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Umfrage zur Todesstrafe
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Wie haltet Ihr es mit der Todesstrafe
Bin für die Todesstrafe
4%
 4%  [ 5 ]
Bin gegen die Todesstrafe
76%
 76%  [ 92 ]
Bin in Einzelfällen für die Todesstrafe
16%
 16%  [ 20 ]
Bin unschlüssig
3%
 3%  [ 4 ]
Stimmen insgesamt : 121

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Ermanameraz
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#603985) Verfasst am: 17.11.2006, 02:02    Titel: Antworten mit Zitat

genauer sagt er

Zitat:
In dieser Beziehung steht dem Gesetzgeber aber eine Einschätzungsprärogative zu. Die Todesstrafe könnte daher in der Binnenperspektive des Strafrechts nur legitimiert werden, wenn sie sich in diesem Sinne als erforderlich und verhältnismäßig erwiese.


Ich habe weder beußt etwas weggelassen noch sehe ich nun etwas, was fehlen würde. Wenn ein Gesetzgeber die Todesstrafe aufgrund der gesellschaftlichen und kriminologischen Gesamtumstände einer Nation für angemessen hält, ist dies in einer Grundsatzdebatte zu rechtfertigen, was freilich nicht bedeutet, dass es für den Fall der BRD so durchsetzbar wäre.
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Hugo de la Smile
Zweifler



Anmeldungsdatum: 25.07.2003
Beiträge: 855
Wohnort: Berlin

Beitrag(#603986) Verfasst am: 17.11.2006, 02:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ermanameraz hat folgendes geschrieben:
Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Bisher ist auch niemand auf meine Frage eingegangen, weshalb es als selbstverständlich erachtet wird, das Polizisten scharfe Munition einsetzen dürfen. Es ist m.E. widersinnig dies zu akzeptieren und dann (prinzipiell) gegen die Todesstrafe zu sein."


finde ich nicht, die anwendung der todesstrafe entspricht immer einem mord und würde auch so genannt werden, wenn sie so von nichtstaatlicherseite durchgeführt wird.
das einsetzen scharfer munition von staatlicher seite entspricht nicht per se einem mord. man kann sie zum bispiel einsetzen um in die decke oder auf wilschweine zu schießen.
ich finde aber auch nicht, dass es selbstverständlich ist, dass irgendwer scharfe munition einsetzen darf.


Das ist nicht der Fall. Mord ist gemäß der juristischen Definition Mord und nicht, weil es dir dein Enddarm einflüstert.


hm, die juristische definition auf den vorgang einer hinrichtung angewendet, würde glaube ich als mord bezeichnet werden. was du dir wünschst ist, dass der staat unter bestimmten umständen morden darf, du willst es aber nicht mord nennen. wenn der staat mordet, soll es hinrichtung heißen.
für mich kommt meine ethik übrigens vor der juristerei. es gibt verschiedene rechtssysteme aber ich habe nur eine ethik, deshalb kann meine ethik gar nicht innerhalb eines bestimmten rechtssystems beschränkt sein, um mit den begriffen dieses systems zu arbeiten.
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als ich über den tellerrand blicken wollte, bin ich gegen das brett vor meinem kopf geknallt.
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Ermanameraz
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#603989) Verfasst am: 17.11.2006, 02:09    Titel: Antworten mit Zitat

Das habe ich nun schon so oft gelesen. Du meinst wahrscheinlich, du hast einen total individuellen Standpunkt.

Wenn Hinrichtung Mord ist, dann ist Gefängnisstrafe Freiheitsentzug.... und so weiter. Ich kann sozusagen die emotionalen Impulse, die dich zu einer anderslautenden Einsicht führen, nachvollziehen, kann sie aber nicht aufgrund irgendeiner Logik anerkennen.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#603990) Verfasst am: 17.11.2006, 02:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ermanameraz hat folgendes geschrieben:

Wenn Hinrichtung Mord ist, dann ist Gefängnisstrafe Freiheitsentzug.... und so weiter.


Das stimmt. Stubenarrest für Kinder ist auch Freiheitsentzug, ist aber nicht strafbar. Ist dir schon aufgefallen, dass im deutschen Strafrecht nur Strafen vorkommen, die in der Kindererziehung zwar nicht unumstritten sind, aber allgemein nicht als KIndesmisshandlung gelten: Freiheitsentzug, Geldstrafen und Arbeitsstunden - Stubenarrest, Taschengeldentzug und Rasenmähen.

