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Jedem Das Seine!
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22335

Beitrag(#688451) Verfasst am: 22.03.2007, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
tun wir doch einfach mal doof oder.

Gelungen.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#688460) Verfasst am: 22.03.2007, 14:32    Titel: Re: Jedem Das Seine! Antworten mit Zitat

durial hat folgendes geschrieben:
Bin gerade zu einer geradezu göttlichen Idee inspiriert worden:

Was haltet Ihr davon, wenn man es einführte, dass jeder nach dem behandelt wird, worauf er sich beruft? Jemand, der sich auf Säkularisierung, Humanismus und GG beruft (und konfessionsfrei ist), wird nach dem GG und geltenden Recht der BRD behandelt. Alle anderen nach den Sitten und Bräuchen ihrer jeweiligen Religionen.

Ich glaube, das Problem "Religion" hätte sich dann großflächig ein für alle Male erledigt. zynisches Grinsen


Jedem das Seine! ....ein Spruch den ich gar nicht mag. Er stand zum Beispiel über dem Eingangstor des KZ Buchenwald. Verwende doch bitte eine andere Redewendung!


_________________
"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#688484) Verfasst am: 22.03.2007, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht der gute alte Anti-Raubkopier-Spruch "Hart aber fair" - stand wahrscheinlich nur deshalb nicht auf einem KZ-Tor, weil es damals das Wort "fair" im Deutschan noch nicht gab, aber was soll's.

Das Konzept ist ja auch nicht besser.
_________________
Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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durial
gesperrt



Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1211

Beitrag(#688620) Verfasst am: 22.03.2007, 17:21    Titel: Re: Jedem Das Seine! Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
durial hat folgendes geschrieben:
Bin gerade zu einer geradezu göttlichen Idee inspiriert worden:

Was haltet Ihr davon, wenn man es einführte, dass jeder nach dem behandelt wird, worauf er sich beruft? Jemand, der sich auf Säkularisierung, Humanismus und GG beruft (und konfessionsfrei ist), wird nach dem GG und geltenden Recht der BRD behandelt. Alle anderen nach den Sitten und Bräuchen ihrer jeweiligen Religionen.

Ich glaube, das Problem "Religion" hätte sich dann großflächig ein für alle Male erledigt. zynisches Grinsen


Jedem das Seine! ....ein Spruch den ich gar nicht mag. Er stand zum Beispiel über dem Eingangstor des KZ Buchenwald. Verwende doch bitte eine andere Redewendung!





Hey, das ist eine gute, alte jüdische Spruchweisheit. Böse

passt aber deswegen ja doppelt gut
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#688630) Verfasst am: 22.03.2007, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso passt das deswegen doppelt gut?
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Celsus-2006
Unpapst



Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 1617
Wohnort: Süddeutschland

Beitrag(#688634) Verfasst am: 22.03.2007, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt hat völlig Recht, mit manchen Redewendungen sollte man eben etwas zurückhaltender sein, wenn sie so grauenhaft gebraucht wurden. Sie stehen dann eben auch für dieses Grauen, oft mehr als für die ursprüngliche Bedeutung. Das ist ähnlich wie bei der Diskussion über den Begriff Euthanasie vor kurzem.
Unsere Sprache ist so reich, einfach ausweichen.

Gruß
Celsus
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Louseign
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 5585

Beitrag(#688707) Verfasst am: 22.03.2007, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
Ava&vT hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
hmm. also ich habs grad begründet und hatte trotzdem noch nen rechtsstaat obendrüber gelassen.
vielleicht geht es ja doch?
sag mir doch einfach das beispiel, dass sich nicht einordnen lässt.

Wenn du sagst: "Ein bestimmter Tatbestand wird bestraft, das Strafmaß hängt von der Angehörigkeit des Rechtssubjekts zu einer bestimmten Sekte ab", dann verstößt das schon einmal gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. In einem Rechtsstaat kann nur gelten: "Ein bestimmtes (unerwünschtes) Verhalten wird mit einer genau festgelegten Strafe belegt." Rechtsfolge: die schlimmste Strafe, die die jeweilige Sekte gerade aufzubieten hat, verstößt eben dagegen. Gesinnungsstrafrecht ist ein typisches Merkmal von Diktaturen. Indem du Elemente einer Diktatur einführst, um missliebige Strömungen zu beseitigen, ist dein Bekenntnis zur FDGO nicht mehr glaubwürdig. Für mich entspricht die Wahl zwischen "Gottesstaat" und Diktatur einer Wahl zwischen Pest und Cholera.

