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Transrapid entgleist - Viele Verletzte
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Ermanameraz
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Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 3932

Beitrag(#574391) Verfasst am: 29.09.2006, 02:55    Titel: Antworten mit Zitat

@ Threadtitel: es gab eigentlich mehr Tote als Verletzte swiw... 23:18 mein ich gelesen zu haben
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#577736) Verfasst am: 05.10.2006, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Staatsanwaltschaft beschuldigt Leitstellen-Mitarbeiter

Die Schuld an dem Unfall soll offenbar allein auf das Persaonal abgewälzt werden, die Betreiber von der Verantwortung reingewaschen werden.

Ich halte das für einen Skandal, weil mal wieder das schwächste Glied in der Kette belangt wird, während die eigentlich Verantwortlichen unbehelligt bleiben. Das Ganze als "menschliches Versagen" abzutun, ist zu einfach, da die Versagenswahrscheinlichkeit eines Menschen in der Wissenschaft eine bekannte und berechenbare Größe ist. Der Betreiber hätte die Verantwortung nicht allein den Mitarbeitern aufbürden dürfen, sondern hätte Vorkehrungen gegen deren Versagen treffen müssen.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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hainer
frustrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2539

Beitrag(#698614) Verfasst am: 05.04.2007, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID3135368_SPC3131186,00.html

Es ist wirklich hochpeinlich wie die Verantwortlichen, der Staatsanwalt und die schnell für die Medien herbeizitierten "Fachleute" (natürlich nicht aus dem Hause selbst) um das mangelhafte technische Sicherheitskonzept der Teststrecke herumdrucksen und ausweichen. Ein Bild, das sich durch alle Beiträge zieht.

http://www1.ndr.de/ndr_page_video/0,,OID3135368_VID3135112,00.html
Prof. Jürgen Meins der TU Braunschweig schwafelt den Moderator mit allgemeinen Banalitäten voll und weicht den kritischen Fragen aus.


http://www1.ndr.de/ndr_page_video/0,,OID3135368_VID3176644,00.html
http://www1.ndr.de/ndr_page_video/0,,OID3135368_VID3141692,00.html
Vor allem der Staatsanwalt Retemeyer wirkte von der Betreibergesellschaft ordentlich bearbeitet und voreingenommen, wie er argumentiert. Natürlich mußte er sich seine Informationen von den verantwortlichen Sachverständigen und der Betreibergesellschaft und der zuständigen Behörden über die Sicherheitsbestimmungen und Betriebsvorschriften holen. Da wird man ihm schon klar gemacht haben, daß jegliche Kritik an der Vergabe der Betriebsgenehmigung und der Qualität des Sicherheitskonzepts im Falle der Teststrecke mit Besucherverkehr rufschädigend für Made in Germany wären. Ein braver Junge, dieser Staatsanwalt.

Erst mal Nebelkerzen werfen, solange die Medien heiß auf das Thema sind...

Der TR 09 soll diesen Monat auf die Teststrecken gehen. Was ist eigentlich inzwischen passiert?
Hat man inzwischen technisch durch einen Automatismus sichergestellt, daß bei Verlassen der Werkstattwägen ihrer Standplätze die Aufnahme des Fahrtbetrieb des TR durch Leitstelle und Führerstand im TR verhindert ist?
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#698677) Verfasst am: 05.04.2007, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

hainer hat folgendes geschrieben:
Vor allem der Staatsanwalt Retemeyer wirkte von der Betreibergesellschaft ordentlich bearbeitet und voreingenommen, wie er argumentiert. Natürlich mußte er sich seine Informationen von den verantwortlichen Sachverständigen und der Betreibergesellschaft und der zuständigen Behörden über die Sicherheitsbestimmungen und Betriebsvorschriften holen. Da wird man ihm schon klar gemacht haben, daß jegliche Kritik an der Vergabe der Betriebsgenehmigung und der Qualität des Sicherheitskonzepts im Falle der Teststrecke mit Besucherverkehr rufschädigend für Made in Germany wären. Ein braver Junge, dieser Staatsanwalt.

