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Wie meine Bemühungen um einen Lebenskundeunterricht abgeschmettert werden
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22337

Beitrag(#556130) Verfasst am: 31.08.2006, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Femina,

auch ich wünsche dir viel Erfolg dabei, für deinen Sohn einen anderen als den christlichen Religionsunterricht zu erhalten (wenn auch nicht dabei, dass das ein Schritt zu dessen Abschaffung sein möge). Zumindest den anderen Unterricht auf einer Elternversammlung als Möglichkeit vorzustellen und deinem Wunsch danach Ausdruck zu verleihen, muss möglich sein.

Allerdings möchte ich schon sagen, dass es einige Ratschläge hier gibt, die ich für weniger zielführend halte, nämlich alle Handlungsweisen, die einen vor anderen scheinbar ins Unrecht setzen.
Vermeiden würde ich:
- Bewusst "reißerische" Formulierungen. Knapp, präzise, deutlich ja; reißerisch nein.
- Briefe, die an eine Person gerichtet sind, hinter deren Rücken gleichzeitig an andere zu schicken. (Wenn du das draufschreibst: "In Kopie an ..." ist das was anderes.)
- Kinder mit Süßigkeiten zum Mitmachen verlocken. (Meine Güte ... Mit den Augen rollen ) (Besser andere Eltern bei geeigneter Gelegenheit ansprechen.)
- Zu schnell mit der Dienstaufsicht etc. drohen. (Erst, wenn höfliche Beharrlichkeit an den geeigneten Stellen - Elternversammlung - nicht hilft. Und auch dann vielleicht besser nicht direkt als Beschwerde sondern als "Suche um guten Rat": "Die Schulleiterin sagt, das geht nicht. Aber das ist doch eigentlich so vorgesehen ...)
- Die Nazikeule u.Ä.. Mit den Augen rollen
usw.

All solche Dinge würden, wenn ich damit zu tun hätte, bei mir den Reflex auslösen, das für unsachliches Querulantentum zu halten. Was es ja nicht ist.
Also, wie gesagt, viel Erfolg.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Layla
Paradoxon



Anmeldungsdatum: 30.08.2006
Beiträge: 1506

Beitrag(#556135) Verfasst am: 31.08.2006, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Tante Käthe, hier irgendwo ist es zu finden :

http://www.senbjs.berlin.de/schule/
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Tante Käthe
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 79
Wohnort: Oberbergischer Kreis

Beitrag(#556145) Verfasst am: 31.08.2006, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Layla hat folgendes geschrieben:
Tante Käthe, hier irgendwo ist es zu finden :
/


Oh! Das ging aber schnell.
Besten Dank, nett von Dir.
_________________
Eure Tante Käthe

Eine Religion in deren Zentrum eine Hinrichtungsszene steht, finde ich abstoßend.
"Pascal Mercier"
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Femina
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#556154) Verfasst am: 31.08.2006, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo tillich, ich hoffe, ich werde das vernünftige Maß finden. An Kinder werde ich mich nicht wenden. Die sollen da raus gehalten werden. Das ist so für die "Werbung für den jeweiligen Unterricht" zwischen den einzelnen Anbietern ausgehandelt und völlig o.k. Es kann ja nicht sein, dass die Kinder zum Spielball verschiedener Interessen Erwachsener gemacht werden. Reicht ja schon, wenn sie in einen bestimmten Religionsunterricht gedrängt werden.

Mit der höflichen Beharrlichkeit bin ich ja dort leider schon an meine Grenzen gestoßen. Daher fände ich es schon legitim, mich reichlich deutlich auszudrücken und evt. auch mal (versteckt) zu drohen.
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Layla
Paradoxon



Anmeldungsdatum: 30.08.2006
Beiträge: 1506

Beitrag(#556156) Verfasst am: 31.08.2006, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

