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Dubai: Frauen dürfen nur mit väterlicher Zustimmung heiraten.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#611445) Verfasst am: 30.11.2006, 22:17    Titel: Re: Dubai: Frauen dürfen nur mit väterlicher Zustimmung heiraten. Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Und dass das in Dubai, wo Alkohol und Bikinis erlaubt sind, so umgesetzt wird, hätte ich nicht gedacht.

alkohol ist in dubai mitnichten so erlaubt, wie du glaubst - wieder wikipedia zur justiz in den VAE zum thema alkohol:
Zitat:
Alkohol kann, mit Ausnahme der Duty Free Shops am Flughafen, nur in lizenzierten Alkoholläden gekauft werden. Eine Berechtigung (Liquor Licence) ist nötig und kann nur von nichtmoslemischen Aufenthaltsberechtigten erworben werden. Ein unbegrenzter Einkauf von Alkohol ist mit der Berechtigung nicht möglich; sie ist meist auf Käufe bis 1000 AED pro Monat begrenzt. Andere Möglichkeiten Alkohol zu konsumieren sind Vier- und Fünf-Sterne-Hotels, bestimmte Sportklubs und Gesellschaften. Im Emirat Schardscha besteht generelles Alkoholverbot, auch in Hotels. Für Nicht-Touristen ist zwingend notwendig, dass sie eine Alkohollizenz bei sich führen, da sonst eine Geldstrafe von 2000 AED oder Freiheitsstrafe gegen sie verhängt wird.

Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit und Trunkenheit sind streng verboten und ziehen in der Regel neben einer Geldstrafe Haftstrafen von mindestens einem Monat nach sich. Moslems, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, werden bei Alkoholdelikten zusätzlich noch mit 80 Stockschlägen bestraft. Bei Trunkenheit am Steuer können je nach Schwere des Unfalls mehrjährige Haftstrafen verhängt werden, das Fahrzeug wird für mehrere Wochen von der Polizei beschlagnahmt. Außerdem ist die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters von ihrer Leistungspflicht befreit, d. h. der Schaden muss mit dem Privatvermögen beglichen werden. Als betrunken kann man in einigen Emiraten gelten, wenn auch nur eine leere Bierdose im Auto liegt.

_________________
I'm tapping in the dusternis
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AgentProvocateur
registrierter User



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#611447) Verfasst am: 30.11.2006, 22:18    Titel: Re: Dubai: Frauen dürfen nur mit väterlicher Zustimmung heiraten. Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Ist euch eigentlich klar, was das für dieses Paar bedeutet?

Wen meinst Du mit "euch"?

Algol, plus alle die seiner Meinung sind.

Wieviele sind das denn? Es müssen ja mindestens zwei sein, sonst wäre ein "euch" hier fehl am Platze. Oder?
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#611467) Verfasst am: 30.11.2006, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:

Internetratgeber-Recht hat folgendes geschrieben:
Die sogenannte Ehemündigkeit wird mit Eintritt der Volljährigkeit erlangt, also mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

Ausnahmsweise sind aber auch Nichtvolljährige ehefähig. Voraussetzung ist, dass der Ehewillige das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehepartner bereits volljährig ist. In diesem Fall kann der Ehewillige beim Familiengericht einen Antrag auf Befreiung stellen.
Ohne das Familiengericht geht hier also nichts. Wenn es dem Antrag auf Befreiung zustimmt, haben der/die gesetzlichen Vertreter die Möglichkeit, der Entscheidung des Gerichts zu widersprechen. Für den Widerspruch müssen allerdings bedeutende Gründe sprechen. Andernfalls kann das Familiengericht der Eheschließung des Minderjährigen auch entgegen dem Willen des/der gesetzlichen Vertreter(s) zustimmen.
Im Ergebnis ist es somit auch einem Minderjährigen möglich, ohne die Zustimmung der Eltern zu heiraten.


Minderjährige in Deutschland haben offenbar mehr Rechte als erwachsene Frauen in Dubai.


RUHE!!!
denk an die Hexenverbrennungen, wie böse das war und lerne endlich mal toleranz.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#611599) Verfasst am: 01.12.2006, 02:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hochstapler hat folgendes geschrieben:
Wie repressiv ist Dubai eigentlich. Was passiert z.B. wenn man sich als Ausländer ein wenig daneben benimmt wie jetzt-
-gegen die Polizeistation urinieren
-öffentlich Bier trinken und die Dosen in Blumenbeete schmeißen
-beim Pferderennen den schlechten Verlierer mimen und den Propheten beleidigen
-sich als Beduinen verkleiden und die Einheimischen nachäffen

ein paar Sachen davon hatte ich mal in China ausprobiert, war problemlos, alles blieb geschmeidig. Sehr glücklich


Piss doch mal als Pinguin verkleidet mit 'ner Dose Bier in der Hand in D gegen eine Polizeistation und wisch Dir mit dem schwarz-rot-goldenen Gesslerlumpen hinterher den Schnigel ab und erzaehl uns dann wie es Dir so ergangen ist. Ich glaube nicht, dass man den Freiheitsgrad eines Landes daran messen kann, wie tolerant man dort gegen offensichtliche provokante Poebeleien ist.

