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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#608244) Verfasst am: 25.11.2006, 13:00 Titel: Kolpingwerk erpresst Gericht |
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Weil er sich in einem nur angemeldeten Besuchern zugänglichen Profil auf einer Internetseite zu seiner Homosexualität bekannt hatte, wurde ein Mitarbeiter des Kolpingwerks nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit, in denen er sich nichts zuschulden kommen gelassen hatte, fristlos entlassen. Im Prozess droht das Kolpingwerk nun mit der Schließung der Einrichtung, in der der Mann gearbeitet hat, sollte das Gericht es zur Zahlung einer Abfindung verurteilen.
www.welt.de/data/2006/11/24/1123421.html
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hacketaler Frauen ficken ist was für Schwuchteln!
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 6031
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(#608247) Verfasst am: 25.11.2006, 13:04 Titel: |
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aber das wäre doch gut?
PS: welcher andere mitarbeiter ist eigentlich auf das profil gestossen?
Zuletzt bearbeitet von hacketaler am 25.11.2006, 13:05, insgesamt einmal bearbeitet |
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AntagonisT Master of Disaster
Anmeldungsdatum: 28.09.2005 Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden
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(#608248) Verfasst am: 25.11.2006, 13:05 Titel: |
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Zitat: | Das Kolpingwerk wäre erpressbar geworden, „wenn alle wissen, dass der Mitarbeiter schwul ist“. |
ein krankes Weltbild. Hoffentlich wird das Gericht eine gute Entscheidung treffen.
_________________ “Primates often have trouble imagining an universe not run by an angry alpha male.”
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#608249) Verfasst am: 25.11.2006, 13:08 Titel: |
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hacketaler hat folgendes geschrieben: | aber das wäre doch gut?
PS: welcher andere mitarbeiter ist eigentlich auf das profil gestossen?  |
Ich nehme mal an, der zuständige Jugendpfarrer auf der Suche nach neuen Messdienern.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#608251) Verfasst am: 25.11.2006, 13:10 Titel: |
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Das Kolpingwerk als so großer Arbeitgeber soll kein Geld haben? Oder haben die ihr Unternehmen so organisiert, dass jedes Haus scheinselbstständig als Arbeitgeber auftritt?
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fornit Kaktus
Anmeldungsdatum: 06.10.2003 Beiträge: 552
Wohnort: Wohn ich in der Wüste oder andersum?
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(#608267) Verfasst am: 25.11.2006, 13:39 Titel: |
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vor seiner entscheidungsfindung müßte das gericht eigentlich die entsprechende einrichtung präventiv schließen, weil es sich sonst erpressbar macht. leider hat das gericht wohl nicht die ausreichenden befugnisse für so eine ironische reaktion.
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#608270) Verfasst am: 25.11.2006, 13:43 Titel: |
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Zitat: | Die Begründung seines Arbeitgeber: Die Kündigung wurde fällig, weil der Mitarbeiter schwul ist. |
Wenn das so stimmt -ich zweifle nicht daran-, dann ist das erbärmlich.
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Doc Extropy dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 6149
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(#608279) Verfasst am: 25.11.2006, 14:14 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Die Begründung seines Arbeitgeber: Die Kündigung wurde fällig, weil der Mitarbeiter schwul ist. |
Wenn das so stimmt -ich zweifle nicht daran-, dann ist das erbärmlich.
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Das ist typisches Christenverhalten - und ja, es ist tatsächlich erbärmlich.
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#608283) Verfasst am: 25.11.2006, 14:24 Titel: |
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Doc Extropy hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Die Begründung seines Arbeitgeber: Die Kündigung wurde fällig, weil der Mitarbeiter schwul ist. |
Wenn das so stimmt -ich zweifle nicht daran-, dann ist das erbärmlich.
:evil: |
Das ist typisches Christenverhalten - und ja, es ist tatsächlich erbärmlich. :schulter: |
Ich spreche Dir die Berechtigung ab, Dich auf diese Weise darüber zu äussern. Schliesslich gehörst Du zu denen, die selbige Vorgehensweise gegen Angehörige Dir missliebiger Gruppen befürworten würden.
