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Deutsche Richterin stützt sich auf Koran
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chiring
Asatru



Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 1694
Wohnort: Westfalen

Beitrag(#687325) Verfasst am: 21.03.2007, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Christa Stolle, Geschäftsführerin der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes ist empört über die Erklärung der Richterin: "Es ist unglaublich, dass eine Richterin in Deutschland sich auf den Koran beruft", sagt sie zu SPIEGEL ONLINE.


Da hat sie recht. Aber würde sie vergleichbares auch sagen, wenn sich eine Richterin auf die Bibel beruft?


genau das ist der punkt. es wird von christlicher seite relativiert und von anti-islamischer seite pauschalisiert.


Das ist nicht der Punkt,
denn die Argumentation ist eine ganz andere. Das Christentum muß den Humanismus und die Renaissancegeschichte innerhalb der europäischen Werteordnung berücksichtigen, den Islam interessiert das nicht. Weil dem das unbekannt ist, kann er die europäische Geschichte auch einfach ignorieren.

Len, Du redest doch ständig von Kulturrelativierung, was das denn anderes?
Das ist eine atheistisch argumentierte Türöffnung für Kulturrelativismismus.

Laizismus ist was feines, aber nicht an dieser Stelle, an der es um die Rechte geht die man hier mühsam erworben hat.
_________________
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#687407) Verfasst am: 21.03.2007, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Sie hat sich gefälligst an die deutschen Gesetze zu halten, da spielt der Koran oder andere Gewalt verherrlichenden, archaischen Schriften keine Rolle.


Tut sie doch. Das Urteil ist selbstverständlich aus ethischer und politischer Perspektive abzulehnen, juristisch ist das aber durchaus vertretbar. "Härtefall" ist nämlich gewissermaßen eine auslegungsbedürftige Generalklausel, für die es zwar richterrechtliche Präzedenzfälle gibt, die aber in jedem Fall neu unter Berücksichtigung der beteiligten Personen und der genaueren Umstände neu zu bestimmen sind.

Und wenn man annimmt, die Dame akzeptiere ein eheliches Züchtigungsrecht grundsätzlich, und habe sich unter dieser Prämisse auf die Ehe eingelassen, kann man vertreten, die Züchtigung begürnde keinen Härtefall.

Angesichts des Grundsatzes der einheitlichen Wertmaßstäbe der Rechtsordnung sowie dem Recht auf eine Gewaltfreie Ehe, dass sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ableitet, halte ich diesen Ansatz verfehlt; kann es aber (wiederum gesagt: juristisch, nicht ethisch betrachtet, das hat sympathischerweise nichts miteinander zu tun) durchaus nachvollziehen, wie man zu einem anderen Ergebnis kommt.


Danke für die Erläuterungen. Ich meine die juristische Logik jetzt ein wenig besser verstehen zu können. Mir stellt sich nun die Frage, wie es sich dabei mit unveräusserlichen Rechten verhält. Es gibt doch das (unveräusserliche?) Recht auf körperliche Unversehrtheit. Selbst ein vertraglich vereinbartes Züchtigungsrecht kann somit keinen Bestand vor dem Gesetz haben.
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Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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schabernick
it's me



Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#687410) Verfasst am: 21.03.2007, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich möchte fast behaupten, daß ein solches Urteil in "modernen", westlich orientierten Metropolen, wie zum Beispiel Istanbul oder Kairo, nicht mehr möglich ist.
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Halt den Globus an, ich will aussteigen
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#687411) Verfasst am: 21.03.2007, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Danke für die Erläuterungen. Ich meine die juristische Logik jetzt ein wenig besser verstehen zu können. Mir stellt sich nun die Frage, wie es sich dabei mit unveräusserlichen Rechten verhält. Es gibt doch das (unveräusserliche?) Recht auf körperliche Unversehrtheit. Selbst ein vertraglich vereinbartes Züchtigungsrecht kann somit keinen Bestand vor dem Gesetz haben.

