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Deutsche Richterin stützt sich auf Koran
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#687929) Verfasst am: 21.03.2007, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
die richterin hat in der sache schlichtweg recht.
das einzige was sie übersehen hat, ist eben dass trotz des tollen koran in brd (noch) das GG gilt.
die konsequenz ist also pärchen die unbedingt nach dem koran leben wollen höflich auf die flughafeninfrastruktur hinzuweisen.
ob die ehefrau dann mitfliegen will oder sich in zukunft lieber vom koran inkl. fans fernhält kann sie ja dann selbst entscheiden. das aufenthaltsrecht der frau ist zwar auch im koran geregelt, das wäre allerdings neu zu beurteilen hinsichtlich einer qualifikation als schwerwiegender grund (prügeln war keiner, verschleppen könnte einer sein).

ausserdem finde ich es nur richtig religiösität zu berücksichtigen. macht man mit anderen geistesschwächen ja auch.


netter versuch, zyniker.
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#687932) Verfasst am: 21.03.2007, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
die richterin hat in der sache schlichtweg recht.
das einzige was sie übersehen hat, ist eben dass trotz des tollen koran in brd (noch) das GG gilt.
die konsequenz ist also pärchen die unbedingt nach dem koran leben wollen höflich auf die flughafeninfrastruktur hinzuweisen.
ob die ehefrau dann mitfliegen will oder sich in zukunft lieber vom koran inkl. fans fernhält kann sie ja dann selbst entscheiden. das aufenthaltsrecht der frau ist zwar auch im koran geregelt, das wäre allerdings neu zu beurteilen hinsichtlich einer qualifikation als schwerwiegender grund (prügeln war keiner, verschleppen könnte einer sein).

ausserdem finde ich es nur richtig religiösität zu berücksichtigen. macht man mit anderen geistesschwächen ja auch.


netter versuch, zyniker.


ist deine sister eigentlich nur so muselin geworden oder hat sie sich auch so nen prachtkerl angelacht?
ich begrüsse das urteil ja allein deshalb schon, weil man so allen zukünftigen frontenwechslerinnen gleich eine gewisse rechtssicherheit mit auf den weg geben kann.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#687933) Verfasst am: 21.03.2007, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Aurora? Aber die war doch keine Freundin des Islams.

Das hat sich geändert, seit sie mit einem Palästinenser liiert ist.
Jetzt bin ich verwirrt. War Aurora denn schonmal unter anderem Namen hier imFGH?
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#687934) Verfasst am: 21.03.2007, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

und hat sich eigentlich schon mal einer überlegt, ob die richterin nicht einfach ne hardcore-emanze mit ner ziemlich hinterhältigen strategie ist? zwinkern


sie könnte aber natürlich auch hardcore-christin sein und wirklich meinen religion hätte vorrechte dieser art skeptisch
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Jasper
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.03.2007
Beiträge: 130

Beitrag(#687941) Verfasst am: 21.03.2007, 20:31    Titel: Re: Richterin billigte eheliche Gewalt durch Koran Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Jasper hat folgendes geschrieben:

Aber nur bis zu einem gewissen Grad.


Der Grad liegt eben im Auge des Betrachters.


Nein. Es gibt Dinge, die sind ganz eindeutig. Z.B. darf kein Richter in Deutschland jemanden zum Tode verurteilen, weil laut GG die Todesstrafe ganz eindeutig abgeschafft ist.
_________________
http://www.akte-islam.de/3.html
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#687946) Verfasst am: 21.03.2007, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
sie könnte aber natürlich auch hardcore-christin sein und wirklich meinen religion hätte vorrechte dieser art skeptisch


oh, es besteht doch noch hoffnung bezüglich deiner neigung deinen grips zu verwenden.
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#687949) Verfasst am: 21.03.2007, 20:36    Titel: Re: Richterin billigte eheliche Gewalt durch Koran Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
schabernick hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
durial hat folgendes geschrieben:
Zudem sollte sie bestraft werden wegen Amtsmissbrauch

Hä?


