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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#688073) Verfasst am: 21.03.2007, 22:15 Titel: |
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durial hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | durial hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | durial hat folgendes geschrieben: |
Nein, Menschen, die sich zu einer Religion bekennen und in ihr Mitglied sind, sind vom GG entbunden und unterstehen auch nicht mehr dem Schutz durch den Staat. Was Recht und Unrecht ist, entscheidet nur noch der Priester, Bischof oder Kardinal. |
Dir ist aber schon bewusst, dass dieser Gedanke - diese Durchmischung von "Hunden und Hirten" zutiefst unchristlich ist, und es sogar im tiefsten Mittelalter war? |
Beleg? |
Ich habe grad keine Quelle. Jedoch gibt es eine grundsätzliche Trennung zwischen weltlicher Macht (siehe bspw. die entsprechenden Paulusworte und "des Kaisers was des Kaisers ist") und kirchlichem Lehramt.. Auch im Mittelalter gab es keine unmittelbare Theokratie. |
Ohoo: und wie war dann die Inquisition möglich? |
Die Opfer wurden den weltlichen Behörden übergeben, die das Urteil vollstreckten.
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hacketaler Frauen ficken ist was für Schwuchteln!
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 6031
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(#688075) Verfasst am: 21.03.2007, 22:15 Titel: |
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durial hat folgendes geschrieben: |
Und zum 2. Punkt: Wenn jemand ein Angehörigen der eigenen Religion tötet und dies innerhalb der Religion als richtig befunden wird...klar: kein Problem. |
rushdie gehört nur nicht der religion an und wird sich vermutlich auch nicht unmittelbar vor vollzug noch dazu bekennen. somit nicht innerhalb des hier entworfenen szenarios.
wer nach scharia bestraft werden will/soll, muss dass vorher und auch am ende noch so bestätigen, sonst fällt er nicht unter die scharia oder sonst irgend ein quatschgesetz
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#688083) Verfasst am: 21.03.2007, 22:21 Titel: |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Ohoo: und wie war dann die Inquisition möglich? |
Die Opfer wurden den weltlichen Behörden übergeben, die das Urteil vollstreckten. |
Die Ausnahme der Inquisition beschränkte sich zudem nur auf Verbrechen bezüglich des Glaubens. Für ein ganzes Rechtssystem ist das ungeeignet. Außerdem waren die Inquisitioren keine Richter, man kann sie eher mit Gutachtern vergleichen.
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Louseign (-)
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 5585
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(#688085) Verfasst am: 21.03.2007, 22:23 Titel: |
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hacketaler hat folgendes geschrieben: | siehe oben: wer ein nichtmitgleid seiner sekte nach sektenregeln bestraft erhält die härteste strafe seiner sekte.
es sollen ja schliesslich ehrenmorde verhindert werden. und bei salman rushdie oder einer kopftuchlos durch diskos tanzenden frau kann man nunmal nicht davon ausgehen, dass sie derselben sekte wie ihr mörder angehören.
um es klarzustellen: der täter hätte aber auch die möglichkeit sich durch entsprechendes bekenntnis der sektenstrafe zu entziehen und sich der normalen gerichtsbarkeit zu unterstellen. dann wäre das eben ein mord wie sonst auch. |
... die härteste Strafe seiner Sekte - das wäre logischerweise dann Straffreiheit. Schließlich ist es nicht zwingend, dass Selbstjustiz nach den Regeln bestimmter Sekten strafbar wäre.
Nachtrag: wenn du den Täter bestrafen wolltest, müsstest du ihn nach dem Gesetz des Opfers bestrafen. Das Opfer ist aber hier nicht Rechtssubjekt.
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hacketaler Frauen ficken ist was für Schwuchteln!
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 6031
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(#688091) Verfasst am: 21.03.2007, 22:30 Titel: |
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man muss auch noch folgendes ausschliessen:
verbrechen, die nur im säkularen recht solche sind (also z.B. vergewaltigung) werden ganz normal weiterverfolgt und nicht etwa gutgeheissen.
letztlich kommt die ausnahmeregelung also dann zur anwendung, wenn nur im religiösen recht ein verbrechen vorliegt (z.B. ehebruch infolge einer vergewaltigung durch einen dritten) oder wenn das verbrechen in beiden regelungen strafwürdig ist. die urteilsfindung erfolgt nach normalen masstäben unter berücksichtigung etwaiger religiöser besonderheiten, die strafe richtet sich nach den religiösen vorgaben im falle eines schuldspruchs. wird die religiöse bestrafung abgelehnt gilt wieder säkulares recht.
inkl. der oben bereits dargelegten prinzipien sollte somit sichergestellt sein, dass nur religiöse und nur mit eigener zustimmung nach religiösen regeln bestraft werden.
und alle sind happy.