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Doc Extropy dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 6149
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(#608287) Verfasst am: 25.11.2006, 14:32 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Doc Extropy hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Die Begründung seines Arbeitgeber: Die Kündigung wurde fällig, weil der Mitarbeiter schwul ist. |
Wenn das so stimmt -ich zweifle nicht daran-, dann ist das erbärmlich.
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Das ist typisches Christenverhalten - und ja, es ist tatsächlich erbärmlich.  |
Ich spreche Dir die Berechtigung ab, Dich auf diese Weise darüber zu äussern. Schliesslich gehörst Du zu denen, die selbige Vorgehensweise gegen Angehörige Dir missliebiger Gruppen befürworten würden. |
Der Unterschied ist der:
Homosexuelle wollen niemandem Freiheiten wegnehmen.
Die Leute, gegen die ich so vorgehen würde, sind der Stachel im Fleisch ihrer Mitmenschen.
Merkst Du was oder brauchst Du eine Verständnishilfe?
Außerdem:
Was Du als Christ (und damit Förderer der Diskriminierung homosexueller Menschen, da Du die Ideologie in Dir trägst anstatt sie in Dir absterben zu lassen) mir zu- oder absprichst ist mir völlig egal.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#608297) Verfasst am: 25.11.2006, 14:46 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Die Begründung seines Arbeitgeber: Die Kündigung wurde fällig, weil der Mitarbeiter schwul ist. |
Wenn das so stimmt -ich zweifle nicht daran-, dann ist das erbärmlich.
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Aber auch nach den Arbeitsverträgen der Caritas durchaus Kündigungsgrund. Nicht das Schwulsein an sich, aber das Praktizieren. Und wenn das öffentlich wird, z.B. durch Homoehe, kann der Mitarbeiter entlassen werden.
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#608298) Verfasst am: 25.11.2006, 14:53 Titel: |
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Die Begründung seines Arbeitgeber: Die Kündigung wurde fällig, weil der Mitarbeiter schwul ist. |
Wenn das so stimmt -ich zweifle nicht daran-, dann ist das erbärmlich.
:evil: |
Aber auch nach den Arbeitsverträgen der Caritas durchaus Kündigungsgrund. Nicht das Schwulsein an sich, aber das Praktizieren. Und wenn das öffentlich wird, z.B. durch Homoehe, kann der Mitarbeiter entlassen werden. |
Warum schreibst Du "Aber"?
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#608299) Verfasst am: 25.11.2006, 14:55 Titel: |
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Wenn ich mich richtig erinnere, wurden bis in die 50er Jahre hinein Frauen aus dem Beamtenverhältnis entlassen, wenn sie eine Ehe eingingen. Mit Recht kann man darüber nur den Kopf schütteln. Heute werden Männer und Frauen aus ihrem Arbeitsverhältnis entlassen, wenn sie eine Lebenspartnerschaft eingehen. Und wieder wird das von der deutschen "Rechts"ordnung gedeckt. Das selbstverständliche Recht, den Personen-/Familienstand zu wechseln, führt also zum Verlust des Arbeitsplatzes. Und die Verwaltung muss sich zum Komplizen machen, indem sie auf Anfrage den Personenstand an die Kirchen meldet. Ein entsprechendes Widerspruchsrecht der Betroffenen hat der Gesetzgeber ins Personenstandsgesetz aufzunehmen abgelehnt. Armes Deutschland... manchmal kommt man sich vor wie in den braunen 30ern.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#608300) Verfasst am: 25.11.2006, 14:57 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Die Begründung seines Arbeitgeber: Die Kündigung wurde fällig, weil der Mitarbeiter schwul ist. |
Wenn das so stimmt -ich zweifle nicht daran-, dann ist das erbärmlich.
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Aber auch nach den Arbeitsverträgen der Caritas durchaus Kündigungsgrund. Nicht das Schwulsein an sich, aber das Praktizieren. Und wenn das öffentlich wird, z.B. durch Homoehe, kann der Mitarbeiter entlassen werden. |
Warum schreibst Du "Aber"? |
Weil das schon lange übliche Praxis ist, was du da erbärmlich findest. Und dein Posting so klang, als ob das etwas Neues für dich wäre.