Die brisanteste Frage wird ja komischerweise gar nicht thematisiert: nämlich, daß das, was die Versuchsgesellschaft da getrieben hat, eben kein Versuchsbetrieb war, sondern de facto ein öffentlicher Personenverkehr, denn schließlich konnte jedermann gegen Zahlung eines gewissen Obolus mitfahren. Dafür gab es aber niemals eine Betriebsgenehmigung, woraus folgt, daß die ganze Anlage überhaupt illegal betrieben wurde.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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hainer
frustrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2539

Beitrag(#698739) Verfasst am: 05.04.2007, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Die NDR-Beiträge, die ich verlinkte sind ja erst kurz nach dem Unglück entstanden, als man sich erst für die genaueren Umstände das Unglücks zu interessieren begann.

Inzwischen wurde klar: Die Unglüchsursache war ein Routinefehler, dessen Sicherheitsrisiko man sich bewußt war, aber aufgrund der Auslegung als Teststrecke als tolerabel ansah.

Auf der IAGB-Setie ist zu lesen:
Zitat:
Für die TVE maßgeblich ist das „Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr“. Dieses legt die Vorgehensweise zur Sicherstellung der Betriebssicherheit fest. Die daraus resultierende Betriebsvorschrift ist in der jeweils gültigen Fassung von Gutachtern geprüft und von der zuständigen niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr genehmigt. Diese Vorschrift wird durch entsprechende Verfahrens- und Arbeitsanweisungen detailliert. Die Einhaltung der Betriebsvorschrift durch den Betreiber wird durch die oben genannte Behörde unter Hinzuziehung von Gutachtern regelmäßig alle sechs Monate sowie zeitnah bei Veränderungen überprüft.



Dann hat sich im Verlauf schleichend ein Fahrgastbetrieb eingebürgert, um potentiellen Kunden und der Öffentlichkeit die Tauglichkeit des TR zu demonstrieren. (Es gab ja niemals eine Realisierung in Deutschland aufgrund des einerseits ideologischen Widerstands und andererseits wirtschaftlicher Bedenken.)

Jetzt müsste man nun die jeweils gültige Fassung der Betriebsvorschrift kennen, um zu beurteilen, ob sie überhaupt aus dem Gesetz noch ableitbar ist...und ob der reale Verwendungszweck, der öffentliche Personenbeförerung einschließt, andere Gesetze und Auflagen betreffen, die nicht dem zitierten Gesetz entprechen und vielleicht widersprechen würden. Wenn ja, da stinkt der Fisch vom Kopf her. Dann trifft das staatliche Behörden selbst.

Ist das inzwischen auch Gegenstand der Ermittlung der sich damit befassenden Justizbehörde?


Zuletzt bearbeitet von hainer am 05.04.2007, 16:53, insgesamt einmal bearbeitet
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hainer
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2539

Beitrag(#698773) Verfasst am: 05.04.2007, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.gesetze-im-internet.de/spurverkerprg/BJNR002410976.html

Zitat:
§ 1 Versuchsanlage des Bundes

(1) Zur Erprobung von Techniken für den öffentlichen spurgeführten Verkehr der Bundeseisenbahnen errichtet die Bundesrepublik Deutschland eine Versuchsanlage als Bundeseisenbahnanlage. 2Die Versuchsanlage wird nicht Bestandteil des Sondervermögens "Deutsche Bundesbahn".

(2) Die Versuchsanlage steht zu Versuchs- und Forschungszwecken grundsätzlich auch Dritten offen. Das Nähere regelt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durch eine Benutzungsordnung.


Zitat:
§ 11 Verwaltung und Betrieb der Versuchsanlage

(1) Die Versuchsanlage nach § 1 wird vom Bund verwaltet und betrieben. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bestimmt die Stellen, denen die Verwaltung und der Betrieb der Versuchsanlage nach seinen Weisungen obliegen. Die Durchführung des Betriebs kann auch einer Gesellschaft des privaten Rechts übertragen werden.

(2) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erläßt für die Versuchsanlage Betriebsvorschriften als allgemeine Verwaltungsvorschriften. Die Betriebsvorschriften müssen die Anforderungen enthalten, die im Interesse der Sicherheit und Ordnung einschließlich des Immissionsschutzes an die Betriebsweise der Versuchsanlage zu stellen sind; sie sollen ferner die notwendigen Vorschriften zum Schutz der Anlage und ihres Betriebs gegen Störungen und Schäden enthalten. Die Versuchsanlage darf erst nach Erlaß der Betriebsvorschriften in Betrieb genommen werden.

