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Teilname an Reli Unterricht... ist Schul-GODI dann Pflicht?
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#615944) Verfasst am: 07.12.2006, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Auch so eine Geschichte...

http://www.ibka.org/artikel/rundbriefe00/schulgottesdienst.html
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#615957) Verfasst am: 07.12.2006, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Autoterrorist hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Und falls jemand nach einer Begründung fragt, nachfragen, aus welcher Rechtvorschrift sie das Recht ableiten, nach einer zu fragen.
Die Abmeldung von einem ordentlichen Lehrfach benötigt natürlich immer eine Begründung.

Unsinn. Die Abmeldung von einem fakultativen Fach bedarf natürlich keiner.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Autoterrorist
Die Gottespest



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 846
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#616070) Verfasst am: 07.12.2006, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Religionsunterricht ist aber kein fakultatives Fach.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22335

Beitrag(#616075) Verfasst am: 07.12.2006, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Die Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht und die Teilnahme am Schulgottesdienst sind zwei voellig unterschiedliche Sachverhalte.

Korrekt. Und deshalb kann ein Gottesdienstbesuch auch nie verpflichtend sein, völlige Zustimmung.
Sermon hat folgendes geschrieben:
Der Religionsunterricht ist ein staatlich finanziertes zusaetzliches Angebot der Kirchen zur Glaubensunterweisung.

Inkorrekt. Der RU ist ordentliches, staatliches Lehrfach. Lehrpläne werden von den üblichen Instanzen geschrieben, das Personal vom Staat eingestellt und ausgebildet etc. pp. Er unterschiedet sich zwar von anderen Fächern - neben der Abmeldemöglichkeit - dadurch, dass er inhaltlich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Kirche veranstaltet wird und das Personal auch von der Kirche gebilligt werden muss - dennoch bleibt er eine vom Staat gewollte und vom Staat durchgeführte Veranstaltung, bei der dieser allerdings mit der Kirche kooperiert.
Das mag als etwas penible Unterscheidung erscheinen; es ist bei der Diskussion um den RU aber schon festzuhalten, dass hier eben nicht die Kirche auf Kosten des Staats machen kann, was sie will.
[Lediglich in Berlin verhält es sich mW so, wie du es beschreibst. Da kenne ich mich aber nur mäßig aus.]
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#616084) Verfasst am: 07.12.2006, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Autoterrorist hat folgendes geschrieben:
Religionsunterricht ist aber kein fakultatives Fach.


Aber natürlich ist es das. Nur deshalb wird's ja im GG erwähnt. Eben weil es das einzige ordentliche Schulfach ist, über dessen Teilnahme die Eltern bzw. die Schüler entscheiden.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#616088) Verfasst am: 07.12.2006, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
das Personal vom Staat eingestellt und ausgebildet


So gesehen werden Theologen auch vom Staat ausgebildet.

Übrigens können die Kirchen auch Pfarrer für den RU abstellen.


Zuletzt bearbeitet von Heike J am 07.12.2006, 20:34, insgesamt einmal bearbeitet
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matthias
Gefährder



Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1386
Wohnort: Rechts der Böhme

Beitrag(#616089) Verfasst am: 07.12.2006, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Autoterrorist hat folgendes geschrieben:
Religionsunterricht ist aber kein fakultatives Fach.

Doch. Art. 7, Abs. 2 GG. Diese Norm macht keine weiteren Bedingungen an das (Grund!-)Recht der Erziehungsberechtigten, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu entscheiden.

Daß aus der Nichtteilnahme in etlichen Bundesländern eine Pflicht zur Teilnahme an einem Ersatzunterricht abgeleitet wird, ist hier ohne Belang und ohnedies verfassungsrechtlich umstritten.

(Heike war schneller.)
_________________
2008 – Jahr der Mathematik
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22335

Beitrag(#616107) Verfasst am: 07.12.2006, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
das Personal vom Staat eingestellt und ausgebildet


So gesehen werden Theologen auch vom Staat ausgebildet.

