andre war O.T.
nicht ganz - aber immerhin
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#580351) Verfasst am: 09.10.2006, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

sanft hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
sanft, was meinst du?


geh bitte Sanne - derjenige der so doof is
muss blechen und lernen
steht doch überall - wozu gibt es eigentlich das i-net ?
nur für idioten?


Wenn ich ein kostenloses Angebot, wie zum Beispiel das FGH, annehme,
und dann bekomme ich ein paar Wochen später eine Rechnung, und inzwischen steht auf der FGH-Homepage "monatliche Gebühr 10 Euro, im Voraus für ein Jahr zu bezahlen",
bin ich dann doof oder das FGH?
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#580353) Verfasst am: 09.10.2006, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

sanft hat folgendes geschrieben:
http://hometown.aol.de/gruenkaeppchen2/homepage/privat.html


Mr. Green

hält auch ab - einen schüler der ausländer verhaut - und man es mehrmals beobachtet

tatsächlich etwas geistreiches zu unternehmen!


Kannst du mir den Text nochmal übersetzen?
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sanft
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 1431

Beitrag(#580354) Verfasst am: 09.10.2006, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

für was willst du ein kostenlosen angebot?
das ist die erste überlegeung

danach kommt das kleingedruckte - dass sich das i-net erspart
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#580360) Verfasst am: 09.10.2006, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

sanft hat folgendes geschrieben:
für was willst du ein kostenlosen angebot?
das ist die erste überlegeung

Ein Spiel, ein Horoskop, ein Chat, eine Suchmaschine - Sachen die halt häufig kostenlos sind.

Zitat:


danach kommt das kleingedruckte - dass sich das i-net erspart


Wenn da nichts kleingedrucktes steht, dann gibt es kein kleingedrucktes. Nachträgliche Änderungen gelten nicht.
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Sylvia
Humanistin



Anmeldungsdatum: 01.05.2006
Beiträge: 423

Beitrag(#580375) Verfasst am: 09.10.2006, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Schau dir mal diese Tips an:

http://www.sat1.de/lifestyle_magazine/akte/topthemen/investigativ/content/15358/
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"Oh, I used to be confused
But now I just don't know"
---a-ha - The Blue Sky---
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sanft
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 1431

Beitrag(#580382) Verfasst am: 09.10.2006, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
sanft hat folgendes geschrieben:
für was willst du ein kostenlosen angebot?
das ist die erste überlegeung

Ein Spiel, ein Horoskop, ein Chat, eine Suchmaschine - Sachen die halt häufig kostenlos sind.

Zitat:


danach kommt das kleingedruckte - dass sich das i-net erspart


Wenn da nichts kleingedrucktes steht, dann gibt es kein kleingedrucktes. Nachträgliche Änderungen gelten nicht.


da musst du dich überall anmelden
und bestätigen dass du alles akzeptierst
bei ner Suchmaschine nicht....
selbst wenn du das kleingedruckte nicht direkt kapierst
müsste jeder halbwegs erfahrene user wissen - wenn er etwas definitiv anfordert
mit konsequenzen zu rechnen hat
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Finril
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 1270

Beitrag(#580481) Verfasst am: 09.10.2006, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es aber nachträglich 1 MOnat später die AGB`s etc. geändert werden, was dann?
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#580487) Verfasst am: 09.10.2006, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Finril hat folgendes geschrieben:
Wenn es aber nachträglich 1 MOnat später die AGB`s etc. geändert werden, was dann?


Du bist doch gar nicht volljährig, oder? Also müssen schlimmstenfalls deine Eltern blechen... zynisches Grinsen
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Louseign
(-)



Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 5585

Beitrag(#580493) Verfasst am: 09.10.2006, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Finril hat folgendes geschrieben:
Wenn es aber nachträglich 1 MOnat später die AGB`s etc. geändert werden, was dann?

Gibt es nicht auch technisch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass die Änderung der kritischen Passagen auf der HP nach der Anmeldung der nunmehr mit Rechnungen "beglückten" User erfolgte? Dann zumindest wäre wohl der Betreiber wegen Betruges dran.
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Finril
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 1270

Beitrag(#580514) Verfasst am: 09.10.2006, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Finril hat folgendes geschrieben:
Wenn es aber nachträglich 1 MOnat später die AGB`s etc. geändert werden, was dann?


