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DNA Test
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#621350) Verfasst am: 16.12.2006, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

zarathrusta hat folgendes geschrieben:

denn nach dieser gesetzesauslegung,ist ja jeder verurteilte in der bewährungszeit und auch danach eine potentielle gefahr es ist davon auszugehen das dieser wieder straftaten begehen wird,einfach so,ohne untersuchung,ohne gutachten,einfach so. worauf stützt sich diese gesetzesaussage?

der staat darf dich für weiterhin gefährlich halten ,ohne es begründen zu müssen.das der statt sdas begründen muss,habe ich in diesem link nirgendwo gefunden . ...


Gar nicht mal so dummer Einwand.

Der Staat stützt das auf eine sehr vage Gefahrenprognose aufgrund der Vortat/taten.

Durchaus problematisch.
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Wer nichts weiß, glaubt alles.
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zarathrusta
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#621371) Verfasst am: 16.12.2006, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

@Misterfritz,

ich weiss zwar nicht ,wo ihr euren angeblichen juristenverstand herhabt.
er hat ohrfeige angedroht mit einem stock (mein freund ist schon älter),aber nicht zugehauen,war eben kurz davor.
so ,das haben ein zeuge und ich also zwei zeugen gesehen. ebenso das man meinen freund dann hinterrücks niedergeschlagen hat und eine rippe gebrochen hat, er wurde zusammengeschlagen,aus notwehr,mit der begründung, man habe dem angegriffenen geholfen.

so ,fakt ist ,mein freund bekam eine verurteilung wegen gefährlicher körperverletzung da mit einem gegenstand (stock), der wo ihn niedergeschlagen hat bekam gar keine strafe (!) obwohl ausser mir ja ein weiterer zeuge da war, unabhänging nicht verwandt oder sonstwas und das gesehen hat,das mein freund zusammengeschlagen wurde. das hat vor gericht nicht gezählt,so ungefähr.

noch fragen?
wäre er damals noch selbständig gewesen wo er geld verdient hatte,wäre das anders ausgegangen,da er dann vor das landgericht hätte gehen können,so blieb ihm nur das urteil anzunehmen ,die bewährung wurde verlängert keine geldstrafe.das landgericht hätte da anders entschieden.

ich glaube die körperverletzung ist der grösste knackpunkt der bergündung zur dna vorladung..

so jetzt warte ich auf eure juristische sachkenntniss.
ich habe ja jetzt wohl alles deutlich genug geschrieben,das es zu verstehen ist. vergessen habe ich nix mehr es sind sieben vorstrafen.

wie gesagt ist wahrscheinlich die körperverletzung der knackpunkt.
natürlich mit geld könnte man das urteil wieder aufrollen,klar,nur dazu bedarf es neuer beweismittel,es genügt nicht das man un szwei zeugennicht genügend gewürdigt habe ,oder sowas.
da müssen neue beweismittel her und woher bitteschön?

es sei denn,es wäre zu prüfen ob dieses urteil nicht aus dem rahmenfallend ist also ungewöhnlich,kann ich mir aber kaum vorstellen. selbst ein richter am amtsgericht ist nicht so dumm und fällt ein urteil ,womit gerechnet werden muss,das dieses anfechtbar ist,bzw.aufgehoben werden kann.wäre mein freund nicht vorbestraft gewesen,dann wäre das urteil anders gelaufen ,klar.

jetzt kommen wieder die besserwisser,lasst diese dummen sprüche sein,es ist so geschehen dieses urteil.
vielleicht ist ja wirklich ein jurist unter euch mit einem guten vorschlag dieses urteil vielleicht wieder aufzurollen,mit welcher chance und begründung,kann ich mir aber nicht vorstellen.

zarathrusta
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Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#621386) Verfasst am: 16.12.2006, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

@z.:

Mich beschäftigen hier zwei Fragen:

Wie kommt ein Erwachsener Mensch eigentlich auf den Gedanken, zu einem Beratungsgespräch bei seinem Anwalt einen Freund mit zu nehmen?

Wie kommt der ausgerechnet auf Dich?

Am Kopf kratzen
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zarathrusta
gesperrt



Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#621911) Verfasst am: 17.12.2006, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

oh ja, es ist ausserordentlich unüblich wenn man zu einem rechtsanwaltstermin eine bgleitung mitnimmt,sei es die eigene ehefrau-ehemann,freund,onkel, etc

vollkommen unüblich und wird auch nicht praktiziert,kommt auch überhaupt nicht vor.kopfschüttel. Mit den Augen rollen Nein, so geht das nicht!

zarathrusta
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Mara Cash
boardbeglückerin



Anmeldungsdatum: 21.08.2006
Beiträge: 304

Beitrag(#621927) Verfasst am: 17.12.2006, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

zappenduster und die verwirrung der kleinkriminellen Lachen

habt ihr eure dna schon bei einer kubanerin hinterlegt?
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#621933) Verfasst am: 17.12.2006, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

zarathrusta hat folgendes geschrieben:
ich weiss zwar nicht ,wo ihr euren angeblichen juristenverstand herhabt.


