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Angeklagter Sexualstraftäter flüchtet auf Gefängnisdach
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#602391) Verfasst am: 14.11.2006, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

spliff hat folgendes geschrieben:


vermutlich hast du sogar recht, was die iso-haft betrifft. ich habe gelesen, dass diese kinderschänder innerhalb der jva einen recht schweren stand haben sollen. von daher wäre eine gemeinschaftszelle gar nicht so verkehrt Mr. Green

Ich bin der Ansicht - und damit stehe ich nicht alleine - dass eine Einzelzelle für jeden Häftling, gleich welchen Verbrechens, ein Gebot der Menschenwürde ist - sprich: der langjährige weitehende Entzug von Privatbereich ein Verstoß gegen selbige.

Übergriffe der Häftlinge untereinandern sind zu unterbinden und hart zu bestrafen, Sexualverbrecher müssen da (wie hier bereits gesagt) besonders beschützt werden.
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Tapuak
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Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 1264

Beitrag(#602393) Verfasst am: 14.11.2006, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ich bin der Ansicht - und damit stehe ich nicht alleine - dass eine Einzelzelle für jeden Häftling, gleich welchen Verbrechens, ein Gebot der Menschenwürde ist - sprich: der langjährige weitehende Entzug von Privatbereich ein Verstoß gegen selbige.

Und andere sind eben der Meinung, dass eine Einzelzelle nicht Bestandteil der "Menschenwürde" ist. Jeder zählt dazu, was ihm gerade passt. Übersetzt lautet dein Beitrag also: "Ich bin für eine Einzelzelle, weil ich für eine Einzelzelle bin." Das ist ja ein völlig legitimer Standpunkt, aber so bleibt es eben nicht mehr als eine unbegründete These (vergleichbar mit "Ich bin für eine Einzelzelle, weil es Gottes Wille ist.")
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#602394) Verfasst am: 14.11.2006, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Tapuak hat folgendes geschrieben:
Jeder zählt dazu, was ihm gerade passt.

Stimmt. Klingt aber schöner Auf den Arm nehmen
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spliff
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 66

Beitrag(#602397) Verfasst am: 14.11.2006, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Mara Cash hat folgendes geschrieben:
es ist zeit für einen apfelkuchen


aber denke daran, auch ein apfelkuchen ist ein empfindsames geschöpf. bitte keine iso-haft sondern in gesellschaft verspeisen.

..habe ich dir eigentlich schon einmal erzählt, dass ich sehr gerne apfelkuchen esse.... Mr. Green
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#602590) Verfasst am: 14.11.2006, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Mara Cash hat folgendes geschrieben:
.. wie es wäre dem täter das gleiche anzutun, was er getan hat, das wäre doch nur gerecht


http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=359465#359465

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=369042#369042
_________________
"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Shevek
ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten



Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#602762) Verfasst am: 15.11.2006, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Es ist meine Erfahrung, dass Zurückhauen, oder zumindest die Bereitschaft zu signalisieren, dass man es tun würde, häufig dazu führt, dass man danach Ruhe hat. [...] Meinen Kindern bringe ich es nicht unbedingt bei, aber ich lebe es ihnen vor, da ich selbst der Typ bin, der zurückschlägt. (Ich halte das nicht unbedingt für ethisch hochstehendes Verhalten, da ich aber eine eher kleine Frau bin (noch dazu mit großen blauen Augen), ist es manchmal überlebenswichtig für mich, da ich sonst zu sehr als Opfer betrachtet werde, und es genug Leute gibt, die meinen: Auf Opfern darf man rum trampeln. Wenn mir jemand 1.000 Euro gestohlen hat, will ich die ja (wenn die Polizei ihn erwischt) auch wieder haben, und frag nicht lange, obs ihm wehtut oder nicht.

Ich habe den Eindruck, Du versäumst es hier, zwischen dem Verteidigungs- und dem Vergeltungsaspekt der Gewalt zu differenzieren.