wenn du magst frage ich mal die Lebenskundelehrerin meiner Tochter ... die ist in dieser Richtung nämlich sehr engagiert ... sie bringt des öfteren Flugblätter raus usw. Smilie
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Femina
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Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#556158) Verfasst am: 31.08.2006, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Tante Käthe, das Aushängen ohne Genehmigung war auch im letzten Jahr schon mal zeitweilig untersagt. Noch bevor ich dort erstmals was angehängt habe. Inzwischen stand dieser Hinweis nicht mehr dabei. Es muß schon mal was Unerwünschtes dort gehangen haben. Vielleicht Werbung für irgendwas, was nicht mit dem Lernen der Kinder zu tun hat. Das hätte ich sicher auch nicht gut gefunden, wenn dort einer z.B. auf die Weise Versicherungen verkaufen will. Aber keine Ahnung, was wirklich war.
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Femina
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#556672) Verfasst am: 01.09.2006, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Layla, ja, ich mag. Ich hatte mit dem HVD zwar deshalb auch schon Kontakt, aber vielleicht hat sie ja noch einen konstruktiven Vorschlag. ...
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Femina
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#593887) Verfasst am: 30.10.2006, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Die Schulleiterin wird immer dreister. Seit einiger Zeit schickt sie meinen Sohn während dieser Zeit in eine andere Klasse. Zuerst fand er es ja gut, so dass ich mich trotz Widerwillen zurückgehalten habe. Jetzt mag er es aber nicht mehr und ich habe sie schriftlich dazu aufgefordert, das zu unterlassen. Es geschieht weiterhin und heute hab ich sie auf dem Elternabend darauf angesprochen. (Ärgere mich inzwischen, dass ich dies nicht vor allen Eltern tat. Da hätte sie sich ganz schön blamiert.) Da sagte sie nur frech, mein Sohn müsse da ja nicht am Unterricht teilnehmen und sie beende dieses Thema jetzt auch gleich.

Mein Sohn, der zu Hause deshalb nicht einschlafen konnte und noch wach lag, fragte mich als erstes, ob ich das nun auch gefragt habe. Da mußte ich ihm das ja sagen, wie sie reagiert hat. Ich habe ihm jetzt gesagt, er soll in der Stunde das nächste Mal einfach nach Hause kommen. Ja, damit provozieren wir Streit mit der Schule, da er das ja nicht dürfte, aber vielleicht geht es ja nur so? Eigentlich mag ich meinen Sohn nicht dazu auffordern, sich der Schulleiterin zu widersetzen, aber in diesem Fall geht es für uns, denke ich, nicht anders.

Im Gespräch mit meinem Sohn kam dann noch raus, dass die Frau in der Mathe-Vertretungsstunde, die sie in der Klasse hat (kommt jetzt öfter vor, da die Lehrerin krank ist), von Weihnachten gesprochen hat und die Kinder sollten doch mal sagen, wann Jesus Geburtstag hat. Mein Sohn wußte eigentlich, dass die Kirche den Geburtstag auf diesen Tag gelegt hat und dass Weihnachten eigentlich das Fest der Wintersonnenwende ist, aber er hat sich nicht getraut, das dort auch zu sagen.

Nun werde ich sie wieder dazu auffordern, solche Sachen zu unterlassen. Mathe ist schließlich keine Märchenstunde und Religion hat da nichts zu suchen. Außerdem haben unsere Kinder - wenn schon - einen Anspruch darauf, richtig zu informiert werden. Aber es wird ihr egal sein. Als ich ihr sagte, dann müsse ich eben wieder zum Grundschulamt gehen, hätte sie nur ein hämisches Lächeln übrig, die würden sich da schon auf meinen Anruf freuen. ...
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#593898) Verfasst am: 30.10.2006, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Femina hat folgendes geschrieben:
Als ich ihr sagte, dann müsse ich eben wieder zum Grundschulamt gehen, hätte sie nur ein hämisches Lächeln übrig, die würden sich da schon auf meinen Anruf freuen. ...

Klingt, als hätte sie dort schon Stimmung gegen dich gemacht.

Also Vorsicht.

Übrigens: Das mit der Vertretungsstunde war ein Fehler. Mach was draus.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#593901) Verfasst am: 30.10.2006, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

@Femina: Gut, dass du standhaft bleibst! Wir brauchen mehr mutige Ungläubige wie dich! Daumen hoch!

Wie ist denn das Verhältnis von deinem Sohn zu den Mitschülern und zu den anderen Lehrern?

