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Ich bin für ein generelles Bleiberecht für langjährig geduldete Migranten! |
Ja |
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28% |
[ 35 ] |
Nein |
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21% |
[ 27 ] |
Ja, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können! |
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1% |
[ 2 ] |
Ja, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und wenn sie nicht vorbestraft sind! |
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7% |
[ 9 ] |
Ja, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und wenn sie nicht vorbestraft sind und wenn sie Deutsch können! |
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22% |
[ 28 ] |
Ja, wenn sie integrationsbereit sind! |
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17% |
[ 22 ] |
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Stimmen insgesamt : 123 |
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Autor |
Nachricht |
Leonardo registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.08.2006 Beiträge: 389
Wohnort: Norddeutschland
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(#604702) Verfasst am: 18.11.2006, 19:29 Titel: Bleiberecht für langjährig geduldete Migranten - es wird endlich Zeit!!! |
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Seit gestern ist es raus: die Innenministerkonferenz hat einen "Beschluss zur Bleiberechtsregelung" getroffen - natürlich ist es mal wieder eine Bleiberechts-Verhinderungsregel geworden!
Zitat: | Zitat:
Nürnberg (dpa) - Im Streit um eine Bleiberechts-Regelung für langjährig geduldete Ausländer ist auf der Innenministerkonferenz in Nürnberg ein Durchbruch gelungen. Die Ressortchefs hätten sich bei Beratungen in der Nacht auf ein Zwei-Stufen-Modell geeinigt, berichtete der Vorsitzende der Konferenz, Bayerns Innenminister Günther Beckstein. |
Diese Botschaft habe ich "Google News" entnommen. Im Radio hörte ich gestern folgendes:
40.000 - 50.000 langjährig geduldete Migranten kommen direkt in die Stufe I.: Das heißt, sie bekommen einen Aufenthaltstitel (ich weiß nicht, ob befristet oder unbefristet). Das sind die Personen, die als gut integriert gelten, deren Kinder regelmäßig zur Schule gehen und die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.
Die übrige, weitaus größere Gruppe, ca. 130.000 - 140.000 langjährig geduldete MigrantInnen, erhält die Stufe II: D. h. die Angehörigen dieser Gruppe bekommt eine Duldungsverläängerung von einem Jahr. Das betrifft die langjährig Geduldeten, die als gut integriert gelten, deren Kinder regelmäßig zur Schule gehen und die ihren Lebensunterhalt, in Ermangelung einer Arbeitserlaubnis", bislang nicht selbständig sicherstellen konnten. Diese überwiegende Mehrheit hat innerhalb eines Jahres die Gelegenheit, sich Arbeit zu suchen und den Status der Stufe I zu erreichen.
Zitat: | Nürnberg (dpa) - Die Bundesländer wollen geduldeten Ausländern mit einem Arbeitsplatz ein Bleiberecht einräumen. Eine entsprechende Regelung beschlossen die Innenminister der Länder am Freitag in Nürnberg.
Sie solle unverzüglich in Kraft treten, kündigte der Vorsitzende der Konferenz, Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), an. Nach Angaben von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) werden etwa 20 000 der rund 180 000 bis 200 000 geduldeten Ausländer von der Neuregelung profitieren.
Langjährig geduldete Ausländer ohne Job sollen laut Schünemann bis zum 30. September 2007 eine Übergangsfrist zur Arbeitssuche erhalten. Wer bis zu diesem Termin ein verbindliches Angebot für eine Arbeit vorweisen könne, erhalte eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre.
Beckstein sagte, die Länder wollten mit ihrem Beschluss unabhängig von einer Bundesregelung ihre Kompetenzen ausschöpfen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach von einem «guten Ergebnis».
Der grundsätzliche Konflikt mit der großen Koalition über das Bleiberecht für Ausländer ohne Arbeitsplatz bestehe aber fort, hieß es. Nach Becksteins Darstellung soll für den rechtlichen Status der Ausländer ohne Arbeitsplatz im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine Lösung auf Bundesebene gefunden werden. Dabei sollen auch weiterhin bestehende strittige Fragen zwischen einigen Bundesländern und dem Bund ausgeräumt werden.
Der Koalitionskompromiss sieht vor, dass Alleinstehende künftig nach mindestens acht Jahren Aufenthalt in Deutschland bleiben dürfen, Familien mit Kindern nach sechs Jahren. Sie sollen demnach zwei Jahre Zeit bekommen, sich einen Arbeitsplatz zu suchen. Mehrere Unions-Innenminister hatten den Kompromiss in Frage gestellt, da sie eine Zuwanderung in die Sozialsysteme befürchten.