Die Grenzen sind nicht so klar.
Ich hatte auch schon den Eindruck, dass eine Straf-(oder auch Rache)aktion dass eine Situation enden konnte in: "Wir haben beide einander Unrecht getan und können nun auf gleicher Ebene weitermachen."
Das darf natürlich nicht eskalieren, das ist klar. Ich rede hier nicht von beliebigem nieder machen, sondern von einer Form von Strafe, die auch die andere Seite annehmen kann.


kolja hat folgendes geschrieben:
Körperliche Gewalt finde ich legitim, um sich z.B. gegen einen körperlichen Angriff zu wehren. Wenn mich jemand schlägt und gleich zum nächsten Schlag ausholt, dann werde ich mich natürlich angemessen verteidigen. Dazu gehört ebenso, vorher schon die entsprechende Bereitschaft zu signalisieren. Etwas völlig anderes wäre es aber, wenn mir z.B. jemand aus Wut ins Gesicht schlägt, aber dannach seine Wut verraucht ist, und ich erkennen kann, dass er es nicht gleich wieder tun wird. Hier fände ich Zurückschlagen falsch. Es wäre keine Verteidigungs-, sondern eine Vergeltungsmaßnahme zur Kompensation meiner Demütigung, die außerdem nur das Risiko einer weiteren Eskalation bergen würde.

Die Kompensation der Demütigung vernachlässigst du aber, meiner Meinung nach, zu stark. Eine Demütigung ist reales Leid, das einem Menschen zugefügt wird. Zu erwarten, dass ein Mensch das einfach so hinnimmt, ist einfach zu viel verlangt.
Wenn mich jemand schlägt und klar ist, dass er es nicht wieder tut kommt es auch darauf an, wer und unter welchen Umständen, warum etc. Man kann auch eine Stufe runterschrauben, aber klar machen, dass man wütend ist.
Wenn z.B. eines meiner Kinder mich in einem Wutanfall schlägt, werde ich nicht zurückschlagen, oder wenn ich die Wut des anderen verstehe und akzeptiere. Wenn ich mich aber ungerechtfertigt geschlagen fühle, würde ich zurückschlagen oder zumindest sehr deutlich sehr wütend reagieren (körperliche Gewalt ist nicht wirklich meine Ebene zwinkern ). Irgendwann bin dann auch ich wütend.



kolja hat folgendes geschrieben:
Ich bezweifle daher, dass Zurückschlagen im allgemeinen eine gute Strategie ist. Aber selbst wenn es in Einzelfällen funktionieren oder unvermeidbar sein sollte, ist das noch lange kein Grund, das so einfach aufs Strafrecht zu übertragen. Hier sind die Kräfteverhältnisse komplett asymetrisch, und eine Verteidigung gegen eine akute Bedrohung ist auch nicht mehr notwendig. Deswegen darf hier nur noch der Aspekt der Verteidigung gegen zukünftige Gefahren gelten, der Vergeltungsgedanke darf hier nicht mehr zählen.

Es geht um den Gedanken der Wiedergutmachung. Der Täter hat Schaden angerichtet, und den soll er wieder gutmachen. Nur ist sein Schaden zum Großteil ein psychischer Schaden, aber deswegen ist er nicht weniger schwer. Oder meinst du, das Mädchen wird nun einfach so weiter machen wie vor ihrer Entführung? Sie ist traumatisiert. Das einfach so abzutun kommt mir doch etwas gefühllos vor.



kolja hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Jemandem Leid zuzufügen, um ein Unrecht, dass er begangen hat, wieder gut zu machen halte ich allerdings für absolut legitim.

Ich nicht. Ich halte den Impuls aus Sicht des Opfers für nachvollziehbar und würde es niemandem übelnehmen, aber ich halte es für Aufgabe des Staates, Akte der Selbstjustiz zu verhindern und mit Tätern nach anderen Gesichtspunkten zu verfahren.

Ich meine nicht Selbstjustiz, sondern Therapie unter Einbeziehung des Täters (und der Kontrolle der Gesellschaft).


kolja hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
[...] aber wenn es dem Opfer hilft, dem Täter mal ordentlich eine runter zuhauen und ihm zu sagen, wie wütend sie auf hin ist, dann halte ich das im Falle einer Vergewaltigung für durchaus angemessen, sogar eher harmlos.

Wie soll das genau ablaufen? Soll man den Täter an einen Stuhl fesseln, damit das Opfer ihn solange schlagen kann, bis es sich besser fühlt? Daran dürfte sich der Staat meiner Meinung nach nicht beteiligen, das wäre kein bischen anders, als wenn er seine Beamten beauftragt, den Täter ein wenig zu verprügeln.

Etwas anderes wäre es vielleicht, wenn es sich um eine kontrollierte therapeutische Maßnahme handelt, für die sich der Täter freiwillig zur Verfügung stellt, die er auch abbrechen kann, wenn es ihm zuviel wird.