Nein (wenn du mit Theologen jetzt Pfarrer und nicht einfach die Studierenden des Fachs meinst). Lehrer wie Pfarrer absolvieren erst ein entsprechendes Studium an einer Hochschule und dann eine zweite Ausbildungsphase (im einen Fall das Referendariat, im andern das Vikariat). Zweite Ausbildungsphase und die Abschlussprüfungen beider Ausbildungsphasen sind aber eben im einen Fall staatlich, im andern Fall kirchlich. Dass es beim RU eine Kooperation des Staates mit den Kirchen gibt, ist freilich so, und du kannst es natürlich kritisieren. RU und die Ausbildung der Relilehrer bleibt aber dennoch primär eine staatliche Veranstaltung.

EDIT dazu:
Zitat:
Übrigens können die Kirchen auch Pfarrer für den RU abstellen.

Also, ich kenne mich da rechtlich nur mäßig aus und würde mich korrigieren lassen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass auch da nicht die Kirchen Pfarrer dafür abstellen, sondern der Staat Pfarrer anstellt (die die Kirche u.U. wiederum dafür freistellt - in der Praxis wird die rechtliche Unterscheidung manchmal wohl eher akademisch).
Wie der Staat vielleicht auch diplomierte Naturwissenschaftler anstellt, wenn er die passenden Lehrer nicht hat.
Niemand wird aber rein auf Wunsch der Kirche und ohne den Willen des Staates Relilehrer.
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Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 07.12.2006, 20:42, insgesamt einmal bearbeitet
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#616111) Verfasst am: 07.12.2006, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
das Personal vom Staat eingestellt und ausgebildet


So gesehen werden Theologen auch vom Staat ausgebildet.

Nein (wenn du mit Theologen jetzt Pfarrer und nicht einfach die Studierenden des Fachs meinst). Lehrer wie Pfarrer absolvieren erst ein entsprechendes Studium an einer Hochschule und dann eine zweite Ausbildungsphase (im einen Fall das Referendariat, im andern das Vikariat). Zweite Ausbildungsphase und die Abschlussprüfungen beider Ausbildungsphasen sind aber eben im einen Fall staatlich, im andern Fall kirchlich. Dass es beim RU eine Kooperation des Staates mit den Kirchen gibt, ist freilich so, und du kannst es natürlich kritisieren. RU und die Ausbildung der Relilehrer bleibt aber dennoch primär eine staatliche Veranstaltung.


Müssen Pfarrer, die die Kirchen als Religionslehrer einsetzen dürfen, auch erst ein Referendariat machen?

(Man kann übrigens auch an einer kirchlichen Hochschule sein Studium zum RU-Lehrer absolvieren...)
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#616115) Verfasst am: 07.12.2006, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Aus dem NRW-Schulgesetz:

"Religionsunterricht kann, soweit keine staatlich ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung stehen, durch Geistliche, kirchliche Lehrkräfte, von der Religionsgemeinschaft beauftragte Lehrkräfte oder von ausgebildeten Katechetinnen und Katecheten erteilt werden. Sie bedürfen dazu des staatlichen Unterrichtsauftrags und einer Bevollmächtigung durch die Kirche oder Religionsgemeinschaft."


Zuletzt bearbeitet von Heike J am 07.12.2006, 20:48, insgesamt einmal bearbeitet
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22335

Beitrag(#616118) Verfasst am: 07.12.2006, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Müssen Pfarrer, die die Kirchen als Religionslehrer einsetzen dürfen, auch erst ein Referendariat machen?

Na, darauf habe ich schon vorauseilend editierend geantwortet ...

Zitat:
(Man kann übrigens auch an einer kirchlichen Hochschule sein Studium zum RU-Lehrer absolvieren...)

Ja - weil es staatlich anerkannte Hochschulen sind.