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hacketaler Frauen ficken ist was für Schwuchteln!
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 6031
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(#688093) Verfasst am: 21.03.2007, 22:32 Titel: |
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Ava&vT hat folgendes geschrieben: | hacketaler hat folgendes geschrieben: | siehe oben: wer ein nichtmitgleid seiner sekte nach sektenregeln bestraft erhält die härteste strafe seiner sekte.
es sollen ja schliesslich ehrenmorde verhindert werden. und bei salman rushdie oder einer kopftuchlos durch diskos tanzenden frau kann man nunmal nicht davon ausgehen, dass sie derselben sekte wie ihr mörder angehören.
um es klarzustellen: der täter hätte aber auch die möglichkeit sich durch entsprechendes bekenntnis der sektenstrafe zu entziehen und sich der normalen gerichtsbarkeit zu unterstellen. dann wäre das eben ein mord wie sonst auch. |
... die härteste Strafe seiner Sekte - das wäre logischerweise dann Straffreiheit. Schließlich ist es nicht zwingend, dass Selbstjustiz nach den Regeln bestimmter Sekten strafbar wäre.
Nachtrag: wenn du den Täter bestrafen wolltest, müsstest du ihn nach dem Gesetz des Opfers bestrafen. Das Opfer ist aber hier nicht Rechtssubjekt. |
die härteste strafe der meisten sekten ist die todesstrafe. ich habe nicht gesagt die härteste strafe für diese tat (was natürlich meist straffreiheit wäre) sondern explizit was anders....
das ziel ist nicht noch mehr ehrenmorde in europa zu haben, sondern winselnde ehrenmörder, die ihrem propheten abschwören mit vollgepissten hosen.
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Louseign (-)
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 5585
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(#688094) Verfasst am: 21.03.2007, 22:34 Titel: |
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Eine Ausnahme nach der anderen... Letzten Endes hängt es von deiner persönlichen Sicht ab, welches Recht in welchen Fällen angewandt wird. Ein solches Rechtssystem, wie es hier vorgeschlagen wird, ist zutiefst inkonsistent.
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kolja der Typ im Maschinenraum

Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 16631
Wohnort: NRW
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(#688099) Verfasst am: 21.03.2007, 22:39 Titel: |
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alae hat folgendes geschrieben: | Mir graut vor der Vorstellung, dass Kinder, die in irgendeine Idiotensekte hineingeboren wurden, nicht durch das GG geschützt werden. |
Ist doch jetzt schon nicht anders. Eltern dürfen aus religiösen Gründen an den Pimmeln ihrer Söhne herumschnippeln.
_________________ Hard work often pays off after time, but laziness always pays off now.
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hacketaler Frauen ficken ist was für Schwuchteln!
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 6031
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(#688100) Verfasst am: 21.03.2007, 22:40 Titel: |
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im zweifel für den angeklagten
im zweifel weltliches recht
religiöses recht ab 18
wenn der angeklagte der religion gm. eigenem bekunden angehört
unter oberaufsicht des staates inkl. gewaltmonopol
mit widerrufsmöglichkeit vor urteilsvollstreckung.
eigentlich ganz einfach oder?
ich verstehe dein problem nicht. diesen kleinen mehraufwand sollte uns minderheitenschutz, religiöse freiheit und integration doch allemal wert sein.
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Louseign (-)
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 5585
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(#688101) Verfasst am: 21.03.2007, 22:40 Titel: |
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hacketaler hat folgendes geschrieben: | die härteste strafe der meisten sekten ist die todesstrafe. ich habe nicht gesagt die härteste strafe für diese tat (was natürlich meist straffreiheit wäre) sondern explizit was anders....
das ziel ist nicht noch mehr ehrenmorde in europa zu haben, sondern winselnde ehrenmörder, die ihrem propheten abschwören mit vollgepissten hosen. |
Wenn du jetzt anfängst, Tatbestand und Rechtsfolge auseinanderzupfücken, indem du sagst: "Welche Tatbestände bestraft werden bestimmen wir (Säkulären), aber die Wahl der schlimmsten Strafe überlassen wir den Religiösen." begibtst du dich endgültig auf dünnes Eis. Im Grunde pfropfst du den "Sekten" deine eigene Vorstellung von Recht und Ordnung durch die Hintertür wieder über. So etwas nennt man Willkür.