Ich meine natürlich eine kontrollierte therapeutische Maßnahme, und wenn dann entscheidet ein Gericht wann der Täter abbrechen darf (geht aus der Schwere seiner Tat hervor).

Für mich ist: ordentlich eine runterhauen übrigens eine kräftige Ohrfeige, und keine Prügelorgie, und es ist schon ein Unterschied ob das Opfer es tut, und sich selbst dadurch als stark erlebt, und bestrafend - was dem Ohnmachtsgefühl entgegenwirkt - oder die Polizisten das tun, was nur dazu führt, dass er geschlagen wird.

Es geht mir nicht um den Täter, es geht mir um das Opfer. SIE muss mit dem Erlebten fertig werden, SIE braucht Hilfe. Wenn er dabei helfen kann soll er es tun, wenn nicht, dann nicht.
Das gehört zur Wiedergutmachung. Es geht mir auch nicht um tätliche Gewalt. Ich bin keine Psychologin, ich bin einfach mal von mir ausgegangen, und ich denke mir täte es gut. Vielleicht irre ich mich ja, und es ist genauso hilfreich für sie ihn nur anzuschreien, oder mit ihm zu reden, oder was auch immer. Dann sollte das genügen. Wie gesagt, es geht um das Opfer.

Ansonsten wird dieser Typ doch in einer geschlossenen Anstalt verschwinden, und da kommt man nicht so leicht wieder raus wie aus dem Knast. Ist auch gut so.

Und was: Isohaft und tut ihm an, was er ihr angetan hat, angeht:

was glaubt ihr, wurde ihm angetan als er Klein war? Glaubt ihr, ein normales Kind wird zum gefährlichen Irren? Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wurde er selbst als Kind misshandelt und vergewaltigt.
Das nützt nur dem Mädchen nichts.

Aber "Hängt ihn häher" Rufe bringen auch nichts, die nützen dem Mädchen genauso wenig.
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Endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden,.......

.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
für sie herrschen sorglose Zeiten,
da kein bisschen Sprengstoff sie daran hindert, ihre Geschafte zu betreiben...

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(Jan Delay)
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#602764) Verfasst am: 15.11.2006, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Miach hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
(...)
Den Unterschied zwischen Männern und Frauen einfach in den Hormonen zu suchen halte ich übrigens für falsch. Mädchen und Jungs werden immer noch unterschiedlich erzogen und auch von der Umwelt geprägt - ich seh das sehr deutlich an meinen Kindern und deren Umfeld. Das dürfte mehr damit zutun haben, als Hormone und Chromosonen.


Das habe ich auch nicht getan, ich habe explizit von geschlechtspezifischen Rollen gesprochen. Diese werden von außen an das Kind herangetragen, sie werden erlernt.

Oh, dann habe ich dich wohl falsch verstanden.
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#602771) Verfasst am: 15.11.2006, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

milhous hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Warum sollte jemand diesen Blödsinn nachmachen?


Um im Rampenlicht zu stehen, um Aufmerksamkeit und Zuwendung zu bekommen.


Das kann man ihm ganz einfach entziehen. Aber das lag nun nicht an der Polizei, sondern der Presse.

Hätte man die Presse wegschicken sollen? Für die anwesenden Journalisten bestand keine echte Gefahr. Die Presse darum bitten sollen nicht darüber zu schreiben? Das wäre auch schwer durchzusetzen gewesen.

Man hätte die Presse zumindest darauf aufmerksam machen können, das sie ihm die Aufmerksamkeit gibt, die er will, und, wenn sie die Kameras einpackt und geht, er sich dort oben ziemlich dämlich vorkommen muss.

Oder man kann sich wie ein Erwachsener benehmen, und sagen: "Na und, was juckt es, wenn er da oben steht?" Und ihn stehen lassen. Soll die Presse machen was sie will (wenn das ihr Niveau ist), der Knastalltag geht weiter, und es wird nur sicher gestellt, dass er vom Dach nicht aus dem Knast entkommen kann.