Zitat:
so jetzt warte ich auf eure juristische sachkenntniss.


In einem Post!
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#621990) Verfasst am: 17.12.2006, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Mara Cash hat folgendes geschrieben:
zappenduster und die verwirrung der kleinkriminellen Lachen

habt ihr eure dna schon bei einer kubanerin hinterlegt?
Gröhl... Gröhl... Gröhl...
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spaghettus
Pastafarianer



Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 568
Wohnort: Uckermark

Beitrag(#622045) Verfasst am: 17.12.2006, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

@ zarathrusta

Du schreibst, dass du der Rechtsanwalt Ahnung hat, scheinst ihm also zu vertrauen. Was soll dann die ganze Fragerei hier?
Du kannst doch wohl kaum erwarten hier eine fachkundigere Antwort zu bekommen als vom RA, zumal der die Vorgeschichte deines Freundes mit Sicherheit besser kennt als jeder hier.

Was soll also deine Fragerei? Was willst du überhaupt?
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zarathrusta
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#622109) Verfasst am: 17.12.2006, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

was willst du überhaupt,könnte man eigentlich jeden fragen hier. ich wollt eeben erfahren was ihr mir zu diesem thema sagen könnt, da sollte doch eine diskussion hierüber erlaubt sein

zaratrhusta
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#622127) Verfasst am: 17.12.2006, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

zarathrusta hat folgendes geschrieben:
was willst du überhaupt,könnte man eigentlich jeden fragen hier.


Aus sder Mehrheit der Beiträge geht das aber direkt hervor - und sonst wird in der Tat bisweilen mal nachgefragt.

Zitat:
ich wollt eeben erfahren was ihr mir zu diesem thema sagen könnt, da sollte doch eine diskussion hierüber erlaubt sein


Das hat niemand bestritten.
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zarathrusta
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#623148) Verfasst am: 19.12.2006, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Resümee:

Der Rechtsanwalt meines Kumpels,hat noch am selben Tag eine Verteidigungsanzeige bei der Polizei eingereicht. Mein Kumpel hat das Recht erst nur auf Richterlichen Beschluss einen DNA Test nach §81g machen zu müssen.Die Polizei hat im Land Hessen derzeit keinerlei Rechtliche Handhabe diesen schon vor dem Richterlichen Beschluss mit Polizeigewalt abzuholen (vorzuführen). Dieser Antrag hat AUFSCHIEBENDE Wirkung.

Bevor der Richterliche Beschluss ergeht ,wird ein Gerichtstermin anberaumt in dem der Richter einen beschluss auch begründen muss.Das weiss ein Rechtsanwalt schon vorher ,da er ja Akteneinsicht hat und vorher auch verhandelt wird.

Der Thread kann hiermit geschlossen werden.

gruss zarathrusta
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Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#623171) Verfasst am: 19.12.2006, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, berichte doch mal weiter über den Fall!
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Der unbekannte Gott
apolitischer Atheist



Anmeldungsdatum: 24.07.2003
Beiträge: 1595
Wohnort: Das alte Europa

Beitrag(#623346) Verfasst am: 20.12.2006, 02:40    Titel: Antworten mit Zitat

zarathrusta hat folgendes geschrieben:
@Misterfritz,
ich weiss zwar nicht ,wo ihr euren angeblichen juristenverstand herhabt.
er hat ohrfeige angedroht mit einem stock (mein freund ist schon älter),aber nicht zugehauen,war eben kurz davor.
so ,das haben ein zeuge und ich also zwei zeugen gesehen. ebenso das man meinen freund dann hinterrücks niedergeschlagen hat und eine rippe gebrochen hat, er wurde zusammengeschlagen,aus notwehr,mit der begründung, man habe dem angegriffenen geholfen.
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noch fragen?

Keine Fragen, aber herzliches Beileid für Deine Forderung, die Notwehr der anderen bestrafen zu lassen!
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zarathrusta
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#624307) Verfasst am: 21.12.2006, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

@Der unbekannte Gott

Notwehr rechtfertigt also,das ich auf dein Grundstück darf,notfalls einbrechen muss um dich zusammenzuschlagen ?