Rechtsbeugung im Amt wäre passender

Passt nicht. Wenn ein Richter falsch entscheidet, wird das Urteil (hoffentlich) revidiert und gut is.

Ich halte es für sehr sinnvoll, dass Richter für ihre Entscheidungen nicht strafrechtlich haftbar sind.

Man bedenke auch, welche Konsequenzen das hätte.



Hä?
Eine Richterin hat ja irgendwie was mit dem Gesetz zu tun, gell? Richterliche Entscheidungen dürfen auf genau einer Grundlage gefällt werden: auf der des Gesetzes. Da kann ja der nächste kommen und sagen: "Natürlich hat er den Mann töten können, der seine Tochter getötet hat: Auge um Auge...". Schließlich steht das ja in der Bibel. Pillepalle
Die Richterin hat ein Urteil gefällt und dabei unsere Gesetze grob missachtet, ja sogar ein Unrecht für Recht erklärt.
Aber stimmt schon: Bestrafung wegen Amtsmissbrauch ist unangemessen. Die Frau gehört ins Zuchthaus.
Ich wäre ja für die Einführung einer "Demokratischen Lehranstalt" oder "Anstalt für verfassungsbezogene Erziehung". zynisches Grinsen Und jeder, der die Verafssung missachtet, kommt da rein. Also schonmal nahezu die gesamte CDU. Die CSU sowieso. zynisches Grinsen
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#687950) Verfasst am: 21.03.2007, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
sie könnte aber natürlich auch hardcore-christin sein und wirklich meinen religion hätte vorrechte dieser art skeptisch


oh, es besteht doch noch hoffnung bezüglich deiner neigung deinen grips zu verwenden.


tja, offenbar besteht aber wenig hoffnung, dass ihr/du endlich merkt, dass man den islam nicht (nur) mit grips abwehrt...

antwort auf meine frage noch pendent?
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#687951) Verfasst am: 21.03.2007, 20:37    Titel: Re: Richterin billigte eheliche Gewalt durch Koran Antworten mit Zitat

Jasper hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Jasper hat folgendes geschrieben:

Aber nur bis zu einem gewissen Grad.


Der Grad liegt eben im Auge des Betrachters.


Nein. Es gibt Dinge, die sind ganz eindeutig. Z.B. darf kein Richter in Deutschland jemanden zum Tode verurteilen, weil laut GG die Todesstrafe ganz eindeutig abgeschafft ist.


Ehm, ich bin ja nun keine Expertin, ich halte mich nur an die Infos meines Bruders, der Jura studiert.
Ein Todesurteil ist nun aber doch keine Vollstreckung der Todesstrafe - ein, wie ich meine, nicht zu verachtender Unterschied geradezu.
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schabernick
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Beitrag(#687953) Verfasst am: 21.03.2007, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Mal zum Vergleich:

Ich habe mal irgendwann eine Gaststätte eröffnet, dazu brauchte ich das "große" Führungszeugnis.
Hätte ich mal jemanden betrogen, hätte ich die 30 Mark ebensogut verbrennen können.
Ich hätte nicht die Lizenz erhalten Bier auszuschenken.

Mit welchem Recht darf jemand Recht sprechen, der offensichtlich Grundrechte mißachtet?
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Evilbert
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Beiträge: 42408

Beitrag(#687956) Verfasst am: 21.03.2007, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

schabernick hat folgendes geschrieben:
Mal zum Vergleich:

Ich habe mal irgendwann eine Gaststätte eröffnet, dazu brauchte ich das "große" Führungszeugnis.
Hätte ich mal jemanden betrogen, hätte ich die 30 Mark ebensogut verbrennen können.
Ich hätte nicht die Lizenz erhalten Bier auszuschenken.

Mit welchem Recht darf jemand Recht sprechen, der offensichtlich Grundrechte mißachtet?


