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BGH bestätigt Urteil zur Löschung von IP-Adressen

 
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Frank
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Anmeldungsdatum: 31.07.2003
Beiträge: 6643

Beitrag(#598073) Verfasst am: 07.11.2006, 00:47    Titel: BGH bestätigt Urteil zur Löschung von IP-Adressen Antworten mit Zitat

Heise Online hat folgendes geschrieben:

Nach fast drei Jahren hat es Holger Voss geschafft: In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof eine Beschwerde der Deutschen Telekom abgewiesen. Damit wird ein Urteil des Landgerichts Darmstadt rechtskräftig, wonach der Provider verpflichtet ist, die IP-Adresse des Münsteraners zu löschen, sobald die Verbindung getrennt wird.

...

Wie die vorigen Urteile auch, gilt die Entscheidung des BGH nur für den Vertrag zwischen T-Online und Holger Voss. Um auch andere T-Online-Kunden zu einer Klage zu bewegen, hat Holger Voss in Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Juristen Patrick Breyer den Text einer Musterklage erarbeitet und stellt diesen auf seiner Homepage zur Verfügung.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#598081) Verfasst am: 07.11.2006, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

Der BGH hat das Urteil nicht bestätigt, sondern die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig zurückgewiesen. Damit ist das Urtel des LG Darmstadt rechtskräftig.
Das arme AG Darmstadt, da rollt eine Klagewelle an:
http://www.kein1984.de/musterklage.html
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#598084) Verfasst am: 07.11.2006, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe einen anderen Provider, nicht telekom. Wie gehe ich das am Besten an?
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#598087) Verfasst am: 07.11.2006, 01:08    Titel: Antworten mit Zitat

Welchen Provider?
Du musst erstmal rausfinden, wie lange der speichert. Manche Straftat kann nicht aufgeklärt werden, weil viele Provider nicht oder nur sehr kurz speichern, hab ich selbst mehrfach mitbekommen.
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reign
bla bla



Anmeldungsdatum: 21.07.2006
Beiträge: 1880

Beitrag(#598092) Verfasst am: 07.11.2006, 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Speicherung der strittigen Verbindungsdaten verbietet das Telekommunikationsgesetz.
Wieso ist dann:
Zitat:
Das Urteil ist aber nur zwischen dem Kläger Holger Voss und der Deutschen Telekom unmittelbar wirksam.
???
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#598093) Verfasst am: 07.11.2006, 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:

Du musst erstmal rausfinden, wie lange der speichert.


Gut, ich frage nach. Und dann?
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#598098) Verfasst am: 07.11.2006, 01:14    Titel: Antworten mit Zitat

reign hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Die Speicherung der strittigen Verbindungsdaten verbietet das Telekommunikationsgesetz.
Wieso ist dann:
Zitat:
Das Urteil ist aber nur zwischen dem Kläger Holger Voss und der Deutschen Telekom unmittelbar wirksam.
???


Weil das Urteil nur in dem Rechtsverhältnis wirkt, in dem geklagt wurde. H. Voss kann nicht für alle klagen. Vielleicht stört es ja alle anderen nicht.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#598101) Verfasst am: 07.11.2006, 01:15    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:

Du musst erstmal rausfinden, wie lange der speichert.


Gut, ich frage nach. Und dann?


Wenn sich herausstellt, dass die länger speichern, als in dem Urteil des LG Darmstadt als zulässig angesehen, dann schriftlich auffordern, das zu unterlassen, kommen sie dem nicht nach, könntest du klagen...
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#598103) Verfasst am: 07.11.2006, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:

Du musst erstmal rausfinden, wie lange der speichert.


Gut, ich frage nach. Und dann?


Wenn sich herausstellt, dass die länger speichern, als in dem Urteil des LG Darmstadt als zulässig angesehen, dann schriftlich auffordern, das zu unterlassen, kommen sie dem nicht nach, könntest du klagen...


