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Religiöser Fanatismus + Schuldfrage

 
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UnsichtbarerGeist
Bekennender Pastafari



Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 487

Beitrag(#692574) Verfasst am: 27.03.2007, 15:35    Titel: Religiöser Fanatismus + Schuldfrage Antworten mit Zitat

Nehmen wir an, ein Mensch begeht religiös motiviert ein Selbstmordattentat und bringt viele Menschen um. Ist er dann der einzige Schuldige in dem Zusammenhang?

Tragen nicht genauso die Menschen eine Schuld, die dem Täter als Kind dieses religiöse Weltbild eingeimpft haben? Hat nicht jeder (!) Missionar eine Mitschuld, wenn er einen Glauben missioniert, der Menschen zu Tätern macht? Wie sollte die Gesellschaft dazu stehen, wenn wehrlosen Kindern, die noch alles kritiklos glauben, ein Glauben "eingeimpft" wird?

Beachten wir hierbei auch den Unterschied von religiösem Glauben und weltlichen Ansichten: religiöser Glaube suggeriert den Willen einer höheren Macht, eines Gottes. Religiöser Glaube verzerrt Moralvorstellungen und kontrolliert die Menschen durch Angst vor der Hölle oder vor Missfallem dem Gott gegenüber.

Man könnte sich folgende Analogie überlegen: Ein Mensch sorgt dafür, dass ein anderer wahnsinnig wird, und dieser begeht dann einen Mord. Wer ist schuld? Analog: Ein Missionar/ein Vater prägt einem Kind eine Religion auf, und dieses sprengt sich später dafür in die Luft.

Wie ist eure Meinung dazu?
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#692580) Verfasst am: 27.03.2007, 15:40    Titel: Re: Religiöser Fanatismus + Schuldfrage Antworten mit Zitat

UnsichtbarerGeist hat folgendes geschrieben:
Wie ist eure Meinung dazu?

Schuldig im Sinne einer moralischen Mitschuld (Stichwort geistige Brandstifter) - ja.
Schuldig im Sinne einer direkten Verantwortung für die Tat an sich, gar strafrechtlich relevant - ehr nicht. Ich finde, am Ende ist jeder für seine Taten selbst verantwortlich.
_________________
"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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UnsichtbarerGeist
Bekennender Pastafari



Anmeldungsdatum: 22.03.2007
Beiträge: 487

Beitrag(#692583) Verfasst am: 27.03.2007, 15:46    Titel: Re: Religiöser Fanatismus + Schuldfrage Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
UnsichtbarerGeist hat folgendes geschrieben:
Wie ist eure Meinung dazu?

Schuldig im Sinne einer moralischen Mitschuld (Stichwort geistige Brandstifter) - ja.
Schuldig im Sinne einer direkten Verantwortung für die Tat an sich, gar strafrechtlich relevant - ehr nicht. Ich finde, am Ende ist jeder für seine Taten selbst verantwortlich.


Mir ist nur gerade so ein Gedanke gekommen: Nehmen wir an, ich wäre im Irak geboren worden, hätte statt Uni eine Koranschule besucht und solange den Koran auswendig gelernt, bis ich nicht mehr klar denken könnte. Ich frage mich ganz ernsthaft - wäre ich bei entsprechender Prägung auch ein Fanatiker geworden?
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#692604) Verfasst am: 27.03.2007, 16:11    Titel: Re: Religiöser Fanatismus + Schuldfrage Antworten mit Zitat

UnsichtbarerGeist hat folgendes geschrieben:
Mir ist nur gerade so ein Gedanke gekommen: Nehmen wir an, ich wäre im Irak geboren worden, hätte statt Uni eine Koranschule besucht und solange den Koran auswendig gelernt, bis ich nicht mehr klar denken könnte. Ich frage mich ganz ernsthaft - wäre ich bei entsprechender Prägung auch ein Fanatiker geworden?

Das ist aber eine ganz andere Frage.
_________________
"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#692608) Verfasst am: 27.03.2007, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Anstiftung zu einer Straftat ist auf jeden Fall auch ein Straftatbestand.
Und jemanden wahnsinnig machen erfüllt unter Umständen den Straftatbestand der Körperverletzung.

Wenn man das nachweisen kann.
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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CoS
Antitheist



Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 2734

Beitrag(#692623) Verfasst am: 27.03.2007, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Schuldig im Sinne einer direkten Verantwortung für die Tat an sich, gar strafrechtlich relevant - ehr nicht. Ich finde, am Ende ist jeder für seine Taten selbst verantwortlich.

Glauben ist ja erwiesener Maßen nichts anderes als eine unterschiedlich stark ausgeprägte Neurose. Religion wird halt nur anders bezeichnet und hat einen anderen Stellenwert in der Gesellschaft.

Im Falle einer Neurose würde ich also MINDESTENS überprüfen ob eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegt. Es hilft ja nix 100 psychisch Kranke zu verurteilen und der, der sie faktisch am Fliesband produziert wird aus der Sache rausgehalten.

Normalerweise gehören diese religiösen Fanatisten in die geschlossene und nicht in den Knast!

