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Darf man jemanden aufgrund seiner politischen Überzeugung schneiden?
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#664882) Verfasst am: 19.02.2007, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Melmoth hat folgendes geschrieben:
Sisyphos II hat folgendes geschrieben:
Melmoth hat folgendes geschrieben:

Aber als Bürger des Staates muss ich die Gesetze befolgen, in diesem Fall das Grundgesetz. Oder nicht?
Zu der Sache mit der Nachbarin: Sie hätte ja kein ausdrückliches Recht, was mit mir anzufangen. In persönlichen Belangen hält sich der Staat zum Glück so weit es geht raus.


Das GG bindet den Staat. Die Grundrechte stehen den Bürgern zu und der Staat hat sie zu garantieren. Er lässt Dir auch die Freiheit, Dich für oder gegen die Produkte eines bestimmten Unternehmens zu entscheiden - unabhängig von Deinen Gründen.

Die Sache mit der Nachbarin ist eine Metapher: Genauso wenig, wie Herr Müller sich auf das Grundgesetz berufen kann, um eine Gleichbehandlung seiner Produkte durch Dich zu erreichen, kann Deine Nachbarin sich auf das Grundgesetz berufen, um Deiner Freundin in privaten Dingen gleichgestellt zu werden.


Mir geht es weniger um den rechtlichen Aspekt als den moralischen:
Ich unterstützt die Freiheit der Meinung und der politischen Anschauung. Dies sind Rechte, die nicht oder nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden dürfen. Wenn ich nun aber losgehe und jemanden "bestrafe", weil mir seine politische Anschauung nicht gefällt, unterminiere ich damit dieses Recht?


Vor einigen Jahren spendete der geschäftsführende Gesellschafter der WAZ eine größere Summe an Helmut Kohl. Dies tat er nicht als Firma sondern als Privatperson. Nichtsdestotrotz besteht ein Teil dieses Privatvermögens auch aus dem Geld, welches ich als Kunde für die WAZ gezahlt habe. Da ich nicht mochte, dass Herr Schumann Geld, welches er von mir bekam, an Helmut Kohl gibt, bekam Herr Schumann eben kein Geld mehr von mir. Ich habe weder Hemmungen, den Kauf des Produktes einzustellen, noch, dies allen möglichen Leuten kundzutun. Der von MH verlinkte Fall handelte von einem Boykottaufruf eines Konkurrenzunternehmens und auch das "Kauft nicht beim Juden" hatte einen anderen Hintergrund als den Boykott eines Unternehmers aus Gründen, die aus dem persönlichen Handeln des Unternehmers resultieren.
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Ralf Rudolfy
Auf eigenen Wunsch deaktiviert.



Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#664937) Verfasst am: 19.02.2007, 20:40    Titel: Re: Darf man jemanden aufgrund seiner politischen Überzeugung schneiden? Antworten mit Zitat

Melmoth hat folgendes geschrieben:
Oder besser: Muss ich jemandem auch noch die gleichen Rechte - in diesem Fall das Recht der freien Meinung und der politischen Anschauung - zugestehen, wenn ich weiß, dass diese Person mir umgekehrt diese Rechte nicht zugestehen wird?

Du kannst jemandem natürlich eine Meinung zugestehen; aber du kannst auch deine eigene haben. Wo steht denn, daß du zur Neutralität verpflichtet bist?
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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