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Ausstieg aus dem Reli-Unterricht?

 
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Deacan
...ich bin dein GOTH...



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
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Beitrag(#600871) Verfasst am: 11.11.2006, 23:47    Titel: Ausstieg aus dem Reli-Unterricht? Antworten mit Zitat

Mal kurz eine nette kleine Frage...

Sachsen-Anhalt, Grundschule, 3 (!) Klasse...

Hier wird Reli-Unterricht angeboten & ist von einem befreundeten Paar auch (auf Wunsch des Kindes, da die Freundin ebenfalls dran teilnimmt) in Anspruch genommen worden.

Fakten: die Kinder müssen zum jetzigen Zeitpunkt bereits Psalmen auswendig lernen...

Ist ein sofortiger Wechsel zum Ethikunterricht möglich? Es gab laut Eltern keine Informationsveranstaltung zum Thema Reli-Unterricht...

Gibt es hierfür Urteile?

Deacan
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Algol
Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia



Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
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Beitrag(#600878) Verfasst am: 11.11.2006, 23:59    Titel: Re: Ausstieg aus dem Reli-Unterricht? Antworten mit Zitat

Psalme auswendig zu lernen übt das Gedächtnis und ist daher also durchaus nützlich.

Was genau bewegt (atheistische?) Eltern, die ihre Kinder zum Religionsunterricht anmelden?
Etwa bessere Noten im Zeugnis?
Dabei gab es sogar die Alternative eines Ethikunterrichts - dbddhkP . . . zwinkern
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Leben kann tödlich sein
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Deacan
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 376
Wohnort: auf der Destiny, direkt über Io

Beitrag(#600879) Verfasst am: 12.11.2006, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

@Algol: in diesem speziellen Falle - Unwissenheit, mehr nicht. Wie bereits beschrieben erfolgte keinerlei wirkliche Information über den Umfang bzw. Inhalt des Unterrichts...

Aber Reli in der 3. Klasse? Geht das nicht etwas zuweit?

Deacan
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Quéribus
Eretge



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Beiträge: 5947
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#600882) Verfasst am: 12.11.2006, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

wenn ich mich recht erinnere, hatten wir in der 3. Klasse auch schon Reli, in der 4. auf jeden Fall, mit Psalmen haben die uns damals aber noch nicht bombardiert)

(das war aber ca. 1969/70 und nicht in Sachsen-Anhalt, sondern in RLP)
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That dares not put it to the touch
To gain or lose it all."
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#600886) Verfasst am: 12.11.2006, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

Deacan hat folgendes geschrieben:
Aber Reli in der 3. Klasse? Geht das nicht etwas zuweit?

Was soll denn am Auswendiglernen verwerflich sein, bzw. "zu weit gehen"?
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#600894) Verfasst am: 12.11.2006, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt auf den Psalm an. "Gott wird den Kopf seiner Feinde zerschmettern, den Schädel der Gottlosen" (Psalm 68, 22) z.B. möchte ich Kinder nicht auswendig lernen lassen. Und auch "Die Toren sprechen in ihrem Herzen: 'Es ist kein Gott.' Sie taugen nichts; ihr Treiben ist ein Greuel; da ist keiner, der Gutes tut" (Psalm 14, 1) ist schlicht intolerante Hetze gegen ein Drittel der Bevölkerung unseres Landes.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#600898) Verfasst am: 12.11.2006, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

Deacan hat folgendes geschrieben:
@Algol: in diesem speziellen Falle - Unwissenheit, mehr nicht. Wie bereits beschrieben erfolgte keinerlei wirkliche Information über den Umfang bzw. Inhalt des Unterrichts...


Äh, ist das in anderen Fächern denn der Fall gewesen? Mathe, Kunst, Sport?

Zitat:
Aber Reli in der 3. Klasse? Geht das nicht etwas zuweit?


Ja, eigentlich schon. Aber eher aus Prinzip denn auf Grund der Klassenstufe.

"Unwissenheit" mag ich hier nicht wirklich als Entschuldigung gelten lassen - was um aller Welt haben sie denn erwartet?