Der Mann darf sich der Frau ohnehin nicht nähern. Um körperliche Unversehrtheit geht es hier nicht, sondern lediglich um die Formalität der offiziellen Scheidung. Und scheint die Richterin sich auslegungstechnisch auf eine Haarspalterei zu verfestigen. Das scheint so eine Juristenkrankheit zu sein.

chiring hat folgendes geschrieben:
Keine Frau läßt sich auf eine eheliche Beziehung ein in der sie willentlich und freiwillig davon ausgeht nach herkunftsmäßig traditionellem Maßstab des Mannes geschlagen oder mit dem Tod bedroht werden zu dürfen. Außer vielleicht in traditionell muslimischen Ländern, aber dort steht das Gericht nicht und das ist was hier zählt, (da auch die Frau in Deutschland geboren und aufgewachsen ist.)

Na dann hättest du mal ins Muslima-Aktiv Forum reinschauen sollen. Da tummeln sich praktisch nur deutsche Konvertitinnen....


Zuletzt bearbeitet von Sokrateer am 21.03.2007, 08:12, insgesamt einmal bearbeitet
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#687412) Verfasst am: 21.03.2007, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist gestern abend noch der Gedanke gekommen, dass die Richterin eventuell eine Schiene fährt, die zu einem Ex-User in diesem Forum passen könnte: Hat sie halt so einen Musel geheiratet, selber Schuld, muss sie nun die Konsequenzen tragen und sehen, wie sie damit klar kommt.

Denn was Härtefall ist oder nicht, scheint ja doch innerhalb eines Rahmens Ermessenssache zu sein.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#687414) Verfasst am: 21.03.2007, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Ist sie auch. Die eheliche Züchtigung ist schon seit ewigkeiten kein strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund mehr.

War es denn jemals anders? Vom angelsächsischen Raum weiß ich, dass es dort nie ein Züchtigungsrecht gab. Und es dürfte auch schon immer mehrheitlich gesellschaftlich geächtet gewesen sein, seine Frau zu schlagen.
Im englischsprachigen Raum waren es nachweislich Feministinnen, die die Legende des Züchtigungsrechts verbreiteten.

Weißt du näheres zur Entwicklung im deutschen Recht?
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Ralf Rudolfy
Auf eigenen Wunsch deaktiviert.



Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#687415) Verfasst am: 21.03.2007, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Mir ist gestern abend noch der Gedanke gekommen, dass die Richterin eventuell eine Schiene fährt, die zu einem Ex-User in diesem Forum passen könnte: Hat sie halt so einen Musel geheiratet, selber Schuld, muss sie nun die Konsequenzen tragen und sehen, wie sie damit klar kommt.

Denn was Härtefall ist oder nicht, scheint ja doch innerhalb eines Rahmens Ermessenssache zu sein.

Offenbar ist es das. Ich frage mich nun: was veranlaßt diese Richterin, diesen Ermessensrahmen in dieser Weise in Anspruch zu nehmen? Sie könnte sagen: aus körperlicher Gewalt resultiert Härtefall, klare Sache, Fall erledigt. Kein Mensch, der auf dem Boden der hiesigen Rechtsordnung steht, würde das in Frage stellen, niemand hat je von ihr erwartet, daß sie die Taten am Koran relativiert. Was also reitet diese Frau, es dennoch zu tun?
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#687416) Verfasst am: 21.03.2007, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

chiring hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Christa Stolle, Geschäftsführerin der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes ist empört über die Erklärung der Richterin: "Es ist unglaublich, dass eine Richterin in Deutschland sich auf den Koran beruft", sagt sie zu SPIEGEL ONLINE.


Da hat sie recht. Aber würde sie vergleichbares auch sagen, wenn sich eine Richterin auf die Bibel beruft?


genau das ist der punkt. es wird von christlicher seite relativiert und von anti-islamischer seite pauschalisiert.


Das ist nicht der Punkt,
denn die Argumentation ist eine ganz andere. Das Christentum muß den Humanismus und die Renaissancegeschichte innerhalb der europäischen Werteordnung berücksichtigen, den Islam interessiert das nicht. Weil dem das unbekannt ist, kann er die europäische Geschichte auch einfach ignorieren.

Len, Du redest doch ständig von Kulturrelativierung, was das denn anderes?
Das ist eine atheistisch argumentierte Türöffnung für Kulturrelativismismus.