---------------

Aber wir streiten uns hier echt um Kaisers Bart. Faktisch ist es natürlich eine Kooperation, bei der die Gewichte mal stärker hier und mal stärker da liegen mögen, und diese Kooperation schmeckt dem IBKA nicht - was sein gutes Recht ist.
Aber Sermons Formulierung, bei der es sich so anhört, als würde der Staat hier der Kirche einen Teil des Unterrichts völlig überlassen, ist eben falsch - es bleibt ein staatlicher Unterricht, bei dem die Kirche ein Mitwirkungsrecht hat.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#616121) Verfasst am: 07.12.2006, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
es bleibt ein staatlicher Unterricht, bei dem die Kirche ein Mitwirkungsrecht hat.


Wobei durchaus Stellungnahmen der Kirche über den RU vorliegen, dass der RU eben als Glaubensunterweisung zu sehen ist.
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#616128) Verfasst am: 07.12.2006, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
... katholischen... "Götterdienst"?
... Rotwein?

Geschockt
Wann und Wo war das denn?

Und Wie alt warst du zu der Zeit?
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22335

Beitrag(#616134) Verfasst am: 07.12.2006, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Aus dem NRW-Schulgesetz:

"Religionsunterricht kann, soweit keine staatlich ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung stehen, durch Geistliche, kirchliche Lehrkräfte, von der Religionsgemeinschaft beauftragte Lehrkräfte oder von ausgebildeten Katechetinnen und Katecheten erteilt werden. Sie bedürfen dazu des staatlichen Unterrichtsauftrags und einer Bevollmächtigung durch die Kirche oder Religionsgemeinschaft."

OK - akzeptiert.
Aber eben nur "kann", und "soweit keine staatlich ausgebildeten Lehrkräfte" zur Verfügung stehen - wenn der Staat also genug Relilehrer hat, gibts keine Pfarrer an den Schulen. Insofern sehe ich meine Position, dass der RU primär staatlich unter Mitwirkung der Kirchen ist, eigentlich bestätigt ...

Hört sich für mich so an, als würde hier lediglich einer "kalten Abschaffung" des RU per Lehrermangel ausdrücklich ein Riegel vorgeschoben: Wenn der Staat nicht selbst dafür sorgt, dann kann die Kirche Lehrkräfte zur Verfügung stellen. Aber auch diese bedürfen dann des "staatlichen Unterrichtsauftrags": das heißt, die Kirche kann nicht gegen den Willen des Staates schicken, wen sie will.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22335

Beitrag(#616137) Verfasst am: 07.12.2006, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
es bleibt ein staatlicher Unterricht, bei dem die Kirche ein Mitwirkungsrecht hat.


Wobei durchaus Stellungnahmen der Kirche über den RU vorliegen, dass der RU eben als Glaubensunterweisung zu sehen ist.

Dass innerhalb der gegebenen Kooperation dies eine mögliche kirchliche Sichtweise auf den Unterricht ist, mag sein. Ich habe ja auch nur der Darstellung widersprochen, der RU sei eine staatlich finanzierte, aber sonst rein kirchliche Sache.
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Algol
Katholik, saugverwirrte schleichende Scharia



Anmeldungsdatum: 22.06.2006
Beiträge: 4797
Wohnort: Berlin

Beitrag(#616138) Verfasst am: 07.12.2006, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Algol hat folgendes geschrieben:
... katholischen... "Götterdienst"?
... Rotwein?

Geschockt

Was genau schockiert Dich denn?
Unterstellst Du etwa, ich wüßte nicht, daß im katholischen Gottesdienst der Laie vom Meßwein nichts abbekommt? Lachen

Meine diesbezügliche Frage zielte auf Götterdienste allgemein, nicht speziell auf katholische.
Die Frage nach dem Polytheismus im "Christentum" möchte ich hier nicht diskutieren, auch nicht die Frage, ob jeder "Gläubige" sein ganz spezielles, individuelles Gottesbild hat.

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Wann und Wo war das denn?

Und Wie alt warst du zu der Zeit?