(3) Die nach Absatz 1 Satz 1 mit der Verwaltung der Versuchsanlage bestimmte Stelle hat selbst dafür einzustehen, daß die Versuchsanlage sowie die auf ihr verkehrenden Fahrzeuge während des Baues oder während des Betriebs allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Baufreigaben, Abnahmen, Prüfungen und Zulassungen durch andere Behörden finden insoweit nicht statt.


Das Eisenbahn-Bundesamt ist die vom Bundesministerium beauftragte und gegenüber den Betreiber weisungsbefugte Stelle.
http://www.eisenbahn-bundesamt.de/Service/files/MSB_Merkblatt_Abnahme.pdf
http://www.buzer.de/gesetz/1002/a14310.htm

Zitat:
Zitat Ralf Rudolfy:

Dafür gab es aber niemals eine Betriebsgenehmigung, woraus folgt, daß die ganze Anlage überhaupt illegal betrieben wurde.

Kennst Du die Betriebsgenehmigungen im einzelnen? Der praktizierte öffentliche Personentransport war ja bekannt und wenn er illegal wäre, dann auch mit Kenntnis des weisungsbefugten Eisenbahn-Bundesamts.

Was sagt denn die Staatsanwaltschaft? Muß die, sofern solch ein Umstand vorliegt und ihr bekannt ist nicht selbst tätig werden? Gegebenenfalls gegen eine Bundesbehörde selbst?

Ich kann mir schwer vorstellen, daß es da keine Betriebsgenehmigung gab...vielleicht gab es die ja auch und letzendlich resultierte sie aus den Sachverständigen und wurde dann in der weisungsbefugten Behörde abgenickt...und dann wären wir wieder in der Grauzone, daß der Betrieb der Teststrecke nicht dem gängigen Sicherheitsstandard entprach...
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#699073) Verfasst am: 06.04.2007, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

hainer hat folgendes geschrieben:
http://www.gesetze-im-internet.de/spurverkerprg/BJNR002410976.html

Zitat:
§ 1 Versuchsanlage des Bundes

(1) Zur Erprobung von Techniken für den öffentlichen spurgeführten Verkehr der Bundeseisenbahnen errichtet die Bundesrepublik Deutschland eine Versuchsanlage als Bundeseisenbahnanlage. 2Die Versuchsanlage wird nicht Bestandteil des Sondervermögens "Deutsche Bundesbahn".

(2) Die Versuchsanlage steht zu Versuchs- und Forschungszwecken grundsätzlich auch Dritten offen. Das Nähere regelt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durch eine Benutzungsordnung.


Zitat:
§ 11 Verwaltung und Betrieb der Versuchsanlage

(1) Die Versuchsanlage nach § 1 wird vom Bund verwaltet und betrieben. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bestimmt die Stellen, denen die Verwaltung und der Betrieb der Versuchsanlage nach seinen Weisungen obliegen. Die Durchführung des Betriebs kann auch einer Gesellschaft des privaten Rechts übertragen werden.

(2) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erläßt für die Versuchsanlage Betriebsvorschriften als allgemeine Verwaltungsvorschriften. Die Betriebsvorschriften müssen die Anforderungen enthalten, die im Interesse der Sicherheit und Ordnung einschließlich des Immissionsschutzes an die Betriebsweise der Versuchsanlage zu stellen sind; sie sollen ferner die notwendigen Vorschriften zum Schutz der Anlage und ihres Betriebs gegen Störungen und Schäden enthalten. Die Versuchsanlage darf erst nach Erlaß der Betriebsvorschriften in Betrieb genommen werden.

(3) Die nach Absatz 1 Satz 1 mit der Verwaltung der Versuchsanlage bestimmte Stelle hat selbst dafür einzustehen, daß die Versuchsanlage sowie die auf ihr verkehrenden Fahrzeuge während des Baues oder während des Betriebs allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Baufreigaben, Abnahmen, Prüfungen und Zulassungen durch andere Behörden finden insoweit nicht statt.


Das Eisenbahn-Bundesamt ist die vom Bundesministerium beauftragte und gegenüber den Betreiber weisungsbefugte Stelle.
http://www.eisenbahn-bundesamt.de/Service/files/MSB_Merkblatt_Abnahme.pdf
http://www.buzer.de/gesetz/1002/a14310.htm

Zitat:
Zitat Ralf Rudolfy:

Dafür gab es aber niemals eine Betriebsgenehmigung, woraus folgt, daß die ganze Anlage überhaupt illegal betrieben wurde.

