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Jedem Das Seine!
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#688165) Verfasst am: 21.03.2007, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

Robbe Piere hat folgendes geschrieben:

Außerdem was machts ihr, wenn sich eine sekte für die "Vergebung aller Sünden" starkmacht?
oder der Papst wieder den Ablaßhandel einführt?

Im übrigen definieren sich nicht alle Religions und Kultgemeinschaften über einen Kodex



die werden dann auch keine berücksichtigung ihres kodex im justizsystem fordern.
musel z.b. tun das aber weltweit. katholen zumeist auch.
denen soll es gewährt werden.
wenn sekte xy mit dem normalen säkularen recht leben kann, umso besser.
wo ist das problem.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#688168) Verfasst am: 21.03.2007, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
Robbe Piere hat folgendes geschrieben:

Außerdem was machts ihr, wenn sich eine sekte für die "Vergebung aller Sünden" starkmacht?
oder der Papst wieder den Ablaßhandel einführt?

Im übrigen definieren sich nicht alle Religions und Kultgemeinschaften über einen Kodex



die werden dann auch keine berücksichtigung ihres kodex im justizsystem fordern.
musel z.b. tun das aber weltweit. katholen zumeist auch.
denen soll es gewährt werden.
wenn sekte xy mit dem normalen säkularen recht leben kann, umso besser.
wo ist das problem.


es gibt keine gleichbehandlung. das ist das problem.
du bietest gleichbehandlung unter vorraussetzungen an.
das ist erpressung, so sehr ich religionen auch ablehne.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#688169) Verfasst am: 21.03.2007, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Robbe Piere hat folgendes geschrieben:

Außerdem was machts ihr, wenn sich eine sekte für die "Vergebung aller Sünden" starkmacht?
oder der Papst wieder den Ablaßhandel einführt?

Im übrigen definieren sich nicht alle Religions und Kultgemeinschaften über einen Kodex



die werden dann auch keine berücksichtigung ihres kodex im justizsystem fordern.
musel z.b. tun das aber weltweit. katholen zumeist auch.
denen soll es gewährt werden.
wenn sekte xy mit dem normalen säkularen recht leben kann, umso besser.
wo ist das problem.


es gibt keine gleichbehandlung. das ist das problem.
du bietest gleichbehandlung unter vorraussetzungen an.
das ist erpressung, so sehr ich religionen auch ablehne.



welches ist meine voraussetzung, die ich für gleichbehandlung abverlange?
m.W. tu ich eben das nicht.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#688170) Verfasst am: 21.03.2007, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Galaxisherrschers Katze hat folgendes geschrieben:

Also, wenn ich das richtig verstanden habe, soll von Sektenrecht und Bundesrecht immer das jeweils härtere angewandt werden? (Schade, ich hatte schon die Idee, eine Sekte zu gründen, die generell jedes Verbrechen straffrei lässt. zynisches Grinsen )

Lachen

Ich hatte ähnliche Gedanken, aber man könnte den Spieß auch umdrehen und eine Sekte gründen, bei der auf allen Verbrechen eine Extremstrafe liegt. In diese Sekte werden dann unliebsame Zeitgenossen abgeschoben noc


nach hacketaler könnten delinquenten abschwören um nur nach säkularem recht behandelt zu werden.
sie müssten es sogar, und da ist er haken an der sache.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#688171) Verfasst am: 21.03.2007, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Robbe Piere hat folgendes geschrieben:

Außerdem was machts ihr, wenn sich eine sekte für die "Vergebung aller Sünden" starkmacht?
oder der Papst wieder den Ablaßhandel einführt?

Im übrigen definieren sich nicht alle Religions und Kultgemeinschaften über einen Kodex



die werden dann auch keine berücksichtigung ihres kodex im justizsystem fordern.
musel z.b. tun das aber weltweit. katholen zumeist auch.
denen soll es gewährt werden.
wenn sekte xy mit dem normalen säkularen recht leben kann, umso besser.
wo ist das problem.


es gibt keine gleichbehandlung. das ist das problem.
du bietest gleichbehandlung unter vorraussetzungen an.
das ist erpressung, so sehr ich religionen auch ablehne.



welches ist meine voraussetzung, die ich für gleichbehandlung abverlange?
m.W. tu ich eben das nicht.


die vorraussetzung ist das abschwören.
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unchrist
Klugscheißer



Anmeldungsdatum: 16.02.2007
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Beitrag(#688173) Verfasst am: 21.03.2007, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie würde man die Anhänger von der Church of Satan urteilen?
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Anmeldungsdatum: 22.12.2006
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Beitrag(#688174) Verfasst am: 21.03.2007, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem heißt Ausgrenzung!

