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Entführung
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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#646088) Verfasst am: 22.01.2007, 23:40    Titel: Entführung Antworten mit Zitat

Mal angenommen es wird einer eurer Verwandter entführt und die Entführer verlangen 50.000€
Nur das Problem ist dass ihr den Verwandten überhaupt nicht leiden könnt, ja er euch ständig auf die Nerven gegangen ist, ihr ihn eigentlich regelrecht hasst.

Kann man nun sagen: "Mir ist das wurscht macht mit dem was ihr wollt!" ?
Müssen die Verwandten zahlen oder springt da der Staat ein wenn sie nicht wollen (nicht etwa wenn sie es nicht hätten, sondern wenn sie es hätten aber der Meinung sind der Verwandte wäre es nicht wert).

Ist so etwas bereits passiert?
Springt dann der Staat ein?
Gibt es juristische Folgen für die Lösegeldverweigerer?
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Rudolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 19.01.2004
Beiträge: 1460

Beitrag(#646094) Verfasst am: 22.01.2007, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Also mich würds schwer wundern, wenns die gäbe.

1. Hat keiner zu wissen, wie reich man ist.
2. Ist es absolute Privatsache, wenn man sich lieber ein fettes Auto kauft.

Eher würden sich wahrscheinlich die Medien über so ne Geschichte freuen.
Dass der Staat einspringt halte ich für möglich, da gibts doch irgendsowas wie eine Schutzpflicht, die der Staat dem Bürger schuldet. Man denke an diese komische Frau vor einiger Zeit.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#646101) Verfasst am: 22.01.2007, 23:59    Titel: Re: Entführung Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Mal angenommen es wird einer eurer Verwandter entführt und die Entführer verlangen 50.000€
Nur das Problem ist dass ihr den Verwandten überhaupt nicht leiden könnt, ja er euch ständig auf die Nerven gegangen ist, ihr ihn eigentlich regelrecht hasst.


Der Film zur Frage heiszt: Die unglaubliche Entführung der verrückten Mrs. Stone
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Finril
-.-



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 1270

Beitrag(#646301) Verfasst am: 23.01.2007, 06:31    Titel: Re: Entführung Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Nergal hat folgendes geschrieben:
Mal angenommen es wird einer eurer Verwandter entführt und die Entführer verlangen 50.000€
Nur das Problem ist dass ihr den Verwandten überhaupt nicht leiden könnt, ja er euch ständig auf die Nerven gegangen ist, ihr ihn eigentlich regelrecht hasst.


Der Film zur Frage heiszt: Die unglaubliche Entführung der verrückten Mrs. Stone


Gab auch eine deutsche Variante.
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Ein Geist wer seine Pflichten nicht erfüllt kann nicht frei sein.
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das blühende Leben
registrierter User



Anmeldungsdatum: 19.09.2006
Beiträge: 92
Wohnort: 540 m ü. NN

Beitrag(#646496) Verfasst am: 23.01.2007, 16:51    Titel: Re: Entführung Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Mal angenommen es wird einer eurer Verwandter entführt und die Entführer verlangen 50.000€
Müssen die Verwandten zahlen oder springt da der Staat ein wenn sie nicht wollen. Gibt es juristische Folgen für die Lösegeldverweigerer?

Nachdem eine Entführung eine Straftat ist, kann ich mir nicht vorstellen, daß es juristische Folgen für Lösegeldverweigerer hat, wenn sie auf die Forderungen nicht eingehen.
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#646632) Verfasst am: 23.01.2007, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, ich denke, zumindest müsste das den Behörden gemeldet werden...
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#646640) Verfasst am: 23.01.2007, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, so einfach ist das glaub ich nicht.
Es gibt verschiedene (strafrechtliche) Schutzpflichten / Garantenstellungen, die ein Unterlassen einer Handlung zu einer Straftat werden lassen. Eine "Pflicht, zum Schutze anderer Personen und deren Rechtsgüter tätig zu werden, kann sich zB aus einem Verhältnis enger persönlicher Verbundenheit."