«Der Bund hat zum Teil deutlich weitergehende Regelungen vor, die die Innenministerkonferenz jedenfalls nicht in allen Parteien mitträgt», sagte Beckstein. «Wir haben insbesondere Bedenken, ein langfristiges Aufenthaltsrecht zu gewähren, ohne dass eine Arbeit vorhanden ist. Da wird möglicherweise der Bund weitergehende Beschlüsse treffen. Ob da die Länder im Bundesrat mitmachen, muss geklärt werden.» |
inzwischen ist klar, dass für diejenigen, die bislang keine Arbeit haben, auch künftig keine Arbeitserlaubnis ohne Arbeitsmarktprüfung bekommen! Das heißt, sie werden weiterhiun nachrangig behandelt, wenn es um die Arbeitsaufnahme geht. Dass das ganz großer Mist ist, merkt sogar die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/i...ew_dlf/564815/
Zitat: | Zitat:
Böhmer machte aber auch deutlich, dass der gefundene Kompromiss nur ein erster Schritt sein könne. Notwendig sei jetzt, dass auch auf Bundesebene die Bedingungen für geduldete Ausländer geändert würden. Böhmer sprach konkret die noch bestehende Vorrangprüfung und Residenzpflicht an. Hier sei es nötig, geduldete Ausländer bei der Suche nach einem Arbeitsplatz künftig gleichberechtigt wie Deutsche oder EU-Bürger zu behandeln. |
Ich fordere ein Bleiberecht für langjährig geduldete Migranten!
Grüße von Leonardo
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#604705) Verfasst am: 18.11.2006, 19:32 Titel: |
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Nein.
_________________ Trish:(
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Mario Hahna aktiviert
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 9607
Wohnort: München
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(#604707) Verfasst am: 18.11.2006, 19:37 Titel: |
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Ja.
_________________ Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Leonardo registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.08.2006 Beiträge: 389
Wohnort: Norddeutschland
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(#604709) Verfasst am: 18.11.2006, 19:39 Titel: |
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Hier kann man die ersten Reaktionen von Pro Asyl nachlesen:
http://www.proasyl.de/
Beschluss der Innenminister völlig unzureichend!
Bundestag muss gesetzliche Regelung beschließen!
Als völlig unzureichend und unsozial kritisiert PRO ASYL den Beschluss der Innenminister. Nach dem IMK-Beschluss werden weiterhin mehr als 100.000 Menschen dauergeduldet in Deutschland leben. In weiten Teilen Deutschlands ist die Arbeitslosigkeit so hoch, dass Geduldete keine Chance auf einen Arbeitsplatz haben. Die von der Innenministerkonferenz beschlossenen Kriterien sind äußerst restriktiv und für viele unerfüllbar. Damit haben sich die Hardliner unter den Innenministern gegenüber der Position der Bundesregierung zunächst durchgesetzt.
Herzliche Grüße von Leonardo
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#604710) Verfasst am: 18.11.2006, 19:41 Titel: |
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Ja, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und wenn sie nicht vorbestraft sind!
mit der zusätzlichen Anmerkung, dass hierbei auch wichtig ist, wofür die Vorbestrafung erfolgt ist. Strafbare Nichtigkeiten reichen nicht, um das Bleiberecht abzusprechen.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Leonardo registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.08.2006 Beiträge: 389
Wohnort: Norddeutschland
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(#604715) Verfasst am: 18.11.2006, 19:46 Titel: |
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Hallo Shadaik,
Shadaik hat folgendes geschrieben: | Ja, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und wenn sie nicht vorbestraft sind! mit der zusätzlichen Anmerkung, dass hierbei auch wichtig ist, wofür die Vorbestrafung erfolgt ist. Strafbare Nichtigkeiten reichen nicht, um das Bleiberecht abzusprechen. |
das empfinde ich als wichtige Ergänzung!
Danke von Leonardo!
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#604738) Verfasst am: 18.11.2006, 20:11 Titel: |
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Shadaik hat folgendes geschrieben: | Ja, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und wenn sie nicht vorbestraft sind!
mit der zusätzlichen Anmerkung, dass hierbei auch wichtig ist, wofür die Vorbestrafung erfolgt ist. Strafbare Nichtigkeiten reichen nicht, um das Bleiberecht abzusprechen. |
Sehe ich ähnlich. Wenn ich diese Statistik richtig lese, geht es um knapp 180 000 Geduldete.
Zusätzlich plädiere ich für einen absoluten Abschiebestopp für alle Minderjährigen die in Deutschland aufgewachsen sind, gleichgültig wie der Aufenthaltsstatus der Eltern ist.