Du bewegst dich also auf eine Jus Apartis zu.
_________________
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ertrage die Clowns!
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#688175) Verfasst am: 21.03.2007, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Robbe Piere hat folgendes geschrieben:

Außerdem was machts ihr, wenn sich eine sekte für die "Vergebung aller Sünden" starkmacht?
oder der Papst wieder den Ablaßhandel einführt?

Im übrigen definieren sich nicht alle Religions und Kultgemeinschaften über einen Kodex



die werden dann auch keine berücksichtigung ihres kodex im justizsystem fordern.
musel z.b. tun das aber weltweit. katholen zumeist auch.
denen soll es gewährt werden.
wenn sekte xy mit dem normalen säkularen recht leben kann, umso besser.
wo ist das problem.


es gibt keine gleichbehandlung. das ist das problem.
du bietest gleichbehandlung unter vorraussetzungen an.
das ist erpressung, so sehr ich religionen auch ablehne.



welches ist meine voraussetzung, die ich für gleichbehandlung abverlange?
m.W. tu ich eben das nicht.


die vorraussetzung ist das abschwören.


nein, doch eben nicht.
es wird jeder gleich behandelt, nur wer sich zusätzlich unter religiöses recht stellen will, dem wird die möglichkeit gegeben.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#688176) Verfasst am: 21.03.2007, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Robbe Piere hat folgendes geschrieben:
Das Problem heißt Ausgrenzung!

Du bewegst dich also auf eine Jus Apartis zu.


das trifft nicht zu. man muss ja nicht anhänger der religion bleiben.
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hacketaler
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Beitrag(#688177) Verfasst am: 21.03.2007, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Robbe Piere hat folgendes geschrieben:
Das Problem heißt Ausgrenzung!

Du bewegst dich also auf eine Jus Apartis zu.


äh, mal langsam:
wer grenzt aus? man sollte doch bitte ursache und wirkung auseinanderhalten können.
die grundsätzlichen forderungen nach berücksichtigung religiöser spinnereien kommen ja nun seltenst von atheistischer seite.
ausgrenzung wird alleinig von seiten der parallelwelter betrieben.
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Anmeldungsdatum: 22.12.2006
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Beitrag(#688180) Verfasst am: 21.03.2007, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Robbe Piere hat folgendes geschrieben:
Das Problem heißt Ausgrenzung!

Du bewegst dich also auf eine Jus Apartis zu.


das trifft nicht zu. man muss ja nicht anhänger der religion bleiben.


hmm...

Okay dann nenn ich das jetzt das Jüngste Gericht vorwegnehmen.


also doch ein alter Hut

und gute nacht zusammen
_________________
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#688184) Verfasst am: 22.03.2007, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Robbe Piere hat folgendes geschrieben:

Außerdem was machts ihr, wenn sich eine sekte für die "Vergebung aller Sünden" starkmacht?
oder der Papst wieder den Ablaßhandel einführt?

Im übrigen definieren sich nicht alle Religions und Kultgemeinschaften über einen Kodex



die werden dann auch keine berücksichtigung ihres kodex im justizsystem fordern.
musel z.b. tun das aber weltweit. katholen zumeist auch.
denen soll es gewährt werden.
wenn sekte xy mit dem normalen säkularen recht leben kann, umso besser.
wo ist das problem.


es gibt keine gleichbehandlung. das ist das problem.
du bietest gleichbehandlung unter vorraussetzungen an.
das ist erpressung, so sehr ich religionen auch ablehne.



welches ist meine voraussetzung, die ich für gleichbehandlung abverlange?
m.W. tu ich eben das nicht.


die vorraussetzung ist das abschwören.


nein, doch eben nicht.
es wird jeder gleich behandelt, nur wer sich zusätzlich unter religiöses recht stellen will, dem wird die möglichkeit gegeben.