Natürlich ist jede Strafe ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen, wäre es anders, wärst Du wohl einer der ersten, die sich darüber beschweren würden.
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Hugo de la Smile
Zweifler



Anmeldungsdatum: 25.07.2003
Beiträge: 855
Wohnort: Berlin

Beitrag(#603992) Verfasst am: 17.11.2006, 02:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ermanameraz hat folgendes geschrieben:
Das habe ich nun schon so oft gelesen. Du meinst wahrscheinlich, du hast einen total individuellen Standpunkt.

Wenn Hinrichtung Mord ist, dann ist Gefängnisstrafe Freiheitsentzug.... und so weiter. Ich kann sozusagen die emotionalen Impulse, die dich zu einer anderslautenden Einsicht führen, nachvollziehen, kann sie aber nicht aufgrund irgendeiner Logik anerkennen.


du scheints vielmehr eine art bedarfslogik zu verwenden. selbstverständlich ist eine gefägnisstrafe freiheitsentzug, was denn auch sonst? das recht auf bewegungsfreiheit kann eingeschränkt werden um ein höheres gut zu schützen.
du sagst, wenn ich jemanden {festsetze, fessele und dann eine tödliche injektion verpasse}, um eine tat zu rächen, ist es = mord.
du sagst, wenn jemand auf richterlichen beschluss {festgesetzt, festgeschnallt und dann eine tödliche injektion verpasst bekommt um eine tat zu rächen} ist es eine hinrichtung.
meiner ansicht nach ist es äußerst logisch zu sagen, dass eine hinrichtung ein mord auf richterlichen beschluss ist.
da es für mich kein höheres gut, als das menschliche leben gibt, kann es auch keinen grund geben, es gegen den willen des besitzers zu beenden. die einzige ausnahme ist, um sich selbst zu schützen, da hat man aber auch gleichwertige güter.
_________________
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Ermanameraz
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#603994) Verfasst am: 17.11.2006, 02:24    Titel: Antworten mit Zitat

@Kramer

Ein Knast ist wohl hoffentlich auch in D nicht mit Stubenarrest zu vergleichen. Natürlich ist das banales Erbsenzählen, um so mehr wundere ich mich, wieso man von mir erwartet, ich soll anerkennen, dass die Todesstrafe in jedem Fall Mord ist.
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Ermanameraz
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#603995) Verfasst am: 17.11.2006, 02:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
Ermanameraz hat folgendes geschrieben:
Das habe ich nun schon so oft gelesen. Du meinst wahrscheinlich, du hast einen total individuellen Standpunkt.

Wenn Hinrichtung Mord ist, dann ist Gefängnisstrafe Freiheitsentzug.... und so weiter. Ich kann sozusagen die emotionalen Impulse, die dich zu einer anderslautenden Einsicht führen, nachvollziehen, kann sie aber nicht aufgrund irgendeiner Logik anerkennen.


du scheints vielmehr eine art bedarfslogik zu verwenden. selbstverständlich ist eine gefägnisstrafe freiheitsentzug, was denn auch sonst? das recht auf bewegungsfreiheit kann eingeschränkt werden um ein höheres gut zu schützen.
du sagst, wenn ich jemanden {festsetze, fessele und dann eine tödliche injektion verpasse}, um eine tat zu rächen, ist es = mord.
du sagst, wenn jemand auf richterlichen beschluss {festgesetzt, festgeschnallt und dann eine tödliche injektion verpasst bekommt um eine tat zu rächen} ist es eine hinrichtung.
meiner ansicht nach ist es äußerst logisch zu sagen, dass eine hinrichtung ein mord auf richterlichen beschluss ist.
da es für mich kein höheres gut, als das menschliche leben gibt, kann es auch keinen grund geben, es gegen den willen des besitzers zu beenden. die einzige ausnahme ist, um sich selbst zu schützen, da hat man aber auch gleichwertige güter.