Kennst Du die Betriebsgenehmigungen im einzelnen? Der praktizierte öffentliche Personentransport war ja bekannt und wenn er illegal wäre, dann auch mit Kenntnis des weisungsbefugten Eisenbahn-Bundesamts.

Was sagt denn die Staatsanwaltschaft? Muß die, sofern solch ein Umstand vorliegt und ihr bekannt ist nicht selbst tätig werden? Gegebenenfalls gegen eine Bundesbehörde selbst?

Ich kann mir schwer vorstellen, daß es da keine Betriebsgenehmigung gab...vielleicht gab es die ja auch und letzendlich resultierte sie aus den Sachverständigen und wurde dann in der weisungsbefugten Behörde abgenickt...und dann wären wir wieder in der Grauzone, daß der Betrieb der Teststrecke nicht dem gängigen Sicherheitsstandard entprach...

Nun, es gab die oben zitierte Betriebsgenehmigung zu Versuchs- und Forschungszwecken. Wenn ich aber jeden, der will, gegen Entgelt durch die Gegend fahre, entspricht dies eindeutig nicht mehr diesem Zweck, sondern ist öffentlicher Personenverkehr, der hierzulande grundsätzlich der Genehmigung bedarf. Klar ist es irgendwo eine rechtliche Grauzone, aber es ist es auch üblich, die Rechtsordnung verwandter Sachgebiete zu rate zu ziehen. Und wenn man sich die Gesetzeslage für den Betrieb von Eisenbahnen oder Staßen- und U-Bahnen ansieht, so wäre naheliegend gewesen, daß eine Magnetbahn ähnliche bzw. zumindest gleichwertige Kriterien erfüllen müßte. Es ist nicht ersichtlich, warum der Betreiber einer Eisenbahn sehr umfassenden Gesetzlichkeiten unterworfen ist, der Betreiber einer Magnetbahn hingegen quasi machen kann, was er will. Daß hier die eigentlich zuständigen Aufsichtsbehörden geschlafen oder beide Augen fest zugedrückt haben, sehe ich durchaus so.

Im übrigen sehe ich dieses Nicht-Hinsehen-Wollen staatlicher Stellen auch als Beleg dafür, daß der Transrapid von seiten der Politik in jeder nur denkbaren Form protegiert wurde, und daß die oft gehörte Behauptung, er sein durch die Politik ausgebremst worden, barer Unfug ist.
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hainer
frustrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2539

Beitrag(#699287) Verfasst am: 06.04.2007, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und wenn man sich die Gesetzeslage für den Betrieb von Eisenbahnen oder Staßen- und U-Bahnen ansieht, so wäre naheliegend gewesen, daß eine Magnetbahn ähnliche bzw. zumindest gleichwertige Kriterien erfüllen müßte.


Kannst Du die entprechenden Texte verlinken und die Kriterien benennen? Wie ist dann weiterhin zu begründen, warum aus diesen Gesetzen folgt, daß es naheliegend ist?

Bisher wurde mir auch noch nicht klar warum der Fahrgastbetrieb illegal getätigt wurde und der Betreiber machen kann was er will. Staatsanwaltschaft wird inhaltlich so wiedergegeben: "Gegen die Betreiber der Versuchsstrecke oder die Eigentümer des Zuges werde derzeit nicht strafrechtlich ermittelt, sagte der ermittelnde Staatsanwalt Jörg Schröder. Gegen die von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erteilte Betriebsgenehmigung sei nach bisherigem Ermittlungsstand nicht verstoßen worden. Sowohl der Betrieb des Servicewagens auf der Strecke sei erlaubt gewesen als auch das Befördern von Fahrgästen im Transrapid, ergänzte Retemeyer. Formal sei jede Fahrt auf der Versuchsstrecke eine Versuchsfahrt gewesen, gleich ob betriebsfremde Fahrgäste an Bord waren."

Was vielleicht weiterhelfen würde, wäre die Kenntnis der Benutzungsordnung für die TVE durch das BMVBS, etwaige stattgegebene Anträge auf Ausnahmeregelungen und der jeweiligen Betriebsgenehmigungen.

