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Schäubles Sicherheit
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Dietrich Stahlbaum
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Anmeldungsdatum: 23.05.2004
Beiträge: 31
Wohnort: Recklinghausen NRW

Beitrag(#707085) Verfasst am: 18.04.2007, 11:35    Titel: Schäubles Sicherheit Antworten mit Zitat

Dass Innenminister Schäuble ein außergewöhnliches Sicherheitsbedürfnis hat, muss man verstehen: Er ist selber Opfer eines Attentats. Dass aber seine Politik von diesem traumatischen Ereignis beeinflusst, wenn nicht sogar bestimmt wird, kann nicht hingenommen werden. Wir wollen keinen Polizeistaat und schon gar keinen Militärstaat.

Eine repressive Innenpolitik, wie Schäuble sie seit langem anstrebt, würde nicht nur im Bierdunst an deutschen Stammtischen begossen werden; - sie deutet auf verinnerlichte Herrschaftsstrukturen, die heute noch in der katholischen Kirche vorhanden sind. Es sind patriarchale, autoritäre, hierarchische, vordemokratische Strukturen. Dies erklärt das große Einverständnis mit Schäubles Ideen in der CSU.
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satsche
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Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 2091
Wohnort: Südhessen

Beitrag(#707311) Verfasst am: 18.04.2007, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

In PHOENIX ist der „Schäuble-Katalog“ um 22.15 Uhr Thema der Diskussionsrunde. Wenigstens ein Folterknecht sitzt auch am Tisch…


Und: Die erotische Augenweide Anke Plättner. Frage Ausrufezeichen
_________________
Keiner hat das Recht zu gehorchen. Hannah A.
Das, was lebt, ist etwas anderes als das, was denkt. G. Benn
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#707320) Verfasst am: 18.04.2007, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

"Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen, als einen Unschuldigen bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch."
(Wolfgang Schäuble im Stern)

Heiße Luft. Ich denke im Ernstfall gelten sowieso die Gesetze des Ausnahmezustandes. Und wann ist ein Ausnahmezustand erreicht? Wenn der Kölner Dom von Terroristen in die Luft gesprengt wird? Wenn der nächste Kofferbomer Erfolg hat? Schwere Sache das...schwierig eine weise Meinung zu haben. Nicht verboten laut zu denken. Welches Grundrecht wiegt schwerer? Sicherheit oder Freiheit? Hängt nicht beides miteinander eng zusammen? Ich kann weder für Schäubles Vorschlag sein, noch dagegen.
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"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#707322) Verfasst am: 18.04.2007, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Konstrukt hat folgendes geschrieben:
"Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen, als einen Unschuldigen bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch."
(Wolfgang Schäuble im Stern)

Geschockt
Hat der das wirklich gesagt?
Der Mann ist doch Jurist oder, wie kann man den so einen üblen Schwachsinn verbreiten? Was haben die Stern-Leute dazu gesagt
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Konstrukt
konstruktiver Radikalist



Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6587
Wohnort: Im Barte des Propheten

Beitrag(#707326) Verfasst am: 18.04.2007, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
"Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen, als einen Unschuldigen bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch."
(Wolfgang Schäuble im Stern)

Geschockt
Hat der das wirklich gesagt?
Der Mann ist doch Jurist oder, wie kann man den so einen üblen Schwachsinn verbreiten? Was haben die Stern-Leute dazu gesagt


Das Interview kann man leider nur im neuen Stern lesen, muss den also kaufen. Online findet sich nur das:
http://www.stern.de/politik/deutschland/587226.html?nv=ct_mt

Das Zitat habe ich der aktuellen Seite der Tagesschau entnommen.
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"Geisteskrank den eignen Namen sagen: Ich ich ich ich denke also bin ich - Bin ich nicht! Ich ist geisteskrank. Und kauf mir was." (Peter Licht)
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#707336) Verfasst am: 18.04.2007, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
"Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen, als einen Unschuldigen bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch."
(Wolfgang Schäuble im Stern)

Geschockt
Hat der das wirklich gesagt?
Der Mann ist doch Jurist oder, wie kann man den so einen üblen Schwachsinn verbreiten? Was haben die Stern-Leute dazu gesagt