Sie hat sie ja nicht miß-, sondern nur nicht beachtet bei ihrer Urteilsfindung. Schließlich hat sie selbst niemanden verprügelt.


Zuletzt bearbeitet von Evilbert am 21.03.2007, 20:40, insgesamt einmal bearbeitet
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#687957) Verfasst am: 21.03.2007, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
die richterin hat in der sache schlichtweg recht.
das einzige was sie übersehen hat, ist eben dass trotz des tollen koran in brd (noch) das GG gilt.
die konsequenz ist also pärchen die unbedingt nach dem koran leben wollen höflich auf die flughafeninfrastruktur hinzuweisen.
ob die ehefrau dann mitfliegen will oder sich in zukunft lieber vom koran inkl. fans fernhält kann sie ja dann selbst entscheiden. das aufenthaltsrecht der frau ist zwar auch im koran geregelt, das wäre allerdings neu zu beurteilen hinsichtlich einer qualifikation als schwerwiegender grund (prügeln war keiner, verschleppen könnte einer sein).

ausserdem finde ich es nur richtig religiösität zu berücksichtigen. macht man mit anderen geistesschwächen ja auch.


netter versuch, zyniker.


Hm, ich habe allerdings auch schonmal überlegt, ob man religiösen Menschen nicht mal die Konsequenzen ihrer jeweiligen Religion aufzeigen sollte. zynisches Grinsen
Wie wärs mit: religiöse Menschen werden nach dem jeweiligen Recht ihrer Religion behandelt?
Mhh, dazu mach ich einen Extra-Thread auf.
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Dreadnought
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Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 51

Beitrag(#687958) Verfasst am: 21.03.2007, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

schabernick hat folgendes geschrieben:
Mal zum Vergleich:

Ich habe mal irgendwann eine Gaststätte eröffnet, dazu brauchte ich das "große" Führungszeugnis.
Hätte ich mal jemanden betrogen, hätte ich die 30 Mark ebensogut verbrennen können.
Ich hätte nicht die Lizenz erhalten Bier auszuschenken.

Mit welchem Recht darf jemand Recht sprechen, der offensichtlich Grundrechte mißachtet?


Das große Führungszeugnis um eine Gaststätte zu eröffnen ? Uuuups.

Die Dame in richtlicher Robe darf- zum Glück !- wenigstens in diesem Fall kein "Recht" mehr sprechen.
_________________
"Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte."

Max Liebermann,
20. Juli 1847 - 8. Februar 1935
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
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Beitrag(#687959) Verfasst am: 21.03.2007, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

schabernick hat folgendes geschrieben:
Mal zum Vergleich:

Ich habe mal irgendwann eine Gaststätte eröffnet, dazu brauchte ich das "große" Führungszeugnis.
Hätte ich mal jemanden betrogen, hätte ich die 30 Mark ebensogut verbrennen können.
Ich hätte nicht die Lizenz erhalten Bier auszuschenken.

Mit welchem Recht darf jemand Recht sprechen, der offensichtlich Grundrechte mißachtet?


du hast vermutlich nicht bierausschankwissenschaften studiert vorher oder?
deshalb hat man versucht deine eignung anderweitig zu prüfen zwinkern
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#687960) Verfasst am: 21.03.2007, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
schabernick hat folgendes geschrieben:
Mal zum Vergleich:

Ich habe mal irgendwann eine Gaststätte eröffnet, dazu brauchte ich das "große" Führungszeugnis.
Hätte ich mal jemanden betrogen, hätte ich die 30 Mark ebensogut verbrennen können.
Ich hätte nicht die Lizenz erhalten Bier auszuschenken.

Mit welchem Recht darf jemand Recht sprechen, der offensichtlich Grundrechte mißachtet?


Sie hat sie ja nicht miß-, sondern nur nicht beachtet bei ihrer Urteilsfindung. Schließlich hat sie selbst niemanden verprügelt.