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Shadaik evolviert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 26377
Wohnort: MG
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(#604747) Verfasst am: 18.11.2006, 20:21 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Zusätzlich plädiere ich für einen absoluten Abschiebestopp für alle Minderjährigen die in Deutschland aufgewachsen sind, gleichgültig wie der Aufenthaltsstatus der Eltern ist. |
Das wär's doch, die Türkei (als Beispiel) nimmt hier Abgeschobene nur noch auf, wenn diese ausreichend türkisch sprechen.
Welch ein herrliches Gerangel das gäbe...
Absurdes Theater in Reinform.
_________________ Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Leonardo registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.08.2006 Beiträge: 389
Wohnort: Norddeutschland
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(#604751) Verfasst am: 18.11.2006, 20:24 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: |
Zusätzlich plädiere ich für einen absoluten Abschiebestopp für alle Minderjährigen die in Deutschland aufgewachsen sind, gleichgültig wie der Aufenthaltsstatus der Eltern ist. |
Hallo zelig,
augenblicklich gilt, nach der Rechtssprechung der LG Braunschweig und Bremen, dass Migranten, die acht Jahre in Deutschland zur Schule gegangen sind, einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben. Was hältst Du davon?
Herzliche Grüße von Leonardo
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Miach auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 25.01.2006 Beiträge: 853
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(#604774) Verfasst am: 18.11.2006, 20:51 Titel: |
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Grotesk, wenn man bedenkt, daß Geduldete nur für die Dauer der Duldung eine Arbeitserlaubnis bekommen, so also oft gar nicht eingestellt werden, da der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer nicht fest "rechnen" kann. Berufserfahrung als Einstellungsbonus ist da schwerst möglich anzusammeln. Bei einer Einstellung muss der Geduldete und der Arbeitgeber ebenso erst Fristen abwarten, ob sich nicht ein Deutscher oder EU-Bürger findet, der sich auch für die Stelle bewirbt, diese sind mit Vorrang einzustellen. Bei kurzfristigem Einstellungsbedarf wird die Wahl kaum auf den Geduldeten fallen.
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Leonardo registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.08.2006 Beiträge: 389
Wohnort: Norddeutschland
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(#604789) Verfasst am: 18.11.2006, 21:08 Titel: |
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Folgender Text findet sich u.a.auf der Homepage der Toten Hosen:
Recht auf Bleiberecht.
Unsere Forderungen:
Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen. PRO ASYL fordert deshalb eine unbürokratische und großzügige Bleiberechtsregelung und eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe
für Alleinstehende, die seit fünf Jahren in Deutschland leben;
für Familien mit Kindern, die seit drei Jahren in Deutschland leben;
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die seit zwei Jahren in Deutschland leben;
für traumatisierte Kriegsopfer;
für Opfer rassistischer Angriffe.
Zu einem gesicherten Aufenthaltsrecht gehört: Ein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt, das Recht auf Familiennachzug, das Recht auf Freizügigkeit und Wohnung, Anspruch auf Kinder- und Erziehungsgeld und im Bedarfsfall auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz sowie auf Maßnahmen der Arbeits-, Sprach- und Ausbildungsförderung.
Ein breites Bündnis von Kirchen, Gewerkschaften, Juristenvereinigungen, Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsräten unterstützt diese Forderungen.
http://www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/fm_redakteure/Aktion/Unterschriftenliste_Bleiberecht.pdf
http://www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/fm_redakteure/Archiv/Flyer/2004/Faltblatt080904.pdf
http://www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/fm_redakteure/Archiv/Flyer/2005/Hier_geblieben_0905.pdf
http://menschenrechte.blogg.de/suche.php?str=Kinder&table=entries&suchen=suchen
Zitat: | UNTERSTÜTZERiNNEN SIND:
Heiner Geißler, Angelika Beer, Cem Özdemir, Edzard Reuter, Hans Olaf Henkel, Christian Schwarz Schilling, Walter Jens, Monika Wulf-Mathies, Burkhardt Hirsch, Peter Härtling, Norbert Blüm, „die Toten Hosen“ und viele andere mehr. |
Herzliche Grüße von
Leonardo
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Leonardo registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.08.2006 Beiträge: 389
Wohnort: Norddeutschland
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(#604796) Verfasst am: 18.11.2006, 21:16 Titel: |
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Das Leben als Fragezeichen
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=100512&IDC=2
Von Jan Opielka
Abschiebungen von langjährig geduldeten Ausländern sind in Deutschland trotz ihrer Inhumanität an der Tagesordnung. Flüchtlingsorganisationen fordern schon seit langem eine Änderung dieser Praxis. Die Eckpunkte der Großen Koalition in Berlin zur Neuregelung des Bleiberechts sind heftig umstritten – doch einige Innenminister der Länder wollen sie bei der heute und morgen stattfindenden Innenministerkonferenz offenbar ohnehin nicht billigen.
