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Nergal dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 11433
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(#601558) Verfasst am: 13.11.2006, 10:37 Titel: Todesfluch |
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In Israel haben sich ja damals vor Rabins Ermordung einige bekloppte Rabbiner zusammengerottet und diese "Pulsa Denura" Zeremonie veranstaltet, die den Tod einer Person innerhalb eines Jahres verursachen soll.
Olmert soll diese Ehre nun auch zuteil geworden sein und Sharon ebenso.
Wie sieht das eigentlich in der BRD oder Österreich aus, kann jemand der einen Todesfluch ausspricht, der dann von jemand anders ausgeführt wird, dafür verantwortlich gemacht werden?
Das klingt zwar nicht sehr sinnig aber in genantem Fall handelt es sich ja um religiöse Autoritäten deren Aussagen für einen rechten Strenggläubigen als Notwendigkeit angesehen worden sind, trifft diese also eine Mitschuld?
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Poldi Bin Daheim
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo
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(#601565) Verfasst am: 13.11.2006, 11:10 Titel: |
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In Deutschland würde sowas warscheinlich unter "Anstiftung zum Mord" laufen, was genauso bestraft wird, wie die Tat selbst ....
Allerdings dürften in so einem Falle Religiöse wieder die übliche Freikarte haben, wie immer ...
_________________ gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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magnusfe MASTERMISSIONATOR OF THEOLOGIK
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 3944
Wohnort: dunkler Ort :
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(#602126) Verfasst am: 14.11.2006, 01:12 Titel: |
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Rabin, Sharon ... beide innerhalb von 1 Jahr
_________________ http://www.magnusfe.npage.de
Wer meine Worte klaut wird schlau
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#602196) Verfasst am: 14.11.2006, 08:57 Titel: |
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Poldi hat folgendes geschrieben: | In Deutschland würde sowas warscheinlich unter "Anstiftung zum Mord" laufen, was genauso bestraft wird, wie die Tat selbst ....
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Unsinn. Wenn einer "verflucht" wird und danach stirbt, dürfte kein Staatsanwalt der welt da eine Abstiftung nachweisen können, da schlichtweg der Wirkungszusammenhang fehlt.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Quéribus Eretge
Anmeldungsdatum: 21.07.2003 Beiträge: 5947
Wohnort: Avaricum
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(#602219) Verfasst am: 14.11.2006, 10:56 Titel: |
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Todesfluch gegen Politiker/Herrschende?
hatten wir alles schon mal, ist allerdings etwas länger her....
(beruht zwar auf historischen Tatsachen, aber einige Details sind dann doch fiktiv, wird wohl kaum einer von der Bildredaktion mit nem Mikrofon unterm Scheiterhaufen gesessen haben, um da die letzten Worte de Molays aufzuzeichnen)
http://fr.wikipedia.org/wiki/Jacques_de_Molay
darauf basiert die Romanreihe "Les rois maudits" von Maurice Druon (gibt 2 Fernsehfilm-Versionen, die ältere ist imho die gelungenere):
Jacques de Molay, der Großmeister des Templerordens soll auf dem Scheiterhaufen ein paar Leutz* (die daran beteiligt waren, ihn in diese unangenehme Lage zu bringen) verflucht haben, indem er sie zum gemeinsamenTreffen innerhalb eines Jahres vor Gottes Gericht einlud und einem davon, Philippe IV, verkündete, daß es mit der Karriere seines Familienzweigs rapide bergab gehen würde....
* es handelte sich bei den Eingeladenen um Philippe IV le Bel (frz König), Guillaume de Nogaret ( "garde du sceau" , sozusagen der Justizminister ) und Papst Clément V.
Philippe IV und Clément V haben dann tatsächlich innerhalb Jahresfrist das Zeitliche gesegnet, Nogaret ist allerdings schon ein Jahr vor dem Templerbarbecue in die ewigen Jagdgründe entfleucht....
edit:
der Fluch sollte jeweils bis in die 13. Generation der Linien gelten, bei Clément V dürfte sich das ob seines Jobs theoretisch weitesteghend von selbst erledigt haben, Nogaret war offenbar nicht wichtig genug, als daß sich die Chronik weiterhin um die Geschicke seiner Nachkommen kümmerte, nachdem er selbst gestorben war. Bei Königs sieht das latürnich anders aus, da steht auch ein bisserl mehr auf dem Spiel.....und seltsamerweise hat keiner der Söhne des Königs einen männlichen Erben zustande gebracht (was vorher jahrhundertelang so nie vorgekommen war, es war immer mindestens ein Sohn als Thronerbe da gewesen), die Krone ging dann an einen Bruder Philippe IV etc pp.
einige der folgenden Dynastien hatten auch mit etlichen Schwierigkeiten in dieser HiInsicht zu kämpfen (Valois)
naja, wenn man wollte, konnte man da schon einiges finden, das als Ergebnis des "Fluchs" durchgehen konnte.
_________________ "He either fears his fate too much
or his deserts are small
That dares not put it to the touch
To gain or lose it all."
James Graham
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#602230) Verfasst am: 14.11.2006, 11:15 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Poldi hat folgendes geschrieben: | In Deutschland würde sowas warscheinlich unter "Anstiftung zum Mord" laufen, was genauso bestraft wird, wie die Tat selbst ....