das heisst das weltliche und das religiöse recht hätten garnichts miteinander zu tun?
unter wessen kontrolle steht das religiöse recht?
was muss man studieren um richter dafür zu werden?

kurz: dein szenario ist zynischer murks.

gutnacht!
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hacketaler
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Beitrag(#688186) Verfasst am: 22.03.2007, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:


das heisst das weltliche und das religiöse recht hätten garnichts miteinander zu tun?
unter wessen kontrolle steht das religiöse recht?
was muss man studieren um richter dafür zu werden?

kurz: dein szenario ist zynischer murks.

gutnacht!


ich werd dir nicht den thread vorlesen. alles schon beantwortet weiter oben.
dein einwurf ist einfach des einwurf willens.
gn8
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#688192) Verfasst am: 22.03.2007, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
durial hat folgendes geschrieben:


Ich seh da kein Problem: Wenn eine Religionsgemeinschaft sich darauf einigt, dass einige Verbrechen vom weltlichen Gericht verhandelt werden sollten, dann soll das eben so gemacht werden. Allerdings ist dann die Rechtsgrundlage eben das "Gutachten", da eine religiöse Person nicht einfach nach weltlichem Recht behandelt werden dürfte.


Die Gutachten beziehen sich aber nur auf die "Rechtgläubigkeit"; also ausschließlich auf Ketzerprozesse. Normale Verbrechen unterfallen nach diesem klassisch- katholischem Verständnis vollständig der weltlichen Gerichtsbarkeit - dafür ist und war die Kirche nie zuständig.

Wie willst du im übrigen Protestanten der Inquisition unterstellen?


Gar nicht.
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#688193) Verfasst am: 22.03.2007, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Robbe Piere hat folgendes geschrieben:

Außerdem was machts ihr, wenn sich eine sekte für die "Vergebung aller Sünden" starkmacht?
oder der Papst wieder den Ablaßhandel einführt?

Im übrigen definieren sich nicht alle Religions und Kultgemeinschaften über einen Kodex



die werden dann auch keine berücksichtigung ihres kodex im justizsystem fordern.
musel z.b. tun das aber weltweit. katholen zumeist auch.
denen soll es gewährt werden.
wenn sekte xy mit dem normalen säkularen recht leben kann, umso besser.
wo ist das problem.


es gibt keine gleichbehandlung. das ist das problem.
du bietest gleichbehandlung unter vorraussetzungen an.
das ist erpressung, so sehr ich religionen auch ablehne.



welches ist meine voraussetzung, die ich für gleichbehandlung abverlange?
m.W. tu ich eben das nicht.


die vorraussetzung ist das abschwören.


nein, doch eben nicht.
es wird jeder gleich behandelt, nur wer sich zusätzlich unter religiöses recht stellen will, dem wird die möglichkeit gegeben.


das heisst das weltliche und das religiöse recht hätten garnichts miteinander zu tun?
unter wessen kontrolle steht das religiöse recht?
was muss man studieren um richter dafür zu werden?

kurz: dein szenario ist zynischer murks.

gutnacht!


Theologie!
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
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Beitrag(#688194) Verfasst am: 22.03.2007, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

unchrist hat folgendes geschrieben:
Und wie würde man die Anhänger von der Church of Satan urteilen?


Man darf hierbei nicht das Ziel verfehlen und meinen, dass jemand - z.B. der Staat - Regeln und Vorschriften treffen müsse, welche Religionsgruppe wie zu verfahren hat.
Es geht nur darum, dass jeder, der sich einer bestimmten Anschauungsgruppe zurechnet bzw. dort Mitglied ist, auch den jeweiligen moralischen, Glaubens- etc. Regeln unterstellt ist und nach diesen auch bestraft werden kann, ohne dass er vom weltlichen Gesetz geschützt würde.
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Kremp
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Anmeldungsdatum: 02.03.2007
Beiträge: 131
Wohnort: Kaiserslautern

Beitrag(#688202) Verfasst am: 22.03.2007, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
man muss auch noch folgendes ausschliessen:
verbrechen, die nur im säkularen recht solche sind (also z.B. vergewaltigung) werden ganz normal weiterverfolgt und nicht etwa gutgeheissen.

letztlich kommt die ausnahmeregelung also dann zur anwendung, wenn nur im religiösen recht ein verbrechen vorliegt (z.B. ehebruch infolge einer vergewaltigung durch einen dritten) oder wenn das verbrechen in beiden regelungen strafwürdig ist. die urteilsfindung erfolgt nach normalen masstäben unter berücksichtigung etwaiger religiöser besonderheiten, die strafe richtet sich nach den religiösen vorgaben im falle eines schuldspruchs. wird die religiöse bestrafung abgelehnt gilt wieder säkulares recht.

inkl. der oben bereits dargelegten prinzipien sollte somit sichergestellt sein, dass nur religiöse und nur mit eigener zustimmung nach religiösen regeln bestraft werden.
und alle sind happy.