Was den weiteren Prozessverlauf angeht sehe ich immer noch nicht, was er gewonnen hat. Ein paar Tage länger U-Haft. Toll, wahnsinn, welche Gefahr für die Gesellschaft. Und ich bezweifel mal ganz stark, dass er wegen ein paar Formfehlern frei kommt.
Wie es aussieht (und wohin ihn diese Aktion nur näher gebracht hat) landet er doch in der Psychatrie, und die ist nicht zeitlich begrenzt, da dürfte er nun einfach bleiben.
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#602777) Verfasst am: 15.11.2006, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
spliff hat folgendes geschrieben:


vermutlich hast du sogar recht, was die iso-haft betrifft. ich habe gelesen, dass diese kinderschänder innerhalb der jva einen recht schweren stand haben sollen. von daher wäre eine gemeinschaftszelle gar nicht so verkehrt Mr. Green

Ich bin der Ansicht - und damit stehe ich nicht alleine - dass eine Einzelzelle für jeden Häftling, gleich welchen Verbrechens, ein Gebot der Menschenwürde ist - sprich: der langjährige weitehende Entzug von Privatbereich ein Verstoß gegen selbige.

Übergriffe der Häftlinge untereinandern sind zu unterbinden und hart zu bestrafen, Sexualverbrecher müssen da (wie hier bereits gesagt) besonders beschützt werden.

Sollte es nicht heißen: Besonders gefährdete Häftlinge müssen besonders geschützt werden?

Oder hat ein Vergewaltiger mehr Schutz verdient als z.B. ein Häftling der aufgrund von Hautfarbe, sexueller Orientierung oder einfach mangelnder Körpergröße besonders gefährdet ist?
Ich denke doch mal, es geht hier nur um den Grad der Gefährdung dem der Gefangene ausgesetzt ist. (Wollte ich nur noch mal klar gestellt haben - bin ein Fan davon immer alles explizit auszusprechen zwinkern )
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 1431

Beitrag(#602794) Verfasst am: 15.11.2006, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

neues zum thema:


Gut eine Woche nach dem Vorfall räumte Landesjustizminister Geert Mackenroth (CDU) in einer Erklärung erneut eine "Panne" ein. Zugleich entschuldigte er sich bei der Familie der 14-jährigen Stephanie, die Mario M. Anfang des Jahres fünf Wochen lang massiv sexuell missbraucht und vergewaltigt haben soll. Mackenroth wies allerdings Vorwürfe zurück, die Sicherungsmaßnahmen für Mario M. seien nicht ausreichend gewesen.

Mario M. war am Mittwoch vergangener Woche auf ein Dach der Justizvollzugsanstalt in Dresden geklettert und hatte erst nach rund 20 Stunden aufgegeben. Nach Angaben des Ministers lagen trotz eines Zwischenfalls zum Auftakt des Stephanie-Prozesses, als M. im Gerichtssaal nach einem Ausraster überwältigt werden musste, keine rechtlichen Voraussetzungen für eine Fesselung des Angeklagten während des Hofgangs vor. M. habe sich nach früheren Vorfällen in einer anderen Haftanstalt, wo er schon einmal einen Kletterversuch an einem Gitter unternahm, "mehr oder weniger beanstandungsfrei geführt". Seit dem Vorfall in der vergangenen Woche darf der 36-Jährige seine Zelle nur noch gefesselt verlassen. Erst am Samstag hatte M. einen Notarzteinsatz provoziert, indem er hyperventiliert, also zu schnell atmete.


Der mutmaßliche Vergewaltiger werde weiter versuchen, "Verfahren und Vollzug zu stören" und er werde sich "auffällig verhalten, versuchen, seine Phantasien von Macht auszuleben", sagte Mackenroth. Aber es werde "ihm nichts nützen". Als Konsequenz aus dem Vorfall in der vergangenen Woche werden alle Gefängnisse in Sachsen auf Schwachstellen geprüft.


Mackenroth will dem Kabinett in Dresden einen rechtspolitischen Maßnahmenkatalog vorlegen um zu verhindern, dass Straftäter wie M. "jemals wieder auf freien Fuß kommen, solange sie eine Gefahr darstellen". An den Vater von Stephanie appellierte Mackenroth, trotz aller Erregung "Polizei und Justiz nicht als Gegner anzusehen".



Der Vater der 14-jährigen Schülerin aus Dresden hatte der Justiz Versagen vorgeworfen. Die Familie erwägt nach den Pannen nach Angaben ihres Rechtsbeistands Thomas Kämmer im äußersten Fall die Auswanderung. Der Prozess gegen Mario M. vor dem Landgericht Dresden soll am nächsten Dienstag weitergehen
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#602795) Verfasst am: 15.11.2006, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:

Sollte es nicht heißen: Besonders gefährdete Häftlinge müssen besonders geschützt werden?
.
Ja.

