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Todesfluch

 
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Nergal
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#601558) Verfasst am: 13.11.2006, 10:37    Titel: Todesfluch Antworten mit Zitat

In Israel haben sich ja damals vor Rabins Ermordung einige bekloppte Rabbiner zusammengerottet und diese "Pulsa Denura" Zeremonie veranstaltet, die den Tod einer Person innerhalb eines Jahres verursachen soll.
Olmert soll diese Ehre nun auch zuteil geworden sein und Sharon ebenso.


Wie sieht das eigentlich in der BRD oder Österreich aus, kann jemand der einen Todesfluch ausspricht, der dann von jemand anders ausgeführt wird, dafür verantwortlich gemacht werden?

Das klingt zwar nicht sehr sinnig aber in genantem Fall handelt es sich ja um religiöse Autoritäten deren Aussagen für einen rechten Strenggläubigen als Notwendigkeit angesehen worden sind, trifft diese also eine Mitschuld?
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#601565) Verfasst am: 13.11.2006, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

In Deutschland würde sowas warscheinlich unter "Anstiftung zum Mord" laufen, was genauso bestraft wird, wie die Tat selbst ....
Allerdings dürften in so einem Falle Religiöse wieder die übliche Freikarte haben, wie immer ...
_________________
gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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magnusfe
MASTERMISSIONATOR OF THEOLOGIK



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 3944
Wohnort: dunkler Ort :

Beitrag(#602126) Verfasst am: 14.11.2006, 01:12    Titel: Antworten mit Zitat

Rabin, Sharon ... beide innerhalb von 1 Jahr
_________________
http://www.magnusfe.npage.de


Wer meine Worte klaut wird schlau
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Ralf Rudolfy
Auf eigenen Wunsch deaktiviert.



Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#602196) Verfasst am: 14.11.2006, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
In Deutschland würde sowas warscheinlich unter "Anstiftung zum Mord" laufen, was genauso bestraft wird, wie die Tat selbst ....

Unsinn. Wenn einer "verflucht" wird und danach stirbt, dürfte kein Staatsanwalt der welt da eine Abstiftung nachweisen können, da schlichtweg der Wirkungszusammenhang fehlt.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Quéribus
Eretge



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5947
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#602219) Verfasst am: 14.11.2006, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Todesfluch gegen Politiker/Herrschende?
hatten wir alles schon mal, ist allerdings etwas länger her....
(beruht zwar auf historischen Tatsachen, aber einige Details sind dann doch fiktiv, wird wohl kaum einer von der Bildredaktion mit nem Mikrofon unterm Scheiterhaufen gesessen haben, um da die letzten Worte de Molays aufzuzeichnen)

http://fr.wikipedia.org/wiki/Jacques_de_Molay

darauf basiert die Romanreihe "Les rois maudits" von Maurice Druon (gibt 2 Fernsehfilm-Versionen, die ältere ist imho die gelungenere):

Jacques de Molay, der Großmeister des Templerordens soll auf dem Scheiterhaufen ein paar Leutz* (die daran beteiligt waren, ihn in diese unangenehme Lage zu bringen) verflucht haben, indem er sie zum gemeinsamenTreffen innerhalb eines Jahres vor Gottes Gericht einlud und einem davon, Philippe IV, verkündete, daß es mit der Karriere seines Familienzweigs rapide bergab gehen würde....

* es handelte sich bei den Eingeladenen um Philippe IV le Bel (frz König), Guillaume de Nogaret ( "garde du sceau" , sozusagen der Justizminister ) und Papst Clément V.
Philippe IV und Clément V haben dann tatsächlich innerhalb Jahresfrist das Zeitliche gesegnet, Nogaret ist allerdings schon ein Jahr vor dem Templerbarbecue in die ewigen Jagdgründe entfleucht....

edit:
der Fluch sollte jeweils bis in die 13. Generation der Linien gelten, bei Clément V dürfte sich das ob seines Jobs theoretisch weitesteghend von selbst erledigt haben, Nogaret war offenbar nicht wichtig genug, als daß sich die Chronik weiterhin um die Geschicke seiner Nachkommen kümmerte, nachdem er selbst gestorben war. Bei Königs sieht das latürnich anders aus, da steht auch ein bisserl mehr auf dem Spiel.....und seltsamerweise hat keiner der Söhne des Königs einen männlichen Erben zustande gebracht (was vorher jahrhundertelang so nie vorgekommen war, es war immer mindestens ein Sohn als Thronerbe da gewesen), die Krone ging dann an einen Bruder Philippe IV etc pp.
einige der folgenden Dynastien hatten auch mit etlichen Schwierigkeiten in dieser HiInsicht zu kämpfen (Valois)

naja, wenn man wollte, konnte man da schon einiges finden, das als Ergebnis des "Fluchs" durchgehen konnte.
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"He either fears his fate too much
or his deserts are small
That dares not put it to the touch
To gain or lose it all."
James Graham
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#602230) Verfasst am: 14.11.2006, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
In Deutschland würde sowas warscheinlich unter "Anstiftung zum Mord" laufen, was genauso bestraft wird, wie die Tat selbst ....