Ich hoffe, dass seine schulischen Leistungen nicht wegen dieser Diskriminierung leiden müssen.
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Femina
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#593909) Verfasst am: 30.10.2006, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sokrateer,

mein Sohn ist zum Glück ein sehr guter Schüler und er hat auch mehrere Freunde in der Klasse. Ich denke nicht, dass seine schulischen Leistungen darunter leiden, aber diese Sache bedrückt ihn. Er ist eben auch so, dass er sich nicht traut, den Mund aufzumachen, wenn alle was anderes sagen oder eben gegen einen Lehrer sagt er nichts. Er ist ja auch stolz darauf, dass er eben nicht so ein Quertreiber ist, der sich den Lehrern widersetzt. Im Grunde bin ich ja auch stolz darauf, daß er wohl eher zu den braven Schülern gehört. - Ich weiß auch, dass ich selbst so war und es mich als Kind nicht getraut hätte, gegen die Allgemeinheit so standhaft zu sein. Hätte mich wohl auch eher verkrümelt. Heute ist das anders ...
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spaghettus
Pastafarianer



Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark

Beitrag(#593915) Verfasst am: 30.10.2006, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Femina hat folgendes geschrieben:
Ich habe ihm jetzt gesagt, er soll in der Stunde das nächste Mal einfach nach Hause kommen. Ja, damit provozieren wir Streit mit der Schule, da er das ja nicht dürfte, aber vielleicht geht es ja nur so?


Das könnte ein Weg sein. Aber könntest du, oder vielleicht jemand aus deinem Bekanntenkreis den dein Sohn mag, nicht beim ersten Mal zu dieser Zeit in der Schule sein und ihm die Auseinandersetzung, die dann wohl mit der Schulleiterin kommt, abnehmen? Selbst wenn er sich beim ersten Mal unauffällig wegschleichen kann, spätestens danach ist nicht auszuschließen, dass er "unter Aufsicht" gestellt wird.

Es stimmt wohl auch, dass es besser gewesen wäre, das alles ganz offen vor allen Eltern anzusprechen. Auch wenn ich mir nicht sicher bin, ob die meisten Eltern nicht eher erstaunt gewesen wären, wie man einer Schulleiterin widersprechen kann.
Aber Öffentlichkeit schafft Reaktionen und du weißt wenigstens, woran du bist.

Wie hat denn dein Sohn Lust? Möchte er lieber Ruhe? Wenn er schon nicht schlafen konnte, scheint es ihn doch mitzunehmen. Ich selbst bin sehr für kämpfen, wenn es ihn aber mitnimmt würde ich suchen, ob es nicht noch einen anderen Weg gibt. Vielleicht einen der deinem Sohn mehr Ruhe gibt, dir aber doch ermöglicht, weiter gegen die Direktorin vorzugehen.
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Algol
Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia



Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#593923) Verfasst am: 30.10.2006, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es an der Schule einen Elternbeirat?
Was sagt die Schulordnung?
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Femina
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#593927) Verfasst am: 30.10.2006, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

spaghettus, ich denke, wenn ich selbst in die Schule komme, dann ist sein Weggehen legal, da ich ihn ja abgeholt habe und damit die Aufsicht übernommen. Dann ist es kein Frontalangriff mehr. Es ist ja z.B. auch möglich, dass ich in der Stunde in die Schulen komme und mit ihm zusammen in die Bibliothek gehe. Nur allein darf er eben nicht. Und ohne bemerkt zu werden kann ich wohl kaum in der Schule sein und ihn stützen.

Ich hatte überlegt, es offen vor den Eltern anzusprechen, mir dann aber gedacht, wenn die Eltern erst hören, wie schwer es meinem Sohn dadurch ergeht, dann wären sie noch weniger geneigt, ihr Kind doch mal irgendwann dort raus zu nehmen. Vielleicht war ich aber doch einfach nur feige?

Ich denke, mein Sohn wird in der Sache ohnehin keine Ruhe haben. Er wird ja weiterhin in die andere Klasse geschickt und er wird immer wieder daran erinnert. Er erzählt mir auch andauernd, Freitag wäre sein Pechtag, weil da Reli ist. Montag ist es ja in der letzten Stunde. Da kommt er dann ganz legal nach Hause.

Für das 3. Schuljahr habe ich mir ja überlegt, ob ich mal anfrage, ob der Stundenplan so gemacht werden kann, dass eine der Parallelklassen ihren Fremdsprachenunterricht in der Stunde hat. Dann könnte er englisch und französisch lernen. Wäre dann ja wenigstens was Sinnvolles für ihn. Ich denke, dazu hätte er auch Lust. Allerdings befürchte ich, dass auch das wieder nicht möglich sein wird. Könnte ja sein, die Sache macht Schule und andere Kinder machen dann auch lieber zwei Fremdsprachen.