Da der Täter aber eh bei seiner Tat draufgeht, stellt sich die Frage nach der straftrechtlichen Relevanz für ihn sowieso nicht mehr zwinkern
_________________
"Wenn Sie mich suchen, ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf, genauer gesagt auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik, gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie!"
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Rudolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 19.01.2004
Beiträge: 1460

Beitrag(#692631) Verfasst am: 27.03.2007, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde sagen wir sind alle letztlich zu einem großen Teil Produkt der Umstände, die uns geformt haben. Daraus eine Schuldminderung abzuleiten ist schlicht unpraktikabel.
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Pestkind
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2007
Beiträge: 24

Beitrag(#692783) Verfasst am: 27.03.2007, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Jep, alles schön und gut. Genauso ist unsere heutige Gesellschaft. Wann werden wir endlich aufhören, ständig nach dem Schuldigen zu suchen?
Der heutige Mensch ist überhaupt gar nichtmehr in der Lage, schuldig zu sein. Es waren ja immer die bösen Eltern, Medien, Missionare, der Alkohol, die Lehrer, das politische System, McDoof, etc...pp
Natürlich trägt man Verantwortung, wenn man sein Kind absolut religiös-fanatisch erzieht. Aber jeder Mensch trägt trotzdem selbst die Schuld und die Konsequenzen seiner Handlung.

Mal n anderes Beispiel: Mann vergewaltigt kleinen Jungen und bei Gericht wird dann festgestellt, dass er selber als Kind missbraucht wurde. Ja und? Macht es das besser? Habe ich ein Anrecht darauf, sämtliche Verantwortung abwälzen zu können? Es gibt auch viele Leute, die auf diese Art und Weise traumatisiert wurden und nicht gleich Kinder schänden gehen.

Nee, also ich trage für das was ich tue die volle Verantwortung. Ich für mich persönlich fänds feige durch die Gegend zu rennen und zu sagen: Bäh, meine Eltern, sind schuld, meine Krankheit, meine Medikamente...Man kann das ja gerne sagen um verstanden zu werden, aber die Schuld wird dadurch nicht verringert.

Zu dem Thema Verantwortung und Schuld kann ich übrigens mal "Die Physiker" von Dürrenmatt empfehlen.

Pest.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#692837) Verfasst am: 27.03.2007, 20:02    Titel: Re: Religiöser Fanatismus + Schuldfrage Antworten mit Zitat

UnsichtbarerGeist hat folgendes geschrieben:
Nehmen wir an, ein Mensch begeht religiös motiviert ein Selbstmordattentat und bringt viele Menschen um. Ist er dann der einzige Schuldige in dem Zusammenhang?

Tragen nicht genauso die Menschen eine Schuld, die dem Täter als Kind dieses religiöse Weltbild eingeimpft haben? Hat nicht jeder (!) Missionar eine Mitschuld, wenn er einen Glauben missioniert, der Menschen zu Tätern macht? Wie sollte die Gesellschaft dazu stehen, wenn wehrlosen Kindern, die noch alles kritiklos glauben, ein Glauben "eingeimpft" wird?

Beachten wir hierbei auch den Unterschied von religiösem Glauben und weltlichen Ansichten: religiöser Glaube suggeriert den Willen einer höheren Macht, eines Gottes. Religiöser Glaube verzerrt Moralvorstellungen und kontrolliert die Menschen durch Angst vor der Hölle oder vor Missfallem dem Gott gegenüber.

Man könnte sich folgende Analogie überlegen: Ein Mensch sorgt dafür, dass ein anderer wahnsinnig wird, und dieser begeht dann einen Mord. Wer ist schuld? Analog: Ein Missionar/ein Vater prägt einem Kind eine Religion auf, und dieses sprengt sich später dafür in die Luft.

Wie ist eure Meinung dazu?


Hallo Unsichtbarer Geist,

Das kommt ganz darauf an! Hat der "Missionar" bewusst versucht den "Missionierten" zu Verbrechen anzustiften, dann ist der Fall recht klar. Der haftet mit fuer die Taten seines Schuelers!

Meistens lieget der Fall allerdings anders. Die "Missionierung" geschieht zumeist nicht in boeser Absicht. Dennoch kann auch hier eine gewisse Schuld liegen, wenn naemlich voraussehbar die Gefahr bestand, dass der Schueler eine Lehre falsch auffasst und als Vorwand fuer Verbrechen benutzt. Man muss allerdings schon konkret begruenden koennen, dass das Unheil voeraussehbar war, sonst geraet man in arge Argumentationsnoete, wenn man von Schuld redet.

Mal ein paar Beispiele:

Ist bin Ladens alter Iman per se schon mitschuldig, auch ohne dass wir wissen, was er denn konkret den kleinen Osama gelehrt hat?

Was ist mit dem Pfarrer, der den Antiabtreibungsterroristen Paul Hill frueher aus der Bibel vorgelesen hat? Traegt der Mitschuld an den beiden kaltbluetigen Morden, die Paul Hill begangen hat?
Haetten die beiden Geistlichen vorraussehen koennen, was ihre Schueler in ihre Religion hineininterpretieren?