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pyrrhon registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.05.2004 Beiträge: 8770
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(#608302) Verfasst am: 25.11.2006, 14:59 Titel: |
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Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben: | manchmal kommt man sich vor wie in den braunen 30ern. |
So schlimm das alles auch ist, wo sind heute die Konzentrationslager, in die man Homosexuelle steckt?
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#608303) Verfasst am: 25.11.2006, 15:01 Titel: |
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Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | Und dein Posting so klang, als ob das etwas Neues für dich wäre. |
Imaginäre Phänomene akustischer Art sind nicht so selten.
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Algol Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia
Anmeldungsdatum: 22.06.2006 Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin
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(#608304) Verfasst am: 25.11.2006, 15:04 Titel: Re: Kolpingwerk erpresst Gericht |
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Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben: | Weil er sich in einem nur angemeldeten Besuchern zugänglichen Profil auf einer Internetseite zu seiner Homosexualität bekannt hatte, wurde ein Mitarbeiter des Kolpingwerks nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit, in denen er sich nichts zuschulden kommen gelassen hatte, fristlos entlassen. |
Diese Kündigung war mE ganz klar berechtigt und zwar wegen erwiesener Blödheit, sich nämlich als Beschäftigter eines "chrislichen" Trägers unter dem RL-Namen zu outen.
Genau so wird jemand entlassen, der sich auf Arbeit mit Kollegen schlägt, stiehlt, den Chef offen "Arschloch" nennt, usw.
Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben: | Im Prozess droht das Kolpingwerk nun mit der Schließung der Einrichtung, in der der Mann gearbeitet hat, sollte das Gericht es zur Zahlung einer Abfindung verurteilen. |
"Droht"? Es handelt sich wohl eher um eine gute Botschaft - aber ob man denen auch trauen kann?
Schließlich sind Christen lt. offizieller katholischer Lehre nicht an Versprechen gebunden, die sie Heiden oder "Gottlosen" geben.
_________________ Leben kann tödlich sein
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#608308) Verfasst am: 25.11.2006, 15:10 Titel: |
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viator hat folgendes geschrieben: | Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben: | manchmal kommt man sich vor wie in den braunen 30ern. |
So schlimm das alles auch ist, wo sind heute die Konzentrationslager, in die man Homosexuelle steckt? |
Ja, es gibt viele, die meinen, unsereiner soll froh sein, nicht mehr ins KZ zu kommen. Mir reicht das nicht. Ich möchte einfach so behandelt werden wie alle anderen auch. (Deshalb klage ich derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht.) Die 30er Jahre bestanden nicht nur aus KZ, im Gegenteil, die "klassischen" KZ, an die wir Heutige denken, wenn wir diese beiden Buchstaben hören, wurden erst im Schutze des Krieges angelegt, also in den 40ern. Wenn ich in diesem Zusammenhang von den 30ern rede, dann denke ich in erster Linie an die Hetze und Schikane, denen Minderheiten ausgesetzt waren.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#608310) Verfasst am: 25.11.2006, 15:13 Titel: Re: Kolpingwerk erpresst Gericht |
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Algol hat folgendes geschrieben: | Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben: | Weil er sich in einem nur angemeldeten Besuchern zugänglichen Profil auf einer Internetseite zu seiner Homosexualität bekannt hatte, wurde ein Mitarbeiter des Kolpingwerks nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit, in denen er sich nichts zuschulden kommen gelassen hatte, fristlos entlassen. |
Diese Kündigung war mE ganz klar berechtigt und zwar wegen erwiesener Blödheit, sich nämlich als Beschäftigter eines "chrislichen" Trägers unter dem RL-Namen zu outen.
Genau so wird jemand entlassen, der sich auf Arbeit mit Kollegen schlägt, stiehlt, den Chef offen "Arschloch" nennt, usw. |
Ein typisch christlicher Vergleich. Ein Schwuler ist halt nicht besser als ein Dieb, Beleidiger oder Gewalttäter.
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pyrrhon registrierter User
Anmeldungsdatum: 22.05.2004 Beiträge: 8770
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(#608312) Verfasst am: 25.11.2006, 15:16 Titel: |
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Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben: | Ja, es gibt viele, die meinen, unsereiner soll froh sein, nicht mehr ins KZ zu kommen. |
Nur, dass eins klar ist: ich gehöre nicht zu denen.
Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben: | Mir reicht das nicht. Ich möchte einfach so behandelt werden wie alle anderen auch. |
Klar. Und das solltest Du meiner Meinung nach auch.
Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben: | Wenn ich in diesem Zusammenhang von den 30ern rede, dann denke ich in erster Linie an die Hetze und Schikane, denen Minderheiten ausgesetzt waren. |
Schon klar. Trotzdem meine ich, dass der Unterschied zu damals enorm ist und solche Vergleiche nichts bringen (jedenfalls nichts für Homosexuelle). Dass Christen und christliche Organisationen nicht gerade bekannt dafür sind, Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung gleich zu behandeln, ist bekannt und wird sich so schnell nicht ändern. Aber abgesehen davon, ist die Welt zwar nicht heil, aber in der Situation der 30er Jahren sind wir meiner Meinung nach eindeutig nicht.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#608319) Verfasst am: 25.11.2006, 15:24 Titel: |
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viator hat folgendes geschrieben: | [Schon klar. Trotzdem meine ich, dass der Unterschied zu damals enorm ist und solche Vergleiche nichts bringen (jedenfalls nichts für Homosexuelle). Dass Christen und christliche Organisationen nicht gerade bekannt dafür sind, Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung gleich zu behandeln, ist bekannt und wird sich so schnell nicht ändern. Aber abgesehen davon, ist die Welt zwar nicht heil, aber in der Situation der 30er Jahren sind wir meiner Meinung nach eindeutig nicht. |
Sicher nicht. Es sind gewisse Vorgänge und Verhaltensmuster, gewisse Strukturen und Rechtsverhältnisse, die mich aber an die damaligen Zustände erinnern. Vieles hat sich eben nicht geändert. Natürlich: Wenn ich bedenke, dass ich bei meiner Geburt ein Verbrecher, bei meiner Volljährigkeit ein Kinderschänder und bis vor zwölf Jahren immerhin noch eine Gefahr für die öffentliche Ordnung war, hat sich einiges getan. Wer aber in seinem gegenwärtigen Leben selbst ständig auf Ungleichbehandlung und Schlechterstellung stößt, die dem davon nicht Berührten halt nicht bekannt sind, neigt zu nur verhaltener Freude über den gesellschaftlichen Fortschritt.
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#608322) Verfasst am: 25.11.2006, 15:30 Titel: |
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Auf jeden Fall sollte der HPD darüber berichten.
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Sisyphos II deaktiviert
Anmeldungsdatum: 11.11.2006 Beiträge: 341
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(#608329) Verfasst am: 25.11.2006, 15:44 Titel: |
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Weiß jemand, wie das neue Antidiskriminierungsgesetz in solchen Fällen wirkt? Ich bin da im Detail nicht informiert. Ideal wäre, wenn solche Klauseln in Arbeitsverträgen rückwirkend ungültig würden.
Ungültig sind ja auch Formulierungen im Arbeitsvertrag, die dem Arbeitnehmer die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft untersagt.
Gruß
Andreas
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Sisyphos II deaktiviert
Anmeldungsdatum: 11.11.2006 Beiträge: 341
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(#608331) Verfasst am: 25.11.2006, 15:50 Titel: |
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Aus Wikipedia....
Anwendungsbereiche
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz findet nicht in allen gesellschaftlichen und rechtlichen Bereichen Anwendung und verbietet auch nicht grundsätzlich alle Diskriminierungen. Erstens verbietet es Diskriminierungen nur dann, wenn diese auf bestimmten, im Gesetz genannten Merkmalen beruhen. Zweitens sind Diskriminierungen nur dann ausdrücklich untersagt, wenn sie in bestimmten Situationen erfolgen.
Personenbezogene Merkmale
Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz die Rechtsfolgen bei Benachteilungen aus einem der folgenden personenbezogenen Merkmale:
* Rasse und ethnische Herkunft,
* Geschlecht
* Religion und Weltanschauung,
* Behinderung
* Alter
* sexuelle Identität
Sachlich bezieht sich das Gesetz auf
* die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu Erwerbstätigkeit sowie für den beruflichen Aufstieg
* die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen
* den Zugang zu Berufsberatung, Berufsbildung, Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung sowie Umschulung und praktische Berufserfahrung
* Mitgliedschaft und Mitwirkung in Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen und Vereinigungen, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören
* den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste
* die sozialen Vergünstigungen
* die Bildung
* den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum
Fällt der Fall unter eine dieser Kategorien?