Ähem. Nicht dass ich Schäuble verteidigen will, aber dass die Unschuldsvermutung in der Gefahrenabwehr nicht gilt, ist dogmatisch absolut richtig. Gilt auch bei harmloseren Sachen als Terroranschlägen.
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#707348) Verfasst am: 18.04.2007, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
"Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen, als einen Unschuldigen bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch."
(Wolfgang Schäuble im Stern)

Geschockt
Hat der das wirklich gesagt?
Der Mann ist doch Jurist oder, wie kann man den so einen üblen Schwachsinn verbreiten? Was haben die Stern-Leute dazu gesagt


Ähem. Nicht dass ich Schäuble verteidigen will, aber dass die Unschuldsvermutung in der Gefahrenabwehr nicht gilt, ist dogmatisch absolut richtig. Gilt auch bei harmloseren Sachen als Terroranschlägen.

Dann ist das ja eher noch schlimmer. Er bringt ja schließlich diesen Grundsatz in einen Zusammenhang ein, in dem dieser Grundsatz sowieso nicht gilt - schön drastisch (10 Anschläge / 1 Unschludiiger) - ein, um zu erklären warum es falsch wäre ihn dort gelten zu lassen.
Das ist ja ein noch üblerer rethorischer Taschenspielertrick, als ich dachte.
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#707386) Verfasst am: 18.04.2007, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Der Innenminister betont, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung bei der Gefahrenabwehr nicht gelte - und beharrt auf der Nutzung von Informationen, die womöglich unter Folter erlangt wurden.

Warum entläßt Frau Merkel diesen *selbst zensiert* nicht?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#707387) Verfasst am: 18.04.2007, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan hat folgendes geschrieben:
Der Innenminister betont, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung bei der Gefahrenabwehr nicht gelte - und beharrt auf der Nutzung von Informationen, die womöglich unter Folter erlangt wurden.

Warum entläßt Frau Merkel diesen *selbst zensiert* nicht?


Weil sie selbst *selbst zensiert* ist
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#707393) Verfasst am: 18.04.2007, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Kommentar von Heribert Prantl in der SZ

Schäubles Feindrecht

Zitat:
Es kommt dem Präventionsstaat nicht mehr darauf an, die Schuldigen zu finden, sondern darauf, Schuld auf Mutmaßungen zu stützen, die in ihrer Vagheit unwiderlegbar sind. Man nennt diese gemutmaßte Schuld, um nicht vollends mit den geltenden Rechtsregeln in Konflikt zu kommen, nicht Schuld, sondern Gefahr.
Wenn es nicht um die Schuld und Unschuld geht, sondern um eine Gefahr, dann gilt angeblich die Unschuldsvermutung nicht. Das ist der Hintergrund für die höchst befremdlichen Äußerungen des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble über den Kampf gegen den Terror und die dort angeblich unbeachtliche Unschuldsvermutung.


Zitat:
Dieser Gedankengang, auf den sich Schäuble stützt, ist tückisch und gefährlich. Die Unschuldsvermutung ist nichts exklusiv Strafrechtliches, sondern Teil des Verhältnismäßigkeitsprinzips, das im gesamten Recht gilt.

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Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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Jonas Gaiser
Leseratte, Bücherwurm



Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 164
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#707394) Verfasst am: 18.04.2007, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