Laizismus ist was feines, aber nicht an dieser Stelle, an der es um die Rechte geht die man hier mühsam erworben hat.


(edit: zweites fett von mir)
war die richterin muslima?
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#687418) Verfasst am: 21.03.2007, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Offenbar ist es das. Ich frage mich nun: was veranlaßt diese Richterin, diesen Ermessensrahmen in dieser Weise in Anspruch zu nehmen? Sie könnte sagen: aus körperlicher Gewalt resultiert Härtefall, klare Sache, Fall erledigt. Kein Mensch, der auf dem Boden der hiesigen Rechtsordnung steht, würde das in Frage stellen, niemand hat je von ihr erwartet, daß sie die Taten am Koran relativiert. Was also reitet diese Frau, es dennoch zu tun?

Die körperliche Gewalt hat sich aber per Näherungsverbot erledigt. Die Scheidung würde daran nichts ändern.

Du denkst zu pragmatisch. So kannst du dich natürlich nicht in die Gedankengänge eines Juristen hineinversetzen.....
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Ralf Rudolfy
Auf eigenen Wunsch deaktiviert.



Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#687420) Verfasst am: 21.03.2007, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Offenbar ist es das. Ich frage mich nun: was veranlaßt diese Richterin, diesen Ermessensrahmen in dieser Weise in Anspruch zu nehmen? Sie könnte sagen: aus körperlicher Gewalt resultiert Härtefall, klare Sache, Fall erledigt. Kein Mensch, der auf dem Boden der hiesigen Rechtsordnung steht, würde das in Frage stellen, niemand hat je von ihr erwartet, daß sie die Taten am Koran relativiert. Was also reitet diese Frau, es dennoch zu tun?

Die körperliche Gewalt hat sich aber per Näherungsverbot erledigt. Die Scheidung würde daran nichts ändern.

Du denkst zu pragmatisch. So kannst du dich natürlich nicht in die Gedankengänge eines Juristen hineinversetzen.....

Anscheinend. Wenn sie schon ein Näherungsverbot ausspricht, was spricht dann dagegen, die Scheidung schnell über die Bühne zu bringen? Kriegt ich echt nicht auffen Schirm.
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schabernick
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Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
Wohnort: neben der Kapp'

Beitrag(#687421) Verfasst am: 21.03.2007, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht.
Und wenn ein Muselmane meint, dieses Grundrecht in diesem Staate nicht anerkennen zu müssen, dann soll er halt dorthin abgeschoben werden, wo er sein Rechtsverständnis anerkannt bekommt und wo er geistig beheimatet ist.
Und die Richterin gleich mit ihm
Einigkeit und Recht und Freiheit - nur eine leere Phrase?

Nichts gegen Migranten die sich integrieren, aber wer Recht unterwandert hat hier nichts verloren, die Helfershelfer auch nicht.
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#687424) Verfasst am: 21.03.2007, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Mir ist gestern abend noch der Gedanke gekommen, dass die Richterin eventuell eine Schiene fährt, die zu einem Ex-User in diesem Forum passen könnte: Hat sie halt so einen Musel geheiratet, selber Schuld, muss sie nun die Konsequenzen tragen und sehen, wie sie damit klar kommt.

Denn was Härtefall ist oder nicht, scheint ja doch innerhalb eines Rahmens Ermessenssache zu sein.

Offenbar ist es das. Ich frage mich nun: was veranlaßt diese Richterin, diesen Ermessensrahmen in dieser Weise in Anspruch zu nehmen? Sie könnte sagen: aus körperlicher Gewalt resultiert Härtefall, klare Sache, Fall erledigt. Kein Mensch, der auf dem Boden der hiesigen Rechtsordnung steht, würde das in Frage stellen, niemand hat je von ihr erwartet, daß sie die Taten am Koran relativiert. Was also reitet diese Frau, es dennoch zu tun?