Die 20-jährige Pervin Kafaaslan lebt mit ihrer Familie seit zwölf Jahren in Deutschland. Gemeinsam sind sie als Kurden aus dem Osten der Türkei geflüchtet – aus Kurdistan, wie sie selbst sagt. Verfolgung hat die Familie vor allem deshalb erlebt, weil sich ihr Bruder und ihr Vater für die Sache der Kurden einsetzten. Beide sind mittlerweile aus Deutschland abgeschoben worden, beide hatten zum Zeitpunkt der Abschiebung fast zehn Jahre in Deutschland gelebt. Das gleiche Schicksal könnte jederzeit auch Pervin, ihre sechs Geschwister und die Mutter ereilen. »Wir haben ständig Angst, jeden Tag abgeschoben werden zu können«, sagt die junge Frau, die einen Hauptschulabschluss gemacht hat. Drei Ausbildungsplätze als Arzthelferin hätte sie schon haben können, auch wegen vorher geleisteter Praktika. Doch durch die Duldung, die sie jeweils nur für sechs Monate bekommt, ist das nicht möglich. »Wenn ich damals die Erlaubnis für die Ausbildung erhalten hätte, wäre ich heute schon fertig«, sagt sie frustriert. Die unsichere Situation ist für sie sehr belastend. »Mein und unser Leben ist immer nur ein Fragezeichen. Eigentlich bin ich frei und fühle mich doch wie im Gefängnis.«
Abgeschoben nach 13 Jahren Aufenthalt
Wie Pervin und ihrer Familie geht es in Deutschland etwa 200 000 lediglich geduldeten Menschen, die ständig von Abschiebung bedroht sind. Die Mehrheit, 120 000 von ihnen, lebt seit mehr als fünf Jahren in Deutschland, ein großer Teil sogar zehn Jahre und länger. Viele der Geduldeten, vor allem auch Kinder und Jugendliche, müssen psychisch betreut werden, denn sie halten die ununterbrochene Abschiebegefahr kaum aus. Der Kinderschutzbund sowie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte machen vor der anstehenden Neuregelung eben darauf aufmerksam und sehen, sollte es nicht zu einer großzügigen Regelung kommen, eine »humanitäre Katastrophe« kommen.
Zwar gibt es seit der Einführung des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 die gesetzliche Vorgabe, langjährige Kettenduldungen möglichst zu vermeiden. Gleichwohl wurde die Ankündigung, dass nach 18 Monaten Abschiebestopp eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden solle, von den Behörden mit Regelungen zur Umsetzung durchlöchert. So dürfen die abgelehnten Asylbewerber die Abschiebung nicht selbst behindert haben, etwa durch Verschleiern der eigenen Identität. Genau dieses machen aber viele, denn ansonsten würde ihnen von vornhinein die sofortige Ausweisung drohen. »Da beißt sich die Katze in den Schwanz«, kommentiert Gisela Tausch vom Diakonischen Flüchtlingswerk Oberhessen die verquere Rechtslage – und vermutet System hinter den meist unerfüllbaren Bedingungen, nach langjähriger Duldung eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten: »Es ist politisch schlicht nicht gewollt, Fremde hier zu dulden. Denn eine rechtliche Regelung wäre ohne Weiteres möglich.«
Die Brutalität der Abschiebepraxis und ihre verheerenden Auswirkungen für die Betroffenen werden bei jeder neuen »Maßnahme« aufs Neue deutlich. So trennten Beamte im hessischen Cölbe vor einigen Wochen bei einer Abschiebung die elfköpfige Familie Kpakou aus Togo. Sechs der Kinder zwischen 14 und 22 Jahren wurden in ihre instabile »Heimat« abgeschoben – nach 13 Jahren Aufenthalt in Deutschland. Die Eltern wurden vorerst nicht abgeschoben, der Vater aus medizinischen Gründen, die Mutter hatte sich so vehement gewehrt, dass der Flugzeugpilot sich weigerte, sie mitzunehmen. Inzwischen wurde auch sie nach Togo geflogen. Der kranke Vater hat mittlerweile einen Selbstmordversuch unternommen; seine Familie befindet sich nun in einem Land, das die Kinder nicht kennen und wo ihnen womöglich Gefahr droht.