Soweit ich weiß kann man die Kinder jederzeit aus dem Reli-Unterricht nehmen - bemüh' mal die Forensuche, da gab es kürzlich einen Thread zu, glaube ich.
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
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Beitrag(#600899) Verfasst am: 12.11.2006, 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:
Kommt auf den Psalm an. "Gott wird den Kopf seiner Feinde zerschmettern, den Schädel der Gottlosen" (Psalm 68, 22) z.B. möchte ich Kinder nicht auswendig lernen lassen.

Was spricht dagegen?


Btw: Eine einzige Zeile wird kaum das Gedächtnis üben, so etwas verstehe ich als "kennen", nicht als "auswendig lernen".
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#600900) Verfasst am: 12.11.2006, 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

Um mal die Frage zu beantworten: Man kann sein Kind zu jedem Zeitpunkt aus Gründen der grundgesetzlich festgelegten Religionsfreiheit vom Religionsunterricht abmelden.

Ob man dann gleich den Ethikunterricht besuchen kann, ist eine organisatorische Frage und kann schon mal auf das nächste Halbjahr verschoben werden.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#600903) Verfasst am: 12.11.2006, 00:58    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:
Kommt auf den Psalm an. "Gott wird den Kopf seiner Feinde zerschmettern, den Schädel der Gottlosen" (Psalm 68, 22) z.B. möchte ich Kinder nicht auswendig lernen lassen.

Was spricht dagegen?


Btw: Eine einzige Zeile wird kaum das Gedächtnis üben, so etwas verstehe ich als "kennen", nicht als "auswendig lernen".



Diese Zeile und zahllose andere in diesem schrecklichen Buch führen uns vor Augen, dass diejenigen, die sie geschrieben haben, zuallererst Gewalt als Konfliktlösungsmechanismus kennen und propagieren. Kinder sollten über die Verwerflichkeit dieser Art von Sozialverhalten aufgeklärt werden und sie nicht unkommentiert auswendig lernen. Mich schockt heute, dass wir im Religionsunterricht gelernt haben, ohne Nachdenken hinzunehmen, dass Gott fast die ganze Menschheit ersäuft, kleine Kinder in Massen umgebracht und die Ausrottung ganzer Völker angeordnet hat.
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
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Beitrag(#600904) Verfasst am: 12.11.2006, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Um mal die Frage zu beantworten: Man kann sein Kind zu jedem Zeitpunkt aus Gründen der grundgesetzlich festgelegten Religionsfreiheit vom Religionsunterricht abmelden.

Ob man dann gleich den Ethikunterricht besuchen kann, ist eine organisatorische Frage und kann schon mal auf das nächste Halbjahr verschoben werden.

So?

Algol hat folgendes geschrieben:
Gesetz über die Schulverfassung für die Schulen des Landes Berlin (Schulverfassungsgesetz - SchulVerfG) (Auszug!!!)
Zitat:

§28 Teilnahme an schulischen Veranstaltungen

(2) Der Schüler kann bei alternativen Unterrichtsangeboten selbst entscheiden, an welchem Unterricht er teilnimmt. Bei freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen entscheidet er selbst über seine Teilnahme; hat er sich für eine solche Veranstaltung entschieden, so ist er für ihre Dauer zur regelmäßigen Teilnahme verpflichtet.

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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#600907) Verfasst am: 12.11.2006, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Um mal die Frage zu beantworten: Man kann sein Kind zu jedem Zeitpunkt aus Gründen der grundgesetzlich festgelegten Religionsfreiheit vom Religionsunterricht abmelden.

Ob man dann gleich den Ethikunterricht besuchen kann, ist eine organisatorische Frage und kann schon mal auf das nächste Halbjahr verschoben werden.

So?