Unsinn. Wenn einer "verflucht" wird und danach stirbt, dürfte kein Staatsanwalt der welt da eine Abstiftung nachweisen können, da schlichtweg der Wirkungszusammenhang fehlt.

Aber versuchter Mord isses, oder?
Also, wenn der Flucher an den Kram glaubt.
_________________
Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#602244) Verfasst am: 14.11.2006, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
In Deutschland würde sowas warscheinlich unter "Anstiftung zum Mord" laufen, was genauso bestraft wird, wie die Tat selbst ....

Unsinn. Wenn einer "verflucht" wird und danach stirbt, dürfte kein Staatsanwalt der welt da eine Abstiftung nachweisen können, da schlichtweg der Wirkungszusammenhang fehlt.

Aber versuchter Mord isses, oder?
Also, wenn der Flucher an den Kram glaubt.


Strafbarer untauglicher Versuch, aber siehe § 23 III StGB.
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#602255) Verfasst am: 14.11.2006, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
In Deutschland würde sowas warscheinlich unter "Anstiftung zum Mord" laufen, was genauso bestraft wird, wie die Tat selbst ....

Unsinn. Wenn einer "verflucht" wird und danach stirbt, dürfte kein Staatsanwalt der welt da eine Abstiftung nachweisen können, da schlichtweg der Wirkungszusammenhang fehlt.


Lies nochmal genau, was Nergal geschrieben hat :
Zitat:
Wie sieht das eigentlich in der BRD oder Österreich aus, kann jemand der einen Todesfluch ausspricht, der dann von jemand anders ausgeführt wird, dafür verantwortlich gemacht werden?

Das klingt zwar nicht sehr sinnig aber in genantem Fall handelt es sich ja um religiöse Autoritäten deren Aussagen für einen rechten Strenggläubigen als Notwendigkeit angesehen worden sind, trifft diese also eine Mitschuld?


Da könnte man durchaus von Anstiftung sprechen ...


Wobei, in Israel muß man diesen Umweg über die Paragraphenreiterei garnicht machen, haben dort div. Rabbis ja offen Kopfgeld für jeden Getöteten geboten.
_________________
gG,
Poldi
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nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.


Zuletzt bearbeitet von Poldi am 14.11.2006, 12:07, insgesamt einmal bearbeitet
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Hatuey
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#602257) Verfasst am: 14.11.2006, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Quéribus hat folgendes geschrieben:
....

Jacques de Molay, der Großmeister des Templerordens soll auf dem Scheiterhaufen ein paar Leutz* (die daran beteiligt waren, ihn in diese unangenehme Lage zu bringen) verflucht haben, indem er sie zum gemeinsamenTreffen innerhalb eines Jahres vor Gottes Gericht einlud und einem davon, Philippe IV, verkündete, daß es mit der Karriere seines Familienzweigs rapide bergab gehen würde....
.....

Ich denke Christen sollen ihre Feinde nicht verfluchen oder Magie anwenden. Denn ein erfolgreicher Fluch ist mit der Anweundung von Magie, übernatürlichen Kräften, verbunden.
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#602260) Verfasst am: 14.11.2006, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Äußerst wirksam diese Flüche. Bisher ist noch jeder irgendwann gestorben, der verflucht worden ist.
_________________
"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#602283) Verfasst am: 14.11.2006, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Äußerst wirksam diese Flüche. Bisher ist noch jeder irgendwann gestorben, der verflucht worden ist.


Da wünscht man sich doch glatt, daß man verflucht wird ... guck dir doch mal die Todesrate bei denen an, die NICHT verflucht worden sind ... die liegt bei 100% Geschockt Geschockt Geschockt
_________________
gG,
Poldi
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#602384) Verfasst am: 14.11.2006, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
In Deutschland würde sowas warscheinlich unter "Anstiftung zum Mord" laufen, was genauso bestraft wird, wie die Tat selbst ....

Unsinn. Wenn einer "verflucht" wird und danach stirbt, dürfte kein Staatsanwalt der welt da eine Abstiftung nachweisen können, da schlichtweg der Wirkungszusammenhang fehlt.


Lies nochmal genau, was Nergal geschrieben hat :
Zitat:
Wie sieht das eigentlich in der BRD oder Österreich aus, kann jemand der einen Todesfluch ausspricht, der dann von jemand anders ausgeführt wird, dafür verantwortlich gemacht werden?

Das klingt zwar nicht sehr sinnig aber in genantem Fall handelt es sich ja um religiöse Autoritäten deren Aussagen für einen rechten Strenggläubigen als Notwendigkeit angesehen worden sind, trifft diese also eine Mitschuld?


Da könnte man durchaus von Anstiftung sprechen ...


Ach so. Dann ist es eine tatsächliche Anstiftung oder ein Aufruf zum Mord. Dafür spielt es aber keine Rolle, wenn dies in der Form eines "Fluchs" geschieht.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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