Solltest Du uebrigens je nach Kanada kommen, dann kann ich Dir nur dringendst empfehlen auf Alkoholgenuss in der Oeffentlichkeit ausserhalb lizensierter gastronomischer Betriebe zu verzichten. Als ich das erste Mal in Kanada war und nicht wusste, dass das verboten ist, brockte ich mir doch glatt meine bisher einzige Haftzeit ein. 48 Stunden sass ich damals im Knast von Whitehorse, weil ich mir dir 200$ Strafe fuer eine Dose Bier beim Picknick im Stadtpark ersparte...
Ich finde das Gesetz aber eigentlich recht gut, besser jedenfalls als dass Schueler, so wie ich in meiner Kindheit, jeden Morgen auf dem Schulweg an ganzen Rudeln bereits am fruehen Morgen angesoffener, poebelnder Bildzeitungsleser an der "Trinkhalle" neben dem Bahnhof vorbei muessen.

Man darf Freiheit nicht mit dem "Recht auf asoziales Verhalten" wo man geht und steht verwechseln. Verantwortung und Freiheit sind untrennbar verbunden. Wer diesen Zusammenhang nicht begreift, der ist selbst daran schuld, wenn immer mehr Gesetze noetig werden, die seine Freihet einschraenken. Wenn niemand auf die Idee kommt an eine Polizeistation zu pinkeln, dann wird auch niemand auf die Idee kommen, sowas per Gesetz zu verbieten. Kommt sowas in Mode, dann braucht's Gesetze oder man riskiert, dass jede Polizeiwache irgendwann stinkt wie die Pippibox von meiner Katze...

Gruss, Bernie
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#611601) Verfasst am: 01.12.2006, 03:01    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Ohne das Einverständnis des Standesbeamten kann mW in D niemand heiraten (ob es ihm "wurst" ist, ist Nebensache, ebenso könnte es auch einem Vater "wurst" sein, wen(n) seine Tochter heiratet ...)


Nein, denn dem Standesbeamten hat es wurscht zu sein. Der Standesbeamte muss eine Hochzeit nicht erlauben, er kann allenfalls prüfen, ob sie (formal) zulässig ist.

Und dem Brautvater kann es wurscht sein.


Es muss aber nicht. Wenn er zustimmen muss, und es nicht tut, gibts keine Heirat. Dann ists wurscht, dass er auch hätte ja sagen können.

Algol hat folgendes geschrieben:
Wenn der Standesbeamte Bedenken hat, muß er mW nicht trauen.


Wenn er Zweifel hat, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die ausgeräumt werden, muss er. Aber der Vater muss gar nichts.

Algol hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
(btw: war das Einvertändnis des Vaters bei uns bis vor "kurzem" nicht auch zwingend erforderlich?)

Nö.

Doch.

Nö.

Algol hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Auch hier konnte die Öffentlichkeit nicht mehr als einwenden, dass die Hochzeit (formal) unzulässig ist. Von Genehmigung keine Spur.

Indirekt schon.

Soso. Dann kannst du mit ja sicher sagen, wo je die Öffentlichkeit darüber abgestimmt hat, ob diese beiden nun heiraten dürfen oder nicht.

Veil Spaß beim Suchen.

Algol hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:

Und ohne Trauzeugen konnte man vor einigen Jahren in D nicht heiraten.

Was manche Paare nicht davon abgehalten hat, schnell welche auf der Straße vorm Rathaus zu shanghaien.

Und wenn die sich dann weigerten, zu unterschreiben, war die Trauung geplatzt ...

Oooch .... da hat man dann extra Leute postiert, die Hochzeiten zum platzen brachten, oder wie?

Und selbst wenn, versucht mans halt ein andermal. Dass du hier so tust, als müsste das Paar um Erlaubnis fragen, ist trotzdem hanebüchener Schwachsinn.

Algol hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
"Genehmigungspflicht" setzt nun mal voraus, ...

Ich sprach von "Zustimmung".