Nun, exakt das war ja Bestandteil meiner Überlegung. Du weißt ganz genau, dass es Leute gibt (ich muss da keine Namen nennen), die sich persönlich angegriffen fühlen, weil manche Menschen sich auf eine Art und Weise verhalten, die ihnen nicht in den Kram passt.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#687430) Verfasst am: 21.03.2007, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Danke für die Erläuterungen. Ich meine die juristische Logik jetzt ein wenig besser verstehen zu können. Mir stellt sich nun die Frage, wie es sich dabei mit unveräusserlichen Rechten verhält. Es gibt doch das (unveräusserliche?) Recht auf körperliche Unversehrtheit. Selbst ein vertraglich vereinbartes Züchtigungsrecht kann somit keinen Bestand vor dem Gesetz haben.

Der Mann darf sich der Frau ohnehin nicht nähern. Um körperliche Unversehrtheit geht es hier nicht, sondern lediglich um die Formalität der offiziellen Scheidung. Und scheint die Richterin sich auslegungstechnisch auf eine Haarspalterei zu verfestigen. Das scheint so eine Juristenkrankheit zu sein.


Ja klar. Aber wenn körperliche Unversehrtheit ein unveräusserliches Recht ist, dann kann ein privatrechtlicher Vertrag dieses nicht aushebeln. Somit wäre die richterliche Begründung für die Weigerung, das Scheidungsbegehren als Härtefall einzustufen, hinfällig. Nagut, ich bin kein Jurist.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#687431) Verfasst am: 21.03.2007, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Mir ist gestern abend noch der Gedanke gekommen, dass die Richterin eventuell eine Schiene fährt, die zu einem Ex-User in diesem Forum passen könnte: Hat sie halt so einen Musel geheiratet, selber Schuld, muss sie nun die Konsequenzen tragen und sehen, wie sie damit klar kommt.


Darauf bin ich noch nicht gekommen. Aber wenn das stimmt, dann wäre das ein Zynismus sondergleichen. Und die Dame wäre als Richterin fehl am Platz.
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#687433) Verfasst am: 21.03.2007, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Mir ist gestern abend noch der Gedanke gekommen, dass die Richterin eventuell eine Schiene fährt, die zu einem Ex-User in diesem Forum passen könnte: Hat sie halt so einen Musel geheiratet, selber Schuld, muss sie nun die Konsequenzen tragen und sehen, wie sie damit klar kommt.


Darauf bin ich noch nicht gekommen. Aber wenn das stimmt, dann wäre das ein Zynismus sondergleichen. Und die Dame wäre als Richterin fehl am Platz.

So habe ich das Urteil verstanden. Wüsste nicht wie man es anders verstehen kann.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#687435) Verfasst am: 21.03.2007, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Mir ist gestern abend noch der Gedanke gekommen, dass die Richterin eventuell eine Schiene fährt, die zu einem Ex-User in diesem Forum passen könnte: Hat sie halt so einen Musel geheiratet, selber Schuld, muss sie nun die Konsequenzen tragen und sehen, wie sie damit klar kommt.


Darauf bin ich noch nicht gekommen. Aber wenn das stimmt, dann wäre das ein Zynismus sondergleichen. Und die Dame wäre als Richterin fehl am Platz.

So habe ich das Urteil verstanden. Wüsste nicht wie man es anders verstehen kann.


Als extremen Kultur-Relativismus (hier wäre der Begriff mE angebracht). Die Richterin würde dann islamische Rechtsvorschriften positiv anerkennen.
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#687436) Verfasst am: 21.03.2007, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Mir ist gestern abend noch der Gedanke gekommen, dass die Richterin eventuell eine Schiene fährt, die zu einem Ex-User in diesem Forum passen könnte: Hat sie halt so einen Musel geheiratet, selber Schuld, muss sie nun die Konsequenzen tragen und sehen, wie sie damit klar kommt.


Darauf bin ich noch nicht gekommen. Aber wenn das stimmt, dann wäre das ein Zynismus sondergleichen. Und die Dame wäre als Richterin fehl am Platz.

So habe ich das Urteil verstanden. Wüsste nicht wie man es anders verstehen kann.