(Hoffentlich kann ich morgen den Faden wieder aufgreifen, da ich wegen Frühdienst jetzt die Koje aufsuchen muss)



also sorry, aber der dfb darf leuten die sich freiwillig seiner rechtsprechung unterstellen auch allerlei strafen aufbrummen, die es sonst nicht gibt. wenn ich mein trikot ausziehe krieg ich nie ne strafe, andere schon.
ich sehe nicht, wieso sich religiöse nicht für blasphemie oder ähnliches strafen lassen dürfen.
und wenn der dfb plötzlich auf die idee käme mich zu strafen, dann würde ihm der staat ganz gehörig eine auf den deckel geben.

Du glaubst wirklich man könne das mit dem DFB vergleichen? Wollen sehen:

Gravierender Unterschied
Der DFB hat Entscheidungkompetenz nur und darf "Strafen" nur verhängen, soweit sie von der zivilrechtlichen Vertragsfreiheit und dem ebenfalls zivilrechtlichen Hausrecht gedeckt ist. Würde der DFB z. B. auf die Idee kommen, bestimmte Fouls beispielsweise mit "Sportgefängnis" zu bestrafen, so wäre das nicht mehr von der Vertragsfreiheit gedeckt, und der DFB würde (rechtlich) auf die Finger kriegen. Im Gegensatz dazu seid ihr bei eurer Parallelweltsphantasie offenbar der Meinung, die religiösen Gemeinschaften dürften auch hoheitlich Strafen verhängen.

Deine bisherige Position
Du warst ja bisher der Meinung, bestimmte Vergehen von Angehörigen einer Religionsgemeinschaft seien mit der härtesten Strafe, welche diese Religionsgemeinschaft kennt, zu ahnden. Vergleichen wir das mal mit dem DFB: glaubst du wirklich, es würde den DFB interessieren, wenn du fordern würdest, man müsse jeden Spieler, der auf dem Spielfeld in der Nase popelt, mit einer saisonalen Sperre bestrafen?

Ebenso hier: eine Religionsgemeinschaft, die ein bestimmtes Verhalten nicht für strafwürdig hält, wird es auch nicht bestrafen - unabhängig davon, was du persönlich hier für angemessen hältst.

Im Klartext: wenn ein islamistischer Fanatiker einen "ungläubigen Gotteslästerer" umbringt, dann wird eine entsprechend islamistisch ausgerichtete Gemeinschaft diesen Mord nicht für strafwürdig halten - egal, ob du dich nun auf den Kopf stellst und mit den Beinen zappelst (mein Beispiel mit Rushdie).

Genau deswegen halte ich die Idee, innerhalb einer Gesellschaft religiöse Gemeinschaften ein eigenes unabhängiges Rechtssystem schaffen zu lassen, für absoluten Unfug!
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hacketaler
Frauen ficken ist was für Schwuchteln!



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#688736) Verfasst am: 22.03.2007, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

lesen scheint schon schwer zu sein.
wenn ein religiöser einen nichtreligiösen oder andersreligiösen nach seinem religiösen recht bestaft, dann ist das ein fall für das SÄKULARE RECHT! als strafe wird aber - sozusagen aus rücksicht auf die religion - pauschal die härteste strafe der religion genommen. das macht die straffindung erheblich einfacher und spart kosten.
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Louseign
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 5585

Beitrag(#688737) Verfasst am: 22.03.2007, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
lesen scheint schon schwer zu sein.
wenn ein religiöser einen nichtreligiösen oder andersreligiösen nach seinem religiösen recht bestaft, dann ist das ein fall für das SÄKULARE RECHT! als strafe wird aber - sozusagen aus rücksicht auf die religion - pauschal die härteste strafe der religion genommen. das macht die straffindung erheblich einfacher und spart kosten.


Fordert wer?

Edit: Du meinst also wirklich, ein Richter, der sich der FDGO verpflichtet fühlt, würde es sich widerspruchslos aufs Auge drücken lassen, Urteile fällen zu müssen, die mit der FDGO alles andere als vereinbar sind?
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#688758) Verfasst am: 22.03.2007, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ava&vT hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
lesen scheint schon schwer zu sein.
wenn ein religiöser einen nichtreligiösen oder andersreligiösen nach seinem religiösen recht bestaft, dann ist das ein fall für das SÄKULARE RECHT! als strafe wird aber - sozusagen aus rücksicht auf die religion - pauschal die härteste strafe der religion genommen. das macht die straffindung erheblich einfacher und spart kosten.


Fordert wer?