Algol hat folgendes geschrieben:
Gesetz über die Schulverfassung für die Schulen des Landes Berlin (Schulverfassungsgesetz - SchulVerfG) (Auszug!!!)
Zitat:

§28 Teilnahme an schulischen Veranstaltungen

(2) Der Schüler kann bei alternativen Unterrichtsangeboten selbst entscheiden, an welchem Unterricht er teilnimmt. Bei freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen entscheidet er selbst über seine Teilnahme; hat er sich für eine solche Veranstaltung entschieden, so ist er für ihre Dauer zur regelmäßigen Teilnahme verpflichtet.


Die freiwillige Schulveranstaltung des Landes Berlin hat nun aber überhaupt nichts mit dem ordentlichen Schulfach Religion im Bundesland Sachsen-Anhalt zu tun. Und von einem ordentlichen Schulfach Religion kann man (bzw. die Eltern) sich aus Gründen der Religionsfreiheit jederzeit abmelden.
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
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Beitrag(#600923) Verfasst am: 12.11.2006, 01:46    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Die freiwillige Schulveranstaltung des Landes Berlin hat nun aber überhaupt nichts mit dem ordentlichen Schulfach Religion im Bundesland Sachsen-Anhalt zu tun.

Lediglich dergestalt, daß S-A eine andere (oder keine) Schulverfassung haben könnte.

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Und von einem ordentlichen Schulfach Religion kann man (bzw. die Eltern) sich aus Gründen der Religionsfreiheit jederzeit abmelden.

Religionsunterricht ist freiwilig - oder etwa nicht?
Abmelden kann man sich wahrscheinlich jederzeit, aber weshalb sollte jemand ein Fach, wozu er sich freiwillig angemeldet hat, nicht bis zum Schuljahresende besuchen, wie es das Berliner SchuVerG (sinnvollerweise) verlangt?
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Raphael
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Beiträge: 8362

Beitrag(#600924) Verfasst am: 12.11.2006, 01:50    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Die freiwillige Schulveranstaltung des Landes Berlin hat nun aber überhaupt nichts mit dem ordentlichen Schulfach Religion im Bundesland Sachsen-Anhalt zu tun.

Lediglich dergestalt, daß S-A eine andere (oder keine) Schulverfassung haben könnte.

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Und von einem ordentlichen Schulfach Religion kann man (bzw. die Eltern) sich aus Gründen der Religionsfreiheit jederzeit abmelden.

Religionsunterricht ist freiwilig - oder etwa nicht?
Abmelden kann man sich wahrscheinlich jederzeit, aber weshalb sollte jemand ein Fach, wozu er sich freiwillig angemeldet hat, nicht bis zum Schuljahresende besuchen, wie es das Berliner SchuVerG (sinnvollerweise) verlangt?



Vielleicht weil ihm durch die Teilnahme am Unterricht -wie vielen Menschen beim Lesen des schrecklichen Buches- klar geworden ist, worauf er sich da eingelassen hat, und er schnell "raus" will?
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#600926) Verfasst am: 12.11.2006, 02:13    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:
Vielleicht weil ihm durch die Teilnahme am Unterricht -wie vielen Menschen beim Lesen des schrecklichen Buches- klar geworden ist, worauf er sich da eingelassen hat, und er schnell "raus" will?

Einsichtig, das Argument gilt prinzipiell aber für alle Fächer.
Weshalb also überhaupt Schulpflicht oder rein schulisch erworbene Hochschulreife?
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Deacan
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 376
Wohnort: auf der Destiny, direkt über Io

Beitrag(#600969) Verfasst am: 12.11.2006, 04:46    Titel: Antworten mit Zitat

Danke liebe Heike - ich wollte nur noch mal die Bestätigung für meine Vermutung bekommen... hatte das so auch schon den Eltern gesagt.

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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#600970) Verfasst am: 12.11.2006, 04:55    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Einsichtig, das Argument gilt prinzipiell aber für alle Fächer.


Das Argument was hier gilt ist die verfassungsmäßig garantierte Religionsfreiheit. Mir sind keine Klauseln bekannt, die in ähnlicher Form eine Mathematik- oder Sach-und-Heimatkunde-Freiheit garantieren würden.

Die Religionsfreiheit ist ein wichtiges und kostbares gut, deshalb müssen organisatorische Aspekte dem nachstehen.