Möglicherweise sind viele Leute nach wie vor der Ansicht, dass Iustitia wirklich eine Augenbinde trägt und sich nicht von persönlichen Befindlichkeiten beeinflussen lässt. Dass diese Einschätzung Käse ist, sollten eigentlich alle wissen, aber man ist halt immer wieder optimistisch (so geht es mir zumindest).
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richie
auferstanden



Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 86

Beitrag(#687437) Verfasst am: 21.03.2007, 10:02    Titel: Mir fehlen die Worte Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,472849,00.html

Wie kann so jemand auf einem Richterstuhl sitzen? Der habe sie doch echt ins Gehirn geschs'§#$$$.

cheers

An bereits bestehenden Thread angehängt. RRy
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#687438) Verfasst am: 21.03.2007, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=16668
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#687440) Verfasst am: 21.03.2007, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Aber wenn körperliche Unversehrtheit ein unveräusserliches Recht ist, dann kann ein privatrechtlicher Vertrag dieses nicht aushebeln.

Das ist es aber nicht, wie jedes Domina-Studio beweist. Der springende Punkt ist doch, ob es um konsensuelle oder nichtkonsensuelle Gewalt geht. Eine Interpretation, die Eheschlieszung mit einem Muslim bedeute jedoch rechtlich automatisch die Einwilligung gar in nichtkonsensuelle Gewalt, weil diese sich im patriarchialen Koran begruenden lasse, ist also gleich mehrfach falsch gedacht.
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#687460) Verfasst am: 21.03.2007, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Aber wenn körperliche Unversehrtheit ein unveräusserliches Recht ist, dann kann ein privatrechtlicher Vertrag dieses nicht aushebeln.

Das ist es aber nicht,


Ok, ich lass mich belehren, kann aber diese Begründung nicht nachvollziehen:

Sermon hat folgendes geschrieben:
wie jedes Domina-Studio beweist.



Wer in ein Domina-Studio geht, der gibt nicht sein _Recht auf_ Unversehrtheit ab, sondern er stimmt einer wie auch immer gearteten peinvollen Behandlung zu. Er kann jederzeit den ernsthaften Willen äussern, diese Behandlung zu beenden. Vergleichbar mit diesem Fall wäre dann eine etwaige Weigerung der Domina, trotz Bitte des Besuchers, mit dieses Behandlung aufzuhören. Und diese Weigerung wäre dann wohl Strafbar.
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Der Spielverderber
..etwas verwirrt



Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 1294

Beitrag(#687465) Verfasst am: 21.03.2007, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich als Zivi geniesse prinzipiell auch kein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Soldaten(bzw. Wehrdienstleistende) auch nicht.
So unveräusserlich kann das Ganze also nicht sein Sehr glücklich
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#687474) Verfasst am: 21.03.2007, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Wer in ein Domina-Studio geht, der gibt nicht sein _Recht auf_ Unversehrtheit ab, sondern er stimmt einer wie auch immer gearteten peinvollen Behandlung zu. Er kann jederzeit den ernsthaften Willen äussern, diese Behandlung zu beenden. Vergleichbar mit diesem Fall wäre dann eine etwaige Weigerung der Domina, trotz Bitte des Besuchers, mit dieses Behandlung aufzuhören. Und diese Weigerung wäre dann wohl Strafbar.

Richtig.
Und eine Eheschlieszung mit einem Moslem sollte daher auch nicht als implizite Vorwegzustimmung zu nichtkonsensueller privater Maennergewalt in der Ehe juristisch gewertet werden.
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Claus
die Axt im Walde



Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 380
Wohnort: Waiblingen

Beitrag(#687525) Verfasst am: 21.03.2007, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Massive Morddrohungen allerdings, die das Opfer in Angstzustände versetzen, können gleichfalls darunter fallen. "Man muss prüfen, ob die Drohungen nur großspurig daherkommen."

Das wird man spätestens wissen, wenn die Frau tot ist... Deprimiert

Zitat:
Allerdings müssten sich Familienrichter häufig mit ausländischem Recht befassen und den kulturellen Kontext mitbedenken, wenn beide Ehepartner Ausländer seien, sagt Olb.