Lachen
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Leben kann tödlich sein
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#616147) Verfasst am: 07.12.2006, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Von der Website des Bildungsministeriums learn-line unter dem Stichwort RU:


"Die beiden großen Kirchen in NRW organisieren die Fortbildung ihrer Religionslehrer. "

Will ein RU-Lehrer sich fortbilden, wird er an die Kirchen verwiesen. Ausschließlich.
Staatlicher Unterricht?
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#616180) Verfasst am: 07.12.2006, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Also, ich kenne mich da rechtlich nur mäßig aus und würde mich korrigieren lassen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass auch da nicht die Kirchen Pfarrer dafür abstellen, sondern der Staat Pfarrer anstellt (die die Kirche u.U. wiederum dafür freistellt -



Nein, die bleiben schon im Kirchendienst. Der Staat überweist die Entlohnung an die Kirche.


Siehe z.B. auch hier:

http://www.berufung-augsburg.de/mod.php?mod=userpage&menu=1426&page_id=38
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#616196) Verfasst am: 07.12.2006, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Lehrpläne werden von den üblichen Instanzen geschrieben,


Aus dem Bayerischen Schulgesetz:

"Die staatliche Schulaufsicht erstreckt sich auch auf den Religionsunterricht; die Kirchen und Religionsgemeinschaften bestimmen jedoch den Lehrinhalt und die Didaktik im Rahmen der geltenden Bestimmungen und kirchenvertraglichen Vereinbarungen.

tillich hat folgendes geschrieben:

das Personal vom Staat eingestellt und ausgebildet etc. pp.


Aus dem bayerischen Schulgesetz:

"(3) An den Volksschulen und Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung können die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften bestellten Lehrkräfte für den Religionsunterricht den gesamten Religionsunterricht erteilen."

Nicht nur, wenn die Schule keine eigenen Lehrkräfte hat.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22335

Beitrag(#616224) Verfasst am: 07.12.2006, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Oh, OK.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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spaghettus
Pastafarianer



Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark

Beitrag(#616516) Verfasst am: 08.12.2006, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Ja - weil es staatlich anerkannte Hochschulen sind.


Dummerweise auch voll staatlich finanzierte Mit den Augen rollen

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Hört sich für mich so an, als würde hier lediglich einer "kalten Abschaffung" des RU per Lehrermangel ausdrücklich ein Riegel vorgeschoben: Wenn der Staat nicht selbst dafür sorgt, dann kann die Kirche Lehrkräfte zur Verfügung stellen. Aber auch diese bedürfen dann des "staatlichen Unterrichtsauftrags": das heißt, die Kirche kann nicht gegen den Willen des Staates schicken, wen sie will.


Mag sein, dass es teilweise so gedacht war. In der Praxis, zumindest hier in der Gegend, wirkt es aber eher als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für arbeitslose Pfarrer. Nachdem die Landesregierung Brandenburg dem Druck der Kirche nach Religionsunterricht nachgegeben hatte, konnten so viele Pfarrer, die von der Kirche entlassen bzw. nicht eingestellt werden konnten, gut in den Schulen untergebracht und versorgt werden.
_________________
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#616557) Verfasst am: 08.12.2006, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Autoterrorist hat folgendes geschrieben:
Religionsunterricht ist aber kein fakultatives Fach.

Doch, ist es. Steht so im Grundgesetz.

Du machst hier den selben Fehler, den die Religionspropagandisten machen, wenn du meinst, "ordentlich" hieße "verpflichtend".
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#616560) Verfasst am: 08.12.2006, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Sermon hat folgendes geschrieben:
Der Religionsunterricht ist ein staatlich finanziertes zusaetzliches Angebot der Kirchen zur Glaubensunterweisung.

Inkorrekt. Der RU ist ordentliches, staatliches Lehrfach.