Sie hat Unrecht für Recht erklärt!
Das ist nicht nur missachtend, sondern schon kriminell!

Edit: Steinigt sie!
(das lässt sich doch sicher mit dem Koran stützen, gell?)
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#687963) Verfasst am: 21.03.2007, 20:43    Titel: Re: Richterin billigte eheliche Gewalt durch Koran Antworten mit Zitat

durial hat folgendes geschrieben:

Die Richterin hat ein Urteil gefällt und dabei unsere Gesetze grob missachtet, ja sogar ein Unrecht für Recht erklärt.


Inwiefern? Jetzt bin ich aber mal gespannt. (Ich gehe zwar wie gesagt auch von einem Rechtsfehler aus, aber ein Vorwurf wie: "grob missachtet" sollte sich doch bestimmt begründen lassen).
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schabernick
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Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
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Beitrag(#687964) Verfasst am: 21.03.2007, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
schabernick hat folgendes geschrieben:
Mal zum Vergleich:

Ich habe mal irgendwann eine Gaststätte eröffnet, dazu brauchte ich das "große" Führungszeugnis.
Hätte ich mal jemanden betrogen, hätte ich die 30 Mark ebensogut verbrennen können.
Ich hätte nicht die Lizenz erhalten Bier auszuschenken.

Mit welchem Recht darf jemand Recht sprechen, der offensichtlich Grundrechte mißachtet?


Sie hat sie ja nicht miß-, sondern nur nicht beachtet bei ihrer Urteilsfindung. Schließlich hat sie selbst niemanden verprügelt.


Ich hätte einen Gast um 5 Striche bescheißen können, oder wenn er besoffen da liegt, vielleicht einen Hunderter aus der Geldbörse ziehen können.
Ja, ich hätte einen Gast um Geld berauben können.

Ein Richter kann einen Unschuldigen seiner Freiheit berauben.



Richter ist ein verdammt verantwortungsvoller Beruf, wer verantwortungslos entscheidet ist fehl am Platz.
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#687966) Verfasst am: 21.03.2007, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

durial hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
die richterin hat in der sache schlichtweg recht.
das einzige was sie übersehen hat, ist eben dass trotz des tollen koran in brd (noch) das GG gilt.
die konsequenz ist also pärchen die unbedingt nach dem koran leben wollen höflich auf die flughafeninfrastruktur hinzuweisen.
ob die ehefrau dann mitfliegen will oder sich in zukunft lieber vom koran inkl. fans fernhält kann sie ja dann selbst entscheiden. das aufenthaltsrecht der frau ist zwar auch im koran geregelt, das wäre allerdings neu zu beurteilen hinsichtlich einer qualifikation als schwerwiegender grund (prügeln war keiner, verschleppen könnte einer sein).

ausserdem finde ich es nur richtig religiösität zu berücksichtigen. macht man mit anderen geistesschwächen ja auch.


netter versuch, zyniker.


Hm, ich habe allerdings auch schonmal überlegt, ob man religiösen Menschen nicht mal die Konsequenzen ihrer jeweiligen Religion aufzeigen sollte. zynisches Grinsen
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absolute unterstützung. scharia für muslime - mit allen konsequenzen.
aber man muss vor urteilsvollstreckung den verurteilten fragen, ob er auch wirklich musel ist.
wenn nicht, dann gilt ohne einschränkung das säkulare recht.
das dürfte die kräfteverhältnisse zwischen gläubigen und konfessionslosen eindeutig beeinflussen.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#687968) Verfasst am: 21.03.2007, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

durial hat folgendes geschrieben:


Sie hat Unrecht für Recht erklärt!