Aber ein Vetorecht zugunsten der säkularen Seite würde ohne Zweifel die Forderung nach einem Vetorecht auf religiöser Seite nach sich ziehen. Gleiches Recht für alle.
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Der_Guido
dafür dagegen zu sein



Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#688212) Verfasst am: 22.03.2007, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:

Ich hatte ähnliche Gedanken, aber man könnte den Spieß auch umdrehen und eine Sekte gründen, bei der auf allen Verbrechen eine Extremstrafe liegt. In diese Sekte werden dann unliebsame Zeitgenossen abgeschoben noc


nach hacketaler könnten delinquenten abschwören um nur nach säkularem recht behandelt zu werden.
sie müssten es sogar, und da ist er haken an der sache.

Also wenn beliebig gewechselt oder abgeschworen werden darf, dann ist doch das ganze System unnütz. Mildere Strafe des GG abholen und dann wieder zurück in die Religion skeptisch
_________________
lieber einen schlechten Plan, als gar kein Plan haben
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#688214) Verfasst am: 22.03.2007, 00:47    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:

Ich hatte ähnliche Gedanken, aber man könnte den Spieß auch umdrehen und eine Sekte gründen, bei der auf allen Verbrechen eine Extremstrafe liegt. In diese Sekte werden dann unliebsame Zeitgenossen abgeschoben noc


nach hacketaler könnten delinquenten abschwören um nur nach säkularem recht behandelt zu werden.
sie müssten es sogar, und da ist er haken an der sache.

Also wenn beliebig gewechselt oder abgeschworen werden darf, dann ist doch das ganze System unnütz. Mildere Strafe des GG abholen und dann wieder zurück in die Religion skeptisch


Dann legt man eben fest, dass nur alle zwei Jahre gewechselt werden darf. Das erhöht dann sicher auch die Hemmschwelle, je einer Relgion beizutreten. zwinkern
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Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#688215) Verfasst am: 22.03.2007, 00:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich erkläre mich bereit euch den Thread vorzulesen, bei Interesse Pm und ihr könnt mich anrufen, ich lese dann vor (über skype natürlich).
_________________
Wer nichts weiß, glaubt alles.
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MK69
wir sind verpfiffen worden



Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 777

Beitrag(#688216) Verfasst am: 22.03.2007, 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
...... nur wer sich zusätzlich unter religiöses recht stellen will, dem wird die möglichkeit gegeben.


Bestrafung auf freiwilliger Basis, daß da vor dir noch keiner drauf gekommen ist !

Mein lieber Hr. Gesangsverein! Mein lieber Hr. Gesangsverein! Mein lieber Hr. Gesangsverein!

(gibt es eigentlich einen Jura-Nobelpreis ?)
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Lasst uns alle eine Sandale hochhalten und die andere am Fuß behalten, denn das ist SEIN Zeichen.
Und alle die ihm nachfolgen werden das gleiche tun...
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kryten
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Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 364

Beitrag(#688245) Verfasst am: 22.03.2007, 03:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ava&vT hat folgendes geschrieben:
durial hat folgendes geschrieben:
Ava&vT hat folgendes geschrieben:
Was machst du in folgendem Fall?

A ist tiefreligiös
B war mal religiös, ist jetzt aber Atheist

In einem Scheidungsprozess streiten sich beide um das Sorgerecht für ein Kind. Nach Kirchenrecht müsste es A zugesprochen, nach weltlichem Recht hingegen B zugesprochen werden.


Ganz einfach: Das Kind ist in noch keinem entscheidungsfähigen Alter. Ergo gilt das weltliche Recht. Kinder werden zunächst sowieso - das müsste dann so verankert werden - in die freie Welt geboren und müssen dieser bei jeder sich bietenden Gelegenheit übergeben werden.