Soso. Und wenn sie die dann haben, fehlt ihnen dann noch die Erlaubnis? Eine Genehmigung hört ncit auf, eine Genehmigung zu sein, weil du sie Zustimmung nennst.

Algol hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Nur weil der Brautvater bei der Heirat seiner mündigen Tochter in D seit einigen Jahren seine Zustimmung nicht mehr geben muß, fühlt man sich "emanzipiert"?


Erstens muss er das schon lange nicht mehr, ...

etwa wie viele Jahrhunderte?

Weiß ich nicht, aber jedenfalls mehr als eins.

Algol hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
... zweitens macht es doch wohl einen klitzekleinen Unterschied, ob er das muss, oder ob er das nur bei Töchtern muss, bei Söhnen aber nicht.

Bei Zustimmungs-Erfordernis bezüglich Söhnen bin ich weder bei den Europäern, noch bei den Arabern informiert, prinzipiell kann ich mir sie aber in beiden Fällen vorstellen.


Was du dir vorstellen kannst oder nicht, ist leider völlig irrelevant und trägt nicht das Mindeste zur Sache bei.

Algol hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
Mich würde interessieren, wie solche "Emanzipationsgläubigen" bei einer Diskussion agieren würden, wenn es um die obligate Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei der Heirat von Minderjährigen in D ginge . . . Lachen

Erstens ist das ein völlig anderes Thema, ...

Nein.

Doch.

Algol hat folgendes geschrieben:
Und im Gegensatz zu Dir, erläutere ich meine Sichtweise:
es geht in beiden Fällen um die gesellschaftliche Aberkennung der persönlichen Selbstbestimmung eines Menschen.


Im Gegensatz zu dir nehme ich die Erläuterung des Standpinkts zur Kenntnis. Trotzdem ist deine Erläuterung Unsinn, weil es auch beim Verbot von Mord um die gesellschaftliche Aberkennung der persönlichen Selbstbestimmung eines Menschen geht, nämlich des Menschen, der gern morden würde. Gleichheit der Sachverhallte liegt nicht dann vor, wenn es eine Überstimmung gibt, sondern dann, wenn es keine Unterschiede gibt.

Algol hat folgendes geschrieben:

Brauchen Söhne in arabischen Ländern denn nicht die väterliche Zustimmung?


Zumindest die fragliche Ehe wurde nicht deswegen annuliert, weil die Zustimmung des Vaters des Mannes fehlte ...

Algol hat folgendes geschrieben:
Außerdem: Unterschiede lassen sich immer finden, denn selbst das eigene Ich und der eigene Körper sind in jeder Sekunde anders.


Ach so, und dewegen sind alle Unterscheide egal und alles dasselbe, oder was?

Algol hat folgendes geschrieben:
Mir geht es prinzipiell um die Aberkennung der Selbstbestimmung des Menschen, weshalb und warum läßt sich immer hinreichend begründen, auch für arabische Bräute.


Und daraus folgt, dass alle Begründungen gleich schlecht und die Folgen alle gleich schlimm sind?

Algol hat folgendes geschrieben:

Müssen sie nicht glaubhaft machen, daß sie ihre Frauen auch ernähren können?


Es ist alleridngs schwer vorstellbar, dass diese Glaubhaftmachung davon abhängt, wen sie heiraten wollen, oder dass jemand willkürlich darüber bestimmt, ob sie das können oder nicht.

Algol hat folgendes geschrieben:
Müssen sie nicht eine "Morgengabe" bezahlen, welche die Braut auch nach der Trennung behalten darf?


Müssen sie den Scheck von Papa gegenezeichnen lassen?

Algol hat folgendes geschrieben:
Ist diese Absicherung nicht wesentlich besser, als die Situation deutscher Frauen, die sich heutzutage durch entsprechende Eheverträge knechten und in völlige Abhängigkeit bringen lassen?


Und was hat das mit dem Thema zu tun?

Algol hat folgendes geschrieben:
Auch über diesen Mißstand habe ich im FGH noch kein Wort gelesen.


Woraus sich nicht zuletzt folgern lässt, das auch du keines dazu geschrieben hast. Worüber also regst du dich auf?

Algol hat folgendes geschrieben:
Der Balken im eigenen Auge ist bekanntlich schwer zu erkennen.


Selbsterkenntnis soll ja der erste Schritt zur Besserung sein ...

Algol hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Was also, außer sachfremder Polemik, bleibt von deiner gewagten These Übrig? Nichts als Unsinn ...

Ist das Dein Eindruck?


Nicht nur meiner, wie mir scheint.

Algol hat folgendes geschrieben:
Jedenfalls kann ich meine Sichtweise begründen - kannst Du Deine begründen?