Es wird also draufankommen, wie weit entfernt die Verwandschaft ist, wie hoch die Lösegeldsumme ist, ob man zerstritten ist, ob eine effektive Familiengemeinschaft besteht...
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narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#646645) Verfasst am: 23.01.2007, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Hmm, so einfach ist das glaub ich nicht.
Es gibt verschiedene (strafrechtliche) Schutzpflichten / Garantenstellungen, die ein Unterlassen einer Handlung zu einer Straftat werden lassen. Eine "Pflicht, zum Schutze anderer Personen und deren Rechtsgüter tätig zu werden, kann sich zB aus einem Verhältnis enger persönlicher Verbundenheit."

Es wird also draufankommen, wie weit entfernt die Verwandschaft ist, wie hoch die Lösegeldsumme ist, ob man zerstritten ist, ob eine effektive Familiengemeinschaft besteht...
Ich denke nicht, dass derartiges hier greift...
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#646648) Verfasst am: 23.01.2007, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Hmm, so einfach ist das glaub ich nicht.
Es gibt verschiedene (strafrechtliche) Schutzpflichten / Garantenstellungen, die ein Unterlassen einer Handlung zu einer Straftat werden lassen. Eine "Pflicht, zum Schutze anderer Personen und deren Rechtsgüter tätig zu werden, kann sich zB aus einem Verhältnis enger persönlicher Verbundenheit."

Es wird also draufankommen, wie weit entfernt die Verwandschaft ist, wie hoch die Lösegeldsumme ist, ob man zerstritten ist, ob eine effektive Familiengemeinschaft besteht...
Ich denke nicht, dass derartiges hier greift...


Ja, in dem Fall warscheinlich nicht. Ich mein nur, in anderen Fällen könnte man eine Pflicht zur Bezahlung konstruieren.
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Galaxisherrschers Katze
Verwöhntes Haustier



Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 5018

Beitrag(#646650) Verfasst am: 23.01.2007, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Aber fördert man nicht auch ein Verbrechen dadurch, dass man zahlt?
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#646651) Verfasst am: 23.01.2007, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Aber fördert man nicht auch ein Verbrechen dadurch, dass man zahlt?


Ja.

Schon alleine deshalb kann es eigentlich schon keine Verpflichtung geben irgendwelche Zahlungen zu tätigen.
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jagy
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Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#646653) Verfasst am: 23.01.2007, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:
Aber fördert man nicht auch ein Verbrechen dadurch, dass man zahlt?


Ja.

Schon alleine deshalb kann es eigentlich schon keine Verpflichtung geben irgendwelche Zahlungen zu tätigen.


In der BRD hat das Leben und noch mehr die Menschenwürde immer noch einen höheren Wert als die Verbrechensvorbeugung/bekämpfung. Und die Logik "Wir zahlen nicht weil wir damit Verbrechen fördern" würde gegen die Menschenwürde verstoßen.

Ich will ja auch nicht sagen dass es so eine Pflicht gibt, nur, dass sie nicht fern aller Warscheinlichkeit wäre.
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Svea
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Beiträge: 1908

Beitrag(#646656) Verfasst am: 23.01.2007, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wird nicht sowieso streng verschwiegen wie die Polizei in Entführungsfällen vorgeht, damit die Verbrecher nicht dahinter kommen und denentsprechend planen können?
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#646657) Verfasst am: 23.01.2007, 20:50    Titel: Re: Entführung Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Springt dann der Staat ein?


Nein.

Nergal hat folgendes geschrieben:

Gibt es juristische Folgen für die Lösegeldverweigerer?


Nein.

Hättest du auch selbst drauf kommen können.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#646659) Verfasst am: 23.01.2007, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Durch deinen Stil merkt man nie, wie ernst man dich eigentlich nehmen kann.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#646661) Verfasst am: 23.01.2007, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
In der BRD hat das Leben und noch mehr die Menschenwürde immer noch einen höheren Wert als die Verbrechensvorbeugung/bekämpfung. Und die Logik "Wir zahlen nicht weil wir damit Verbrechen fördern" würde gegen die Menschenwürde verstoßen.