Ist wohl etwas abwegig,aber ist ja oft auf ländlichen Gebieten so,das dort die Amtsgerichte mehr oder weniger Kuhhandel treiben mit Ihren Urteilen.Ein reuiges geständnis,etwas Strafe obendrauf so ungefähr.Sowas ist wenn genug Chancen bestehen das Urteil weiter runterzuhandeln,vorausgesetzt man hat auch Geld bis zum Landgericht zu gehen,mit einem prof.Grosstadtanwalt nicht zu machen so ein deal ,normalerweise nicht. Gut, in meiner Ländlichen Wohngegend wird man dann Frankfurter Rechtsanwälte im Amtsgericht nicht mögen,muss aber für den angeklagten kein nachteil sein

zarathrusta
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#672057) Verfasst am: 02.03.2007, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

hallo allerseits,

Neuigkeit: Diese Woche kam ofiziell der Beschluss der Staatsanwaltsschaft,DNA entnahme wird abgelehnt,ist nicht gerechtfertigt.
Anwalt hat in einem dreiseitigem (!) Schreiben das der Sta.darlegen können,warum dies nicht gerechtfertigt ist,Erfolg gehabt,scheint ein guter Anwalt zu sein,andere haben das abgelehnt gar nicht erst gemacht,

"Sie haben da keine Chancen" und lauter so Schwachsinn."

Fazit:Wenn es einem von euch auch so ergehen sollte:einen guten Anwalt aufsuchen versiert in Strafrecht und Strafprozessrecht.

gruss zarathrusta
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zarathrusta
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#675881) Verfasst am: 06.03.2007, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hat das Gericht bisher in der Bewährungszeit die Prognose positiv gestellt,dann gilt nämlich Schrankenvorbehalt,für das DNA Idendifikationsverfahren.

Ich wundere mich nur,das die Polizei einfach eine derartige Anordnung treffen darf nach Aktenlage und nicht vorerst die Staatsanwaltschaft fragen muss.

zarathrusta
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#678327) Verfasst am: 09.03.2007, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

hallo allerseits,
habe mich lange nicht mehr gemeldet.

Also ich muss mal blöd in die Runde fragen:
Ein Politiker einer gewissen Hirarchiestufe (Minister,Abgeordneter,Kanzler)geniesst ja Immunität auch vor dem Gesetz,die sind schon mal nicht gleich vor dem Gesetz wie der Bürger.

Da der Politiker /Kanzler bei Amtsantritt einen Eid schwört,sieht es doch so aus,als hält sich keiner (von einigen wenigen abgesehen) daran.

Dann ist entweder der Eid so geschrieben,das man dem Politiker juristisch nicht drankriegen kann,oder er begeht Meineid-darf Meineid begehen.

Der normal Bürger wird vor Gericht bei Meineid hart bestraft.
Der Eid den unsere Politiker leisten ist so zu verstehen,das diese erst einmal für sich dienen,also zu allererst an sich denken,dem Land, un derst dann kommt wenn überhaupt der Bürger,das er dem Bürger dient ,darauf leistet er keinen Eid,mit Sicherheit nicht,es ist nicht so geschrieben wie man es verstehen soll.

Ach übrigens,der Kombilohnvorschlag ist Nebel ins Gesicht des Volkes,das gibt es schon längst und zwar bei der Förderung Ost -siehe Lohnkostenzuschüsse,nur mit dem Unterschied,das der der im Osten Investiert und Lohnkostenzuschüsse haben will zu 50% einige Voraussetzungen erfüllen muss unter anderem einen hohen Mindestlohn zu zahlen,so sehen es die Förderichtlinien vor.

Bei dem neuen Modell ist davon nicht mehr die Rede,nur von einer Untergrenze in Höhe der Sozialhilfe-Hartz IV,heisst es wird legalisiert das ich als Arbeitgeber euch einen Vollzeitlohn zahle der in Höhe der Sozialhilfe ist und das noch legal,Ihr kriegt den Rest ja dann eh vom Amt.

Daher wird dann noch weiter gesiebt,heisst: aha Leistungen vom Amt, daher keine Dispolinie,keine Kreditkarte, etc,etc,etc,.....

Der dumme Bürger lässt sich sicher auch dies noch gefallen,macht Ihm ja nichts mehr aus...

zarathrusta
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zarathrusta
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 887

Beitrag(#678330) Verfasst am: 09.03.2007, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Mod!

habe das Thema verwechselt,bitte meinen beitrag in ein passenden thread schieben-Danke.


zarathrusta
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