Zitat:
Weshalb also überhaupt Schulpflicht oder rein schulisch erworbene Hochschulreife?


Ersteres ist durchaus nicht unumstritten; hat aber wiederum andere Gründe. Zur Hochschulreife besteht keinerlei Pflicht, also passt das hier so gar nicht.
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Sokrateer
souverän



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Beitrag(#600982) Verfasst am: 12.11.2006, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Auswendig lernen kann man auch mit anderen Methoden und mit anderen Texten üben. Außerdem sind Kinder ohnehin besonders gut im Merken. Spielt mal mit einem achtjährigen Memo. Ob es einem als Erwachsenen etwas nutzt, wenn man als Kind irgendwelche Texte auswendig gelernt hat, möchte ich mal anzweifeln. Als Erwachsener muss man ohnehin andere Techniken anwenden. (Flash-Karten, Assoziationen usw.)
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#601008) Verfasst am: 12.11.2006, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:

Religionsunterricht ist freiwilig - oder etwa nicht?
Abmelden kann man sich wahrscheinlich jederzeit, aber weshalb sollte jemand ein Fach, wozu er sich freiwillig angemeldet hat, nicht bis zum Schuljahresende besuchen, wie es das Berliner SchuVerG (sinnvollerweise) verlangt?


Noch einmal: Religionsunterricht ist in Sachsen-Anhalt eben keine freiwillige Schulveranstaltung, sondern ein ordentliches Schulfach, für das das Schulgesetz von Sachsen-Anhalt und zudem das Grundgesetz gilt. Im Schulgesetz selbst steht nicht direkt etwas von Abmeldung. In einem Kommentar von der früheren Schulordnung von NRW stand mit der Begründung der für alle geltenden Religionsfreiheit, das für den Zeitpunkt der Abmeldung keinerlei Einschränkungen gelten dürfen.

Und auch für das freiwillige Schulfach in Berlin gilt die Religionsfreiheit. STell dir vor, jemand konvertiert vom Christentum zu Islam. Und das mitten im Schuljahr. (Hat vielleicht gar eine Privatoffenbarung. Wer Religionsunterricht anbietet, muss auch akzeptieren, dass es so etwas gibt...) Glaubst du denn, die Schule dürfte nun die sofortige Abmeldung vom christlichen Missionsunterricht verweigern? Nein, dürfen sie nicht. Dies würde gegen ein Grundrecht verstoßen.
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kolja
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Wohnort: NRW

Beitrag(#601061) Verfasst am: 12.11.2006, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Bei uns (städtische Grundschule in NRW) gibt es Religion bereits ab dem ersten Schuljahr. Bisher hielt ich das für den Normalfall.
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Heike J
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Beitrag(#601066) Verfasst am: 12.11.2006, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Bei uns (städtische Grundschule in NRW) gibt es Religion bereits ab dem ersten Schuljahr. Bisher hielt ich das für den Normalfall.


Das ist auch so eine Sache: Modern, wie die Grundschulen heutzutage ihren Stundenplan gestalten, gibt es keinen festen Stundenplan in der ersten Zeit (oder im ersten Jahr).

Die Klassenlehrerin unterrichtet und gestaltet da recht frei. Inklusive Religionsunterricht, wozu am Anfang in der Regel nur die kirchlichen Feiern und Vorbereitungen dazu gehören. Aber der RU ist durchaus Teil des Gesamtunterrichts. Wie aber wird hier eine Nichtteilnahme organisatorisch durchgeführt?
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kolja
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
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Beitrag(#601086) Verfasst am: 12.11.2006, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Das ist auch so eine Sache: Modern, wie die Grundschulen heutzutage ihren Stundenplan gestalten, gibt es keinen festen Stundenplan in der ersten Zeit (oder im ersten Jahr). Die Klassenlehrerin unterrichtet und gestaltet da recht frei. Inklusive Religionsunterricht, wozu am Anfang in der Regel nur die kirchlichen Feiern und Vorbereitungen dazu gehören. Aber der RU ist durchaus Teil des Gesamtunterrichts. Wie aber wird hier eine Nichtteilnahme organisatorisch durchgeführt?