Nein. Es ging im übrigen nicht um ein Strafverfahren, sondern um einen Härtefallantrag. Also erst mal abregen, nachdenken und wiederkommen

Im übrigen geht es nicht um das Verbot einer Scheidung, auch nicht um die Erlaubnis von Schlägen, sondern schlicht um die Frage einer erleichterten und beschleunigten Scheidung.
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schabernick
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Beitrag(#687971) Verfasst am: 21.03.2007, 20:47    Titel: Re: Richterin billigte eheliche Gewalt durch Koran Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
durial hat folgendes geschrieben:

Die Richterin hat ein Urteil gefällt und dabei unsere Gesetze grob missachtet, ja sogar ein Unrecht für Recht erklärt.


Inwiefern? Jetzt bin ich aber mal gespannt. (Ich gehe zwar wie gesagt auch von einem Rechtsfehler aus, aber ein Vorwurf wie: "grob missachtet" sollte sich doch bestimmt begründen lassen).


Jedes noch nicht durch Medien versaute Kind könnte entscheiden, daß man nicht hauen darf.
Rechtsempfinden ist fast schon angeboren.

Und das Grundgesetz sollte man schon als Grundwissen eines Richters unterstellen dürfen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#687975) Verfasst am: 21.03.2007, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

schabernick hat folgendes geschrieben:
Richter ist ein verdammt verantwortungsvoller Beruf, wer verantwortungslos entscheidet ist fehl am Platz.


Wenn die Richterin das vorsätzlich oder fahrlässig macht, dann ja. Ansonsten nicht, genauswenig wie man einem Wirt die Lizenz entziehen sollte, wenn er einem Kunden mal versehentlich einen Strich zuviel aufm Deckel macht.
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schabernick
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Anmeldungsdatum: 06.02.2007
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Beitrag(#687977) Verfasst am: 21.03.2007, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
durial hat folgendes geschrieben:


Sie hat Unrecht für Recht erklärt!


Nein. Es ging im übrigen nicht um ein Strafverfahren, sondern um einen Härtefallantrag. Also erst mal abregen, nachdenken und wiederkommen

Im übrigen geht es nicht um das Verbot einer Scheidung, auch nicht um die Erlaubnis von Schlägen, sondern schlicht um die Frage einer erleichterten und beschleunigten Scheidung.


Und eine ungewollte Ehe kann auch Unfreiheit sein, nächste Woche kann die Frau jedenfalls nicht mich heiraten.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#687979) Verfasst am: 21.03.2007, 20:50    Titel: Re: Richterin billigte eheliche Gewalt durch Koran Antworten mit Zitat

schabernick hat folgendes geschrieben:


Jedes noch nicht durch Medien versaute Kind könnte entscheiden, daß man nicht hauen darf.

Das weiß die Richterin auch. Wie kommst du bitte darauf, dass das Urteil gegenteiliges besagt?

Zitat:
Und das Grundgesetz sollte man schon als Grundwissen eines Richters unterstellen dürfen.


Ja. Und ob das Urteil grundgesetzwidrig ist, ist alles andere als leicht zu beantworten.
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schabernick
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Anmeldungsdatum: 06.02.2007
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Beitrag(#687985) Verfasst am: 21.03.2007, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
schabernick hat folgendes geschrieben:
Richter ist ein verdammt verantwortungsvoller Beruf, wer verantwortungslos entscheidet ist fehl am Platz.


Wenn die Richterin das vorsätzlich oder fahrlässig macht, dann ja. Ansonsten nicht, genauswenig wie man einem Wirt die Lizenz entziehen sollte, wenn er einem Kunden mal versehentlich einen Strich zuviel aufm Deckel macht.


Den Strich zu viel schließe ich für mich aus, der Gast soll ja wiederkommen. Daß sowas in der Hektik vorkommen kann, wenn man nicht beim ersten Getränk schon notiert mag sein. Daß in der Gastronomie teilweise auch beschissen wird - keine Frage.

Aber, die Urteilsfindung findet im stillen Kämmerlein statt, völlig stressbefreit.
Die Grundkenntnisse seines Handwerks sollte jeder beherrschen, in diesem Falle das GG.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#687989) Verfasst am: 21.03.2007, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

schabernick hat folgendes geschrieben:
Die Grundkenntnisse seines Handwerks sollte jeder beherrschen, in diesem Falle das GG.