Hadschi Halef Omar Ben Hadschi Abul Abbas Ibn Hadschi Dawuhd al Gossarah

Zitat:

Edit: Du meinst also wirklich, ein Richter, der sich der FDGO verpflichtet fühlt, würde es sich widerspruchslos aufs Auge drücken lassen, Urteile fällen zu müssen, die mit der FDGO alles andere als vereinbar sind?


http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=16668&postdays=0&postorder=asc&&start=0
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Louseign
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 5585

Beitrag(#688764) Verfasst am: 22.03.2007, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
Ava&vT hat folgendes geschrieben:
Fordert wer?

Hadschi Halef Omar Ben Hadschi Abul Abbas Ibn Hadschi Dawuhd al Gossarah

So nennst du dich neuerdings? Gröhl...

hacketaler hat folgendes geschrieben:
Ava&vT hat folgendes geschrieben:

Edit: Du meinst also wirklich, ein Richter, der sich der FDGO verpflichtet fühlt, würde es sich widerspruchslos aufs Auge drücken lassen, Urteile fällen zu müssen, die mit der FDGO alles andere als vereinbar sind?


http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=16668&postdays=0&postorder=asc&&start=0

OK, jetzt verstehe ich, was du damit meinst:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
lesen scheint schon schwer zu sein.

Um dir das Lesen ein wenig zu erleichtern, markiere ich das Entscheidende mal fett:
Ava&vT hat folgendes geschrieben:

Edit: Du meinst also wirklich, ein Richter, der sich der FDGO verpflichtet fühlt, würde es sich widerspruchslos aufs Auge drücken lassen, Urteile fällen zu müssen, die mit der FDGO alles andere als vereinbar sind?
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#688770) Verfasst am: 22.03.2007, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ava&vT hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
Ava&vT hat folgendes geschrieben:
Fordert wer?

Hadschi Halef Omar Ben Hadschi Abul Abbas Ibn Hadschi Dawuhd al Gossarah

So nennst du dich neuerdings? Gröhl...


Ich dachte schon, er hat Schnupfen.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#688776) Verfasst am: 22.03.2007, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
lesen scheint schon schwer zu sein.
wenn ein religiöser einen nichtreligiösen oder andersreligiösen nach seinem religiösen recht bestaft, dann ist das ein fall für das SÄKULARE RECHT! als strafe wird aber - sozusagen aus rücksicht auf die religion - pauschal die härteste strafe der religion genommen. das macht die straffindung erheblich einfacher und spart kosten.


eine religiöse bestrafung müsste bei strikter trennung beider "rechts"-formen nach säkularem recht geahndet werde. das problem hast du noch nicht geklärt.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Louseign
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 5585

Beitrag(#688798) Verfasst am: 22.03.2007, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
eine religiöse bestrafung müsste bei strikter trennung beider "rechts"-formen nach säkularem recht geahndet werde. das problem hast du noch nicht geklärt.

Er hat ja noch nicht einmal geklärt, wie er die Vermischung von Tatbestands- und Rechtsfolgenseite mit der FDGO vereinbaren will.
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hacketaler
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 6031

Beitrag(#688804) Verfasst am: 22.03.2007, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
lesen scheint schon schwer zu sein.
wenn ein religiöser einen nichtreligiösen oder andersreligiösen nach seinem religiösen recht bestaft, dann ist das ein fall für das SÄKULARE RECHT! als strafe wird aber - sozusagen aus rücksicht auf die religion - pauschal die härteste strafe der religion genommen. das macht die straffindung erheblich einfacher und spart kosten.


eine religiöse bestrafung müsste bei strikter trennung beider "rechts"-formen nach säkularem recht geahndet werde. das problem hast du noch nicht geklärt.


bemüh mal die textsuche nach gewaltmonopol und delegation.
oder müssen sich gefägniswärter üblicherweise wegen freiheitsberaubung verantworten?
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#688858) Verfasst am: 22.03.2007, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

hacketaler hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
hacketaler hat folgendes geschrieben:
lesen scheint schon schwer zu sein.
wenn ein religiöser einen nichtreligiösen oder andersreligiösen nach seinem religiösen recht bestaft, dann ist das ein fall für das SÄKULARE RECHT! als strafe wird aber - sozusagen aus rücksicht auf die religion - pauschal die härteste strafe der religion genommen. das macht die straffindung erheblich einfacher und spart kosten.


eine religiöse bestrafung müsste bei strikter trennung beider "rechts"-formen nach säkularem recht geahndet werde. das problem hast du noch nicht geklärt.


bemüh mal die textsuche nach gewaltmonopol und delegation.
oder müssen sich gefägniswärter üblicherweise wegen freiheitsberaubung verantworten?


tja. dann hast du widerum keine trennung der rechtsformen und somit kein prinzip der gleichbehandlung.
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