(Rechtschreibung korrigiert)
Zuletzt bearbeitet von Louseign am 21.03.2007, 22:42, insgesamt einmal bearbeitet |
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Der_Guido dafür dagegen zu sein
Anmeldungsdatum: 17.05.2006 Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland
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(#688102) Verfasst am: 21.03.2007, 22:41 Titel: |
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Es werden doch heute schon mit Androhung von Gewalt Menschen in einer Religion gehalten, und wir stehen dem hilflos gegenüber. Nun sollen die Opfer auch noch nach deren Rechssystem verurteilt werden ? Blutrache, Zwangsehe und sonstigen Unsinn aus der Scharia quasi legitimieren ?
Das ist nicht euer ernst, oder ?
_________________ lieber einen schlechten Plan, als gar kein Plan haben
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durial gesperrt
Anmeldungsdatum: 16.12.2006 Beiträge: 1211
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(#688103) Verfasst am: 21.03.2007, 22:41 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Evilbert hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Ohoo: und wie war dann die Inquisition möglich? |
Die Opfer wurden den weltlichen Behörden übergeben, die das Urteil vollstreckten. |
Die Ausnahme der Inquisition beschränkte sich zudem nur auf Verbrechen bezüglich des Glaubens. Für ein ganzes Rechtssystem ist das ungeeignet. Außerdem waren die Inquisitioren keine Richter, man kann sie eher mit Gutachtern vergleichen. |
Ich seh da kein Problem: Wenn eine Religionsgemeinschaft sich darauf einigt, dass einige Verbrechen vom weltlichen Gericht verhandelt werden sollten, dann soll das eben so gemacht werden. Allerdings ist dann die Rechtsgrundlage eben das "Gutachten", da eine religiöse Person nicht einfach nach weltlichem Recht behandelt werden dürfte.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#688109) Verfasst am: 21.03.2007, 22:45 Titel: |
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durial hat folgendes geschrieben: |
Ich seh da kein Problem: Wenn eine Religionsgemeinschaft sich darauf einigt, dass einige Verbrechen vom weltlichen Gericht verhandelt werden sollten, dann soll das eben so gemacht werden. Allerdings ist dann die Rechtsgrundlage eben das "Gutachten", da eine religiöse Person nicht einfach nach weltlichem Recht behandelt werden dürfte. |
Die Gutachten beziehen sich aber nur auf die "Rechtgläubigkeit"; also ausschließlich auf Ketzerprozesse. Normale Verbrechen unterfallen nach diesem klassisch- katholischem Verständnis vollständig der weltlichen Gerichtsbarkeit - dafür ist und war die Kirche nie zuständig.
Wie willst du im übrigen Protestanten der Inquisition unterstellen?
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Louseign (-)
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 5585
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(#688110) Verfasst am: 21.03.2007, 22:46 Titel: |
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Der_Guido hat folgendes geschrieben: | Es werden doch heute schon mit Androhung von Gewalt Menschen in einer Religion gehalten, und wir stehen dem hilflos gegenüber. Nun sollen die Opfer auch noch nach deren Rechssystem verurteilt werden ? Blutrache, Zwangsehe und sonstigen Unsinn aus der Scharia quasi legitimieren ?
Das ist nicht euer ernst, oder ? |
Von den Problemen, die bei jeder Interaktion zwischen Angehörigen verschiedener Weltanschauungen dabei entstehen, wollen wir gar nicht erst reden.
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hacketaler Frauen ficken ist was für Schwuchteln!
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 6031
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(#688112) Verfasst am: 21.03.2007, 22:48 Titel: |
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Der_Guido hat folgendes geschrieben: | Es werden doch heute schon mit Androhung von Gewalt Menschen in einer Religion gehalten, und wir stehen dem hilflos gegenüber. Nun sollen die Opfer auch noch nach deren Rechssystem verurteilt werden ? Blutrache, Zwangsehe und sonstigen Unsinn aus der Scharia quasi legitimieren ?
