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25.000 Euro Existenzgründungsdarlehen

 
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zarathrusta
gesperrt



Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#625259) Verfasst am: 23.12.2006, 21:17    Titel: 25.000 Euro Existenzgründungsdarlehen Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

Hat jemand von euch Erfahrung sammeln können bezüglich einer Existenzgründung mit dem sog.Mikro-Darlehen?
Es wird ja viel damit geworben,das auch zweite Chancen- Gründungen finanziert werden.

Nur kann ich mir nicht vorstellen ,das jemand in einer Wohlverhaltensperiode,diesen Kredit bekommt,auch wenn er sein Vorhaben erst als Nebenerwerb startet und die 20% Eigenmittel (5000 Euro) in Bar vorweisen kann.
Die Bürgschaftsbank übernimmt doch keine 80% Haftung bei jemandem in der Wohlverhaltensperiode.

Und was passiert wenns schiefgeht? Dann haftet die Bürgschaftsbank zu 80% der Kreditsumme? Das kann ich mir nicht vorstellen.


zarathrusta


Zuletzt bearbeitet von zarathrusta am 26.12.2006, 15:10, insgesamt einmal bearbeitet
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Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#625268) Verfasst am: 23.12.2006, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich mir auch nicht.
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zarathrusta
gesperrt



Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#627106) Verfasst am: 27.12.2006, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Keiner hier,der sich gedanken über selbständigkeit gemacht hat oder selbständig werden möchte?
Gibts ja wohl nicht!

zarathrusta
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#627114) Verfasst am: 27.12.2006, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt 'ne ganz tolle Einrichtung. Kann ich wirklich empfehlen:
Das heißt GOOGLE!
Das kann man Begriffen wie "Regelinsolvenz" und "Mikro-Darlehen" füttern, dann findet man zB an Stelle 5:

Existenzgründungsportal des BMWi hat folgendes geschrieben:
Verbraucherinsolvenzverfahren: Anspruch auf Existenzgründungsförderung?
Frage
Ich befinde mich in der Wohlverhaltensperiode eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und möchte mich gerne im Bereich Einzelhandel selbständig machen. Ich habe kein Startkapital, würde aber z.B. mit einem Mikro-Darlehen auskommen. Bekomme ich überhaupt eine Förderung der KfW, wenn ich mich in einem Verbraucherinsolvenzverfahren befinde? Bekommt man, wenn man ALG II bezieht, noch Zuschüsse von der Agentur für Arbeit? Was muss ich mit meinem Insolvenzverwalter regeln?

Antwort
Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet zwar im Bezug auf Schulden eine zweite Chance, allerdings sind Sie für normale Banken damit nicht kreditwürdig und erhalten somit auch keinen Kredit. Die öffentlichen Banken wie die KfW prüfen bei Existenzgründungskrediten nach denselben Bonitätskriterien. Auch als ALG II-Bezieher haben Sie die Möglichkeit, Zuschüsse für eine Existenzgründung zu erhalten. Ihrem Insolvenzverwalter sollten Sie Ihre Idee mitteilen und mit ihm die Modalitäten über die Berechnung des pfändbaren Einkommens vorher abklären. Allerdings sollten Sie sich nur selbständig machen, wenn Ihr Konzept finanziell wirklich tragfähig ist, sonst könnte Ihr ganzes Insolvenzverfahren scheitern.
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Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#627120) Verfasst am: 27.12.2006, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Gibt 'ne ganz tolle Einrichtung. Kann ich wirklich empfehlen:
Das heißt GOOGLE!
Das kann man Begriffen wie "Regelinsolvenz" und "Mikro-Darlehen" füttern, dann findet man zB an Stelle 5:
(..)


Er will sich doch erst mal selbstständig machen.
Insolvenz kommt hinterher.
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#627129) Verfasst am: 27.12.2006, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Gibt 'ne ganz tolle Einrichtung. Kann ich wirklich empfehlen:
Das heißt GOOGLE!
Das kann man Begriffen wie "Regelinsolvenz" und "Mikro-Darlehen" füttern, dann findet man zB an Stelle 5:
(..)


Er will sich doch erst mal selbstständig machen.
Insolvenz kommt hinterher.


Nö.

Er oder sein Freund, für den er nachfragt ist offenbar schon pleite:
zarathrusta hat folgendes geschrieben:
...
Nur kann ich mir nicht vorstellen ,das jemand in einer Wohlverhaltensperiode,diesen Kredit bekommt...

Klick
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Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#627182) Verfasst am: 27.12.2006, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:

Nö.

Er oder sein Freund, für den er nachfragt ist offenbar schon pleite:
zarathrusta hat folgendes geschrieben:
...
Nur kann ich mir nicht vorstellen ,das jemand in einer Wohlverhaltensperiode,diesen Kredit bekommt...

Klick


Ups..
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#627212) Verfasst am: 27.12.2006, 20:08    Titel: Re: 25.000 Euro Existenzgründungsdarlehen Antworten mit Zitat

zarathrusta hat folgendes geschrieben:

Nur kann ich mir nicht vorstellen ,das jemand in einer Wohlverhaltensperiode,diesen Kredit bekommt....


Ich mir auch nicht, zarathrusta!

Als alter Boersianer handle ich nach dem Grundsatz, dass man schlechtem Geld kein gutes hinterher werfen soll.

Wer schon einmal bewiesen hat, dass er nicht mit Geld umgehen kann, der soll sich bei der Kreditvergabe bitte hinten anstellen. Zuerst kommen die dran, denen dieser Beweis noch nicht gelungen ist! zwinkern

Gruss, Bernie
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
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zarathrusta
gesperrt



Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#627297) Verfasst am: 27.12.2006, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ja Beachbernie,
da hst du schon recht.Nur warum machen dann die Banken diese verlogene Werbung,mit dieser zweiten Chance,wenn es die Bank wegen Bonitätsproblem eh nicht genehmigt? Solche Werbung gehört verboten,doch die Wirtschaft setzt sich ja immer mehr mit verlogener Werbung legal durch.

Das ginge dann nur,wenn das Regelinsolvenzverfahren abgelaufen ist und man die Bescheinigung vom Gericht hat.Dann kann man wieder von vorne anfangen,nur das Bankintern die alten Schulden nicht gelöscht werden,das weiss dann jede bank wenn man ein Bankkonto eröffnet,wirst du als Börsianer sicher wissen.

Ich kann jedem nur raten,das Insolvenzverfahren im Ausland mit 12-18 Monaten zu machen,denn auf deutsche Gesetze ist oft geschi....en.In anderen Ländern gibt es mehr möglichkeiten,denen interessiert auch eine schufa oder dergleichen nicht.
In einem anderen Land kannst du Eu Fördermittel beantragen,selbst wenn das in Deutschland nicht geht,geschickte Googler haben das ja längst herausgefunden.

zarathrusta
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