Doch Korrekt. Dass der Staat es als quasi eigene Aufgabe wahrnimmt, ändert nichts daran, dass es soch um Glaubensunterweisung handelt, und der Staat damit den Kirchen einen Dienst erweist. Dass der Staat diese Dienstleistung erbringen will, ändert nichts an ihrem Dienstleistungscharkter.
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Svea
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Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 1908

Beitrag(#616699) Verfasst am: 08.12.2006, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

ich fand den Schulgottesdienst früher gar nicht so schlimm....da wurde eh nur gesungen und geklatscht... Smilie
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#616812) Verfasst am: 08.12.2006, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin immer wieder erstaunt, welche Formen die Religionserziehung in einigen Bundesländern annimmt...
Bei uns gab es nicht mal Schulgottesdienste und ich hätte auch nicht gedacht, dass der Besuch eines solchen durch die Anmeldung zum Religionsunterricht verpflichtend wäre...
(Hättest du die Einwilligung, die du unterschreiben musstest, nicht einfach verweigern können?)
_________________
"(...)steak can be attached to a baby to attract lions(...)" (Aus der ESRB-Beschreibung von Scribblenauts)
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#616825) Verfasst am: 08.12.2006, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
und ich hätte auch nicht gedacht, dass der Besuch eines solchen durch die Anmeldung zum Religionsunterricht verpflichtend wäre...


Ist er nicht.

Zitat:
(Hättest du die Einwilligung, die du unterschreiben musstest, nicht einfach verweigern können?)


Kann sie.

Siehe Threaddiskussion.
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alae
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Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 7039

Beitrag(#616832) Verfasst am: 08.12.2006, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Algol hat folgendes geschrieben:
Ich könnte verstehen, daß sie nicht knien wollen - bin selbst in solchen Fällen immer stehengeblieben (mit rotem Kopf).

Du hättest dich auch hinsetzen können. zwinkern
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Surata
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#616836) Verfasst am: 08.12.2006, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Einer meiner Relilehrer hat uns mal bestochen: Wir gehen zum Gottesdienst (um 6 Uhr morgens-_-) und er gibt uns dafür ne 2.
Hat er aber nicht eingehalten. Kann ich ihn verklagen? Sehr glücklich
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moritura
pan narrans



Anmeldungsdatum: 01.12.2003
Beiträge: 1358
Wohnort: Berlin

Beitrag(#616848) Verfasst am: 08.12.2006, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Einer meiner Relilehrer hat uns mal bestochen: Wir gehen zum Gottesdienst (um 6 Uhr morgens-_-) und er gibt uns dafür ne 2.
Hat er aber nicht eingehalten. Kann ich ihn verklagen? Sehr glücklich


Nö. Das war nur eine praktische Darstellung des Themas: Religion und ihre Versprechungen. zynisches Grinsen
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#616884) Verfasst am: 08.12.2006, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Aber Sermons Formulierung, bei der es sich so anhört, als würde der Staat hier der Kirche einen Teil des Unterrichts völlig überlassen, ist eben falsch - es bleibt ein staatlicher Unterricht, bei dem die Kirche ein Mitwirkungsrecht hat.


Offensichtlich ist das Bundesverfassungsgericht anderer Meinung.
In seiner Entscheidung vom 25. 02. 1987 (BVerfGE 74, S. 244) erklaerte es, der Religionsunterricht sei "keine überkonfessionelle vergleichende Betrachtung religiöser Lehren, nicht bloße Morallehre, Sittenunterricht, historisierende und relativierende Religionskunde, Religions- und Bibelgeschichte. Sein Gegenstand ist vielmehr der Bekenntnisinhalt, nämlich die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Diese als bestehende Wahrheit zu vermitteln ist seine Aufgabe. Dafür, wie dies zu geschehen hat, sind grundsätzlich die Vorstellungen der Kirchen über Inhalt und Ziel der Lehrveranstaltung maßgeblich. Ändert sich deren Verständnis vom Religionsunterricht, muß der religiös neutrale Staat dies hinnehmen". (S. 252f) Abschlieszend wird noch einmal auf die Maszgeblichkeit der Glaubenssaetze der jeweiligen Konfession als den unveraenderlichen Rahmen hingewiesen, "denen der Staat aufgrund des Übereinstimmungsgebots des Art. 7 Abs. 3 Satz 2 Rechnung tragen muß". (S. 253)
_________________
"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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