Bisher ist mir nur klar, daß die Betriebserlaubnis laut Betriebsordnung nur gegeben ist, wenn die Sicherheit des Betriebs gewährleistet ist. Natürlich, nach dem Unfall kann man sagen, daß die Sicherheit des Betriebs nach heute möglichen und im normalen Schienenverkehr gängigen Sicherheitsstandards geurteilt zu dem Zeitpunkt systembedingt nie gegeben war. Dadurch erlischt aber nicht die Betriebserlaubnis, es sei denn es gibt übergeordnete Gesetze, die ein Minimum an technischen Sicherheitsstandard verbindlich für alle Formen der schienengebundenen Personenbeförderung vorschreiben, der dieses Unglück verhindert hätte. Die kenne ich aber nicht.

Das was zählt ist, daß die Fahrt ordnungswidrig war. Laut Betriebsordnung darf keine Fahrt aufgenommen werden, wenn ein erkennbares Hindernis auf der Strecke ist. Und das Hindernis war erkennbar. Für Leitstand und Führer. Insofern wird auch keine Schuld abgewältzt, sondern es wird erfahrenes Fachpersonal, welches grob fahrlässig handelte zurecht rechtlich belangt.

Zitat:
Sowohl der Leitstand als auch der Zugführer seien vor Fahrtbeginn des Transrapids von dem Werkstattwagen auf der Strecke per Funk informiert gewesen, sagten die Staatsanwälte. Anders als ursprünglich angenommen sei nach dem jetzigen Ermittlungsstand wohl keine Notbremsung unmittelbar vor dem Aufprallen erfolgt, sagte Retemeyer. Es habe aber direkt nach der Kollision einen Funkspruch gegeben: «Was ist passiert?», habe der Leitstand gefragt. «Es ist vergessen worden, das Servicefahrzeug wegzubewegen», habe die Antwort gelautet. «Wer das gesagt hat, wissen wir noch nicht», berichtete Retemeyer.

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1158738265265

In anderen Quellen wird gesagt, der Werkstattwagen wäre sogar vom Startpunkt des TR sichtbar gewesen. So wie es ausschaut, hat der TR-Führer weder auf die Strecke nach vorne geglotzt, als er den TR startete und dann auch weiterhin nicht nach vorne, da er auch keine Notbremsung einleitete.

Weiterhin hatte laut polizeilicher Ermittlungen der Leitstand sogar explizit dem Führer die Anweisung erteilt, daß die Strecke frei wäre und er losfahren könne.

Das klingt nicht nach einer Verkettung unglücklicher Zufälle, sondern ist schlicht und ergreifend kriminell und bewußt grob fahrlässiges Verhalten seitens des Dienstpersonals. Vermutlich sogar ein Hinweis auf gängige Schlamperei und Mißachtung der Dienstvorschrift. Den Zugführer kann man nichtmehr belangen, da er tot ist. Aber im Leitstand hat man die manuelle Fahrt freigegeben, obwohl man sich nicht per Videoüberwachung vergewissert hat, ob der Werkstattwagen in seinem Parkplatz angekommen ist und somit die Strecke frei ist. Die gehören erstmal in den Knast und sonst nirgendwo hin.

Deine Behauptung, der Betreiber wäre der eigentliche Verantwortliche, ist daher völlig aus der Luft gegriffen. Er ist unter Umständen mitverantwortlich. Das ist aber immer noch fraglich.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#699400) Verfasst am: 06.04.2007, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

hainer hat folgendes geschrieben:

Bisher wurde mir auch noch nicht klar warum der Fahrgastbetrieb illegal getätigt wurde und der Betreiber machen kann was er will. Staatsanwaltschaft wird inhaltlich so wiedergegeben: "Gegen die Betreiber der Versuchsstrecke oder die Eigentümer des Zuges werde derzeit nicht strafrechtlich ermittelt, sagte der ermittelnde Staatsanwalt Jörg Schröder. Gegen die von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erteilte Betriebsgenehmigung sei nach bisherigem Ermittlungsstand nicht verstoßen worden. Sowohl der Betrieb des Servicewagens auf der Strecke sei erlaubt gewesen als auch das Befördern von Fahrgästen im Transrapid, ergänzte Retemeyer. Formal sei jede Fahrt auf der Versuchsstrecke eine Versuchsfahrt gewesen, gleich ob betriebsfremde Fahrgäste an Bord waren."