Das ist nicht euer ernst, oder ? |
gewalt gegen nicht der religion zugehörige wird mit der härtesten strafe der religion bestraft.
steht doch oben.
wer also seiner schwester droht oder ihr was antut, sollte tunlichst aufpassen, denn in dieser regelung gilt die schwester solang als säkular, als sie nicht ihre religionszugehörigkeit vor gericht bestätigt hat.
und selbst dann liegt das gewaltmonopol noch beim staat.
schliesslich gibt es keine generaldelegation sondern nach vorliegen eines rechtskräftigen urteils wird eine entsprechende vollstreckung angeordnet. führt also ein apostatenprozess gegen eine frau zu einem urteil und stimmt sie diesem zu, dann bestimmt noch immer der staat zeitpunkt/ort/ausführendes organ der vollstreckung - und in den allermeisten fällen dürfte das dann nicht der bruder der frau sein.
eine westliche lebende schwester ist also sogar besser geschützt als bis anhin.
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hacketaler Frauen ficken ist was für Schwuchteln!
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 6031
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(#688114) Verfasst am: 21.03.2007, 22:49 Titel: |
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Ava&vT hat folgendes geschrieben: | Der_Guido hat folgendes geschrieben: | Es werden doch heute schon mit Androhung von Gewalt Menschen in einer Religion gehalten, und wir stehen dem hilflos gegenüber. Nun sollen die Opfer auch noch nach deren Rechssystem verurteilt werden ? Blutrache, Zwangsehe und sonstigen Unsinn aus der Scharia quasi legitimieren ?
Das ist nicht euer ernst, oder ? |
Von den Problemen, die bei jeder Interaktion zwischen Angehörigen verschiedener Weltanschauungen dabei entstehen, wollen wir gar nicht erst reden. |
im zweifel: weltliches recht.
es wird kein einziges bisheriges gesetz aufgehoben. es werden nur für ausdrücklich religiöse zusatzsicherheiten rechtlicher art geschaffen - im rechtsverkehr untereinander.
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Galaxisherrschers Katze Verwöhntes Haustier
Anmeldungsdatum: 06.04.2005 Beiträge: 5018
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(#688115) Verfasst am: 21.03.2007, 22:50 Titel: |
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hacketaler hat folgendes geschrieben: | man muss auch noch folgendes ausschliessen:
verbrechen, die nur im säkularen recht solche sind (also z.B. vergewaltigung) werden ganz normal weiterverfolgt und nicht etwa gutgeheissen.
letztlich kommt die ausnahmeregelung also dann zur anwendung, wenn nur im religiösen recht ein verbrechen vorliegt (z.B. ehebruch infolge einer vergewaltigung durch einen dritten) oder wenn das verbrechen in beiden regelungen strafwürdig ist. die urteilsfindung erfolgt nach normalen masstäben unter berücksichtigung etwaiger religiöser besonderheiten, die strafe richtet sich nach den religiösen vorgaben im falle eines schuldspruchs. wird die religiöse bestrafung abgelehnt gilt wieder säkulares recht.
inkl. der oben bereits dargelegten prinzipien sollte somit sichergestellt sein, dass nur religiöse und nur mit eigener zustimmung nach religiösen regeln bestraft werden.
und alle sind happy. |
Also, wenn ich das richtig verstanden habe, soll von Sektenrecht und Bundesrecht immer das jeweils härtere angewandt werden? (Schade, ich hatte schon die Idee, eine Sekte zu gründen, die generell jedes Verbrechen straffrei lässt. )
_________________ "(...)steak can be attached to a baby to attract lions(...)" (Aus der ESRB-Beschreibung von Scribblenauts)
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hacketaler Frauen ficken ist was für Schwuchteln!
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 6031
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(#688116) Verfasst am: 21.03.2007, 22:51 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | durial hat folgendes geschrieben: |
Ich seh da kein Problem: Wenn eine Religionsgemeinschaft sich darauf einigt, dass einige Verbrechen vom weltlichen Gericht verhandelt werden sollten, dann soll das eben so gemacht werden. Allerdings ist dann die Rechtsgrundlage eben das "Gutachten", da eine religiöse Person nicht einfach nach weltlichem Recht behandelt werden dürfte. |
Die Gutachten beziehen sich aber nur auf die "Rechtgläubigkeit"; also ausschließlich auf Ketzerprozesse. Normale Verbrechen unterfallen nach diesem klassisch- katholischem Verständnis vollständig der weltlichen Gerichtsbarkeit - dafür ist und war die Kirche nie zuständig.
Wie willst du im übrigen Protestanten der Inquisition unterstellen? |
das ist das problem der protestanten, wie sie das regeln. vielleicht wollen sie das ja gar nicht.
von anderen religiösen gruppen hingegen ist bekannt, dass sie solche bestrebungen verfolgen.