Das Recht auf Leben kann ebenfalls eingeschränkt werden um ein 'höheres Gut' zu schützen. Wieso sollte man nicht? Es wird im Übrigen auch so gehandhabt, nur nicht im Rahmen der symbolischen Machtdemonstration eines juristischen Prozess, weil das ein Tabu auf dem Niveau von steinzeitlichem Aberglauben ist. Es geht mir hauptsächlich darum mit der Erwähnung der offenkundig allseits verleugneten Tatsache zu provozieren, dass der Mensch sich einen Scheiss verbessert hat. Es existiert kein 'höheres Gut'. Es existiert nur die Möglichkeit eine Gesellschaft am Funktionieren zu halten. Es gilt nach wie vor: Friss oder stirb.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#603996) Verfasst am: 17.11.2006, 02:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ermanameraz hat folgendes geschrieben:
@Kramer

Ein Knast ist wohl hoffentlich auch in D nicht mit Stubenarrest zu vergleichen.


Hoffentlich doch, wenn es um vergleichbare Delikte geht. Ich sehe nicht ein, warum jemanden, der z.B. wegen Steuervergehen für 6 Monate hinter Gitter kommt, deshalb die komplette berufliche Existenz ruiniert werden und warum der unter menschenunwürdigen Bedingungen eingekerkert werden soll. Er bekommt Freigang, um seinen Job nicht zu verlieren, aber seine Freizeit verbringt er im Knast unter menschenwürdigen Bedingungen. Es sei denn, er ist Todesstrafenbefürworter - dann bekommt er Dauerarrest in der schimmeligen Zelle im Keller. Wir wollen ihn ja nicht desillusionieren.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#603997) Verfasst am: 17.11.2006, 02:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ermanameraz hat folgendes geschrieben:
Das Recht auf Leben kann ebenfalls eingeschränkt werden um ein 'höheres Gut' zu schützen.


Welches höhere Gut? Höhere Güter gibt es nur in religiösen Weltanschauungen.
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Ermanameraz
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#603998) Verfasst am: 17.11.2006, 02:39    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Ermanameraz hat folgendes geschrieben:
@Kramer

Ein Knast ist wohl hoffentlich auch in D nicht mit Stubenarrest zu vergleichen.


Hoffentlich doch, wenn es um vergleichbare Delikte geht. Ich sehe nicht ein, warum jemanden, der z.B. wegen Steuervergehen für 6 Monate hinter Gitter kommt, deshalb die komplette berufliche Existenz ruiniert werden und warum der unter menschenunwürdigen Bedingungen eingekerkert werden soll. Er bekommt Freigang, um seinen Job nicht zu verlieren, aber seine Freizeit verbringt er im Knast unter menschenwürdigen Bedingungen. Es sei denn, er ist Todesstrafenbefürworter - dann bekommt er Dauerarrest in der schimmeligen Zelle im Keller. Wir wollen ihn ja nicht desillusionieren.

Langsam. Ich bin nicht für unangemessene Härte, bzw eine generalle Verschärfung. Ich sehe das ebenfalls so, dass hier eine Gefängnisstrafe das Strafmaß übersteigt, da es den existenziellen Ruin bedeutet. Ich halte aktuelle Justizsystem nur in Bezug auf schwere Gewaltverbrechen für zu weich.

Ich hätte erwähnen sollen, dass ich hierbei an die Lebensumstände vieler Mörder dachte, die im Gefängnis unter Umständen sogar besser sind als draussen. Aber das sei nur mal dahingestellt. Ich sehe die Ergänzung der Todesstrafe für Mörder eines besonders extremen Typus nicht als drakomisch an und bin auch generall nicht für ein drakonisches Strafsystem, geschweige denn Folter.


Zuletzt bearbeitet von Ermanameraz am 17.11.2006, 02:42, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Ermanameraz
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#603999) Verfasst am: 17.11.2006, 02:40    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Ermanameraz hat folgendes geschrieben:
Das Recht auf Leben kann ebenfalls eingeschränkt werden um ein 'höheres Gut' zu schützen.


Welches höhere Gut? Höhere Güter gibt es nur in religiösen Weltanschauungen.

das dachte ich mir auch
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Hugo de la Smile
Zweifler



Anmeldungsdatum: 25.07.2003
Beiträge: 855
Wohnort: Berlin

Beitrag(#604000) Verfasst am: 17.11.2006, 02:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ermanameraz hat folgendes geschrieben:
Das Recht auf Leben kann ebenfalls eingeschränkt werden um ein 'höheres Gut' zu schützen. Wieso sollte man nicht?


ich fände es schwierig einen konsens zu finden, der feststellt, dass etwas besser sein soll als ich, daher verlange ich das auch von niemandem.