Ach? Sag das mal ... äh .. so ziemlich allen Staaten dieser Erde?

Zitat:
Ich will ja auch nicht sagen dass es so eine Pflicht gibt, nur, dass sie nicht fern aller Warscheinlichkeit wäre.


Wieso gibt es keine Pflicht, wenn eine Zahlungsverweigerung Deiner Meinung nach gegen die Menschenwürde verstößt?
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jagy
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Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#646668) Verfasst am: 23.01.2007, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Zahlungsverweigerung des Staates meine ich.

Angenommen jemand erpresst die BRD. Würde die BRD dann sagen "Wir zahlen nicht, weil wir damit weitere Erpressungen vielleicht ermöglichen würden, erschießt die Geiseln" würde sie damit die Geiseln zu bloßen Objekten innerhalb der staatlichen Sicherheitspolitik degradieren. Das verstieße gegen die Menschenwürde und deswegen glaube ich ist die BRD verpflichtet zu zahlen.
Genauso, wie man ein entführtes Flugzeug nicht einfach abschießen darf, egal wieviele Menschen mehr gerettet werden könnten.

Das mag man ja kritisieren. In Russland überlegen es sich jetzt Terroristen sicher zweimal, bevor sie irgendwelche Geiseln nehmen und den russischen Staat erpressen. Trotzdem bin ich aber froh, dass es in Deutschland nicht so gehandhabt wird wie in Russland.


Was ich meinte war grundsätzlich folgendes: Ein Sohn kann die Pflicht haben, seinen ertrinkenden Vater zu retten. Dann könnte er auch die Pflicht haben, ein Lösegeld zu zahlen. Vermutlich wird man für letzteren Fall aber keine Regeln aufstellen können, sondern es wäre warscheinlich immer eine Frage des Einzelfalles.
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Zuletzt bearbeitet von jagy am 23.01.2007, 21:05, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Beitrag(#646671) Verfasst am: 23.01.2007, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Durch deinen Stil merkt man nie, wie ernst man dich eigentlich nehmen kann.


Wen jemand das Wort "juristisch" oder ähnliches benutzt, dann ist meine Reaktion fast immer ernstgemeint. Ist ein Reflex.
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narziss
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Beiträge: 21939

Beitrag(#646672) Verfasst am: 23.01.2007, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist in der Praxis ja tatsächlich der Fall, dass Lösegelder gezahlt werden...

Wenn man von Zeit zu Zeit ne Osthoff freikauft, sind die Kosten für den Staat nichts weiter als Peanuts...
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Beitrag(#646673) Verfasst am: 23.01.2007, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Eine Zahlungsverweigerung des Staates meine ich.

Angenommen jemand erpresst die BRD. Würde die BRD dann sagen "Wir zahlen nicht, weil wir damit weitere Erpressungen vielleicht ermöglichen würden, erschießt die Geiseln" würde sie damit die Geiseln zu bloßen Objekten innerhalb der staatlichen Sicherheitspolitik degradieren. Das verstieße gegen die Menschenwürde und deswegen glaube ich ist die BRD verpflichtet zu zahlen.
Genauso, wie man ein entführtes Flugzeug nicht einfach abschießen darf, egal wieviele Menschen mehr gerettet werden könnten.


Nein, wurde vom BVerfG bereits entschieden, der Staat muss sich nicht erpressen lassen.
Aufgabe: Finde mit Google die Entscheidung und poste sie hier.
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Beitrag(#646674) Verfasst am: 23.01.2007, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Es ist in der Praxis ja tatsächlich der Fall, dass Lösegelder gezahlt werden...

Wenn man von Zeit zu Zeit ne Osthoff freikauft, sind die Kosten für den Staat nichts weiter als Peanuts...


Ja, aber der Staat muss das nicht.
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Beitrag(#646678) Verfasst am: 23.01.2007, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Aufgabe: Finde mit Google die Entscheidung und poste sie hier.


Gelöst:
http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv046160.html
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Beitrag(#646680) Verfasst am: 23.01.2007, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wird dieser Thread sogar noch interessant?