Danke.
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reign
bla bla



Anmeldungsdatum: 21.07.2006
Beiträge: 1880

Beitrag(#598111) Verfasst am: 07.11.2006, 01:27    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Vielleicht stört es ja alle anderen nicht.
Unabhängig davon ob es jmdn stört oder nicht - es ist gesetzeswidrig ("Die Speicherung der strittigen Verbindungsdaten verbietet das Telekommunikationsgesetz"). Also wie jetzt? Das TkG verbietet es und die dürfen es trotzdem machen?
_________________
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#598113) Verfasst am: 07.11.2006, 01:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wie paßt das Urteil des AG Darmstadt mit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zusammen?

tagesschau.de hat folgendes geschrieben:
Die von den Innen- und Justizministern der EU-Staaten und dem Europäischem Parlament beschlossene Richtlinie sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten aller Telefon-, Internet- und Handy-Kunden (Wer wann mit wem telefoniert? Wann hat sich wer ins Internet eingewählt?) für mindestens sechs Monate speichern. Die Inhalte der Kommunikation sollen nicht erfasst werden.
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#598760) Verfasst am: 08.11.2006, 00:45    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.heise.de/newsticker/meldung/80677
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#598768) Verfasst am: 08.11.2006, 01:02    Titel: Antworten mit Zitat

reign hat folgendes geschrieben:
Thao hat folgendes geschrieben:
Vielleicht stört es ja alle anderen nicht.
Unabhängig davon ob es jmdn stört oder nicht - es ist gesetzeswidrig ("Die Speicherung der strittigen Verbindungsdaten verbietet das Telekommunikationsgesetz"). Also wie jetzt? Das TkG verbietet es und die dürfen es trotzdem machen?


Ich werde die Urteile jetzt nicht kommentieren, weil ich jetzt keine Lust habe die Rechtslage ernsthaft zu prüfen.
Falls es nach dem TKG gesetzeswidrig ist, passiert solange nichts, wie keiner klagt. Es ist ja kein Straftatbestand und es sind afaik auch keine öffentlich-rechtlichen Konsequenzen an solch einen Verstoß geknüpft.
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#598769) Verfasst am: 08.11.2006, 01:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe bei meinem Provider nachgefragt, sobald ich eine Antwort habe, werde ich sie hier posten.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#598770) Verfasst am: 08.11.2006, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Wie paßt das Urteil des AG Darmstadt mit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zusammen?

tagesschau.de hat folgendes geschrieben:
Die von den Innen- und Justizministern der EU-Staaten und dem Europäischem Parlament beschlossene Richtlinie sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten aller Telefon-, Internet- und Handy-Kunden (Wer wann mit wem telefoniert? Wann hat sich wer ins Internet eingewählt?) für mindestens sechs Monate speichern. Die Inhalte der Kommunikation sollen nicht erfasst werden.


Gar nicht...
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#598777) Verfasst am: 08.11.2006, 01:12    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Stefan hat folgendes geschrieben:
Wie paßt das Urteil des AG Darmstadt mit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zusammen?

tagesschau.de hat folgendes geschrieben:
Die von den Innen- und Justizministern der EU-Staaten und dem Europäischem Parlament beschlossene Richtlinie sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten aller Telefon-, Internet- und Handy-Kunden (Wer wann mit wem telefoniert? Wann hat sich wer ins Internet eingewählt?) für mindestens sechs Monate speichern. Die Inhalte der Kommunikation sollen nicht erfasst werden.


Gar nicht...


Schon klar. Kann ein Gericht denn EU-Richtlinien ignorieren/außer Kraft setzen? Was ist das für eine Wischiwaschi-Rechtslage? Vor allem für die Provider?
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Beitrag(#598787) Verfasst am: 08.11.2006, 01:29    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt auf die Umsetzung an, wird man abwarten müssen.
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#598788) Verfasst am: 08.11.2006, 01:32    Titel: Antworten mit Zitat

Thao hat folgendes geschrieben:
Kommt auf die Umsetzung an, wird man abwarten müssen.