Zitat:
Es wird im Übrigen auch so gehandhabt, nur nicht im Rahmen der symbolischen Machtdemonstration eines juristischen Prozess, weil das ein Tabu auf dem Niveau von steinzeitlichem Aberglauben ist.


das mordtabu? hm, das erscheint mir nicht sinnvoll, das so zu kategorisieren.

Zitat:
Es geht mir hauptsächlich darum mit der Erwähnung der offenkundig allseits verleugneten Tatsache zu provozieren, dass der Mensch sich einen Scheiss verbessert hat.


es gibt aber nicht "den menschen" sondern immer nur bestimmte menschen und die verbessern sich dauernd und verschlechtern sich auch und zwar auf allen möglichen gebieten. aber was soll daraus für die gesellschaft der menschen folgen?

Zitat:
Es existiert kein 'höheres Gut'. Es existiert nur die Möglichkeit eine Gesellschaft am Funktionieren zu halten. Es gilt nach wie vor: Friss oder stirb.


es existiert kein höheres gut als das leben der menschen in meiner ethik. es existiert aber zum beispiel ein höheres gut als das recht auf arbeit, zum beispiel das recht auf freizügigkeit. die körperliche unversehrtheit der menschen ist ein höheres gut als die freizügigkeit eines körperverletzers.
ist das in deinem weltbild nicht so?
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Ermanameraz
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#604002) Verfasst am: 17.11.2006, 02:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
Ermanameraz hat folgendes geschrieben:
Das Recht auf Leben kann ebenfalls eingeschränkt werden um ein 'höheres Gut' zu schützen. Wieso sollte man nicht?


ich fände es schwierig einen konsens zu finden, der feststellt, dass etwas besser sein soll als ich, daher verlange ich das auch von niemandem.

Zitat:
Es wird im Übrigen auch so gehandhabt, nur nicht im Rahmen der symbolischen Machtdemonstration eines juristischen Prozess, weil das ein Tabu auf dem Niveau von steinzeitlichem Aberglauben ist.


das mordtabu? hm, das erscheint mir nicht sinnvoll, das so zu kategorisieren.

Zitat:
Es geht mir hauptsächlich darum mit der Erwähnung der offenkundig allseits verleugneten Tatsache zu provozieren, dass der Mensch sich einen Scheiss verbessert hat.


es gibt aber nicht "den menschen" sondern immer nur bestimmte menschen und die verbessern sich dauernd und verschlechtern sich auch und zwar auf allen möglichen gebieten. aber was soll daraus für die gesellschaft der menschen folgen?

Zitat:
Es existiert kein 'höheres Gut'. Es existiert nur die Möglichkeit eine Gesellschaft am Funktionieren zu halten. Es gilt nach wie vor: Friss oder stirb.


es existiert kein höheres gut als das leben der menschen in meiner ethik. es existiert aber zum beispiel ein höheres gut als das recht auf arbeit, zum beispiel das recht auf freizügigkeit. die körperliche unversehrtheit der menschen ist ein höheres gut als die freizügigkeit eines körperverletzers.
ist das in deinem weltbild nicht so?


ich hoffe, du bist der Einzige, der erwartet, dass ich darauf eingehe. Es ist im Grunde kein Bezug zu dem hergesetllt worden, was ich sagte. Es wird nur erneut unterstellt, ich seine mehr oder weniger eine Bestie und nun muss ich wieder so tun, als sei dies keine Beleidigung, weil es dem allgemeinen Tenor des Forums irgendwie eher entspricht. Ich hatte gehofft, dass dieser Punkt überwunden ist.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#604004) Verfasst am: 17.11.2006, 02:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ermanameraz hat folgendes geschrieben:
Ich sehe die Ergänzung der Todesstrafe für Mörder eines besonders extremen Typus nicht als drakomisch an und bin auch generall nicht für ein drakonisches Strafsystem, geschweige denn Folter.


Andere Frage: Wärst Du in der Lage, die Todesstrafe zu vollziehen?

Ich wäre das nicht. Ich denke, dass die meisten Menschen nicht deshalb keine Morde begehen, weil Mord unter Höchststrafe steht (egal um welche Höchststrafe es sich handelt), sondern weil sie eine Tötungshemmung haben, die es ihnen unmöglich macht, einen Menschen zu töten.