Geschockt
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jagy
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Beitrag(#646695) Verfasst am: 23.01.2007, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

freakteach Hm, Art. 1 I 1 wurde in dieser Entscheidung ja gar nicht geprüft?

Man kann aber glaub ich sagen, dass zumindest eine Pflicht zur Abwägung besteht - was das Rechtsgut des Lebens angeht.
Die Frage ist dann, ob bei rein finanziellen Erpressungen die Abwägung gegen das Leben ausschlagen kann. Und ich glaube, wenn der einzige Abwägungsgrund gegen das Leben "Wenn wir jetzt zahlen, müssen wir auch beim nächsten mal zahlen" wäre, dass dies nicht nur nicht genüge um die Abwägung zum Ausschlag gegen das Leben zu bringen, sondern auch gegen die Menschenwürde verstoßen würde.

Deswegen meine ich, wenn "Politik" der einzige Grund wäre nicht zu zahlen, könnte man bei rein finanziellen Entführungen tatsächlich eine Pflicht des Staates zum zahlen konstruieren. Ich erinnere mich auch, dass es nach der Osthoff-Geschichte auch diverse Staatsrechts-Profs gab, die sogar gesagt haben, wenn sie nochmal entführt würde, müsste der Staat nochmal ran. Ok, diverse ist übertrieben, aber ich kann mich definitiv an einen erinnern, der das so im Fernsehen vertreten hat.
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Zuletzt bearbeitet von jagy am 23.01.2007, 21:30, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag(#646702) Verfasst am: 23.01.2007, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

"Darüber hinaus kann eine solche Festlegung insbesondere deshalb nicht von Verfassungs wegen erfolgen, weil dann die Reaktion des Staates für Terroristen von vornherein kalkulierbar würde. Damit würde dem Staat der effektive Schutz seiner Bürger unmöglich gemacht. Dies stünde mit der Aufgabe, die ihm durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gestellt ist, in unaufhebbarem Widerspruch."
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jagy
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Beitrag(#646706) Verfasst am: 23.01.2007, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das macht ja alles Sinn, aber ist es nicht gerade diese Begründung, die das einzelne Entführungsopfer zu einem reinen Objekt staatlicher Politik macht? Und was eigentlich einen Eingriff in das unabwägbare Rechtsgut der Menschenwürde darstellen würde?

Ich meine, auch das BVerfG ist ja nicht von der Schweinehund-Praxis verschont. Auch beim BVerfG gabs schon einige Entscheidungen, wo ich mir gedacht habe "Naja, das ist aber hingemauschelt".

Gut, dass das jetzt wegen der BVerfG-Entscheidung so ist, kann man nicht ändern, auch wenn man glaub ich sagen kann, der Staat ist zu einer Abwägung verpflichtet.
Aber wie wäre es denn theoretisch? Das BVerfG geht ja wie gesagt auf die Menschenwürde überhaupt nicht ein.
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Beitrag(#646710) Verfasst am: 23.01.2007, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Objekt wäre der Einzelne, wenn das BVerfG für alle Fälle eine einzige Regelung vorgeben würde. Genau das macht das BVerfG nicht. Nach BVerfG obliegt es der Exekutive, die jeweils angemessene Lösung zu finden.

Abgesehen davon ist die Begründung des BVerfG sehr kurz und dürftig, ja.
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Beitrag(#646712) Verfasst am: 23.01.2007, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:

auch wenn man glaub ich sagen kann, der Staat ist zu einer Abwägung verpflichtet.


Sehe ich auch so.

jagy hat folgendes geschrieben:

Aber wie wäre es denn theoretisch?


Wie gesagt, ich meine die Objektformel greift hier nicht.
Studierst du Jura??
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jagy
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Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#646720) Verfasst am: 23.01.2007, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ja. Muss mal innem Kommentar wühlen, mal schauen ob da was dazu steht.
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Beiträge: 11433

Beitrag(#646784) Verfasst am: 23.01.2007, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant, aber wieso springt laut Hahna der Staat nicht ein wenn die Familie nicht zahlen will?
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