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Louseign (-)
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 5585
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(#688117) Verfasst am: 21.03.2007, 22:54 Titel: |
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hacketaler hat folgendes geschrieben: | gewalt gegen nicht der religion zugehörige wird mit der härtesten strafe der religion bestraft.
steht doch oben.
wer also seiner schwester droht oder ihr was antut, sollte tunlichst aufpassen, denn in dieser regelung gilt die schwester solang als säkular, als sie nicht ihre religionszugehörigkeit vor gericht bestätigt hat.
und selbst dann liegt das gewaltmonopol noch beim staat.
schliesslich gibt es keine generaldelegation sondern nach vorliegen eines rechtskräftigen urteils wird eine entsprechende vollstreckung angeordnet. führt also ein apostatenprozess gegen eine frau zu einem urteil und stimmt sie diesem zu, dann bestimmt noch immer der staat zeitpunkt/ort/ausführendes organ der vollstreckung - und in den allermeisten fällen dürfte das dann nicht der bruder der frau sein.
eine westliche lebende schwester ist also sogar besser geschützt als bis anhin. |
hacketaler, die Vermischung von Tatbestand und Rechtsfolgen, die du da vorschlägst, ist rechtsstaatlich nicht zu begründen.
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hacketaler Frauen ficken ist was für Schwuchteln!
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 6031
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(#688123) Verfasst am: 21.03.2007, 22:59 Titel: |
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Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben: | hacketaler hat folgendes geschrieben: | man muss auch noch folgendes ausschliessen:
verbrechen, die nur im säkularen recht solche sind (also z.B. vergewaltigung) werden ganz normal weiterverfolgt und nicht etwa gutgeheissen.
letztlich kommt die ausnahmeregelung also dann zur anwendung, wenn nur im religiösen recht ein verbrechen vorliegt (z.B. ehebruch infolge einer vergewaltigung durch einen dritten) oder wenn das verbrechen in beiden regelungen strafwürdig ist. die urteilsfindung erfolgt nach normalen masstäben unter berücksichtigung etwaiger religiöser besonderheiten, die strafe richtet sich nach den religiösen vorgaben im falle eines schuldspruchs. wird die religiöse bestrafung abgelehnt gilt wieder säkulares recht.
inkl. der oben bereits dargelegten prinzipien sollte somit sichergestellt sein, dass nur religiöse und nur mit eigener zustimmung nach religiösen regeln bestraft werden.
und alle sind happy. |
Also, wenn ich das richtig verstanden habe, soll von Sektenrecht und Bundesrecht immer das jeweils härtere angewandt werden? (Schade, ich hatte schon die Idee, eine Sekte zu gründen, die generell jedes Verbrechen straffrei lässt. ) |
nicht unbedingt. grundsätzlich hat ja eh der verurteilte das wahlrecht, weil er ja vor vollstreckung eines religiösen urteils noch zustimmen muss. und zumeist gehen die religiösen strafen wohl über die weltlichen hinaus.
mir würde jetzt nichts einfallen, wo eine religiöse strafe milder wäre ausser das verbrechen wurde gegen einen nichtreligiösen/andersreligiösen begangen - und in dem fall tritt ja diese regelung gar nicht in kraft.
letztlich soll die regelung aber vor allem das verfolgen spezifisch religiöser straftaten durch die religionsgemeinschaften ermöglichen und nicht als grundsätzliche alternative zum bisherigen recht installiert werden. vielleicht könnte man auch von anfang an regeln, dass sofern eine weltliche regelung des tatbestandes vorgesehen ist, diese angewendet wird. dann würde man vor religiösen gerichten eben nur apostatentum, blasphemie, ehebruch, abtreibun etc. verhandeln.
vermutlich wäre das sogar besser.
wobei nach wie vor gewalt gegen jemand der sich dieser sondergerichtsbarkeit entzieht härter bestraft werden sollte.
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hacketaler Frauen ficken ist was für Schwuchteln!