In einem christlichen Forum wurde ich von einem Christen gefragt, warum ich als Atheist nicht einen bösen, stinkreichen alten Mann ermorden würde, dessen Tod niemand betrauern würde, wenn ich die Gelegenheit hätte, ihn ohne Spuren zu ermorden und mir dabei noch seinen Reichtum unter den Nagel zu reissen. Der perfekte Mord - der einzige Zeuge wäre Gott.

Welchen Grund könntest Du dafür nennen, den alten bösen Man nicht zu ermorden? Welchen Grund könntest Du dafür nennen, das Du für diese Tat nicht den Tod verdient hast? Und welche Rolle spielt da noch die Todesstrafe?
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#604005) Verfasst am: 17.11.2006, 02:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ermanameraz hat folgendes geschrieben:

ich hoffe, du bist der Einzige, der erwartet, dass ich darauf eingehe.


Nein, ist er nicht.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#604006) Verfasst am: 17.11.2006, 03:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ermanameraz hat folgendes geschrieben:
Es wird nur erneut unterstellt, ich seine mehr oder weniger eine Bestie und nun muss ich wieder so tun, als sei dies keine Beleidigung, weil es dem allgemeinen Tenor des Forums irgendwie eher entspricht.


Das ist doch der Ruf, an dem Du mühsam gearbeitet hast. So stellst Du Dich hier dar.
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Ermanameraz
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#604007) Verfasst am: 17.11.2006, 03:20    Titel: Antworten mit Zitat

Was für ein Quatsch. Darum soll ich diese Fragen oben wohl auch beantworten, wie? Offenbar ist dir die Bedeutung des Begriffes Freigeist doch nicht ganz klar. Es ist völlig legitim über die Todesstrafe zu diskutieren. Selbst Juristen in Deutschland tun dies, also lass mich mit deinen Anschwärzungsversuchen in ruhe. Du hast lediglich Glück, dass ich der EInzige bin, der hier eine andere Meinung hat und dies ausführlich genug vertritt. Also bilde dir nicht ein, es ginge hier nur darum mir irgendeine Verrücktheit nachzuweisen.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#604011) Verfasst am: 17.11.2006, 03:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ermanameraz hat folgendes geschrieben:
Was für ein Quatsch.


Du weichst aus. Könntest Du oder könntest Du nicht einen Menschen töten? Das ist doch angeblich so eine einfache Frage.
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Ermanameraz
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#604014) Verfasst am: 17.11.2006, 03:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hugo de la Smile hat folgendes geschrieben:
ich fände es schwierig einen konsens zu finden, der feststellt, dass etwas besser sein soll als ich, daher verlange ich das auch von niemandem.


dazu Besteht keine Notwendigkeit. Völlig abwegig.

Zitat:
das mordtabu? hm, das erscheint mir nicht sinnvoll, das so zu kategorisieren..


Die Rede ist vom Ritual des Strafgerichts. Es handelt sich um eine Symbolisierung der Staatsmacht, weit entfernt von jeder Rationalität. Dem Gegenüber steht die an sich überflüssige Tötung in Notwehr durch einen Polizisten. Mit diesem Kontrast wollte ich die Inkonsequenz dieser Anbetung irgend eines 'höheren Gutes' verdeutlichen. Aus der Notwendigkeit der Verhinderung unkontrollierten Übels ergibt sich kontrolliertes Übel. Dies ist die Tragik der menschlichen Existenz, die einem der hohe westliche Lebensstandart offenbar leicht vergessen lassen kann.

Zitat:
gibt aber nicht "den menschen" sondern immer nur bestimmte menschen und die verbessern sich dauernd und verschlechtern sich auch und zwar auf allen möglichen gebieten. aber was soll daraus für die gesellschaft der menschen folgen?



Wir sind durch unsere Gene determiniert. In unseren Genen ist unter anderem Agressivität codiert. Was du daraus für die Gesellschaft ableitest, belibt dir überlassen, getötet wird trotzdem.



Zitat:
es existiert kein höheres gut als das leben der menschen in meiner ethik. es existiert aber zum beispiel ein höheres gut als das recht auf arbeit, zum beispiel das recht auf freizügigkeit. die körperliche unversehrtheit der menschen ist ein höheres gut als die freizügigkeit eines körperverletzers.
ist das in deinem weltbild nicht so?