Zuletzt bearbeitet von Femina am 31.10.2006, 01:04, insgesamt einmal bearbeitet
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Femina
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Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#593930) Verfasst am: 31.10.2006, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Klar gibt´s ´nen Elternbeirat, der auch pro Christentum eingestellt ist. Und in der Schulordnung steht dazu meines Wissens gar nichts drin.
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#594008) Verfasst am: 31.10.2006, 01:43    Titel: Antworten mit Zitat

Femina hat folgendes geschrieben:
Klar gibt´s ´nen Elternbeirat, der auch pro Christentum eingestellt ist. Und in der Schulordnung steht dazu meines Wissens gar nichts drin.

Hast Du die Schulordnung vollständig vorliegen?

Selbst ein "pro christlicher" Elternbeirat ist zuerst einmal Elternbeirat, und da Du ein "Elter" bist, könnte es durchaus sein, daß der Elternbeirat für Dein Anliegen Verständnis hat.

(Laß Dich bei den Wahlen aufstellen und warte ab, was geschieht ... Teufel )
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Femina
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Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#594082) Verfasst am: 31.10.2006, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe das mal in der Schule eingesehen, laß mir aber noch mal ´ne Kopie aushändigen.
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#594707) Verfasst am: 01.11.2006, 02:47    Titel: Antworten mit Zitat

Femina hat folgendes geschrieben:
Ich habe das mal in der Schule eingesehen, laß mir aber noch mal ´ne Kopie aushändigen.




Ich meine etwas anderes, in Berlin heißt das "Schulverfassungsgesetz" und "Schulgesetz":


Gesetz über die Schulverfassung für die Schulen des Landes Berlin (Schulverfassungsgesetz - SchulVerfG) (Auszug!!!)
Zitat:

§28 Teilnahme an schulischen Veranstaltungen

(2) Der Schüler kann bei alternativen Unterrichtsangeboten selbst entscheiden, an welchem Unterricht er teilnimmt. Bei freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen entscheidet er selbst über seine Teilnahme; hat er sich für eine solche Veranstaltung entschieden, so ist er für ihre Dauer zur regelmäßigen Teilnahme verpflichtet.




Schulgesetz für Berlin (SchulG)
Zitat:

§ 23
[Erteilung von Religionsunterricht]
(2) Religionsunterricht erhalten diejenigen Schüler, deren Erziehungsberechtigte eine dahingehende schriftliche Erklärung abgeben. Die Willenserklärung gilt bis zu einem schriftlichen Widerruf.[...]


Religionsunterricht ist also freiwillig, weshalb mE §28 SchulVerfG (s.o.) greift ...

Zitat:
§ 24
[Eingliederung des Religionsunterrichts]

(1) ... Die nicht zum Religionsunterricht gemeldeten Schüler können während der Religionsstunde unterrichtsfrei gelassen werden.


Diese "Kann-Regelung" des SchulG widerspricht klar §28 abs.2 des SchulVerfG. ...
Es ist danach eine "Muß-Regelung" ...
mach was daraus ....


(Schon einmal über die Kandidatur im Elternbeirat nachgedacht?
Die Sitzungen, an denen der Elternbeirat beteiligt ist, sind geheim und finden nichtöffentlich statt ... )
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korf
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 358

Beitrag(#594737) Verfasst am: 01.11.2006, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
(Auszug!!!)[/url]
Zitat:

§28 Teilnahme an schulischen Veranstaltungen

(2) Der Schüler kann bei alternativen Unterrichtsangeboten selbst entscheiden, an welchem Unterricht er teilnimmt. Bei freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen entscheidet er selbst über seine Teilnahme; hat er sich für eine solche Veranstaltung entschieden, so ist er für ihre Dauer zur regelmäßigen Teilnahme verpflichtet.




Schulgesetz für Berlin (SchulG)
Zitat:

§ 23
[Erteilung von Religionsunterricht]
(2) Religionsunterricht erhalten diejenigen Schüler, deren Erziehungsberechtigte eine dahingehende schriftliche Erklärung abgeben. Die Willenserklärung gilt bis zu einem schriftlichen Widerruf.[...]


Religionsunterricht ist also freiwillig, weshalb mE §28 SchulVerfG (s.o.) greift ...

Zitat:
§ 24
[Eingliederung des Religionsunterrichts]

(1) ... Die nicht zum Religionsunterricht gemeldeten Schüler können während der Religionsstunde unterrichtsfrei gelassen werden.


Diese "Kann-Regelung" des SchulG widerspricht klar §28 abs.2 des SchulVerfG. ...
Es ist danach eine "Muß-Regelung" ...
mach was daraus ....