Erneut bist du berufen, die Evidenz eines Grundgesetzverstosses darzulegen.
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#687991) Verfasst am: 21.03.2007, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
durial hat folgendes geschrieben:


Sie hat Unrecht für Recht erklärt!


Nein. Es ging im übrigen nicht um ein Strafverfahren, sondern um einen Härtefallantrag. Also erst mal abregen, nachdenken und wiederkommen

Im übrigen geht es nicht um das Verbot einer Scheidung, auch nicht um die Erlaubnis von Schlägen, sondern schlicht um die Frage einer erleichterten und beschleunigten Scheidung.


Ich weiß. Dennoch hat sie ein Urteil gefällt und in diesem etwas, das nach unseren Gesetzen Unrecht ist, als Recht dargestellt und damit ihr Urteil gestützt.
Du willst hier anfangen, etwas zu relativieren, weil es "nur" um einen Härtefallantrag ging. Du solltest aber vielleicht mal beginnen, in Prinzipien zu denken: prinzipiell liegt hier nichts anderes vor, als rechtfertigte man einen Mord mit der Bibel und erklärte ihn für Recht!
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schabernick
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Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 595
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Beitrag(#687995) Verfasst am: 21.03.2007, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
schabernick hat folgendes geschrieben:
Die Grundkenntnisse seines Handwerks sollte jeder beherrschen, in diesem Falle das GG.

Erneut bist du berufen, die Evidenz eines Grundgesetzverstosses darzulegen.


Zitat:
Laut Koran darf ein Mann seine ungehorsame Frau züchtigen. Mit der Begründung lehnte es eine Familienrichterin ab, den Scheidungsantrag einer aus Marokko stammenden Deutschen als Härtefall zu behandeln. Die Frau will vor Ablauf des Trennungsjahres von ihrem prügelnden Mann geschieden werden.


Wir sind Deutschland Lachen

Zitat:
Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


Hätte ein Deutscher seine Frau verprügelt, hätte die Richterin wohl anderst entschieden.

Es ging hier um einen Härtefall, die Ehe ist für diese Frau unzumutbar geworden.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#687996) Verfasst am: 21.03.2007, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

schabernick hat folgendes geschrieben:


Aber, die Urteilsfindung findet im stillen Kämmerlein statt, völlig stressbefreit.


Quatsch.

schabernick hat folgendes geschrieben:
Die Grundkenntnisse seines Handwerks sollte jeder beherrschen, in diesem Falle das GG.


Wie Xamanoth schon sagte: Ob das Urteil GG-widrig ist, ist gar nicht so leicht zu entscheiden. Auch für Profis nicht.

Und selbst wenn es das wäre: Wer hat sich nicht schon mal "grobe Schnitzer" geleistet. Die passieren auch dann, wenn man sein Handwerk eigentlich beherrscht.
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#687999) Verfasst am: 21.03.2007, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

wieso schliesst ihr alle aus, dass die richterin das sehr bewusst so entschieden hat?
weder aus ahnunglosigkeit noch aus überforderung.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#688001) Verfasst am: 21.03.2007, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Es gibt doch das (unveräusserliche?) Recht auf körperliche Unversehrtheit. Selbst ein vertraglich vereinbartes Züchtigungsrecht kann somit keinen Bestand vor dem Gesetz haben.


Nein, gibt es nicht. Die körperliche Unversehrtheit ist ein dispositives Rechtsgut.


Aber immer schön an § 228 StGB denken Sehr glücklich

Ich finde das Urteil äußerst amüsant. Weniger amüsant sind die Umstände unter denen diese Frau leben musste skeptisch

Ich werde mich bei Gelegenheit mal mit dem Urteil genauer auseinandersetzen, muss jetzt leider weg.
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