In der Tat hat die Unschuldsvermutung bei Ermittlungstätigkeiten nichts verloren. "in dubio pro reo" - reus: der Angeklagte. Durch eine bloße Ermittlung wird niemand angeklagt, keine Schuld zugewiesen. Warum Schäuble es anspricht, will mir nicht ganz klar werden. Vielleicht war es auf eine explizite Frage des Jouranlisten hin? Ich bin auf den Stern morgen gespannt. Sehwolf, meinst Du mit "übler Taschenspielertrick", dass Schäuble den Begriff verwässern will? Ich bin mir nicht sicher, wie er damit etwas erreichen will.
Da Anlass zum diesem Strang wahrscheinlich die Online-Durchsuchung war, möchte ich dazu sagen, dass das sicher ein sehr massiver Eingriff wäre, einerseits wegen der sehr persönlichen Daten auf dem PC (ggf. vergleichbar mit Tagebucheinträgen), und andererseits wegen der Verdecktheit und damit schlechten Kontrollierbarkeit der Maßnahme. Das Ganze erinnert mich an "Großer Lauschangriff".
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Sehwolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#707405) Verfasst am: 18.04.2007, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Jonas Gaiser hat folgendes geschrieben:
In der Tat hat die Unschuldsvermutung bei Ermittlungstätigkeiten nichts verloren. "in dubio pro reo" - reus: der Angeklagte. Durch eine bloße Ermittlung wird niemand angeklagt, keine Schuld zugewiesen. Warum Schäuble es anspricht, will mir nicht ganz klar werden. Vielleicht war es auf eine explizite Frage des Jouranlisten hin? Ich bin auf den Stern morgen gespannt. Sehwolf, meinst Du mit "übler Taschenspielertrick", dass Schäuble den Begriff verwässern will? Ich bin mir nicht sicher, wie er damit etwas erreichen will.

Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen, als einen Unschuldigen bestrafen
1. Preisgabe der Unschuldsvermutung bedeutet meiner laienhaften Überzeugung nach die Preisgabe des Rechtsstaats. Er jubelt dem Leser mit diesem Satz unter, sie sei von minderer Wichtigkeit bzw sie sogar gefährlich. Hätte die UV wirklich diese Bedeutung müssten jede Menge von diesen 10 Schuldigen frei herumlaufen.
Zeligs Beitrag geht auch in diese Richtung glaube ich.

2 Ist mir wegen Xamo erst aufgefallen:
"Die Regelung "gleiche Höhe" heißt im Kern, dass wir lieber zehn abseits stehende Strümer nicht bestrafen, als einen unschuldig zu bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die verteidigende Mannschaft gelten. ..."



Zitat:
Da Anlass zum diesem Strang wahrscheinlich die Online-Durchsuchung war,

Sicher nicht nur. Im Spiegel dieser Woche ist ein umfangreicher Bericht über Schäubles Generalangriff auf den Rechtsststaat
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satsche
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Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 2091
Wohnort: Südhessen

Beitrag(#707408) Verfasst am: 18.04.2007, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Sind irgendwo demnächst relevante Wahlen?

Schäubles Ostzonensemantik IST Bruch des Amtseides.
Er sollte schnellstens zurückrollen.
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#707427) Verfasst am: 18.04.2007, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

satsche hat folgendes geschrieben:
In PHOENIX ist der „Schäuble-Katalog“ um 22.15 Uhr Thema der Diskussionsrunde. Wenigstens ein Folterknecht sitzt auch am Tisch…


Danke, hab's gleich mal in den zuständigen Thread gepostet. zwinkern
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Jonas Gaiser
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Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 164
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#707432) Verfasst am: 18.04.2007, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen, als einen Unschuldigen bestrafen
1. Preisgabe der Unschuldsvermutung bedeutet meiner laienhaften Überzeugung nach die Preisgabe des Rechtsstaats.

Ja, das sehe ich auch so. Nur wo Schäuble der UV durch Gesetzesänderungen an den Kragen will, sehe ich nicht - entgegen des Kommentars der SZ, soweit ich das überflogen habe.
Zitat:
Er jubelt dem Leser mit diesem Satz unter, sie sei von minderer Wichtigkeit bzw sie sogar gefährlich. Hätte die UV wirklich diese Bedeutung müssten jede Menge von diesen 10 Schuldigen frei herumlaufen.
Zeligs Beitrag geht auch in diese Richtung glaube ich.

Naja, kann man vielleicht so sehen. Danke für's Deutlichmachen. Tatsächlich sind Freisprüche freilich die absolute Ausnahme ganz abgesehen davon, dass nicht alle zwingend auf die UV zurückzuführen wären. Das Freiherumlaufen von jeder Menge Schuldigen ist also zweifelhaft.
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#707442) Verfasst am: 18.04.2007, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Jonas Gaiser hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen, als einen Unschuldigen bestrafen
1. Preisgabe der Unschuldsvermutung bedeutet meiner laienhaften Überzeugung nach die Preisgabe des Rechtsstaats.

