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Kirchenfinanzen
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#598152) Verfasst am: 07.11.2006, 08:27    Titel: Kirchenfinanzen Antworten mit Zitat

Die EKD startet eine neue Internetplattform:

www.kirchenfinanzen.de
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#598157) Verfasst am: 07.11.2006, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Interessanter optischer Trick: Man stellt die 52 Millionen Mitglieder den 14 Milliarden Tabaksteuer gegenüber indem man die 8 einfach als acht ausschreibt, damit sie im Text untergeht.
Abgesehen davon, dass Raucher auch abhängig sind und gewarnt werden auf jeder Packung, frage ich mich, wo der Warnhinweis "Religion ist tödlich für Ihren Verstand" auf der Kirchenmitgliedschaft ist?

Ist das Gebäude auf dem Bild überhaupt eine Kirche?
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"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#598160) Verfasst am: 07.11.2006, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kirchenlohn- und Kircheneinkommensteuer werden voneinander unterschieden. Zusammen erwirtschaften sie über 99 Prozent des gesamten Kirchensteueraufkommens. Je nach regionalen Verhältnissen liegt der Anteil der Kirchenlohnsteuer zwischen 80 Prozent und 90 Prozent.

Klar. Unternehmer zahlen fast keine Einkommenssteuer, warum sollten sie die davon abhängige Kirchensteuer zahlen?

Zitat:
Das (Orts-) Kirchgeld wird durch einen Bescheid festgesetzt.

Ist ein Bescheid nicht eine amtliche Mitteilung?

Zitat:
Aus der Perspektive von Artikel 4 des Grundgesetzes dient der Religionsunterricht der Sicherung der Grundrechtsausübung durch den Einzelnen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen sich frei und selbständig religiös orientieren können.

Dann müsste der Religionsunterricht aber von einer neutralen Person über alle Religionen (und Weltanschauungen!!) erteilt werden, nicht von einem Glaubensbüttel.

Hier kommen wir dann zur Hardcorpropagandaabteilung:
Zitat:
In den Bundesländern Berlin und Bremen ist der Religionsunterricht gemäß Artikel 141 Grundgesetz kein ordentliches Lehrfach, in Brandenburg aufgrund eines verfassungsrechtlichen Kompromisses nur mit Einschränkungen. Darunter leidet die Qualität der religiösen und ethischen Bildung und Erziehung in der Schule. Ein zurzeit in Berlin geplanter staatlicher Pflichtunterricht in weltanschaulich-religiösen Fragen verfehlt nach Auffassung der Kirchen die freiheitlich-demokratischen Prinzipien und reduziert in unverantwortlicher Weise die Bildungsaufgabe der Schule.

Das muss man ja nicht mal mehr kommentieren.

Zitat:
Staatsleistungen haben ihre Grundlage darin, dass im Rahmen der Säkularisierung kirchliche Güter, namentlich im Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803, umfangreich enteignet wurden.

Kann man diese Leistungen nicht einfach kündigen? Viele Ossis haben schliesslich auch Ihr Eigentum nicht wiederbekommen nach der Wiedervereinigung. Kraftwerksbetreiber haben auch keinen Anspruch auf unendliche Fortführung ihrer Genehmigungen... so what?

Zitat:
Es handelt sich also um eine Art von Pachtersatzleistungen. Diese Staatsleistungen sind daher durch Artikel 140 des Grundgesetzes mit dem dadurch geltenden Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung verfassungsrechtlich verbürgt.

Sie sind zugleich Ausdruck der Trennung von Staat und Kirche durch die Weimarer Reichsverfassung. Sie sind in neueren Verträgen mit den Bundesländern konkretisiert worden

Das ist natürlich dümmlich, wenn man sich staatlicherseits wieder und wieder knebeln lässt.

Zitat:
Nicht zu den Staatsleistungen gehören Kostenerstattungen aus staatlichen Mitteln an die Kirchen für die gleichzeitige Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, wie z. B. den Betrieb von Kindergärten, Altenheimen, Krankenhäusern.