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 6031
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(#688125) Verfasst am: 21.03.2007, 23:01 Titel: |
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Ava&vT hat folgendes geschrieben: | hacketaler hat folgendes geschrieben: | gewalt gegen nicht der religion zugehörige wird mit der härtesten strafe der religion bestraft.
steht doch oben.
wer also seiner schwester droht oder ihr was antut, sollte tunlichst aufpassen, denn in dieser regelung gilt die schwester solang als säkular, als sie nicht ihre religionszugehörigkeit vor gericht bestätigt hat.
und selbst dann liegt das gewaltmonopol noch beim staat.
schliesslich gibt es keine generaldelegation sondern nach vorliegen eines rechtskräftigen urteils wird eine entsprechende vollstreckung angeordnet. führt also ein apostatenprozess gegen eine frau zu einem urteil und stimmt sie diesem zu, dann bestimmt noch immer der staat zeitpunkt/ort/ausführendes organ der vollstreckung - und in den allermeisten fällen dürfte das dann nicht der bruder der frau sein.
eine westliche lebende schwester ist also sogar besser geschützt als bis anhin. |
hacketaler, die Vermischung von Tatbestand und Rechtsfolgen, die du da vorschlägst, ist rechtsstaatlich nicht zu begründen. |
hmm. also ich habs grad begründet und hatte trotzdem noch nen rechtsstaat obendrüber gelassen.
vielleicht geht es ja doch?
sag mir doch einfach das beispiel, dass sich nicht einordnen lässt.
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Chinasky dirty ol' man
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 1264
Wohnort: Hoher Norden
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(#688135) Verfasst am: 21.03.2007, 23:13 Titel: |
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Beispiel: In streng religiöser Familie aufgewachsene neunzehnjährige Muslima, die Todesangst davor hätte, ihrem Glauben abzuschwören, wird von muslimischen männlichen Verwandten für irgendeine Unbotmäßigkeit gezüchtigt durch Vergewaltigung.
Wie verfahren?
Die Idee ist ein mittellustiger zynischer Gag, aber nicht mehr.
_________________ Still confused - but on a higher level.
Mein Zeugs auf deviantart
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#688139) Verfasst am: 21.03.2007, 23:17 Titel: Re: Jedem Das Seine! |
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durial hat folgendes geschrieben: | Bin gerade zu einer geradezu göttlichen Idee inspiriert worden:
Was haltet Ihr davon, wenn man es einführte, dass jeder nach dem behandelt wird, worauf er sich beruft? Jemand, der sich auf Säkularisierung, Humanismus und GG beruft (und konfessionsfrei ist), wird nach dem GG und geltenden Recht der BRD behandelt. Alle anderen nach den Sitten und Bräuchen ihrer jeweiligen Religionen.
Ich glaube, das Problem "Religion" hätte sich dann großflächig ein für alle Male erledigt. |
menschenverachtend und zynisch.
es würde jeden menschen zwingen sich ihrer weltanschauung bewusst zu werden.
es wäre zwar gut, wenn sich die menschen ihrer religion bewusst würden, doch in D hat zur zeit jeder die freiheit dies zu tun oder zu lassen.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Louseign (-)
Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 5585
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(#688141) Verfasst am: 21.03.2007, 23:17 Titel: |
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hacketaler hat folgendes geschrieben: | hmm. also ich habs grad begründet und hatte trotzdem noch nen rechtsstaat obendrüber gelassen.
vielleicht geht es ja doch?
sag mir doch einfach das beispiel, dass sich nicht einordnen lässt. |
Wenn du sagst: "Ein bestimmter Tatbestand wird bestraft, das Strafmaß hängt von der Angehörigkeit des Rechtssubjekts zu einer bestimmten Sekte ab", dann verstößt das schon einmal gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. In einem Rechtsstaat kann nur gelten: "Ein bestimmtes (unerwünschtes) Verhalten wird mit einer genau festgelegten Strafe belegt." Rechtsfolge: die schlimmste Strafe, die die jeweilige Sekte gerade aufzubieten hat, verstößt eben dagegen. Gesinnungsstrafrecht ist ein typisches Merkmal von Diktaturen. Indem du Elemente einer Diktatur einführst, um missliebige Strömungen zu beseitigen, ist dein Bekenntnis zur FDGO nicht mehr glaubwürdig. Für mich entspricht die Wahl zwischen "Gottesstaat" und Diktatur einer Wahl zwischen Pest und Cholera.