Diese Abschiebepraxis scheint vielen kaum mehr vermittelbar. »Sie alle gehören einfach hierher«, sagte eine Nachbarin nach der morgendlichen Polizeiaktion hilflos. Zwei Tage später demonstrierten auf den Straßen Marburgs 300 Mitschüler der Kinder der Familie Kpakou. »Wir wollen Richie wieder!« skandierten sie lauthals, »Abschiebung ist unmenschlich« prangte von ihren eilig gebastelten Transparenten.
Unmenschlich sind indes nicht nur die Abschiebungen und Abschiebeversuche, denn sie stellen nur den schmerzhaften und finalen Akt eines Lebens in ständiger Unsicherheit da.
Gesetzlich verordnete Perspektivlosigkeit
Gerade die geduldeten Kinder, Heranwachsende und junge Erwachsene leiden an der gesetzlich verordneten Perspektivlosigkeit ihres Lebens in Deutschland wohl am meisten. Der 21-jährige Agroan (Name geändert) aus Kosovo lebt mit seiner Familie seit 15 Jahren in Deutschland. Der Vater der Familie hatte sich für die Unabhängigkeit Kosovos engagiert und wurde deshalb von den serbischen Behörden misshandelt. Agroans Familie wurde bislang nur deshalb nicht abgeschoben, weil zwei seiner minderjährigen Geschwister an schwerem Asthma leiden. Er selbst hatte das Glück, nach der Hauptschule eine Arbeitserlaubnis für eine Stelle als Maschinenbauer zu bekommen. Die verlor er nach dreieinhalb Jahren, weil er durch einen Unfall längere Zeit nicht arbeiten konnte.
»Früher in der Schule wollte ich für was Richtiges lernen, wollte vielleicht Polizist werden. Aber diese Ausbildung darf ich gar nicht machen. Ich habe mich irgendwann gefragt: Wofür lerne ich überhaupt?« Seine Zukunft ist von Unsicherheit erfüllt. »Ich habe hier meine Freunde, meine Freundin, in Kosovo habe ich niemanden. Ich würde gerne irgendwann heiraten, Kinder haben. Aber wenn ich nicht mehr mit meiner Familie lebe, könnte ich leichter abgeschoben werden.«
Dabei gibt es auf regionaler sowie auf Länderebene behördliche Maßnahmen, Personen zu schützen, die von einer Neuregelung des Bleiberechts profitieren könnten. So hat der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) im Juni dieses Jahres einen vorläufigen Abschiebungsstopp für Flüchtlingsfamilien und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erlassen. »Dem Innensenator geht es vor allem um die Kinder«, begründet Körtings Sprecherin Henrike Morgenstern die Entscheidung. Dennoch kritisiert der Berliner Flüchtlingsrat einige Klauseln in der Anordnung zum Abschiebestopp, der Alleinstehende sowie Familien mit inzwischen volljährigen Kindern ausschließt.
Trotz der eklatanten Situation für die knapp 200 000 Geduldeten ist die Verhandlungsgrundlage vor der Innenministerkonferenz (IMK) heute und morgen in Nürnberg sehr restriktiv. Zwar hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) unlängst in einem Interview zum Bleiberecht geäußert: »Jeder sieht doch, dass man Kinder, die hier geboren wurden, zur Schule gingen und oft sogar einen guten Abschluss gemacht haben, nicht irgendwohin abschieben kann.«
Viele Betroffene resignieren
Doch die Forderungen der Unions-Innenminister gehen in eine andere Richtung. Sie beinhalten unter anderem, geduldeten Personen zunächst eine Arbeitserlaubnis auf Zeit zu erteilen, der erst im zweiten Schritt eventuell ein Bleiberecht folgen soll. Ein solches Vorgehen lehnt die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl aber ab. »Wir fordern das Bleiberecht«, sagt Marei Pelzer, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl. Denn wenn es dieses gebe, dürften die Menschen auch arbeiten. Eine zumindest zweijährige Frist für die Arbeitssuche, verbunden mit einer vorübergehenden Bleiberegelung sieht nun auch der nach langen Debatten ausgehandelte Kompromiss zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) vor. Etwa die Hälfte der geduldeten Ausländer würde davon profitieren würde, hieß es in ersten Stellungnahmen. Bislang hatten Unionspolitiker wie Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) das Bleiberecht immer von bereits vorhandener Arbeit abhängig gemacht. Und auch gestern bestand er darauf, dass es keine »Zuwanderung in die Sozialsysteme« geben dürfe.
Der Ausgang ist also offen. Die Betroffenen hatten geglaubt, in Deutschland eine sichere Heimat zu finden. Nach oftmals vielen Jahren ist dies immer noch nicht sicher. »Dabei heißt es, Deutschland sei ein freies Land. Ich habe mich hier noch nie frei gefühlt«, sagt Agroan.