Diese Begründung ist schlichtweg lächerlich. Es wäre im Eisenbahnwesen vollkommen undenkbar, daß zu einer Versuchsfahrt jegliches zahlendes Publikum zugelassen wäre. Das macht es für mich umso deutlicher, daß ein Nichthinschauen der Behöreden vertuscht werden soll.

hainer hat folgendes geschrieben:
Deine Behauptung, der Betreiber wäre der eigentliche Verantwortliche, ist daher völlig aus der Luft gegriffen. Er ist unter Umständen mitverantwortlich. Das ist aber immer noch fraglich.

Nein, es gibt den Begriff des Organisationsverschuldens. Selbst wenn das Bedienungspersonal versagt hat, so wäre der Betreiber dennoch verpflichtet gewesen, Sicherheitsvorkehrungen gegen dieses Versagen zu ergreifen. Das hat er aber unterlassen, indem er keine technische Abhängigkeit zwischen Magnetbahnfahrzeug und Wartungsfahrzeug hergestellt hat.
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Anmeldungsdatum: 22.07.2003
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Beitrag(#699415) Verfasst am: 07.04.2007, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Als ein vergleichbares Beispiel kann man vielleicht auch das Verhalten der NASA bezüglich ihres Space Shuttle-Programms anführen. Bekanntlich sind ja zwei davon abgestürzt, wobei jeweils alle Insassen ums Leben kamen. Nach der Explosion des Shuttles "Challenger" 1986 wurde eine "Expertenkommission" ins Leben gerufen, der auch Richard Feynman angehörte, wobei allerdings versucht wurde, alle kritischen Fragen zu unterdrücken. Feynman beschloß schließlich, alle Weisungen der NASA-Direktoren zu ignorieren und die Mitarbeiter, die tiefer in der Hierarchie waren, selbst zu befragen, bis hin zu einzelnen Ingenieuren von Zulieferfirmen. Diese wußten z.B. zu erzählen, daß die verbauten Materialien zum Beispiel für tiefe Temperaturen anfällig waren. Allerdings waren derartige Informationen auf dem Weg "nach oben" systematisch gefiltert worden. Der Grund dafür war, daß die NASA, um weiterhin Geldmittel für das Programm zu erhalten, den Flugkörper als sicherer darstellen mußte als er tatsächlich war.
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Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

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hainer
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Beiträge: 2539

Beitrag(#699465) Verfasst am: 07.04.2007, 06:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
hainer hat folgendes geschrieben:

Bisher wurde mir auch noch nicht klar warum der Fahrgastbetrieb illegal getätigt wurde und der Betreiber machen kann was er will. Staatsanwaltschaft wird inhaltlich so wiedergegeben: "Gegen die Betreiber der Versuchsstrecke oder die Eigentümer des Zuges werde derzeit nicht strafrechtlich ermittelt, sagte der ermittelnde Staatsanwalt Jörg Schröder. Gegen die von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erteilte Betriebsgenehmigung sei nach bisherigem Ermittlungsstand nicht verstoßen worden. Sowohl der Betrieb des Servicewagens auf der Strecke sei erlaubt gewesen als auch das Befördern von Fahrgästen im Transrapid, ergänzte Retemeyer. Formal sei jede Fahrt auf der Versuchsstrecke eine Versuchsfahrt gewesen, gleich ob betriebsfremde Fahrgäste an Bord waren."

Diese Begründung ist schlichtweg lächerlich. Es wäre im Eisenbahnwesen vollkommen undenkbar, daß zu einer Versuchsfahrt jegliches zahlendes Publikum zugelassen wäre. Das macht es für mich umso deutlicher, daß ein Nichthinschauen der Behöreden vertuscht werden soll.

hainer hat folgendes geschrieben:
Deine Behauptung, der Betreiber wäre der eigentliche Verantwortliche, ist daher völlig aus der Luft gegriffen. Er ist unter Umständen mitverantwortlich. Das ist aber immer noch fraglich.

Nein, es gibt den Begriff des Organisationsverschuldens. Selbst wenn das Bedienungspersonal versagt hat, so wäre der Betreiber dennoch verpflichtet gewesen, Sicherheitsvorkehrungen gegen dieses Versagen zu ergreifen. Das hat er aber unterlassen, indem er keine technische Abhängigkeit zwischen Magnetbahnfahrzeug und Wartungsfahrzeug hergestellt hat.