Du bist doch gar nicht volljährig, oder? Also müssen schlimmstenfalls deine Eltern blechen... zynisches Grinsen


hmm kp wüsste net ob vertrag ungültig wäre aber wenn müsste ich dann das geld wieder an meine eltern bezahlen also^^
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Eifellady
Weiße Haifelbestie



Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 14403
Wohnort: Wildnis der Eifel

Beitrag(#580519) Verfasst am: 09.10.2006, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Finril hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:
Finril hat folgendes geschrieben:
Wenn es aber nachträglich 1 MOnat später die AGB`s etc. geändert werden, was dann?


Du bist doch gar nicht volljährig, oder? Also müssen schlimmstenfalls deine Eltern blechen... zynisches Grinsen


hmm kp wüsste net ob vertrag ungültig wäre aber wenn müsste ich dann das geld wieder an meine eltern bezahlen also^^


Da du einen "Vertrag" ohne die Einwilligung der Eltern abgeschlossen hast, braucht m.W. keiner zu zahlen.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#580536) Verfasst am: 09.10.2006, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ava&vT hat folgendes geschrieben:
Finril hat folgendes geschrieben:
Wenn es aber nachträglich 1 MOnat später die AGB`s etc. geändert werden, was dann?

Gibt es nicht auch technisch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass die Änderung der kritischen Passagen auf der HP nach der Anmeldung der nunmehr mit Rechnungen "beglückten" User erfolgte? Dann zumindest wäre wohl der Betreiber wegen Betruges dran.


Wie soll das gehen?

Man kann u.U. das Vorhandensein einer anderen Version auf einer Festplatte nachweisen - aber es geht hier nict um einen Heim-PC, und dann wäre immer noch nicht geklärt, ob und wann eine solche Version online war. Was meinst Du was ich alles auf irgendwelchen Servern liegen habe, was aber nie online verfügbar ist, und was vor allen Dingen völlig anders aussieht als das, was dann am Ende tatsächlich veröffentlivcht wird?
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Louseign
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 5585

Beitrag(#580573) Verfasst am: 09.10.2006, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wie soll das gehen?

Genau das weiß ich gerade nicht, weil ich mich mit Webhosting zu wenig auskenne. Deshalb stellte ich es als Frage in den Raum, in der Hoffnung, dass sich einer der Experten qualifiziert dazu äußern könnte. Da du selbst aber offenbar einiges online stellst, will ich das mal als ein eindeutiges "Nein" werten.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#580616) Verfasst am: 09.10.2006, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ava&vT hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wie soll das gehen?

Genau das weiß ich gerade nicht, weil ich mich mit Webhosting zu wenig auskenne. Deshalb stellte ich es als Frage in den Raum, in der Hoffnung, dass sich einer der Experten qualifiziert dazu äußern könnte. Da du selbst aber offenbar einiges online stellst, will ich das mal als ein eindeutiges "Nein" werten.


Na ja, so völlig eineutig ist das "nein" nicht. Aber es ist halt auch kein kräftiges "ja". Das größte Problem dürfte sein, daß es hier um 30 Euro geht.

Man müsste für einen Nachweis, alles möglicherweise betroffenen Server, Festplatten und Backups sicherstellen, die dann einzeln in einen logischen und vor allen Dingen zeitlichen Zusammenhang bringen, dann nach eventuell gelöschten Daten fahnden und diese ebenfalls in das Puzzle einsortieren.

Und dann würde es ja bei weitem nicht ausreichen nachzuweisen, daß die Startseite verändert worden ist! Man mss nachweisen, daß zum Zeitpunkt seienr Bestellung nicht ersichtlich war, daß der Service was kostet. (Und die AGB liest nunmal keiner, da kann man reinschreiben, was man will ...)

Bei der Seite so wie sie jetzt ist, ist es durchaus anzunehmen, daß ein Teil der User den Preis schlicht übersehen hat - aber das ist *deren* Problem. Man müsste schon sehr gut begrpnden können, warum man sich sicher ist, daß da kein Preis war, bis jemand solch einen Aufwand betreibt.
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