Das ist so.
In Schleswig Holstein gibt es dazu ein Urteil, das sich direkt auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 1998 und das GG bezieht, damit also auch für Berlin anwendbar sein sollte. Darin steht, daß Ersatzunterricht bestimmten Kriterien der Gleichwertigkeit genügen muss, sonst ist er verfassungswidrig und kann nicht verpflichtend sein. PN, dann schicke ich es dir zu.
Das Problem ist, das weder Schulleiter und schon garnicht Eltern dieses Urteil kennen, und deshalb ist die gängige Praxis bei uns etwa so, wie von Dir beschrieben.
Nachdem wir vor fünf Jahren den Streit darum schon einmal durchgefochten hatten, fing mit einer neuen Schulleitung dieses Jahr alles von vorne an: Unser Kind sollte wieder in der Randstunde in eine andere Klasse. Das wurde auch von der Schulaufsicht gedeckt. Wir haben dann das Urteil vorgelegt und schlagartig war das Problem aus der Welt.
Lass dich nicht unterkriegen, Femina.
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Femina
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#594777) Verfasst am: 01.11.2006, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal, ihr beiden. Algol, die von dir zitierten Punkte werden ja im Prinzip eingehalten. Wir haben uns frei entschieden, dass mein Sohn nicht am Reli teilnimmt. Und die Schulleiterin behauptet ja zumindest, er wäre unterrichtsfrei. Auch, wenn er in der Klasse sitzt. Er müsse ja nicht mitmachen. Ich meine jedoch, er muß da ja stillsitzen. Und mit welchem Recht? er kann da ja nicht Ball spielen oder rumrennen und den Unterricht der anderen stören. Dazu steht leider nichts im Schulgesetz. Und dieses "können" kann ja immer so ausgelegt werden: "können, aber müssen nicht".

Korf, danke noch mal für den Hinweis auf dieses Gesetz. Ich meine, ich habe darüber im IBKA-Rundbrief gelesen. Das zumindest habe ich jetzt auch in das neueste Schreiben an die Schulleiterin (von gestern) mit reingesetzt:

"Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig (Aktenzeichen 3 L 6/00), das sich auf ein Leiturteil des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin vom 17.6.1998 bezieht, ist das so nicht statthaft. Mein Sohn wünscht keine zweitklassige Beschäftigungstherapie."

Allerdings soll es bei diesem Urteil um einen etwas anders gelagerten Fall gegangen sein. Hier wurde konfessionslosen Schülern, die sich vom Reli abmelden wollten, dieses versagt. Vielleicht hast du aber noch ein anderes Urteil? Ist aber egal, was du hast, ich schicke dir ´ne PN mit meiner mail und freue mich, wenn du mir das Urteil schickst.

Ich habe jetzt erstmal versucht, sie so zu beeindrucken:
"hiermit untersage ich Ihnen, meinen Sohn nochmals in seiner Freistunde, während die anderen Kinder der Klasse Religionsunterricht haben, in eine andere Klasse abzuschieben. .... Wenn Sie Ihrer Betreuungspflicht nachkommen möchten, tun Sie dies bitte in einem Rahmen, in dem sich mein Sohn auch frei bewegen kann. Sollten Sie dem nicht nachkommen, so werde ich gegen Sie eine Strafanzeige wegen unzulässiger Freiheitsberaubung stellen." Gleichzeitig habe ich das Grundschulamt informiert.
Ich werde dann am Freitag, so 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn mal dort auftauchen und schauen, wo ich meinen Sohn finde, um ihn evt. aus dem Klassenzimmer zu befreien. Ich hatte mir ja schon überlegt, ihm einen Ball oder ein Springseil mitzugeben. Das würde sich doch gut machen als provozierende Beschäftigung während des Unterrichts der anderen. Aber er würde sich das wohl nicht trauen. ...
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spaghettus
Pastafarianer



Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark

Beitrag(#594792) Verfasst am: 01.11.2006, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wau, harter Tobak.

Aber du hast ja auch schon einiges hinter dir. Allerdings bist du nun auch in einer Zwangsposition. Wenn sie deinen Sohn doch wieder in den Klassenraum schickt, bleibt dir wirklich nur übrig, die Anzeige zu machen. Auch wenn ich nicht sicher bin, dass das wirklich zum Staatsanwalt geht, ne Möglichkeit Öffentlichkeit zu bekommen ist es schon.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#594807) Verfasst am: 01.11.2006, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Femina hat folgendes geschrieben:

"Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig (Aktenzeichen 3 L 6/00), das sich auf ein Leiturteil des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin vom 17.6.1998 bezieht, ist das so nicht statthaft. Mein Sohn wünscht keine zweitklassige Beschäftigungstherapie."