Ach...
Nur weil es alle bekommen, kommt das Geld nicht vom Staat? Solch eine Formulierung kann nur einem Pfaffen einfallen.
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Zuletzt bearbeitet von Valen MacLeod am 07.11.2006, 09:30, insgesamt einmal bearbeitet
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#598161) Verfasst am: 07.11.2006, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sie vergleichen Kirchensteuer also mit dem, was Drogenabhängige zwangsweise zahlen müssen...
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
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Beitrag(#598164) Verfasst am: 07.11.2006, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Und wieviel von meinen hart errauchten 14 Milliarden Euro Tabaksteuer (die anderen Abgaben mal nicht erwähnt) verwendet der Staat, um damit die Kirchen zu finanzieren? Mit den Augen rollen
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
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Beitrag(#598165) Verfasst am: 07.11.2006, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die im Kalenderjahr tatsächlich gezahlte Kirchensteuer ist – abzüglich eventueller Erstattungen – in voller Höhe als Sonderausgabe bei der Einkommensteuerveranlagung abziehbar. Es handelt sich dabei um keine staatliche Subvention der kirchlichen Arbeit.


Naja, man kann ja schon mal vergessen, dass der Verwaltungsaufwand staatlich finanziert wird. Lachen
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#598167) Verfasst am: 07.11.2006, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sie vergleichen Kirchensteuer also mit dem, was Drogenabhängige zwangsweise zahlen müssen...


Das ist am unverfänglichsten. Was sollten sie sonst als Vergleich nehmen? Rüstungsindustrie, Finanzierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr? Damit verärgert man die Christdemokraten. Soziale Leistungen, Gesundheitssystem? Schomma gar nicht, das würde dem selbstgeklöppelten Image schaden. Unternehmenssubventionen? Aber nicht doch.

Raucher und ihre Abhängigkeit sind derzeit doch richtig im Trend. Naja, und bei den Mengen an Abendmahl- und Messwein wäre es irgendwie unklug, Alkoholismus zu erwähnen.
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kolja
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Beiträge: 16631
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Beitrag(#598168) Verfasst am: 07.11.2006, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
[...] indem man die 8 einfach als acht ausschreibt, damit sie im Text untergeht.

Ich würde da keine Absicht unterstellen. Es ist eine gängige Konvention, in Fließtexten für Zahlen bis zwölf die Zahlwörter zu verwenden.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#598170) Verfasst am: 07.11.2006, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Die im Kalenderjahr tatsächlich gezahlte Kirchensteuer ist – abzüglich eventueller Erstattungen – in voller Höhe als Sonderausgabe bei der Einkommensteuerveranlagung abziehbar. Es handelt sich dabei um keine staatliche Subvention der kirchlichen Arbeit.



Es ist abziehbar, der Staat tut also einen großen Teil dazu, es wird zudem im Subventionsbericht der Bundesregierung erwähnt, aber es ist keine staatliche Subvention. Ja, klar, ne...
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
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Beitrag(#598171) Verfasst am: 07.11.2006, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wo steht das mit der Tabaksteuer?

edit: öh.. habs schon gefunden, gleich auf der startseite Verlegen
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SoWhy
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Anmeldungsdatum: 21.04.2006
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Wohnort: TARDIS

Beitrag(#598172) Verfasst am: 07.11.2006, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sie vergleichen Kirchensteuer also mit dem, was Drogenabhängige zwangsweise zahlen müssen...

Vielleicht möchte die EKD uns erzählen, dass Christentum wie Rauchen ist - eine Sucht, von der manche nur schwer loskommen...
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Valen MacLeod
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Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#598173) Verfasst am: 07.11.2006, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Und wieviel von meinen hart errauchten 14 Milliarden Euro Tabaksteuer (die anderen Abgaben mal nicht erwähnt) verwendet der Staat, um damit die Kirchen zu finanzieren? Mit den Augen rollen

Deine sind doch zweckgebunden und werden ausschliesslich dazu benutzt Fahrradwege zu teeren!! Cool

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Die im Kalenderjahr tatsächlich gezahlte Kirchensteuer ist – abzüglich eventueller Erstattungen – in voller Höhe als Sonderausgabe bei der Einkommensteuerveranlagung abziehbar. Es handelt sich dabei um keine staatliche Subvention der kirchlichen Arbeit.

Naja, man kann ja schon mal vergessen, dass der Verwaltungsaufwand staatlich finanziert wird. Lachen

Das ist aber nunmal bullshit. Eine Abgabe, die von der Steuerhöhe abhängig ist wirkt wiederum steuermindernd? Dann würde sich ja wieder die Steuerlast ändern, was wiederum die Abgabe ändert, was wiederum dir Steuer ändert, was wieder sie Abgabe... das ist ja ein endloser Kreislauf! Wer soll da noch die korrekte Steuerlast errechnen?

kolja hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
[...] indem man die 8 einfach als acht ausschreibt, damit sie im Text untergeht.

Ich würde da keine Absicht unterstellen. Es ist eine gängige Konvention, in Fließtexten für Zahlen bis zwölf die Zahlwörter zu verwenden.