Das heißt, das Urteil des LG Darmstadt kann noch gekippt werden? Wann? Wie?
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#598789) Verfasst am: 08.11.2006, 01:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das Urteil kann nicht gekippt werden, aber die BR kann einfach die Gesetze ändern zwinkern
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#599288) Verfasst am: 09.11.2006, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

Also, mein Provider hat mit folgende Auskunft gegeben:
Zitat:
Das Speichern von Verkehrsdaten, und hierzu gehört auch die dynamische
IP-Adresse, ist nur zulässig, sofern es eine Rechtsvorschrift erlaubt,
oder wenn uns der Kunde hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erteilt
hat. Da die dynamische IP-Adresse aus Sicht der EWE TEL nicht
abrechnungsrelevant ist, wird dieses Datum auch nicht für
Abrechnungszwecke gespeichert. Lediglich zur Störungsbeseitigung und
für Supportdienstleistungen wird die dynamische IP-Adresse für einen
kurzen Zeitraum gespeichert. Die gesetzliche Zulässigkeit ergibt
sich hierbei aus § 100 TKG (Telekommunikationsgesetz).


Soweit in Ordnung, nachprüfen kann ich das ja nicht, muß es wohl glauben...
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#665970) Verfasst am: 21.02.2007, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.heise.de/newsticker/meldung/85609

Das wars dann wohl mit Strafverfolgung von Urheberrechtsverletzern. In 7 Tagen passiert gar nichts, von Anzeige bis zur Bearbeitung liegt meist schon ein längerer Zeitraum.
_________________
Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Win
nicht registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 263

Beitrag(#666103) Verfasst am: 21.02.2007, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/85609

Das wars dann wohl mit Strafverfolgung von Urheberrechtsverletzern. In 7 Tagen passiert gar nichts, von Anzeige bis zur Bearbeitung liegt meist schon ein längerer Zeitraum.

Grundsätzlich bin ich kein Freund von Urheberrechtsverletzern. Aber andererseits habe ich den Eindruck, dass gerade in dem Punkt manche gerne mit Kanonen auf Spatzen schießen würden.

Sowieso finde ich die Rechtslage im Internet teilweise irrsinnig. Solange jeder gelangweilte Rechtsanwalt Abmahnungen über tausende Euro verschicken kann, wenn irgendwo ein Buchstabe fehlt oder ein privater Website-Betreiber seine Namensangaben nicht wasserdicht gestaltet, stimmt was nicht. Hier fehlt häufig ein angemessener Maßstab.
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durial
gesperrt



Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#666203) Verfasst am: 22.02.2007, 01:49    Titel: Antworten mit Zitat

Danke! Durch die Namensnennung habe ich den Link bei SPON für die Musterklage wiederfinden können. Sehr glücklich
Die gibts mittlerweile sogar bei WIKI:
http://www.daten-speicherung.de/wiki/index.php/Musterklage

Artikel bei SPON:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,446838,00.html
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#666209) Verfasst am: 22.02.2007, 02:02    Titel: Antworten mit Zitat

durial hat folgendes geschrieben:
Danke! Durch die Namensnennung habe ich den Link bei SPON für die Musterklage wiederfinden können. Sehr glücklich
Die gibts mittlerweile sogar bei WIKI:
http://www.daten-speicherung.de/wiki/index.php/Musterklage

Artikel bei SPON:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,446838,00.html


Sehr glücklich
Danke, jetzt weiss ich wenigsten Bescheid:

Datenspeicherung hat folgendes geschrieben:
5. Arcor (als Internetzugangsanbieter)
Laut Auskunft des Arcor-Kundendienstes vom 11.12.2006 speichert das Unternehmen keine IP-Adressen mehr. Das heißt, dynamisch vergebene IP-Adressen werden sofort mit Verbindungsende gelöscht. Der richtige Ansprechpartner bei Arcor für die Auskunftanforderung: Horst Olpe, Abteilung PSD, Fax: 069-21695100.
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