(Hoffentlich kann ich morgen den Faden wieder aufgreifen, da ich wegen Frühdienst jetzt die Koje aufsuchen muss)
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#688146) Verfasst am: 21.03.2007, 23:21 Titel: |
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Ava&vT hat folgendes geschrieben: | hacketaler hat folgendes geschrieben: | hmm. also ich habs grad begründet und hatte trotzdem noch nen rechtsstaat obendrüber gelassen.
vielleicht geht es ja doch?
sag mir doch einfach das beispiel, dass sich nicht einordnen lässt. |
Wenn du sagst: "Ein bestimmter Tatbestand wird bestraft, das Strafmaß hängt von der Angehörigkeit des Rechtssubjekts zu einer bestimmten Sekte ab", dann verstößt das schon einmal gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. In einem Rechtsstaat kann nur gelten: "Ein bestimmtes (unerwünschtes) Verhalten wird mit einer genau festgelegten Strafe belegt." Rechtsfolge: die schlimmste Strafe, die die jeweilige Sekte gerade aufzubieten hat, verstößt eben dagegen. Gesinnungsstrafrecht ist ein typisches Merkmal von Diktaturen. Indem du Elemente einer Diktatur einführst, um missliebige Strömungen zu beseitigen, ist dein Bekenntnis zur FDGO nicht mehr glaubwürdig. Für mich entspricht die Wahl zwischen "Gottesstaat" und Diktatur einer Wahl zwischen Pest und Cholera.
(Hoffentlich kann ich morgen den Faden wieder aufgreifen, da ich wegen Frühdienst jetzt die Koje aufsuchen muss) |
es gälte nicht mehr der gleichheits, sondern ein verhältnisgrundsatz.
"vor dem gesetz sind alle gleich" ist unentberlich für den rechtsstaat
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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hacketaler Frauen ficken ist was für Schwuchteln!
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 6031
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(#688148) Verfasst am: 21.03.2007, 23:24 Titel: |
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Chinasky hat folgendes geschrieben: | Beispiel: In streng religiöser Familie aufgewachsene neunzehnjährige Muslima, die Todesangst davor hätte, ihrem Glauben abzuschwören, wird von muslimischen männlichen Verwandten für irgendeine Unbotmäßigkeit gezüchtigt durch Vergewaltigung.
Wie verfahren?
Die Idee ist ein mittellustiger zynischer Gag, aber nicht mehr. |
vielleicht hilft ausführlicheres lesen und längeres überlegen, damit dann ein brauchbares beispiel rauskommt.
es hat überhaupt nichts zu bedeuten, ob das opfer todesangst hat dem islam abzuschwören, sondern wenn dann die vergewaltiger. ausserdem ist ja bereits das gewaltmonopol verletzt, was doch oben schon geklärt wurde. religiöse strafe ohne religiösen urteil und in selbstjustiz bedingt eben (in diesem fall) die todesstrafe als härteste religiöse strafe. damit hat sich dann auch die angst vor den verwandten erledigt....
wäre vergewaltigung die korrekte strafe für eine in einem prozess erwiesene unzucht, dann hätte das so als recht gesprochen werden und anschliessend vollstreckt werden müssen. wenn dann hätte erst hier die vermeintliche angst der frau vor dem anschwören überhaupt bedeutung.
und ich sage es ganz deutlich: wer nicht abschwört ist eben ein jünger seines gottes. alles was ihm an diesem zustand nicht passt soll er mit seinem gott klären. der staat ist ausschliesslich dafür zuständig ihn vor wildgewordenen anderen jüngern seines gottes und ihrer selbstjustiz zu schützen - das aber mit aller konsequenz.
der vorschlag verschlechtert die lage der frau also auf keinen fall. im vergleich zur heutigen lage dürfte er ihre lage eher verbessern.
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hacketaler Frauen ficken ist was für Schwuchteln!
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 6031
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(#688152) Verfasst am: 21.03.2007, 23:29 Titel: |
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Ava&vT hat folgendes geschrieben: | hacketaler hat folgendes geschrieben: | hmm. also ich habs grad begründet und hatte trotzdem noch nen rechtsstaat obendrüber gelassen.
vielleicht geht es ja doch?
sag mir doch einfach das beispiel, dass sich nicht einordnen lässt. |
Wenn du sagst: "Ein bestimmter Tatbestand wird bestraft, das Strafmaß hängt von der Angehörigkeit des Rechtssubjekts zu einer bestimmten Sekte ab", dann verstößt das schon einmal gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. In einem Rechtsstaat kann nur gelten: "Ein bestimmtes (unerwünschtes) Verhalten wird mit einer genau festgelegten Strafe belegt." Rechtsfolge: die schlimmste Strafe, die die jeweilige Sekte gerade aufzubieten hat, verstößt eben dagegen. Gesinnungsstrafrecht ist ein typisches Merkmal von Diktaturen. Indem du Elemente einer Diktatur einführst, um missliebige Strömungen zu beseitigen, ist dein Bekenntnis zur FDGO nicht mehr glaubwürdig. Für mich entspricht die Wahl zwischen "Gottesstaat" und Diktatur einer Wahl zwischen Pest und Cholera.