Als einer von diesem unsäglichen Mediengestaltern ist mit die Konvention durchaus bekannt - es ist aber wahlweise machbar - und ich würde es, wäre ich für die Seite bauen, im Sinne meines Klienten genauso machen.

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Die im Kalenderjahr tatsächlich gezahlte Kirchensteuer ist – abzüglich eventueller Erstattungen – in voller Höhe als Sonderausgabe bei der Einkommensteuerveranlagung abziehbar. Es handelt sich dabei um keine staatliche Subvention der kirchlichen Arbeit.

Es ist abziehbar, der Staat tut also einen großen Teil dazu, es wird zudem im Subventionsbericht der Bundesregierung erwähnt, aber es ist keine staatliche Subvention. Ja, klar, ne...

Der Trick ist doch zu sagen, die Kirchensteuer wäre keine Subvention. Dem würde ich soweit auch erst einmal folgen. Das unterschlagen wird, dass die Steuerermässigung eine Subvention darstellt, ist doch schon so gewohnt, dass es gar nicht mehr zwischen den anderen Lügen auffällt, die man so gewohnt ist.

"Haben Sie nicht das Kleingedruckte gelesen?"
"Nein, das ganze Buch ist doch so klein gedruckt!"
"Eben!"

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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
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Beitrag(#598174) Verfasst am: 07.11.2006, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Christentum wie Rauchen ist, sollte man es Kindern unter 16 strikt verbieten.
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SoWhy
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Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
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Beitrag(#598176) Verfasst am: 07.11.2006, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Wenn Christentum wie Rauchen ist, sollte man es Kindern unter 16 strikt verbieten.

Sehr gute Idee! Smilie
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#598179) Verfasst am: 07.11.2006, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Und wieviel von meinen hart errauchten 14 Milliarden Euro Tabaksteuer (die anderen Abgaben mal nicht erwähnt) verwendet der Staat, um damit die Kirchen zu finanzieren? Mit den Augen rollen

Deine sind doch zweckgebunden und werden ausschliesslich dazu benutzt Fahrradwege zu teeren!! Cool


Nein. Meine werden auch zur Strafe dafür benutzt, die Begleiterkrankungen fetter Menschen zu behandeln, damit die sich weiter mit Schokolade vollstopfen können. Lachen

Naja, wenn ich die Wahl zwischen Pest und Cholera habe, würde ich lieber die Nebenwirkung übermäßiger Nahrungsaufnahme finanzieren als einen Staatskirchenvertrag. Schulterzucken

Zitat:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Naja, man kann ja schon mal vergessen, dass der Verwaltungsaufwand staatlich finanziert wird. Lachen

Das ist aber nunmal bullshit. Eine Abgabe, die von der Steuerhöhe abhängig ist wirkt wiederum steuermindernd?


Kirchensteuern sind nun mal voll abzugsfähige Sonderausgaben.
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Zuletzt bearbeitet von Heike N. am 07.11.2006, 10:29, insgesamt einmal bearbeitet
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Valen MacLeod
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Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
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Beitrag(#598180) Verfasst am: 07.11.2006, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Abgesehen davon, dass Raucher auch abhängig sind und gewarnt werden auf jeder Packung, frage ich mich, wo der Warnhinweis "Religion ist tödlich für Ihren Verstand" auf der Kirchenmitgliedschaft ist?

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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#598181) Verfasst am: 07.11.2006, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Die im Kalenderjahr tatsächlich gezahlte Kirchensteuer ist – abzüglich eventueller Erstattungen – in voller Höhe als Sonderausgabe bei der Einkommensteuerveranlagung abziehbar. Es handelt sich dabei um keine staatliche Subvention der kirchlichen Arbeit.



Es ist abziehbar, der Staat tut also einen großen Teil dazu, es wird zudem im Subventionsbericht der Bundesregierung erwähnt, aber es ist keine staatliche Subvention. Ja, klar, ne...


Bitte bleibe sachlich. Es heißt halt nicht Subvention. Cool
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Valen MacLeod
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Anmeldungsdatum: 11.12.2004
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Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#598184) Verfasst am: 07.11.2006, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Das ist aber nunmal bullshit. Eine Abgabe, die von der Steuerhöhe abhängig ist wirkt wiederum steuermindernd?

Kirchensteuern sind nun mal voll abzugsfähige Sonderausgaben.