Zitat:
Oder hat ein Vergewaltiger mehr Schutz verdient als z.B. ein Häftling der aufgrund von Hautfarbe, sexueller Orientierung oder einfach mangelnder Körpergröße besonders gefährdet ist?
Nein.
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Hatuey
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Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#602797) Verfasst am: 15.11.2006, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Der Anwalt des Sexualstraftäters hat einen Befangenheitsantragen gegen den Richter gestellt.

Zitat:
Der Verteidiger von Mario M., dem Entführer und Vergewaltiger der Dresdner Schülerin Stephanie, lehnt den Richter der Strafkammer ab. Andreas Boine stellte einem Zeitungsbericht zufolge Befangenheitsantrag - wegen der Art, wie sein Mandant vor Gericht vorgeführt worden sei.
...
Der Antrag sei mit der Art und Weise begründet, wie der Angeklagte Mario M. nach seiner Flucht auf das Dach des Dresdener Gefängnisses am vergangenen Donnerstag im Landgericht vorgeführt worden sei. M. war von sieben Elitepolizisten bewacht worden und musste Fesselhandschuhe und eine Fußkette tragen. Boine habe einen Kommentar zu dem Antrag abgelehnt, schreibt das Blatt.
,...

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,448498,00.html
Der Anwalt scheint auf einen Formfehler zu hoffen, ihm sollte man keinen Vorwurf machen, er macht nur seinen Job. In der Öffentlichkeit wird sein Mandant nur noch als Monster wahrgenommen und nicht mehr als Mensch. Angesichts seiner Tat und seinen Drohungen gegenüber dem Opfer fällt kann man dass nur verstehen. Aber trotzdem sollte man aus ihn kein Monster machen. Sollte er irgendwann im Gefängnis von einem Mithäftling ermordert werden, würden die Medien aus dem Mörder einen Nationalhelden machen.
So etwas darf nicht passieren, die Gesellschaft hat das Recht Schutz vor solchen Leuten zu verlangen, aber auf keinen Fall eine Bestrafung nach dem Prinzip Zahn um Zahn.
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 1431

Beitrag(#602798) Verfasst am: 15.11.2006, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/22533466


???

also - ich les jetzt erstmal garnix mehr
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#602819) Verfasst am: 15.11.2006, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab ja noch gar nichts dazu geschrieben. Aber Bilder sagen mehr als tausend Worte:





So ein Gummigeschoss ist billiger als ein Psychologe. Noch billiger wäre gewesen, den da oben versauern zu lassen, bis Hunger und Durst ihn wieder nach unten treiben.
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Svea
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Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 1908

Beitrag(#602824) Verfasst am: 15.11.2006, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

der cartoon ist gut! Lachen
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 1431

Beitrag(#602845) Verfasst am: 15.11.2006, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:

Sollte es nicht heißen: Besonders gefährdete Häftlinge müssen besonders geschützt werden?
.
Ja.

Zitat:
Oder hat ein Vergewaltiger mehr Schutz verdient als z.B. ein Häftling der aufgrund von Hautfarbe, sexueller Orientierung oder einfach mangelnder Körpergröße besonders gefährdet ist?
Nein.


ich möchte dich an einen Fall erinnern - der schon Jahre zurückliegt
( weil ich auch las - dass du deine ambitionen in deinem job gerne ändern möchtest
und das ist natürlich sehr gut - und sehr schwer ...)

ich tue das - weil die meisten hier wohl denken - all diese Fälle wären neu
aber sie sind nicht neu - diese Fälle gab es immerschon - nur waren sie nicht so bekannt


so - einer der größten Fälle die die Justiz beschäftigte - zumal auch fast alles in Wort und Schrift
dokumentiert wurde
dieses Interview kennt bis heute so gut wie jeder - der z.B. eine Soz-Fos besucht
und daraus sich einen Reim machen muss - für eine anstehende Prüfung

zurück zum thema
obwohl Bartsch seine Opfer vergewaltigte und sogar ausweidete - ja ! - ausweidete...!
und daran größtes Vergnügen oder eben Befriedigung erlangte
war es einer der allerersten Fälle - womit sich auch Gerichtspsychiater und Gutachter beschäftigten
und zu Resultaten kamen - die eben - genauso wie du sagst

zitat:
Sollte es nicht heißen: Besonders gefährdete Häftlinge müssen besonders geschützt werden?
[/quote].
Ja.


