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sergej dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.11.2006 Beiträge: 1006
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(#612530) Verfasst am: 02.12.2006, 16:40 Titel: Jesus als Kernbereich personaler Würde und Freiheit? |
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"Kernbereich personaler Würde und Freiheit"
Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, reagierte empört auf die Forderung des Grünen-Politikers. Diese zeige erneut, welche Probleme die Grünen mit den Grundwerten der Gesellschaft hätten. "Es ist ihnen anscheinend wichtiger, Krötenwanderungen zu schützen als den Kernbereich personaler Würde und Freiheit", sagte Kauder.
Was hat glaube mit Würde und Freiheit zu tun.
Sogar sovjetische politiker hätten solche unsinn nicht erzählt :
da haben die sich schon mehr Mühe gemacht um etwas glaubwurdiger zu wirken.
Man braucht leute ins Knast zu schicken wegen gotteslästerung
und das ist ein kernbereich von freicheit ?
Warum gründet man nicht einfach Gottes Polizei und
demorkatisceh inquisition ?
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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(#612537) Verfasst am: 02.12.2006, 16:49 Titel: |
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Was haben die Grünen denn gefordert?
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sergej dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.11.2006 Beiträge: 1006
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(#612540) Verfasst am: 02.12.2006, 16:51 Titel: |
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kep) - Der Grünen-Politiker Volker Beck hat sich für die Abschaffung des strafrechtlichen Gotteslästerungsparagrafen ausgesprochen. "Ich persönlich finde, der Paragraf gehört auf den Misthaufen der Rechtsgeschichte", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion der "Berliner Zeitung". Politiker der Unionsparteien kritisierten die Forderung scharf.
Hintergrund ist die Diskussion um die zeitweise Absetzung der Mozart-Oper "Idomeneo" vom Spielplan der Deutschen Oper in Berlin aus Angst vor Racheakten von Islamisten. In der Schlussszene werden Jesus, Mohammed und Buddha die Köpfe abgeschlagen. Für Beck zeige die dabei entbrannte Debatte über die Freiheit der Kunst und Grenzen religiöser Rücksichtnahme, dass auch der Gotteslästerungsparagraf überholt sei, so die "Berliner Zeitung".
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sergej dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 28.11.2006 Beiträge: 1006
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(#612542) Verfasst am: 02.12.2006, 16:52 Titel: |
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Grobe Respektlosigkeit"
Auch der Geschäftsführer des Christlichen Medienverbundes KEP, Wolfgang Baake (Wetzlar), kritisierte die Forderung scharf. Diese sei eine "grobe Respektlosigkeit gegenüber Christen". Wer sich dafür einsetze, den Gotteslästerungsparagrafen abzuschaffen, dem seien "die Ansichten und Gefühle von Millionen von Christen offensichtlich egal".
Nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen wird der Gotteslästerungsparagraf nur noch selten angewandt. Während 1995 noch 24 Menschen danach verurteilt wurden, waren es 2004 nur noch 15. Die Regierung sehe keine Notwendigkeit, das Strafgesetzbuch zu verändern.
Laut Paragraf 166 StGB drohen demjenigen bis zu drei Jahre Haft, der öffentlich oder durch Schriften religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hatte erst im Sommer eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel einer Verschärfung des Paragrafen 166 StGB angekündigt. Hintergrund war die Debatte um die Komikserie "Popetown" auf dem Musiksender MTV und die dazu geschaltete Werbung des Musiksenders: sie zeigte
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magnusfe MASTERMISSIONATOR OF THEOLOGIK
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 3944
Wohnort: dunkler Ort :
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(#612552) Verfasst am: 02.12.2006, 17:02 Titel: |
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Jemand dessen existenz nicht bewiesen ist - dessen Lästerung kann man meiner Meinung nach strafrechtlich, wo nur das sichtbare beweisbare zählt - nicht verfolgt werden
somit ist der gotteslästerungsparagraph strafrechtlich intellektuell meiner persönlichen Meinung nach Unsinn ...
wenn man über kirchenführer oder bestimmte religiöse sichtbare real materiell vorhandene institutionen lästert, dann sind das reale personen/organisationen und dann sieht die sache natürlich anders aus, wenn man zu weit geht
_________________ http://www.magnusfe.npage.de
Wer meine Worte klaut wird schlau
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okulo kann dich sehen
Anmeldungsdatum: 17.11.2006 Beiträge: 214
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(#612561) Verfasst am: 02.12.2006, 17:21 Titel: |
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magnusfe hat folgendes geschrieben: | Jemand dessen existenz nicht bewiesen ist - dessen Lästerung kann man meiner Meinung nach strafrechtlich, wo nur das sichtbare beweisbare zählt - nicht verfolgt werden
somit ist der gotteslästerungsparagraph strafrechtlich intellektuell meiner persönlichen Meinung nach Unsinn ...
wenn man über kirchenführer oder bestimmte religiöse sichtbare real materiell vorhandene institutionen lästert, dann sind das reale personen und dann sieht die sache natürlich anders aus, wenn man zu weit geht |
In erster Linie will man mit diesem Gesetz nicht Gott vor Beleidigungen schützen, sondern man will den öffentlichen Frieden wahren. Von daher ist es nicht wichtig ob Gott bewiesen werden kann oder nicht.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#612572) Verfasst am: 02.12.2006, 17:37 Titel: |
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okulo hat folgendes geschrieben: | magnusfe hat folgendes geschrieben: | Jemand dessen existenz nicht bewiesen ist - dessen Lästerung kann man meiner Meinung nach strafrechtlich, wo nur das sichtbare beweisbare zählt - nicht verfolgt werden
somit ist der gotteslästerungsparagraph strafrechtlich intellektuell meiner persönlichen Meinung nach Unsinn ...