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#604807) Verfasst am: 18.11.2006, 21:23 Titel: |
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Leonardo hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: |
Zusätzlich plädiere ich für einen absoluten Abschiebestopp für alle Minderjährigen die in Deutschland aufgewachsen sind, gleichgültig wie der Aufenthaltsstatus der Eltern ist. |
Hallo zelig,
augenblicklich gilt, nach der Rechtssprechung der LG Braunschweig und Bremen, dass Migranten, die acht Jahre in Deutschland zur Schule gegangen sind, einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben. Was hältst Du davon?
Herzliche Grüße von Leonardo |
Das reicht mir nicht. Es gibt grauenhafte Fälle von Abschiebungen von acht- oder zehnjährigen Kinder, die kein einziges Wort der Muttersprache der Eltern verstehen, die noch nie im Ausland waren. Die Zahlen darüber sind übrigens nicht bekannt, bzw vorgeblich nicht bekannt. Ich habe mal alle zuständigen Länderministerien angeschrieben (weil ich dieses Vorgehen für eine Schande halte). Veröffentlichung der Antworten lohnt nicht, da ohne Erkenntnisgewinn.
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Hatuey registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.02.2004 Beiträge: 2821
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(#604809) Verfasst am: 18.11.2006, 21:25 Titel: |
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Deutschland hat über 6 Millionen Arbeitslos, inoffizielle dazu gerechnet. Angesichts dieser Tatsache, sollte Deutschland wirklich überlegen, wer bleiben darf. Nur wer keine schlimme Straftaten begangen hat, eine Arbeit hat, Deutsch spricht und das Grundgesetz anerkennt sollte ein Bleiberecht bekommen.
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Leonardo registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.08.2006 Beiträge: 389
Wohnort: Norddeutschland
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(#604822) Verfasst am: 18.11.2006, 21:41 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: |
Das reicht mir nicht. Es gibt grauenhafte Fälle von Abschiebungen von acht- oder zehnjährigen Kinder, die kein einziges Wort der Muttersprache der Eltern verstehen, die noch nie im Ausland waren. Die Zahlen darüber sind übrigens nicht bekannt, bzw vorgeblich nicht bekannt. Ich habe mal alle zuständigen Länderministerien angeschrieben (weil ich dieses Vorgehen für eine Schande halte). Veröffentlichung der Antworten lohnt nicht, da ohne Erkenntnisgewinn. |
Ich sehe das genauso, zelig. Ich kenne viele Familien, mit z. T. noch kleinen Kindern, die dem Duldungsstatus unterliegen. Permanent ist die Angst vor Abschiebung da.
Offenbar kennst Du Dich gut aus und bist engagiert!
Herzliche Grüße von
Leonardo
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Leonardo registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.08.2006 Beiträge: 389
Wohnort: Norddeutschland
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(#604874) Verfasst am: 18.11.2006, 22:52 Titel: |
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milhous hat folgendes geschrieben: | Deutschland hat über 6 Millionen Arbeitslos, inoffizielle dazu gerechnet. Angesichts dieser Tatsache, sollte Deutschland wirklich überlegen, wer bleiben darf. |
Hallo milhous:
Artikel 3 Grundgesetz:
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Gruß von
Leonardo
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Hatuey registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.02.2004 Beiträge: 2821
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(#604907) Verfasst am: 18.11.2006, 23:23 Titel: |
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Leonardo hat folgendes geschrieben: | milhous hat folgendes geschrieben: | Deutschland hat über 6 Millionen Arbeitslos, inoffizielle dazu gerechnet. Angesichts dieser Tatsache, sollte Deutschland wirklich überlegen, wer bleiben darf. |
Hallo milhous:
[i][b]Artikel 3 Grundgesetz:
... |
Hier geht es um geduldete Ausländer und nicht um deutsche Staatsbürger, ich will nicht das irgendein Islamist in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhält, die Islamisten, die hier leben sind gefährlich genug. Wir können nicht allen geduldeten Ausländern eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gewähren.
Ich habe schon geschrieben, nach welchen Kriterien geduldete Ausländer hier bleiben dürfen.
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erebus wandelndes Paradoxon
Anmeldungsdatum: 14.08.2005 Beiträge: 998
Wohnort: ius talionis
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(#604917) Verfasst am: 18.11.2006, 23:37 Titel: |
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Extra für dich, werter Leonardo:
Advanced Chemistry - Operation Artikel 3
Ich denke, dass es zwei zwingend notwendige Bedingungen dafür gibt, dass man in ein Land ziehen darf:
(Grund)Verständnis der Sprache
(Grund)Kenntnis und Anerkennung der Gesetzgebung
Einzige Ausnahme dürfen Asylanten darstellen, bei denen (halbwegs) sicher ist, dass ihr Asyl zeitlich begrenzt sein wird, da sich die Situation in ihrem Heimatland bessern wird.