Die Frage ist wohl eher, ob du eine Begründung als solche erkennen kannst. Und ob du eine Nicht-Begründing von ihr unterscheiden kannst.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Quéribus
Eretge



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5947
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#611629) Verfasst am: 01.12.2006, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab mal ein bißchen im Code Civil gestöbert (ich habe eine Ausgabe, in der außer der aktuell gültigen Artikel auch alle vorherigen Versionen enthalten sind und auch noch das Datum des Inkrafttretens dabeisteht Cool )

Ich hatte da noch was im Hinterkopf, von einem früheren Job her, als ich für einen Ahnenforschungsverein im Départementsarchiv Heiratsurkunden aus dem 19. Jh durchwälzte.

Derzeitige Rechtslage:
(art.144 : homme pas avant 18 ans, femme pas avant 15 ans, mais possibilité – art.145 - de dispenses pour motifs graves par le Procureur de la République)

Art.148 (17/7/1927)
Les mineurs ne peuvent contracter mariage sans le consentement de leurs père et mère; en cas de dissentiment entre le père et la mère, ce partage emporte consentement.
Art.149 (7/2/1924)
Si l’un des deux (parents) est mort ou s’il est dans l’impossibilité de manifester sa volonté, le consentement de l’autre suffit….
derzeit Heiratsalter(soll aber geändert werden):
- Männer nicht unter 18, Frauen nicht unter 15 Jahren, es besteht aber die Möglichkeit einer Dispenz durch den Staatsanwalt bei schwerwiegenden Gründen.
- Bei Minderjährigen bedarf es der Zustimmung der Eltern, sind diese sich nicht einig, so wird dies als Zustimmung gewertet. Ist ein Elternteil verstorben oder nicht in der Lage, seinen Willen zu äußern, so reicht die Zustimmung des anderen Elternteils.

vorher (also von 1803 bis 1924 bzw 1927) galt folgendes:
Art.148 (17/3/1803)
Le fils qui n’a pas atteint l’âge de vingt-cinq ans accomplis, la fille qui n’a pas atteint l’âge de vingt-et-un ans accomplis, ne peuvent contracter mariage sans le consentement de leurs père et mère : en cas de dissentiment, le consentement du père suffit

Art.151
Les enfants de famille ayant atteint la majorité fixée par l’article 148, sont tenus, avant de contracter mariage, de demander, par un acte respectueux et formel, le consentement de leur père et mère, ou celui de leurs aïeul et aïeules, lorsque leur père et mère sont décédés, ou dans l’impossibilité de manifester leur volonté.
Art.152
Depuis la majorité fixée par l’article 148, jusqu’à l’âge de trente ans accomplis pour les fils et jusqu’à l’âge de vingt-cinq ans pour les filles, l’acte respectueux prescrit par l’article précédent, et sur lequel il n’y aurait pas de consentement au mariage, sera renouvelé deux autres foi, de mois en mois ; et un mois après le troisième acte, il pourra passé outre à la célébration du mariage.
Art.153
Après l’âge de trente ans, il pourra être, à défaut de consentement sur un acte respectueux, passé outre, un mois après, à la célébration du mariage.
- Vor 25 Jahren beim Mann und 21 Jahren bei der Frau ging gar nix ohne die Erlaubnis der Eltern, waren diese sich nicht einig, galt die Meinung des Vaters.
- Von 25-30 Jahren beim Mann und 21-25 Jahren bei der Frau mußte diese ihre Eltis in einem "respektvollen Schriftstück" (von den Erzeugern gegenzuzeichnen) um die Erlaubnis bitten. Wurde sie erteilt, war alles in Butter, wenn nicht, war die Prozedur noch zweimal zu wiederholen und einen Monat nach dem dritten "Nein" konnte dann trotzdem geheiratet werden.
- über 30 Jahren war die elterliche Erlaubnis nicht mehr nötig, in welcher Form auch immer.

Es gab also auch bei Europäern ein Zustimmungsprinzip über die "Volljährigkeitsgrenze*" hinaus bei den Söhnen und zwar noch länger als bei den Töchtern (die brauchten ab 25 die Zustimmung nicht mehr, die Söhne erst ab 30) und das wurde im Code Civil erst in den 20er Jahren des 20.Jh geändert, ist also noch nicht mal 100 Jahre her.

*Volljährigkeit seit 1974 bei 18 Jahren, vorher bei 21 Jahren (ausgenommen die Beschränkungen in Sachen Heirat)
_________________
"He either fears his fate too much
or his deserts are small
That dares not put it to the touch
To gain or lose it all."
James Graham
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