Ja, das sehe ich auch so. Nur wo Schäuble der UV durch Gesetzesänderungen an den Kragen will, sehe ich nicht - entgegen des Kommentars der SZ, soweit ich das überflogen habe.

Ähhh.... Da D über keine exterritorialen Gebiete verfügt, könnte es konkret um die Erweiterung von Vorbeugehaftregeln zB bei Terrorismusverdacht gehen.


Zuletzt bearbeitet von Sehwolf am 18.04.2007, 20:44, insgesamt einmal bearbeitet
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#707444) Verfasst am: 18.04.2007, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
"Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen, als einen Unschuldigen bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch."
(Wolfgang Schäuble im Stern)

Geschockt
Hat der das wirklich gesagt?
Der Mann ist doch Jurist oder, wie kann man den so einen üblen Schwachsinn verbreiten? Was haben die Stern-Leute dazu gesagt


Ähem. Nicht dass ich Schäuble verteidigen will, aber dass die Unschuldsvermutung in der Gefahrenabwehr nicht gilt, ist dogmatisch absolut richtig. Gilt auch bei harmloseren Sachen als Terroranschlägen.


Illegale Musikdownloads vielleicht? Also ein Argument pro Online-Durchsuchungen? Aber klar, das ist es doch wo der Minister drauf hinarbeitet, auf die Akzeptanz eines Bundestrojaners. Lieber 100.000 Festplatten vergebens gescannt, als eine mit illegalen Inhalt zu übersehen.

Dabei übersieht der Minister aber, daß zu Abwägung über Schuld- und Unschuldsvermutung auch ein ausreichendes Verdachtsmoment vorhanden sein muß. Das nämlich ist die Schwelle, die Schäuble immer und immer wieder übertritt.
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Jonas Gaiser
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Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 164
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#707448) Verfasst am: 18.04.2007, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Ähhh.... Da D über keine exterritorialen Gebiete verfügt, könnte es konkret um die Erweiterung von Vorbeugehaftregeln zB bei Terrorismusverdacht gehen.
Steht das auch im Spiegel dieser Woche? Sowas war mir noch nicht bekannt.

Stefan hat folgendes geschrieben:
Illegale Musikdownloads vielleicht? Also ein Argument pro Online-Durchsuchungen? Aber klar, das ist es doch wo der Minister drauf hinarbeitet, auf die Akzeptanz eines Bundestrojaners. Lieber 100.000 Festplatten vergebens gescannt, als eine mit illegalen Inhalt zu übersehen.

Dabei übersieht der Minister aber, daß zu Abwägung über Schuld- und Unschuldsvermutung auch ein ausreichendes Verdachtsmoment vorhanden sein muß. Das nämlich ist die Schwelle, die Schäuble immer und immer wieder übertritt.
Bei Urheberrechtsverletzungen ist sowas unvorstellbar. Weiter oben schrieb ich von Parallelen zur Sache um den Großen Lauschangriff. Es müsste sicher auch um sehr schwere Straftaten gehen.

Zuletzt bearbeitet von Jonas Gaiser am 18.04.2007, 20:49, insgesamt einmal bearbeitet
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#707454) Verfasst am: 18.04.2007, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Jonas Gaiser hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Ähhh.... Da D über keine exterritorialen Gebiete verfügt, könnte es konkret um die Erweiterung von Vorbeugehaftregeln zB bei Terrorismusverdacht gehen.
Steht das auch im Spiegel dieser Woche? Sowas war mir noch nicht bekannt.

Ich les den Artikel jetzt erst. Gib mir mal ne Sekunde
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#707464) Verfasst am: 18.04.2007, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt Geschockt Geschockt Geschockt Geschockt

Aus dem aktuellen Spiegel

"Unübersehbar ist mittlerweile wie sich ein Gesetzesvorhaben zum andern fügt. Hinter allem was Schäuble anschiebt steckt ein druchdachter Umbauplan für den Rechsstat."