Es grüßt
Erebus
_________________ Es reicht bereits den physikalischen Gesetzen und den biologischen Regeln zu unterliegen.
Wir brauchen keine gesellschaftlichen Zwänge, die uns letztendlich zerbrechen.
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Doc Extropy dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 6149
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(#604918) Verfasst am: 18.11.2006, 23:39 Titel: |
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Bin absolut dagegen. Besteht kein absolut dringender Bedarf mehr für die Arbeitskraft vorübergehend im Land befindlicher Personen ausländischer Herkunft dann haben diese das Land umgehend (24 Stunden Frist) zu verlassen.
Mein Programm:
Eine Duldung illegal im Land befindlicher Personen darf es auf keinen Fall geben, Einbürgerungen darf es nur für Personen geben, die das Ansehen des Gastlandes in außergewöhnlichem Maße über Jahre hinweg gehoben haben (z.B. Fußballlegionäre, Künstler).
Asyl braucht in Ö und D auf keinen Fall erteilt zu werden, da diese beiden Länder nicht an Länder grenzen, in denen Menschenrechte verletzt werden. Kommen daher Asylbewerber daher ist davon auszugehen, daß sich diese absichtlich eines dieser beiden Länder aufgrund der wirtschaftlichen Lage ausgesucht haben.
Man darf niemals vergessen, daß insbesondere Illegale bereit sind, zu sehr schlechten Konditionen Arbeit anzunehmen und so einen enormen Druck auf Arbeitsbedingungen und die Löhne ausüben. Dies kommt zu den extremen kulturellen und religiös bedingten Problemen noch hinzu.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#604930) Verfasst am: 19.11.2006, 00:00 Titel: |
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Vier Kriterien müssen erfüllt sein:
1. der Lebensunterhalt muss eigenständig bestritten werden
2. es darf keine Straftat begangen worden sein
3. man muss ausreichend Deutsch sprechen
4. es darf kein Anhaltspunkt bestehen, dass unsere Grundwerte nicht anerkannt werden
Allein der Umstand, dass es jemandem gelungen ist, sein Asylverfahren über viele Jahre zu verschleppen, Abschiebungshindernisse aufzubauen und sich von Kettenduldung zu Kettenduldung zu hangeln, kann ein dauerhaftes Bleiberecht nicht begründen.
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Leonardo registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.08.2006 Beiträge: 389
Wohnort: Norddeutschland
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(#604931) Verfasst am: 19.11.2006, 00:01 Titel: |
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Zitat: | Hier geht es um geduldete Ausländer und nicht um deutsche Staatsbürger, ...... |
Hallo milhouse ,
und genau deshalb habe ich den Artikel 3 hier hineingesetzt: Weil das Grundgesetz für alle MENSCHEN gilt und nicht nur für deutsche Staatsbürger:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich!
Herzliche Grüße von
Leonardo
Zuletzt bearbeitet von Leonardo am 19.11.2006, 00:04, insgesamt 5-mal bearbeitet |
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Zoff registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.08.2006 Beiträge: 21668
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(#604932) Verfasst am: 19.11.2006, 00:02 Titel: |
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Thao hat folgendes geschrieben: | Ja. |
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Leonardo registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.08.2006 Beiträge: 389
Wohnort: Norddeutschland
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(#604946) Verfasst am: 19.11.2006, 00:22 Titel: |
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Hier einmal ein Zwischenergebnis: Stimmen insgesamt : 20
Ja 20% [ 4 ]
Nein 10% [ 2 ]
Ja, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können! 0% [ 0 ]
Ja, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und wenn sie nicht vorbestraft sind!20% [ 4 ]
Ja, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und wenn sie nicht vorbestraft sind und wenn sie Deutsch können! 30% [ 6 ]
Ja, wenn sie integrationsbereit sind! 20% [ 4 ]
Herzliche Grüße von
Leonardo
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AdvocatusDiaboli Öffentlicher Mobber
Anmeldungsdatum: 12.08.2003 Beiträge: 26397
Wohnort: München
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(#604958) Verfasst am: 19.11.2006, 00:35 Titel: |
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Leonardo hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Hier geht es um geduldete Ausländer und nicht um deutsche Staatsbürger, ...... |
Hallo milhouse ,
und genau deshalb habe ich den Artikel 3 hier hineingesetzt: Weil das Grundgesetz für alle MENSCHEN gilt und nicht nur für deutsche Staatsbürger:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich!