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Unsinn. Wenn einer "verflucht" wird und danach stirbt, dürfte kein Staatsanwalt der welt da eine Abstiftung nachweisen können, da schlichtweg der Wirkungszusammenhang fehlt. |
Aber versuchter Mord isses, oder?
Also, wenn der Flucher an den Kram glaubt.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#602244) Verfasst am: 14.11.2006, 11:45 Titel: |
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Shadaik hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Poldi hat folgendes geschrieben: | In Deutschland würde sowas warscheinlich unter "Anstiftung zum Mord" laufen, was genauso bestraft wird, wie die Tat selbst ....
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Unsinn. Wenn einer "verflucht" wird und danach stirbt, dürfte kein Staatsanwalt der welt da eine Abstiftung nachweisen können, da schlichtweg der Wirkungszusammenhang fehlt. |
Aber versuchter Mord isses, oder?
Also, wenn der Flucher an den Kram glaubt. |
Strafbarer untauglicher Versuch, aber siehe § 23 III StGB.
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Poldi Bin Daheim
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo
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(#602255) Verfasst am: 14.11.2006, 12:05 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Poldi hat folgendes geschrieben: | In Deutschland würde sowas warscheinlich unter "Anstiftung zum Mord" laufen, was genauso bestraft wird, wie die Tat selbst ....
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Unsinn. Wenn einer "verflucht" wird und danach stirbt, dürfte kein Staatsanwalt der welt da eine Abstiftung nachweisen können, da schlichtweg der Wirkungszusammenhang fehlt. |
Lies nochmal genau, was Nergal geschrieben hat :
Zitat: | Wie sieht das eigentlich in der BRD oder Österreich aus, kann jemand der einen Todesfluch ausspricht, der dann von jemand anders ausgeführt wird, dafür verantwortlich gemacht werden?
Das klingt zwar nicht sehr sinnig aber in genantem Fall handelt es sich ja um religiöse Autoritäten deren Aussagen für einen rechten Strenggläubigen als Notwendigkeit angesehen worden sind, trifft diese also eine Mitschuld? |
Da könnte man durchaus von Anstiftung sprechen ...
Wobei, in Israel muß man diesen Umweg über die Paragraphenreiterei garnicht machen, haben dort div. Rabbis ja offen Kopfgeld für jeden Getöteten geboten.
_________________ gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
Zuletzt bearbeitet von Poldi am 14.11.2006, 12:07, insgesamt einmal bearbeitet |
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Hatuey registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.02.2004 Beiträge: 2821
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(#602257) Verfasst am: 14.11.2006, 12:06 Titel: |
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Quéribus hat folgendes geschrieben: | ....
Jacques de Molay, der Großmeister des Templerordens soll auf dem Scheiterhaufen ein paar Leutz* (die daran beteiligt waren, ihn in diese unangenehme Lage zu bringen) verflucht haben, indem er sie zum gemeinsamenTreffen innerhalb eines Jahres vor Gottes Gericht einlud und einem davon, Philippe IV, verkündete, daß es mit der Karriere seines Familienzweigs rapide bergab gehen würde....
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Ich denke Christen sollen ihre Feinde nicht verfluchen oder Magie anwenden. Denn ein erfolgreicher Fluch ist mit der Anweundung von Magie, übernatürlichen Kräften, verbunden.
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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#602260) Verfasst am: 14.11.2006, 12:11 Titel: |
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Äußerst wirksam diese Flüche. Bisher ist noch jeder irgendwann gestorben, der verflucht worden ist.
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Poldi Bin Daheim
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo
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(#602283) Verfasst am: 14.11.2006, 12:58 Titel: |
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GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | Äußerst wirksam diese Flüche. Bisher ist noch jeder irgendwann gestorben, der verflucht worden ist. |
Da wünscht man sich doch glatt, daß man verflucht wird ... guck dir doch mal die Todesrate bei denen an, die NICHT verflucht worden sind ... die liegt bei 100%
_________________ gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#602384) Verfasst am: 14.11.2006, 16:09 Titel: |
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Poldi hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Poldi hat folgendes geschrieben: | In Deutschland würde sowas warscheinlich unter "Anstiftung zum Mord" laufen, was genauso bestraft wird, wie die Tat selbst ....
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Unsinn. Wenn einer "verflucht" wird und danach stirbt, dürfte kein Staatsanwalt der welt da eine Abstiftung nachweisen können, da schlichtweg der Wirkungszusammenhang fehlt. |
Lies nochmal genau, was Nergal geschrieben hat :
Zitat: | Wie sieht das eigentlich in der BRD oder Österreich aus, kann jemand der einen Todesfluch ausspricht, der dann von jemand anders ausgeführt wird, dafür verantwortlich gemacht werden?
Das klingt zwar nicht sehr sinnig aber in genantem Fall handelt es sich ja um religiöse Autoritäten deren Aussagen für einen rechten Strenggläubigen als Notwendigkeit angesehen worden sind, trifft diese also eine Mitschuld? |
Da könnte man durchaus von Anstiftung sprechen ...
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Ach so. Dann ist es eine tatsächliche Anstiftung oder ein Aufruf zum Mord. Dafür spielt es aber keine Rolle, wenn dies in der Form eines "Fluchs" geschieht.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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