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Hartz Anklage

 
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zarathrusta
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#635340) Verfasst am: 07.01.2007, 15:14    Titel: Hartz Anklage Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

Ich bin mir ziemlich sicher,das Peter Hartz nicht ins Gefängnis muss,da wird es Bewährung geben.
Er wird mit ziemlicher Sicherheit,wie kann es anders sein,von der Rechtsanwaltskanzlei seines Freundes G.Schröder, namentlich Nesselhoff & Partner,vertreten werden.
Der Betriebsratsvorsitzende sitzt noch in U-Haft (?),dieser muss den Kopf für Hartz hinhalten,wenn dieser schlau ist,verrät er alles,damit er nicht in den Knast muss,somit fällt dann die Strafe für Hartz höher aus.
Wenn ich das als Geschäftsführer meiner Ein-Mann Gmbh gemacht hätte,gar nicht auszudenken das Urteil..... Verlegen

zarathrusta
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Lord Snow
I am the one who knocks



Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 6445
Wohnort: Würzburg

Beitrag(#636012) Verfasst am: 08.01.2007, 02:47    Titel: Antworten mit Zitat

Da hält doch ein Arsch dem anderen den Rücken frei, so ist das eben mit diesem schmierigen Pack!
_________________
Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht

"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
Denis Diderot
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#636226) Verfasst am: 08.01.2007, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ein großteil der tatsächlich begangenen Straftaten geht nichteinmal vor Gericht, die werden eingestellt.

Von denen, die vor Gericht gehen, Enden ca. 80 % mit einer Geldstrafe.

Von den restlichen 20 % enden ca. 13 % mit einer Bewährungsstrafe, dass heißt Freiheitsstrafe unter 2 Jahren.

Das heißt, nur ca. 7 % der Verurteilten gehen tatsächlich ins Gefängnis. (Abgesehen von Ersatzfreiheitsstrafe, weil die Geldstafe nicht bezahlt werden kann, das ist hierfür nicht wichtig).

Sagt uns das jetzt, dass in Deutschland eine Vetternwirtschaft gepflegt wird, in der sich die Reichen freikaufen, oder sagt das uns, dass in Deutschland generell eher restriktiv gestraft wird?

(Sicherlich ist nicht alles so, wie es sein sollte/könnte)
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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zarathrusta
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#637600) Verfasst am: 09.01.2007, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Das heisst,das Vetternwirtschaft nur für die reichen in diesem lande herrscht,dies gilt ebenso auch vor Gericht.

Rechtsanwaltskanzlei Nesselhoff würde nicht einaml normale mandanten bedienen.....das ist ja dann der vorteil der reichen.

ach übrigens ,von dem Bohlen Überfall hört man nix mehr,das war eine Ente,sebsterdacht von Bohlen.Komisch nur das Bohlen es anscheinend nötig hat sich für Geld in der ild zu verkaufen,müsste er doch nicht mehr nötig haben.

Auch einfach sich eine kriminelle Geschichte ausdenken ist meines wissens nach strafbar,ich darf das nicht ,aber Bohlen darf ?

Kann mir das jemand erklären?

zarathrusta
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zarathrusta
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#641540) Verfasst am: 15.01.2007, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte laut diversen Zeitungsmeldungen nicht schon der Prozess gegen Hartz laufen?
Bisher hört man davon nichts und wird sicherlich auch nichts davon hören,ist ja nicht das erste mal,das solche Herrschaften etwas vor der öffentlichkeit verheimlichen....(können)


zarathrusta
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Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#643098) Verfasst am: 17.01.2007, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,460457,00.html
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zarathrusta
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#643127) Verfasst am: 17.01.2007, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem Anwalt von P.H ist mit den Staatsanwälten abgesprochen,das P.H den Volkert anschwärzen und beschuldigen muss um in den Genuss der Bewährung zu kommen,so in der Art jedenfalls.