Herzliche Grüße von
Leonardo |
Halt, Moment! Das Nähere regelt ein Gesetz oder mehrere.
_________________ Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Leonardo registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.08.2006 Beiträge: 389
Wohnort: Norddeutschland
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(#604962) Verfasst am: 19.11.2006, 00:38 Titel: |
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Stimmt !
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Hatuey registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.02.2004 Beiträge: 2821
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(#604971) Verfasst am: 19.11.2006, 00:44 Titel: |
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Leonardo hat folgendes geschrieben: | Stimmt ! |
Wir können nicht jeden Ausländer der nach Deutschland kommt aus humanitären Gründen ein dauerhaftes Bleiberecht gewähren, sonst müssten wir Millionen von Menschen aus den ärmeren Ländern aufnehmen, wenn sie nach Deutschland kämen.
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Doc Extropy dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 6149
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(#604975) Verfasst am: 19.11.2006, 00:47 Titel: |
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milhous hat folgendes geschrieben: | Leonardo hat folgendes geschrieben: | Stimmt ! |
Wir können nicht jeden Ausländer der nach Deutschland kommt aus humanitären Gründen ein dauerhaftes Bleiberecht gewähren, sonst müssten wir Millionen von Menschen aus den ärmeren Ländern aufnehmen, wenn sie nach Deutschland kämen. |
Das verstehen die Gutmenschen leider nicht, die haben da so den Reflex "Ausländer = kuscheln, knuddeln, liebhaben und jeden Scheiß tolerieren", das ist wie bei den Religiösen, denen brauchst auch nicht mit Argumenten zu kommen.
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Leonardo registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.08.2006 Beiträge: 389
Wohnort: Norddeutschland
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(#604979) Verfasst am: 19.11.2006, 00:53 Titel: |
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Hallo, zusammen,
nun, es geht hier lediglich um die in Deutschland lebenden, langjährig Geduldeten. Um Menschen, Einzelpersonen aber meist um Familien, die länger als sechs, bzw. acht Jahre in der Bundesrepublik gelebt haben.
Es sind dabei auch Familien, die bereits zehn oder fünfzehn Jahre hier leben, deren Kinder hier geboren wurden oder zumindest weitgehend aufgewachsen sind. Diese Kinder haben im Herkunftsland ihrer Familien in der Regel keinerlei Perspektive.
Hier hatten sie bislang auch keine. Wenn manche Fachleute von "gestohlener Zukunft" sprechen, halte ich das nicht für Weit hergeholt!
Ich kenne viele Familien, die sich seit Jahren um Arbeit bemühen, die gut im Umfeld integriert sind und deren Kinder besser Deutsch sprechen als ihre Muttersprache. Nach der Schule sitzen diese Kinder auf der Straße.
Denen sind wir verpflichtet! Die brauchen dringend einen vernünftigen Aufenthalötstitel, um eine Perspektive zu bekommen.
Grüße von Leonardo
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Leonardo registrierter User
Anmeldungsdatum: 09.08.2006 Beiträge: 389
Wohnort: Norddeutschland
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(#604982) Verfasst am: 19.11.2006, 00:55 Titel: |
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Was ist das Gegenteil von Gutmensch? Bösmensch?
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Hatuey registrierter User
Anmeldungsdatum: 26.02.2004 Beiträge: 2821
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(#604983) Verfasst am: 19.11.2006, 00:57 Titel: |
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Leonardo hat folgendes geschrieben: | Hallo, zusammen,
nun, es geht hier lediglich um die in Deutschland lebenden, langjährig Geduldeten. Um Menschen, Einzelpersonen aber meist um Familien, die länger als sechs, bzw. acht Jahre in der Bundesrepublik gelebt haben.
Es sind dabei auch Familien, die bereits zehn oder fünfzehn Jahre hier leben, deren Kinder hier geboren wurden oder zumindest weitgehend aufgewachsen sind. Diese Kinder haben im Herkunftsland ihrer Familien in der Regel keinerlei Perspektive.
Hier hatten sie bislang auch keine. Wenn manche Fachleute von "gestohlener Zukunft" sprechen, halte ich das nicht für Weit hergeholt!
..... |
Wenn diese Leute die geschilderten Voraussetzungen erfüllen, dann dürfen sie bleiben, wenn nicht, dann müssen sie eben ausreisen. Darum geht es hier auch. Mit Gutmenschenpolitik kommt man da nicht besonders weit. Es ist klar, dass diese Ausländer in Würde leben wollen, aber Deutschland kann nicht allen geduldeten Ausländern dieses Leben bieten.
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