- Omline-Dursuchung
- großer Lauschangriff
- zentrales Einwohnerregister
- Anti-Terror-Datei
- Freigabe der Mautüberwachung für Fanhund
- Biometrik im PA
- Zentrale Fingerabdruckdatei
- Zentrale Speicherung von Passbildern (zu Ermittlungszwecken)
- ......

Geschockt Geschockt Geschockt Geschockt Geschockt

Achja: Vorbeugehaft ist zB bei Fußballgewalttätern schon möglich, Schäuble will das auf Terrorverdächtige ausdehnen
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#707469) Verfasst am: 18.04.2007, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Spiegel Online zum Interview im Stern
Doch was hat Schäuble eigentlich gemeint? Sein Sprecher erklärte, der Minister habe nur auf den Unterschied zwischen Strafrecht und Gefahrenabwehr hinweisen wollen. Tatsächlich, das bestätigt jeder Jurist, gilt eine Unschuldsvermutung nur vor Gericht, nicht jedoch bei der Prävention von Straftaten. Somit hätte Schäuble nur eine juristische Binsenweisheit von sich gegeben.

Aber ist der Satz wirklich so harmlos? Oder will Schäuble nicht doch die Regeln für die Ermittler so lockern, dass sie künftig auch bei einem Generalverdacht gegen jemanden aktiv werden können?
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#707540) Verfasst am: 18.04.2007, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

NATÜRLICH hat die Unschuldsvermutung bei der Ermittlung von Straftaten was zu tun! Das spiegelt sich doch in den ganzen Eingriffsvoraussetzungen wieder! Wäre ja noch schöner, wenn die Polizei einen sofort ab Anfangsverdacht als schuldig behandlen könnte und sofort Hausdurchsuchung, großer Lauschangriff und soweiter anordnen könnte.

Prävention ist das eine, aber Ermittlung gehört zur repressiven Arbeit, und da zählt in dubio pro reo, aber hallo!

Und Schäuble meint durchaus bei der Ermittlung von Straftaten, zB Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen. Was Schäuble meint ist: Lieber lassen wir 10 Unschuldige in Untersuchungshaft (oder Guantanamo!) versauern, als das wir den 11ten Schuldigen vielleicht wie es rechtmäßig ist freilassen.
MIt anderen Worten: Scheiß auf die Unschuldsvermutung. Der Schäuble und seine Pläne wären eigentlich ein Fall für den Verfassungschutz, den in dubio pro reo ist Grundsatz des Rechtsstaates.

So zumindest mein Bild.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#707570) Verfasst am: 18.04.2007, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Schäuble verwässert vor allem die Grenzen zwischen Prävention und Strafverfolgung. Daher auch die verräterische Äußerung.
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Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Louseign
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 5585

Beitrag(#707581) Verfasst am: 18.04.2007, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Schäuble verwässert vor allem die Grenzen zwischen Prävention und Strafverfolgung. Daher auch die verräterische Äußerung.

Bleibt die Frage: was hat Schäuble im Sinn? Will er tatsächlich die Grundsätze der Strafverfolgung an die der Prävention anpassen, oder will er nur die "Law-and-Order"-Fraktion unter den potentiellen Wählern betören?
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Sehwolf
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 10077

Beitrag(#707590) Verfasst am: 18.04.2007, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ava&vT hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Schäuble verwässert vor allem die Grenzen zwischen Prävention und Strafverfolgung. Daher auch die verräterische Äußerung.

Bleibt die Frage: was hat Schäuble im Sinn? Will er tatsächlich die Grundsätze der Strafverfolgung an die der Prävention anpassen, oder will er nur die "Law-and-Order"-Fraktion unter den potentiellen Wählern betören?