Wie sieht es bei nichtreligioesen Ideologien aus?

Traegt Hoffmann von Fallersleben Mitschuld am Holocaust?

Karl Marx und Friedrich Engels am Voelkermord durch die roten Khmer?

Ich denke, dass es oft nicht voraussehbar ist, was manche kranken Hirne aus urspruenglich recht vernuenftigen Ideen so machen und verantwortlich ist zunaechst einmal jeder selbst fuer seine Handlungen. Wenn allerdings mit Absicht religioes oder ideologisch gezuendelt wird, dann sollte das Urteil umso eindeutiger ausfallen...

Gruss, Bernie
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Jonas Gaiser
Leseratte, Bücherwurm



Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 164
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Beitrag(#692885) Verfasst am: 27.03.2007, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Sicherlich gibt es Fälle, in denen Religiösität so ausgeprägt ist, dass sie auf Grund des Geisteszustands Schuld ausschließt oder wenigstens vermindert. Wenn man nun annimmt, dass wer bewusst und gewollt den schuldausschließenden Geisteszustand hervorrief, kann man diesem allein daher aber nicht jede Verantwortung für eine Tat des Verwirrten zuschreiben. Eine moralische Mitschuld, wie GermanHeretic sagt, je nachdem wie dann die Ursächlichkeit aussieht, kann ich mir vorstellen, eine strafrechtliche Schuld ist nicht gegeben, außer es gibt einen direkten Bezug zur Tat des Verwirrten.
Zu der Frage, ob Umwelteinflüsse iSv Pestkind Schuldigkeit beeinflussen können, meine ich klar ja. Schuld bezieht sich eben nicht in erster Linie auf die Tat, sondern auf den Täter. Es geht um persönliche Vorwerfbarkeit.
Pestkind hat folgendes geschrieben:
Mann vergewaltigt kleinen Jungen und bei Gericht wird dann festgestellt, dass er selber als Kind missbraucht wurde. Ja und? Macht es das besser?
Nein, die Tat wird dadurch nicht besser. Aber die Vorwerfbarkeit kann sich an solchen Umständen ändern. Natürlich sind sehr strenge Maßstäbe anzulegen.

Abgesehen davon glaube ich hier im Forum vor längerer Zeit einen Fall eines Verwaltungsgerichts gelesen zu haben, in dem eine muslimische Schülerin vorbrachte, aus religiösen Gründen nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen zu müssen. Entschieden wurde tatsächlich, dass sie nicht teilnehmen müsse, allerdings nicht aus den von ihr vorgebrachten Gründen, sondern weil sie auf Grund der religiös untermauerten Vorschriften geistig so verstört sei, dass es einer psychischen Behinderung gleichstehe. Wäre interessant zu wissen, ob es da Resonanz gab. Leider kann ich den Fall auch mit der Suchfunktion hier nicht mehr finden.
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step
registriert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#692890) Verfasst am: 27.03.2007, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

- Schuldig ist niemand - Schuld gibt es nicht.
- Verantwortlich kann jeder gemacht werden, von dem erwartet wird, daß er so etwas verhindert.
_________________
Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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Pestkind
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2007
Beiträge: 24

Beitrag(#692903) Verfasst am: 27.03.2007, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

@jonas

Hm, stimmt wäre interessant. Aber ich persönlich stehe psychologischen Gutachten sowieso recht kritisch gegenüber. In einer Zeit in der Psychologen im Fernsehen behaupten, dass jeder dritte Jugendliche Borderline habe (und das, obwohl man das in diesem Alter noch gar nicht diagnostizieren kann) bin ich da einfach sehr vorsichtig.
Außerdem ist man meiner Meinung nach viel zu schnell dabei, Leute mit "psychischen Störungen" zu milde zu behandeln, weil das eben so schlimm klingt und ein nicht Betroffener sich nichts drunter vorstellen kann.
Ich hab mehrere Monate in einer Psychatrie verbracht und da wurdest du für alles zur Verantwortung gezogen, was du angestellt hast. Natürlich wurde oft gesagt "Ich kann es verstehen, dass du soundso handelst", aber eine "Strafe", eine Konsequenz gab es immer. Und das finde ich auch gut so, denn wie wird man sonst wieder auf das Leben "draußen" vorbereitet?

Und Psychologen/Psychiater belügen bzw. denen was vorspielen kann halt wirklich jeder mit n bissle Hirn im Kopf. Ich will dem Mädel nix unterstellen, aber es könnte halt genauso gut sein, dass ihr eingeredet wurde, dass die verstört tun soll, damit sie nich mit muss. In dem Falle glaub ich das zwar nicht, aber möglich wärs.

Pest.
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Jonas Gaiser
Leseratte, Bücherwurm



Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 164
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#693060) Verfasst am: 27.03.2007, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt habe ich das Urteil doch gefunden: Dieses Posting im FGH verweist auf http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/oerecht/OVerwG/7445 (OVG NRW, Beschluss vom 17.1.2002 - 19 B 99/02). Dort heißt es u.a.: "Diese...Situation...ist der bereits Krankheitswert besitzenden Situation einer partiell psychisch Be­hin­der­ten vergleichbar..."
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