Zweifelhaft, ob ein GG, das Religionsfreiheit und grundsätzlich Erziehungsfreiheit der Eltern gewährt, es sich leisten kann, in dieser Weise einzugreifen. So wie das GG derzeit ausformuliert ist, wohl kaum - aber eine entsprechende Regelung wäre immerhin denkbar.

Indessen kommt mir in einem anderen (durchaus realistischen) Zusammenhang ein viel größeres Problem in den Sinn: könnte sich ein (fiktiver) Mörder von Salman Rushdie nicht sogar darauf berufen, dass er nach seinem muslimischen Recht sogar zu dem Mord verpflichtet war und sich so einer Bestrafung entziehen? Die Führer gewisser "Gottesstaaten" sehen das immerhin so.


Viel zu kompliziert. Wieso hier noch niemand auf Salamon gekommen ist... zynisches Grinsen
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kryten
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Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 364

Beitrag(#688247) Verfasst am: 22.03.2007, 03:31    Titel: Re: Jedem Das Seine! Antworten mit Zitat

durial hat folgendes geschrieben:
Bin gerade zu einer geradezu göttlichen Idee inspiriert worden:

Was haltet Ihr davon, wenn man es einführte, dass jeder nach dem behandelt wird, worauf er sich beruft? Jemand, der sich auf Säkularisierung, Humanismus und GG beruft (und konfessionsfrei ist), wird nach dem GG und geltenden Recht der BRD behandelt. Alle anderen nach den Sitten und Bräuchen ihrer jeweiligen Religionen.

Ich glaube, das Problem "Religion" hätte sich dann großflächig ein für alle Male erledigt. zynisches Grinsen


Grundsätzlich halte ich nichts von der Idee. ABER, ruf doch bei RTL an und spreche mit Barbara Salesh und Richter Hold und wie sie nicht alle heißen. Bei entsprechender Umsetzung werden die sich dann über erhöhte Einschaltquoten freuen Lachen Und der eine oder andere RTL zuschauer überlegt sich ob er noch wirklich so religiös ist.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#688281) Verfasst am: 22.03.2007, 08:55    Titel: Re: Jedem Das Seine! Antworten mit Zitat

durial hat folgendes geschrieben:
Was haltet Ihr davon, wenn man es einführte, dass jeder nach dem behandelt wird, worauf er sich beruft? Jemand, der sich auf Säkularisierung, Humanismus und GG beruft (und konfessionsfrei ist), wird nach dem GG und geltenden Recht der BRD behandelt. Alle anderen nach den Sitten und Bräuchen ihrer jeweiligen Religionen.


Gesinnungsabhängige Justiz. Hauptsache ist, niemand mit dieser Auffassung gelangt in die Position über das Schicksal Dritter zu entscheiden.
_________________
Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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durial
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#688287) Verfasst am: 22.03.2007, 09:08    Titel: Re: Jedem Das Seine! Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
durial hat folgendes geschrieben:
Was haltet Ihr davon, wenn man es einführte, dass jeder nach dem behandelt wird, worauf er sich beruft? Jemand, der sich auf Säkularisierung, Humanismus und GG beruft (und konfessionsfrei ist), wird nach dem GG und geltenden Recht der BRD behandelt. Alle anderen nach den Sitten und Bräuchen ihrer jeweiligen Religionen.


Gesinnungsabhängige Justiz. Hauptsache ist, niemand mit dieser Auffassung gelangt in die Position über das Schicksal Dritter zu entscheiden.


Wieso? Immer muss die Gesellschaft als Ganzes Erfahrungen jener machen, die es nicht besser wissen. Ich halte die Variante von Einzel-/ Gruppenschicksalen für besser, zumal man sich mal überlegen muss: das bewirkte ein regelrechtes Kaleidoskop an Parallelgesellschaften und bedingte viel eher das Bewusstsein für die ideale Gesellschaftsform.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#688305) Verfasst am: 22.03.2007, 09:49    Titel: Re: Jedem Das Seine! Antworten mit Zitat

durial hat folgendes geschrieben:
... die ideale Gesellschaftsform.