Ja, war bei uns auch anfangs so. Die Klasse unserer Tochter hatte zwei Lehrerinnen, während die eine Religionsunterrichts erteilte hat die andere mit den anderen Kindern Sprachförderung oder sowas gemacht (sind größtenteils Kinder aus muslimischen Familien).

Aber noch während des ersten Schuljahrs ging man zu festen Zeiten für den Religionsunterricht über, eine der beiden Stunden ist jetzt Freitagsmorgens, so dass wir länger schlafen können. Sehr glücklich
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Krabat
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 02.09.2006
Beiträge: 784

Beitrag(#601324) Verfasst am: 12.11.2006, 22:01    Titel: Re: Ausstieg aus dem Reli-Unterricht? Antworten mit Zitat

Deacan hat folgendes geschrieben:


Ist ein sofortiger Wechsel zum Ethikunterricht möglich?


Ich denke ja. Auch in den Neuen Bundesländern muß das Grundgesetz durchgesetzt werden!
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black-raven
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Anmeldungsdatum: 07.10.2006
Beiträge: 13

Beitrag(#601778) Verfasst am: 13.11.2006, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

In Niedersachsen gibt es den Reli-Unterricht auch von der ersten Klasse an, welcher nach Stundenplan vom Reli-Lehrer und nicht vom Klassenlehrer unterrichtet wurde. Allerdings war ich mir damals (vor etwa 14 Jahren) nicht bewusst, dass man diesen auch nicht besuchen muss. Außerdem ging dort jeder in meiner Klasse hin, sodass ich mich nicht in diesem Alter isolieren, zumal ich sowieso dort noch nicht lange wohnte.
Das ich den Unterricht besuchte, war aber im Endeffekt weniger tragisch, da wir eigentlich fast nur Geschichten zu irgendeinem anstehenden christlichen Feiertag vorgelesen bekamen. Das Schlimme war nur, dass sich dies Jahr für Jahr wiederholt hat und dementsprechend gähnend langweilig war. Außerdem wurde nicht nach katholisch und evangelisch getrennt.
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Mondschaf
Schosshundi



Anmeldungsdatum: 28.05.2006
Beiträge: 428
Wohnort: Mond, wo sonst?

Beitrag(#601883) Verfasst am: 13.11.2006, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Huhu

Also in der Schweiz haben wir das Recht auf glaubensfreiheit. Das hat man in gesamt Europa oder?

Dann poche darauf, wenn du es für wichtig hälst. Bei uns ist es kein prob ein kind aus solchen fächern zu dispensieren. Sollte bei Euch doch auch kein prob sein oder?

Biba Mondschaf
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#601939) Verfasst am: 13.11.2006, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Mondschaf hat folgendes geschrieben:
Huhu

Also in der Schweiz haben wir das Recht auf glaubensfreiheit. Das hat man in gesamt Europa oder?

Dann poche darauf, wenn du es für wichtig hälst. Bei uns ist es kein prob ein kind aus solchen fächern zu dispensieren. Sollte bei Euch doch auch kein prob sein oder?

Biba Mondschaf


Nein, es ging auch lediglich darum, ob die Abmeldung jederzeit oder nur zum Schuljahreswechsel erfolgen kann.
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Algol
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Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#601974) Verfasst am: 13.11.2006, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:

Religionsunterricht ist freiwilig - oder etwa nicht?
Abmelden kann man sich wahrscheinlich jederzeit, aber weshalb sollte jemand ein Fach, wozu er sich freiwillig angemeldet hat, nicht bis zum Schuljahresende besuchen, wie es das Berliner SchuVerG (sinnvollerweise) verlangt?


Noch einmal: Religionsunterricht ist in Sachsen-Anhalt eben keine freiwillige Schulveranstaltung, sondern ein ordentliches Schulfach, für das das Schulgesetz von Sachsen-Anhalt und zudem das Grundgesetz gilt.