(Hoffentlich kann ich morgen den Faden wieder aufgreifen, da ich wegen Frühdienst jetzt die Koje aufsuchen muss) |
also sorry, aber der dfb darf leuten die sich freiwillig seiner rechtsprechung unterstellen auch allerlei strafen aufbrummen, die es sonst nicht gibt. wenn ich mein trikot ausziehe krieg ich nie ne strafe, andere schon.
ich sehe nicht, wieso sich religiöse nicht für blasphemie oder ähnliches strafen lassen dürfen.
und wenn der dfb plötzlich auf die idee käme mich zu strafen, dann würde ihm der staat ganz gehörig eine auf den deckel geben.
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hacketaler Frauen ficken ist was für Schwuchteln!
Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 6031
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(#688155) Verfasst am: 21.03.2007, 23:30 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Ava&vT hat folgendes geschrieben: | hacketaler hat folgendes geschrieben: | hmm. also ich habs grad begründet und hatte trotzdem noch nen rechtsstaat obendrüber gelassen.
vielleicht geht es ja doch?
sag mir doch einfach das beispiel, dass sich nicht einordnen lässt. |
Wenn du sagst: "Ein bestimmter Tatbestand wird bestraft, das Strafmaß hängt von der Angehörigkeit des Rechtssubjekts zu einer bestimmten Sekte ab", dann verstößt das schon einmal gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. In einem Rechtsstaat kann nur gelten: "Ein bestimmtes (unerwünschtes) Verhalten wird mit einer genau festgelegten Strafe belegt." Rechtsfolge: die schlimmste Strafe, die die jeweilige Sekte gerade aufzubieten hat, verstößt eben dagegen. Gesinnungsstrafrecht ist ein typisches Merkmal von Diktaturen. Indem du Elemente einer Diktatur einführst, um missliebige Strömungen zu beseitigen, ist dein Bekenntnis zur FDGO nicht mehr glaubwürdig. Für mich entspricht die Wahl zwischen "Gottesstaat" und Diktatur einer Wahl zwischen Pest und Cholera.
(Hoffentlich kann ich morgen den Faden wieder aufgreifen, da ich wegen Frühdienst jetzt die Koje aufsuchen muss) |
es gälte nicht mehr der gleichheits, sondern ein verhältnisgrundsatz.
"vor dem gesetz sind alle gleich" ist unentberlich für den rechtsstaat |
ok, von mir aus kann man die religiöse strafe aus zusätzlich zur weltlichen aussprechend, sofern beide systeme eine vorsehen.
dürfte die quote der abschwörer eher erhöhen als schmälern.
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Roter Ballon Lifted
Anmeldungsdatum: 22.12.2006 Beiträge: 2631
Wohnort: München
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(#688158) Verfasst am: 21.03.2007, 23:30 Titel: |
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Anon hat folgendes geschrieben: | De ganz schlimmen verbrecha solllte man zwinga, das se sich selba umbringa! |
Mein alter Ego kennt ja eh nur ein Strafmaß.
War halt ne Zeit gesellschaftlichen Umbruchs.
aber mal ernsthaft - des is voll daneben.
Sorry aber da bin ich Gleichheits-Fundi, es kann und darf immer nur ein Maß in der Gerichtsbarkeit geben.
Außerdem was machts ihr, wenn sich eine sekte für die "Vergebung aller Sünden" starkmacht?
oder der Papst wieder den Ablaßhandel einführt?
Im übrigen definieren sich nicht alle Religions und Kultgemeinschaften über einen Kodex
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ertrage die Clowns!
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Der_Guido dafür dagegen zu sein
Anmeldungsdatum: 17.05.2006 Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland
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(#688159) Verfasst am: 21.03.2007, 23:32 Titel: |
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Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben: |
Also, wenn ich das richtig verstanden habe, soll von Sektenrecht und Bundesrecht immer das jeweils härtere angewandt werden? (Schade, ich hatte schon die Idee, eine Sekte zu gründen, die generell jedes Verbrechen straffrei lässt. ) |
Ich hatte ähnliche Gedanken, aber man könnte den Spieß auch umdrehen und eine Sekte gründen, bei der auf allen Verbrechen eine Extremstrafe liegt. In diese Sekte werden dann unliebsame Zeitgenossen abgeschoben
_________________ lieber einen schlechten Plan, als gar kein Plan haben
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