Der kleine untergebene Volkert muss seinen Kopf für Hartz hinhalten.hartz bekommt bewährung ,Volkert nicht.

habe ja schon früher gepostet das das so laufen würde....
wenn man ein wenig von Politik versteht weiss man das....


zarathrusta
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zarathrusta
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#648086) Verfasst am: 25.01.2007, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

500000 Euro Geldstrafe bei Untreue in Millionenhöhe! Ja,wie geht denn das?
Ich habe auch einige Dummheiten gemacht,bei einem kleinem Selbständigeneinkommen und musste ca. das 2,5 fache an Strafe zahlen Verlegen

P.H gehört ins zuchthaus, nix Bewährung.das ermöglichen usnere lieben Politikert,die für solche Personen "extra" Gesetze,pardon Schlupflöcher ersonnen haben,für den Normalbürger nicht.

zarathrusta
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16357
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#648233) Verfasst am: 26.01.2007, 01:27    Titel: Antworten mit Zitat

(1) Im ARD-Magazin "Kontraste" wurde heute auch über das Urteil gegen Hartz berichtet. Süffisant ist, daß der heute im Strafgesetzbuch stehende Untreue-Paragraph das Verhalten von Hartz, Ackermann und Co. kaum adäquat greifen kann. "Untreue" sei laut dem Strafrechtsprofessor Alexis Albrecht nur dann gegeben, wenn dem Unternehmen tatsächlich bei den ganzen Mauscheleien ein Schaden entstehe. So seien Schmiergeldzahlungen plötzlich nicht mehr strafbar, wenn man nachweisen könne, daß dem eigenen Unternehmen dadurch Gewinne entstanden seien. Daneben sei der Paragraph in der Nazizeit absichtlich schwammig definiert worden, um gegen unliebsame Personen möglichst leicht vorgehen zu können, und seither niemals einer Revision unterzogen worden.

URL: http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_5379775.html.

(2) Diese Meldung hatte ich schon als "irrelevante Nachricht" gepostet:

Zitat:
Hilton: 36 Monate auf Bewährung

Wegen Autofahrens in angetrunkenem Zustand hat Party-Girl Paris Hilton eine
Bewährungsstrafe von 36 Monaten erhalten. Außerdem erlegte das Gericht in
Los Angeles der Hotelerbin eine Geldstrafe von rund 1.500 Dollar (1 160 Euro)
auf. Des weiteren muss sie an einem Alkoholentzugsprogramm teilnehmen.

Hilton selbst blieb dem Gerichtstermin am Montag fern und ließ über ihre An-
wälte erklären, dass sich gegen die Anklagepunkte nicht zur Wehr setzen wol-
le, obwohl sie nach der Anzeige zunächst auf nicht schuldig plädiert hatte.


Wenn man jetzt einmal in der Milchmädchenrechnung betrachtet, daß man in USA für einmal Fahren unter Alkoholeinfluß eine höhere Strafe kassieren kann als hierzulande für "Untreue" in Millionenhöhe. Eigentlich würde man sich wünschen, daß es auch so etwas wie eine Relation gäbe. Andererseits würde natürlich jemand, der etwaige Gelder kassiert hat, aber die Strafzahlungen nicht erbringen kann, dafür in den Kahn gehen, so daß zunächst der Eindruck entsteht, der Reiche könne sich davon freikaufen. Das mag in der Praxis nicht der Fall sein. Aber die Berichterstattung erstreckt sich nun einmal nicht auf Otto Normalhinterzieher, sondern auf die vermeintlich "interessanten Fälle".

[EDIT: Wieder einer dieser unvollständigen Sätze... Ohnmacht]
_________________
"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)


Zuletzt bearbeitet von Critic am 27.01.2007, 04:01, insgesamt einmal bearbeitet
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zarathrusta
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#648500) Verfasst am: 26.01.2007, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das stimmt allerdings, der Paragraph definiert nicht genau die Untreue.
Nur, da ich ja schon in eienem anderen Thread gepostet hatte,das meiner Wahrscheinlichkeitsrechnung nach Hartz nicht in den Knast muss aufgegangen ist,muss ich aber dazusagen,wenn ich Geschäftsführer meiner Einmamnn GmbH wäre und hätte dieses veranstaltet wie Hartz,wäre ich mit 100% Sicherheit nicht mehr mit Bewährung davongekommen, denn dann hätte mich zusätzlich noch das strenge GmbH Gesetzt,die Schlinge um den Hals gezogen.

Hartz war im Aufsichtsrat einer AG, deren Gesetze noch strenger sind als bei der GmbH.Auch können Gesellschafter oder Beirat einer GmbH sich eben auch der Untreue schuldig machen nach dem GmbH Gesetz.
Auch die Aussage der zuständigen Richterin in diesem Fall,das "wir nach Vorschrift gehandelt haben",bezüglich über Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft,ein kompliziertes Verfahren damit abzukürzen (Kuhhandel),streut Sand in die Augen der bevölkerung. Diese Vorschrift ist kein Gesetz, an das sich Richter halten müssen,bei nichteinhalten gar das Verfahren nichtig wäre, oder dergleichen mehr. Der Richter kann sich daran halten muss aber nicht.
Und kann auch nicht belangt werden (verfahrensfehler) eines Gerichtsverfahrens,wenn er das eben nicht tut. Richterein Dreyer stellt diese Vorschrift so hin,als wäre es ein gesetz,nach diesen sich der Richter zu halten habe.Man muss schon sehr dumm sein um das zu glauben /wissen.