Ist mir klar, aber "ordentlich" hin oder her, die Teilnahme an Reli ist freiwillig oder?
Wenn sich also konfessionsfreie Eltern aktiv dazu entschließen, ihr Kind für Reli anzumelden, dann gilt für sie die entsprechende Klausel für freiwillige Unterrichtsfächer, falls vorhanden.
Dieser stimmen sie mit der freiwilligen Anmeldung zu.
Wenn diese Klausel nun sagt, daß bei freiwilliger Anmeldung dieses Fach bis zum Schuljahresende zu besuchen sei, dann spricht mE kein Grund dagegen, sich nicht an diese freiwillig eingegangene Verpflichtung zu halten.

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Im Schulgesetz selbst steht nicht direkt etwas von Abmeldung. In einem Kommentar von der früheren Schulordnung von NRW stand mit der Begründung der für alle geltenden Religionsfreiheit, das für den Zeitpunkt der Abmeldung keinerlei Einschränkungen gelten dürfen.

Das gilt für NRW.

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Und auch für das freiwillige Schulfach in Berlin gilt die Religionsfreiheit.

Sicher, aber die "Religionsfreiheit" wird konkret nicht dadurch eingeschränkt, daß sich jemand freiwillig für Reli angemeldet hat und nun ein Schuljahr lang den Unterricht besuchen soll.


Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
STell dir vor, jemand konvertiert vom Christentum zu Islam. Und das mitten im Schuljahr. (Hat vielleicht gar eine Privatoffenbarung. Wer Religionsunterricht anbietet, muss auch akzeptieren, dass es so etwas gibt...) Glaubst du denn, die Schule dürfte nun die sofortige Abmeldung vom christlichen Missionsunterricht verweigern? Nein, dürfen sie nicht. Dies würde gegen ein Grundrecht verstoßen.

Das Argument könnte ich eventuell einsehen, wenn parallel dazu Koranunterricht angeboten würde und ich es nicht erwarten könnte, nun mit möglichst vielen Infos gefüttert zu werden oder meinen Glauben im schulischen Umfeld mit Gleichgesonnenen zu praktizieren.

Eine freiwillige Anmeldung und die Teilnahme für ein Schuljahr schränkt doch nicht die Religionsfreiheit ein: ich wurde nie gezwungen zu beten, oder an die Märchen zu glauben, mit denen man mich in Reli belustigte.
Und wenn man sich die Psalme nicht merken kann/will - was soll's - Reli ist kein Versetzungsfach ...
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Sanne
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Beitrag(#602112) Verfasst am: 14.11.2006, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:

Eine freiwillige Anmeldung und die Teilnahme für ein Schuljahr schränkt doch nicht die Religionsfreiheit ein: ich wurde nie gezwungen zu beten, oder an die Märchen zu glauben, mit denen man mich in Reli belustigte.
...


Glück gehabt. Wenn meine Kinder meinen alten Religionslehrer oder einen ähnlichen bekommen hätten, dann hätte ich sie unverzüglich vom Reliunterricht abgemeldet (in Schleswig-Holstein ist Reli leider ordentliches Schulfach ohne Ersatz-Wahlmöglichkeit)

Von welchem Kaliber ein Reli-Lehrer ist und welche Probleme der Unterricht bei diesem speziellen Lehrer macht, merkt man unter Umständen erst nach ein paar Wochen oder Monaten.
Meine Kinder haben jedoch Glück gehabt, bislang war keiner ihrer Reli-Lehrer missionierender Fundamentalist.
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magnusfe
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Beitrag(#602142) Verfasst am: 14.11.2006, 01:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso Glück

Denkst du es gibt keine glücklichen Fundamentalisten, denkst du die sind alle unglücklich ???
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Sanne
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Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#602147) Verfasst am: 14.11.2006, 01:38    Titel: Antworten mit Zitat

magnusfe hat folgendes geschrieben:
Wieso Glück

Denkst du es gibt keine glücklichen Fundamentalisten, denkst du die sind alle unglücklich ???


Das, was die unter Glück verstehen, finde ich nicht erstrebenswert.
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