Es mag steuerrechtlich korrekt sein. Trotzdem finde ich es bullshit.
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alex6
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 750

Beitrag(#598185) Verfasst am: 07.11.2006, 10:34    Titel: Evangelische Typographie Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Interessanter optischer Trick: ... indem man die 8 einfach als acht ausschreibt, damit sie im Text untergeht.


Zahlen von eins bis zwoelf werden ausgeschrieben (DIN5008?), normalerweise aber nicht bei Vergleichen! Hier wird die acht mit der 14 verglichen, d.h. es sollte beides als Ziffer geschrieben werden. Ich wuerde der EKD ausnahmsweise eher typographisches Halbwissen als Perfidie unterstellen.
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Valen MacLeod
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Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#598186) Verfasst am: 07.11.2006, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Amüsant: Kirchensteuer erzeugt genauso aktive Threads wie Todesstrafe. zynisches Grinsen
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#598188) Verfasst am: 07.11.2006, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Das ist aber nunmal bullshit. Eine Abgabe, die von der Steuerhöhe abhängig ist wirkt wiederum steuermindernd?

Kirchensteuern sind nun mal voll abzugsfähige Sonderausgaben.

Es mag steuerrechtlich korrekt sein. Trotzdem finde ich es bullshit.


Na, ich hoffe, du willst mich nicht überzeugen. zwinkern

Natürlich ist es bullshit. Aber gerade diese Verknüpfung Kirche (andere religiöse Mumpitzvereine)/Staat inkl. Missionsmöglichkeit ist in diesem Forum eigentlich das Hauptthema. Die wenigsten würden sich groß äußern, wenn jeder Gläubige seinem Hobby im Privaten nachgehen würde und ohne es von anderen finanzieren zu lassen.
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Celsus-2006
Unpapst



Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 1617
Wohnort: Süddeutschland

Beitrag(#598192) Verfasst am: 07.11.2006, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Amüsant: Kirchensteuer erzeugt genauso aktive Threads wie Todesstrafe. zynisches Grinsen



"Pinkeln im Stehen" hat noch mehr AKtivität erzeugt...
Das sagt aber wenig über die Diskussion, oder?
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#598203) Verfasst am: 07.11.2006, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hierzu noch mal kurz:

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Eine Abgabe, die von der Steuerhöhe abhängig ist wirkt wiederum steuermindernd? Dann würde sich ja wieder die Steuerlast ändern, was wiederum die Abgabe ändert, was wiederum dir Steuer ändert, was wieder sie Abgabe... das ist ja ein endloser Kreislauf! Wer soll da noch die korrekte Steuerlast errechnen?


Sonderausgaben werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Sie sind (unter anderem) dafür verantwortlich, dass sich das zu versteuernde Einkommen mindert. Und erst von diesem wird die Einkommensteuer berechnet.
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Valen MacLeod
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Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#598213) Verfasst am: 07.11.2006, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Hierzu noch mal kurz:

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Eine Abgabe, die von der Steuerhöhe abhängig ist wirkt wiederum steuermindernd? Dann würde sich ja wieder die Steuerlast ändern, was wiederum die Abgabe ändert, was wiederum dir Steuer ändert, was wieder sie Abgabe... das ist ja ein endloser Kreislauf! Wer soll da noch die korrekte Steuerlast errechnen?


Sonderausgaben werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Sie sind (unter anderem) dafür verantwortlich, dass sich das zu versteuernde Einkommen mindert. Und erst von diesem wird die Einkommensteuer berechnet.

Und von was wird denn die Lohn- bzw. Einkommenssteuer berechnet? Doch vom zu versteuernden Einkommen, oder?
Und die Kirchensteuer wiederum von diesem, oder?
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#598270) Verfasst am: 07.11.2006, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:


Zitat:
Staatsleistungen haben ihre Grundlage darin, dass im Rahmen der Säkularisierung kirchliche Güter, namentlich im Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803, umfangreich enteignet wurden.

Kann man diese Leistungen nicht einfach kündigen? Viele Ossis haben schliesslich auch Ihr Eigentum nicht wiederbekommen nach der Wiedervereinigung. Kraftwerksbetreiber haben auch keinen Anspruch auf unendliche Fortführung ihrer Genehmigungen... so what?


Wenn man konsequenterweise die Geschichte aufarbeiten möchte, wie die Kirche es hier scheinbar machen möchte, dann könnte man ja auch untersuchen, inwiefern die Kirche diese Güter, die einteignet wurden, erworben hat.
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#598276) Verfasst am: 07.11.2006, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
Und von was wird denn die Lohn- bzw. Einkommenssteuer berechnet? Doch vom zu versteuernden Einkommen, oder?
Und die Kirchensteuer wiederum von diesem, oder?