wenn man über kirchenführer oder bestimmte religiöse sichtbare real materiell vorhandene institutionen lästert, dann sind das reale personen und dann sieht die sache natürlich anders aus, wenn man zu weit geht |
In erster Linie will man mit diesem Gesetz nicht Gott vor Beleidigungen schützen, sondern man will den öffentlichen Frieden wahren. Von daher ist es nicht wichtig ob Gott bewiesen werden kann oder nicht. |
Allerdings ist es doch hanebüchen, den öffentlichen Frieden abhängig zu machen von irrationalen Empfindungen, die auf die Verehrung eines nicht oder zumindest nicht in der geglaubten Form vorhandenen Geistwesens gerichtet sind.
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okulo kann dich sehen
Anmeldungsdatum: 17.11.2006 Beiträge: 214
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(#612578) Verfasst am: 02.12.2006, 18:01 Titel: |
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Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben: | okulo hat folgendes geschrieben: |
In erster Linie will man mit diesem Gesetz nicht Gott vor Beleidigungen schützen, sondern man will den öffentlichen Frieden wahren. Von daher ist es nicht wichtig ob Gott bewiesen werden kann oder nicht. |
Allerdings ist es doch hanebüchen, den öffentlichen Frieden abhängig zu machen von irrationalen Empfindungen, die auf die Verehrung eines nicht oder zumindest nicht in der geglaubten Form vorhandenen Geistwesens gerichtet sind. |
Der öffentliche Frieden ist aber leider davon abhängig. Dürften Moslems, Christen, Atheisten etc. schonungslos ihre Meinung bezüglich der Ansichten der Andersgläubigen/Gläubigen/Ungläubigen verbreiten und damit die Andersgläubigen/Gläubigen/Ungläubigen der Lächerlichkeit preisgeben, würden Vergeltungsakte und Ausschreitungen nicht lange auf sich warten lassen.
Zuletzt bearbeitet von okulo am 02.12.2006, 18:05, insgesamt einmal bearbeitet |
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#612580) Verfasst am: 02.12.2006, 18:05 Titel: |
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okulo hat folgendes geschrieben: | Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben: | okulo hat folgendes geschrieben: |
In erster Linie will man mit diesem Gesetz nicht Gott vor Beleidigungen schützen, sondern man will den öffentlichen Frieden wahren. Von daher ist es nicht wichtig ob Gott bewiesen werden kann oder nicht. |
Allerdings ist es doch hanebüchen, den öffentlichen Frieden abhängig zu machen von irrationalen Empfindungen, die auf die Verehrung eines nicht oder zumindest nicht in der geglaubten Form vorhandenen Geistwesens gerichtet sind. |
Der öffentliche Frieden ist aber leider davon abhängig. Dürften Moslems, Christen, Atheisten etc. schonungslos ihre Meinung bezüglich der Ansichten der Gläubigen/Ungläubigen/Andersgläubigen verbreiten und damit die Gläubigen/Ungläubigen/Andersgläubigen der Lächerlichkeit preisgeben, würden Vergeltsungsakte und Ausschreitungen nicht lange auf sich warten lassen. |
Diese (vermutlich nicht Deiner eigenen Überzeugung entspringende) Argumentation verkennt, dass solche Vergeltungsakte und Ausschreitungen Straftaten darstellen, die verfolgt werden müssen. Es kann nicht sein, dass Kritik an und Entlarvung von Religion verboten sein sollen, nur weil religiöse Fanatiker Amok zu laufen drohen.
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Leukrit registrierter User
Anmeldungsdatum: 24.09.2006 Beiträge: 248
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(#612587) Verfasst am: 02.12.2006, 18:17 Titel: |
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Man kann es auch als Armutszeugnis betrachten, was da qua Gesetz dem Christentum ausgestellt wird. Die Kirche hat ihre morschen Gebäude, ihre Luftschlösser, halt auf Sand gebaut. Dran rütteln halten sie nicht aus.
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okulo kann dich sehen
Anmeldungsdatum: 17.11.2006 Beiträge: 214
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(#612598) Verfasst am: 02.12.2006, 18:30 Titel: |
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Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben: |
Diese (vermutlich nicht Deiner eigenen Überzeugung entspringende) Argumentation verkennt, dass solche Vergeltungsakte und Ausschreitungen Straftaten darstellen, die verfolgt werden müssen. Es kann nicht sein, dass Kritik an und Entlarvung von Religion verboten sein sollen, nur weil religiöse Fanatiker Amok zu laufen drohen. |
Vergeltungsakte und Ausschreitungen sind Straftaten und die würden auch verfolgt. Aber dem Gläubigen wird das herzlich egal sein da er es ja für Gott getan hat. Das grösste Problem geht wohl auch nicht von den Kritikern der Religionen aus, sondern kritisch wird es erst wenn zwei grosse Religionen aneinander geraten. Etwa 65% der Deutschen sind Theisten, aber in anderen Ländern (z.B. Frankreich) sind es über 90%.
In einer Demokratie wird die Meinungsfreiheit grundsätzlich beschnitten, da man sich in den meisten Ländern ja auch nicht für die Abschaffung der Demokratie aussprechen darf. Entsprechende Parteien werden einfach verboten und gut ist. Es gibt auch diverse Anti-Rassismus-Gesetze und andere Dogmen die einzuhalten sind.
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