Das ist eine Sauerei,denn wie schon gesagt,bei meiner Einmamm GmbH hätte man keinen "Kuhandel",nach dieser Vorschrift durchgeführt,da wäre das ganze Verfahren bis ins detail abgelaufen,da hätte man nicht abgekürzt.

zarathrusta
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zarathrusta
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#648504) Verfasst am: 26.01.2007, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Der Spiegel, versucht mit geschickten Argumenten, hartz auch noch so gut wie möglich ins beste Luicht zu rücken,sozusagen wie einer der keine Straftaten begangen hat.

Lest das mal:www.spiegel.de/dertag/pda/avantgo/artikel/0,1958,461553,00.html

Am besten den Spiegel nicht mehr kaufen!

zarathrusta
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zarathrusta
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#653360) Verfasst am: 03.02.2007, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

P:H ,hat max. 9 Monate zeit,diese 550.000 Euro zzu zahlen,selbst in raten nur 9 Monate,so sieht es die Strafprozessordnung vor.

Selbst wenn auf P:H,die Millionenklage seiner Managerversicherung kommen sollte,kann sein Anwalt,da dies ein Zivilverfahren ist,auf einige jahre hinauszögern,bis es zu einem Urteil kommt,Indieser zeit tut sich das flüssige Geldvermögen des P.H,durch Zinsen vermehren.

Das Vermögen des P.H ,das geschätzte 2,7 Mio sein soll,wenn es flüssig vorhanden ist,kann P.H alles bezahlen.Sein Haus und andere Vermögen wir er sicher nicht verlieren.

Seine angebene Rente,reicht aber gar nicht,um in 9 monaten,550000 Euro aus dem Strafbefehl zu bezahlen. Meines Wissens nach,ist rente unpfändbar,(auch in dieser Höhe ?)
Sein weiteres Einkommen als Unternehmensberater,hat P.H aber scheinbar verschwiegen vor Gericht,denn darüber wurde nicht berichtet.

Wie gesagt,das sich die Richter nach dieser Vorschrift gehandelt haben,ist einfach zu lächerlich,man will dem dummen Bürger suggerieren,das dies ein Gesetz sei,nachdem sich ein Richter halten müsse.
Kann man die Richterin über eine Homepage mal anschreiben,zu dieser Vorschrift? Lieber nicht,sonst wird diese Frage auch noch 10 jahre gespeichert,weil man sich als Staats-Querulant verdächtigt
,ausserdem weiss die Richterin D.schon so zu antworten,das es dann doch keine Beantwortung der Frage,in diesem Sinne ist,eben nur wieder Diplomatisch verdreht.Richterin D. brauch sich nicht zu verstellen wie ein Politiker,denn vor dem Gesetz sind doch alle gleich,oder etwa nicht?

zarathrusta
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Nordseekrabbe
linker Autist



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden

Beitrag(#655524) Verfasst am: 06.02.2007, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendein Politiker, ich meine sogar es war SPD-Fraktionschef Peter Struck, will sich lt. eigenen Äußerungen, dafür einsetzen daß die ganzen Hartz-Gesetze (z. B. Hartz 4) nicht mehr nach Herrn Hartz genannt werden, sondern künftig anders hießen. Der Name Hartz sei diskriminierend.
_________________
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#655534) Verfasst am: 06.02.2007, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben:
Irgendein Politiker, ich meine sogar es war SPD-Fraktionschef Peter Struck, will sich lt. eigenen Äußerungen, dafür einsetzen daß die ganzen Hartz-Gesetze (z. B. Hartz 4) nicht mehr nach Herrn Hartz genannt werden, sondern künftig anders hießen. Der Name Hartz sei diskriminierend.



Sie heißen auch jetzt nicht so und haben nie so geheißen, sondern 1. bis 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt. Nur Mundfaule nennen sie nach Peter Hartz, und seltsamerweise bestehen besonders viele Grundsicherungsbezieher im Gespräch darauf, "Hartz IV" zu bekommen, weil ihnen Grundsicherung für Arbeitsuchende zu lange auszusprechen dauert.
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