Dann muß halt jemand gegen den Betreiber und Eigentümer der Strecke klagen.
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Sokrateer
souverän



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Beitrag(#733448) Verfasst am: 29.05.2007, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Iran lässt Transrapidstrecke planen

China, Iran. Der TR scheint genau das Richtige für größenwahnsinnige Angeberregime zu sein. Vielleicht brauchen die Iraner aber auch nur einen Vorwand für den Bau eines Atomkraftwerks.
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Ralf Rudolfy
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Beiträge: 26674

Beitrag(#733468) Verfasst am: 29.05.2007, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Iran lässt Transrapidstrecke planen

Ach naja. Da wird eine Machbarkeitsstudie erstellt. Das heißt noch gar nichts.
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hainer
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Beiträge: 2539

Beitrag(#733498) Verfasst am: 29.05.2007, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Deutschland scheint ja dann auch ein größenwahnsinniges Angeberregime zu sein. Und erst die Bayern... Auf den Arm nehmen
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Shadaik
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Wohnort: MG

Beitrag(#733770) Verfasst am: 29.05.2007, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Iran lässt Transrapidstrecke planen

China, Iran. Der TR scheint genau das Richtige für größenwahnsinnige Angeberregime zu sein. Vielleicht brauchen die Iraner aber auch nur einen Vorwand für den Bau eines Atomkraftwerks.

Zu bedenken ist aber das dünn besiedelte ödlandgeprägte Staaten von der Größe dieser Länder (Iran, Irak, China, Russland, USA, div. afrik. Staaten) den Transrapid tatsächlich ökonomisch sinnvoll einsetzen könnten, zumindest eher als Deutschland mit seinen zahlreichen Großstädten in geringem Abstand.
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Beitrag(#772332) Verfasst am: 20.07.2007, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hier mal wieder ein Artikel, der mehr Un- und Halbwahrheiten enthält, als man in einem ganzen Aufsatz richtistellen könnte.

Zitat:
Sie können in einem Simulator täuschend echt ein Gefühl davon gewinnen, wie es sich erschütterungsfrei bei Tempo 350 reisen lässt

Unsinn. Erschütterungen werden auch bei der Magnetbahn übertragen wie bei einem konventionellen Fahrzeug. Wozu braucht der Zug sonst eine Federung?

Zitat:
Noch immer gebe es in Deutschland keine sogenannte Referenzstrecke, auf der man ausländischen Interessenten die großartige Magnettechnologie im alltäglichen Betrieb vorführen könne. Das sei ein schwerwiegendes Manko für die weltweite Vermarktung, was wohl den Tatsachen entspricht.

Das ist ebenso sinnig wie zu behaupten, Deutschland könnte keine Panzer verkaufen, weil es nicht selbst Kriegt führt.

Zitat:
Es gibt keine Zweifel, dass die Magnettechnologie der herkömmlichen Rad-Schiene-Technik mindestens so überlegen ist wie im Flugverkehr der Düsen- dem Propellerantrieb.

Ganz nach dem Motto: lieber eine starke Behauptung als ein schwaches Argument. Die Zweifel gibt es nämlich sehr wohl.

Zitat:
Die Strecke Hamburg-Berlin war ideal

Unsinn, für einen auch nur halbwegs wirtschaftlich sinnvollen Verkehr hätten mehr Leute im Jahr mitfahren müssen, als beiden Städte Einwohner haben.

Zitat:
Der bundeseigene Schienenkonzern sollte das volle Betriebsrisiko tragen, mithin für alle Ausfälle, die bei dem im Dauerbetrieb noch nicht erprobten Verkehrsmittel aufkommen. Und er sollte auch ganz allein wirtschaftlich haften, also draufzahlen, wenn die vorhergesagten Fahrgastzahlen, die viel zu hoch angesetzt waren, nicht erreicht würden.

Aha. Es wird also zugegeben, daß die ganze Sachen wirtschaftlich auf schwachen Füßen stand.

Zitat:
Die Lieferanten des neuen Verkehrssystems weigerten sich entschieden, irgendwelche Risiken mit zu übernehmen.

Die werden schon gewußt haben, warum.
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