Ändert nichts daran, dass die Kirchensteuer des betreffenden Jahres bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben problemlos angerechnet werden kann. Schulterzucken

Bei einem Lohnempfänger wird die bereits bezahlte (weil vom Monatsgehalt abgeführte) Kirchensteuer berücksichtigt. Die ist - wie gesagt - voll abzugsfähig. Ermittelt wird bei der Einkommensteuererklärung der tatsächlich zu zahlende Steuerbetrag. Das kann eine Nachzahlung oder eine Erstattung zur Folge haben.

Für einen Selbständigen werden bei der Einkommensteuererklärung die Vorauszahlungen für das nächste (Wirtschafts-)Jahr ermittelt. Da sind die bereits geleisteten Zahlungen unberücksichtig.

Du zahlst also eine X Summe und kriegst im nächsten Jahr diesen Betrag wieder, während du bereits wieder Summe X zahlst.
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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22262

Beitrag(#598353) Verfasst am: 07.11.2006, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Die im Kalenderjahr tatsächlich gezahlte Kirchensteuer ist – abzüglich eventueller Erstattungen – in voller Höhe als Sonderausgabe bei der Einkommensteuerveranlagung abziehbar. Es handelt sich dabei um keine staatliche Subvention der kirchlichen Arbeit.


Naja, man kann ja schon mal vergessen, dass der Verwaltungsaufwand staatlich finanziert wird. Lachen

Weils nicht stimmt. Für den Verwaltungsaufwand kriegt der Staat ja zwischen 2 und 4 % der Kirchensteuer. Da die Verwaltung der Kirchensteuer ja aber wohl ziemlich billig mit der Einkommensteuer "nebenbei" zu machen ist, sollte das wohl auch reichen.
Zwar wäre es für die Kirchen sicher teurer, selbst entsprechende Ämter einzurichten - trotzdem hat der Staat keinen Schaden.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Beitrag(#598359) Verfasst am: 07.11.2006, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Die im Kalenderjahr tatsächlich gezahlte Kirchensteuer ist – abzüglich eventueller Erstattungen – in voller Höhe als Sonderausgabe bei der Einkommensteuerveranlagung abziehbar. Es handelt sich dabei um keine staatliche Subvention der kirchlichen Arbeit.


Naja, man kann ja schon mal vergessen, dass der Verwaltungsaufwand staatlich finanziert wird. Lachen

Weils nicht stimmt. Für den Verwaltungsaufwand kriegt der Staat ja zwischen 2 und 4 % der Kirchensteuer. Da die Verwaltung der Kirchensteuer ja aber wohl ziemlich billig mit der Einkommensteuer "nebenbei" zu machen ist, sollte das wohl auch reichen.
Zwar wäre es für die Kirchen sicher teurer, selbst entsprechende Ämter einzurichten - trotzdem hat der Staat keinen Schaden.

Wäre vor allem schädlicher wohl, weil wenn die ihren Mitgliedsbeitrag wie andere Vereine auch selbst einziehen würden, würden ihnen ziemlich schnell die Leute weglaufen (5 Millionen pro Großkirche Minimum^^)
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magnusfe
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
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Beitrag(#598360) Verfasst am: 07.11.2006, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Die Tabaksteuer unterstützt die Statsfinanzen und dient allen

die kirche bekommt viel geld vom staat (auch aus tabaksteuer)

smoking for church
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Wer meine Worte klaut wird schlau
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#598414) Verfasst am: 07.11.2006, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Für den Verwaltungsaufwand kriegt der Staat ja zwischen 2 und 4 % der Kirchensteuer.


Von den paar Kröten? Lachen

Zitat:
Da die Verwaltung der Kirchensteuer ja aber wohl ziemlich billig mit der Einkommensteuer "nebenbei" zu machen ist, sollte das wohl auch reichen.
Zwar wäre es für die Kirchen sicher teurer, selbst entsprechende Ämter einzurichten - trotzdem hat der Staat keinen Schaden.


Logisch. Finanzämter, Bürgerbüros (Einwohnermeldeämter), extra abgestellte Angestellte, die für die Verwaltung von Kirchenaustritten zuständig sind... Das passiert so nebenbei - die sind ja eh da.

Das ist ja - mit Verlaub - eine mindestens genauso bekloppte Auffassung der Dinge wie Shadaik mit seiner Einstellung, Mahnungen würden nicht mehr Aufwand bedeuten als die Briefmarke auf der Mahnung (weil die Leute im Büro "ja eh da sind").
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