Doch, das ist in meinem 'Weltbild' ebenfalls so. Nur realisiere ich die Notwendigkeit des begründeten Tötens, sowohl für die Exekutive, im Falle des Militärs und der Polizei, als auch für die Judikative. Es gefiele mir besser, wenn es anders wäre, so ist es aber nicht und wird es nie sein. Dein Glücksbärchiland wird immer von einem Marc du Troux verschandelt werden. Ich halte den Impuls, jawohl Impuls, Mörder wegzusperren, für ein ethisch grundsätzlich nicht höherwertiges Bedürfnis, den Strafvollzug aus dem Leben auszuklammern, in dem man den Täter wegsperrt und ansonsten nichts weiter auffälliges mit ihm unternimmt. Ich kann darin nichts erkennen als Schwäche. Es ist eine Illusion zu glauben, man würde mit dem lebenslangen Einsperren eines Verbrechers ein geringeres notwendiges Übel begehen, als mit dessen Hinrichtung. Eine Hinrichtung ist ein Bekenntnis zum Strafvollzug, bei dem gleichsam die Gesellschaftliche Verantwortung wahrgenommen wird, die Rechtsprechung niemals unhinterfragt stehen zu lassen. Es ist auf jeden Fall ein Übel zu Strafen, nur die Hinrichtung ist unbequem aufällig und wird mit schmutzigen Dingen assoziiert. Mit dem Gefängnis kommt man leichter davon. Darin ist keine höhere Ethik, keine höhere Moral und letztlich auch keine höhere Sensibilität zu erkennen. Es ist Bigoterie.


Zuletzt bearbeitet von Ermanameraz am 17.11.2006, 15:12, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Ermanameraz
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#604015) Verfasst am: 17.11.2006, 03:52    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Ermanameraz hat folgendes geschrieben:
Was für ein Quatsch.


Du weichst aus. Könntest Du oder könntest Du nicht einen Menschen töten? Das ist doch angeblich so eine einfache Frage.


Jeder, der sich zu beispielsweise zu Spezialkräften der Bundeswehr begibt, könnte töten. Was soll die blöde Frage? Ich bin sicher, dass viele in Notwehr töten könnten, wenn die Situation entsprechend gravierend ist.
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Galaxisherrschers Katze
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Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#604017) Verfasst am: 17.11.2006, 04:16    Titel: Antworten mit Zitat

So, aber was ist jetzt mit der Vollstreckung eines Todesurteils? Da von Kriegs- oder Notwehrsituation zu sprechen, wäre doch arg fragwürdig.
Also, könntest du auf Befehl einen Verurteilten töten, von dem keine direkte Gefahr für die Gesellschaft mehr ausgeht?
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#604018) Verfasst am: 17.11.2006, 04:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ermanameraz hat folgendes geschrieben:
Ich bin sicher, dass viele in Notwehr töten könnten, wenn die Situation entsprechend gravierend ist.


Da geht es ja auch um eine Notsituation, also um einen emotionalen Extremfall. Meine Frage ging in eine andere Richtung: Könntest Du einen Menschen töten, der gefesselt auf einem Tisch liegt und der keine akute Bedrohung für Dein oder ein anderes Leben darstellt?

Kannst Du das?
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#604019) Verfasst am: 17.11.2006, 04:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube nicht, dass ich einen wehrlosen Menschen töten könnte. Darauf kommt es aber überhaupt nicht an.
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#604024) Verfasst am: 17.11.2006, 04:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ermanameraz hat folgendes geschrieben:
Ich glaube nicht, dass ich einen wehrlosen Menschen töten könnte. Darauf kommt es aber überhaupt nicht an.

Stimmt, denn es wird immer Menschen geben, die das können. Z. B. solche, wie sie dann später auf den Tisch kommen. zynisches Grinsen
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#604026) Verfasst am: 17.11.2006, 05:14    Titel: Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Ermanameraz hat folgendes geschrieben:
Ich glaube nicht, dass ich einen wehrlosen Menschen töten könnte. Darauf kommt es aber überhaupt nicht an.