Bartsch kam zu der Erkenntnis - dass sein sexuellen Verlangen nach Tötung nicht gestillt werden könne und verlangte der Justiz nach geeignete Mitteln

nach dem Eingriff verstarb er

wenn dich dieser Fall interessiert hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Bartsch

ganz kurzen Überblick
ansonsten gibt es auch irgendwo zumindest mehrfach im TV - wie Bartsch seine Kindheit
und die Morde erklärte - mit seiner Originalstimme
sagte er doch tatsächlich - dass sein letztes Opfer eine Chance gehabt hätte- er hatte das sogar aus Mitleid oder Mitgefühl ...nochmal wiederholt
aber der Junge war zu dumm sie zu erkennen
before er in sein Auto stieg


du hast eine Menge vor dir- wenn du "menschlichen Versagen" irgendwann mal verteidigen willst

aber ohne Leute wie dich - wird die Welt sich nicht weiterdrehen
selbst wenn sie Fehler machen

....
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#602851) Verfasst am: 15.11.2006, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne den Fall Bartsch. Und?
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sanft
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 1431

Beitrag(#602852) Verfasst am: 15.11.2006, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

nix weiter - forget it

ich bin nicht der einzigsten hier on board - der sich mit O.T.s profiliert
boy!

_____________________________________________________________
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Hatuey
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Anmeldungsdatum: 26.02.2004
Beiträge: 2821

Beitrag(#602854) Verfasst am: 15.11.2006, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Malone hat folgendes geschrieben:
Ich hab ja noch gar nichts dazu geschrieben. Aber Bilder sagen mehr als tausend Worte:
http://img299.imageshack.us/img299/4672/image001xa3qp8.jpg


So ein Gummigeschoss ist billiger als ein Psychologe. Noch billiger wäre gewesen, den da oben versauern zu lassen, bis Hunger und Durst ihn wieder nach unten treiben.

Wenn man damit Rachefantasien zum Ausdruck bringen will, dann ist das völlig bescheuert. Hier denken einige weil dieser Sexualstraftäter ein Mädchen entführt, wochenlang festhielt und vergewaltigt, sollte man ihn foltern. So geht das nicht.

Wäre ich Einsatzleiter gewesen, hätte ich ein paar SEK-Leute hochgeschickt, ihn vor der Wahl gestellt entweder zu springen oder sich zu ergeben.
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kamelpeitsche
Weapon of Mass Discussion



Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 4555
Wohnort: Devil's Dancefloor

Beitrag(#602955) Verfasst am: 15.11.2006, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
kamelpeitsche hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
milhous hat folgendes geschrieben:
Da stand einer 20 Stunden auf einem Gefängnisdach, bis ihn die Behörden ihn zur Aufgabe überreden.
Ich bin der Meinung, die Behörden hätten ihn nach spätestens 2 Stunden vom Dach holen, auch wenn sie damit sein Leben in Gefahr gebracht hätten.


Es ist nicht Aufgabe der Strafvollzugsbeamten und Gefaengnispsychologen irgendwessen populistische Erwartungen auf telegen-schneidiges Scheriffverhalten zu erfuellen. Es war voellig richtig, auf Zeit zu spielen und den Delinquenten zur Aufgabe seiner eh voellig aussichtlosen Lage zu bewegen. Der Delinquent hat damit zudem nur eine Verschaerfung seiner Haftbedingungen erreicht. Die mediale Hysterie, welche sich auch in diesem Thread niederschlaegt, ist voellig neben der Sache. Ein reale Fluchtgefahr bestand ebensowenig, wie eine Gefaehrdung Dritter. Bei etlichen Postings ist ganz offensichtlich, dasz die Situation auf dem Dach als ersehnte Chance begriffen wurde, ueber extreme Masznahmen quasi die vermisste Selbstjustiz nachzuholen. Denen ist das unblutige Ende dann natuerlich eine Enttaeuschung.


Bitte nicht als Angriff verstehen, aber findest du, meine Äußerung fällt in diese Kategorie?


Du hattest Nichtstun empfohlen. Das waere m.E. der Verantwortung der Zustaendigen nicht angemessen. Ob auch hinter Deiner Empfehlung das von mir bezogen auf andere Behauptete bereits steckt, stellt sich Dir als Frage, nicht mir.


Ja klar, es ging mir auch mehr um die Verantwortung der Zuständigen.


Diskussion über Präventivstrafrecht ab hier abgetrennt aus Angeklagter Sexualstraftäter flüchtet auf Gefängnisdach und verschoben in einen neuen Thread: Präventivstrafrecht
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"Was immer jeder Einzelne mitbringen will an Prägung oder Anderssein - einem kollektiven Imperativ enzieht es sich mit Sicherheit"
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