Wie sieht es eigentlich mit einer Gegenleistung der islamischen Staaten aus? Wenn man hierzulande schon Verständnis dafür zeigt, wenn Einwanderer die Gesetze, Traditionen, Sitten und Unsitten aus ihren Herkunftsländern mitbringen und hier weiter praktizieren, warum nicht auch umgekehrt? Wann dürfen z. B. Mitteleuropäer in Arabien Alkohol trinken, ohne dafür ausgepeitscht zu werden? zynisches Grinsen
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Was ist das für ein Gott, für den sich Menschen faule Ausreden ausdenken müssen?!!
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Dreadnought
registrierter User



Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 51

Beitrag(#687571) Verfasst am: 21.03.2007, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Immer wieder interessant, wenn die Kultur der Muselmanen oder das südländische Temperament als Entschuldigung für prügelnde oder morddrohende Primitivlinge herangezogen wird. Nein


Die "beste" "Erklärung" dazu fand ich in einem faktischen Koran- und Palästinenserforum:

Zitat:
(...)eventuell wollte sie damit einen aufruhr gegen den islam provozieren? Könnte doch genauso möglich sein.


Selbst den Gesinnungsbrüdern ist das offenkundig peinlich.

Was lernen wir daraus ? Sicherheitshalber zum Satanismus konvertieren, dann ist auch ein ritueller Massenmord auf Bewährung nicht ausgeschlossen.
_________________
"Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte."

Max Liebermann,
20. Juli 1847 - 8. Februar 1935
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#687573) Verfasst am: 21.03.2007, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Das Frankfurter Amtsgericht hat dem Antrag auf Befangenheit gegen eine Richterin stattgegeben. Sie hatte sich in einem Scheidungsverfahren auf den Koran berufen und damit eheliche Gewalt gerechtfertigt.
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#687582) Verfasst am: 21.03.2007, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Dreadnought hat folgendes geschrieben:
Die "beste" "Erklärung" dazu fand ich in einem faktischen Koran- und Palästinenserforum:

Zitat:
(...)eventuell wollte sie damit einen aufruhr gegen den islam provozieren? Könnte doch genauso möglich sein.


Selbst den Gesinnungsbrüdern ist das offenkundig peinlich.


Link bitte.
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#687602) Verfasst am: 21.03.2007, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Sermon hat folgendes geschrieben:
Das Frankfurter Amtsgericht hat dem Antrag auf Befangenheit gegen eine Richterin stattgegeben. Sie hatte sich in einem Scheidungsverfahren auf den Koran berufen und damit eheliche Gewalt gerechtfertigt.


Koran-Richterin steht in der Überschrift.

Ich mag solche Schlagzeilenüberschriften à la BILD nicht.

Zum Thema: Ich habe auch nichts anderes erwartet, als das dem Befangeheitsantrag stattgegeben wird
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Niels
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Anmeldungsdatum: 02.03.2007
Beiträge: 424

Beitrag(#687612) Verfasst am: 21.03.2007, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Sermon hat folgendes geschrieben:
Das Frankfurter Amtsgericht hat dem Antrag auf Befangenheit gegen eine Richterin stattgegeben. Sie hatte sich in einem Scheidungsverfahren auf den Koran berufen und damit eheliche Gewalt gerechtfertigt.


Koran-Richterin steht in der Überschrift.

Ich mag solche Schlagzeilenüberschriften à la BILD nicht.


Steht da ja aber auch nicht, sondern:

Zitat:
Gewalt-Rechtfertigung mit Koran - Richterin abgezogen.


Das ist kein Bindestrich, sondern ein Gedankenstrich. Erkennbar an den Leerzeichen dazwischen (wenn man sich schon nicht die Mühe macht, ihn typographisch richtig zu setzen: - vs. —)
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#687628) Verfasst am: 21.03.2007, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Ich habe auch nichts anderes erwartet, als das dem Befangeheitsantrag stattgegeben wird


Zitat:
Becker-Rojczyk und ihre Mandantin hatten den Befangenheitsantrag bereits Ende Januar gestellt - erst heute entschied das Frankfurter Gericht, die Richterin nicht länger mit dem Fall zu befassen.


Das geschieht jetzt also einen Tag, nachdem die Anwaeltin sich an die Medien gewendet hatte. Idee
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