EDIT: Weiter heißt es:
Im Arbeitsverhältnis sind alle Vereinbarungen, die gegen Diskriminierungsverbote verstoßen, unwirksam (§ 7 Absatz 2). Diese Rechtsfolge ergibt sich bereits aus § 134 Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit der jeweils verletzten Norm aus dem AGG.
Der Arbeitgeber kann jedoch einwenden, dass die Ungleichbehandlung im Einzelfall gerechtfertigt ist (§ 5; §§ 8–10). So kann eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt sein, wenn dadurch auf angemessene Weise eine bestehende Diskriminierung beseitigt wird. Ein absoluter Vorrang der geschützten Gruppe ist dabei jedoch ausgeschlossen.
Eine unterschiedliche Behandlung, z. B. wegen des Geschlechts, ist nur zulässig, wenn das Geschlecht wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine unverzichtbare Voraussetzung für die Tätigkeit ist, z. B. Einstellung einer Balletttänzerin (vgl. § 8 Absatz 1). Für diesen Einwand trägt der Arbeitgeber im Prozess die Darlegungs- und Beweislast (§ 22). Er wird also den Prozess verlieren, wenn er unzureichend vorträgt oder der Beweis misslingt.
Unterschiedliche Behandlungen wegen der Religion oder Weltanschauung sind ebenfalls nur ausnahmsweise zulässig (§ 9). So wird es z. B. keine verbotene Diskriminierung darstellen, wenn ein Moslem nicht als Leiter eines katholischen Kindergartens eingestellt wird. Dies entspricht auch der bereits bestehenden Rechtslage im Arbeitsrecht bei so genannten Tendenzbetrieben.
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Pfaffenschreck Schwarzwaldelch; möööh
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope
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(#608333) Verfasst am: 25.11.2006, 15:58 Titel: |
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Andreas Dietz hat folgendes geschrieben: | Weiß jemand, wie das neue Antidiskriminierungsgesetz in solchen Fällen wirkt? Ich bin da im Detail nicht informiert. Ideal wäre, wenn solche Klauseln in Arbeitsverträgen rückwirkend ungültig würden.
Ungültig sind ja auch Formulierungen im Arbeitsvertrag, die dem Arbeitnehmer die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft untersagt.
Gruß
Andreas |
Meines Wissens sind religiöse/kirchliche Arbeitgeber im "Antidiskriminierungsgesetz" ausdrücklich ausgenommen. Die können Dir vorschreiben, ob und welche Konfession Du anzunehmen hast, heiratest, schwul bist... Bei kirchlichen Arbeitgebern wird das Arbeitsrecht ausgehebelt, zum "Schutz" der kirchlichen Interessen.
_________________ Merkwürdig, ich kann mich nicht erinnern, jemals einer kirchlichen Vereinigung beigetreten zu sein. Und doch mußte ich erst austreten, um Nichtmitglied zu werden!
---
In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer;
Und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer.
Victor Hugo
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http://www.humanisten-freiburg.de/
Reinschauen, mitmachen, mitgestalten und etwas bewegen.
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#608335) Verfasst am: 25.11.2006, 16:01 Titel: |
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Doc Extropy hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Die Begründung seines Arbeitgeber: Die Kündigung wurde fällig, weil der Mitarbeiter schwul ist. |
Wenn das so stimmt -ich zweifle nicht daran-, dann ist das erbärmlich.
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Das ist typisches Christenverhalten - und ja, es ist tatsächlich erbärmlich.  |
Das ist letzlich nichts anderes, als wenn einer Kindergärtnerein gekündigt wird, weil sie zum zweiten Mal heiratet. Daß Mitarbeiter in krichlichen Einrichtungen gefeuert werden, wenn sie dem kirchlichen Weltbild nicht entsprechen (was mit der eigentlichen Arbeit gar nichts zu tun heben muß) ist hinlänglich bekannt. So ist der besagte Fall zwar selbstverständlich ein Slandal, aber traurigerweise absolut nichts Neues.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
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(#608336) Verfasst am: 25.11.2006, 16:03 Titel: |
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Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben: | Andreas Dietz hat folgendes geschrieben: | Weiß jemand, wie das neue Antidiskriminierungsgesetz in solchen Fällen wirkt? Ich bin da im Detail nicht informiert. Ideal wäre, wenn solche Klauseln in Arbeitsverträgen rückwirkend ungültig würden.