Stimmt, denn es wird immer Menschen geben, die das können. Z. B. solche, wie sie dann später auf den Tisch kommen. zynisches Grinsen


Die Fähigkeit eine Hemmschwelle zu überwinden ist kein Verbrechen. Der Henker führt nur aus, was andere beschlossen haben. Du müsstest schon das ganze System und alle im Volk ebenfalls auf den Tisch legen, die es aus beliebigen Gründen befürworten würden. Findest du dich eigentlich originell, wenn du sowas schreibst? Ich mene, es muss einem doch klar sein, was die Antwort darauf nur sein kann? Ist dieses Thema so lustig oder was kasperst du hier rum?
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HFRudolph
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 1229

Beitrag(#604094) Verfasst am: 17.11.2006, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ermanameraz schrieb:
Wenn niemand nach Vergeltung trachten würde, gäbe es keinerlei Bedarf für ein staatliches Monopol.


Verstehe ich nicht: Sollte General- und Spezialprävention denn zivilrechtlich durchgesetzt werden?
Ohne Strafe gehts auch nicht.

Zitat:
Ermanameraz schrieb:
Ohne diese 'primitiven Impulse' ist ein Rechtssystem völlig überflüssig.


Das Rechtssystem dient der Eindämmung von Straftaten im Allgemeinen und im speziellen der Eindämmung weiterer Straftaten des Täters. Das hat nichts mit Rache zu tun. Ohne Strafe würde sich auch das Verhalten einiger Leute ändern - nicht im positiven Sinne…

Gruß

HFRudolph
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#604182) Verfasst am: 17.11.2006, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ermanameraz hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Ermanameraz hat folgendes geschrieben:
Ich glaube nicht, dass ich einen wehrlosen Menschen töten könnte. Darauf kommt es aber überhaupt nicht an.

Stimmt, denn es wird immer Menschen geben, die das können. Z. B. solche, wie sie dann später auf den Tisch kommen. zynisches Grinsen


Die Fähigkeit eine Hemmschwelle zu überwinden ist kein Verbrechen.

Nein, natürlich nicht. Aber warum werden Überschreitungen bestimmter Hemmschwellen bei einigen verfolgt und bei anderen gefordert?
Zitat:
Der Henker führt nur aus, was andere beschlossen haben.

Ah ja, das beliebte "Ich habe nur Befehle befolgt" ist immer sehr praktisch um Verantwortung abzugeben...
Zitat:
Du müsstest schon das ganze System und alle im Volk ebenfalls auf den Tisch legen, die es aus beliebigen Gründen befürworten würden.

Im übertragenen Sinne geschieht das hier doch schon die ganze Zeit. zwinkern
_________________
"(...)steak can be attached to a baby to attract lions(...)" (Aus der ESRB-Beschreibung von Scribblenauts)
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Wächtersbacher
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Anmeldungsdatum: 15.06.2006
Beiträge: 117

Beitrag(#604307) Verfasst am: 17.11.2006, 20:45    Titel: Re: Umfrage zur Todesstrafe Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Wächtersbacher hat folgendes geschrieben:
Nur die Familie sprich die Hinterbliebenen (in einem Mordfall) haben meiner Meinung das Recht zu sagen was passieren sollte.


Was ist, wenn die Hinterbliebenen dem Täter vergeben und ihn frei sprechen?


hallo,
du verdienst eine Antwort selbst wenn ich noch so im Streß bin.

In diesem Falle wäre das Wort "frei" nicht umgesetzt worden in dem Sinne das der Mörder oder die Mörderin auf freien Fuß gesetzt gehört.
Freisprechen würde ich hier als Sicherungsverwahrung sehen mit der Chance wieder ein Leben auserhalb der Gitter zu führen.
Eben nur aus dem Grunde heraus das die Hinterbleibenenfamilie als einzige das Recht haben sollten solch ein tiefgreifendes Urteil eben eine solche Aussage zu machen.

Grüßt der Wächtersbacher.
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allb
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Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 633

Beitrag(#605389) Verfasst am: 19.11.2006, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

HFLupolph hat folgendes geschrieben:
Das hat nichts mit Rache zu tun. Ohne Strafe würde sich auch das Verhalten einiger Leute ändern - nicht im positiven Sinne…

Gruß

HFLupolph

@ HFLupolph
Meinst Du HFLupolph dass die Strafe alle Chancen hat sich als fortgestrittenes humanitäres Prinzip im naturalistischen Weltbild verewigen ? (ich bin gut im deitsch Zustimmung)
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Ermanameraz
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#605398) Verfasst am: 19.11.2006, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

blubbblubb
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