Allerdings soll es bei diesem Urteil um einen etwas anders gelagerten Fall gegangen sein. Hier wurde konfessionslosen Schülern, die sich vom Reli abmelden wollten, dieses versagt.


Darauf bezieht sich das Urteil nicht. Da hast du den Rundbriefartikel nicht genau gelesen. Das Urteil bezieht sich darauf, dass Kinder, die nicht am Unterricht teilnehmen ersatzweise an einem anderem Unterricht teilnehmen mussten.

Für das Abmelderecht vom RU bedarf es keines Urteils. Das ist klipp und klar im Schulgesetz und Grundgesetz geregelt. Nur wie die Betreuung der eigentlich dann schulfreien Kinder geregelt ist, das ist von Schule zu Schule unterschiedlich und da fehlen offenbar klare Regelungen. Den Schulen wird da auch wegen der Stundenplanungorganisation Freiräume gegeben, das zu organisieren.
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Femina
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Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#595102) Verfasst am: 02.11.2006, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

spaghettus, die Zwangsposition macht mir nichts. Ich würde tatsächlich eine Strafanzeige stellen. Kostet mich etwas Zeit für die Formulierung und 55 ct. Porto.
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Femina
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Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#595103) Verfasst am: 02.11.2006, 00:45    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Heike Jackler"]
Femina hat folgendes geschrieben:


Darauf bezieht sich das Urteil nicht. Da hast du den Rundbriefartikel nicht genau gelesen. Das Urteil bezieht sich darauf, dass Kinder, die nicht am Unterricht teilnehmen ersatzweise an einem anderem Unterricht teilnehmen mussten.

Für das Abmelderecht vom RU bedarf es keines Urteils. Das ist klipp und klar im Schulgesetz und Grundgesetz geregelt. Nur wie die Betreuung der eigentlich dann schulfreien Kinder geregelt ist, das ist von Schule zu Schule unterschiedlich und da fehlen offenbar klare Regelungen. Den Schulen wird da auch wegen der Stundenplanungorganisation Freiräume gegeben, das zu organisieren.


Heike, danke für die Richtigstellung. Danach könnte mir das Urteil möglicherweise nicht helfen. Aber erstmal versuchen.
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Algol
Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia



Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#595120) Verfasst am: 02.11.2006, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Femina hat folgendes geschrieben:

"Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig (Aktenzeichen 3 L 6/00), das sich auf ein Leiturteil des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin vom 17.6.1998 bezieht, ist das so nicht statthaft. Mein Sohn wünscht keine zweitklassige Beschäftigungstherapie."

Allerdings soll es bei diesem Urteil um einen etwas anders gelagerten Fall gegangen sein. Hier wurde konfessionslosen Schülern, die sich vom Reli abmelden wollten, dieses versagt.


Darauf bezieht sich das Urteil nicht. Da hast du den Rundbriefartikel nicht genau gelesen. Das Urteil bezieht sich darauf, dass Kinder, die nicht am Unterricht teilnehmen ersatzweise an einem anderem Unterricht teilnehmen mussten.

Für das Abmelderecht vom RU bedarf es keines Urteils. Das ist klipp und klar im Schulgesetz und Grundgesetz geregelt. Nur wie die Betreuung der eigentlich dann schulfreien Kinder geregelt ist, das ist von Schule zu Schule unterschiedlich und da fehlen offenbar klare Regelungen. Den Schulen wird da auch wegen der Stundenplanungorganisation Freiräume gegeben, das zu organisieren.

Das Schulverfassungsgesetz für Berlin sagt klar aus:
Zitat:
Bei freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen entscheidet er selbst über seine Teilnahme; ...

Reli ist freiwillig, also entscheidet er, ob er teilnimmt, oder nicht.
Der "Ersatzunterricht" ist mE eine Notlösung der Schule, um der Aufsichtspflicht nachzukommen, ohne dadurch zusätzliches Personal einstellen zu müssen.

Vorschlag für die Schule: einen 1Euro-Jobler dafür abstellen ...
Oder Reli in die letzte Stunde legen und die Nichtteilnehmer gehen nachhause ...

aber das wollen die deutschen Amtskirchen nicht.

Ein weiteres Beispiel für die Arroganz und Penetranz der Amtskirchen in D.
_________________
Leben kann tödlich sein
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