Díe du kennst und objektiv beurteilen kannst? ist ja toll.. Mit den Augen rollen
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#688323) Verfasst am: 22.03.2007, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:


das heisst das weltliche und das religiöse recht hätten garnichts miteinander zu tun?
unter wessen kontrolle steht das religiöse recht?
was muss man studieren um richter dafür zu werden?

kurz: dein szenario ist zynischer murks.

gutnacht!


ich werd dir nicht den thread vorlesen. alles schon beantwortet weiter oben.
dein einwurf ist einfach des einwurf willens.
gn8


moin!

entweder

a)) beide "recht"sprechungen liegen in einer hand, dann ist der grundsatz der gleichbehandlung zumindest nur unter vorbehalt gegeben, oder
b)) beide "recht"sprechungen sind unabhängig voneinander.
von wem werden aber die religionsrichter ausgebildet? vom staat schon mal nicht... eher von religionsakademien oder so.
wer ist vollstrecker der urteile? können die vollstrecker eines schariaurteils nach säkularem recht wegen körperverletzung verurteilt werden?

da der religiöse teil der rechtsprechung nicht unter staatlicher kontrolle ist, wäre variante b)) in einem demokratischen rechtsstaat mit unserer verfassung nicht möglich, da kannst du dich drehen und wenden wie du willst!
_________________
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Zuletzt bearbeitet von L.E.N. am 22.03.2007, 10:30, insgesamt einmal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#688325) Verfasst am: 22.03.2007, 10:15    Titel: Re: Jedem Das Seine! Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
durial hat folgendes geschrieben:
... die ideale Gesellschaftsform.


Díe du kennst und objektiv beurteilen kannst? ist ja toll.. Mit den Augen rollen


Habe ich nicht behauptet, oder? Wenn doch: wo bitte? Ich denke nur, dass ja Entwicklungen immer eine Synthese aus dem Vorangegangenen darstellen und es fände sich vielleicht so am ehesten die ideale Gesellschaftsform (obschon ich meine, dass wir die bereits - fast - schon haben).
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#688334) Verfasst am: 22.03.2007, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:

Ich hatte ähnliche Gedanken, aber man könnte den Spieß auch umdrehen und eine Sekte gründen, bei der auf allen Verbrechen eine Extremstrafe liegt. In diese Sekte werden dann unliebsame Zeitgenossen abgeschoben noc


nach hacketaler könnten delinquenten abschwören um nur nach säkularem recht behandelt zu werden.
sie müssten es sogar, und da ist er haken an der sache.

Also wenn beliebig gewechselt oder abgeschworen werden darf, dann ist doch das ganze System unnütz. Mildere Strafe des GG abholen und dann wieder zurück in die Religion skeptisch


daran hab ich auch schon gedacht.
mal sehen was hacketaler zu dem problem sagt.

- vielleicht fristen wie durial vorschlägt? (damit man genug zeit zum nachdenken hat...)
- strafzahlungen an die staatskasse für jeden wechsel? (damit der staat auch was davon hat)
- strafen bei "wiedereintritt" nachholen: die gälte natürlich auch für alle säkularen verurteilungen ohne entsprechende religiöse strafe. das stelle ich mir hoch interessant vor:

udo schwört dem islam ab, um nicht nach dem recht der scharia bestraft zu werden und tritt dem judentum bei. der verantwortliche rabbi schaut sich das führungszeugnis von udo an und murmelt nur: bist du sicher? wenn du unbedingt gläubig sein willst, dann geh doch zu den christen- die haben nicht so üble strafen... Lachen
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#688355) Verfasst am: 22.03.2007, 11:03    Titel: Re: Jedem Das Seine! Antworten mit Zitat

durial hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
durial hat folgendes geschrieben:
Was haltet Ihr davon, wenn man es einführte, dass jeder nach dem behandelt wird, worauf er sich beruft? Jemand, der sich auf Säkularisierung, Humanismus und GG beruft (und konfessionsfrei ist), wird nach dem GG und geltenden Recht der BRD behandelt. Alle anderen nach den Sitten und Bräuchen ihrer jeweiligen Religionen.


Gesinnungsabhängige Justiz. Hauptsache ist, niemand mit dieser Auffassung gelangt in die Position über das Schicksal Dritter zu entscheiden.


Wieso? [...]


Na, stell Dir einen Mörder vor, der Zeit seines Lebens die Ansicht vertreten hat, Bestrafung müsse überhaupt abgeschafft werden.
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