Letzlich werden es mM taktische Erwägungen sein. Ist doch im Innenressort eigentlich Usus (und mM schon immer so gewesen), dass die Forderungen so hoch geschraubt werden wie irgend möglich, damit bei den Verhandlungen am Ende möglichst viel rauskommt. Die komplette Liste (oben aus dem Spiegel) besteht doch mM aus Punkten, von denen jeder für sich allein genommen völlig indiskutabel ist.
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Stefan
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 6217

Beitrag(#707661) Verfasst am: 19.04.2007, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich ist es ja ganz gut, daß Schäuble so tollpatschig mit der Tür ins Haus fällt. So sind die Chancen seine Pläne zu verhindern wohl doch am größten.
Schäubles Äußerungen zur Unschuldsvermutung lösen Entrüstung aus
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
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Beitrag(#707756) Verfasst am: 19.04.2007, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ava&vT hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Schäuble verwässert vor allem die Grenzen zwischen Prävention und Strafverfolgung. Daher auch die verräterische Äußerung.

Bleibt die Frage: was hat Schäuble im Sinn? Will er tatsächlich die Grundsätze der Strafverfolgung an die der Prävention anpassen, oder will er nur die "Law-and-Order"-Fraktion unter den potentiellen Wählern betören?

Er will Leute, die wegen "in dubio pro reo" nicht in den Strafvollzug eingewiesen werden können, stattdessen als potentielle Gefahr in Schutzhaft einweisen.

Und er will das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei Ermittlungen aushebeln, indem er es erst mit strafrechtlichen Unschuldvermutung gleichsetzt (mit der es zwar verwandt, aber nicht identisch ist - wenn, dann ist die Unschuldvermutung ein besonderer strafrechtlicher Spezialfall des Verhältnismäßigkeitsprinzips), dann feststellt, dass die im Ermittlungsverfahren aber nicht gilt (was stimmt) und dann sie mit dieser Begründung abschaffen kann. Abstrakt ausgedrückt: er setzt ein allgemeines Prinzip, das in einem Kontext gilt, mit einem Spezialfall gleich, der in diesem Kontext nicht gilt, um so zu suggerieren, auch das allgemeine Prinzip sei nicht anwendbar.
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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jagy
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Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#707763) Verfasst am: 19.04.2007, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich gilt die Unschuldsvermutung auch im Ermittlungsverfahren! Es wäre doch auch widersinnig, wenn im Ermittlungsverfahren, wo es noch wenige Indizien auf die Schuld gibt, jemand als schuldig behandelt werden darf, aber dann im eröffneten Verfahren, wo es ja doch schon mehrere Anzeichen für eine Schuld gibt, plötzlich als unschuldig gilt.

Die Unschuldsvermutung gilt ab Anfangsverdacht bei den Ermittlungen bis zum rechtskräftigen Urteil!

Deswegen ist zB auch die Staatsanwaltschaft verpflichtet, auch bei den Ermittlungen, auch alle für die Unschuld des Beschuldigten sprechenden Tatsachen zu ermitteln - eben wegen der Unschuldsvermutung.
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Beitrag(#707768) Verfasst am: 19.04.2007, 09:57    Titel: Schaeuble einmal zuende gedacht.... Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Sehwolf hat folgendes geschrieben:
Konstrukt hat folgendes geschrieben:
"Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen, als einen Unschuldigen bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch."
(Wolfgang Schäuble im Stern)

Geschockt
Hat der das wirklich gesagt?
Der Mann ist doch Jurist oder, wie kann man den so einen üblen Schwachsinn verbreiten? Was haben die Stern-Leute dazu gesagt


Ähem. Nicht dass ich Schäuble verteidigen will, aber dass die Unschuldsvermutung in der Gefahrenabwehr nicht gilt, ist dogmatisch absolut richtig. Gilt auch bei harmloseren Sachen als Terroranschlägen.


Wenn ich nun der Auffassung bin, dass der Schaeuble eine Gefahr fuer Demokratie und Rechtsstaat darstellt, darf ich dann...? Weil 'ne Unschuldsvermutung waere hier ja wohl albern, wie auch der Schaeuble sicher einsehen wuerde.... zwinkern

Gruss, Bernie
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Konstrukt
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Beitrag(#707786) Verfasst am: 19.04.2007, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Gefahren eine solche Gefahrenabwehr bzw. der Grundgedanke der dahinter steht bergen kann, zeigt ein bekannter Science Fiction Film. Auch wenn die Methoden sicherlich andere sein würden, so gibt die Idee des Films schon ein wenig zu denken...:

http://de.wikipedia.org/wiki/Minority_Report
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