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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#580637) Verfasst am: 09.10.2006, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/verbraucherrecht/schmidtlein.html

Zitat:
Ein dreistes Betrüger-Trio sorgt mit angeblichen Gratis-Angeboten für reichlich Unmut. Auf zahlreichen Internetseiten versprechen die Betreiber kostenlose Dienste wie SMS-Versand oder Lehrstellensuche, zum Teil gepaart mit einem Gewinnspiel. Wer darauf hereinfällt, erlebt jedoch eine böse Überraschung. Nach Ablauf des Anmeldetages verwandelt sich der Zugang automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement. Daniel P. aus Bremen fiel aus allen Wolken: Eigentlich hatte sich der 20-Jährige nur aus Recherchegründen bei der kostenlosen Seite hausaufgaben.de angemeldet und den Vorgang wenige Tage später auch schon wieder vergessen. Doch einen Monat darauf flatterte plötzlich eine Mahnung ins Haus. Ein Rechtsanwalt namens Olaf Tank forderte im Auftrag der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR die Begleichung eines Betrages von 123 Euro, bestehend aus den Kosten für ein Jahres-Abonnement samt Verzugsgebühren. Doch eine Rechnung oder auch nur eine Information über das Zustandekommen eines solchen Vertrages hatte Daniel P. nie erhalten.



Zitat:
Doch nach zahlreichen Abmahnungen haben die Betreiber reagiert. Bei Internetauftritten wie www.hausaufgaben-heute.de sind die AGBs und das Widerrufsrecht mittlerweile deutlich sichtbar, ihre Kenntnisnahme muss gesondert bestätigt werden. Dennoch ist auch hier nicht alles wasserdicht. "Meiner Ansicht nach sind die Belehrung sowie der Hinweis auf die Kosten zu klein gehalten", sagt Rechtsanwalt Dr. Lovis Wambach von der Verbraucherzentrale in Bremen. Täglich gehen dort Beschwerden ähnlicher Art ein. Allen Betroffenen rät der Anwalt, unbedingt Widerspruch einzulegen.

_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Kerri
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.10.2006
Beiträge: 4

Beitrag(#580801) Verfasst am: 10.10.2006, 04:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das Googeln der ersten 2 Zeilen des Mahnschreibens hat mich hierher gebracht. Und von da ausgehend hab ich dieses und jenes gefunden.

Du solltest Dich da also recht leicht rauswinden koennen, wenn Du minderjaehrig bist.

- Kerri
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SoWhy
The Doctor



Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS

Beitrag(#580932) Verfasst am: 10.10.2006, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ist recht simpel, als Minderjähriger kannst du keine gültigen Verträge ohne Einwilligung oder Genehmigung der Eltern abschließen (§107 BGB). Ohne diese ist der Vertrag schwebend unwirksam und bei Nicht-Genehmigung ungültig (§108 BGB). Smilie
_________________
Stop believing - start thinking.
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joyborg
registriert



Anmeldungsdatum: 20.01.2004
Beiträge: 2235

Beitrag(#581024) Verfasst am: 10.10.2006, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

SoWhy hat folgendes geschrieben:
Ist recht simpel, als Minderjähriger kannst du keine gültigen Verträge ohne Einwilligung oder Genehmigung der Eltern abschließen (§107 BGB). Ohne diese ist der Vertrag schwebend unwirksam und bei Nicht-Genehmigung ungültig (§108 BGB). Smilie


Andererseits §110 BGB:

Zitat:
§ 110 ("Taschengeldparagraph")
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.


Das regelmäßig angenommene Taschengeld eines 16-17jährigen ist schon über 30€, bei einem 17-18jährigen um die 60€.

Also: Die 30 Euro für diesen "Service" liegen vermutlich innerhalb des frei verfügbaren Taschengeldes, und innerhalb dieser Grenzen ist auch ein Rechtsgeschäft mit einem beschränkt geschäftsfähigen Menschen (z.B. Minderjährigen) grundsätzlich wirksam.

Trotzdem würde ich vorschlagen: Auf keinen Fall zahlen.
Sofort schriftlich (!) Widerspruch einlegen (ohne weitere Begründung!!),
die aktuellen AGB ausdrucken und zur nächsten Verbraucherzentrale damit laufen.

Und natürlich eine Watschn abholen für die Blödheit. Mit den Augen rollen

edit: ich meine natürlich nicht eine physische Watschn - mehr sowas wie ausgelacht werden und dann nicht mehr auf solche Abzocker reinfallen.
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AustinPowers
registrierter User



Anmeldungsdatum: 13.03.2006
Beiträge: 214

Beitrag(#589945) Verfasst am: 24.10.2006, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Auf der Anmeldeseite steht groß und fett "Der einmalige Preis für die Teilnahme beträgt 30 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer."

Unter den AGB wird der Betrag in Punkt 6 noch einmal genannt.

Auch das Widerrufsrecht wird in den AGB erläutert und ist extra hervorgehoben.

Ergo: Du bist einen gültigen Vertrag eingegangen.

Wenn Du Einspruch gegen diese Rechnung erhebst, wird man sich vermutlich freunbdlichst bei Dir entschuldigen, und Dir eine gültige Rechnung zukommen lassen.