Ungültig sind ja auch Formulierungen im Arbeitsvertrag, die dem Arbeitnehmer die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft untersagt.
Gruß
Andreas |
Meines Wissens sind religiöse/kirchliche Arbeitgeber im "Antidiskriminierungsgesetz" ausdrücklich ausgenommen. Die können Dir vorschreiben, ob und welche Konfession Du anzunehmen hast, heiratest, schwul bist... Bei kirchlichen Arbeitgebern wird das Arbeitsrecht ausgehebelt, zum "Schutz" der kirchlichen Interessen.  |
nicht nur bei kirchlichen arbeitgebern, das gilt für alle tendenzbetriebe. und da da auch die parteien drunter fallen, wird sich das auch kaum ändern...
_________________ I'm tapping in the dusternis
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Sisyphos II deaktiviert
Anmeldungsdatum: 11.11.2006 Beiträge: 341
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(#608337) Verfasst am: 25.11.2006, 16:05 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Das ist letzlich nichts anderes, als wenn einer Kindergärtnerein gekündigt wird, weil sie zum zweiten Mal heiratet. Daß Mitarbeiter in krichlichen Einrichtungen gefeuert werden, wenn sie dem kirchlichen Weltbild nicht entsprechen (was mit der eigentlichen Arbeit gar nichts zu tun heben muß) ist hinlänglich bekannt. So ist der besagte Fall zwar selbstverständlich ein Slandal, aber traurigerweise absolut nichts Neues. |
Dann hat es wohl auch wenig Sinn, sich auf ein Gleichbehandlungsgesetz zu berufen. Das desillusioniert mich.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#608339) Verfasst am: 25.11.2006, 16:09 Titel: |
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Andreas Dietz hat folgendes geschrieben: | Weiß jemand, wie das neue Antidiskriminierungsgesetz in solchen Fällen wirkt? Ich bin da im Detail nicht informiert. Ideal wäre, wenn solche Klauseln in Arbeitsverträgen rückwirkend ungültig würden.
Ungültig sind ja auch Formulierungen im Arbeitsvertrag, die dem Arbeitnehmer die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft untersagt.
Gruß
Andreas |
Kirchliche Arbeitnehmer dürfen auch nach dem Antidiskriminierungsgesetz weiter diskriminiert werden.
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#608341) Verfasst am: 25.11.2006, 16:13 Titel: |
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Misterfritz hat folgendes geschrieben: | Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben: | Andreas Dietz hat folgendes geschrieben: | Weiß jemand, wie das neue Antidiskriminierungsgesetz in solchen Fällen wirkt? Ich bin da im Detail nicht informiert. Ideal wäre, wenn solche Klauseln in Arbeitsverträgen rückwirkend ungültig würden.
Ungültig sind ja auch Formulierungen im Arbeitsvertrag, die dem Arbeitnehmer die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft untersagt.
Gruß
Andreas |
Meines Wissens sind religiöse/kirchliche Arbeitgeber im "Antidiskriminierungsgesetz" ausdrücklich ausgenommen. Die können Dir vorschreiben, ob und welche Konfession Du anzunehmen hast, heiratest, schwul bist... Bei kirchlichen Arbeitgebern wird das Arbeitsrecht ausgehebelt, zum "Schutz" der kirchlichen Interessen.  |
nicht nur bei kirchlichen arbeitgebern, das gilt für alle tendenzbetriebe. und da da auch die parteien drunter fallen, wird sich das auch kaum ändern... |
Ganz unberechtigt ist ja der Tendenzschutz nicht. Es ist klar und legitim, daß man an verantwortlicher Stelle in der SPD-Zentrale kein CDU-Mitglied arbeiten lassen möchte, während für eine Renigungskraft es unerheblich ist. Ich meine, der Tendenzschutz sollte nur soweit gelten drüfen, als es die eigentliche Arbeit betrifft.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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