Natürlich kannst Du Dir einen Anwalt suchen. Ohne selbst einer zu sein würde ich vorschlagen, die 30 Euro zu blechen, das ist einfacher und billiger und zumindestens ich kann hier nicht erkennen,daß man Dich betrogen hätte oder daß die Kosten verschleiert worden wären.[/b]


Naives Gelaber. Hier liegt ein klarer Fall von Irrtum und Täuschung, wenn nicht gar Betrug vor. Die Briefkastenfirma VitaActive Ltd ist als Betreiberin mehrerer solcher Abzocker-Seiten bekannt (iqfight.de, lebenserwartung.tv, ehemals iqbattle.de, iqprofi.de, SMSbonus.de, grussprofi.de, beautytipps.ag, kochideen.de, jobesel.de etc). Von einem gültigen Vertrag kann hier nicht gesprochen werden, da die Kosten von 30 Euro auf allen ihrer Seiten so hinterlistig plaziert sind, dass man sie ohne Scrollen gar nicht sieht. Und die Betreiber dieser Abzock-Homepages sind im Internet als Rechnungssteller- und Mahnungseinschüchterer-Abzocker bekannt. Diese Seiten sind rechtlich gesehen ein Betrug, so dass selbst die Drohung auf Inkasso zur Farce wird. Also Rechnungen und Mahnungen einfach ignorieren und sich auf keinen Fall einschüchtern oder in Panik bringen lassen.

Bya
Austin
_________________
"Until man duplicates a blade of grass, nature can laugh at his so called scientific knowledge." T.A. Edison
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AustinPowers
registrierter User



Anmeldungsdatum: 13.03.2006
Beiträge: 214

Beitrag(#596057) Verfasst am: 03.11.2006, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

sueddeutsche.de hat folgendes geschrieben:
„Da kann einem nichts passieren“, sagt Verbraucherschützer Braunmühl. „Bei einer solchen Art der Täuschung kommt nämlich überhaupt kein Vertrag zustande.“


Bya
Austin
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Autoterrorist
Die Gottespest



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#596072) Verfasst am: 03.11.2006, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist das gleiche auf www.gedichte-server.com passiert. Allerdings wird nur vorgelogen, dass die IP und der Provider gespeichert werden. Bei Falschangaben haben die also rein gar nichts gegen dich in der Hand. Andernfalls kann durch das Akzeptieren einer AGB im Internet durch das Anklicken eines Kästchens kein Vertrag geschlossen werden.
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Finril
-.-



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 1270

Beitrag(#601671) Verfasst am: 13.11.2006, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Lebenserwartung.de 2. Mahnung - Ihre Rechnungsnummer REVA-310679


Zitat:
Bis zum Verstreichen der
obengenannten Frist....danach ist eine Kommunikation
nur noch mit unserem Inkasso/Rechtsanwaltsbüro möglich.


Zitat:
Lebenserwartungs-Test 30 Euro
Verzugspauschale/Mahnkosten 5 Euro
-----------------------------------------------------------
Zahlungsbetrag 35 Euro
(Ohne Abzug sofort zahlbar)


Ich werde viel Spass beim ignorieren haben ;()
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Ein Geist wer seine Pflichten nicht erfüllt kann nicht frei sein.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#601767) Verfasst am: 13.11.2006, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe jetzt schon mehrfach Werbung für diese Seiten im Internet gefunden, und der Preis stand *immer* auf der Seite mit drauf.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#601770) Verfasst am: 13.11.2006, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
sanft hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
sanft, was meinst du?


geh bitte Sanne - derjenige der so doof is
muss blechen und lernen
steht doch überall - wozu gibt es eigentlich das i-net ?
nur für idioten?


Wenn ich ein kostenloses Angebot, wie zum Beispiel das FGH, annehme,
und dann bekomme ich ein paar Wochen später eine Rechnung, und inzwischen steht auf der FGH-Homepage "monatliche Gebühr 10 Euro, im Voraus für ein Jahr zu bezahlen",
bin ich dann doof oder das FGH?


Wir bräuchten die Gebühr nur in die Begrüßungsmail reinzuschreiben. Mit Aktivierung akzeptiert. Die liest auch keiner durch. Mit den Augen rollen
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#601861) Verfasst am: 13.11.2006, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hab' vor einiger Zeit mal gelsen, daß in den Nutzungsbedingungen eienr Software darauf hingeweisen wurde, daß man unter Bezug auf eben diese Bedingungen 3000 Euro (Dollars? Was weiß ich) vom Hersteller erhielte, wenn man unter die ersten x Nutzer fiele, die das Versuchen. Soll ewig keiner gemerkt haben.
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SoWhy
The Doctor



Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS

Beitrag(#602114) Verfasst am: 14.11.2006, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
sanft hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
sanft, was meinst du?


geh bitte Sanne - derjenige der so doof is
muss blechen und lernen
steht doch überall - wozu gibt es eigentlich das i-net ?
nur für idioten?


Wenn ich ein kostenloses Angebot, wie zum Beispiel das FGH, annehme,
und dann bekomme ich ein paar Wochen später eine Rechnung, und inzwischen steht auf der FGH-Homepage "monatliche Gebühr 10 Euro, im Voraus für ein Jahr zu bezahlen",
bin ich dann doof oder das FGH?


Wir bräuchten die Gebühr nur in die Begrüßungsmail reinzuschreiben. Mit Aktivierung akzeptiert. Die liest auch keiner durch. Mit den Augen rollen
Wer halt nur nicht legal xD
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